26FEI87285_3.15.1_Krananweisung.pdf

Kabeltiefbau und Außenanlagen für elektronische Stellwerke in Reuth und Gutenfürst

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 13:09 (Europe/Berlin)

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GE OE Straße, Hausnr. PLZ, Ort

Krananweisung für mobile und stationäre Baukrane1) an bzw. in der Nähe von Anlagen der Infrastrukturbetreiber der DB AG (VR I) auf dem Gebiet der BRD 0. Gültigkeit

0.1Die Anweisung ist gültig vom bis Die Aufstellung und der Betrieb des Krans werden nur für die Zeit der Gültigkeit dieser Krananwei- sung genehmigt. Grundlage der Genehmigung ist der Baustelleneinrichtungsplan / Kranstandortplan (mit Schwenkbereich und Angaben zur Erdung) sowie die Anlage 5.1 „Weitere Vorgaben...“ zum Form-blatt Kranvereinbarung. Die ausgefüllte Krananweisung ist an der Arbeitsstelle vor Ort vorzu- halten.
0.2Der Abschluss der Krananweisung bedingt ggf. den Einsatz eines Bauüberwachers, der die Belange der BzS bzw. des Infrastrukturbetreibers wahrnimmt. Die Zustimmung zur Nutzung des Krans erfolgt durch den Anlagenverantwortlichen bzw. seines Beauftragten 3) vor Ort. Vertragsrechtliche Regelun- gen sind nicht Bestandteil dieser Anweisung.
0.3Bei Verlängerung (z. B. bei Fahrplanwechsel) und/oder Änderung der örtlichen Verhältnisse ist eine Anpassung der Krananweisung zu veranlassen. Die Anpassung ist schriftlich zu dokumentieren. Alle Beteiligten gemäß Punkt 6 sind in Kenntnis zu setzen. Verantwortlich: Anlagenverantwortlicher bzw. sein Beauftragter 3)
  1. Maßnahme
1.1Projekt/ Baumaßnahme
1.2Arbeitsstelle: (analog Sicherungsplan Pkt. 1.3)
1.3für den Einsatz verantwort- licher Unternehmer: (Anschrift, ständige Erreich- barkeit, Telefon)
1.4beteiligter Kranunternehmer: (Anschrift, Telefon)
1.5Infrastrukturbetreiber (Anschrift, Telefon)
1.6Für den Bahnbetrieb zu- ständige Stelle (BzS): (Anschrift, Telefon)
1.7Anlagenverantwortlicher (Name, OE, Telefon)Oberbau/KIBFahrleitung 2)Bahnstromleitung
1.8Anlagenverantwortlicher bzw. Beauftragter 3) : (Name, OE, Telefon, Funktion)
1.9zuständiger Fahrdienstleiter: (Ort, Stw) (Rufnummer)GSM-R intern extern
!! Bei Gefahr in Verzug ist unverzüglich der zuständige Fahrdienstleiter zu verständigen!!
  1. Gilt nicht für Zweiwegebagger im Gleis u. Schienenkrane; Anwendung z.B.: auch für Betonpumpen, Hubsteiger u.ä.
  2. gilt für 110 kV-Bahnstromanlagen, Oberleitungsanlagen und DC-Stromschienenanlagen der S-Bahn
  3. z.B. Projektleiter, Bauüberwacher

DB Konzernprozesse, VRI Vorgabeprozess „Bauüberwachung und Baudurchführung“ Formblatt Krananweisung, Rev. 01 V: Heinz-Ulrich Günther (I.NPM(V)), Stand 20.03.2017 Seite 1 von 2

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  1. Daten der eingesetzten Krane (Angaben vom Kranunternehmer)
2.1Art und Typ(bei Bedarf zusätzliche Anlage)
2.2max. Ausladung [m]2.3Auslegerhöhe [m]
  1. Angaben zum Bahnbetrieb und einzuhaltende Abstände an der Arbeitsstelle
3.1Geschwindigkeit (gem. VzG, La)km/h
3.2Spannung15.000 Volt 16,7 Hz Volt 50 HzVolt 16,7 Hz Volt Gleichstrom2)
3.3Der Unternehmer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu Sorge zu tragen, dass die Si- cherheit des Eisenbahnbetriebs jederzeit gewährleistet ist. Die abgestimmten Maßnahmen sind dem Anlagenverantwortlichen bzw. seinen Beauftrag- ten zu bestätigen. Maßnahmen (z.B. freizuhaltende Räume, vergrößerte Schutzabstände, seitlicher Mindestabstand, Gleisbereich, Sicherheitskennzeichnung freizuhaltende Licht- räume,…) Keine Maßnahmen über die genannten Regelungen aus Anlage Punkt 5.1 notwendig.
  1. Unterschriften
4.1Aufgestellt: Funktion 3) Name:Telefon: ( )Datum / Unterschrift
4.2Mitgewirkt: Funktion Name:Telefon: ( )Datum / Unterschrift
4.3Bestätigt: (Ort, Datum):,
Infrastrukturbetreiber (1.5): Name: Unterschrift: (L-OE oder Delegierung)BzS (1.6): Name: Unterschrift: (L-OE oder Delegierung)Unternehmer (1.3) Name: Unterschrift:

Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt der Anweisung und aller Anlagen. 5. Anlagen 5.1 „Weitere Vorgaben...“ zum Formblatt Krananweisung 5.2 Baustellenlageplan 5.3 Kranstandortplan (mit Schwenkbereich und Angaben zur Erdung) 5.4 Kostenübernahmeerlärung (ggf. streichen) 6. Verteiler (je nach Betroffenheit) Anlagenverantwortliche bzw. sein Beauftragter 3) Bauüberwacher Unternehmer BzS BBK BzS (je Anlagenverantwortlicher) Projektleiter DB E&C Infrastrukturbetreiber: DB Netz DB Energie DB Station&Service DB RegioNetz Infrastruktur andere:

  1. Gilt nicht für Zweiwegebagger im Gleis u. Schienenkrane; Anwendung z.B.: auch für Betonpumpen, Hubsteiger u.ä.
  2. gilt für 110 kV-Bahnstromanlagen, Oberleitungsanlagen und DC-Stromschienenanlagen der S-Bahn
  3. z.B. Projektleiter, Bauüberwacher

DB Konzernprozesse, VRI Vorgabeprozess „Bauüberwachung und Baudurchführung“ Formblatt Krananweisung, Rev. 01 V: Heinz-Ulrich Günther (I.NPM(V)), Stand 20.03.2017 Seite 2 von 2

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