Los 2 - EVB_IT_Ueberlassungsvertrag_TypB.docx

IT-Leistungen für den Weiterbetrieb der pädagogischen Musterlösung paed.ML

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 19:17 (Europe/Berlin)

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Vergabe zur Beschaffung von IT-Leistungen zum Weiterbetrieb der Pädagogischen Musterlösung „paed.ML“ – Los 2: OPSI-Lizenzen, Standard OPSI-Pakete und Windows-Client Boot Image

– Änderungen, Ergänzungen und Streichungen sind farblich in blau eingefügt. Die gelb hinterlegten Felder werden nach Vertragsschluss ergänzt. Angaben zu grün hinterlegten Feldern sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen –

Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware

Inhaltsangabe

1 Vertragsgegenstand und Vergütung 2

2 Vertragsbestandteile 3

3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware 4

4 Zugesicherte Eigenschaften 5

5 Dokumentation 5

6 Lieferanschrift 5

7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B 5

8 Kopier- oder Nutzungssperren 6

9 Kündigung 6

10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken 6

11 Verantwortlicher Ansprechpartner 6

12 Störungsmeldung und Nacherfüllung 7

13 Telefonische Unterstützung 7

14 Versicherung 7

15 Sonstige Vereinbarungen 7

15.1 Vertragslaufzeit und Leistungsbeginn 7

15.2 Maintenance- und Updateleistungen 8

15.3 Zusätzliche Support- und Entwicklungsleistungen („OPSI Support und Entwicklung“) 8

15.4 Zusatzlizenzen (Optional) 9

15.5 Datenschutz 9

Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware

zwischen

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

Rotenbergstraße 111,

70190 Stuttgart

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____

„Auftraggeber“

und _____

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

„Auftragnehmer“

wird folgender Vertrag geschlossen:

Vertragsgegenstand und Vergütung

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) betreibt mit der paed.ML eine praxiserprobte und moderne Schulplattform, die Schulen die für den Unterricht erforderlichen IT-Dienste zur Verfügung stellt. Weitere Informationen zur paed.ML sowie die zugehörige Dokumentation sind unter www.meine-schulplattform.de abrufbar.

Um einen sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Weiterbetrieb der paed.ML sicherzustellen, hat das LMZ ein Vergabeverfahren zur Beschaffung verschiedener Lizenz-, Pflege-, Support- und Entwicklungsleistungen eingeleitet. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus dieser Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie den übrigen Vergabe- und Vertragsunterlagen.

1.1 Gegenstand dieses Vertrages (Los 2) ist die Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3 sowie Pflegeleistungen und weitere Leistungen gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden

gegen Vergütung gemäß Anlage Nr. 2 Preisblatt zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergütet.

1.3.1 Die Vergütung für die zeitlich befristete Überlassung der Software einschließlich der vereinbarten Pflege, Update- und Maintenance-Leistungen (Ziff. 6.2.1 bis 6.2.3 der Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung) erfolgt als jährliche Pauschalvergütung gemäß Anlage Nr. 2 (Preisblatt). Die Vergütung für das jeweilige Vertragsjahr ist jeweils bis zum 1. März des laufenden Vertragsjahres zur Zahlung fällig.

Zur Klarstellung: Sämtliche Leistungen gemäß den Ziff. 6.2.1 bis 6.2.3 der Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung, insbesondere die Überlassung der OPSI-Lizenzen und Module, die Bereitstellung der Standardpakete und Update-Abonnements, die Überlassung neuer Programmstände, die regulären Pflege- und Maintenanceleistungen sowie die dort beschriebenen Supportleistungen, sind mit der jährlichen Vergütung abgegolten.

1.3.2 Die darüber hinausgehenden zusätzliche Support- und Entwicklungsleistungen (Ziff. 6.2.4 der Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung – „OPSI Support und Entwicklung“) werden vom Auftraggeber nach Bedarf abgerufen und nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage der in der Anlage Nr. 2 (Preisblatt) festgelegten Stundensätze vergütet.

