19_Bieterfragen-Antworten - Los 3_V3.pdf

IT-Dienstleistungen für GitLab

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 16:56 (Europe/Berlin)

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ZIB 13.08 – 9954/25/VV : 3 Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren <Rahmenvereinbarung: IT-Dienstleistungen im Kontext GitLab>

Fragen ab 24.08.2026

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung fürAntwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)
1Besondere BewerbungsbedingungenGemäß den Vergabeunterlagen ist zum Nachweis des geforderten GitLab-Partnerstatus ein aktuelles Zertifikat bzw. ein entsprechender Nachweis einzureichen. Da GitLab für den jeweiligen Partnerstatus nach unserer Kenntnis kein offizielles Zertifikat ausstellt, bitten wir um Klarstellung, welche Nachweise als ausreichend anerkannt werden. Ist es insbesondere ausreichend, wenn der geforderte Partnerstatus durch eine aktuelle schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail oder unterschriebenes Schreiben) der zuständigen Partner Managerin bzw. des zuständigen Partner Managers von GitLab bestätigt wird, aus der der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Partnerstatus des Bieters eindeutig hervorgeht?Ja, Ihre Annahme ist korrekt. Es ist ausreichend, wenn der geforderte Partnerstatus durch eine aktuelle schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail oder unterschriebenes Schreiben) der zuständigen Partner Managerin bzw. des zuständigen Partner Managers von GitLab bestätigt wird, aus der der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Partnerstatus des Bieters eindeutig hervorgeht.
2Verpflichtung VS-NfDIm Dokument "05_Verpflichtung VS-NfD" wird steht: "In den Vergabeunterlagen/den Vertragsunterlagen sind Verschlusssachen nach dem Einstufungsgrad VS-NfD enthalten. Erst wenn dem Beschaffungsamt des BMI Ihre Verpflichtungserklärung vorliegt, können Ihnen die als VS-NfD eingestuften Unterlagen/Informationen überlassen werden." Hierzu haben wir folgende Frage: Ist die Annahme zutreffend, dass die in den Vergabeunterlagen genannten VS-NfD-relevanten Informationen ausschließlich im Zusammenhang mitJa, Ihre Annahme ist korrekt.

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ZIB 13.08 – 9954/25/VV : 3

Nr.QuelleFrage Bieter bzw. Bewerber (ggf. Begründung fürAntwort von BeschA
(Dokument, Kap., Seite,…)Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)
späteren Einzelabrufen unter dem Rahmenvertrag von Bedeutung sind und für die Angebotsabgabe sowie den Abschluss des Rahmenvertrags selbst keine VS-NfD- Unterlagen benötigt werden?
3LeistungsbeschreibungIn der Leistungsbeschreibung zu Los 3 werden umfangreiche produktbezogene Schulungs- und Unterstützungsleistungen für GitLab und die zugehörigen Paid Add-Ons beschrieben. Aus welchem Grund wurden in Los 3 keine ausdrücklichen Leistungspositionen für unmittelbar durch den Hersteller erbrachte Professional- bzw. Success-Services, obwohl solche Leistungen für die Bedarfsträger ggfs. einen besonderen Mehrwert und eine höhere Leistungstiefe bieten können? Beispielhaft sind hier zu nennen: • direkter Zugang zu Plattform-, Entwicklungs- und Quellcode-Expertise (Product Management des Herstellers) • herstellerspezifische Accelerator-Methoden und Best Practices, • frühzeitiger bzw. kontrollierter Zugang zu neuen Produktfunktionen (Early Access), • spezifische Beratung zu Sicherheits-, Compliance- und Governance-Anforderungen, • offizieller Wissenstransfer einschließlich maßgeschneiderter Schulungen und Zertifizierungen direkt vom Hersteller Wir bitten um Klarstellung, ob beabsichtigt ist, solche herstellerspezifischen Leistungen als eigenständige, optional abrufbare Leistungen – einschließlichNein, dies ist nicht beabsichtigt.

