VOB OV-RV 2026-115 Leitfaden.pdf

Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Müll- und Holzverbrennungskesseln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:07 (Europe/Berlin)

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Leitfaden und Verfahrensbedingungen

Offenes Verfahren (OV)

Öffentliche Ausschreibung (Ö)

Nr. VOB OV-RV 2026-115

nach EU VOB/A

als Rahmenvereinbarung

für die Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten an den Dampferzeugern

zur Vergabe in 6 Losen

ab dem 01.03.2027 bis 28.02.2029

mit 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr

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Inhaltsverzeichnis

1 Einführung 3

2 Auftragsgegenstand 3

3 Aufforderung zur Angebotsabgabe 4

4 Verfahrensbedingungen 4

4.1 Losaufteilung 4

4.2 Haupt- und Nebenangebote 5

4.3 Rahmenvereinbarung 5

4.4 Optionale Leistungen 7

4.5 Eignungsnachweise und -kriterien 7

4.6 Erklärung zur Schadstoffklasse 8

4.7 Zuschlagskriterien 8

4.8 Verpflichtende / freiwillige Ortsbesichtigung 8

Anlage 1: Eignungskriterien und Eignungsnachweise 10

Anlage 2: Zuschlagskriterien 15

Anlage 3: Checkliste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen

(§ 8 (EU) Abs. 2 Nr. 5 VOB/A) 18

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1 Einführung

Die Stadtreinigung Hamburg AöR (nachfolgend auch „SRH“) ist eine rechtlich selbständige Anstalt des

öffentlichen Rechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Sie ist als öffentlich-rechtlicher Ent-

sorgungsträger der FHH für die öffentliche Abfallentsorgung in Hamburg zuständig und zugleich größ-

ter Entsorgungsdienstleister Hamburgs.

Die SRH schreibt mit dieser Leistung den Bedarf ihrer folgenden Tochterunternehmen aus:

☒ MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

☒ ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH

Vertragspartner werden die oben genannten Gesellschaften.

Hinweis

Die Müllverwertung Borsigstraße GmbH („MVB“) ist verschmolzen worden und in der ZRE Zentrum

für Ressourcen und Energie GmbH („ZRE“) aufgegangen. Die den Ausschreibungsunterlagen beige-

fügten Anlagen, wie z.B. ZVB, Betriebsanweisungen etc. sind noch nicht auf die neue Gesellschaft

geändert aber weiterhin gültig.

In naher Zukunft wird das ZRE auf die MVR verschmolzen, so dass es eine Gesellschaft mit vier

Standorten geben wird.

2 Auftragsgegenstand

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Durchführung von Instandsetzungs- und Stö-

rungsbeseitigungsarbeiten an den Dampferzeugern und den dazugehörigen Nebenanlagen innerhalb

der Kesselbereiche, einschließlich Druckteil, Wasser-Dampf-Kreislauf und mechanischer Komponen-

ten.

Näheres hierzu regelt die Leistungsbeschreibung.

Bei dem zu vergebenden Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung

☐ nein

☒ ja

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3 Aufforderung zur Angebotsabgabe

Das ZRE und die MVR fordern interessierte Unternehmen hiermit auf, auf Grundlage dieser Vergabe-

unterlagen, insbesondere der nachfolgenden Verfahrensbedingungen für dieses Vergabeverfahren

sowie der auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsbedingungen ein Angebot

abzugeben.

Das Angebot ist bis zu dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Termin mit den nachfolgend

aufgeführten Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen ausschließlich über die Vergabeplattform ein-

zureichen.

(vgl. hierzu die Checkliste in der Anlage 3 dieses Dokuments).

Der Bieter ist bis zu dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Termin an sein Angebot gebun-

den (Bindefrist).

4 Verfahrensbedingungen

Das Vergabeverfahren wird als

☒ EU-weites Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB) und § 3 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, Abschnitt 2 (VOB/A-EU)

☐ Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, Abschnitt 1 (VOB/A)

durchgeführt.

