C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz.pdf

Integration eines Vollkommissionierautomaten für Arzneimittel einschließlich Bauarbeiten und Wartung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 18:37 (Europe/Berlin)

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Formblatt C-06 | Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz

Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns für den Fall des Nachunternehmereinsatzes,

  1. eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur vorzunehmen, wenn diese ihren Arbeitnehmer mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, welche ich/wir selbst einzuhalten verspreche(n),

  2. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,

  3. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,

  4. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und

  5. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, dass ich/wir die Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer und/oder Verleiher sicherstellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.

Des Weiteren verpflichte(n) ich mich / wir uns, dem öffentlichen Auftraggeber bei Angebotsabgabe den/die Nachunternehmer schriftlich oder elektronisch (in Textform) zu benennen. Die Benennung muss den Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter des/der Nachunternehmer beinhalten. Dies gilt entsprechend für die nachträgliche Beauftragung oder den Wechsel des Nachunternehmers.

Ort, Datum, Firma und Vor- und Nachnahme des Erklärenden in lesbarer Form gemäß § 126b BGB

1 1 ©Universitätsmedizin Magdeburg – Version 1.1 – Stand 12.2025 Seite von C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz.docx

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