Anl101_MVB-Einweisung_von_Fremdfirmen.pdf

Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Müll- und Holzverbrennungskesseln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Thema: Fremdfirmeneinweisung 01.09.2020 15:42:15

Begrüßung 1/27

Herzlich willkommen bei der MVB! In dieser Einweisung möchten wir Sie mit den geltenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln auf unserem Betriebsgelände vertraut machen.

Bitte lesen Sie die folgenden Lektionen sorgfältig.

Am Ende erfolgen Testfragen, die Sie bitte beantworten. Sie können die Fragen beliebig oft wiederholen, bei falschen Antworten müssen Sie die entsprechende Seite erneut lesen.

Wenn Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, melden Sie sich bitte beim Personal an der Waage. Sie erhalten dort ein Zertifikat. Es ist die Voraussetzung zum Betreten des Betriebsgeländes. Danach erhalten Sie den Besucherausweis.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und einen unfallfreien Arbeitstag. Für die bessere Lesbarkeit wird in dieser Unterweisung die männliche Anrede gewählt. Selbstverständlich sind alle Personen angesprochen. Ihre Betriebsleitung

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Die MVB 2/27

Das Unternehmensziel der MVB ist die thermische Behandlung von Abfall und Biomasse auf kostengünstige Weise bei maximaler Verfügbarkeit.

Wir erzeugen mit unseren Anlagen am Standort Borsigstraße Fernwärme und Strom, produzieren verwertbare Stoffe und vermeiden dabei Abfälle weitgehend.

In diesem Prozess werden hohe Standards bei Sicherheit, Arbeitsschutz und Umweltverträglichkeit gewahrt.

So verbinden wir ökonomische und ökologische Vernunft!

In der MVB werden zwei Verbrennungslinien (Linien 1 und 2) für Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle betrieben. Der hier erzeugte Dampf wird in das Fernwärmesystem eingespeist.

Das Biomasseheizkraftwerk (Linie 3) dient der thermischen Verwertung von Biomasse und liefert CO -neutralen Strom für das örtliche 2 Hochspannungsnetz und Fernwärme.

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Orientierung auf dem Betriebsgelände 4/27

Der Geländeplan im MVB-Faltblatt "IHR STÄNDIGER BEGLEITER" zeigt Ihnen detailliert die verschiedenen Gebäude der MVB. Machen Sie sich mit der Lage der wichtigsten Einrichtungen vertraut.

Insbesondere die Lage der Sammelplätze und der Warte (=BMZ) müssen Sie kennen!

Link zum Lageplan

Egal ob zu Fuß oder mit dem Kfz: Benutzen Sie die vorgeschriebenen Verkehrswege und kürzen Sie nicht quer durch Gebäude oder Anlagen ab.

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Logistik 5/27

Geschwindigkeit, Verkehrswege, Parkregelung und Materialanlieferungen

Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO. Fahren Sie grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit und überschreiten Sie auf keinen Fall 10 km/h. Achten Sie auf den Anlieferverkehr und den innerbetrieblichen Radlader- und Staplerverkehr. Hier ist unbedingt gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Parken ist in der Regel nur außerhalb des Betriebsgeländes gestattet. Für Anlieferungen dürfen Sie kurzzeitig auf den ausgewiesenen Stellplätzen halten. Sollten Materialanlieferungen notwendig werden, so melden Sie diese bitte im Magazin an. Es ist unter der Woche tagsüber ständig besetzt.

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Verbote 6/27

Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht ein grundsätzliches Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in bestimmten gekennzeichneten Bereichen gestattet.

Auf dem gesamten Betriebsgelände besteht ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Die Einahme und das Arbeiten unter Einfluss derselben sind untersagt.

Das Mitführen und die Benutzung von Mobiltelefonen in Explosionsschutzbereichen sind verboten.

Jeder Verstoß gegen diese Vorschriften führt zum sofortigen und ggf. dauerhaften Verweis vom Betriebsgelände.

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Gebote 7/27

Der Aufenthalt ist Ihnen nur im Gebiet des Arbeitsauftrages sowie in Pausen- und Umkleideräumen gestattet.

Aus Sicherheitsgründen sind für Pausen ausschließlich die Pausenräume zu nutzen. Umkleideräume sind keine Pausenräume! Sie dürfen daher nicht zum Essen, Trinken oder Rauchen missbraucht werden.

