Vergabe zur Beschaffung von IT-Leistungen zum Weiterbetrieb der Pädagogischen Musterlösung „paed.ML“ – Los 3: Subskriptions-Lizenzen für Nextcloud
– Änderungen, Ergänzungen und Streichungen sind farblich in blau eingefügt. Die gelb hinterlegten Felder werden nach Vertragsschluss ergänzt. Angaben zu grün hinterlegten Feldern sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen –
Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
Inhaltsangabe
1 Vertragsgegenstand und Vergütung 2
4 Zugesicherte Eigenschaften 5
7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B 6
8 Kopier- oder Nutzungssperren 6
10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken 6
11 Verantwortlicher Ansprechpartner 7
12 Störungsmeldung und Nacherfüllung 7
13 Telefonische Unterstützung 7
15.1 Vertragslaufzeit und Leistungsbeginn 8
Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
zwischen
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Rotenbergstraße 111,
70190 Stuttgart
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____
„Auftraggeber“
und _____
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
Vertragsgegenstand und Vergütung
Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) betreibt mit der paed.ML eine praxiserprobte und moderne Schulplattform, die Schulen die für den Unterricht erforderlichen IT-Dienste zur Verfügung stellt. Weitere Informationen zur paed.ML sowie die zugehörige Dokumentation sind unter www.meine-schulplattform.de abrufbar.
Um einen sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Weiterbetrieb der paed.ML sicherzustellen, hat das LMZ ein Vergabeverfahren zur Beschaffung verschiedener Lizenz-, Pflege-, Support- und Entwicklungsleistungen eingeleitet. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus dieser Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie den übrigen Vergabe- und Vertragsunterlagen.
1.1 Gegenstand dieses Vertrages (Los 3) ist die Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* bzw. von Subskriptionslizenz-Keys für den Betrieb von Nextcloud gemäß Nummer 3 sowie weiterer Leistungen gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.
1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden
gegen monatliche jährliche Vergütung gemäß Anlage Nr. 2 Preisblatt zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergütet.
Die Vergütung für das jeweilige Vertragsjahr ist jeweils bis zum 1. März des laufenden Vertragsjahres zur Zahlung fällig.
Vertragsbestandteile
2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
- dieser Vertrag (Seite 1 bis 6) mit Anlage(n):
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| 1 | Leistungsbeschreibung | In der bei Zuschlag aktuellen Version | |
| 2 | Preisblatt | Ausgefüllt vom AN eingereicht mit seinem Angebot | |
| 3 | Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Muster) | In der bei Zuschlag aktuellen Version | |
| 4 | Verschwiegenheitsvereinbarung | In der bei Zuschlag aktuellen Version | |
| 5 | Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B) | in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung | |
| 6 | Die weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Fragen-Antworten-Katalog | In der bei Zuschlag aktuellen Version | |
| 7 | Das finale Angebot des Auftragnehmers einschließlich aller Anlagen sowie ggf. eingereichter Konzepte | Eingereicht vom Auftraggeber |
Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich des Musters 1- Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
EVB-IT Überlassung Typ B-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert.
2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware (Subskriptionslizenz-Keys für den Betrieb von Nextcloud)
3.1 Der Auftragnehmer überlässt zeitlich befristet dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen monatliche Vergütung:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. | Anzahl | Lieferzeitraum/-termin | MVD¹ in Monaten | Überlassungsdauer Beginn | Überlassungsdauer Ende | KNV² | EXP³ | Monatlicher Einzelpreis (netto) | Summe der monatlichen Vergütung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung Der Auftragnehmer ist zur Bereitstellung des jeweils aktuellen Lizenzschlüssels und der hierfür erforderlichen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung verpflichtet. Der Lizenzschlüssel ist so bereitzustellen, dass ein Weiterbetrieb bestehender Nextcloud-Installationen der Schulen während der Vertragslaufzeit ohne zusätzlichen Migrations- oder Umstellungsaufwand möglich ist. | Gem. Nummer 15.1 | Gem. Nummer 15.1 | Gem. Nummer 15.1 | Gem. Nummer 15.1 | Gemäß Anlage Nr. 2 Preisblatt | Gemäß Anlage Nr. 2 Preisblatt |
Gesamtpreis monatlich (netto) _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MVD = Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Überlassungsdauer. |
| 2 | KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt. |
| 3 | EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ B. |
3.2 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt
[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)
[ ] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)
[x] jährlich (zahlbar bis zum 01. März)
[ ] einmalig zum _____
[ ] _____
3.3 Vergütungsvorbehalt
Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart
[ ] gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B
[ ] anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes
Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus
[ ] folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom _____
_____
Anlage(n) Nr. _____
[ ] folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom _____
_____
Anlage(n) Nr. _____
[ ] folgenden weiteren Dokumenten _____
Anlage(n) Nr. _____
Es gelten die Dokumente in
[x] obiger Reihenfolge gemäß Nummer 2.1
[ ] folgender Reihenfolge
[ ] Anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
Zugesicherte Eigenschaften
[x] Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: Der Auftragnehmer sichert zu, dass seine vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere die überlassene Software, bei vertragsgemäßer Nutzung mit der paed.ML gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung kompatibel sind und deren bestimmungsgemäßen Betrieb nicht beeinträchtigen.
