Anl211_BA_B3402 Begehung und Arbeiten im Kessel.pdf

Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Müll- und Holzverbrennungskesseln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:07 (Europe/Berlin)

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Betriebsanweisung Dokumentverantwortlicher: Betriebsleiter Stand: 01.04.2026B 34.02 Seite 1 von 1
Arbeitsbereich: Anlagenbereich: Tätigkeit:Feuerung / Dampferzeuger Kessel Begehung und Arbeiten im KesselDatum, Unterschrift: 01.04.2026
KURZBESCHREIBUNG
Im Arbeitserlaubnisverfahrens werden entsprechende Vorgaben umgesetzt. Arbeiten und Begehung sind nur mit Arbeitserlaubnis gestattet.
GEFAHRSTOFF / GEFAHRENHINWEISE
Mechanische Gefährdungen: • Gefahr von Detonation / Verpuffung von im Restmüll verbliebenen, teilent- leerten und nicht druckentspannten Druckgasflaschen • Gefahr von herabfallenden Teilen wie Wechten und Anbackungen Gefahr • Stolpergefahr auf dem Rost aufgrund von Schrott und Schlacke und fahrendem Rost • Absturzgefahr auf Rost-Zone 5 in Richtung Entschlacker Kesselstaub: Gefahrstoff-Betriebsanweisung G_012 beachten!
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Bei allen Arbeiten: • Einweg-Staubschutzanzug, Arbeitshandschuhe, Korbbrille und Staubmaske FFP3 Bei Schweißarbeiten: • Es ist ein feuerhemmender Einweg-Schutzanzug zu verwenden • Statt Korbbrille ist eine Schweißer-Schutzbrille bzw. Schutzschild zu tragen. • Es ist die Schweißer spezifische Schutzausrüstung zu tragen Bei der Erstreinigung (Überhitzer und ECO): • Vollmaske mit Umluft unabhängigem Atemschutz statt Staubmaske (Sicherungsposten erforderlich)
• Essen, Trinken u. Rauchen verboten. Ausgenommen ausgewiesene Bereiche. • Aufbewahren von Nahrungsmitteln im Arbeitsbereich verboten. • Vor Pausen und Arbeitsende Hände gründlich reinigen, Hautschutzplan beachten.
TÄTIGKEITEN verantwortlich:
Für das Betreten, Befahren, Einfahren, Einsteigen oder Hineinbeugen in den Kessel ist eine Befahr- erlaubnis vom Schichtleiter, erforderlich. In der Revision habe sich die Personen für die Kesselbe- fahrung in das Kesselbefahrbuch auf der Warte einzutragen und nach der Befahrung wieder auszu- tragen. Die Kesselbegehung darf erst bei Kesseltemperaturen (Kesseldecke) ≤ 80 °C erfolgen. 1. Decken-Thermoelemente vor Begehung des Rostes ziehen und ggf. Beleuchtung einsetzen. 2. Vor den Kesseleingängen ist ein Grau- Bereich gemäß BA 18.24 Einrichtung und Betrieb von Schwarz-Grau-Weiß-Bereichen einzurichtet. 3. Rost vor der Begehung leer zu fahren. Müllberge aufgrund von Rostschäden sind von außen ab- zulöschen und mit scharfem Wasserstrahl auseinaderzuschießen. Gezielt auf Druckgasflaschen achten und runterkühlen auf kleiner 50°C (IR-Thermometer). 4. Bei unverbranntem Restmüll auf dem Rost und Temperaturen vom Restmüll kleiner 50°C Rost nur Mit CO-Filter und CO-Warner oder mit Fremdbelüftung begehen. 5. Bei Feuerraumbegehung über Entschlacker, Zugang zum Rost schaffen (z.B. Gangway o.ä.) und nutzen Für die Arbeiten darf nur das erste Rost (Rost 5) begangen werden. 6. Bei Feuerraumbegehung über Müllschacht darf nur das erste Rost begangen werden. 7. Feuerraum auf Wechten u. Anbackungen kontrollieren und ggf. beseitigen (z.B. Sprengreinigen). 8. Bei Tätigkeiten ist jede unnötige Staubentwicklung zu vermeiden. 9. Unterdruckhaltung im Kessel und ausreichende Belüftung ist mit Saugzug sicherzustellen. Abschließende Tätigkeiten: 1. Reinigung aller benutzten Geräte und Materialien mit der Staubsauganlage Kesselhaus 2. Verschmutzte PSA in Hausmüllsäcke über den Müllbunker entsorgen. 3. Vollschutzmasken an das Magazin zur Reinigung abgeben (s. B 18.3 " Einkauf, Lagerhaltung und Ausgabe, Entsorgung bzw. Behandlung von persönlicher Schutzausrüstung und Hautschutzmitteln"). Im Notfall erst Warte alarmieren  200, anschließend Notruf  0-112alle Schichtleiter AvO Schichtleiter || || || L. Anlagen. alle Schichtleiter AvO || ||
ERSTE HILFE
Hautkontakt: Verschmutzte Kleidung u. Schuhe ausziehen, Körperteile mit Wasser und Seife reinigen. Augenkontakt: 10 - 15 Minuten mit Wasser spülen, Lidspalt dabei offenhalten. Augenarzt hinzuziehen! Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen, ggf. Arzt hinzuziehen. Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen, kein Erbrechen herbeiführen. Arzt hinzuziehen!
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