Denken Sie bitte daran, dass während der Arbeit die Flucht- und Verkehrswege unbedingt freigehalten werden müssen. Blockieren Sie sie nicht mit Arbeitsgeräten, Taschen oder ähnlichem.

Vor Pausen o. dem Verlassen des Betriebsgeländes ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.

Essen und Trinken

Sie können gerne die MVB-Kantine im 2. Stock (+13m) nutzen. Die Teilnahme am Mittagessen können Sie bis 10 Uhr anmelden. Essensmarken erwerben Sie bitte im kaufmännischen Büro.

Bitte waschen Sie sich vor der Pause die Hände und beachten Sie den MVB-Hautschutzplan (Aushang an den Waschbecken).

Stellen Sie Ihr Telefon in der Kantine auf "lautlos".

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung 8/27

Arbeiten, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge- bzw. Eignungsuntersuchung erfordern, dürfen nur von diesbezüglich untersuchten Mitarbeitern durchgeführt werden.

Die Fremdfirma hat die entsprechenden Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuweisen.

Der Untersuchungsumfang ergibt sich aus der entsprechenden Übersichtsliste der MVB, die das Sekretariat/ die Arbeitsvorbereitung für Sie bereithält.

Bei Nicht-Beachtung oder nicht vollständiger Dokumentation erfolgt ein Verweis vom Betriebsgelände der MVB.

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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 9/27

Auf dem gesamten Betriebsgelände müssen Sie Sicherheitsschuhe, einen Schutzhelm und eine Schutzbrille tragen. Hiervon ausgenommen sind nur bestimmte Bereiche (siehe Faltblatt "IHR STÄNDIGER BEGLEITER"). Gehörschutz Korbbrille benutzen benutzen* In der Rauchgasreinigungs- und HCl-Anlage ist grundsätzlich eine geschlossene Schutzbrille (Korbbrille) zu tragen!

Die für Ihren Arbeitsauftrag erforderliche PSA ergibt sich aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitserlaubnis durch den Schutzkleidung Auffanggurt Schichtleiter als auch durch die entsprechende Betriebsanweisung. benutzen benutzen

Das zusätzliche Tragen besonderer Schutzausrüstung kann vorgeschrieben sein.

Beachten und befolgen Sie unbedingt die blauen Gebotsschilder an den Atemschutz Handschutz Eingängen der betreffenden Bereiche. Rechts einige Beispiele: benutzen benutzen

*): Dieses Zeichen gilt in der MVB für die geschlossene Korbbrille, nicht wie sonst üblich für eine normale Schutzbrille!

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Der Schwarz/Weiß-Bereich 10/27

Bitte beachten Sie diese Regeln für den Einsatz im Schwarz/Weiß-Bereich:

Es gilt die Betriebsanweisung "Einrichtung von Schwarz/Weiß-Bereichen" (Link).

Verwenden Sie die für Ihren Arbeitseinsatz vorgeschriebene Schutzkleidung.

Legen Sie verschmutzte Kleidung, Masken und Filter in die dafür vorgesehenen Behälter innerhalb der Schleuse.

Verlassen Sie den Schwarzbereich nur nach Ablegen der verunreinigten Kleidung am Übergang zum Weißbereich.

Betreten Sie den Weißbereich nur in sauberer Kleidung.

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Werkstatt, Arbeitsmittel, Krananlagen 11/27

Die Benutzung unserer Werkstatt ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Meister oder der Arbeitsvorbereitung möglich.

Die für MVB gültigen Regeln und Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelten auch für alle Fremdfirmen!

Alle Ihre Werkzeuge und Geräte müssen den DGUV Vorschriften, den VDE-Bestimmungen sowie dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen.

Die Dokumentation der jährlichen Prüfungen ihrer Arbeitsmittel ist von den Fremdfirmen als Kopie mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.

Es werden von MVB keine Werkzeuge oder Geräte verliehen.

Das Führen von Krananlagen, Hebezeugen, Flurförderzeugen und Baumaschinen erfordert eine gesonderte Unterweisung und schriftliche Beauftragung (Bedienerausweis) durch die MVB.

