VOB OV-RV 2026-115 Leistungsbeschreibung .pdf

Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Müll- und Holzverbrennungskesseln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:07 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Nr. VOB OV RV 2026-115

nach VOB/A

für die Instandsetzung

von Müll- und Holzverbrennungskesseln

sowie

der dazugehörigen Anlagenperipherie

als

als Rahmenvereinbarung

zur Vergabe in 6 Losen

ab dem 01.03.2027 bis 28.02.2029

mit 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr

Die gemeinsame Ausschreibung führt der

Zentrale Einkauf der Stadtreinigung Hamburg AöR

im Namen der Gesellschaften

MVR Müllerwertung Rugenberger Damm GmbH

und

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH

durch

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Inhaltsverzeichnis

Präambel 5

Teil A Leistungsbeschreibung 6

1 Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfanges 6

1.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse 6

1.2 Beschreibung des IST-Zustandes 7

2 Gegenstand der Ausschreibung 8

2.1 Allgemeine Leistungen des Auftragnehmers 9

2.2 Mengen 10

2.3 Ausführungsorte / Leistungsorte 10

2.4 Zubehör 10

2.5 Nachunternehmer 11

2.6 Genehmigungserfordernisse und deren Einhaltung 11

2.7 Einzuhaltende Vorschriften 11

Behandlung und Entsorgung der Abfälle 12

Dokumentation und Abnahme 12

3 Art und Umfang der Leistung 14

3.1 Kesselbereich Druckteil (Lose 1, 3, 4 und 5) 16

Losaufteilung 19

StO Borsigstraße 19

StO Schnackenburgallee 21

StO Rugenberger Damm 21

StO Wulksfelder Damm 30

3.2 Kesselbereich Mechanik (Lose 2 und 6) 30

StO Borsigstraße 35

StO Schnackenburgallee 40

StO Rugenberger Damm 40

3.3 Termine / Ausführungszeiträume 48

Geplante Stillstände 49

Planmäßige Umfänge ohne Revisionsstillstände 50

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Störungseinsätze (Havarie- Einsätze) 51

3.4 Werkstattleistungen und erforderliche Gerätschaften / Materialien 52

3.5 Eingesetzte Materialien 53

3.6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers 55

4 Sonstige Leistungen des Auftragnehmers 56

4.1 Ansprechpartner und Sprachniveau des Auftragnehmers 56

4.2 Nutzung von Hebezeugen und Kranen 58

4.3 Staplernutzung 58

4.4 Arbeitsschutzartikel 59

5 Nebenleistungen des Auftragnehmers 59

5.1 Unterweisung, Schulung 59

5.2 Baustelleneinrichtung / -räumung 59

5.3 Befähigte Person für die Gerüstnutzung 60

5.4 Zählernutzung / Stromentnahme 60

5.5 Sauberkeit 61

6 Leistungen der Gesellschaften und Standorte 61

7 Arbeitssicherheit 62

7.1 Spezifische Schutzkleidung 63

8 Vertragslaufzeit, Verlängerungen 64

9 Einzelbestellung 64

10 Abrufbestellung 64

11 Bedarfspositionen oder Wahlpositionen 64

12 Optionen zur nachträglichen Erweiterung der Leistung 65

13 Preisgleitklausel 65

14 Mindestvorgaben zur Nachhaltigkeit 66

14.1 Schadstoffklasse 66

15 Abbiegeassistenzsystem 66

16 Hinweis auf die Verwendung von Fördermitteln 67

Teil B Besondere Vertragsbedingungen 68

1 Vertragsbestandteile 68

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2 Objekt-, Bauüberwachung (zu § 4 Abs.1 VOB/B) 68

3 Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B) 68

4 Mängelansprüche 69

5 Rechnung (zu §14 VOB/B) 70

6 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 71

7 Urkalkulation 72

8 Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten 72

9 Salvatorische Klausel 74

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Präambel

Die Stadtreinigung Hamburg AöR (nachfolgend auch als „SRH“ bezeichnet) ist eine rechtlich selb-

ständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Sie ist als

öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der FHH für die öffentliche Abfallentsorgung in Hamburg

zuständig und zugleich größter Entsorgungsdienstleister Hamburgs.

Mit dieser Ausschreibung schreibt die SRH die Bedarfe für die MVR Müllverwertung Rugenberger

Damm GmbH (nachfolgend „MVR“) und dem ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie (nachfol-

gend „ZRE“) aus.

Die zwei Gesellschaften betreiben zusammen verteilt auf vier Standorte (StO) drei Müllverwertungs-

anlagen, eine Holzverbrennungsanlage und eine Biogas- und Kompostanlage mit Wasserstoffpro-

duktion. Im Prozess wird Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Bioabfall und Altholz energe-

tisch zu Strom, Dampf, Wärme und Biogas verwertet, zusätzlich entsteht Kompost. Die Energie wird

in die öffentlichen Versorgungsnetze eingespeist bzw. an Industriekunden geliefert. Der Kompost

wird an Landwirte und Gärtnereien vermarktet. Die bei der Verbrennung entstehenden Abgase wer-

den in den Rauchgasreinigungsanlagen behandelt. Die in der Rauchgasreinigungsanlage entste-

hende Rohsäure wird in der HCl-Aufbereitung zu einer technischen Salzsäure zur Vermarktung auf-

bereitet.

Das ZRE wird in Naher Zukunft auf die MVR verschmolzen, sodass es eine Gesellschaft mit vier

Standorten geben wird. Die Geltung des Vertrages bleibt davon unberührt.

Hinweis

Die Müllverwertung Borsigstraße GmbH („MVB“) ist in das ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie

GmbH („ZRE“) aufgegangen. Das Kompostwerk Bützberg ist ein Standort der MVR. Die den Aus-

schreibungsunterlagen beigefügten „MVB und Bützberg-Anlagen“ sind noch nicht auf die neuen Ge-

sellschaften geändert, aber weiterhin gültig.

Wenn nicht eindeutig gekennzeichnet, werden die teilnehmenden Gesellschaften nachfolgend „die

Gesellschaften“ genannt.

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Teil A Leistungsbeschreibung

1 Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfanges

Durchführung von Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten an den Dampferzeugern und

den dazugehörigen Nebenanlagen innerhalb der Kesselbereiche, einschließlich Druckteil, Wasser-

Dampf-Kreislauf und mechanischer Komponenten.

1.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

ZRE Zentrum Ressourcen und Energie GmbH (ZRE)

Die Anlieferung / Baustellen befinden sich auf den Geländen

• StO Schnackenburgallee (StO-S): Die Zufahrt zum Betriebsgelände wird über die Schna-

ckenburgallee bzw. Ottensener Straße erschlossen.

sowie

• StO Borsigstraße (StO-B): Die Zufahrt erfolgt über die Borsigstraße, die Geländeoberfläche

ist mit Asphalt befestigt und mit schweren Fahrzeugen bis zum Aufstellungsort befahrbar.

Das Gelände liegt auf ca. +7,00 m (NHN) und wird über die Borsigstraße erschlossen.

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH (MVR)

Die Anlieferung / Baustellen befinden sich auf den Geländen

• StO Rugenberger Damm (StO-R): Die Geländeoberfläche ist mit Asphalt befestigt und mit

schweren Fahrzeugen befahrbar. Das Gelände liegt auf ca. +8,00m (NHN) und wird über

den Rugenberger Damm erschlossen.

sowie

• StO Wulksfelder Damm (StO-W) in der Gemeinde Tangstedt, Kreis Stormarn: Die Zufahrt

zum Betriebsgelände des Kompostwerkes erfolgt von der B 432 über die L 98 und die Er-

schließungsstraße des Kompostwerkes. Die L 98 ist im Einmündungsbereich der Erschlie-

ßungsstraße für das Kompostwerk Bützberg mit einer Abbiegespur aufgeweitet.

Für alle Standorte der Gesellschaften gilt:

Die Gelände sind eingezäunt, die Anlieferung bzw. der Abtransport erfolgt über die Waagen-

Zufahrt. Das Personal hat sich beim Zutritt auf das Gelände an der Waage an- und beim Verlassen

abzumelden. Lager- und Arbeitsplätze sind in Abstimmung mit dem Verantwortlichen vor Ort festzu-

legen.

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Laufender Anlagenbetrieb

Die Betriebs- und Produktionsbereiche in den Standorten befinden sich im laufenden Betrieb bzw.

im Bau (StO-S). Sämtliche Maßnahmen, die zu Behinderungen jeglicher Art führen, sind mit den

jeweiligen Standortverantwortlichen rechtzeitig abzustimmen.

1.2 Beschreibung des IST-Zustandes

ZRE Zentrum Ressourcen und Energie GmbH (ZRE)

Das ZRE betreibt am StO Borsigstraße zwei Müllverbrennungslinien und eine Holzverbrennung.

Müllkessel

Bei den Müllverbrennungslinien handelt es sich um Dampferzeuger, welche als Vier-Zugkessel

konzipiert sind. Hersteller der Kesselanlagen ist die L & C Steinmüller GmbH.

Die Rostfläche des Stufen-Vorschubrosts beträgt ca. 6,30 m x 10,20 m, der erste und zweite Kes-

selzug sind Leerzüge. Im dritten Zug sind Überhitzer (6 Pakete) und im vierten Zug die Economiser

(6 Pakete) angeordnet.

Im Feuerraum sind die Flossenwände hauptsächlich mit Feuerfestbeton sowie in einzelnen Berei-

chen mit Cladding als Schutz gegen Korrosion versehen.

Holzkessel

Bei der Holzverbrennungslinie handelt es sich um einen Hochdruckkessel, der nach dem Prinzip

der zirkulierenden Wirbelschichttechnik arbeitet. Hersteller ist Foster Wheeler AG.

Die Verbrennung erfolgt im Wirbelverfahren in der Brennkammer, die Abgasführung und Entstau-

bung erfolgt über konventionelle Zyklonen Abscheider. Im Leer Zug befinden sich die Überhitzer I

  • II, III + IV (Intrex) und die Economiser.

Im Wirbelschichtkessel (Feuerraum, Abscheider usw.) sind die Flossenwände zum Schutz mit Feu-

erfestbeton sowie in einzelnen Bereichen mit Cladding versehen.

Der StO Schnackenburgallee befindet sich derzeit noch in der Errichtung. Es handelt sich hier um

eine Anlage für die thermische Verwertung von Abfällen (nieder- und hochkalorische Müllkessel,

inkl. einer Sortieranlage). Hersteller der beiden Dampferzeuger (eine Hochkalorik- und eine Nieder-

kalorik-Fraktion) ist die MARTIN GmbH.

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MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH (MVR)

Die MVR betreibt am StO Rugenberger Damm zwei Müllverbrennungslinien mit Hilfskesseln.

Müllkessel

Bei den Müllverbrennungslinien handelt es sich um Dampferzeuger, welche als Vier-Zugkessel

konzipiert sind. Hersteller der Kesselanlagen ist die L & C Steinmüller GmbH.

Die Rostfläche des Stufen-Vorschubrostes beträgt ca. 6,30 m x 10,20 m der erste und zweite Kes-

selzug sind Leerzüge. Im dritten Zug sind Überhitzer (6 Pakete) angeordnet, sowie im vierten Zug

die Economiser (6 Pakete).

Im Feuerraum sind die Flossenwände hauptsächlich mit Cladding und in einzelnen Bereichen mit

Feuerfestbeton als Schutz gegen Korrosion versehen.

Hilfskessel

Zur Absicherung der Dampflieferungen an Industriekunden und der Fernwärmeversorgung stehen

zusätzlich zwei mit Erdgas befeuerte Hilfsdampferzeuger zur Verfügung.

Am StO Wulksfelder Damm wird ein Biogas- und Kompostwerk mit Wasserstofferzeugung betrie-

ben.

Zum Betrieb der Biogasanlage werden in der Heizwärmezentrale zwei redundante Biogaskesselan-

lagen des Herstellers heat 11 inkl. Industriebrennern betrieben:

• Kessel 1: Typ FH-T 1.100-30, 850 kW, Bj. 2011

• Kessel 2: Typ FH-T 1.100-25/10-v 850 kW, Bj. 2026, Inbetriebnahme noch nicht abgeschlos-

sen.

Es handelt sich um Dreizugkessel, bestehend aus einem Druckbehältersystem, ausgeführt als zwei

konzentrische Rohrschlangen in Reihenschaltung, montiert in einem Rauchgasmantel.

