[Seite 1]
| Betriebsanweisung Dokumentverantwortlicher: BL Stand: 02.05.2018 | B 34.00 Seite 1 von 1 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| „Gebäude“: Arbeitsbereich: Tätigkeit: | Kesselhaus Kesselhaus Begehung, Bedienung | Datum, Unterschrift: | ||||
| KURZBESCHREIBUNG | ||||||
| Im gesamten Bereich des Kesselhauses ist mit den verschiedensten Gefährdungen zu rechnen. | ||||||
| GEFAHRSTOFFE / GEFAHRENHINWEISE | ||||||
| Mechanische Gefährdungen: • Ungeschützt bewegte Maschinenteile, Unkontrolliert bewegte Teile (z.B. Stoß-, Schlag-, Quetsch-, Scher-, Stich-, Schneid-, Aufwickel- oder Einzug- stellen), (z.B. rollende, gleitende, berstende oder wegfliegende Teile) • Absturzgefährdung, Automatischer Anlauf, Heiße Oberflächen (z.B. von hochgelegenen Arbeitsplätzen oder durch Seiten- oder Bodenöffnungen) • Teile mit gefährlichen Oberflächen, bewegte Arbeits- und Transportmittel, Verkehrswege (z.B. an- oder überfahren, umkippen, stürzen von/auf Transportmittel, quetschen bei Fahrbewegungen), (z.B. Ecken, Spitzen, scharfe Kanten) Weitere Gefährdungen • Im Betrieb sind bestimmte Anlagenteile spannungsführend. • Lärm | ||||||
| Gefahrstoff-Betriebsanweisung beachten • Kesselstaub G 012 • 30%ige Salzsäure G 010 • Ammoniakwasser G 004 • Natronlauge G 009 • Phosphin bei gewissen Betriebszuständen | ||||||
| PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG | ||||||
| • Schutzbrille (Gestellbrille), Helm und Sicherheitsschuhe tragen. • Korbbrille und Gehörschutz in den gekennzeichneten Bereichen tragen. | ||||||
| • Essen und Trinken sowie Rauchen verboten. • Aufbewahren von Nahrungsmitteln im Arbeitsbereich verboten. • Vor Pausen u. bei Arbeitsende Hände gründlich reinigen, Hautschutzplan beachten. | ||||||
| TÄTIGKEITEN v | erantwortlich: | |||||
| 1. Arbeiten dürfen nur mit Arbeitserlaubnis durch den Schichtleiter durchgeführt werden. alle 2. Das Entfernen von Schutzabdeckungen, das Eingreifen und Einsteigen in laufende Anlagen “ ist verboten. 3. Auf Staplerverkehr achten. Der Aufenthalt hinter und seitlich von rangierenden Fahrzeugen ist ver- “ boten! 4. Ammoniak-Konzentrationen werden über Gassensoren überwacht. Bei Überschreitung der Grenz- “ konzentration wird Alarm vor Ort (Blinkleuchte) und in der Warte ausgelöst. Der betroffene Bereich ist sofort zu verlassen. Begehung nur mit Kombifilter A2B2E2K2-HG-P3. “ 5. Jeder Bandanlauf wird optisch und akustisch angekündigt. Halten Sie sich dann von den anlaufen- den Aggregaten fern. Von laufenden Aggregaten ausreichend Abstand halten. | ||||||
| Im Schadens- oder Störfall Warte alarmieren: 200 1. Hinweisschilder für Fluchtwege, Feuerlöscher und Erste-Hilfe Einrichtungen beachten. 2. Gefahrenbereich sofort verlassen. 3. Lautsprecherdurchsagen und Anweisungen der Alarmzentrale befolgen. | ||||||
| ERSTE HILFE | ||||||
| Augenkontakt: 10-15 Minuten mit Wasser spülen, Lidspalt dabei offen halten. Augenarzt hinzuzie- hen Hautkontakt: Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen, Körperteile mit Wasser und Seife rei- nigen. Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen, kein Erbrechen auslösen. Arzt hinzuziehen |