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Elektrische Betriebsmittel und Anlagen 12/27

Bei Arbeiten mit handgeführten Elektrowerkzeugen muss grundsätzlich mit Schutztrennung oder Schutzkleinspannung gearbeitet werden. Es ist nur ein Verbraucher pro Trenntrafo zulässig.

Bei Arbeiten in Behältern muss der Trenntrafo außerhalb des Behälters aufgestellt werden.

Bei Schweißarbeiten in Behältern dürfen nur Schweißgeräte mit der Kennzeichnung "S" (Schweißen unter erhöhter elektrischer Gefährdung) verwendet werden. Die Schweißstromquelle muss außerhalb des Behälters aufgestellt werden.

An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden.

Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.

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Umgang mit Gitterrosten 13/27

Das Entfernen von Gitterrosten, Beim Schichtleiter erhalten Sie ein Abdeckungen usw. ist mit dem solches Schild: Schichtleiter der MVB abzustimmen und darf erst nach dessen Freigabe durchgeführt werden.

Es muss eine sofortige angemessene Absperrung gegen Hineinstürzen erfolgen.

Die feste Verankerung der Nachbarroste muss immer sichergestellt werden.

Die Öffnungen sind nach Arbeitsende schnellstmöglich Beschriften Sie es und bringen Sie wieder vorschriftsmäßig zu es an der Absperrung an. Entfernen schließen. Sie es nach Beendigung der Arbeiten.

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Gerüste und Höhenarbeiten 14/27

Gerüste werden durch eine Gerüstbaufirma erstellt und mit einer Gerüstfreigabekarte versehen.

Betreten Sie grundsätzlich nur Gerüste, die eine Freigabekarte haben!

Vor Arbeitsaufnahme müssen Sie sich durch eine Sichtprüfung vom ordnungsgemäßen Zustand des Gerüsts überzeugen. Stellen Sie Mängel fest, ist das Gerüst sofort zu sperren und alle Mitarbeiter haben es umgehend zu verlassen.

Jegliche Änderungen an Gerüsten dürfen nur durch den Gerüstbauer vorgenommen werden.

Beim Arbeiten auf Fahrgerüsten mit mehr als 4,50 m Arbeitshöhe sind Sie zum Tragen einer Absturzsicherung verpflichtet. Sie müssen in deren Handhabung unterwiesen sein.

Bei Arbeiten auf dem Dach kann eine Absturzsicherung (Klettergurt) erforderlich sein. Benutzen Sie die vorhandenen Sekuranten (Anschlagpunkte).

Es ist streng verboten, übereinander zu arbeiten!

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Der Sicherheitsingenieur 15/27

Die Einhaltung der gültigen Arbeitsschutzvorschriften wird durch unseren Sicherheitsingenieur und durch die Anlagenverantwortlichen überwacht.

Bei Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit wenden Sie sich gern an unseren Sicherheitsingenieur Herrn Christian Fick.

Tel. 040 / 73189 - 506 oder 0171- 4829820

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Sicherheitsregeln für Fremdfirmen 16/27

Jede Arbeit auf dem Betriebsgelände der MVB ist nur mit einer schriftlichen Arbeitsfreigabe von MVB möglich.

Es dürfen nur die darin aufgeführten Arbeiten ausgeführt werden.

Eigenmächtiges Handeln ist untersagt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Schichtleiter oder den Auftragsverantwortlichen. Freischaltmaßnahmen und Rückstellmaßnahmen werden vom Schichtleiter festgelegt.

Heißarbeiten (Schweißen, Schneiden, Flämmen und funkenreißende Verfahren) erfordern darüber hinaus das Einholen einer Heißarbeitserlaubnis.

Behälter dürfen nur bei Vorliegen einer Behälterbefahrerlaubnis betreten werden.

Alle Erlaubnisse sind beim Schichtleiter der MVB auf der Warte einzuholen. Die Fertigmeldung erfolgt ebenfalls beim Schichtleiter.

Die eigenmächtige Bedienung von Armaturen ist strengstens untersagt! Arbeitserlaubnis

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Aufgaben des AvO 17/27

Jede Fremdfirma handelt innerhalb des Arbeitsschutzes und der in der MVB geltenden Regeln in eigener Verantwortung.

Die Fremdfirma muss eine Person benennen, die die Aufgaben des Aufsichtsführenden vor Ort (AvO) übernimmt und für die Durchführung der Arbeit verantwortlich ist.