2 Gegenstand der Ausschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Instand-

setzung und Störungsbeseitigung an den Dampferzeugern (Hausmüll- und Holzverbrennung) sowie

der angrenzenden Anlagentechnik für die Bereiche Druckteil (Wasser-Dampf-Kreislauf) und Me-

chanik an den verfahrenstechnischen Anlagen der Gesellschaften.

Die Instandhaltungsleistungen umfassen im Wesentlichen anlagenspezifische Inspektionen, War-

tungen und Reparaturen im Rahmen der jährlich geplanten Anlagenstillstände (große und kleine

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Revisionen), die Unterstützung der laufenden Instandhaltung sowie kurzfristige Maßnahmen zur

Störungsbehebung.

Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungen sind dem jeweiligem Los zu entnehmen.

Die ausgeschriebenen Bauleistungen der Kesselbereiche „Druckteil“ und „Mechanik“ verteilen sich

in Einzellosen auf die Standorte der Gesellschaften wie folgt:

ZRE Zentrum Ressourcen und Energie GmbH (ZRE)

StO Borsigstraße

Los 1 „Druckteil“ – Revision und allgemeine Störungsbehebung

Los 2 „Mechanik“- Revision und allgemeine Störungsbehebung

StO Schnackenburgallee

siehe hierzu Punkt 12, Option zur nachträglichen Erweiterung der Leistung

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH (MVR)

StO Rugenberger Damm

Los 3 „Druckteil“ - Austausch von Flossenwänden

Los 4 „Druckteil“ - (Teil) Austausch Überhitzer / ECO

Los 5 „Druckteil“ - Revision und allgemeine Störungsbehebung

Los 6 „Mechanik“ - Revision und allgemeine Störungsbehebung

2.1 Allgemeine Leistungen des Auftragnehmers

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Bereitstellung qualifizierten Fachpersonals sowie

sämtlicher für die ordnungsgemäße Ausführung der Instandsetzungsarbeiten an den Dampferzeu-

gern und den angrenzenden Anlagenbereichen erforderlichen Geräte, Maschinen und Arbeitsmittel.

Die Arbeiten sind überwiegend vor Ort, erforderlichenfalls jedoch auch in den Werkstätten des Auf-

tragnehmers zu erbringen.

Bei allen Arbeiten sind die örtlichen Rahmenbedingungen sowie die betrieblichen Anforderungen –

insbesondere die Aufrechterhaltung der Versorgung – vorrangig - zu berücksichtigen. Aus diesem

Grund sind geplante Tätigkeiten zwingend im Vorfeld zwischen den Mitarbeitenden des Auftrag-

nehmers und dem jeweiligen Standort abzustimmen.

Den Anordnungen der jeweiligen Fachbereiche ist grundsätzlich Folge zu leisten.

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Alle notwendigen Arbeiten vor Ort werden eigenverantwortlich über den Vorarbeiter des Auftragneh-

mers angewiesen und kontrolliert.

2.2 Mengen

Der von den einzelnen Standorten gemeldete jährliche Bedarf an Leistungen (Schätzmengen) ba-

siert auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und sind den jeweiligen Leistungspositionen

im Leistungsverzeichnis des entsprechenden Loses zu entnehmen.

Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers darauf, dass die aufgeführten Leistungen oder

die angegebenen Schätzmengen tatsächlich beauftragt werden.

2.3 Ausführungsorte / Leistungsorte

ZRE

StO Borsigstraße

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH

Borsigstraße 6

22113 Hamburg

StO Schnackenburgallee

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH

Schnackenburgallee 100

22525 Hamburg

MVR

StO Rugenberger Damm

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

Rugenberger Damm 1

21129 Hamburg

StO Wulksfelder Damm

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

Wulksfelder Damm 2

22889 Tangstedt

2.4 Zubehör

Entfällt

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2.5 Nachunternehmer

Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gesellschaften zulässig.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Nachunternehmer vor deren Einsatz schriftlich zu benennen und

durch die Gesellschaften genehmigen zu lassen. Die Gesellschaften behalten sich vor, in begrün-

deten Fällen Nachunternehmer abzulehnen. Die Übertragung der Gesamtleistung auf Nachunter-

nehmer ist ausgeschlossen.

2.6 Genehmigungserfordernisse und deren Einhaltung

Sind Genehmigungen erforderlich, so hat der Auftragnehmer diese selbstständig und auf seine Kos-

ten herbeizuführen. Genehmigungen, für die die Gesellschaften verantwortlich zeichnen, sind durch

den Auftragnehmer so vorzuarbeiten, dass den Gesellschaften dadurch kein Nachteil entsteht. Hier-

bei ist auch zu beachten, dass im Ausnahmefall Genehmigung für Sonn- oder Feiertage benötigt

werden.

2.7 Einzuhaltende Vorschriften

Die zu erbringenden Instandsetzungsleistungen im jeweiligen Kraftwerksbereich entsprechen den

anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Regelun-

gen. Insbesondere folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten:

• Betriebssicherheitsverordnung

• VGB - Richtlinien

• Druckgeräterichtlinie 2014 / 68 / EU

• AD 2000 Regelwerk

• DIN EN 12952, 12953, 13445, 13480

• TRBS und TRD

• DIN / EN – Normen

• DGVU - Vorschriften

• Sicherheitsregeln und Anweisungen über das Verhalten auf den Betriebsgeländen, in den

Anlagengebäuden und an den verfahrenstechnischen Einrichtungen am Standort.

Sämtliche in der Anlagenübersicht aufgeführte betrieblichen Regelungen und Anweisungen sind

verbindlich und zwingend zu beachten.

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Wurden anzuwendende Richtlinien oder Vorschriften, welche für die Durchführung der Leistungen

erforderlich sind, nicht mit aufgeführt, sind diese dennoch durch den Auftragnehmer zu erbringen. In

diesem Fall ist die jeweils aktuelle Fassung bzw. Version der Richtlinien / Vorschriften umzusetzen.

Ergeben sich während der Vertragslaufzeit Änderungen der Vorschriften oder Regelwerke bzw. der

Leistungsumfänge, so sind die Gesellschaften über eventuelle hieraus resultierende terminliche

oder kostenmäßige Auswirkungen vom Auftragnehmer rechtzeitig zu informieren. Für interne Richt-

linien oder Vorschriften des ZRE oder der MVR gilt dies nur, soweit sie dem Auftragnehmer zuvor

bekanntgegeben worden sind.

Für die Arbeiten sind nur einwandfrei funktionierende und zugelassene Arbeitsmittel zu verwen-

den. Dir Gesellschaften behalten sich das Recht vor, dies zu überprüfen.

Werden Arbeitsmittel bemängelt, so sind diese umgehend durch den Auftragnehmer zu entfernen

und durch einwandfreie funktionsfähige Arbeitsmittel zu ersetzten.

Behandlung und Entsorgung der Abfälle

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden

(Bemühensklausel).

Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle nach den geltenden Vorschrif-

ten getrennt zu erfassen, getrennt zu halten und einer sachgerechten Entsorgung in die bereitge-

stellten Behältnisse auf den Standortgeländen zuzuführen.

Dokumentation und Abnahme

Dokumentation

Sämtliche erbrachte Arbeiten sind durch den Auftragnehmer schriftlich zu dokumentieren. Arbeits-

aufträge werden durch den verantwortlichen Fachbereich ausgehändigt.

Nach Beendigung der Arbeiten ist dem Fachbereich eine vollständige und aussagefähige Dokumen-

tation in deutscher Sprache auszuhändigen.

Ausführungsformen:

Die Dokumentation ist in Papierform (1-fach) und auf Datenträger (navigierbar) auszuhändigen.

Die Dokumentation kann u.a. enthalten:

• Verfahrensprüfungen nach DIN EN ISO 15614, DGRL 2014/68/EU, AD 2000 HP 2/1,

TRD 201

• Schweißanweisung nach DIN EN ISO 15609-1

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• Schweißer Prüfbescheinigung gemäß DIN EN ISO 9606-1, DGRL 2014/68/EU,

AD 2000 HP 3, TRD 201

• Werkstoff- und Prüfnachweis nach TRD (z.B. bei Druckteilarbeiten) • Notwendige Unterlagen für den TÜV, ggf. TÜV-Prüfung vor Ort (z.B. Dichtheitsprüfung)

• Zeichnungen

• ggf. Stücklisten inkl. Normbezeichnungen

• Bedienungs- / Wartungsanleitungen

• Material- und Sicherheitsdatenblatt über verwendete / eingesetzte Materialien oder Bauteil-

prüfunterlagen für gefertigtes Material

• Angabe der gelieferten Ersatzteile / Verschleißteile

• Werksbescheinigungen, CE-Konformitätserklärungen

• Abnahme / Prüfprotokolle usw.

• Montagebericht der Bauleistungen (z.B. über Aus- und Einbau ggf. mit Fotodokumentation)

Die oben genannten Nachweise und Unterlagen sind wesentlicher Bestandteil der Abnahme. Die im

Einzelfall bereitzustellende Dokumentation richtet sich stets nach den tatsächlich erbrachten Leis-

tungen und den hierfür erforderlichen Nachweisen.

Abnahme

Die Gesellschaften verlangen eine förmliche Abnahme (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 VOB/B).

Der Auftragnehmer erklärt bei der Abnahme, dass er die geltenden gesetzlichen und behördlichen

Bestimmungen bei der Ausführung der übertragenen Leistung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B

beachtet hat.

Die förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann

auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung

schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und

wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede

Partei erhält eine Ausfertigung.

Die förmliche Abnahme kann in Abwesenheit des Auftragnehmers stattfinden, wenn der Termin ver-

einbart war oder die Gesellschaften mit genügender Frist dazu eingeladen hatten. Das Ergebnis der

Abnahme ist dem Auftragnehmer alsbald mitzuteilen.

In der Benutzung der Leistung oder einer Teilleistung liegt noch keine Abnahme.

Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen und ist von einer hierzu ermächtigten Person der jeweiligen

Gesellschaft zu unterzeichnen.

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3 Art und Umfang der Leistung

Allgemein gültiger Teil für die Lose 1 - 6

Die Instandhaltungsmaßnahmen umfassen Schweißreparaturen einschließlich aller notwendigen

Nebenarbeiten, insbesondere an Druckteilen des Wasser-Dampf-Kreislaufs sowie die Prüfung me-

chanischer Komponenten auf Verschleiß, Beschädigungen und Funktionsfähigkeit an verfahrens-

technischen Anlagenteilen, Verbrennungslinien und der angrenzenden Anlagenperipherie.

Dies umfasst bei Bedarf auch erforderliche Anpassungen an der baulichen Struktur, wie etwa die

De- und Remontage von Geländern oder vergleichbaren Bauteilen, um die Durchführung der eigent-

lichen Hauptarbeiten sicherzustellen.

Sämtliche Leistungen erfolgen auf den unterschiedlichsten Gebäudeebenen, sowohl im Innen- als

auch im Außenbereich.

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören sämtliche für die Ausführung der Arbeiten vor

Ort erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Verbrauchs- und Transportmittel sowie alle erforderli-

chen Bearbeitungsmaschinen für Reparaturen und Neuanfertigungen von Bauteilen in den eigenen

Werkstätten.

Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Trans-

portleistungen zwischen seinen Werkstätten und den jeweiligen Einsatzstandorten.

Die Gesellschaften behalten sich das Recht vor, komplexe Umbaumaßnahmen in den geplanten

Stillständen, wie z.B. den Kompletttausch eines Überhitzers, eines Economisers (ECO) oder von

Teilen der Kesselmembranwände o.ä. in Einzelprojekten gesondert auszuschreiben.

ZRE und StO-R:

Die Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen standortbezogen schwerpunktmäßig in den Anla-

genbereichen:

• Brennstoffbunker (Müllbunker / Holzbunker)

• Kesselhaus (Müllverbrennung / Holzverbrennung)

• Rauchgasreinigung (Müllverbrennung / Holzverbrennung)

Darüber hinaus in begrenztem Umfang in den zugehörigen Nebenanlagen:

• HCl-Anlage

• Schlackenbehandlung / Verladung

• Brennstoffversorgung (Öl, Gas, Holz)

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• Wasseraufbereitung

• Gewebefilter, Rauchgaskanäle, Saugzug (Müllverbrennung / Holzverbrennung

und soweit notwendig in den Werk- und Fertigungsstätten des Auftragnehmers.

Die unterschiedlichen Gebäudeebenen sind über Aufzüge und / oder Treppenaufgängen und ggf.