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entsprechender Leistungsbeschreibungen und Preispositionen – in Los 3 aufzunehmen.
4Liste der abrufberechtigten BedarfsträgerWir bitten um Bestätigung, dass die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Bedarfsträgerlisten lediglich informativen Charakter besitzen und nicht abschließend sind. Sofern weitere Einrichtungen der öffentlichen Bundesverwaltung, die bereits heute nachweislich GitLab-Produkte einsetzen bzw. in der Vergangenheit bezogen haben, dem Kreis der abrufberechtigten Bedarfsträger zuzuordnen sind, gehen wir davon aus, dass diese nach Zuschlagserteilung ebenfalls berechtigt sind, Leistungen aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ist diese Annahme zutreffend?Nein Ihre Annahme ist nicht zutreffend.
Grundsätzlich wurden die Bedarfsträger im Rahmen einer
Bedarfserhebung vor Ausschreibung dazu angehalten die
zukünftigen Bedarfe an den Produkten dieser
Rahmenvereinbarung zu melden und dabei bestehende
Rahmenverträge sowohl zeitlich, als auch mengenmäßig
zu beachten.
Der aus der Bedarfserhebung resultierende Kreis der
„Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger“ dient
insoweit nicht lediglich der unverbindlichen Information,
sondern ist viel mehr verbindlicher Vertragsbestandteil.
Ein nachträglicher Beitritt oder auch ein Ausscheiden
einzelner Bedarfsträger der unmittelbaren
Bundesverwaltung ist lediglich in Ausnahmen unter den
Voraussetzungen einer Auftragsänderung möglich.
5AngebotsformularDie Schulungsleistungen in Los 3 werden auf Time-&- Material-Basis vergütet. Wir bitten um Klarstellung, ob die für die Durchführung der Schulungen erforderlichen Konzeptions- und Vorbereitungsleistungen (z. B. Erstellung bzw. Anpassung von Schulungsunterlagen, kundenspezifische Vorbereitung und Abstimmungen mit dem Bedarfsträger) über den angebotenen Tagessatz abrechenbar sind oder ob hierfür eine gesonderte Vergütungsregelung vorgesehen ist.Möglicherweise anfallende Konzeptions- und Vorbereitungsleistungen (z. B. Erstellung bzw. Anpassung von Schulungsunterlagen, kundenspezifische Vorbereitung und Abstimmungen mit dem Bedarfsträger) auf Seiten des Auftragsnehmers werden nicht gesondert vergütet und sind mit den angebotenen Tagessätzen abgegolten.Möglicherweise anfallende Konzeptions- und
Vorbereitungsleistungen (z. B. Erstellung bzw. Anpassung
von Schulungsunterlagen, kundenspezifische
Vorbereitung und Abstimmungen mit dem Bedarfsträger)
auf Seiten des Auftragsnehmers werden nicht gesondert
vergütet und sind mit den angebotenen Tagessätzen
abgegolten.

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Bieterfragen die in diesem Dokument keine Beachtung gefunden haben werden zu einem schnellstmöglichen, späteren Zeitpunkt durch die Vergabestelle
beatwortet.

