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Betriebsordnung BKW Bützberg
1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten ...................................... 2
2 Grundsätzliches ........................................................................................................... 2
2.1 Öffnungszeiten......................................................................................................................... 2
2.2 Waage ..................................................................................................................................... 2
2.3 Suchtmittel ............................................................................................................................... 2
2.4 Beachtung von Vorschriften .................................................................................................... 2
2.5 Anmeldung bei Betreten des Betriebsgeländes ...................................................................... 2
2.6 Betriebsbereiche und verantwortliche Personen ..................................................................... 3
2.7 Tankstelle ................................................................................................................................ 3
3 Allgemeines Verhalten ................................................................................................. 3
3.1 Verhalten auf dem Betriebsgelände ........................................................................................ 3
3.2 Geschwindigkeit....................................................................................................................... 3
3.3 Verbote .................................................................................................................................... 3
3.4 Umgang mit Abfällen ............................................................................................................... 4
3.5 Fremdarbeiten ......................................................................................................................... 4
3.6 Betriebliche Sicherheit ............................................................................................................. 4
3.7 Verstöße .................................................................................................................................. 4
3.8 Verhalten bei Feuer ................................................................................................................. 4
3.9 Verhalten bei Unfällen ............................................................................................................. 5
4 Mitgeltende Regelungen .............................................................................................. 5
5 Anhang 1: Alarmplan ................................................................................................... 6
6 Anhang 2: Feuerwehrplan ........................................................................................... 7
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Betriebsordnung BKW Bützberg
1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten
Diese Betriebsordnung gilt für alle Mitarbeiter/innen auf dem Betriebsplatz vom Biogas- und Kompost- werk Bützberg, Wulksfelder Damm 2, 22889 Tangstedt. Sie gilt weiterhin – jeweils weiblich und männlich – für alle Mitarbeiter, Kunden als Anlieferer oder Ab- holer von Abfällen und/oder Wertstoffen, für alle Vertragsfirmen oder Partnerfirmen, Spediteure und sonstige beauftragte Dienstleister und für alle Dritten, die auf dem Firmengelände der SRH am Standort mit unserem Unternehmen in Kontakt treten wollen.
2 Grundsätzliches
2.1 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten für betriebsfremde Personen und Anlieferungen sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
2.2 Waage Der Bereich der Waage ist außer für Wiegevorgänge stets freizuhalten und darf, wenn ein Fahrzeug auf der Waage steht nicht betreten werden.
2.3 Suchtmittel
Gemäß §15 der BGV A1 “Grundsätze der Prävention” dürfen Beschäftigte, die infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeiten ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, nicht beschäftigt werden. Suchtmittel (Alkohol / Drogen) sind auf dem Betriebsge- lände verboten.
2.4 Beachtung von Vorschriften
Informieren Sie sich vor Aufnahme der Arbeit über die Vorschriften (UVV / BG), Betriebsanweisungen und Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind sowie über die Lage der nächsten Fluchtwege, Feuerlöscher, Feuermelder und Notruf- und Erste-Hilfe Einrichtungen. Beachten Sie, dass auf dem Betriebsgelände Sicherheitsschuhe zu tragen sind und in den eingehaus- ten Bereichen der Anlage Helmpflicht besteht. In einigen Teilbereichen besteht weiterhin die Pflicht be- steht, besondere Körperschutzmittel (Schutzbrille, Gehörschutz etc.) zu benutzen. Beachten Sie die jeweiligen Hinweisschilder sowie die Verbotsschilder! Insbesondere hinsichtlich der Brand- und Explosionsgefahr sowie für Gefahrstoffe.
2.5 An- und Abmeldung bei Betreten/Verlassen des Betriebsgeländes
Jeder Betriebsfremde hat sich unverzüglich im Eingangsbereich an der Waage anzumelden. Bei Einsatz an mehreren Tagen gilt die Anmeldepflicht arbeitstäglich. Auf Verlangen ist ein Personalausweis, ein Führerschein oder Dienstausweis vorzulegen. Ein Betreten und Befahren des Betriebsgeländes ohne Anmeldung oder ausdrückliche Genehmigung für jeden Einzelfall ist, außer für Rettungskräfte im Ein- satz, untersagt. Beim Verlassen des Geländes muss sich im Eingangsbereich der Waage abgemeldet werden.