Zwischenbühnen erreichbar. Der Zugang zum jeweiligen Einsatzort in den Anlagenbereichen ist teil-

weise nur über Einstiegsluken oder Montagöffnungen auf den unterschiedlichen Ebenen möglich.

Durch diese Öffnungen müssen ebenfalls Materialien, Werkzeuge und Ersatzteile ins Innere der

Kesselanlage transportiert werden, ggf. auch über zusätzlich errichtete Gerüste. Je nach örtlicher

Gegebenheit können Gerätschaften, wie z.B. Schweißgeräte, nur in der Nähe der Baustelle oder

außerhalb der eigentlichen Anlagenkomponente (z.B. außerhalb des Kessels auf den entsprechen-

den Ebenen) aufgestellt werden.

Die jeweils vorgesehenen Reparatur- Instandsetzungsarbeiten werden dem Auftragnehmer vor Ar-

beitsbeginn mitgeteilt. Grundlage für geplante Maßnahmen ist der Revisionsplan oder Arbeitsauf-

trag, der dem Auftragnehmer rechtzeitig durch den verantwortlichen Fachbereich zur Verfügung ge-

stellt wird. Für eine detailliertere Arbeitsplanung und -durchführung kann dem Auftragnehmer bei

Bedarf die relevante Anlagendokumentation durch den jeweiligen Fachbereich bereitgestellt werden,

sofern diese vorhanden ist.

Stellt der Auftragnehmer im Zuge der Planung fest, dass für die Ausführung der eigentlichen Arbeiten

spezielle Werkzeuge (z.B. eine Glüheinrichtung oder ein Transportgerät > 5t. Tragfähigkeit) benötigt

werden, hat er den betreffenden Fachbereich unverzüglich zu informieren und vor Beginn der Leis-

tungserbringung ein entsprechendes Angebot vorzulegen. Eine Anerkennung erfolgt ausschließlich

nach schriftlicher Beauftragung und Genehmigung durch den Fachbereich.

Störungsbedingte Instandsetzungsarbeiten werden gem. Punkt 3.3.3 „Störungseinsätze (Havarie-

Einsätze)“ abgewickelt. Die im Störungsereignis bereitzustellende Mitarbeiteranzahl und Qualifika-

tion sind dem jeweiligen Los unter „Personalstärken“ zu entnehmen.

Zusätzliche Werkstattausrüstung

Für kurzfristige Reparaturen und die Neufertigung von Neu- bzw. Ersatzteilen sind zusätzliche Leis-

tungen in den Werkstätten des Auftragnehmers durchzuführen. Für eine detaillierte Beschreibung

der Werkstattausrüstung / Maschinen s. Punkt 3.4 Werkstattleistungen.

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Sonstiges

• Vor Beginn der Arbeiten ist mit dem jeweiligen Fachbereich abzustimmen, ob vom Auftrag-

nehmer aus Sicherheitsgründen eine Mannlochwache zu stellen ist.

• Sofern für die Leistungserbringung erforderlich müssen ggf. Treppen und Geländer vom Auf- tragnehmer demontiert und nach Beendigung der Arbeiten wieder montiert werden.

StO-W:

Die Durchführung von Reparaturen am Heizkessel sowie an dessen Kesselanlagenteilen wird im

Ausnahmefall nur für ungeplante Sondereinsätze bzw. im akuten Störfall benötigt und dem Auftrag-

nehmer mitgeteilt. Der erforderliche Personaleinsatz sowie der Ausführungszeitraum werden be-

darfsgerecht und kurzfristig mit dem Auftragnehmer abgestimmt.

3.1 Kesselbereich Druckteil (Lose 1, 3, 4 und 5)

Leistungsanforderungen

Die Leistungsumfänge des Auftragnehmers beinhalten vorrangig Schweißreparaturen inkl. notwen-

diger Nebenarbeiten zur Reparatur und zum Austausch von beschädigten oder stark verschlissenen

Bauteilen vorrangig am Rohrsystem des Kesseldruckbereiches.

Arbeiten am Druckteil bedeuten das Herstellen von dauerhaften Verbindungen mit hoher Festigkeit

durch das lokale Schmelzen der zu verbindende metallische Bauteile unter Berücksichtigung und

Einhaltung der gültigen Normen (EN, DIN).

Leistungsbestandteile sind u.a.:

• die De- und Remontage von einseitig oder beidseitig gecladdeten / schweißplattierten Flos-

senwänden (Membranwand, Paneelwand, Rohr-Steg-Rohr-Wand)

• die De- und Remontage von Überhitzer- und / oder ECO-Rohrschlangen, Rohrausbiegun-

gen, Düsenrohren, Sammlern o. ä. mit vollständiger Dokumentation

• die Bearbeitung und Vorfertigung von Materialien, wie z.B. nahtlosen Stahlrohren, Formstü-

cken, Halterungen, Halbzeugen, Rohrpaneelen, Flossenmaterial usw. sowie lokales Auf-

tragsschweißen (Beschichten) von Verschleiß- und Korrosionsschutz

• die Bereitstellung aller für die Arbeiten benötigten Werkzeuge, Maschinen, Geräte,

Schweißzusätze und Verbrauchsmaterialien

• die Bereitstellung der für die Transporte benötigten Handhebezeuge inkl. geprüfter

Anschlagmittel

Allgemeine Erläuterungen

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Im Rahmen der Revision ist der entsprechende Montagebereich in den Kesselanlagen bei Übergabe

an den Auftragnehmer gereinigt und die Schnittstellen nach Erfordernis sauber gestrahlt. Sämtliche

De- und Remontage- sowie Transportarbeiten erfolgen eigenverantwortlich durch den Auftragneh-

mer.

Das Entfernen der auf der Kesselaußenseite montierten Isolierung erfolgt durch einen von den

Standorten beauftragten Fachbetrieb. Die De- und Remontage der Isolierungsunterkonstruktion ge-

hören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.

Die Auslegung von Montagehilfskonstruktionen, deren Fertigung einschließlich Montage und spä-

tere Demontage obliegen dem Auftragnehmer. Schweißverbindungen sind vor Nutzung zu überprü-

fen (Rot-Weiß-Prüfung) und zu dokumentieren.

Arbeitsschwerpunkte

Ziel ist der Austausch von bauseitig beigestellten Flossenwänden unterschiedlicher Größe (nicht-,

ein-, oder beidseitig gecladdet) und sonstigen Komponenten an den Seiten-, Decken- und Innen-

wänden des Feuerraumes inkl. der Leerzüge in den Müll- und Holzkesseln. Die genauen Abmaße,

Mengen und Einbaupositionen werden durch die Standorte vor der Revision festgelegt und mitge-

teilt.

In den jeweiligen Montagebereichen können sich zusätzlich Bauteile wie Bandagen, Bandagenhal-

ter, Rohrausbiegungen, Schauluken, Düsen o. ä. befinden, und sind ggf. ebenfalls mit auszutau-

schen. Die Montagebereiche sind außerhalb des Kessels frei, innerhalb des Kessel über ein Kes-

selgerüst, zugänglich.

Schweißarbeiten

Hierzu gehört das dauerhafte Verbinden im Schmelzverfahren (Schweißen) von Rohren / Rohrpa-

neelen o. ä. inkl. aller notwendigen Vor- und Nacharbeiten sowie zusätzlich, je nach Bedarf, das

Schweißen von Füllstücken oder anderen für die Bauausführung benötigen Hilfskonstruktionen usw.

Weiterhin das gasdichte Verschweißen von Seiten- und geschlitzten Stegen, Verbindungselemen-

ten für Bandagenhalterungen inkl. dem Ausrichten und Anpassen an die örtlichen Gegebenheiten.

Anschlagpunkte

Werden für die Transport- / Montagearbeiten zusätzliche Anschlagpunkte benötigt, sind diese aus

statischen Gründen vorab anzumelden.

Die vor Ort gekennzeichneten zulässigen Tragkräfte von Arbeitsebene und Anschlagpunkte für He-

bezeuge, Transporte oder Aufstellen von Gerätschaften etc. sind zu beachten.

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Befundabhängige Arbeiten

Durch zusätzliche Befundungen, Inspektionen und Wanddickenmessungen können sich weitere Re-

paraturmaßnahmen ergeben. Im Bedarfsfall werden die notwendigen Maßnahmen zwischen dem

Auftragnehmer und dem Fachbereich abgestimmt. Die Abrechnung dieser zusätzlichen Arbeiten er-

folgt nach Zeit und Aufwand zum Nachweis.

Die Standorte behalten sich vor, die Rohrschweißnähte einer Röntgenprüfung zu unterziehen. Tre-

ten hierbei unzulässige Anzeigen / Werte auf, erfolgt eine Nachbesserung inkl. Nachprüfung zu Las-

ten des Auftragnehmers. Gleiches gilt bei einer festgestellten Undichtigkeit der Schweißnaht im Zuge

der Druckprobe.

Personalstärken und Qualifikationen

Im Zuge der Revisionsvorbesprechungen oder im Fall von Störungen werden der genaue Personal-

bedarf und die benötigten Qualifikationen nach Vorgabe des Standortes abgestimmt. Zur Information

sind die durchschnittlich benötigten Personalmengen und Qualifikation der letzten Jahre im jeweili-

gen Los aufgeführt.

Im Allgemeinen werden folgende Qualifikationen benötigt:

• Bauleiter / Baustellenkoordinator in Tag- / Nachtschicht

• Vorarbeiter je Schicht und Arbeitsbereich

• Schweißaufsicht gemäß EN ISO 14731

• Druckteilschweißer, auch als Spiegelschweißer

• Schlosser

Materialübergabe und Transport

Der sichere und fachgerechte Transport zwischen den Übergabepunkten und den Montageorten

gehört zum Auftragsumfang. Der jeweilige Transportweg ist im Vornhinein mit dem Fachbereich ab-

zustimmen.

Soweit bauseitig verfügbar, werden die für den Austausch benötigten Ersatzteile und Materialien

über das jeweilige Standortmagazin bereitgestellt. Übergabepunkte sind das Großteilelager (Gelän-

deebene) am Standort s. Pkt. 6 Leistungen der Standorte.

Gleiches gilt auch für das Kesselhauslager auf +14m NHN in der MVR (StO-R)

Der Übergabepunkt für das demontierte Material ist der Bereich vor dem Kesselhaus (Gelände-

ebene). Alle demontierten Teile sind nach Fertigstellung der Arbeiten zur Übernahme durch den

Fachbereich bereitzustellen. Dieser entscheidet über deren weitere Verwendung bzw. Entsorgung.

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Grundsätzlich sind alle anfallenden Reststoffe in die bauseitig bereitgestellten Behältnisse sortenrein

zu entsorgen.

Losaufteilung

ZRE Zentrum Ressourcen und Energie GmbH (ZRE)

StO Borsigstraße

3.1.1.1 Los 1 Druckteil – Revision und allgemeine Störungsbehebung

Die Leistungsumfänge des Auftragnehmers umfassen vorrangig Austausch- und Schweißreparatur-

arbeiten einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten als geplanter Einsatz und im Ereignisfall

auch als kurzfristiger Havarie Einsatz zur Störungsbeseitigung.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Druckteil im Kesselinneren (Wasser-Dampf-Kreislauf) der Li-

nien 1 bis 3. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der geplanten Maßnahmen während der Haupt- sowie

der kleinen Revision. Bei Bedarf sind zusätzlich Ausbesserungen am Verschleißschutz (Cladding)

bzw. dem Neuauftragen erforderlich.

Zu der Leistungserbringung des Auftragnehmers gehören auch die Kontrolle von Baugruppen auf

Verschleiß, Beschädigung und Funktionalität sowie die fachgerechte Reparatur oder der Austausch

defekter Komponenten. Zudem stellt der Auftragnehmer die ordnungsgemäße Wiederinstandset-

zung der Baugruppen für einen sicheren weiteren Anlagenbetrieb sicher.

Durch die vom ZRE durchgeführten Kontrollmaßnahmen (z. B. Wanddickenmessungen) können je

nach Befund zusätzliche Reparaturarbeiten erforderlich werden. Im Ereignisfall werden sämtliche

weiteren Maßnahmen und Vorgehensmöglichkeiten vor Ort gemeinsam mit dem Auftragnehmer ab-

gestimmt.