4.1 Losaufteilung

☐ Die Vergabe des Auftrags wird nicht in Lose aufgeteilt. ☒ Die Leistung wird wie folgt in 6 Lose aufgeteilt:

ZRE Standort Borsigstraße (StO-B)

Los 1 „Druckteil“ – Revision und allgemeine Störungsbehebung

Los 2 „Mechanik“- Revision und allgemeine Störungsbehebung

Die Vergabe der beiden Fachgebiete „Druckteil“ und „Mechanik“ an ein Unternehmen ist ausgeschlos-

sen. Bieter können entweder nur für Arbeiten am „Druckteil“ oder Arbeiten an der „Mechanik“ anbieten.

MVR

Standort Rugenberger Damm (StO-R)

Los 3 „Austausch von Flossenwänden“

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Los 4 „Druckteil (Teil) Austausch Überhitzer / ECO“

Los 5 „Druckteil Revision und allgemeine Störungsbehebung“

Los 6 „Mechanik Revision und allgemeine Störungsbehebung“

Die gemeinsame Vergabe der Lose 3, 4 und 6 ein Unternehmen ist ausgeschlossen. Ein Bieter kann

in Kombination für Los 3 und 5 oder Los 4 und 5 oder Los 6 und 5 den Zuschlag erhalten.

Angebote sind möglich für

☒ eine beliebige Anzahl an Losen ☐ nur ein Los. ☐ maximale Anzahl an Losen: _______________ ☐ maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden: _____________

4.2 Haupt- und Nebenangebote

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote wird ausgeschlossen.

☒ ja ☐ nein

Die Abgabe von Nebenangeboten ist

☐ zugelassen. ☐ nur in technischer Hinsicht zugelassen (auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes). ☐ nur in kaufmännischer Hinsicht zugelassen. ☐ nur in rechtlicher Hinsicht zugelassen. ☒ nicht zugelassen.

Näheres zur Abgabe von zugelassenen Nebenangeboten siehe § 6 der Bewerbungsbedingungen.

4.3 Rahmenvereinbarung

Los 1 „Druckteil“

Das Los 1 „Druckteil“ wird als Rahmenvereinbarung

☐ an ein Unternehmen ☒ an bis zu 3 Unternehmen

vergeben.

Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung

☒ erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge im Kaskadenprinzip. Das ZRE fragt die im

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Rahmen des Einzelauftrags zu erbringenden Leistungen zunächst beim Erstplatzierten des

Vergabeverfahrens an. Maßgeblich sind die Bedingungen, die im Rahmen der Ausschreibung

der Rahmenvereinbarung angeboten worden sind.

Die Anfragen im Kaskadenprinzip erfolgen:

  • geplante Arbeiten werden i.d.R. per E-Mail (innerhalb der Regelarbeitszeit von 07:00 –

16:00 Uhr) angefragt. Dort wird die Antwortzeit mit angegeben, bei Nichtantwort wird an-

schließend der Nächstplatzierte angefragt

  • Störeinsätze werden vorrangig telefonisch (auch außerhalb der Regelarbeitszeit) angefragt

und terminiert.

Nachdem alle Auftragnehmer dem Rang nach angefragt wurden, erhält, nach Ablauf aller Fris-

ten, die erste Antwort den Auftrag.

Unberührt bleiben die im Ursprungsangebot des Bieters/Auftragnehmers für den Abschluss der Rah-

menvereinbarung seitens des Bieters/Auftragnehmers angebotenen Zahlungsbedingungen (Skonto-

gewährung seitens des Bieters/Auftragnehmers), die unverändert für die gesamte Laufzeit der Rah-

menvereinbarung (nebst Verlängerungszeiträumen) gelten.

Los 2 „Mechanik“

Das Los 2 „Mechanik“ wird als Rahmenvereinbarung

☒ an ein Unternehmen ☐ an bis zu Unternehmen

vergeben.

