Anlage ANG 2 - EVB-IT Dienstvertrag.pdf

IT-Beratung und operative Unterstützung für Fachverfahren des Bildungsbereichs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 16:17 (Europe/Berlin)

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EVB-IT Dienstvertrag

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Rahmenvertrag über IT-Dienstleistungen

Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ............................................................................................................... 2 1.1 Vertragsgegenstand .......................................................................................................................................... 2 1.2 Vertragsbestandteile .......................................................................................................................................... 3 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ................................................................................................................. 3 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ................................................................................................ 4 3.1 Art, Umfang und Termine .................................................................................................................................. 4 3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen .................................................................................................................. 4 3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ............................................................................................................ 4 3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen ........................................................................................ 4 3.5 Abweichende Kündigungsregelung ................................................................................................................... 5 4 Vergütung .................................................................................................................................................................... 5 4.1 Vergütung nach Aufwand .................................................................................................................................. 5 4.1.1 Kategorien ..................................................................................................................................................... 6 4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen .......................... 7 4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ............................................................................... 7 4.1.4 Preisanpassung ............................................................................................................................................. 7 4.1.5 Fälligkeit und Zahlung ................................................................................................................................... 7 4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ............................................................................. 7 4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ..................................................................................................................... 8 4.3 Rechnungsadresse ............................................................................................................................................ 8 5 Service- und Reaktionszeiten* ..................................................................................................................................... 8 5.1 Servicezeiten* .................................................................................................................................................... 8 5.2 Reaktionszeiten* ................................................................................................................................................ 8 6 Ansprechpartner .......................................................................................................................................................... 9 7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ................................................................................... 9 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers .................................................................................................................. 10 9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen............................................................... 10 10 Quellcode* .............................................................................................................................................................. 10 11 Abweichende Haftungsregelungen ......................................................................................................................... 11 12 Vertragsstrafen ....................................................................................................................................................... 11 13 Weitere Regelungen ............................................................................................................................................... 11 13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ................................................................................................... 11 13.2 Haftpflichtversicherung .................................................................................................................................... 12 13.3 Teleservice* ..................................................................................................................................................... 12 13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten ........................................................................................................... 12 13.5 Interessenkonflikt ............................................................................................................................................. 12 14 Pflichten nach Vertragsende .................................................................................................................................. 12 15 Sonstige Vereinbarungen ....................................................................................................................................... 12

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Vertrag über IT-Dienstleistungen

Zwischen Land Baden-Württemberg, vertr. d.d. Ministerium für Kultus, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart — im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — und

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus des Landes Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Vertragsgegenstand ist die fachliche Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Dazu schließt das IBBW diesen EVB-IT Dienstvertrag als Rahmenvertrag, unter dem die jeweils vom Auftrag- nehmer konkret zu erbringenden Leistungen durch das IBBW im Wege von Einzelabrufen/-verträgen beauftragt werden. Vor Erteilung eines konkreten Einzelauftrags wird der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Abgabe eines konkreten An- gebotes für den anstehenden Einzelauftrag auffordern. Liegen dem Auftraggeber mehrere Angebote für einen Einzelauf- trag vor, wird der Auftraggeber den Einzelauftrag auf das Angebot erteilen, das in einer Gesamtschau aus Qualität und Qualifikation des angebotenen Personals, Zeitpunkt der möglichen Leistungsaufnahme und auftragnehmerseitig ge- schätztem Aufwand für die Leistungserbringung nach Einschätzung des Auftraggebers den größeren Gesamtnutzen für den Auftraggeber aufweist.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Dienstvertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
1Leistungsbeschreibung05.08.202616
2Preisblatt
3Angebot des Auftragnehmers
4Auftragsverarbeitungsvertrag05.08.20268 + Anlagen

Es gelten die Anlagen in folgender Reihenfolge. 4, 1, 2, 3

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

1.2.3 die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg und die Er- gänzenden Vertragsbedingungen zur Meldung von Sicherheitsvorfällen