Fragen ab 04.09.2026

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6Liste der abrufberechtigten BedarfsträgerListe der abrufberechtigtenEinige der abrufberechtigten Kunden verfügen bereits über bestehende, noch mehrere Jahre laufende Rahmenverträge für Produkte des hier ausgeschrieben Herstellers GitLab. Einige Produkte, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind, sind bereits in den bestehenden Rahmenverträgen enthalten. Nach unserem Verständnis auf Basis der Bedarfsträgerliste, haben einzelne Kunden - trotz bestehender vertraglicher Bindungen - ihren Bedarf zusätzlich im Rahmen des gegenständlichen Rahmenvertrages gemeldet. Wir bitten die Vergabestelle daher um Klarstellung, wie in diesen Fällen vorzugehen ist. Insbesondere bitten wir um Auskunft, 1) ob Kunden mit bereits bestehenden Rahmenverträgen weiterhin aus diesen bestehenden Verträgen beziehen müssen, 2) ob ein Abruf aus dem hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag zulässig sein soll und 3) nach welchen Kriterien im Fall paralleler Bezugsmöglichkeiten die Zuordnung der Bedarfe bzw. Abrufe erfolgt.Einige der abrufberechtigten Kunden verfügen bereitsDie Bedarfsträger wurden im Rahmen einer Bedarfserhebung vor Ausschreibung dazu aufgefordert die zukünftigen Bedarfe an den Produkten dieser Rahmenvereinbarung zu melden und dabei bestehende Rahmenverträge sowohl zeitlich, als auch mengenmäßig zu beachten. Die Bedarfsträger sind dazu angehalten gegebenenfalls bestehende, produktgleiche Rahmenvereinbarungen vor Nutzung der hier gegenständlichen Rahmenvereinbarung auszuschöpfen.
Bedarfsträgerüber bestehende, noch mehrere Jahre laufende
Rahmenverträge für Produkte des hier ausgeschrieben
Herstellers GitLab. Einige Produkte, die Bestandteil dieser
Ausschreibung sind, sind bereits in den bestehenden
Rahmenverträgen enthalten.
Die Bedarfsträger wurden im Rahmen einer
Bedarfserhebung vor Ausschreibung dazu aufgefordert
die zukünftigen Bedarfe an den Produkten dieser
Rahmenvereinbarung zu melden und dabei bestehende
Rahmenverträge sowohl zeitlich, als auch mengenmäßig
zu beachten.

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706_Vordruck_Referenzen06_Vordruck_ReferenzenIm bereitgestellten Vordruck „Referenzen – Los 3“ ist das Formularfeld „Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang“ in seiner Größe begrenzt und lässt sich nicht erweitern. Dadurch ist eine ausreichend detaillierte Darstellung der Referenzleistung nur eingeschränkt möglich. Da die Referenzbeschreibung gemäß den Ausfüllhinweisen eine Prüfung der aufgestellten Eignungsanforderungen ermöglichen soll, bitten wir um Mitteilung, ob seitens des Auftraggebers ein technisch angepasstes bzw. korrigiertes Dokument mit erweiterbarem Textfeld zur Verfügung gestellt werden kann.Im bereitgestellten Vordruck „Referenzen – Los 3“ ist dasBitte nutzen Sie für Referenzbeschreibungen, die nicht in das vorgegebene Template passen, eine selbst erstellte Anlage und reichen diese mit dem Angebot ein. Bitte beachten Sie, dass alle benötigten/vorgegebenen Angaben auch in dieser Anlage enthalten sind.
Formularfeld „Beschreibung der ausgeführten Leistungen
nach Art und Umfang“ in seiner Größe begrenzt und lässt
sich nicht erweitern. Dadurch ist eine ausreichend
detaillierte Darstellung der Referenzleistung nur
eingeschränkt möglich.
Da die Referenzbeschreibung gemäß den
Ausfüllhinweisen eine Prüfung der aufgestellten
Eignungsanforderungen ermöglichen soll, bitten wir um
Mitteilung, ob seitens des Auftraggebers ein technisch
angepasstes bzw. korrigiertes Dokument mit
erweiterbarem Textfeld zur Verfügung gestellt werden
kann.
8Rahmenvereinbarung S.3, §1Der Entwurf der Rahmenvereinbarung selbst enthältAuf Rahmenvertragsebene findet keine Haftungsbeschränkung Anwendung. Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Die Leistungen erfolgen jedoch einzig nach Abschluss von Einzelverträgen nach jeweiligem Einzelabruf. Auf Einzelvertragsebene gelten die Regelung der jeweiligen EVB-IT AGB. Die Haftungsbegrenzung richtet sich hierbei nach § 9 EVB-IT Überlassung AGB Typ B bzw. § 13 EVB-IT- Dienstvertrag AGB je nach einschlägigem Los.
keine Haftungsregelung. Eine Haftungsbegrenzung
erfolgt in den Einzelverträgen auf Basis der jeweilige
EVB-IT-Verträge bzw. EVB-IT AGB. Insofern ist unklar,
welche Haftungsbegrenzung für
Schadensersatzansprüche aus dem Rahmenvertrag selbst
besteht. Eine unklare Haftungssituation ist für die Biete
nicht kalkulierbar. Zu Recht weisen die Hinweise für die
Nutzung der EVB-IT-Vertragsdokumente
(www.cio.bund.de) auch auf die im Falle einer
(möglichen) unbegrenzten Haftung für Auftragnehmer
Auftraggeber können unzureichende
Haftungsbegrenzungen zur Folge haben, dass die
Angebotspreise entsprechend höher kalkuliert werden
bzw. sich bestimmte Auftragnehmer an dem
Vergabeverfahren gar nicht beteiligen und der Bieterkreis
so möglicherweise ungewollt eingeschränkt wird. Um ein
leistungsstarkes und wirtschaftliches Angebot
Bitte nutzen Sie für Referenzbeschreibungen, die nicht in
das vorgegebene Template passen, eine selbst erstellte
Anlage und reichen diese mit dem Angebot ein. Bitte
beachten Sie, dass alle benötigten/vorgegebenen
Angaben auch in dieser Anlage enthalten sind.
Auf Rahmenvertragsebene findet keine
Haftungsbeschränkung Anwendung. Es gelten die
gesetzlichen Haftungsregelungen.
Die Leistungen erfolgen jedoch einzig nach Abschluss von
Einzelverträgen nach jeweiligem Einzelabruf. Auf
Einzelvertragsebene gelten die Regelung der jeweiligen
EVB-IT AGB. Die Haftungsbegrenzung richtet sich hierbei
nach § 9 EVB-IT Überlassung AGB Typ B bzw. § 13 EVB-IT-
Dienstvertrag AGB je nach einschlägigem Los.