Seine Aufgaben sind u.a.:

Einholen der Freigabe für den Arbeitsauftrag beim Schichtleiter Aufrechterhaltung der vorgegebenen Sicherungsmaßnahmen bzw. Veranlassung weiterer Maßnahmen Ab- und Wiederanmelden bei Unterbrechungen Überwachung des Arbeitsablaufes Abstimmung mit dem Schichtleiter und anderen AvOs bei gegenseitiger Beeinflussung bzw. Gefährdung (ggf. wird von MVB ein Koordinator eingesetzt) Durchführung der Funktionsprüfung durch den Schichtleiter Ggf. Entgegennahme von Unfallmeldungen und weiterleiten dieser an den MVB- Ansprechpartner

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Gefahrenkennzeichnung 18/27

Besondere Gefahren gehen auf dem Betriebsgelände der MVB von Kraft- und Arbeitsmaschinen, Rohrleitungen, Behältern und elektrischen Leitungen aus, denn sie können:

unter Druck stehen hohe Temperaturen haben brennbare Flüssigkeiten, Gase oder ätzende Stoffe enthalten unter elektrischer Spannung stehen stark elektromagnetisch strahlen

Folgende Regeln sind daher stets einzuhalten: Halten Sie sich an die Anweisungen der Anlagenverantwortlichen.

Beachten Sie die Hinweisschilder und die vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen/ Betriebsanweisungen/ Handlungsanweisungen.

Handeln Sie nur gemäß Ihrem Arbeitsauftrag.

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Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes 19/27

Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Abfälle arbeitstäglich entsorgen Flucht- und Rettungswege frei halten Brandschutztüren stets geschlossen halten Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Löscher, Schläuche) nicht als Arbeitsmittel benutzen Materialien dürfen den Zugang zu Feuerlöschern etc. nicht behindern Besondere Vorsicht bei Schweiß-, Schleif- und Trennarbeiten und offener Flamme: Brennbare Materialien in der Nähe des Heißarbeitsplatzes abdecken Bereithalten eines funktionierenden Feuerlöschers vor Ort Kenntnis von Funktion und Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vor Arbeitsaufnahme Machen Sie sich mit den Zeichen der Brandschutzeinrichtungen vertraut:

Richtungsangaben (nur in Löschschlauch Leiter Feuerlöscher Brandmelde- Brandmelder Mittel u. Geräte zur in einem telefon (manuell) Brandbekämpfung Verbindung mit weiterem Wandhydrant Brandschutzzeichen)

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Verhalten im Brandfall 20/27

Bewahren Sie Ruhe Melden Sie den Brand in der Brandmeldezentrale (BMZ), die MVB-Notrufnummer lautet: 040 / 73189 - 200 Benutzen Sie mehrere Feuerlöscher gemeinsam Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus dem Gefahrenbereich Schließen Sie Fenster und Türen Schalten Sie elektrische Arbeitsmittel nach Möglichkeit aus Halten Sie Flucht- und Verkehrswege frei

Bitte wählen Sie im Falle eines Notfalls nur die interne Notrufnummer (200). Um die Koordination der Rettungskräfte kümmert sich die Warte, so wird Ihnen schnellstmöglich geholfen.

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Sicherheit im EX-Bereich 21/27

In Betriebsteilen, die mit diesem Warnschild (Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre) gekennzeichnet sind bzw. in deren Gebäudeumfeld, müssen zusätzliche Vorschriften und Verhaltensregeln beachtet werden.

Bei MVB gibt es eine Vielzahl EX-gefährdeter Bereiche wie z.B. in der Holzaufbereitung, im Holzbunker.

Bitte beachten Sie diesen Link: Explosionsschutzzonen bei MVB

In EX-gefährdeten Bereichen ist es untersagt, Geräte mitzuführen, abzustellen oder zu benutzen, die zur Zündquelle werden können. Dies sind beispielsweise:

Nicht EX-geschützte Kraftfahrzeuge Funksprechgeräte und Mobiltelefone Funkenreißende Werkzeuge Kleingeräte wie Taschenlampen und ähnliches Feuerzeuge, Streichhölzer usw.

Alle mitgeführten Arbeitsmittel sind fachgerecht zu erden.

Mit Ihrer Arbeit dürfen Sie erst beginnen, wenn dies im Rahmen der Arbeitserlaubnis genehmigt wurde.