1.2.4 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftrag- nehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB- IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen ver- stehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: Beratung Projektleitungsunterstützung Schulung Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit Unterstützung bei Planungsleistungen

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Unterstützung bei Softwareentwicklung Hotline sonstige Dienstleistungen

3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung

3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungs- plan):

Lfd. Nr.Leistung (ggf. Verweis auf Anlage)Ort der LeistungMVD1Beginn²Ende/Ter- min3
123456
1Gemäß Anlage 1 und EinzelabrufStuttgartmit Zu- schlagser teilungnach 48 Monaten (siehe dazu Nr. 15.3)

1 MVD = Mindestvertragsdauer 2 wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen 3 z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)

Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB).

3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden einmalig erbracht.

3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden in folgendem Zyklus erbracht: wöchentlich monatlich jeweils an folgenden Tagen: (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch „1. Montag im Monat“) in der Zeit von bis (Uhrzeit) nicht jedoch an Feiertagen. in folgenden Zyklen zu folgenden Zeiten erbracht: .

3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden nur auf Abruf erbracht. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt (Stunden/Tage). Die geschätzte Abnahme ergibt sich aus Anlage 1 (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertrags- jahr/Vertragslaufzeit). Die maximale Abnahme beträgt das Fünffache der in Anlage 1 unverbindlich geschätzten Abnahme- menge.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat, Ver- tragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf (Stun- den/Tage). Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leis- tungserbringung bereit.

3.5 Abweichende Kündigungsregelung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ab- lauf eines (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündi- gungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.

4 Vergütung

4.1 Vergütung nach Aufwand Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) 1-8 aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro vergütet.

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4.1.1 Kategorien

Lfd. Nr.Bezeichnung der KategorieVergütung für Tä- tigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien ZeitenZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten
Tages- satzTages- satz vor OrtMontag bis Freitag (Ar- beitstage) au- ßerhalb der zu- schlagsfreien ZeitenSamstagSonn- und Feiertage
von bisvon bisvon bisvon bis
123456789
Kategorie 1Projektleiter/-in%%%%%
Kategorie 2Projektmitarbeiter/- in (u.a. Projekt- büro)%%%%%
Kategorie 3Technische/-r Mit- arbeiter/-in / Junior Consultant%%%%%
Kategorie 4Technische/-r Se- nior Consultant%%%%%
Kategorie 5Technische/-r Sen- ior Consultant – Schwerpunkt Re- quirements Engi- neer und Business Analyst%%%%%
Kategorie 6Technische/-r Se- nior Consultant – Schwerpunkt IT- Architektur (Soft- ware- und Fachar- chitektur)%%%%%
Kategorie 7Technische/-r Se- nior Consultant – Schwerpunkt Da- tenschutz und In- formationssicher- heit%%%%%
Kategorie 8Supportmitarbei- ter/-in%%%%%

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Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:

Arbeitstagzuschlagsfreie Zeiten
Montag bis Donnerstagvon08.00bis18.00Uhr
Freitagvon08.00bis18.00Uhr

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber monatlich eine Budgetübersicht vorzulegen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 1 Ziffer 1.

4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

4.1.4 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gemäß Anlage Nr. für die Kategorien gemäß Nummer 4.1.1 vereinbart.

4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. wie folgt . gemäß Anlage Nr. .

4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. Der Auftragneh- mer hat die Leistungsnachweise dem Auftraggeber monatlich spätestens am 10. eines Monats für den abgelau- fenen Monat zur Genehmigung vorzulegen. Die Rechnung ist seitens des Auftragnehmers innerhalb von 10 Kalendertagen nach auftraggeberseitiger Genehmigung der Leistungsnachweise zu stellen. Der Auftraggeber entscheidet über die Genehmigung in der Regel innerhalb von 21 Tagen nach Vorlage prüffähiger Leistungs- nachweise.

