Vertragsbedingungen gemäß § 13 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
1 Vertragsstrafe Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 5 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen vom Auftragnehmer selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von die- sem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, der Auftragnehmer kannte den Ver- stoß nicht und musste ihn auch nicht kennen. Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendma- chung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt.
2 Kündigung
Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuld- haft nicht erfüllt/erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstößt/verstoßen.
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