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| Betriebsanweisung Dokumentenverantwortlicher: Betriebsleiter Stand: 30.August 2022 | B 18.04 Seite 1 von 4 | ||||||
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| Anlagenbereich: Arbeitsbereich: Tätigkeit: | Gesamtanlage allgemein Arbeitserlaubnisverfahren | Datum, Unterschrift: | |||||
| KURZBESCHREIBUNG | |||||||
| Diese Betriebsanweisung ist die verbindliche Regelung des Verfahrens zur Erteilung und Aufhebung der Arbeitserlaubnis für das Vorbereiten und Durchführen von Wartungs-, Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten in der MVR. Das Arbeitserlaubnisverfahren soll den genehmigungskonformen Betrieb der MVR auch bei o. g. Arbeiten sicherstellen. Nach dieser Anweisung ist bei Arbeiten zu verfahren, bei denen eine Gefährdung von Personen oder eine Beeinträchtigung des Normalbetriebes ausgehen kann. Hierzu zählen im Wesentlichen: - Arbeiten an wichtigen Systemen oder Anlagenteilen, wie z.B. Kesselanlage, Abgasreinigungsanlage, Kraft- und Arbeitsmaschinen etc., - Arbeiten an Systemen oder Anlagenteilen, die heiße Medien oder gefährliche Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe beinhalten, - Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln oder an leittechnischen Einrichtungen sowie an Emissionsmesseinrichtungen, - Arbeiten von denen eine besondere Gefährdung ausgeht, wie z. B. das Arbeiten in engen Räumen und Behältern, in explosionsgefährdeten Bereichen, an MSR- Schutzeinrichtungen, bei Heißarbeiten (Schweiß-, Brenn- und Schleifarbeiten), bei hochgelegenen Arbeitsplätzen, etc. und bei Umgang bzw. bei Arbeiten im Bereich von radioaktiven Strahlern Bei Arbeiten, die zum Normalbetrieb der MVR gehören, soweit eine Gefährdung von Personen oder eine Beeinträchtigung des Betriebes von Anlagen weitestgehend ausgeschlossen werden kann, kann die Arbeitserlaubnis mündlich erfolgen. Werden solche Arbeiten ausgeführt, ist der Schichtleiter stets über Beginn und Ende der Arbeiten zu informieren. (Die Entscheidung, ob eine Arbeitserlaubnis mündlich oder schriftlich erteilt wird, obliegt dem diensthabenden Schichtleiter). Auf Wunsch des Aufsichtführenden vor Ort (AvO) ist jedoch eine schriftliche AE auszustellen. Müssen Arbeiten zur Behebung von Ereignissen wie Störungen, Unfälle etc. und zur Eingrenzung der Folgen unverzüglich durchgeführt werden, so kann in Einzelfällen von dem im Folgenden beschriebenen Verfahren abgewichen werden. Der Schichtleiter ist jedoch in jedem Fall zu informieren und legt die entsprechende Vorgehensweise fest bzw. dokumentiert seine Gefährdungsbeurteilung mit der schriftlichen AE. | |||||||
| TÄTIGKEITEN | verantwortlich: | ||||||
| 1 Arbeitserlaubnis (AE) Für die Erteilung und die Koordination der AE ist der Schichtleiter zuständig und verantwortlich. Die Erteilung der AE kann nicht angewiesen werden, sondern ist ggf. durch den nächsthöheren Vorgesetzten zu unterschreiben Die Arbeitserlaubnis ist zeitlich zu befristen. Die AE wird mit dem Freischaltprogramm (FSP) erstellt. 1.1 Eintragung der Sicherheitsmaßnahmen In der AE sind alle Maßnahmen, die eine sichere Arbeitsdurchführung gewährleisten und die Anlage vor Schäden schützen sollen, aufgeführt. U. a. ist auch die persönliche Schutzausrüstung (PSA) einzutragen. Sind Arbeiten mit besonderer Gefährdung (Heißarbeit, Arbeiten mit Absturzgefahr, Arbeiten in Behältern und engen Räumen etc.) durchzuführen, so ist zusätzlich ein Sicherungsschein zu erstellen (siehe Ablaufschema Anhang B 18.04 A09). 1.2 Festlegung der Freischalt- und Rückstellungsmaßnahmen Freischaltmaßnahmen und alle Maßnahmen, die nach Beendigung des Arbeitsvorhabens getroffen werden müssen (Rückstellmaßnahmen), werden vom Schichtleiter festgelegt. Arbeitserlaubnis und Freischaltschein werden im Freischaltprogramm (FSP) verknüpft. Die betroffenen Betriebsmittel sind eindeutig zu benennen (z.B. durch KKS-Nr.). Der jeweils einzustellende Freischalt- und Rückstellzustand kann schrittweise festgelegt werden. Abnahme und Funktionsprüfungen sind ebenfalls mit den dazu notwendigen Freischalt- und Rückstellschritten festzulegen. Die Vorgaben für den Umfang der Freischaltmaßnahmen im Bereich der Energieversorgung obliegen dem Vollschaltberechtigten (beauftragte Person BaP). 