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unterbreiten zu können, wird eine Basis benötigt, die vertragliche Risiken kalkulierbar und transparent macht. Können wir davon ausgehen, dass für Schadenersatzansprüche aus dem Rahmenvertrag die Haftung wie branchenüblich auf maximal EUR 20.000.000 je Schadensfall und insgesamt maximal EUR 40.000.000 pro Kalenderjahr begrenzt wird? Falls nicht bitten wir um Angabe, in welchem Umfang eine Haftung für Schadensersatzansprüche aus dem Rahmenvertrag insgesamt besteht?unterbreiten zu können, wird eine Basis benötigt, die
vertragliche Risiken kalkulierbar und transparent macht.
9Leistungsbeschreibung, S.8, Kap. 5 BarrierefreiheitWir bitten um Klarstellung, dass der Begriff „sicherzustellen“ nicht als Übernahme einer Garantie oder verschuldensunabhängigen Haftung für die vollständige Einhaltung sämtlicher Barrierefreiheitsanforderungen auszulegen ist. Maßgeblich sollten die durch den Hersteller bereitgestellten Konformitätsnachweise sein.Mit Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter
sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung
über die gesamte Vertragsdauer einzuhalten.
1021_Rahmenvereinbarung § 7Die Hersteller sehen ggf. in der Regel ein Gewährleistungsrecht von 12 Monaten vor. Stimmen Sie vor diesem Hintergrund folgenden Anpassungen der Vertragsbedingungen zu: „Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt 12 Monate.“?Nein, Ihrem Wunsch kann nicht entsprochen werden.Nein, Ihrem Wunsch kann nicht entsprochen werden
1121_Rahmenvereinbarung § 10 (5)Die Beschäftigten des Auftragnehmers sind bereits arbeitsvertraglich zu Wahrung von Vertraulichkeit sowieNein, dem kann nicht zugestimmt werden. Auf Verlangen des Auftraggebers bzw. Bedarfsträgers ist ein
In rechtlicher Hinsicht ist der Auftragnehmer Schuldner
der Leistung, auch wenn er sich zur Leistungserbringung
Dritter (z.B. Hersteller) bedient. Zum Beispiel kann der
Auftragnehmer durch eine Vereinbarung mit dem
Hersteller (z. B. durch Vorlage von Barrierefreiheits-
Konformitätsnachweisen) sicherstellen, dass er
gegenüber dem Auftraggeber zur Leistungserbringung
berechtigt ist und die entsprechenden Pflichten auch
erfüllt.
Nein, dem kann nicht zugestimmt werden. Auf Verlangen
des Auftraggebers bzw. Bedarfsträgers ist ein