Die Instandsetzungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten erfolgen in den Anlagenbereichen,

am / im Müllkessel:

• Müllaufgabeschacht, Brennstoffschacht, Sammler + Sammlerstutzen

• Flossenwände, Rostrandrohre, Überhitzer, Economiser (ECO), Sammler und Anschluss Lei-

tungen

• Sekundär -und Primärluftsystem (Kanalsystem und Düsen im Kessel)

• Kesselanbauteile (z.B. Ruß Bläser)

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am / im Holzkessel:

• Wirbelschicht Düsenboden

• Flossenwände, Überhitzer, Economiser (ECO)

• Sammler + Sammlerstutzen

• Verdampfungsgitter

• Intrex

• Luftvorwärmer (Luvo)

• Sammler und deren Anschlussleitungen

• Kesselanbauteile (z.B. Ruß Bläser)

Der Zugang zu den Arbeitsbereichen ist teilweise ausschließlich über Einstiegsluken oder erforder-

liche Montagöffnungen auf verschiedenen Ebenen möglich. Durch diese Öffnungen sind auch Werk-

zeuge und Ersatzteile in die Kesselanlagen einzubringen, ggf. auch unter Nutzung zusätzlicher Ge-

rüste (bauseitige Leistung). Schweißgeräte sind in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle, jedoch au-

ßerhalb der Anlagenkomponenten (z.B. außerhalb des Kessels auf der jeweiligen Ebene), aufzu-

stellen.

Die vor Ort ausgewiesenen zulässigen Traglasten der Arbeitsebenen sowie geprüften

Anschlagpunkte für Hebezeuge, Transporte oder das Aufstellen von Geräten sind zwingend

einzuhalten.

Allgemeine Leistungsumfänge des Auftragnehmers sind:

Handschweißen (Verbinden)

Fachgerechtes Herstellen dauerhafter, hochfester Verbindungen durch lokales Aufschmelzen me-

tallischer Bauteile unter Einhaltung aller relevanten EN- und DIN-Normen. Durchführung von Repa-

raturen sowie Austausch beschädigter oder verschlissener Komponenten in den oben genannten

Anlagenbereichen, insbesondere an Rohrsystemen im Kesselbereich (Druckteilarbeiten).

Materialbearbeitung und Vorfertigung

Bearbeitung und Vorfertigung von Materialien wie nahtlosen Stahlrohren, Formstücken, Halterun-

gen, Halbzeugen, Rohrpaneelen, Flossenmaterial etc. sowie Durchführung von lokalem Auftrags-

schweißen zum Verschleiß- und Korrosionsschutz.

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Ausrüstung

Alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Verbrauchsmaterialien so-

wie für Transporte benötigte geprüfte Handhebezeuge und Anschlagmittel werden vollständig vom

Auftragnehmer bereitgestellt und in ausreichender Menge vorgehalten.

Personalstärken

Geplante Stillstände (Revision)

Für die Arbeiten werden je Verbrennungslinie in der Hauptrevision ca. 14 bis 18 Mitarbeitende (1

Bauleiter / Schweißaufsicht, 1 -2 Vorarbeiter, 5 - 6 Schweißer und 7 - 9 Schlosser) sowie in der

Zwischenreinigung ca. 7 - 9 Mitarbeitende (1 Bauleiter / Schweißaufsicht, 1 Vorarbeiter, 2 - 3 Schwei-

ßer und 3- 4 Schlosser) nach unseren Erfahrungen benötigt (Tag + Nachtschicht).

Der konkrete Personalbedarf und die erforderlichen Qualifikationen werden im Rahmen der Revisi-

onsvorbesprechungen entsprechend den Vorgaben des ZRE festgelegt.

Havarie bedingte Einsätze (Störungseinsätze)

Für die Dauer der Reparaturarbeiten stellt der Auftragnehmer je Schicht mindestens einen Schwei-

ßer und zwei Schlosser im Zeitraum der geforderten Reaktionszeit (siehe Pkt. 3.3.3 „Störungs-

einsätze“) bereit.

Eine erforderliche Personalaufstockung – bis zu vier zusätzlichen Mitarbeitern (2 Schweißer / 2

Schlosser) zum nächsten Schichtwechsel – ist bei Bedarf sicherzustellen.

StO Schnackenburgallee

(siehe Punkt 12, Option zur nachträglichen Erweiterung der Leistung)

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH (MVR)

StO Rugenberger Damm

Lose 3, 4 und 5

3.1.3.1 Los 3 Druckteil - Austausch von Flossenwänden

Die MVR beabsichtigt in den jährlichen Revisionen an den Müllkesseln überwiegend einseitig gec-

laddete und ggf. auch ungecladdete Flossenwände auszutauschen. Die auszutauschenden Berei-

che werden rechtzeitig vor der jeweiligen Revision festgelegt und dem Auftragnehmer mitgeteilt.

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Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beinhaltet neben allen Demontage- und Montagearbeiten

(Schlossertätigkeiten) überwiegend Schweißarbeiten inkl. notwendiger Nebenarbeiten, schwer-

punktmäßig am Druckteil (Wasser-Dampf-Kreislauf) in der Hauptrevision am Standort Rugenberger

Damm.

Der genaue Auftragsumfang und das für den Austausch der Flossenwände benötigte Zeitfenster

wird im Rahmen der Vorbesprechungen rechtzeitig vor dem Durchführungstermin festgelegt. Ent-

sprechende Vor- und Nachbereitungsarbeiten können in der Regel außerhalb dieses Zeitfensters

ausgeführt werden.

  1. Austausch der Flossenwände

De- und Remontage von nicht, ein- oder beidseitig gecladdeten / schweißplattierten Flossen- bzw.

Membranwänden (Paneelwände / Rohr-Steg-Rohr-Wände).

Diese befinden sich in der rechten und linken Seitenwand sowie der Stirn- und Rückwand des ersten

(Feuerraum) und des 2. Zuges (Leerzug) und ggf. des 3. Zuges (Überhitzer) der Müllkessel Linie 1

und Linie 2 im Höhenbereich + 19m NHN und + 48,8m NHN sowie in der Kesseldecke +48,8 NHN.

Die Anzahlen und die Positionen der zu tauschenden Flossenwände werden durch den Fachbereich

vor der Revision festgelegt. Der Montagebereich kann sich ggf. auch im Bereich der Bandagenhalter

befinden, wodurch der Tausch dieser Halter ebenfalls notwendig wird.

Sofern sich an der Trennkante zwischen zwei Flossenwänden ein Einbauteil befindet, ist dieses

ebenfalls mit auszutauschen. Der Montagebereich außerhalb des Kessels ist frei zugänglich, im

Kessel wird ein Kesselgerüst errichtet.

Der entsprechende Montagebereich ist vor der Übergabe an den Auftragnehmer von einem Fach-

betrieb grob gereinigt und die Schnittstellen in der Kesselwand / Kesseldecke sauber gestrahlt wor-

den. Der Verlauf der Schnittkante wird zusammen mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Die auf der

Kesselaußenseite montierte Isolierung wird vor der Übergabe ebenfalls entfernt.

Die fachgerechte De- und Remontage der Isolierungs- und Blechunterkonstruktion gehört zum Leis-

tungsumfang des Auftragnehmers.

Zur Vermeidung von Fremdkörpern im System sind die offenen Bestandsrohre provisorisch abzu-

decken / zu verschließen.

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Aufgrund statischer Anforderungen des Kessels ist eine gleichzeitige Demontage aller betroffenen

Flossenwände nicht möglich. Die Abstimmung der jeweiligen Demontagebereiche ist daher im Vor-

feld mit dem Fachbereich zwingend erforderlich.

Schweißarbeiten:

Je ersetzter Flossenwand müssen die entsprechenden Rohrnähte und die Füllstücke um die

Schweißnähte verschweißt werden. Hierzu gehört die Schweißnahtvorbereitung inkl. Anpassungen

an die örtlichen Gegebenheiten, das gasdichte Verschweißen der Seitenstege / geschlitzten Stege,

sowie das Verschweißen der Bandagenhalterung und deren Verbindungselemente mit den Flossen-

wänden.

Zusätzlich ist bei einseitig oder beidseitig gecladdeten Flossenwänden das Cladding über die nicht

gecladdeten Bereiche (Anschlussstellen, Schweißnähte, Füllstücke, Stege etc.) fachgerecht herzu-

stellen.

Materiallieferung durch den Auftragnehmer:

Zugelassenes Schweißzusatzmaterial gemäß der Schweißaufgabe inkl. Cladding Inconel 625.

  1. Aufbau der Flossenwände

Die Flossenwände werden durch die MVR gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Leistung.

Material 16Mo3., Maße Rohr Ø 57,0 x 5,0mm, Maße Steg 33 x 6mm, 90er Teilung, schwarz (ohne

Cladding), einseitig oder beidseitig gecladdet mit Inconel 625.

Abmessung Rohr: 57 x 5,0 mm

Abmessung Steg: (33) x 6 mm

Fertigungsteilung: 90 mm

Werkstoff: 16Mo3 (1.5416)

Rohrenden: ohne Cladding, Schweißfase 30°

Stege: alle Stege beidseitig zurückgefräst (18 mm), außenseitig halber Steg

(15,5 mm) mit 30° Schweißkante, volle Stege auf einer Länge von 300

mm geschlitzt, die Schlitzenden abgebohrt, Schlitzbreite 3mm

Cladding

(einseitig oder beidseitig): NICR-625 / Inconel 625 (2.4831), einseitiges oder beidseitiges Auf-

tragsschweißen über die gesamte Fläche bis an die 30° Schweißfase

am Ende, Dicke 1mm oder 2mm

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3.1.3.2 Los 4 Druckteil - (Teil) Austausch Überhitzer / ECO

Die Montagebereiche befinden sich zwischen +14m NHN und +47m NHN im Inneren des Kessels.

Die Leistungsumfänge des Auftragnehmers beinhalten vorrangig Austauscharbeiten bzw. Schweiß-

reparaturen inkl. notwendiger Nebenarbeiten, schwerpunktmäßig am Druckteil im Kesselinneren

(Wasser-Dampf-Kreislauf) der Linien 1 und 2 als geplante Maßnahme in der Hauptrevision und der

kleinen Revision. Bei Bedarf kann zusätzlich das Aufschweißen von Cladding notwendig sein.

Arbeitsschwerpunkte sind:

• Müllaufgabeschacht, Brennstoffschacht, Sammler + Sammlerstutzen

• Überhitzer und einzelne Überhitzerrohre, Economiser (ECO), Sammler und Anschlussleitun-

gen, Rohre in der Kühlfalle sowie ggf. Flossenwände (Cladding-Ausbesserungen oder Über-

schweißen von Anschlussstellen mit Cladding)

• Sekundär- und Primärluftsystem (Kanalsystem und Düsen im Kessel)

• Kesselanbau- bzw. -einbauteile (z.B. Rußbläser, Ammoniakdüsen, Einsteigetüren)

Entsprechend der festgelegten Instandhaltungsmaßnahmen oder aufgrund von Anlagenstörungen

erfolgt eine Kontrolle der entsprechenden Baugruppen auf Verschleiß, Beschädigungen und Funk-

tionalität. Die Reparatur erfolgt nach Befund und wird mit dem Fachbereich abgestimmt. Die Repa-

ratur oder der ordnungsgemäße Austausch der Komponenten liegt in der Verantwortung des Auf-

tragnehmers. Ziel ist, einen gesicherten Betrieb der Anlage bis zum nächsten geplanten Stillstand

zu erreichen.

Allgemeine Revisionstätigkeiten

Im Folgenden sind einige Beispiele für in den Revisionen anfallende Arbeiten aufgeführt. Es kann

nicht davon ausgegangen werden, dass alle hier aufgeführten Arbeiten in jeder Revision durchge-

führt werden.

Der genaue Auftragsumfang und die für die Durchführung benötigten Zeitfenster für die spezifischen

Tätigkeiten werden im Rahmen der Vorbesprechungen rechtzeitig vor dem Durchführungstermin

festgelegt. Entsprechende Vor- und Nachbereitungsarbeiten können in der Regel außerhalb dieser

Zeitfensters ausgeführt werden.

Personalstärken und Qualifikation

Im Schnitt werden ca. 15 - 20 MA (1 Projektleiter / Schweißaufsicht, 2 Vorarbeiter, 6 - 8 Schweißer

sowie 6 - 8 Schlosser) je Revision eingesetzt (Tag + Nachtschicht).

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Der konkrete Personalbedarf und die erforderlichen Qualifikationen werden im Rahmen der Revisi-

onsvorbesprechungen entsprechend den Vorgaben der MVR festgelegt.

