Anlage2_Leistungsbeschreibung.pdf

Internetagentur für Hosting, Betreuung und Weiterentwicklung von Websites

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:56 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

zum Vergabeverfahren

Internet-Rahmenagentur für die Unabhängige Bundesbeauftragte

gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)

& die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung

sexuellen Kindesmissbrauchs (Aufarbeitungskommission)

  1. Hintergrundinformation

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Ge- sellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren. Das UBSKM-Amt wurde nach Bekanntwerden der zahlreichen Missbrauchsfälle an renommierten Bildungseinrichtungen in Deutschland im März 2010 von der Bunderegierung zunächst für zwei Jahre eingerichtet. Mit Kabinettbeschluss vom 12. Dezember 2018 wurde das UBSKM-Amt dauerhaft verstetigt, zum 1. April 2022 hat es Kerstin Claus übernommen.

Die Bundesbeauftragte ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Lediglich organisatorisch ist das Amt beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) angesie- delt. Beim UBSKM-Amt und über einen Kabinettbeschluss verankert sind außerdem der Betroffenen- rat sowie die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Aufar- beitungskommission) untersucht seit 2016 sämtliche Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR ab 1949. Dazu zählt z. B. sexuelle Gewalt in Institutio- nen, in Familien, im sozialen Umfeld oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Zum 01. Juli 2025 wurde die Arbeit der Kommission durch das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ verstetigt.

Ebenfalls bei UBSKM angesiedelt sind das „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“ und das „Hilfe-Por- tal Sexueller Missbrauch“ sowie das Präventionsportal Missbrauch und das digitale Fortbildungsan- gebot „Was ist los mit Jaron?“ und die Kampagne nicht-wegschieben.de.

Zu den Aufgaben des UBSKM-Amtes zählen insbesondere: • Information, Sensibilisierung, Aufklärung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche • Unterstützung der nachhaltigen Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt sowie der Hilfen für Betroffene • Identifizierung gesetzlicher Handlungsbedarfe und Forschungslücken im Themenfeld der se- xuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

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• Wahrnehmung der Belange von Menschen, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend sexuelle Gewalt erlitten haben • Sicherstellung einer systematischen und unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Kindesmiss- brauchs in Deutschland

Zu den Aufgaben der Aufarbeitungskommission zählen insbesondere: • Vertrauliche Anhörungen von Betroffenen, bundesweit und dezentral • Auswertung schriftlicher Berichte von Betroffenen und Zeitzeugen/innen • Öffentliche Hearings zu Schwerpunktthemen z. B. Familie, DDR, Kirchen, Sport, Schule • Forschungsprojekte, Expertisen und Fallstudien • Strukturen aufdecken, die Missbrauch in der Vergangenheit ermöglicht und Aufarbeitung verhindert haben • Aufarbeitung einfordern sowie Unterstützung leisten anhand der Empfehlungen der Kom- mission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen

  1. Ausgangslage

Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ein gravierendes gesamtgesellschaftliches Prob- lem, wenngleich durch die gemeinsame Kraftanstrengung von Politik, Fachpraxis, Wissenschaft und insbesondere Betroffenen im Themenfeld in den vergangenen Jahren vieles erreicht werden konnte.

In der öffentlichen Wahrnehmung galt sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche lange Zeit als Tabuthema, mit dem sich die Gesellschaft ungern beschäftigt. Dass sich diese Haltung zumindest an- satzweise geändert hat, ist der Hartnäckigkeit vieler zu verdanken, die immer wieder auf das Thema aufmerksam gemacht haben. Vor allem die Kraft und der Mut Betroffener sexueller Gewalt, die ihr Schweigen in den letzten Jahrzehnten zunehmend gebrochen und öffentlich über das gesprochen ha- ben, was ihnen angetan wurde, haben es geschafft, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen. Ver- mehrt wird in der breiten Öffentlichkeit und der Politik nicht mehr nur über tragische Einzelfälle ge- sprochen, sondern auch über Macht- und Abhängigkeitsstrukturen, die Missbrauch begünstigen, und darüber, dass in Einrichtungen und Familien das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen zu Men- schen, denen sie anvertraut waren, ausgenutzt wurde.

Auch digitale sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige ist zu einem von Politik und Öffentlichkeit wahrgenommenen Phänomen geworden. Anonymität, hohe Reichweiten, vielfältige Interaktions- möglichkeiten in sozialen Medien und der Einsatz künstlicher Intelligenz erleichtern viele Täterstra- tegien. Sexualisierte Gewalt im Netz gehört für viele Kinder und Jugendliche leider zum Alltag. Wie Kinder und Jugendliche auch online dauerhaft besser geschützt werden können ist eine zentrale Frage, die national und international diskutiert wird.

Die heutige Sicht auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche on- und offline ist ein wichtiger Fortschritt im Umgang mit dem Thema und zeigt, dass Veränderungen möglich sind. In Prävention, Intervention und Hilfen, Forschung und Aufarbeitung muss daher weiterhin mit Nachdruck investiert werden.