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Datenschutz verpflichtet. Diese Verpflichtungen unterliegen ihrerseits jedoch der Geheimhaltung. Stimmen Sie daher zu, auf den Nachweis dieser Verpflichtung zu verzichten?Datenschutz verpflichtet. Diese Verpflichtungenentsprechender Nachweis in geeigneter Form einzureichen.
unterliegen ihrerseits jedoch der Geheimhaltung.
Stimmen Sie daher zu, auf den Nachweis dieser
Verpflichtung zu verzichten?
1221_Rahmenvereinbarung § 10 (8)Stimmen Sie zu, dass die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für weitere 5 Jahre fortbesteht?Nein, Ihrem Wunsch kann nicht entsprochen werden.
Eine Begrenzung der Verschwiegenheitspflichten nach
Vertragsbeendigung besteht abseits der aufgeführten
Zustimmungsregelungen nicht.
1332_Mustervereinbarung AuftragsverarbeitungDer Auftragnehmer handelt im Rahmen derDie Entscheidung über die Verwendung der Mustervereinbarung sowie deren konkrete Ausgestaltung obliegt dem Verantwortlichen des Bedarfsträgers.Die Entscheidung über die Verwendung der
ausgeschriebenen Leistung ausschließlich alsMustervereinbarung sowie deren konkrete
Vertriebspartner des Herstellers. Die Bereitstellung derAusgestaltung obliegt dem Verantwortlichen des
Standardsoftware sowie etwaige im Zusammenhang miBedarfsträgers.
der Nutzung der Software erfolgende Verarbeitung
personenbezogener Daten erfolgen durch den Herstelle
Soweit bei der Nutzung der Software personenbezogen
Daten verarbeitet werden, ist der Hersteller aus unsere
entsprechender Nachweis in geeigneter Form
einzureichen.

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abzuschließen ist und ein solcher – soweit erforderlich – ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Hersteller der Standardsoftware geschlossen wird?abzuschließen ist und ein solcher – soweit erforderlich –
ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem
jeweiligen Hersteller der Standardsoftware geschlossen
wird?
1413_AGBGehen wir recht in der Annahme, dass die AGB nachrangig zum Rahmvertrag sowie dem EVB IT Vertrag und den EVB IT AGB gilt?Die Geltungsreihenfolge ergibt sich aus § 2 der Rahmenvereinbarung.
1521_RahmenvereinbarungDie Vergabeunterlagen enthalten keine verkehrsübliche Haftungsbeschränkung. Ist es daher möglich, dass der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine Haftungsregelung entsprechend den für derartige Anwendungsfälle austarierten EVB-IT treffen können? Wenn ja, können Sie bitte die Höhe des Auftragswertes beziffern, da dieser für die Höhe der Haftungsbeschränkung nach den EVB IT AGB entscheidend ist?Bitte beachten Sie hierzu die Beantwortung von Bieterfrage 8.
16AVV, § 10 Haftung und SchadenersatzGemäß § 10 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird hinsichtlich Haftung und Schadenersatz auf Art. 82 DSGVO verwiesen. Gleichzeitig erfolgen die Einzelabrufe auf Grundlage der EVB-IT-AGB für die Überlassung Typ B und Pflege S. Frage: Verstehen wir die Vergabeunterlagen dahingehend richtig, dass die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber auch für datenschutzrechtliche Pflichtverletzungen den jeweils anwendbaren Haftungsregelungen und Haftungsbegrenzungen der EVB-IT-AGB unterliegt und durch die AVV keine hiervon abweichende oder weitergehende vertragliche Haftung begründet werden soll?Es gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen aus der Mustervereinbarung, insoweit dieses Muster zwischen Bedarfsträger und Auftragnehmer zur Anwendung kommt. Die Entscheidung ob und inwieweit die Mustervereinbarung zur Anwendung kommt obliegt dem Verantwortlichen des Bedarfsträgers.
Die Geltungsreihenfolge ergibt sich aus § 2 der
Rahmenvereinbarung.
Bitte beachten Sie hierzu die Beantwortung von
Bieterfrage 8.
Es gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen aus der
Mustervereinbarung, insoweit dieses Muster zwischen
Bedarfsträger und Auftragnehmer zur Anwendung
kommt. Die Entscheidung ob und inwieweit die
Mustervereinbarung zur Anwendung kommt obliegt dem
Verantwortlichen des Bedarfsträgers.