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Betriebsordnung BKW Bützberg
2.6 Betriebsbereiche und verantwortliche Personen
Auf dem Betriebsgelände und in den Anlagen sind unterschiedliche Verantwortungsbereiche u.a. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den Anlagengenehmigungen und in Teilbereichen eine Fülle einzelner gesetzlicher Auflagen und Vorschriften (insbesondere auch des Arbeitsschutzes) sicherzu- stellen und einzuhalten. Die Verantwortung für die Erstellung dieser Betriebsordnung und deren Durchsetzung gegenüber dem o.g. Personenkreis liegt bei der Betriebsleitung und den Weisungsbefugten, die diese Aufgabe in detail- lierte Einzelverantwortungsbereiche und in Arbeitsanweisungen delegieren, kontrollieren und bei Ver- stößen konsequent reagieren.
2.7 Tankstelle
Die Betriebstankstelle für Dieselkraftstoff ist ausschließlich für firmeneigene Fahrzeuge und Geräte zu nutzen. Eine Weitergabe / Verkauf von Kraftstoff ist verboten. Bei der Betankung und beim Aufenthalt im Tankbereich ist die dazugehörige Betriebsanweisung zu beachten und zu befolgen.
3 Allgemeines Verhalten
3.1 Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände hat sich jeder so zu verhalten, dass die Sicherheit und die Ordnung aufrecht- erhalten und Personen weder gefährdet noch geschädigt werden. Das Betreten und Befahren des Be- triebsgeländes erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht, weil der Anlagen- und Logistik- betrieb besondere Gefahren mit sich bringt.
3.2 Geschwindigkeit
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Es ist Schritttempo (10 km/h) vorgeschrieben. Dies gilt auch außerhalb der Öffnungszeiten.
3.3 Verbote
Auf dem gesamten Gelände ist strikt untersagt:
• Rauchen (Ausnahme: Gesondert dafür gekennzeichnete Plätze) und Umgang mit offenem Feuer. • Das Abstellen von Fahrzeugen, Geräten oder Containern auf Unterflurhydranten oder auf Ret- tungs- und Fluchtwegen ist strikt verboten. • Der Aufenthalt in Schwenkbereichen von Ladegeräten, unter schwebenden Lasten und hinter Containern absetzender Fahrzeuge. • Essen und Trinken (Ausnahme: Dafür eingerichtete Räume) • Jegliche Mitnahme von Material oder Abfallbestandteilen aus bereits angenommenen Abfällen oder Wertstoffen • Benutzung von Betriebsgeräten und Einrichtungen und das Betreten von Förderbändern und Absturzstellen. Ausgenommen hiervon sind die entsprechenden Mitarbeiter, sofern das Be- standteil der Arbeit ist.
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Betriebsordnung BKW Bützberg
3.4 Umgang mit Abfällen
Auf das Gelände dürfen nur Abfälle gebracht und abgeladen werden, die der Anlieferer im Eingangsbe- reich sachgerecht deklariert und angemeldet hat und die der zuständige Mitarbeiter im Abkippbereich und die in der jeweiligen Anlagengenehmigung der einzelnen Betriebshalle in Art, Menge und Beschaf- fenheit genehmigt hat. Die Mitarbeiter der SRH sind in besonderer Weise zu umweltbewusstem Verhalten verpflichtet. Hierzu gehört die grundsätzliche Trennung der Abfallfraktionen in den Diensträumen. In den Büroräumen oder auf den Betriebsplätzen vorgefundener Sonderabfall soll über den jeweiligen Betriebsplatzbeauftragten an ZV oder den Abfallbeauftragten gemeldet werden. Dort wird das Material registriert und eine entsprechende Entsorgung veranlasst
3.5 Fremdarbeiten
Die Aufnahme von Service-, Reparatur- und Umbauarbeiten durch beauftragte Dienstleister und Perso- naldienstleister und deren Mitarbeiter ohne eine Anmeldung und Einweisung durch die Betriebsleitung oder der Verantwortlichen Person ist verboten (ggf. werden hierzu schriftliche Weisungen und Arbeits- schutzrichtlinien erfolgen, deren Empfang vor Arbeitsaufnahme zu bestätigen ist). Vergl. dazu Abschnitt 2.5 dieser Betriebsordnung.
3.6 Betriebliche Sicherheit
Die wichtigsten Sicherheitsregeln für die einzelnen Anlagen- und Anlagenteile sind in den Betriebsunterlagen und Betriebsanweisungen für die jeweiligen Anlagen festgelegt. Die aktuellen Un- fallverhütungsvorschriften, technischen Anleitungen und Richtlinien, Technischen Regeln, Sicherheits- richtlinien der Berufsgenossenschaften sowie für die Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheits- schutzes notwendige Regelungen sind im Rahmen der Gewährleistung der betrieblichen Sicherheit zu beachten. Feuerwehrzufahrten und Flächen für die Feuerwehr sowie Fluchtwege und Fluchttüren, Alarm und Brandschutzeinrichtungen sind immer freizuhalten.
