Eigenerklärung zur Bereitschaft der Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) im vorbeugenden personellen Sabotageschutz (vpS)
Vergabeverfahren Az.: 17104/004/26#008 IuK-gestützte Kommunikationsdienstleistungen Bürgerdialog
Der Bieter / die Bietergemeinschaft:
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erklärt hiermit verbindlich:
- dass im Falle der Zuschlagserteilung die Bereitschaft besteht, das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SÜG) einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2 nach § 9 SÜG) zu unterziehen, sofern dieses Personal zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht oder nicht in ausreichender Anzahl beim Dienstleister vorhanden ist.
und bestätigt ggf. zudem:
- dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal das Einverständnis erteilt hat, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2 nach § 9 SÜG) zu unterziehen,
- dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal die Bereitschaft erklärt hat, die notwendige Mitwirkung im Überprüfungsverfahren unmittelbar, unverzüglich und umfassend zu gewährleisten.
Dabei ist zu beachten:
- Umfassende Informationen zu Anforderungen und Vorgehen bei Sicherheitsüberprüfungen erhalten Sie hier: https://www.bmwk-sicherheitsforum.de/shb/start/
- Etwaige, im Rahmen der Abwicklung einer Sicherheitsüberprüfung entstehende Kosten beim Auftragnehmer werden vom Auftraggeber nicht erstattet.
- Bei einer Sicherheitsüberprüfung ist ein erfolgreicher Abschluss nicht garantiert. Es besteht die Möglichkeit, dass das vom Dienstleister vorgesehene Personal keine entsprechende Einstufung erhält. Der Bieter/ Auftragnehmer hat dieses Risiko bei auftragsbezogener Personalauswahl vorausschauend einzukalkulieren.
- Ohne Vorlage einer erfolgreich durchlaufenen Sicherheitsüberprüfung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals kann der Auftrag operativ nicht ausgeführt werden.
- Mit Leistungsbeginn ist durch den Dienstleister auftragsbezogen sicherheitsüberprüftes Personal in ausreichender Anzahl vorzuhalten. Das heißt insbesondere, dass entsprechendes Personal für die gesamte Vertragslaufzeit bereitzustellen ist sowie Ausführung und Qualität der Leistungserbringung durch Ausfallzeiten (u.a. Urlaub, krankheitsbedingt, Jobwechsel) nicht beeinträchtigt sein darf.
- Leistungshindernisse, -verzögerungen oder -mängel, welche aus der Nichtverfügbarkeit erfolgreich sicherheitsüberprüften Personals während der Vertragslaufzeit resultieren, gehen zu Lasten des Dienstleisters.
Zum weiteren Vorgehen (nicht Gegenstand der Angebotsphase)
Unmittelbar nach Zuschlagserteilung übermittelt der Auftragnehmer ggf. dem Auftraggeber Namen und Kontaktdaten der betroffenen Personen. Anschließend wird diesen die „Sicherheitserklärung“ übermittelt. Diese wird vollständig ausgefüllt an das BMWE geschickt. Anschließend wird die „Sicherheitserklärung“ dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) übermittelt, das die nach dem SÜG vorgesehenen Prüfungen durchführt. Nach Abschluss der Prüfung übermittelt das BfV dem BMWE eine Stellungnahme, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Der Geheim- und Sabotageschutzbeauftragte des BMWE entscheidet auf dieser Grundlage über das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos. Im Falle einer voraussichtlich negativen Entscheidung erfolgt ggf. eine persönliche Anhörung der betroffenen Person. Bei erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung informiert das für Geheim- und Sabotageschutz im BMWE zuständige Referat intern den Bedarfsträger (Fachreferat) und ermöglicht den betroffenen Personen die vertragsgemäße Leistungsaufnahme.
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Ort, Datum nach Möglichkeit Signatur oder Unterschrift sowie Stempel
des Bewerbergemeinschaftsmitglieds