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4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt Euro vergütet. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: Betrag: Anlass: , Betrag: Anlass: , Betrag: Anlass: .

4.3 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (Poststelle) Heilbronner Straße 172 70191 Stuttgart

Die Übermittlung erfolgt elektronisch an poststelle@ibbw.kv.bwl.de

5 Service- und Reaktionszeiten*

Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:

5.1 Servicezeiten*

TagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An FeiertagenvonbisUhr

Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. .

5.2 Reaktionszeiten*

Leistung gemäß Nummer Anlass/Problemkategorie Reaktionszeit* 3.1 in Stunden

Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt.

Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten

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Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

6 Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Nr.PositionSchlüsselposition ge- mäß Ziffer 8.3 EVB- IT Dienstleistungs- AGB (ja/nein)Fachliche Qualifika- tionSicherheits- überprüfung Ü 1, 2 oder 3 1Sonstige Anforde- rungen, z.B. weitere Sicherheitsanforde- rungen
123456
1Projektleiter/-inSiehe Anlage 1
2Projektmitarbeiter/-in (u.a. Projektbüro)Siehe Anlage 1
3Technische/-r Junior Con- sultantSiehe Anlage 1
4Technische/-r Senior Con- sultantSiehe Anlage 1
5Technische/-r Senior Con- sultant – Schwerpunkt Re- quirements Engineer und Business AnalystSiehe Anlage 1
6Technische/-r Senior Con- sultant – Schwerpunkt IT- Architektur (Software- und Facharchitektur)Siehe Anlage 1
7Technische/-r Senior Con- sultant – Schwerpunkt Da- tenschutz und Informations- sicherheitSiehe Anlage 1
8Supportmitarbeiter/-inSiehe Anlage 1

1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Sobald vom Auftragnehmer im Rahmen eines Einzelabrufs des Auftraggebers für ein konkretes Projekt ein konkreter Mitarbeiter zur Leistungserbringung bestimmt worden ist, finden auf diesen Mitarbeiter die Regelungen der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB Anwendung.

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Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflich- tungsgesetzes verpflichten zu lassen. Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kom- munizieren in der Lage ist: . Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1.

8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: . Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. .

9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen

Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte ver- einbart: Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließli- ches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein aus- schließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: . Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, . Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: . Für alle Ergebnisse der Leistungen (z.B. Dokumentationen) gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt abweichend von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB folgende von openCode* freigegebene Lizenz: _____. Bereitstellung als Open Source Software*: Die Bereitstellung der Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ erfolgt als Open Source Software* (ergänzend zur Rechteeinräumung gemäß Ziffer 3.1 EVB- IT Dienstleistungs-AGB und zu ggf. vorstehend vereinbarten Änderungen daran). Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der Software muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen. muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen, die keinen Copyleft*-Effekt haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0). muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copy- left*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL). muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entsprechen: _____. Soweit die Ergebnisse der Leistungen als Open Source Software* bereitgestellt werden müssen, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.2 EVB- IT Dienstleistungs-AGB): _____. Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 3.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB darf der Auftragnehmer vorbestehende Software bzw.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Softwareteile auch ohne Zustimmung des Auftraggebers in die Leistungsergebnisse integrieren, sofern daran Nutzungsrechte wie an den Leistungsergebnissen im Übrigen verschafft werden.

10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM)

Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: . wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: . wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* nicht täglich sondern (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger. Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Ab- weichungen nach dieser Nummer 10 unberührt.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM) gemäß BSI TR-03183-2 für den jeweils aktuellen Stand der Software im Format SPDX im Format CycloneDX zur Verfügung.

11 Abweichende Haftungsregelungen

Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen pro Schadensfall Euro. insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtver- letzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Ge- winn.

12 Vertragsstrafen

Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd. Nr. vereinbarten Leistungstermine. Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. . Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auf- tragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

13 Weitere Regelungen

13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages

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bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: . Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 4 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .

