VV-2026-0009_Anlage_1_Vertraulichkeitsvereinbarung.pdf

Interne Informationssicherheitsaudits für die EU-Zahlstelle Brandenburg-Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement)

  • (dieses Dokument ist von jedem Mitarbeiter des Auftragnehmers auszufüllen) -

Zwischen dem

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV), Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 14467 Potsdam als Auftraggeber

und Firma Adresse PLZ, Ort Tel

vertreten durch - (Name, Vorname des Mitarbeiters) -

als Auftragnehmer

wird zur Vorbereitung und Durchführung des Auftrages

Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV

folgende Vereinbarung zur Vertraulichkeit im Hinblick auf im Rahmen der Tätigkeit für das MLEUV gewonnene Informationen getroffen:

Im Rahmen der Zusammenarbeit werden dem Auftragnehmer Dokumente und Informationen zur Verfügung gestellt, die vertraulichen Charakter haben (personenbezogene Daten und Dienstgeheimnisse). Dies betrifft sowohl in mündlicher, schriftlicher als auch elektronischer Form zugänglich gemachte Informationen, Dokumente und Materialien, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt vom MLEUV, dessen Verfahrensbeteiligten oder Outsourcing-Partnern erhält. Hierzu zählen auch gewonnene Erkenntnisse und Ergebnisse sowie Know-How und Informationen über technische, infrastrukturelle Einrichtungen und Verfahren sowie personenbezogene Daten, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind. Nachfolgend werden diese einheitlich als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich:

  1. alle vertraulichen Informationen ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des in der Präambel genannten Auftrages zu verwenden,

  2. alle erforderlichen Maßnahmen und geeignete Vorkehrungen zu ergreifen, um sämtliche vertraulichen Informationen zu schützen, insbesondere sicherzustellen, dass diese Informationen vor der Einsichtnahme und dem Zugriff durch Dritte geschützt sind,

Stand: MLEUV 08/2026

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Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement)

  1. vertrauliche Informationen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des MLEUV weder vollständig noch teilweise an Dritte weiterzugeben und von diesen nur insoweit Gebrauch zu machen, wie dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist,

  2. sicherzustellen, dass eine Weitergabe der vertraulichen Informationen an und der Zugang durch von ihm beauftragte Mitarbeiter bzw. Subunternehmer nur erfolgt, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist und wenn diese ausdrücklich auf die Vertraulichkeit der Informationen – auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden – hingewiesen wurden und diese Personen schriftlich zur vertraulichen Behandlung verpflichtet wurden.

  3. dem Ansprechpartner des Auftraggebers gemäß Auftragsschreiben sämtliche in den Besitz des Auftragnehmers gelangten vertraulichen Informationen einschließlich ggf. gefertigter Kopien, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten auszuhändigen. Der Auftragnehmer wird zudem auf Verlangen des MLEUV alle vom MLEUV, dessen Verfahrensbeteiligter oder Outsourcing-Partner erhaltenen vertraulichen Informationen einschließlich Daten, Datenträger und Testmaterial unwiederbringlich und unverzüglich löschen bzw. vernichten oder dem Ansprechpartner des Auftraggebers aushändigen. Die datenschutzgerechte Löschung bzw. Vernichtung wird dem MLEUV mit Datumsangabe schriftlich bestätigt.

  4. dem Auftraggeber gegenüber die erforderlichen Nachweise zu erbringen und Mitwirkungshandlungen gemäß Artikel 28 Abs. 3 DSGVO zu gewährleisten sowie im Falle des Bekanntwerdens einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten diese dem Ansprechpartner des Auftraggebers gemäß Auftragsschreiben unverzüglich zu melden (Artikel 33 Abs. 2 DSGVO).

Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die dem MLEUV dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer seine sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Pflichten schuldhaft verletzt.

Diese Vereinbarung tritt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft und dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Gerichtsstand ist Potsdam.

Stand: MLEUV 08/2026

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Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement)

Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

Ort: Datum: Ort: Datum:


Auftragnehmer Auftraggeber

Stand: MLEUV 08/2026

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