Los 3 – Los 6

Die hier ausgeschriebene Leistung wird als Rahmenvereinbarung pro Los

☒ an ein Unternehmen ☐ an bis zu ______ Unternehmen

vergeben.

Weitere Regelungen zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung (Einzelauftragsvergabe) enthält die

Leistungsbeschreibung unter Ziffer 10.

Das ZRE und die MVR schätzen, dass der Höchstwert während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung

inkl. Verlängerungsoption den Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis + möglichen 20% nicht

überschreiten wird.

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4.4 Optionale Leistungen

Näheres hierzu regelt die Leistungsbeschreibung.

4.5 Eignungsnachweise und -kriterien

Das ZRE und die MVR überprüfen die Eignung der Bieter – und ggf. auch der Nachunternehmer im

Rahmen der Eignungsleihe – anhand der in der Anlage 1 genannten Eignungskriterien und das Vor-

liegen von Ausschlussgründen gemäß § 16b VOB/A.

Zum Zwecke der Prüfung der Eignung sind durch den Bieter die in der Checkliste (Anlage 3) aufge-

führten Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen.

Nachweise werden gegebenenfalls nachgefordert.

Der Bieter kann den Nachweis seiner Eignung auch durch die Vorlage einer PQ-Bescheinigung führen.

Hierzu muss es möglich sein, direkt auf die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise des Bieters

zuzugreifen. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten müssen mit dem Angebot vorgelegt werden. Bei

einer bestehenden Registrierung im PQ-VOB-Verzeichnis muss nur die Registriernummer angegeben

werden.

Das ZRE und die MVR werden die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise dahingehend

überprüfen, ob sie den konkreten Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen (vgl. An-

lage 1). Das bloße Vorhandensein der Präqualifizierung ersetzt nicht den Eignungsnachweis

des Bieters.

Soweit einzelne Eignungsnachweise bereits im Rahmen anderer Vergabeverfahren vorgelegt worden

sind, kann sich der Bieter hierauf nur berufen, wenn er im Rahmen des Angebots folgende Angaben

hierzu macht:

  • genaue Bezeichnung des vorausgegangenen Vergabeverfahrens (einschl. Vergabenummer)

  • Datum der Einreichung

Ungeachtet dessen muss der Bieter sicherstellen, dass die Unterlagen, auf die er sich insoweit be-

zieht, inhaltlich den Anforderungen des aktuellen Vergabeverfahrens entsprechen. Das ZRE und die

MVR empfehlen daher, alle geforderten Unterlagen im vorliegenden Verfahren erneut vorzule-

gen, um etwaigen Ausschlüssen von Angeboten vorzubeugen.

Bei einem Angebot auf mehrere Lose eines Vergabeverfahrens müssen die Erklärungen und Nach-

weise nur einmal vorgelegt werden.

Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen und Nachweise für jedes einzelne Mitglied der Bieter-

gemeinschaft vorlegen (mit Ausnahme des Vordrucks „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“),

soweit dies zum Nachweis der Eignung insgesamt erforderlich ist. Insoweit sind von dem Begriff „Bie-

ter“ auch die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst.

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4.6 Erklärung zur Schadstoffklasse

Bieter müssen sich verpflichten, im Rahmen der Vertragserfüllung ausschließlich

☒ Straßenfahrzeuge

☐ Baumaschinen

der in der jeweiligen „Erklärung zur Einhaltung der Schadstoffklasse“ genannten Schadstoffklasse ein-

zusetzen. Bieter müssen daher folgende Erklärungen mit dem Angebot einreichen:

☒ Erklärung zur Einhaltung der Schadstoffklasse (Straßenfahrzeuge)

☐ Erklärung zur Einhaltung der Schadstoffklasse (Baumaschinen)

4.7 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt nach § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 16d VOB/A-EU auf das wirtschaftlichste An-

gebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der in der Anlage 2 ge-

nannten Zuschlagskriterien.