1.3 Ausdruck der Formulare Der Schichtleiter entscheidet über eine schriftliche Dokumentation. Sind Sicherungsmaßnahmen (Sicherungsschein) erforderlich, ist auf jeden Fall eine schriftliche AE bzw. ein Freischaltschein (FSS) zu erstellen. | Schichtleiter || || BaP Schichtleiter |
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| Betriebsanweisung Dokumentenverantwortlicher: Betriebsleiter Stand: 30.August 2022 | B 18.04 Seite 2 von 4 | ||||||
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| Anlagenbereich: Arbeitsbereich: Tätigkeit: | Gesamtanlage allgemein Arbeitserlaubnisverfahren | Datum, Unterschrift: | |||||
| TÄTIGKEITEN | verantwortlich: | ||||||
| 1.4 Freischaltetiketten Für jedes zu stellende Betriebsmittel, das im Freischaltschein aufgeführt ist, werden selbstklebende orangefarbene Freischaltetiketten 3-fach ausgedruckt. Die Freischaltetiketten erhalten die Identnummer des Freischaltscheines, den Verwendungsort, sowie die Bezeichnung der Komponente und die durchzuführende Maßnahme. 1.5 Mehrere Arbeitsvorhaben Wird beim Ausführen von Freischaltmaßnahmen festgestellt, dass ein Betriebsmittel bereits aufgrund eines anderen Freischaltscheines gestellt ist (d.h. wenn Sicherungseinrichtungen und Freischaltetikett vorhanden sind), so werden mehrere Etiketten vor Ort bzw. in der Schaltanlage angebracht. 1.6 Änderung der Arbeitserlaubnis Nachträgliche Änderungen einer genehmigten Arbeitserlaubnis dürfen nicht vorgenommen werden. Erweiterungen dürfen, sofern erforderlich, nur vom Schichtleiter vorgenommen werden. 1.7 Zusätzliche Unterlagen Sind bei der Tätigkeit besondere Gefährdungen zu erwarten, z. B. Heißarbeiten oder Behälterbegehung, so sind die dafür notwendigen zusätzlichen Maßnahmen auf dem Sicherungsschein zu dokumentieren. 2 Freischalten Die vom Schichtleiter benannten Mitarbeiter führen die Freischaltschritte zum vorgegebenen Termin aus und kennzeichnen die gestellten Betriebsmittel vor Ort mit Etiketten. Weitere Etiketten sind entsprechend dem Aufdruck in der Schaltanlage anzubringen. 2.1 Bestätigung auf Freischaltschein Die durchgeführten Maßnahmen werden vom durchführenden Mitarbeiter, getrennt für E- und M- Seite auf dem Freischaltschein mit Unterschrift bestätigt. 3 Erteilung der Arbeitserlaubnis Die Freigabe für die Durchführung des Arbeitsvorhabens wird durch den Schichtleiter bzw. den nächsthöheren Vorgesetzten auf dem Formblatt für die Arbeitserlaubnis erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Maßnahmen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis von Rundgängern bzw. VEW Anlagenfahrern durchgeführt worden sind. Die Arbeitserlaubnis wird befristet. 3.1 Einweisung Eine eventuell notwendige Einweisung des Aufsichtsführenden vor Ort erfolgt durch die Schicht. Der AvO erhält den gelben Durchschlag der Arbeitserlaubnis, der weiße Durchschlag verbleibt bei der Schicht (Ablage offene Arbeiterlaubnisse, Nr. 007.01 der Gesamtdokumentation). 4 Aufsichtführender vor Ort (AvO) Der AvO ist die für die Durchführung der Arbeit verantwortliche Person. Er wird vom Schichtleiter hinsichtlich der möglichen Gefahren und einzuhaltenden Vorschriften unterwiesen. Der AvO bestätigt die Unterweisung mit Unterschrift auf der Arbeitserlaubnis und übernimmt damit die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen. Für die ordnungsgemäße Freischaltung der E-Anlagen unterschreibt die Elektrofachkraft bzw. die befähigte Person für die festgelegten Elektroarbeiten. Für die ordnungsgemäße Freischaltung auf der M-Seite unterschreibt