4-26_008 Fragen-Antworten-Katalog 1-13.pdf

IuK-gestützte Kommunikationsdienstleistungen für Bürgerdialog

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 15:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Fragen- und Antwortenkatalog zum Vergabeverfahren:

17104/004-26#008 – Offenes Verfahren IuK-gestützte Kommunikationsdienstleistungen Bürgerdialog

Nr.:FrageAntwort
1Werden Referenzen von Gesetzlichen Krankenkassen als gleichwertige Referenzen zu Bundesministerien, oberste Bundes- oder Landesbehörden eingestuft?Nein.
2Ist der Berliner Vergabemindestlohn zu berücksichtigen?Da es sich um ein Vergabeverfahren einer Bundesbehörde handelt, unterliegt die Ausschreibung ausschließlich dem Bundesrecht. Für die Bieter sind hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie die Regelungen des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) maßgeblich.
3Gibt es die Möglichkeit der Preisanpassung im Verlauf des Auftrages, v.a. bei Mindestlohnerhöhung?Die Möglichkeit, Preisanpassungen im Vertragsverhältnis vorzunehmen, besteht grundsätzlich nur, sofern es hierfür einen berechtigten Grund basierend auf einer einschlägigen Rechtsgrundlage gibt. Tarifliche Mindestlohnanpassungen zählen dazu.
4Sind Home Office-Arbeitsplätze gestattet?Sofern ein vom Auftraggeber gefordertes Servicelevel und entsprechende Datenschutzmaßnahmen eingehalten werden, ist Home-Office grundsätzlich möglich, siehe auch § 3 Abs. 11 der AV-V.
5Gilt diese Einstufung von Frage 1 analog auch für Kommunen (z. B. Landeshauptstädte) sowie für Landesbanken/Förderbanken der Länder als Referenzgeber für Kategorie a), oder werden diese Auftraggebertypen abweichend bewertet?Referenzen von Landesbanken/Förderbanken sowie Kommunen können im Referenzbereich a) ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
6Für die Kategorien b) bis d) ist im Anforderungstext kein Auftraggebertyp vorgegeben, sondern lediglich ein Bürgerbezug. Können hierfür auch Referenzen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften bzw. Anstalten (z. B. gesetzliche Krankenkassen, kommunale Verwaltungen, Landesbanken) anerkannt werden, sofern der jeweilige Leistungsinhalt (schriftliche Kommunikation, digitale Nutzerführung, Beratung zuIhre Annahme ist richtig.
Wirtschaftsthemen/Förderprogrammen) den Kategorien entspricht?
7Darf ein und dasselbe Referenzprojekt gleichzeitig für mehrere der genannten Kategorien herangezogen werden, sofern der Leistungsumfang mehrere Bereiche abdeckt?Die Erbringung der Nachweise über die Mindestanzahl der Referenzen in den einzelnen Referenzberiechen kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken, oder über Referenzen, die nur einen oder mehrere Bereiche abdecken (siehe Verfahrensbeschreibung Nr. 3.3.5.1). Bitte beachten Sie die inhaltlich eindeutige Zuordnung des Referenzauftrags entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder durch Inhaltsübersicht.
8Welche technische Plattform wird aktuell für Telefonie, Ticketing und Co-Browsing eingesetzt?Aufgrund der Betroffenheit von Geschäftsgeheimnissen des aktuellen Auftragnehmers können dazu keine Angaben gemacht werden. Die technische Umsetzung des Leistungsgegenstandes liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
9Soll die technische Infrastruktur vollständig durch den Auftragnehmer gestellt werden oder werden bestehende Systeme des BMWE genutzt? Falls letzteres: wie erfolgt die Anbindung?Die technische Infrastruktur wird durch den Auftragnehmer gestellt.
10Gibt es bestehende Wissensdatenbanken, Gesprächsleitfäden und FAQ-Systeme, die übernommen werden können?Grundsätzlich sind diese Strukturen vom Auftragnehmer selbst zu schaffen, ggf. kann auf Informationen in Bezug auf das Existenzgründungsportal zurückgegriffen werden.
11Wie verteilen sich die schriftlichen Anfragen auf E-Mail, Webformulare, SMS und weitere Kanäle?Diese Angaben sind bereits in der Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Angaben zum geschätzten Aufwand enthalten. SMS-Systeme werden nicht genutzt.
12Können die Vitae des Kernteams als Nachweise außerhalb des 30-seitigen Hauptdokuments beigefügt werden?Die gemäß Ziffer 4.1.1 der Verfahrensbeschreibung zu erfolgende Darstellung der für die Auftragserfüllung vorgesehenen Mitarbeitenden inklusive a) der Darstellung der Qualifikationen, b) der beruflichen Erfahrung und c) einer Beschreibung der für die jeweilige Person jeweils vorgesehenen Aufgaben im Falle der Auftragserteilung ist Bestandteil des Hauptdokuments. Zudem handelt es sich bei einer Vita nicht um einen Nachweis, weshalb eine solche Darstellung nicht außerhalb des Hauptdokuments erfolgen kann.
13Gehen wir recht in der Annahme, dass Sie unter dem für die spätere Auftragserfüllung vorgesehenen Kernteam ausschließlichJa, diese Annahme ist korrekt.
die für die Beratung am Telefon vorgesehenen Mitarbeitenden und die zentrale Ansprechperson verstehen?

Stand: Montag, 7. September 2026

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