4.8 Verpflichtende / freiwillige Ortsbesichtigung

☐ Der Bieter kann freiwillig während der Angebotsphase die folgenden Liegenschaften / Ein- richtungen / Anlagen der SRH besichtigen:

☒ Der Bieter ist verpflichtet, vor Abgabe des Angebotes eine Ortsbesichtigung zur Klärung der örtlichen Verhältnisse, insbesondere der baulichen und technischen Gegebenheiten, fol- gender Liegenschaften/ Einrichtungen/ Anlagen der SRH durchzuführen:


Standort Los 1-2:

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH (StO-B)

Borsigstraße 6

22113 Hamburg

Standort Los 3-6:

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH (StO-R)

Rugenberger Damm 1

21129 Hamburg

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Standort Los 5

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH (StO-W)

Wulksfelder Damm 2

22889 Tangstedt

Bieter müssen im Falle einer verpflichtenden Ortsbesichtigung mit ihrem Angebot eine Bestätigung pro Los und Standort zur Ortsbesichtigung (siehe Anlage) einreichen. Fehlt diese Erklärung, wird das Angebot ausgeschlossen.

Alle Ortsbesichtigungen sind ausschließlich wie folgt zu vereinbaren:

Bieter wenden sich mit 2 Terminvorschlägen pro Los und Standort, die innerhalb der Angebotsfrist

liegen, ausschließlich über die Funktion „Bieterfrage“ der Vergabeplattform an die SRH.

Für eine Ortsbesichtigung ist pro Standort eine Zeit von ca. 1-2 Stunde einzuplanen sowie die notwen-

dige PSA mitzubringen und zu tragen (Gestellbrille mit Seitenschutz, Sicherheitsschuhe S3 sowie

Helm).

Siehe hierzu auch die Ausschreibungsanlage „Anl100_ZRE_Ihr_ständiger_Begleiter_2026-03“,

„Anl200_MVR_Standort_Verhalten_2020b sowie Anl300_Betriebsordnung Bützberg“.

Das ZRE und die MVR werden die jeweiligen Termine prüfen und der Bieter erhält kurzfristig über RIB

eine Bestätigung für einen der vorgeschlagenen Termine.

Hamburg, im September 2026 Stadtreinigung Hamburg

Anstalt des öffentlichen Rechts

Zentraler Einkauf

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Anlage 1: Eignungskriterien und Eignungsnachweise

Die Eignung der Bieter wird anhand folgender Nachweise geprüft.

Für alle in der Tabelle aufgeführten Nachweise ist das zur Verfügung gestellte Formblatt auszufüllen. Wenn kein Formblatt zur Verfügung gestellt wurde, ist eine selbst zu erstellende Eigenerklärung bzw. das betreffende Nachweisdokument, z.B. Zertifikat einzureichen:

KriteriumMindestanforderung
I. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister
1Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tarif- treue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Han- delsregister/ vergleichbaren Register
2Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewer- bergemeinschaft zu unterschreiben.
3Eigenerklärung zu den Vorschriften betreffend RUS- Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen)
1Umsatz des Unternehmens Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - insgesamt und im Bereich der angebotenen Leistungen (pro Los)
2Haftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtver- sicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oderDeckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermö- gensschäden, 1 Mio. Euro für Umweltschäden je Schadensfall.

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rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewäh- ren.
3Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähig- keit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunterneh- merverpflichtungserklärung). Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu un- terschreiben.
III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1Referenzleistungen Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu: - Gegenstand des Auftrags - Zeitraum der Leistungserbringung - Nennung des Auftraggebers Vergleichbar Anlagen sind nur Referenzaufträge, bei denen nachfolgende Merkmale vorliegen: • Konventionelle Kraftwerke • Petrochemie / Raffinerie • SondermüllverbrennungEs sind mindestens 3 Referenzen der hier aus- geschriebenen Leistungen in Müllverwertungsan- lagen, Biomasseheizkraftwerken oder vergleich- barer Anlagen einzureichen.
2Beschäftigtenzahl Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurch- schnitt in den letzten drei abgeschlossenen Kalen- derjahren: - Beschäftigte insgesamt und - Beschäftigte im Bereich der angebotenen Leistun- gen inkl. Anzahl der technischen Fachkräfte, die für die Auftragsausführung vorgesehen sind.