der Schichtleiter, der damit die Arbeitserlaubnis erteilt. Auf der Arbeitserlaubnis sind die Sicherungsmaßnahmen aufgeführt und ggf. wird ein Sicherungsschein für besonders gefährliche Arbeiten beigefügt. Der AvO ist gegenüber den Mitarbeitern vor Ort weisungsbefugt. Er ist verantwortlich für: - die Durchführung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Sicherungsmaßnahmen, - für die Veranlassung weiterer Sicherungsmaßnahmen falls erforderlich, - die Ab- und Wiederanmeldung bei Arbeitsunterbrechungen beim Schichtleiter, - die Überwachung des Arbeitsablaufes und der Ausführung, - die Abstimmung mit anderen AvO bei gegenseitigen Beeinflussungen bzw. Gefährdungen. Abweichungen vom Arbeitsablauf oder Befunde sind an den zuständigen Meister bzw. Schichtleiter zu melden. Der AvO hat das Recht, eine schriftliche AE beim Schichtleiter anzufordern. | Schichtleiter || || || benannte MA || Schichtleiter || || AvO |
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| Betriebsanweisung Dokumentenverantwortlicher: Betriebsleiter Stand: 30.August 2022 | B 18.04 Seite 3 von 4 | ||||||
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| Anlagenbereich: Arbeitsbereich: Tätigkeit: | Gesamtanlage allgemein Arbeitserlaubnisverfahren | Datum, Unterschrift: | |||||
| TÄTIGKEITEN | verantwortlich: | ||||||
| 4.1 Freigabe vor Ort Die Freigabe vor Ort an das ausführende Personal wird anschließend durch den AvO unter Hinweis auf die getroffenen Maßnahmen und einzuhaltenden Vorschriften zur Arbeits- und Anlagensicherheit vorgenommen. Werden Sicherheitsdefizite festgestellt, dürfen die Arbeiten nicht vor der Behebung der Defizite aufgenommen werden. 5 Ausführung Die Arbeit ist gemäß der Festlegung in der Arbeitserlaubnis einschließlich der angeordneten Arbeits- und Sicherheitsvorschriften durchzuführen. Ergeben sich bei der Durchführung Schwierigkeiten, die ein Abweichen vom geplanten Arbeitsvorhaben notwendig machen, so sind umgehend der Schichtleiter und der Auftraggeber zu informieren. 5.1 Verlängerung bei befristeter Arbeitserlaubnis Bei absehbarer Überschreitung eines vorgegebenen Endtermins darf eine befristete Arbeitserlaubnis nur durch den Schichtleiter verlängert werden. Ist der Endtermin überschritten und eine Verlängerung nicht erfolgt, so verliert die Arbeitserlaubnis ihre Gültigkeit. Der AvO ist zuständig für das Einholen einer Verlängerung der Arbeitserlaubnis bzw. für die schriftliche Bestätigung, dass das Arbeitsvorhaben beendet ist. 5.2 Abnahme- und Funktionsprüfung Ist zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse eine Abnahme- und Funktionsprüfung vorgesehen (z.B. Probelauf, Drehrichtungskontrolle oder Einstellung von Endlagenschaltern etc.), sind hierfür die in der Arbeitserlaubnis vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen einzuhalten. Der AvO hat solche Prüfungen beim Schichtleiter anzumelden. 5.3 Unterbrechung der Freischaltung für Funktionsprüfung Der Schichtleiter veranlasst unter Berücksichtigung anderer laufender Arbeiten die Aufhebung der Freischaltung im erforderlichen Umfang. Die Unterbrechung der Freischaltung ist auf dem Freischaltschein durch die ausführenden Mitarbeiter zu bestätigen. 5.4 Ende der Funktionsprüfung Der Freischaltzustand ist nach Abschluss der Funktions- und Abnahmeprüfungen wieder herzustellen, sofern die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. 6 Abschluss der Arbeiten, Fertigmeldung Den Abschluss und die sachgerechte und vollständige Durchführung der Arbeiten sowie die Prüfung auf ordnungsgemäße Montage und sichere Funktion werden vom AvO durch Unterschrift auf der Arbeitserlaubnis bestätigt. 