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17Einzelabruf, Ziff. 3.6.2, Leistungsbeschreibung Los 3Einzelabruf, Ziff. 3.6.2,Gemäß Ziff. 3.6.2 der Leistungsbeschreibung für Los 3 erfolgen die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung durch den jeweiligen Bedarfsträger als Abruf aus dem Kaufhaus des Bundes (KdB) und auf Grundlage des vom Bedarfsträger vervollständigten EVB-IT Dienstvertrages. Zudem sind die EVB-IT Dienstleistung-AGB Bestandteil des den Vergabeunterlagen für das Los 3 beigefügten Anlagenkonvoluts. In den Leistungsbeschreibungen für die Lose 1 und 2 wird ausdrücklich geregelt, dass die EVB-IT AGB (Überlassung Typ B und Plege S) als vertragliche Grundlage der jeweiligen Einzelaufträge gelten. Frage: Gehen wir daher recht in der Annahme, dass für Los 3 ergänzend zum jeweiligen EVB-IT Dienstvertrag auch die EVB-IT Dienstleistung-AGB als vertragliche Grundlage der jeweiligen Einzelaufträge gelten und Anwendung finden?Gemäß Ziff. 3.6.2 der Leistungsbeschreibung für Los 3Ja, Ihre Annahme ist korrekt.
Leistungsbeschreibung Los 3erfolgen die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung
durch den jeweiligen Bedarfsträger als Abruf aus dem
Kaufhaus des Bundes (KdB) und auf Grundlage des vom
Bedarfsträger vervollständigten EVB-IT Dienstvertrages.
Zudem sind die EVB-IT Dienstleistung-AGB Bestandtei
des den Vergabeunterlagen für das Los 3 beigefügten
Anlagenkonvoluts.
In den Leistungsbeschreibungen für die Lose 1 und 2 wird
ausdrücklich geregelt, dass die EVB-IT AGB (Überlassun
Typ B und Plege S) als vertragliche Grundlage der
jeweiligen Einzelaufträge gelten.
Frage: Gehen wir daher recht in der Annahme, dass für
Los 3 ergänzend zum jeweiligen EVB-IT Dienstvertrag
auch die EVB-IT Dienstleistung-AGB als vertragliche
Grundlage der jeweiligen Einzelaufträge gelten und
Anwendung finden?
1813_AGBGehen wir recht in der Annahme, dass die AGB nachrangig zum Rahmvertrag sowie dem EVB IT Vertrag und den EVB IT AGB gilt?Die Geltungsreihenfolge ergibt sich aus § 2 der Rahmenvereinbarung.
Bieterfragen die in diesem Dokument keine Beachtung gefunden haben werden zu einem schnellstmöglichen, späteren Zeitpunkt durch die Vergabestelle
beatwortet.
Die Geltungsreihenfolge ergibt sich aus § 2 der
Rahmenvereinbarung.

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Hinweise

Hinweis 1: Für den Inhalt der Fragen ist der Fragestellende verantwortlich.

Hinweis 2: Neue Fragen und Antworten sind gelb gekennzeichnet. Änderungen zur Vorversion sind grün unterlegt. Zusätzlich wird schriftlich auf Änderungen zur Vorversion hingewiesen.

Hinweis 3: Bitte prüfen Sie, ob alle Ihre Fragen vollständig und richtig in die Bieterfragen übernommen wurden. Fehlende Fragen sind der Vergabestelle unverzüglich zu melden.

Hinweis 4: Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen zum Verfahren spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist übermittelt werden sollen. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben.

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