  1. Austausch von Teilüberhitzerschlangen im Überhitzer

Die Teilüberhitzerschlangen werden durch die MVR gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Leis-

tung.

Die Positionen der zu tauschenden Teilüberhitzerschlangen werden im Rahmen der Revisionspla-

nung festgelegt.

Der Montageort befindet sich auf +22m NHN und +44m NHN im Kesselinnenraum. Jede Teilüber-

hitzerschlange besteht aus Rohrschlangen (5 Bögen und 6 Rohren). Die Abstandshalter sind an den

Rohrbögen entsprechend den unten aufgeführten Zeichnungen verschweißt. Die Größe der Rohr-

schlangen ist so gewählt, dass diese durch die Mannluken transportiert werden können.

Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst alle für den Austausch der Rohrschlangen erfor-

derlichen Arbeiten einschließlich der innerbetrieblichen Transporte der bereitgestellten Materialien

zum Einsatzort sowie der Abtransport der ausgebauten Komponenten zum Übergabepunkt (siehe

auch „Materialübergabe und Transport“).

Schweißarbeiten:

Je Rohrschlange müssen 5 Stück Halter mit dem Tragrohr und 2 Stück Überhitzerrohrnähte ver-

schweißt werden, einschließlich Schweißnahtvorbereitung und Anpassungen an die örtlichen Gege-

benheiten.

Siehe Zeichnungen:

➢ Dampferzeuger Übersicht: XK01=1HA_101

➢ Teilüberhitzerschlangen: XK03=1HAH20_102

  1. Austausch Überhitzer 3 (Komplettaustausch)

Der Überhitzer 3 wird durch die MVR gestellt und ist nicht Bestandteil dieser Leistung.

Im Rahmen der großen Revision kann der Austausch von Überhitzer 3 notwendig sein. Die Termin-

planung und Arbeitszeiten werden im Vorfeld auf den Vorbesprechungen mit dem Auftragnehmer

abgestimmt und sind zwingend einzuhalten. Für die De- und Remontage sind während der Revision

circa 12 Tage im Schichtbetrieb einzuplanen.

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Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst alle für den Austausch vom Überhitzer erforder-

lichen Arbeiten einschließlich der innerbetrieblichen Transporte der bereitgestellten Materialien zum

Einsatzort sowie der Abtransport der ausgebauten Komponenten zum Übergabepunkt (siehe auch

„Materialübergabe und Transport“).

Der Überhitzer besteht aus 44 Flachrohrschlangen (17 Bögen und 18 Rohren), die mittels Abstands-

haltern an den Tragrohren befestigt sind:

Siehe Zeichnungen:

➢ Überhitzerschlangen XK03=1HAH30_101

➢ Tragrohre XK05=1HAD10_403

Dem Auftragnehmer werden folgende lose Zubehörteile für den Einbau zur Verfügung gestellt:

  1. 45 Stück Reduzierung 51,0 x 6,3 mm auf 33,7 x 6,3 mm

  2. 45 Stück Bleche Pos.22 25 x 80 mm

  3. Austausch von ECO-Paketen im 4. Zug

Die ECO-Pakete werden durch die MVR gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Leistung.

Im Rahmen der großen Revision kann der Komplettaustausch der ECO-Pakete erforderlich wer-

den.

Die Terminplanung sowie die Arbeitszeiten sind im Vorfeld im Rahmen der Vorbesprechungen mit

dem Auftragnehmer abzustimmen und anschließend verbindlich einzuhalten.

Für die Demontage und Montage ist ein Zeitraum von ca. 8 Tagen im Schichtbetrieb einzuplanen

(abhängig von Anzahl und Einbausituation der ECO-Pakete).

Der Austausch der ECO-Pakete umfasst sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen, einschließ-

lich:

• An- und Abtransport der ECO-Pakete bzw. deren Komponenten ab/bis zum definierten Über-

gabepunkt auf dem Gelände der MVR

• vollständige De- und Remontage

• Einbringen, Ausrichten und Fixieren der Pakete

• alle erforderlichen Neben- und Hilfsarbeiten

Die ECO-Pakete (7 Stück) bestehen im Wesentlichen aus jeweils:

• 45 Rohrschlangen

• Aufhängungen bzw. Lagerungen

• ggf. Distanz- und Führungselementen zur Fixierung im Rauchgaszug

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Die Befestigung erfolgt über vorhandene Trag- bzw. Aufhängekonstruktionen innerhalb des

Kessels.

Siehe Zeichnungen:

➢ ECO-Rohrschlangen XK05=1HAC10_103

➢ ECO-Endhalterungen XK05=1HAC10_106

➢ ECO-Trag-Aufhängungssysteme XK05=1HAC10_107

Dem Auftragnehmer werden von der MVR folgende lose Zubehörteile für den Einbau zur Verfügung

gestellt:

  1. Reduzierungen / Anschlussstücke gemäß Spezifikation

  2. Haltebleche / Abstandselemente

  3. Dichtungen / Verbindungselemente

Demontage:

Der zu demontierende Überhitzer ist bei der Übergabe an den Auftragnehmer durch einen von der

MVR beauftragten Fachbetrieb vorgereinigt und übergestrahlt (graugestrahlt).

Nach dem Entfernen jeder Rohrlage sowie nach Abschluss sämtlicher Demontagearbeiten erfolgt

das Strahlen der jeweils freigelegten Rohrlage bzw. des gesamten Arbeitsbereichs ebenfalls durch

einen von der MVR beauftragten Fachbetrieb.

Der Auftragnehmer führt die Demontage der vorhandenen Rohre und Rohrschlangen sowie deren

Transport durch die vorhandenen Mannlöcher auf +22m NHN und auf +27m NHN bis vor das Kes-

selhaus +8m NHN eigenverantwortlich durch.

Zur Vermeidung von Fremdkörpern im System sind die offenen Bestandsrohre provisorisch

abzudecken / zu verschließen.

Die demontierten Rohrsegmente sollten aus Gründen der Handhabung für den Abtransport eine

maximale Länge von 2,8 m nicht überschreiten.

Montage:

Der Montageort befindet sich auf +22m NHN und +27m NHN im Kesselhaus (0UHA). Für den siche-

ren und fachgerechten Transport zwischen dem Bereitstellungs- und Montageort stellt der Auftrag-

nehmer einen Stapler mit Gabelverlängerung zur Verfügung, s. Pkt. 4.3 Staplernutzung.

Die Überhitzerschlangen werden für die Linie 1 per Kesselhauskran, Montageschacht zwischen Li-

nie 1 und Linie 2, bis auf +27m NHN transportiert, s. Pkt. 4.2 Nutzung von Kranen. Für Linie 2

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erfolgt der Transport mit dem vorhandenen Kran und einem schwenkbaren Träger durch die Außen-

fassade.

Der Auftragnehmer erstellt nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich eine Montageöff-

nung in der rechten Seitenwand des 2. Zuges (Leerzug), bestehend aus ca. 8 Rohren (z.B. Rohr 14

  • 21). Durch diese Öffnung werden die Überhitzerschlangen in den 2. Zug verbracht. Der weitere

Transport erfolgt durch eine ebenfalls vom Auftragnehmer zu schaffende Montageöffnung in der

Rückwand des 2. Zuges, bestehend aus ca. 8 Rohren (z.B. Rohr 41 - 48), bis in den 3. Zug (Über-

hitzer). Das fachgerechte Verschließen der Montageöffnungen ist im Arbeitsumfang des Auftragneh-

mers enthalten.

Für den Transport innerhalb des 2. Zuges stellt der Auftragnehmer einen Montageträger inklusive

Konsolen zur Verfügung. Der Träger ist durch den Auftragnehmer fachgerecht zu montieren und

nach Abschluss der Arbeiten zu demontieren. Hierfür ist die Statik des Trägers inkl. der Anschlüsse

/ Befestigungspunkte (ggf. auch Schweißnähte) am Kessel durch den Auftragnehmer nachzuweisen.

Schweißarbeiten:

Je Überhitzerrohrschlange müssen 17 Stück Halter mit dem Tragrohr und 2 Stück Überhitzer-

rohrnähten verschweißt werden, einschließlich Schweißnahtvorbereitung und Anpassungen an die

örtlichen Gegebenheiten. Sollte im Ausnahmefall eine Trennung der Rohrschlangen für den Einbau

erforderlich sein, ist dies zwingend vorab mit dem Fachbereich abzustimmen.

Siehe Zeichnungen:

➢ Dampferzeuger Übersicht: XK01=1HA_101

➢ Teilüberhitzerschlangen: XK03=1HAH20_102

➢ Überhitzerschlangen: XK03=1HAH30_101

3.1.3.3 Los 5 Druckteil – Revision und allgemeine Störungsbehebung

Entsprechend der festgelegten Instandhaltungsmaßnahmen oder aufgrund von Anlagenstörungen

erfolgt eine Kontrolle der entsprechenden Baugruppen (siehe nachfolgend) auf Verschleiß, Beschä-

digungen und Funktionalität. Die Reparatur erfolgt nach Befund und wird mit dem Fachbereich ab-

gestimmt. Der ordnungsgemäße Austausch der Komponenten liegt in der Verantwortung des Auf-

tragnehmers. Ziel ist einen sicheren und gesicherten Betrieb der Anlage bis zum nächsten geplanten

Stillstand zu erreichen.

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Die Einsatzbereiche können alle Druck beaufschlagten Anlagenteile (Wasser-Dampf-Kreislauf) in-

nerhalb sowie auch außerhalb des Kessels betreffen (Sammler, Rohrleitungen, Armaturen, Überhit-

zerrohre, ECO-Rohre, Müllschacht usw.).

Personalstärken und Qualifikation

Revision: Im Schnitt werden ca. 10 MA (2 Vorarbeiter 4 Schweißer und 4 Schlosser) je Revision

eingesetzt.

Störungseinsätze: Im Schnitt werden ca. 4 MA (1 Vorarbeiter, 1 Schweißer und 2 Schlosser) ein-

gesetzt.

Die Personalstärke und Personalqualifikation richten sich nach dem Schadensbild. Innerhalb der

Reaktionszeit (siehe Pkt. 3.3.3 Störungseinsätze) muss jedoch mindestens ein Mitarbeiter je be-

nötigter Qualifikation die Arbeit aufnehmen.

Revision Kesselinnen- und Kesselaußenbereich

Die Leistungsumfänge des Auftragnehmers beinhalten vorrangig Schweißreparaturen, inkl. notwen-

diger Nebenarbeiten. Schwerpunktmäßig am Druckteil außerhalb und innerhalb des Kessels als

geplante Maßnahme in der großen und der kleinen Revision. Der Umfang der Arbeiten werden im

Rahmen der Revisionsplanung und auch kurzfristig bei Befundung festgelegt.

Die Reparatur- und Austauscharbeiten erfolgen an den Anlagenbereichen:

• Armaturen

• Dampfleitungen

• Kesselanbauteile (z.B. Rußbläser)

• Müllaufgabeschacht, Brennstoffschacht, Sammler + Sammlerstutzen

• Rostrandrohre, einzelne Überhitzerrohre, Überhitzer, ECO, Sammler und Anschlussleitun-

gen, Kühlfalle sowie ggf. Flossenwände (Cladding-Ausbesserungen oder Überschweißen

von Anschlussstellen mit Cladding)

• Sekundär- und Primärluftsystem (Kanalsystem und Düsen im Kessel)

• Kesselanbau- bzw. -einbauteile (z.B. Rußbläser, Ammoniakdüsen, Einsteigetüren)

Störungsbedingte Einsätze

Die Leistungsumfänge des Auftragnehmers bei einem kurzfristigen Störungseinsatz beinhalten vor-

rangig Austauscharbeiten bzw. Schweißreparaturen, inkl. notwendiger Nebenarbeiten. Schwer-

punktmäßig am Druckteil im Kesselinneren als auch außerhalb des Kessels:

• Müllaufgabeschacht, Brennstoffschacht

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• Rostrandrohre, Überhitzer und einzelne Überhitzerrohre, ECO, Sammler und Anschlusslei-

tungen, Kühlfalle

• Sekundär- und Primärluftsystem (Kanalsystem und Düsen im Kessel)

• Kesselanbau- bzw. -einbauteile (z.B. Rußbläser, Ammoniakdüsen, Einsteigetüren)

• Flossenwände + Decke und Peripherie

• Sammler + Sammlerstutzen

• Armaturen

• Dampfleitungen

• Werkstattleistung in den Fertigungsstätten des Auftragnehmers siehe Punkt 3.4

StO Wulksfelder Damm

3.1.4.1 Los 5 Druckteil – nur Anteil allgemeine Störungsbehebung

Die Durchführung von Reparaturen am Biogaskessel und dessen Anlagenteilen wird nur im akuten

Störfall beauftragt und nach den vereinbarten Stundenverrechnungssätzen „Reparaturen und Stö-

rungen“ vergütet.