7 Rücknahme der Arbeitserlaubnis - Freigabe zur Rückstellung Das Betriebsmittel ist nach der Instandhaltung einem „Sicherheitscheck“ zu unterziehen. Dieser Sicherheitscheck kann vom AvO, Schichtmitarbeiter oder Schichtleiter durchgeführt werden und mit der Unterschrift unter Fertigmeldung (AvO) bzw. Rückstellung freigegeben (Schichtleiter) zu bestätigen. Hat der AvO die ordnungsgemäße Montage mit Unterschrift auf der Arbeitserlaubnis bestätigt, prüft der Schichtleiter, ob es sich um prüfpflichtige Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen handelt (ersichtlich am Arbeitsauftrag unter Punkt Prüfung) 7.1 kein prüfpflichtiges Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlage Das ordnungsgemäße Ende der Arbeiten bestätigt der Schichtleiter durch Abzeichnung auf der Arbeitserlaubnis. Der Schichtleiter nimmt nach Prüfung der Rücknahme aller Sicherungsmaßnahmen die Austragung der Arbeitserlaubnis am Rechner vor und gibt die Rückstellung frei. 7.2 prüfpflichtiges Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlage Der Schichtleiter überprüft anhand des Arbeitsauftrages und dem Anhang 8 "Liste prüfpflichtige Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen", die für die Prüfung zuständige Person und veranlasst die Prüfung. Die Freigabe zur Rückstellung erfolgt erst, wenn die erfolgreiche Prüfbescheinigung in Kopie vorliegt und mit der Arbeitserlaubnis und dem Arbeitsauftrag abgelegt werden kann oder von der zuständigen Person auf dem Arbeitsauftrag als i.O. abgezeichnet wird. Das ordnungsgemäße Ende der Arbeiten bestätigt der Schichtleiter durch Abzeichnung auf der Arbeitserlaubnis. Der Schichtleiter nimmt nach Prüfung der Rücknahme aller Sicherungsmaßnahmen die Austragung der Arbeitserlaubnis am Rechner vor und gibt die Rückstellung frei. | AvO || || || Schichtleiter || AvO Schichtleiter || || |
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| Betriebsanweisung Dokumentenverantwortlicher: Betriebsleiter Stand: 30.August 2022 | B 18.04 Seite 4 von 4 | ||||||
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| Anlagenbereich: Arbeitsbereich: Tätigkeit: | Gesamtanlage allgemein Arbeitserlaubnisverfahren | Datum, Unterschrift: | |||||
| TÄTIGKEITEN | verantwortlich: | ||||||
| 8 Rückstellen Die Arbeiten werden vom M- und E- Meister bzw. vom Schichtleiter abgenommen. Die Freischaltmaßnahmen werden nach Abschluss des gesamten Arbeitsvorhabens auf Anweisung des Schichtleiters aufgehoben. 8.1 Mehrere Arbeitsvorhaben Waren Maßnahmen übergeordnet für mehrere Arbeitsvorhaben in einem gemeinsamen Freischaltschein festgelegt, so dürfen diese Maßnahmen erst nach Abschluss aller zugeordneten Arbeitserlaubnisse durch den Schichtleiter zurückgenommen werden. 8.2 Nicht zurückgegebene Arbeitserlaubnis Ist eine Arbeitserlaubnis nicht zurückgegeben worden oder die Arbeitserlaubnis abgelaufen, darf das Rückstellen nur nach sorgfältiger Prüfung und Bewertung des Sachverhaltes erfolgen. Die Arbeitserlaubnis ist für ungültig zu erklären und die Inhaber der Arbeitserlaubnis zu informieren. 8.3 Einsammeln der Etiketten Die orangefarbenen Freischaltetiketten sind während des Rückstellens vollständig einzusammeln und auf die Rückseite des FSS zu kleben. Durchgeführte Rückstellmaßnahmen sind vom Ausführenden auf dem Freischaltschein zu bestätigen. 8.4 Betriebsbereitschaft, Archivierung Die hergestellte Betriebsbereitschaft wird vom Schichtleiter durch Unterschrift auf dem Freischaltschein bestätigt. Arbeitsauftrag, Arbeiterlaubnisse, Freischaltschein und Freischaltetiketten werden archiviert (Nr. 007.01 und 007.02 der Gesamtdokumentation). | Schichtleiter || || || || | ||||||
| ANHÄNGE | |||||||
| Anhang 1 MVR Arbeitserlaubnis Anhang 2 MVR Freischaltschein Anhang 3 Freischaltetiketten Anhang 4 MVR Sicherungsschein - Heißarbeit Anhang 5 MVR Sicherungsschein - Arbeiten in Behältern und engen Räumen Anhang 6 MVR Sicherungsschein - Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen Anhang 7 MVR Sicherungsschein - hochziehbare Personenaufnahmemittel Anhang 8 Liste prüfpflichtige Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen Anhang 9 Ablaufschema Arbeitserlaubnisverfahren |