Die Vergütung fällt ausschließlich für tatsächlich abgerufene und erbrachte Leistungen an. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich. Das Nähere regelt Nummer 15.3 dieses Vertrags.

Vertragsbestandteile

2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

  • dieser Vertrag (Seite 1 bis 6) mit Anlage(n):
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1LeistungsbeschreibungIn der bei Zuschlag aktuellen Version
2PreisblattAusgefüllt vom AN eingereicht mit seinem Angebot
3Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Muster)In der bei Zuschlag aktuellen Version
4VerschwiegenheitsvereinbarungIn der bei Zuschlag aktuellen Version
5Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B)in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
6die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT Pflege S (EVB-IT Pflege S-AGB)in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
7Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB)in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
8Die weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Fragen-Antworten-KatalogIn der bei Zuschlag aktuellen Version
9Das finale Angebot des Auftragnehmers einschließlich aller Anlagen sowie ggf. eingereichter KonzepteEingereicht vom Auftraggeber
  • Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich des Musters 1
  • Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

EVB-IT Überlassung Typ B-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert.

2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware

3.1 Der Auftragnehmer überlässt zeitlich befristet dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen monatliche Vergütung:

Lfd. Nr.Produkt­bezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr.AnzahlLiefer­zeit­raum/-terminMVD¹ in MonatenÜber­lassungs­dauer BeginnÜber­lassungs­dauer EndeKNV²EXP³Monatlicher Einzel­­preis (netto)Summe der monat­lichen Vergütung
1Gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer ist zur Überlassung der im Lieferzeitpunkt aktuellsten Version verpflichtet.Nutzung für sämtliche paed.ML-Schulen; OPSI-Module bis 500 Clients je paed.ML-Installation; für größere Installationen können Zusatzlizenzen erworben werden (siehe Nummer 15.4).Gem. Nummer 15.1Gem. Nummer 15.1Gem. Nummer 15.1Gem. Nummer 15.1Gemäß Anlage Nr. 2 PreisblattGemäß Anlage Nr. 2 Preisblatt

Gesamtpreis monatlich (netto) _____

FußnoteErläuterung
1MVD = Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Überlassungsdauer.
2KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt.
3EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ B.

3.2 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt

[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)

[ ] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)

[x] für die Leistungen gem. Ziff. 6.2.1 bis 6.2.3 der Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung jährlich (zahlbar bis zum 1. März)

[x] für die Leistungen gem. Ziff. 6.2.4 der Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung („OPSI Support und Entwicklung“) nach Aufwand quartalsweise nachträglich

[ ] einmalig zum _____

[ ] _____

3.3 Vergütungsvorbehalt

Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart

[ ] gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B

[ ] anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes

Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus

[ ] folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom _____

_____

Anlage(n) Nr. _____

[ ] folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom _____

_____

Anlage(n) Nr. _____

[ ] folgenden weiteren Dokumenten _____

Anlage(n) Nr. _____

Es gelten die Dokumente in

[x] obiger Reihenfolge gemäß Nummer 2.1

[ ] folgender Reihenfolge

[ ] Anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

Zugesicherte Eigenschaften

[x] Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: Der Auftragnehmer sichert zu, dass seine vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere die überlassene Software, bei vertragsgemäßer Nutzung mit der paed.ML gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung kompatibel sind und deren bestimmungsgemäßen Betrieb nicht beeinträchtigen.

Zur Klarstellung: Die vorstehende Zusicherung beschreibt die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen. Sie stellt keine Garantie gem. 443 BGB dar.

[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

Dokumentation

5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B)

_____

5.2 Vervielfältigungsrecht

[ ] Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ kann _____fach vervielfältigt werden.

[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

Lieferanschrift

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

Rotenbergstraße 111,

70190 Stuttgart

Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift) _____

Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B

7.1 Mehrfachnutzung

[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ darf bis zu _____fach gleichzeitig genutzt werden.

[x] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

7.2 Systemumgebung

[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben: _____.

[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in einer beliebigen Systemumgebung* freigegeben.