Institutionen und Familien sind noch immer oft überfordert, wenn Fälle sexueller Gewalt in der Ver- gangenheit bekannt werden. Die Aufarbeitungskommission möchte mit ihrer Arbeit Unterstützung für gelingende Aufarbeitung bieten. Gleichzeitig macht sie darauf aufmerksam, an welchen Stellen

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heute erwachsene Betroffene eine bessere Unterstützung erhalten müssen. Dabei stützt sie sich auf die Aussagen von mehr als 3.000 Betroffenen, die ihr seit 2016 über sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend berichtet haben.

Deshalb sollen die bisherigen Aktivitäten, Projekte, Vorhaben, Initiativen und Portale von UBSKM und Aufarbeitungskommission im Internet weiterentwickelt, gebündelt und sichtbar gemacht wer- den:

UBSKM allgemein:

UBSKM www.beauftragte-missbrauch.de

Aufarbeitungskommission:

Aufarbeitungskommission www.aufarbeitungskommission.de

Portal „Geschichten, die zählen“ www.geschichten-die-zaehlen.de

Gemeinsame Angebote von UBSKM und BMFSFJ:

Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ www.nicht-wegschieben.de

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen www.nationaler-rat.de

UBSKM-Hilfe-Angebote:

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch www.hilfe-telefon-missbrauch.de

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch www.hilfe-portal-missbrauch.de

UBSKM Präventions-Angebote:

Präventionsportal: „Kein Raum für Missbrauch“ (neu ab 10/2026)

Fortbildung „Was ist los mit Jaron?“ www.was-ist-los-mit-jaron.de

  1. Gegenstand der Ausschreibung

Gesucht wird/werden ein oder mehrere Unternehmen (Bietergemeinschaften), die vor dem Hinter- grund tagesaktueller gesellschaftlicher und politischer Diskussionen in der Lage ist/sind, die UBSKM und die Aufarbeitungskommission in allen ihren Themenfeldern kommunikativ sensibel und effektiv zu beraten und zu unterstützen. Der Auftragsbeginn ist ab 01. Juli 2027 geplant. Die Rahmenverein- barung soll zunächst bis 30. Juni 2029 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbar- keit entsprechender Haushaltsmittel - die Option, die Vereinbarung maximal bis zum 30. Juni 2031 zu verlängern. Der Budgetrahmen beträgt ca. 400.000 Euro jährlich brutto, dementsprechend beträgt die geschätzte Abnahmemenge für die geplante Vertragslaufzeit 1.600.000 Euro brutto. Die Höchstab- nahmegrenze liegt bei 1.800.000 Euro brutto. Bei Erreichen der Höchstabnahmegrenze erlischt die Rahmenvereinbarung automatisch.

Zentrale Aufgaben:

• Hosting aller Websites von UBSKM und Kommission, sofern nicht anderweitig vereinbart

(Abnahmemenge: ca. neun Websites)

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• Redaktionelle, inhaltliche und technische Betreuung unter Gewährleistung laufender Aktuali-

tät der Inhalte sowie ggf. eine Erweiterung um relevante neue Inhalte (Abnahmemenge: ca.

neun Websites)

• Ggf. Einrichtung von Satellitenseiten/Microsites zu einzelnen Projekten (Abnahmemenge: ein

bis drei optional)

• Überarbeitung von Websites und deren sinnvolle Verknüpfungen unter Einbindung von On-

line-Features, Bewegtbild und Social Media (Abnahmemenge: ca. neun Websites)

• Ggf. Erstellung neuer Websites oder Relaunch o. g. Websites unter Berücksichtigung beste-

hender CDs (Abnahmemenge: ein bis zwei optional)

• Beratung mit Blick auf die kontinuierliche Weiterentwicklung der Websites unter Berücksich-

tigung moderner Usability-Standards (Abnahmemenge: ca. neun Websites)

• Implementierung von Mehrsprachigkeit (Fremdsprache, einfache und/oder leichte Sprache), lfd. Pflege entsprechend vorhandener Bereiche; die Übersetzungsarbeit kann durch Fremd-

dienstleister geleistet werden (Abnahmemenge: zwei bis drei Websites)

• Entwicklung interaktiver Elemente sowie unterschiedlicher Features (wie die Einrichtung von

Chats, Galerien, interaktiven Mitmachangeboten u. a.) (Abnahmemenge: ca. neun Websites)

• Tracking von Besucherzahlen, ggf. Zugriffszahlen/Downloads von Dokumenten, darauf auf-

bauende Beratung zur Optimierung der Websites (Abnahmemenge: ca. neun Websites)

• Maßnahmen aus den Bereichen SEO, SEA und GEO (Abnahmemenge: ca. neun Websites)

• Tiefgreifende Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV) und Datenschutz

(DSGVO) werden vorausgesetzt; die Steuerung und Umsetzung der Barrierefreiheit kann

durch Fremddienstleister geleistet werden (Abnahmemenge: ca. neun Websites)

• Umsetzung und Einbindung von Livestreams (Abnahmemenge: ca. ein- bis zweimal pro Jahr

auf einer Website)

• Implementierung und Hosting von Umfragetools wie LimeSurvey (Abnahmemenge: ein Ac-

count)

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