Zur Klarstellung: Die vorstehende Zusicherung beschreibt die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen. Sie stellt keine Garantie gem. 443 BGB dar.
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
Dokumentation
5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B)
_____
5.2 Vervielfältigungsrecht
[ ] Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ kann _____fach vervielfältigt werden.
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
Lieferanschrift
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Rotenbergstraße 111,
70190 Stuttgart
Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift) _____
Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B
7.1 Mehrfachnutzung
[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ darf bis zu _____fach gleichzeitig genutzt werden.
[x] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.
7.2 Systemumgebung
[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben: _____.
[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in einer beliebigen Systemumgebung* freigegeben.
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen
[x] Gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, die Standardsoftware* sowie Testlizenzen im Rahmen der paed.ML an Schulen, Schulträger sowie von ihm autorisierte Dritte weiterzugeben und dort nutzen zu lassen. Zu den autorisierten Dritten zählen insbesondere Personen und Organisationen, die mit dem Betrieb, der Administration, der Betreuung, der Weiterentwicklung, der Qualitätssicherung, der Schulung, der Erprobung oder dem Support der paed.ML befasst sind. Dies umfasst insbesondere Schulen sowie deren Schulträger im Rahmen des Betriebs der paed.ML, sowie auch vom Schulträger oder der jeweiligen Schule beauftragte IT-Dienstleister, die Leistungen im Hinblick auf die paed.ML erbringen, das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) sowie sonstige mit Ausbildung, Fortbildung oder Qualifizierung befasste Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg.
Die Nutzung darf auch in Test-, Pilot-, Schulungs- und Referenzumgebungen erfolgen, soweit dies im Zusammenhang mit der paed.ML erforderlich ist.
Kopier- oder Nutzungssperren
gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B
[ ] Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.
Kündigung
(abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B)
[ ] Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart.
Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken
[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken
[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] ohne gesonderte Vergütung
zu behalten.
[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken
[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] ohne gesonderte Vergütung
zu behalten.
Verantwortlicher Ansprechpartner
des Auftraggebers: Hr. Rene Belmega, belmega@lmz-bw.de, 0711-2090-7800
des Auftragnehmers: _____
Störungsmeldung und Nacherfüllung
12.1 Adresse für Störungsmeldung
gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B
Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Überlassung Typ B – Störungsmeldeformular – an:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | […] |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| [x] Postanschrift: | […] |
| [x] Telefon: | […] |
| [ ] Fax: | |
| [x] E-Mail: | […] |
| [x] Web-Adresse: | […] |
12.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten
Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: _____.
[ ] Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. _____.
Telefonische Unterstützung
[x] Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.
Versicherung
[x] Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
Sonstige Vereinbarungen
15.1 Vertragslaufzeit und Leistungsbeginn
(1) Der Vertrag hat kommt mit Zuschlag zustande. Die vertraglichen Leistungspflichten der Parteien beginnen am 01.01.2027.
Zur Klarstellung: Der Vertrag ist formal bereits ab Zuschlag wirksam; Leistungsbeginn ist jedoch erst der 01.01.2027. Die Parteien sind mithin erst ab dem 01.01.2027 zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet.
(2) Die Mindestvertragsdauer beträgt 36 Monate ab Beginn der Leistungserbringung. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag 2x um je weitere 12 Monate zu verlängern („Verlängerungsoptionen“). Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode. Die Laufzeit endet in jedem Fall spätestens nach 60 Monaten, auch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet spätestens 60 Monate nach Beginn der Leistungserbringung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger, den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für den vertragsgemäßen Einsatz der Leistungen dauerhaft entfallen oder sich wesentlich ändern und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann;
b) der Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere vereinbarte Leistungsanforderungen nicht erfüllt, und die Pflichtverletzung trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, wobei mehrere nicht wesentliche Pflichtverletzungen in ihrer Gesamtheit eine wesentliche Pflichtverletzung darstellen können;
c) erhebliche IT-, Informationssicherheits- oder Datenschutzrisiken bestehen oder eintreten, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme, Daten oder Prozesse des Auftraggebers gefährden und nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden können.
d) sonstige Umstände eintreten, die nach begründeter Auffassung des Auftraggebers die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nachhaltig beeinträchtigen.
Weitere Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
15.2 Datenschutz
Sofern durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden (Auftragsverarbeitung), werden die Parteien eine schriftliche Vereinbarung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster des Auftraggebers abschließen.
Zur Klarstellung: Der Auftragnehmer erkennt mit Abschluss dieses Vertrages das Muster gemäß Anlage Nr. 3 als verbindliche Grundlage der Auftragsverarbeitungsvereinbarung an und verpflichtet sich diese abzuschließen, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden sollten.
| Unterschrift Auftraggeber | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Datum, Auftraggeber | Datum, Auftragnehmer |