[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen

[x] Gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, die Standardsoftware* sowie Testlizenzen im Rahmen der paed.ML an Schulen, Schulträger sowie weitere von ihm autorisierte Dritte weiterzugeben und dort nutzen zu lassen. Zu den autorisierten Dritten zählen insbesondere Personen und Organisationen, die mit dem Betrieb, der Administration, der Betreuung, der Weiterentwicklung, der Qualitätssicherung, der Schulung, der Erprobung oder dem Support der paed.ML befasst sind. Dies umfasst insbesondere Schulen sowie deren Schulträger im Rahmen des Betriebs der paed.ML, sowie auch vom Schulträger oder der jeweiligen Schule beauftragte IT-Dienstleister, die Leistungen im Hinblick auf die paed.ML erbringen, das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) sowie sonstige mit Ausbildung, Fortbildung oder Qualifizierung befasste Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg.

Die Nutzung darf auch in Test-, Pilot-, Schulungs- und Referenzumgebungen erfolgen, soweit dies im Zusammenhang mit der paed.ML erforderlich ist.

Kopier- oder Nutzungssperren

gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B

[ ] Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.

Kündigung

(abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B)

[ ] Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart.

Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken

[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken

[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] ohne gesonderte Vergütung

zu behalten.

[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken

[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] ohne gesonderte Vergütung

zu behalten.

Verantwortlicher Ansprechpartner

des Auftraggebers: Hr. Rene Belmega, belmega@lmz-bw.de, 0711-2090-7800

des Auftragnehmers: _____

Störungsmeldung und Nacherfüllung

12.1 Adresse für Störungsmeldung

gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B

Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Überlassung Typ B – Störungsmeldeformular – an:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:[…]
Organisationseinheit/Abteilung:
[x] Postanschrift:[…]
[x] Telefon:[…]
[ ] Fax:
[x] E-Mail:[…]
[x] Web-Adresse:[…]

12.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten

Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: Gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

[x] Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

Telefonische Unterstützung

[x] Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

Versicherung

[x] Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.

Sonstige Vereinbarungen

15.1 Vertragslaufzeit und Leistungsbeginn

(1) Der Vertrag hat kommt mit Zuschlag zustande. Die vertraglichen Leistungspflichten der Parteien beginnen am 01.01.2027.

Zur Klarstellung: Der Vertrag ist formal bereits ab Zuschlag wirksam; Leistungsbeginn ist jedoch erst der 01.01.2027. Die Parteien sind mithin erst ab dem 01.01.2027 zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet.

(2) Die Mindestvertragsdauer beträgt 36 Monate ab Beginn der Leistungserbringung. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag 2x um je weitere 12 Monate zu verlängern („Verlängerungsoptionen“). Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode. Die Laufzeit endet in jedem Fall spätestens nach 60 Monaten, auch ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Der Vertrag endet spätestens 60 Monate nach Beginn der Leistungserbringung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger, den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für den vertragsgemäßen Einsatz der Leistungen dauerhaft entfallen oder sich wesentlich ändern und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann;

b) der Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere vereinbarte Leistungsanforderungen nicht erfüllt, und die Pflichtverletzung trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, wobei mehrere nicht wesentliche Pflichtverletzungen in ihrer Gesamtheit eine wesentliche Pflichtverletzung darstellen können;

c) erhebliche IT-, Informationssicherheits- oder Datenschutzrisiken bestehen oder eintreten, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme, Daten oder Prozesse des Auftraggebers gefährden und nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden können.

d) sonstige Umstände eintreten, die nach begründeter Auffassung des Auftraggebers die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nachhaltig beeinträchtigen.

Weitere Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

15.2 Maintenance- und Updateleistungen

Bestandteil der zu erbringenden Leistungen sind insbesondere die in der Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Maintenance- und Updateleistungen. Diese Leistungen sind mit der jährlichen Pauschalvergütung für die Überlassung der Software abgegolten (vgl. Nummer 1.3). Für diese Leistungen gelten ergänzend die EVB-IT Pflege-AGB.

[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*.