3.7 Verstöße
Verstöße gegen die Betriebsordnung bzw. Weisungen des Betreibers oder Anlagenpersonals können bei vorsätzlichen oder wiederholten oder schwerwiegenden Handlungen der Benutzer zur Verweigerung der weiteren Nutzung auf Zeit oder Dauer durch den Betreiber führen.
Verbots- und Gebotsschilder sind auf unserem Betriebsgelände zwingend zu beachten. Unbefugte Per- sonen können durch mündliche Aufforderung des Anlagenpersonals vom Betriebsgelände verwiesen werden. Gleiches gilt, wenn Gefahr in Verzug ist.
3.8 Verhalten bei Feuer
Bei Ausbruch eines Feuers ist sofort die Feuerwehr unter der Amts-Nr. (0)112 zu benachrichtigen. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist im Rahmen der Machbarkeit die Ausdehnung des Feuers zu verhüten, soweit sich die Mitarbeiter dadurch nicht selbst gefährden. Personen, betriebsnotwendige Arbeitsunter- lagen und Einrichtungsgegenstände, die in Sicherheit gebracht werden können, sind zu sichern. Danach sind unverzüglich der Vorgesetzte und die Betreibleitung zu informieren. Im Sinne eines vorbeugenden Brandschutzes ist dafür zu sorgen, dass alle Fluchtwege freigehalten werden. Außerdem müssen die Hinweise auf Feuerlöscher und Fluchtwege stets frei und sichtbar sein. Ebenso ist dafür zu sorgen, dass Brand- und Rauchschutztüren geschlossen sind. Ein Blockieren der Selbstschließungsmechanik ist verboten.
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Betriebsordnung BKW Bützberg
3.9 Verhalten bei Unfällen
Nach einem Unfall sind umgehend Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und eine erforderliche ärztliche Versorgung durch den Notarzt bzw. die Rettungsleitstelle der Feuerwehr über Tel. (0)112 und ggf. die Versorgung durch einen Durchgangsarzt zu veranlassen. Über alle Unfälle in den Liegenschaften der SRH sind nach Durchführung der Erste-Hilfe-Maßnahmen umgehend die Abteilungsleitung und die Sicherheitsbeauftragten der Abteilungen zu informieren. Bei schweren Unfällen sind zusätzlich die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unverzüglich zu benachrichtigen. Außerdem ist umgehend der Vorgesetzte zu informieren und in jedem Fall der Vordruck der amtlichen Unfallanzeige der Landesunfallkasse Hamburg auszufertigen und entsprechend dem ihr anhängenden Verteiler zu versenden. Eine Kopie der Unfallanzeige sowie ein Unfallbericht ist an die Arbeitssicherheit der SRH zu leiten.
4 Mitgeltende Regelungen
• Genehmigungsbescheid • Hausordnung der Stadtreinigung Hamburg • Roter Notfall-Ordner • Betriebsanweisungen
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Betriebsordnung BKW Bützberg
5 Anhang 1: Alarmplan
Unfall Feuer Explosion Katastrophe
- Notruf Feuerwehr Tel.: 112
• Wer meldet? • Was ist wo geschehen? • Sind Personen verletzt? • Sind Personen vermisst oder befinden sich im Gefahrenbereich? • Bestehen Gefährdungen aus umliegenden Bereichen? • Bestehen Umweltgefährdungen?
- Unfall
• Erste Hilfe leisten • Ersthelfer informieren
- Feuer, Explosion, Katastrophe
• Kleine Brände mit Feuerlöscher löschen • Kollegen informieren • Gefahrenbereich verlassen • Nicht den Aufzug benutzen • Den gekennzeichneten Fluchtwegen folgen • Sammelplatz aufsuchen
-
Feuerwehr / Krankenwagen einweisen ggf. Pförtner informieren
-
Benachrichtigung
• Vorgesetzter • Geschäftsführung • Evtl. benachbarte Betriebe (Gut Wulksfelde) • Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Wichtige Rufnummern
Abteilungsleitung Herr Winterberg 0151 / 40 60 2001...............................
Betriebsleitung Fr. Dr. Boisch 0151 / 40 60 1801
Stellvertr. Betriebsleitung Fr. Wiener 0151 / 40 60 1805..........................
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6 Anhang 2: Feuerwehrplan
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