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3Beschreibung der techn. Ausrüstung / Ausstat- tung, welche zur Abwicklung des Auftrages zur Ver- fügung steht. Ergänzend für Los 2 und 6 Beschreibung der zusätzlichen Werkstattausrüstung gemäß Leistungsbeschreibung Pkt. 3.4
4Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Nachweis und Darstellung über ein in seinem Be- trieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar) Der Nachweis der Vergleichbarkeit ist vom Bieter zu erbringen.
5Angaben zum Nachunternehmereinsatz - Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmerein- satz) sowie - Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfü- gung stehenden Ressourcen (Nachunterneh- merverpflichtungserklärung). Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu un- terschreiben.
6Angaben zum Konzept zur Umsetzung der Arbeits- sicherheit: Nachweis/Zertifikat über das Bestehen eines der gelisteten oder ein vergleichbares Arbeitsschutzma- nagementsystems. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bewerber nach- zuweisen. Akzeptiert werden folgende oder vergleichbare, fremdzertifizierte Zertifizierungen: • „Sicher mit System“ bspw. der BG-Bau nach nationalem Leitfaden

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• DIN ISO 45001:2018 • SCC-Zertifikat für Führungskräfte (Dok. 17) und operativ Mitarbeitende (Dok. 18) • OHRIS für in Bayern / Sachsen ansässige Be- triebe, sofern diese durch die zuständige Ge- werbeaufsicht zertifiziert, wurden Die Zertifizierung ist für die ausführende Firma bzw. Niederlassung, entsprechend der auszuführenden Leistung, nachzuweisen. Dies gilt nur für die auf dem Gelände des ZRE bzw. MVR ausgeführte Leistungen, für deren Tätigkeit bzw. Leistungsanteil der Nachweis bzw. das Zertifi- kat inhaltlich zutrifft.
7Alle Lose Nachweis Fachbetrieb zertifiziert nach DIN EN 1090-2:2018-09 mindestens EXC 2 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuwei- sen.
8Lose 1, 3, 4 und 5 Nachweis Fachbetrieb zertifiziert nach DIN EN ISO 3834-2 (Umfassende Qualitätsanforderungen) oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuwei- sen.
9Lose 1, 2, 3, 4 und 5 Nachweis zur Einhaltung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Druckbehälter Rohrleitung (AD2000 HP0 / HP 100R).
10Lose 1, 3, 4 und 5 Nachweis zur Einhaltung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Dampfkessel (DIN EN 12952)
11Lose 1, 3, 4 und 5 Zertifizierung / Prüfbescheinigung zur Übertragung der Kennzeichnung von metallischen Werkstoffen (Umstempeln) gem. gemäß DIN EN 764-5:2015-03

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und Druckgeräterichtlinie.
12Los 2 und 6 Nachweis zum Fachbetrieb nach WHG und AwSV
13Los 6 Nachweis Personal geprüfter Verschraubungsmon- teur nach DIN EN 1591-4 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuwei- sen.

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Anlage 2: Zuschlagskriterien

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der nachfolgend genannten Kriterien:

Die Nachforderung dieser Unterlagen ist ausgeschlossen.

Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist für die Gesellschaften das wirtschaftlichste Angebot.