3.2 Kesselbereich Mechanik (Lose 2 und 6)

Los 2 Standort Borsigstraße (StO-B)

Los 6 Standort Rugenberger Damm (StO-R)

Die Instandhaltungsmaßnahmen betreffen in erster Linie die verfahrenstechnischen Anlagen der

Verbrennungslinien. Neben den erforderlichen Arbeiten im Anlagenstahlbau können auch Eingriffe

in die bauliche Struktur notwendig werden. Die mechanischen Instandhaltungsarbeiten erfolgen

überwiegend als geplante Einzelmaßnahmen über das Jahr hinweg, im Rahmen der jährlichen

Hauptrevision oder Zwischenreinigung, als kurzfristiger Störungseinsatz, oder als geplante Einzel-

maßnahme.

Im Rahmen der Vorplanung werden Personalbedarf, erforderliche Qualifikationen und die voraus-

sichtliche Einsatzdauer rechtzeitig kommuniziert.

Im Rahmen der festgelegten Instandhaltungsmaßnahmen, vorrangig in der Revision, erfolgt eine

Kontrolle der entsprechenden Komponenten auf Verschleiß, Beschädigungen und Funktionalität.

Eine Reparatur erfolgt nach Befund und wird vom jeweiligen Fachbereich mit dem Auftragnehmer

abgestimmt. Die ordnungsgemäße Reparatur und/oder der Austausch von Komponenten inkl. sämt-

licher erforderlichen Transportarbeiten liegt in der Eigenverantwortung des Auftragnehmers. Ziel ist

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es, einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Anlage bis zum nächsten geplanten Stillstand zu

erreichen.

Personalstärken und Qualifikationen

Im Zuge der Revisionsvorbesprechungen oder im Fall von Störungen werden der genaue Personal-

bedarf und die benötigten Qualifikationen nach Vorgabe des Standortes abgestimmt.

Zur Information sind die durchschnittlich benötigte Personalanzahlen der letzten Jahre und deren

Qualifikationen unter „Havarie bedingte Einsätze“ im jeweiligen Los (siehe Pkt. 3.2.1.1 und Pkt.

3.2.3.1) aufgeführt.

Im Allgemeinen werden folgende Qualifikationen benötigt:

• Bauleiter / Baustellenkoordinator in Tag- / Nachtschicht

• Vorarbeiter je Schicht und Arbeitsbereich

• Schweißer

• Schlosser

Befundung (visuelle Überprüfung von technischen Einrichtungen)

Inspektion / Überprüfung sowie die befundabhängige Reparatur- und Instandsetzung von Stetig-

förderern (Kettenförderern) für die Förderung von brennbaren Produkten wie z.B. Holzhackschnitzel,

der Brennstoffaufgabe oder Kettenförderer (Nasskratzer).

Die Förderer befinden sich auf unterschiedlichen Ebenen im Innen- und Außenbereich der Brenn-

stoffaufgabe / Holzaufbereitung und des Kesselhauses und sind über Treppenaufgänge, Bühnen

und Laufwege erreichbar.

Werden bei der Ausführung der Arbeiten Sicherheits- und Schutzeinrichtungen demontiert, so sind

diese nach Fertigstellung der Arbeiten wieder ordnungsgemäß zu installieren und deren korrekte

Funktionsweise mit der Wiederinbetriebnahme der Fördereinrichtung zu überprüfen.

Zur Leistungserbringung des Auftragnehmers gehören u.a. die Kontrolle des Allgemeinzustandes

der Baugruppen auf Verschleiß, Beschädigung, Funktionalität sowie deren Reparatur und/oder Aus-

tausch bei Beschädigungen. Weiterhin die ordnungsgemäße Wiederherstellung einzelner Bauteil-

gruppen (Trog, Antrieb.- u. Umlenkbauteile, Lager, Ketten usw.) für einen sicheren Anlagenbetrieb.

Der Auftragnehmer stellt dabei die ordnungsgemäße Wiederinstandsetzung der Baugruppen sicher,

um einen sicheren und zuverlässigen Anlagenbetrieb zu gewährleisten.

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Festgestellte Mängel sind umgehend zu melden und nur nach Rücksprache und Freigabe durch den

Fachbereich sofort durch den Auftragnehmer zu beseitigen, soweit dies unter Berücksichtigung der

Terminplanung realisierbar ist und technische Mittel wie z.B. Ersatzteile usw. in ausreichender An-

zahl vorhanden sind.

Im Rahmen der vom Fachbereich durchgeführten Kontrollmaßnahmen während geplanter Still-

stände können – abhängig vom Befund – zusätzliche Reparaturarbeiten erforderlich werden. Not-

wendige Maßnahmen sowie das weitere Vorgehen werden im Ereignisfall gemeinsam mit dem Auf-

tragnehmer vor Ort abgestimmt.

Der Bedarf an denen am jeweiligen Standort bevorrateten Ersatzteilen ist dem jeweiligen Fachbe-

reich rechtzeitig für die Bereitstellung mitzuteilen.

Für die Reparatur oder Neuanfertigung von Ersatzteilen im Rahmen der Instandsetzung (z. B. nach

Muster) ist vorab ein Angebot durch den Auftragnehmer einzureichen. Die Beauftragung erfolgt nach

Prüfung und Genehmigung durch den Fachbereich.

Zusätzlich beauftragte Reparaturleistungen können u.a. sein:

• Teil- oder Komplettaustausch der Ketten

• Kettenmitnehmer erneuern

• Reparaturschweißungen am Gehäuse (Bodenbleche / Seitenwände), ggf. deren Austausch

• Austausch der oberen oder unteren Verschleißschienen

Erforderliche Nebenarbeiten, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Inspektionsarbeiten er-

forderlich sind, wie z.B. das Öffnen und Schließen von Abdeckungen, das Entfernen von kleineren

Anhaftungen, fehlende Schmierstoffe auffüllen usw., gehören mit zum Leistungsumfang des Auf-

tragnehmers.

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Durchführung eines Probelaufes inkl. einer Kontrolle auf:

• Geräusche wie Quietschen und Schaben

• Rundlauf des Kupplungsantriebes

• einen ruhigen Lauf der Kettenantriebe, ggf. sind diese nachjustieren

• Überprüfung der Lagertemperaturen

Wartungen / Inspektionen werden u.a. durchgeführt am:

Müllkessel:

• Rostdurchfallförderer 1 und 2

• Nasskratzer

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Holzkessel:

• Querförderer 1 und 2

• Seilkettenförderer 1 und 2

• Zuteiler 1 und 2

Austausch von Einzelteilen oder kompletten Baugruppen aus dem Müllkessel

Im Kesselinneren (Feuerraum) erfolgt in der Revision neben den Reparaturarbeiten z.T. auch ein

Kompletttausch von Anlagenkomponenten und Baugruppen.

Der Feuerraum der Kesselanlage, welcher als Schwarzbereich ausgewiesen ist, darf nur mit spe-

zifischer Schutzkleidung betreten werden und ist nur über die Kesseltür zugänglich. Die Montage-

bereiche sind bei der Übergabe der Baustellen an den Auftragnehmer grob gereinigt. Die Einhaltung

der Arbeitssicherheit im Kessel und die fachgerechte Ausführung der Arbeiten liegt in der Verant-

wortung des Aufragnehmers.

Ein kompletter Austausch von Teilen / Baugruppen im Kesselinneren erfolgt u.a. am:

• Brennstoffzuteiler (oberer und unterer Zuteiler, ggf. die Lagerung)

• Rostbelag (Roststäbe und Abschlussleisten innerhalb einer Rost-Zone)

• Rostwagen, Rostschwinge, Rostwagenlagerung und Rostantrieb

• Mittlere und seitliche Schleißplatten

Der detaillierte Leistungsumfang für einen Austausch von Teilen oder kompletten Baugruppen wie

z.B. dem Brennstoffzuteiler zum Festpreis ist der Leistungsposition im LV zu entnehmen.

Allgemeine Stahlbautätigkeiten

Im Zuge von größeren Baumaßnahmen (u.a. durchgeführt durch Dritte) sind ggf. als vor- und nach-

bereitende Maßnahmen Umbauten bzw. Änderungen an der baulichen Struktur (Geländer, Treppen,

Aufgänge Bühnen usw.) sowie an der Verfahrenstechnik (Rohrleitungen, Kanälen, Schächten usw.)

durchzuführen. Darüber hinaus die Beseitigung von kleineren Beschädigungen die eine Gefährdung

darstellen, wie z.B. lose Gitterroste oder deformierter Geländer.

Einzelmaßnahme

Bei Bedarf unterstützende Tätigkeiten im Zuge der allgemeinen Instandhaltung in Form von kleine-

ren Reparatur-, Umbau-, bzw. Modernisierungsmaßnahmen am Kessel und an Kesselanlagenteilen.

Zusätzlich flexibler Einsatz von qualifiziertem Personal (Schlosser / Schweißer) vor Ort sowie in den

Werkstätten des Auftragnehmers über das gesamte Jahr verteilt.

Je nach Art, Umfang und Dringlichkeit der Instandsetzungsmaßnahme, kann es erforderlich sein,

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einzelne Arbeiten an den Auftragnehmer im Rahmen eines Werksvertrags zu vergeben. Für eine

effiziente Auftragsabwicklung ist es zweckmäßig die anfallenden Tätigkeiten durch eine eingearbei-

tete Einsatzgruppe von etwa zwei bis vier Mitarbeiter vollständig bearbeiten zu lassen.

In der Regel ist diese Einsatzgruppe für einen gewissen Zeitraum durchgängig auf der Anlage vor-

zuhalten, wobei der Einsatzzeitraum und die Personalstärke in Abhängigkeit zur Auftragslage (Scha-

densmeldungen) stehen. Einsatzzeitraum und Personalstärke variieren somit und es kann vorkom-

men, dass Termine sehr kurzfristig (< 5 Tage) vereinbart werden müssen. Eine mehrtägige Unter-

brechung der Arbeitseinsätze aus betrieblichen Gründen ist nicht auszuschließen.

Im Zuge der Vorplanung werden der genaue Personalbedarf, die benötigten Qualifikationen sowie

die Einsatzdauer mitgeteilt.

Befundabhängige Arbeiten

Durch zusätzliche Befundungen, Inspektionen und Wanddickenmessungen können sich weitere Re-

paraturmaßnahmen ergeben. Im Bedarfsfall werden die notwendigen Maßnahmen zwischen dem

Auftragnehmer und dem Fachbereich abgestimmt. Die Abrechnung dieser zusätzlichen Arbeiten er-

folgt nach Zeit und Aufwand zum Nachweis.

Konstruktion / Planungsleistungen

Als vorbereitende Maßnahmen oder für erforderliche Änderungen und / oder Erneuerungen können

ggf. Planungsleistungen anfallen. Planungsleistungen beinhalten u.a. das Erstellen von statischen

Berechnungen, Übersichts- und Fertigungszeichnungen, Stücklisten, Isometrie, Prüfunterlagen, Ge-

fährdungsbeurteilungen und Abnahmeprotokolle.

Ersatzteilfertigung

Nachbau von einzelnen Bauteilen nach Muster (demontiertes Bauteil) aufgrund fehlender Doku-

mentation (Fertigungszeichnung) bzw. aus Gründen der Dringlichkeit.

Anschlagpunkte

Werden für die Transport- / Montagearbeiten zusätzliche Anschlagpunkte benötigt, sind diese aus

statischen Gründen vorab anzumelden.

Die vor Ort gekennzeichneten zulässigen Tragkräfte von Arbeitsebene und Anschlagpunkte für He-

bezeuge, Transporte oder Aufstellen von Gerätschaften etc. sind zu beachten.

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Materialübergabe und Transport

Der sichere und fachgerechte Transport zwischen den Übergabepunkten und den Montageorten

gehört zum Auftragsumfang. Der jeweilige Transportweg ist im Vornhinein mit dem Fachbereich ab-

zustimmen.