13.2 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.

13.3 Teleservice* Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes auto- matisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderun- gen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.

13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nicht in deutscher, sondern in Sprache. Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .

13.5 Interessenkonflikt Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. . Soweit der Auf- tragnehmer während der Vertragslaufzeit für ein Unternehmen tätig werden sollte, dass vom Auftraggeber in erheblichem Umfang (> 50.000 Euro) mit IT-Leistungen beauftragt ist, hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Gleiches gilt für den Fall, dass zwischen diesem Unternehmen und dem Auftrag- nehmer direkt oder indirekt eine nicht unwesentliche (> 5% der Gesellschaftsanteile) gesellschaftsrechtliche Verbindung entsteht. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist oder fristlos zu kündigen, ohne dass dem Auftragnehmer deshalb eine Entschädigung zusteht, soweit während der Vertragslaufzeit ein Interes- senkonflikt im Sinne des vorstehenden Absatzes entsteht.

14 Pflichten nach Vertragsende

Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. .

15 Sonstige Vereinbarungen

Sonstige Vereinbarungen: 15.1 Ergänzende Regelungen zur Vertraulichkeit 15.1.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangen streng vertraulich zu behandeln, nicht für andere als die vertraglichen Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, die vorgenannten Verpflichtungen auch einzuhalten und er insbesondere keinen Verpflichtungen unterliegt, Informatio- nen an Dritte, z.B. an ausländische Regierungsstellen weiterzugeben. Dies gilt nicht, soweit hierfür nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung). Finanzinformationen im Zusammenhang mit dem zu erteilenden Auf- trag dürfen abweichend davon ebenfalls weitergegeben werden, wenn und soweit es gesetzliche Vorschriften erfordern, denen der Auftragnehmer unterliegt. 15.1.2 Soweit für den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit ausländische (d.h. andere als nach dem Recht der

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Bundesrepublik Deutschland) gesetzliche Offenlegungspflichten entstehen, hat er den Auftraggeber unverzüglich schrift- lich darauf hinzuweisen. 15.1.3 Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist oder fristlos zu kündigen, ohne dass dem Auftragnehmer deshalb eine Entschädigung zusteht, soweit (i) der Auftragnehmer entgegen der in Nummer 15.2.1 genannten Gewährleistung rechtlich oder tatsächlich nicht in der Lage ist, die in Nummer 15.2.1 genannte Verpflichtung zur Vertraulichkeit einzuhalten, z.B. weil eine entgegenstehende Offenlegungspflicht besteht oder (ii) soweit während der Vertragslaufzeit einer Offenlegungspflicht gemäß Nummer 15.2.2 entsteht. 15.1.4 Soweit der Auftragnehmer Subunternehmer einsetzt, gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend auch hinsichtlich dieser Subunternehmer.

15.2 Leistungsort Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vereinbarten Leistungen soweit zur Leistungserbringung erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht beim Auftraggeber vor Ort zu erbringen. 15.3 Einzelabrufe über die Laufzeit des Rahmenvertrages hinaus Ist vom Auftragnehmer im Rahmen eines Einzelabrufs des Auftraggebers unter diesem Rahmenvertrag für ein konkretes Projekt ein konkreter Mitarbeiter zur Leistungserbringung eingesetzt worden, so kann der Auftraggeber auch über die Laufzeit dieses Rahmenvertrages hinaus nach Maßgabe der Regelungen der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB den Einsatz dieses Mitarbeiters bis zum Abschluss des konkreten Projektes im Wege von Einzelabrufen verlangen. In die- sem Fall gelten die Bedingungen dieses Rahmenvertrages auch für diese Einzelabrufe unverändert fort.

Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .

, , Ort , Datum Ort , Datum

Auftragnehmer Auftraggeber

Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druck- Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druck- schrift) schrift)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 3.0.0 vom 01.03.2026

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