Los 1, Los 3, Los 4, Los 5 und Los 6;

KriteriumMaximal er-
reichbare
Punktzahl
Preis Der Bewertungspreis ist der für das jeweilige Los im Leistungsverzeichnis genannte Nettopreis zzgl. der zum Angebotszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer unabhängig von der Steuerschuldnerschaft, unter Einbeziehung von Skonti und Rabatten. Der Bestpreis wird mit 80 Punkten bewertet. Bestpreis ist der niedrigste Preis. Ein Angebot in Höhe des Doppelten des Bestpreises erhält 0 Punkte. Dazwischen wer- den die Punktwerte im Wege einer linearen Interpolation ermittelt. Es wird folgende Formel zugrunde gelegt: Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl geteilt durch Preis Bestbieter = Abzug von Höchstpunktzahl Beispiel: Bestpreis = 135.000 EUR = 80 Punkte Angebotspreis = 162.000 EUR Preisdifferenz = 27.000 EUR Punktabzug = 27.000 * 80 / 135.000 = 16 (also 64 Punkte)80
Umweltaspekte Hierunter wird die Schadstoffklasse pro Los der eingesetzten Fahrzeuge bewertet. Die E-Mobilität wird mit der höchsten Punktzahl bewertet. Schadstoffklasse PKW / leichte Nutzfahrzeuge: • E- Fahrzeuge = 10 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 6 = 5 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 5 = 0 Punkte Schwere Nutzfahrzeuge: • E- Fahrzeuge = 10 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 6 = 5 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 5 = 0 Punkte Die Schadstoffklasse PKW / leichte Nutzfahrzeuge addiert mit schweren Nutzfahr- zeugen ergeben max. 20 Punkte. Werden keine Angaben getätigt = 0 Punkte20
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl100

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Los 2:

Maximal erreich- bare Punktzahl
Kriterium
Preis Der Bewertungspreis ist der im Leistungsverzeichnis genannte Nettopreis zzgl. der zum Angebotszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer unabhängig von der Steuerschuld- nerschaft, unter Einbeziehung von Skonti und Rabatten. Der Bestpreis wird mit 70 Punkten bewertet. Bestpreis ist der niedrigste Preis. Ein Angebot in Höhe des Doppelten des Bestpreises erhält 0 Punkte. Dazwischen wer- den die Punktwerte im Wege einer linearen Interpolation ermittelt. Es wird folgende Formel zugrunde gelegt: Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl geteilt durch Preis Bestbieter = Abzug von Höchstpunktzahl Beispiel: Bestpreis = 135.000 EUR = 70 Punkte Angebotspreis = 162.000 EUR Preisdifferenz = 27.000 EUR Punktabzug = 27.000 * 70 / 135.000 = 14 (also 56 Punkte)70
Umweltaspekte Hierunter wird die Schadstoffklasse der eingesetzten Fahrzeuge bewertet. Die E- Mobilität wird mit der höchsten Punktzahl bewertet. Schadstoffklasse PKW / leichte Nutzfahrzeuge: • E- Fahrzeuge = 10 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 6 = 5 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 5 = 0 Punkte Schwere Nutzfahrzeuge: • E- Fahrzeuge = 10 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 6 = 5 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 5 = 0 Punkte Die Schadstoffklasse PKW / leichte Nutzfahrzeuge addiert mit schweren Nutzfahr- zeugen ergeben max. 20 Punkte. Werden keine Angaben getätigt = 0 Punkte20
Technische Ausführung „Kettentausch Steilkettenförderer“ Das vom Bieter erstellte Montagekonzept über einen Austausch der Kette an einen der Steilkettenförderer fließt in die Gesamtwertung mit ein.10