Soweit bauseitig verfügbar, werden die für den Austausch benötigten Ersatzteile und Materialien

über das Magazin bereitgestellt. Übergabepunkte sind das Großteilelager (Geländeebene) am

Standort s. Pkt. 6 Leistungen der Standorte.

Gleiches gilt auch für das Kesselhauslager auf +14m NHN in der MVR (StO-R).

Der Übergabepunkt für das demontierte Material ist der Bereich vor dem Kesselhaus (Gelände-

ebene). Alle demontierten Teile sind nach Fertigstellung der Arbeiten zur Übernahme durch den

Fachbereich bereitzustellen. Dieser entscheidet über deren weitere Verwendung bzw. Entsorgung.

Grundsätzlich sind alle anfallenden Reststoffe in die bauseitig bereitgestellten Behältnisse sortenrein

zu entsorgen.

StO Borsigstraße

3.2.1.1 Los 2 Mechanik - Revision und allgemeine Störungsbehebung

Im Rahmen der Vorplanung werden Personalbedarf, erforderliche Qualifikationen und die voraus-

sichtliche Einsatzdauer rechtzeitig kommuniziert.

Die Leistungen werden auf sämtlichen Gebäudeebenen im Innen– und Außenbereich erbracht, mit

Schwerpunkt auf den jeweiligen anlagentechnischen relevanten Bereich:

Müllverbrennungslinien 1 + 2

• Müllbunker

• Kesselhaus

• Rauchgasreinigung

• Schlackenbehandlung / Verladung

Holzverbrennungslinie 3

• Brennstoffbunker (Innen u. Außenbereich)

• Kesselhaus (Innen u. Außenbereich)

• Abgasreinigung

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Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Instandsetzungsarbeiten, einschließlich In-

spektion, Reparatur und Austausch, überwiegend an den folgenden verfahrenstechnischen Anla-

gen, Aggregaten, Baugruppen und Komponenten.

Müllkessel

• Müllaufgabetrichter, Müllklappe, Brennstoffschacht, Schlackenfallschacht, Brennstoffzutei-

ler, Rostzonentrichter, Stößelentschlacker, Rohr- und Anschlussleitungen (außerhalb der

Kesselanlage)

• verfahrenstechnische Aggregate / Anlagen wie z.B. Nasskratzer, Fallschächte etc.

• Sekundär -und Primärluftsystem (außerhalb der Kesselanlage)

Rauchgasreinigung / Schlackenaufbereitung

• Gewebefilter Rauchgaskanäle, Rohr- und Anschlussleitungen

• Fallschächte, Abwurfschächte etc. an den Förderanlagen

Holzkessel

• Holzaufgabetrichter

• verfahrenstechnische Aggregate / Anlagen wie z.B. Scheibensichter, Kettenförderer, Zutei-

ler, Fallschächte, Abwurfschächte etc., Rohr- und Anschlussleitungen (außerhalb der Kes-

selanlage)

Rauchgasreinigung

• Gewebefilter, Rauchgaskanäle, Rohr- und Anschlussleitungen

Der Zugang zu den Arbeitsbereichen ist teilweise ausschließlich über Einstiegsluken oder erforder-

liche Montagöffnungen auf verschiedenen Ebenen möglich. Durch diese Öffnungen sind auch Werk-

zeuge und Ersatzteile in die Kesselanlagen einzubringen, ggf. auch unter Nutzung zusätzlicher Ge-

rüste (bauseitige Leistung) wie Beispielweise im Holzaufgabetrichter.

Die vor Ort ausgewiesenen zulässigen Tragklasten der Arbeitsebenen sowie geprüften

Anschlagpunkte für Hebezeuge, Transporte oder das Aufstellen von Geräten sind zwingend

einzuhalten.

Allgemeine Leistungsumfänge in der Revision

Förderer

Die Leistung umfasst die Inspektion sowie die befundabhängige Reparatur und Instandsetzung von

Stetigförderern (Kettenförderern), zur Förderung von brennbaren Materialien (z.B. Holzhackschnit-

zel), innerhalb der der Brennstoffaufgabe und Brennstoffförderung. Die Förderanlagen befinden sich

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auf verschiedenen Ebenen sowohl im Innen – und Außenbereich der Brennstoffaufgabe / Holzauf-

bereitung und des Kesselhauses der Linie 3. Der Zugang erfolgt und über Treppen, Bühnen und

Laufwege.

Werden im Rahmen der Arbeiten Sicherheits- und Schutzeinrichtungen demontiert, sind diese nach

Abschluss der Tätigkeiten ordnungsgemäß wieder zu montieren und die einwandfreie Funktion bei

der Wiederinbetriebnahme der Anlage zu prüfen.

Alle erforderlichen Arbeiten durch das Personal des Auftragnehmers eigenverantwortlich auszufüh-

ren. Dazu zählen insbesondere die Kontrolle des Allgemeinzustands der Baugruppen (Verschleiß,

Beschädigungen, Funktionalität) sowie der Reparatur oder der Austausch defekter Komponenten.

Ebenso umfasst die Leistung die fachgerechte Wiederherstellung einzelner Bauteilgruppen wie

Trog, Antrieb- und Umlenkbauteile, Lager, Kette u.a., um einen sicheren und zuverlässigen Anla-

genbetrieb zu gewährleisten.

Festgestellte Mängel sind umgehend zu melden. Ihre Beseitigung durch den Auftragnehmer darf nur

nach vorheriger Abstimmung und Zustimmung des Fachbereiches erfolgen, sofern dies im Rahmen

der Terminplanung möglich ist und die erforderlichen technischen Mittel (z. B. Ersatzteile) in ausrei-

chendem Umfang verfügbar sind. Der Bedarf an bauseits bereitzustellenden Ersatzteilen ist dem

Fachbereich rechtzeitig mitzuteilen.

Zusätzlich beauftragte Reparaturleistungen könnten u.a. sein:

  • Teil- oder kompletter Austausch der Kette
  • Kettenmitnehmer erneuern
  • Reparaturschweißungen am Gehäuse (Bodenbleche / Seitenwände) ggf. Austausch
  • Austausch von Verschleißschienen (oben / Unten)

Erforderliche Nebenarbeiten, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Inspektion notwendig

sind – z. B. das Öffnen und Schließen von Abdeckungen, das Entfernen kleinerer Anhaftungen sowie

das Auffüllen von Schmierstoffen – sind Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers.

Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Probelauf durchzuführen. Dabei sind insbesondere folgende

Punkte zu prüfen:

  • ungewöhnliche Geräusche (z. B. Quietschen, Schaben)
  • Rundlauf des Kupplungsantriebs
  • ruhiger Lauf von Kettenantrieben; ggf. Nachjustierung
  • Kontrolle der Lagertemperaturen

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Alle Arbeitsbereiche sind nach Abschluss der Tätigkeiten sauber und besenrein zu hinterlassen.

Inspektion / Wartungsarbeiten erfolgen an folgenden Anlagen:

Müllkessel:

• Naßkratzer 1 und 2 je Linie

Holzkessel:

• Querförderer 1 und 2

• Seilkettenförderer 1 und 2

• Zuteiler 1 und 2

Die folgenden Wartungs- und Inspektionsleistungen sind u.a. an den verschiedenen Fördereinrich-

tungen durchzuführen.

Trog / Abdeckung

  • Kontrolle auf Beschädigung, Materialfehler, Farbgebung, Deformierung, Verschleiß

  • Kontrolle von Ein- und Auslauf auf Beschädigung / Deformierung, allg. Verschleiß

  • Überprüfung der Dichtungen auf Dichtheit an den Flanschverbindungen sowie der

Dichtungsqualität (Materialfehler, allg. Zustand, Porosität)

  • Sichtprüfung der Stützkonstruktion (Materialfehler, Farbgebung, Deformierung),

  • Überprüfung der Befestigungselemente (auf lose Schraubverbindung, gelöste Schrauben

festziehen und fehlende Befestigungselemente ersetzten und ordnungsgemäß montieren

  • optische Kontrolle auf Verschleiß am Trog inkl. Protokollierung (Befundung)

  • Öffnen der Deckel sowie verschließen nach Beendigung der Arbeiten

  • Sichtkontrolle der Schleiß Schienen (allgemeiner Zustand)

  • Sichtkontrolle Querriegel / Halterungen / Aussteifungen

  • Kontrolle Deckelscharniere / Offenhalter / Verschlüsse

  • Kontrolle Eingreifschutz

  • Kontrolle Abwurfschächte inkl. Abweiser, Materialführungen, optisch

  • Kontrolle Einlaufschächte, optisch

Kette

  • Kontrolle der Kettengliederverbindungen / Bolzen auf Verschleiß und Vollständigkeit

  • Kontrolle der Mitnehmer auf Verschleiß, Deformation und Vollständigkeit

  • Kontrolle der Kettenspannung ggf. Nachspannen

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Antriebseinheit / Umlenkung

  • optische Kontrolle von Motor inkl. Antriebkette (Materialfehler, Farbgebung, Deformierung, Ver-

schleiß), Kabel (Schmorstellen, Abisolierungen, Kabel-beschädigungen) => keine elektrische

Überprüfung

  • Überprüfung von Ölfüllstand / Lager (Prüfung nach Kontrollschraube oder Herstellerangabe) ggf.

Öl auffüllen

  • Überprüfung der Befestigungselemente (auf lose Schraubverbindung, fehlende Stifte usw.),

Schrauben ggf. festziehen und fehlende Befestigungselemente und Stifte ordnungsgemäß mon-

tieren

  • allgemeine Zustandskotrolle der Antriebskonsole sowie der Endkonsole (Materialfehler, Farbge-

bung, Deformierung, Verschleiß), der Kupplung (Materialfehler, Farbgebung, Deformierung, Ver-

schleiß), Kupplungselement (Materialfehler, Farbgebung, Deformierung, Verschleiß)

  • Kontrolle der Scherbolzen (allgemeiner Zustand)

  • Kontrolle von Lager (Materialfehler, Farbgebung, Deformierung, Verschleiß), sowie Überprüfung

der Geräuschentwicklung und Laufeigenschaften der Lager

  • Überprüfung der Lagerdichtung (Materialfehler, Farbgebung, Deformierung, Verschleiß)

  • Kontrolle von Stopfbuchse und Packungen (Materialfehler, Farbgebung, Deformierung, Verschleiß)

  • Messung der Fettmengen der Lager (Fettmenge ca. 1/3 des Hohlraumes), Fettmenge (Komplett-

füllung des Hohlraumes)

  • Kontrolle der Antriebssterne + Umlenksterne optische Kontrolle, Kontrolle der Befestigung, Ver-

schleiß

  • Laufrichtungskontrolle

  • Kontrolle von Antrieb.- und Umlenkwelle, optisch auf Verschleiß sowie die Ausrichtung der Welle,

ggf. nachjustieren

Personalstärken

Geplante Stillstände (Revision)

Für die Arbeiten werden je Verbrennungslinie in der Hauptrevision werden ca. 8 bis 15 Mitarbeitende

(1 Bauleiter / Schweißaufsicht, 1 - 2 Vorarbeiter, 2 - 4 Schweißer und 4 - 8 Schlosser) sowie in der

Zwischenreinigung werden ca. 7 - 9 Mitarbeitende (1 Bauleiter / Schweißaufsicht, 1 Vorarbeiter, 2 -

3 Schweißer und 3 - 4 Schlosser) eingesetzt (Tag + Nachtschicht).

Der konkrete Personalbedarf und die erforderlichen Qualifikationen werden im Rahmen der Revisi-

onsvorbesprechungen entsprechend den Vorgaben des ZRE festgelegt.

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Havariebedingte Einsätze (Störungseinsätze)

Für die Dauer der Reparaturarbeiten stellt der Auftragnehmer je Schicht mindestens zwei Schlos-

ser und ein Schweißer im Zeitraum der geforderten Reaktionszeit (siehe Pkt. 3.3.3 Störungsein-

sätze) bereit.

Erforderliche Personalaufstockungen – bis zu vier zusätzlichen Mitarbeitern (3 Schlosser / 1 Schwei-

ßer) zum nächsten Schichtwechsel – sind bei Bedarf sicherzustellen.

StO Schnackenburgallee

(siehe Punkt 12, Option zur nachträglichen Erweiterung der Leistung)

StO Rugenberger Damm

3.2.3.1 Los 6 Mechanik – Revision und allgemeine Störungsbehebung

Die Instandhaltungsmaßnahmen betreffen vorrangig die verfahrenstechnischen Komponenten und

Anlagen an den beiden Müllverbrennungskesseln inklusive der Nebenanlagen. Die überwiegend

mechanischen Instandhaltungsarbeiten erfolgen vorrangig im Rahmen der jährlichen Hauptrevision

und der kleinen Revision, sowie geplante Einzelmaßnahme oder als kurzfristiger Störungseinsatz.