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Stolpern, Rutschen, Stürzen 22/27

Jeder fünfte Arbeitsunfall wird durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen verursacht. Es braucht nur ein kleiner Fehler zu sein, doch die Folgen sind oft langwierig. Die häufigsten Auslöser für Unfälle sind Unachtsamkeit und Bequemlichkeit.

Beachten Sie daher unbedingt folgende Grundsätze:

Bewegen Sie sich nur auf ausgewiesenen Verkehrswegen. Eine Abkürzung kann unvorhersehbare (Sturz-)Gefahren bergen.

Halten Sie Ordnung. Verschmutzungen, die bei Ihrer Arbeit entstehen, müssen Sie sofort entfernen (z.B. Öl mit Bindemittel abstreuen).

Seien Sie vorsichtig bei Stufen und Treppen. Benutzen Sie beim Ausstieg aus dem LKW die Haltegriffe.

Bei Glätte müssen Sie für Ihren sicheren Auftritt sorgen. (ggf. streuen)

Halten Sie die Augen offen, denn Unfälle sind keine Zufälle und meistens vermeidbar!

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Verhalten bei Unfällen 23/27

Die MVB-Notrufnummer lautet: Unfallmeldungen: 040 / 73189 - 200 Verletzt sich ein Fremdfirmenmitarbeiter bei seiner Tätigkeit, ist dies unverzüglich dem AvO und durch diesen dem Ansprechpartner der MVB zu melden. Verwenden Sie für die Dokumentation das MVB-Formblatt "Unfallmeldung".

Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften: Es gilt die Betriebsanweisung B 14.24. Verstöße werden von MVB anh. eines Formblattes dokumentiert und nachverfolgt.

Die Erledigung von Mängeln ist unaufgefordert dem Ansprech- partner der MVB bzw. dem Sicherheitsingenieur zu melden.

Erste-Hilfe-Kästen und Verbandbücher finden Sie u.a. auf der Warte und im Magazin.

Links zu den Dokumenten: Unfallmeldung Unfalluntersuchung B 14.24

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Alarmsignal bei MVB 24/27

Das MVB-Alarmsignal ist ein auf- und abschwellender Heulton:

Sollte bei MVB das Alarmsignal ertönen, gilt folgendes:

Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen!

Handeln Sie ruhig und besonnen.

Räumen Sie Ihre Arbeitsstelle und suchen Sie zügig den in der Durchsage genannten Sammelplatz auf. Bei MVB befindet sich je ein Sammelplatz an der Waage und unter der Anlieferrampe, siehe Faltblatt "IHR STÄNDIGER BEGLEITER".

Helfen Sie ggf. verletzten oder desorientierten Personen.

Benutzen Sie im Alarm- oder Brandfall nur Treppen und niemals Aufzüge!

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Wohin mit dem Müll? 25/27

Bitte entsorgen Sie Abfälle und Reststoffe sortenrein in die dafür vorgesehenen Behälter.

Abfälle sind arbeitstäglich zu entsorgen.

Sofern vertraglich vereinbart, nimmt MVB Ihren Müll an. Sollte laut Vertrag die Abfallentsorgung in der Verantwortung der Fremdfirma liegen, ist MVB jederzeit berechtigt, den Entsorgungsnachweis zu verlangen.

Fragen bezüglich Entsorgung klären Sie bitte mit Ihrem MVB- Ansprechpartner oder den Ver- und Entsorgern der MVB (Tel. 040 / 73189 - 472).

Die MVB-Abfallfibel ist an der Waage erhältlich.

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Thema: Fremdfirmeneinweisung 01.09.2020 15:42:15

Umgang mit Gefahrstoffen 26/27

Gefahrstoffe dürfen erst dann benutzt werden, wenn alle Beteiligten anhand der Betriebsanweisung (z.B. G 16.02) bzw. dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt über den gefährlichen Arbeitsstoff unterwiesen wurden.

Der Verantwortliche der Fremdfirma hat die Dokumentation über die Unterweisung auf Verlangen vorzuzeigen.

Werden von einer Fremdfirma Gefahrstoffe mitgebracht, so sind diese dem verantwortlichen MVB-Ansprechpartner sowie dem Bereich Überwachung der MVB vorab zu melden.

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