Anl205_ BA_B1838 Krananlagen.pdf

Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Müll- und Holzverbrennungskesseln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:07 (Europe/Berlin)

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Betriebsanweisung Dokumentenverantwortlicher: Sicherheitsingenieur Stand: 23.Mai 2019B 18.38 Seite 1 von 1
Gebäude: Anlagenteil: Tätigkeit:Gesamtanlage Krananlagen, Hebezeuge Betrieb von Krananlagen und HebezeugenDatum, Unterschrift:
KURZBESCHREIBUNG
Voraussetzungen für die Nutzung von Kranen und Hebezeugen auf dem Betriebsgelände ist eine Unterweisung und schriftliche Beauftragung (Bedienerausweis) durch MVR.
GEFAHRSTOFFE / GEFAHRENHINWEISE
1. Benutzung durch unbefugte Personen. 2. Gefahren durch herabstürzende und pendelnde Lasten. 3. Quetsch-, Scher- und Einzugsgefahr an Lastaufnahmemitteln und Last. 4. Gefahren durch ab- und umstürzende sowie herabfallende Gegenstände. 5. Überschreitung des zulässigen Hubgewichtes. 6. Quetschgefahr durch rollende Montagekräne (z.B. Hydrobull)
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG UND HYGIENE
Neben der MVR- Standardschutzausrüstung ist keine spezielle erforderlich.
• Essen und Trinken sowie Rauchen verboten. • Aufbewahren von Nahrungsmitteln im Arbeitsbereich verboten. • Vor Pausen u. bei Arbeitsende Hände gründlich reinigen, Hautschutzplan beachten.
TÄTIGKEITENverantwortlich:
1. Mit dem selbstständigen Führen von Kranen und Hebezeugen dürfen nur Personen beauftragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sind und im Führen von Kranen und Hebezeugen unterwiesen wurden. Sie müssen von der MVR schriftlich beauftragt worden sein (Bedienerausweis). Dies gilt auch für Fremdfirmen-Mitarbeiter. 2. Vor jeder Inbetriebnahme ist eine allgemeine Sichtprüfung der Anlage und eine Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen durchführen. Zustand des Krans auf äußere Mängel beobachten, z. B. den Zustand des Kranhakens und der Hakensicherung und den Zustand der Steuerbirne und Zustand des Hubseils. 3. Vor dem Anschlagen der Last sind das Gewicht und der Schwerpunkt zu ermitteln. Krane und Hebezeuge sowie die Anschlagmittel dürfen nie überlastet werden! Lastangaben beachten! 4. Die Last muss sachgerecht angeschlagen werden. 5. Im Bewegungsbereich der Last dürfen sich keine Personen aufhalten. Bereich absperren! 6. Pendeln der Last vermeiden, z. B. durch: Kranhaken senkrecht über Schwerpunkt der Last fahren, vorsichtiges Anfahren und Anhalten des Krans. 7. Last niemals Schrägziehen, Verziehen oder Schleifen. 8. Last und Lastaufnahmemittel während der Fahrbewegungen beobachten. 9. Last nicht über Personen hinweg fahren. 10. Arbeiten mit einer zweiten Person: Von Hand angeschlagene Last erst auf Zeichen anheben. Kann die Last beim Aufnehmen, Fahren und Absetzen nicht beobachtet werden, nur auf Zeichen des Einweisers bewegen. 11. Zur Vermeidung von Quetsch- und Schergefahren, müssen die kraftbewegten äußeren Teile schienengebundener und ortsfest betriebener Krane, ausgenommen Trag- und Lastaufnahmemittel, zu Teilen der Umgebung des Kranes hin allseitig einen Sicherheitsabstand von mindestens 0,5m haben. 12. Bei festgestellten Mängeln sind die Arbeiten sofort einzustellen, die Anlage gegen Benutzung zu sichern und der Vorgesetzte zu benachrichtigen. 13. Mobile Montagekräne (Hydrobull) sind gegen ungewolltes Wegrollen zu sichern. Bei Arbeiten, bei dennen die Bremse nicht festgedreht ist, muss immer ein Mitarbeiter das Gerät sichern. 14. Reparaturen, Wartungsarbeiten und Inspektionen dürfen nur von befähigten Personen oder einer Fachfirma durchgeführt werden. 15. Bei Betriebsende muss der Kran bzw. das Hebezeug sicher abgestellt und gegen die Benutzung durch Unbefugte gesichert werden (z. B. durch Vorhängeschloss am Kranschalter). Im Notfall oder Schadensfall Warte alarmieren:  200alle unterwiesene MA || || || || || || || || || || || M-Meister unterwiesene MA, alle
ERSTE HILFE
1. Unfallstelle sichern und Ersthelfer informieren. 2. Erste Hilfe leisten; ggf. Arzt hinzuziehen. 3. Unfall an Vorgesetzten melden und Eintrag im Verbandbuch vornehmen.
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