Lfd. Nr.Standardsoftware* aus Nummer 3.1, lfd. Nr.Patch*, Update*Upgrade*Release/ Version*Umsetzung von in Anlage Nr. _____ genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen (gemäß Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-AGB)EXP1Installation durch den Auftragnehmer (Abweichend von Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-AGB)
11xxx
FußnoteErläuterung
1US = Programmstände* unterliegen US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Programmstände * unterliegen EU-Exportkontrollvorschriften DT = Programmstände* unterliegen deutschen Exportkontrollvorschriften S = Programmstände* unterliegen _____ Exportkontrollvorschriften

[ ] Weitere Vereinbarungen gem. Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

15.3 Zusätzliche Support- und Entwicklungsleistungen („OPSI Support und Entwicklung“)

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die in Ziffer 6.2.4 der Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen („OPSI Support und Entwicklung“) nach Bedarf abzurufen.

Hierzu gehören insbesondere zusätzliche Entwicklungsleistungen, Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstige Leistungen im Bereich „lmz.opsi-support-entwicklung“, soweit diese nicht bereits als Leistungen gemäß den Ziff. 6.2.1 bis 6.2.3 der Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung oder kraft Gesetzes bzw. dieses Vertrags als Bestandteil der Überlassung der Software bzw. der zugehörigen Pflege-, Maintenance-, Gewährleistungs-, Fehlerbehebungs- oder Updateleistungen geschuldet und von der Jahrespauschale umfasst sind.

Für diese Leistungen gelten ergänzend die EVB-IT Dienstleistungs-AGB.

(2) Die Leistungen werden ausschließlich auf Abruf des Auftraggebers erbracht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils beauftragten Leistungen nach Eingang eines Abrufs zu erbringen.

Der Auftraggeber geht von einem Gesamtumfang von ca. 100 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit aus. Diese Angabe dient ausschließlich der Kalkulation und begründet weder eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme eines bestimmten Leistungsumfangs noch einen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Stundenvolumens.

(3) Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage der im Preisblatt (Anlage 2) vereinbarten Stundensätze. Ein Vergütungsanspruch besteht nur für tatsächlich vom Auftraggeber abgerufene und vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen.

Reisezeiten, Reisekosten, Spesen, Nebenkosten und sonstige Aufwendungen des Auftragnehmers sind mit den vereinbarten Stundensätzen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich zum Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres. Die Vergütung ist nach Zugang einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen zur Zahlung fällig.

(4) Abweichend von Ziff. 1.1 der EVB-IT Dienst-AGB können Gegenstand der Support und Entwicklungsleistungen auch Werkleitungen sein. Soweit es sich bei den zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen handelt oder die Parteien eine Abnahme vereinbaren, bedürfen diese Leistungen der förmlichen Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber wird die Leistungen innerhalb angemessener Frist prüfen und die Abnahme erklären, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und sind vom Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dem Auftraggeber stehen bei Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

15.4 Zusatzlizenzen (Optional)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, paed.ML-Schulen bzw. deren Schulträgern auf deren Anfrage Zusatzlizenzen für den Einsatz von mehr als 500 Clients zu den in Anlage Nr. 9 (Angebot des Auftraggebers) ausgewiesenen Preisen bereitzustellen.

Der Bezug der Zusatzlizenzen erfolgt unmittelbar durch die jeweilige Schule bzw. den jeweiligen Schulträger. Hierüber wird ein gesonderter Vertrag ausschließlich zwischen der betreffenden Schule bzw. dem betreffenden Schulträger und dem Auftragnehmer geschlossen. Der Auftraggeber wird insoweit weder Vertragspartner noch zahlungsverpflichtet.

15.5 Datenschutz

Sofern durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden (Auftragsverarbeitung), werden die Parteien eine schriftliche Vereinbarung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster des Auftraggebers abschließen.

Zur Klarstellung: Der Auftragnehmer erkennt mit Abschluss dieses Vertrages das Muster gemäß Anlage Nr. 3 als verbindliche Grundlage der Auftragsverarbeitungsvereinbarung an und verpflichtet sich diese abzuschließen, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden sollten.

Unterschrift AuftraggeberUnterschrift Auftragnehmer
Datum, AuftraggeberDatum, Auftragnehmer
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