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Die nachfolgend geforderten Angaben im Montagekonzept werden mit max. 10 Punkten bewertet. Für die Bewertung des Realisierungskonzeptes (Auftragsausführung mit funktiona- ler Leistungsbeschreibung) sind folgende Angaben mit dem Angebot einzureichen: - Gefährdungsbeurteilung - Gesamtablaufplanung (Zeitplan) der Montageausführung (Arbeitsschritte) mit Angaben von Einzelfristen (Demontage – und Montageplan) - Angaben zur techn. Umsetzung (Einsatz von Arbeitsgeräten, Werkzeuge etc. inkl. deren Anzahl) - Personaleinsatz -> Darstellung des Personaleinsatzes z.B. Objektleitung, Vorarbeiter, Arbeiter (operatives Personal) inkl. Angabe der Qualifikation (Ausbildungs- und tätigkeitsbezogen) ggf. Berufserfahrung vergleichbarer Tätigkeiten der geplanten Mitarbeiter. Der Bieter konnte mit seiner Ausführungsform und den getätigten Angaben zwei- felsfrei beschreiben, dass ein Kettentausch ohne nachteilige Konsequenzen für das ZRE erfolgen wird = 10 Punkte Der Bieter konnte mit seiner Ausführungsform und den getätigten Angaben das ZRE unzureichend darstellen, dass ein Kettentausch anhand der eigentlichen ge- forderten Informationen ziel gerecht erfolgen wird = 5 Punkte Der Bieter hat keine Angaben getätigt oder konnte mit seiner Ausführungsform und den getätigten Angaben nicht darstellen, dass ein Kettentausch anhand der eigent- lichen geforderten Informationen zielgerecht erfolgen wird. = 0 Punkte
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl100

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Anlage 3: Checkliste der mit dem Angebot einzureichenden Unter-

lagen (§ 8 (EU) Abs. 2 Nr. 5 VOB/A)

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen.

Angebotsunterlagen für die Wertung (werden nicht nachgefordert)
Angebotsschreiben
Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
Eigenerklärung Schadstoffklasse für eingesetzte PKW
Nur Los 2: Konzept Technische Ausführung „Kettentausch Steilket- tenförderer
Erklärungen zum Angebot
Ggf. Ziff. der Anlage Eignungsnachweise
I.1Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintra- gung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
I.2Ggf. Erklärung Bewerber-/Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft; Diese ist als Vollmacht für den Federführer durch alle Mitglieder zu unterzeichnen.
I.3Eigenerklärung zu den Vorschriften betreffend RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
II.1Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Ge- schäftsjahre
II.2Nachweis zur Haftpflichtversicherung mind. 5 Mio.
II.3Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe
III.1Erklärung zu Referenzen
III.2Beschäftigtenzahl Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den letz- ten drei abgeschlossenen Kalenderjahren Beschäftigte insgesamt und die technischen Fachkräfte, die für die Auftragsausführung vorhanden sind.
III.3Beschreibung der techn. Ausrüstung / Ausstattung. Ergänzend für Los 2 und 6 Mit der Angebotsabgabe ist mit anzugeben, welche Maschinenleistun- gen (zusätzliche Werkstattausrüstung) gemäß Leistungsbeschreibung Pkt. 3.4 durch Eigenleistung oder durch Subunternehmer erbracht werden.

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III.4Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung z.B. ISO 9001
III.5Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, sofern ein Nachunter- nehmer eingesetzt werden soll
III.5Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung Diese ist durch den Nachunternehmer zu unterzeichnen!
III.6Alle Lose Angaben zum Konzept zur Umsetzung der Arbeitssicherheit
III.7Alle Lose Nachweis Fachbetrieb zertifiziert nach DIN EN 1090-2:2018-09
III.8Lose 1, 3, 4 und 5 Nachweis Fachbetrieb zertifiziert nach DIN EN ISO 3834-2
III.9Lose 1, 2, 3, 4 und 5 Nachweis AD2000 HP0 / HPR
III.10Lose 1, 3, 4 und 5 Nachweis DIN EN 12952
III.11Lose 1, 3, 4 und 5 Zertifizierung / Prüfbescheinigung DIN EN 764-5:2015-03
III.12Lose 2 und 6 Nachweis von WHG / AwSV
III.13Los 6 Nachweis DIN EN 1591-4
Alle Lose und den im Los genannten Standorten Bestätigung der verpflichtenden Ortsbesichtigung
Je gebotenen Los die Preisgleitung

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