Die Leistungen werden auf sämtlichen Gebäudeebenen vorrangig im Innenbereich erbracht, mit

Schwerpunkt auf den jeweiligen anlagentechnischen relevanten Bereich:

Der Hauptanteil der mechanischen Instandsetzungsarbeiten erfolgt in den Bereichen:

  • Müllbunker
  • Kesselhaus
  • Abgasreinigung
  • HCL-Anlage
  • Schlackenbehandlung / Verladung
  • Wasseraufbereitung

Im Zuge der Revisionsvorbesprechungen werden der Umfang der Maßnahmen sowie der genaue

Personalbedarf und die Qualifikationen nach Vorgabe des Standortes abgestimmt.

  1. Instandsetzungsarbeiten nach Aufwand

Art und Umfänge der Instandsetzungsarbeiten werden durch den Fachbereich vor der Revision fest-

gelegt, können jedoch aufgrund der im Rahmen der Revisionsvorbereitung durchzuführenden Kes-

selbegehungen und ggf. zusätzlichen Begehungen in weiteren Anlagenteilen befundabhängig an-

gepasst werden.

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Entsprechend der festgelegten Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt eine Kontrolle der betroffenen

Baugruppen auf Verschleiß, Beschädigungen und Funktionalität. Die Reparatur erfolgt nach Befund

und wird mit dem Fachbereich abgestimmt. Die ordnungsgemäße Reparatur bzw. der Austausch

der Komponenten liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Ziel ist es, einen sicheren und

gesicherten Betrieb der Anlage bis zum nächsten geplanten Stillstand zu erreichen.

Kesselanlage

  • Müllaufgabetrichter, Müllaufgabeschacht inkl. Müllklappe
  • Müllschacht mit Kühlung
  • Brennstoffzuteiler (oberer und unterer Stößel inkl. Aufgabetische)
  • Kesselrost
  • Rostbelag + Belagsträger
  • Rostwagen mit Lagerung
  • Rostantrieb (Schubstangen mit Lagerung)
  • seitliche und mittlere Schleißwangen
  • Tragkonstruktion
  • Schlackenfallschacht mit Gehäuse, Schleißplatten, Wasserkasten und Kompensator
  • Stößelentschlacker mit Schwinge und Lagerung
  • Schlackeaustrag mit Gehäuse und Schleißplatten

Nasskratzer und Rostdurchfallförderer mit Gehäuse und Kratzerketten

Luft- / Rauchgassystem

  • Primärluft- und Sekundärluftsystem (Kanalsystem und Düsen)

Rauchgasabführung

  • In der Abgasreinigung an den metallischen Rauchgaswegen
  • Gewebefilter (Gehäuse)
  • Saugzug (Gehäusereparatur)
  • Rohr- und Anschlussleitungen

Feuerraum allgemein

Für eine vereinfachte Instandhaltung ist der Müllkessel über die Mittelachse (in Längsrichtung) in

eine rechte und eine linke Seite unterteilt. Somit werden Bereiche oder Baugruppen des Kessels in

den Ausschreibungsunterlagen ggf. mit rechts und links beschrieben. Die hier zu ersetzenden Ein-

zelteile aus den jeweiligen Bereichen bzw. Baugruppen sind maßlich identisch, jedoch je nach Ein-

baulage (rechts oder links) ggf. spiegelbildlich gefertigt.

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Der Feuerraum der Kesselanlage ist als Schwarzbereich ausgewiesen und darf nur mit spezifischer

Schutzkleidung betreten werden.

Sämtliche Montagebereiche im Feuerraum sind vor der Übergabe an den Auftragnehmer grob ge-

reinigt worden. Es ist davon auszugehen, dass einzelne Baugruppen und Anbauteile wie Roststäbe,

Abschlusssteine, Schleißwangen und -platten, Lagerböcke oder die Rostschwinge weiterhin mit Ver-

brennungsrückständen bzw. Anhaftungen verschmutzt sind.

Die Reinigung des direkten Arbeitsumfeldes gehört mit zum Auftragsumfang.

Die Einhaltung der Arbeitssicherheit und die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und Transport-

leistungen liegt in der Verantwortung des Aufragnehmers.

Der Zugang zu den Arbeitsbereichen ist teilweise nur über Einstiegsluken bzw. Montagöffnungen

auf den unterschiedlichen Ebenen möglich. Durch diese Öffnungen müssen auch Werkzeuge und

Ersatzteile ins Innere transportiert werden, ggf. auch über zusätzlich benötigte Gerüste wie z.B. im

Müllaufgabetrichter.

Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Zeichnungen dokumentiert den mechanischen Auf-

bau und den Montagebereich der entsprechenden Baugruppe im Feuerraum. Der Kesselinnenraum

(Kesselrost) ist über die Feuerraumtür auf +14m NHN und die bauseits erstellte Gerüstbohlenabde-

ckung über dem Schlackenfallschacht erreichbar. Sämtliche Werkzeug- und Materialtransporte ein-

schließlich der Alt- und Neuteile erfolgen über diese Zugangsmöglichkeit. Über ein zusätzlich instal-

liertes Kesselgerüst besteht eine weitere Möglichkeit den Kessel zu verlassen (Fluchtweg).

Die Bereitstellung aller für die Arbeiten notwendigen Werkzeuge, Geräte, Anschlagmittel, Ver-

brauchsmaterialien usw. sowie der notwendige Transport (z.B. von Ersatzteilen) auf dem Gelände

gehört zum Leistungsumfang des Auftragsnehmers.

  1. Festpreisarbeiten

Instandsetzung von mechanischen Baugruppen im Feuerraum

Die Leistungsumfänge des Auftragnehmers beinhalten einen Teil- oder den Komplettaustausch von

Verschleißteilen an den nachfolgend beschriebenen Baugruppen im Feuerraum der Müllverbren-

nungslinien 1 und 2 gemäß Zeichnung Rostzonen Darstellung.

Die Arbeiten erfolgen nach Befund und werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Fachbereich

unter Berücksichtigung des Gesamtterminplans der Revision abgestimmt.

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2.1 Austausch von Roststabreihen innerhalb einer Rostzone

Die Rostzonen im Feuerraum (5 rechts und 5 links) sind unterschiedlich ausgeführt, die erforderli-

chen Arbeiten jedoch vergleichbar.

Leistungsumfang

Der Zutritt und der Materialtransport erfolgt durch die Feuerraumtür (+14m NHN).

Aufnahme einer kompletten Roststabreihe (3125mm breit) in einer der 10 Rostzonen im Feuerraum

(+14m NHN bis +19m NHN). Eine Reihe pro Zone besteht aus 26 Roststäben (120mm bzw. 128mm

breit) und einem mittleren Gewicht von ca. 21kg pro Stück.

Die Anzahl und Position der aufzunehmenden Roststabreihen oder einzelner Roststäbe wird durch

den Fachbereich im Zuge der Kesselbegehung festgelegt. Die Menge der daraus zu tauschenden

Roststäbe wird im Rahmen einer Befundung vor Ort entschieden. Alternativ kann vom Fachbereich

auch ein umfangreicherer bzw. kompletter Austausch aller Roststabreihen in einer Rostzone beauf-

tragt werden.

Die Aufnahme und der Austausch der Roststäbe ist in der Regel eine reine Schlosserarbeit und

beinhaltet neben dem notwendigen Materialtransport die Demontage beschädigter oder verschlis-

sener Roststäbe sowie die sachgerechte Montage der neuen Roststäbe unter Einhaltung der Spalt-

maße mittels Verwendung von 120er oder 128er Roststäben (bauseitig beigestellt).

Im Anschluss erfolgt eine Funktionsprobe inkl. Ausrichten der Roststäbe mittels Verfahren der Rost-

zone einschließlich Abnahme durch den Fachbereich (Probelauf).

Die ausgebauten Roststäbe sind auf bereitgestellte Paletten oder in Gitterboxen transportsicher zu

stapeln, bis vor das Kesselhaus (+8m NHN) zu transportieren und dem Fachbereich zu übergeben.

Zu liefernde Dokumentation

  • Montagedokumentation mit eindeutiger Zuordnung der ausgetauschten Roststäbe zu den Rostzonen und der entsprechenden Reihe

  • Fotodokumentation

Bereitgestellte Zeichnungen

➢ Dampferzeuger Übersicht: XK01=HA_101_101

➢ Verlegeprotokoll zum Rostbelag: XK02=1HHC_103

➢ Roststab: XK03=1HHC_101

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2.2 Austausch der Abschlussstäbe der Roststufen

Die erforderlichen Arbeiten sind für beide im Feuerraum befindlichen unterschiedlichen Roststufen

mit je einer Abschlussleiste vergleichbar.

Leistungsumfang

Der Zutritt und der Materialtransport erfolgt durch die Feuerraumtür (+14m NHN).

Der Austausch erfolgt an der Abschlussleiste an einer der beiden Roststufen im Feuerraum. Eine

komplette Abschlussleiste pro Stufe besteht aus 30 einzelnen Abschlussstäben (L=225mm) mit ei-

nem Gewicht von ca. 8 kg pro Stück.

Für den Austausch einer Abschlussleiste muss die darüberliegende Roststabreihe entfernt, zumin-

dest aber angehoben und nach erfolgtem Austausch wiederhergestellt werden. Dies ist Bestandteil

des Leistungsumfangs.

Der Austausch einer Abschlussleiste ist überwiegend eine Schlosserarbeit mit einem geringen Anteil

an zustandsbedingten Schweiß- und Brennarbeiten und beinhaltet die Demontage beschädigter

oder verschlissener Abschlussstäbe und die sachgerechte Montage der neuen Abschlussstäbe un-

ter Einhaltung der Spaltmaße. Unter Umständen sind hierbei in geringen Maßen auch Schweiß- und

Richtarbeiten notwendig.

Die ausgebauten Abschlussstäbe sind auf bereitgestellte Paletten oder in Gitterboxen transportsi-

cher zu stapeln und bis vor das Kesselhaus (+8m NHN) zu transportieren und dem Fachbereich zu

übergeben.

Zu liefernde Dokumentation

  • Montagedokumentation mit eindeutiger Zuordnung der ausgetauschten Abschlussleisten zur Roststufe

  • Fotodokumentation

Bereitgestellte Zeichnungen

➢ Dampferzeuger Übersicht: XK01=HA_101_101

➢ Verlegeprotokoll zum Rostbelag: XK02=1HHC_103

➢ Abschlussleiste: XF=1HHC

2.3 Austausch der mittleren Schleißwangen einer Roststufe

Die erforderlichen Arbeiten sind für beide im Feuerraum befindlichen unterschiedlichen Roststufen

vergleichbar, der Übergang zum Schlackenfallschacht ist hiervon leicht abweichend.

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Leistungsumfang

Der Zutritt und der Materialtransport erfolgt durch die Feuerraumtür (+14m NHN).

Da die Befestigungspunkte der mittleren Schleißwangen unterhalb des Rostbelages liegen, sind für

den Austausch auf beiden Roststufen und am Übergang zum Schlackenfallschacht die Roststäbe

der angrenzenden Rostzonen (rechts / links) zu demontieren und nach Fertigstellung wieder zu

montieren. Dies ist Bestandteil des Leistungsumfangs.

Der Austausch der mittleren Schleißwangen ist überwiegend eine Schlosserarbeit mit einem gerin-

gen Anteil an zustandsbedingten Schweiß- und Brennarbeiten und beinhaltet neben dem notwendi-

gen Materialtransport die Demontage beschädigter und verschlissener Teile, den sachgerechten

Einbau und das Ausrichten der neu verbauten Wangen gemäß Zeichnung Mittlere Schleißwangen.

Die ausgebauten Schleißwangen sind auf bereitgestellte Paletten oder in Gitterboxen transportsi-

cher zu stapeln und bis vor das Kesselhaus (+8m NHN) zu transportieren und dem Fachbereich zu

übergeben.

Aufteilung der mittleren Schleißwangen und deren Zubehör je Roststufe

Roststufe 1 bestehend aus:

  • 15 Stück mittlere Schleißwange Oberteil (Gussteil)
  • 16 Stück Befestigungsteile
  • Verbindungsmittel (Schrauben, etc.)

Roststufe 2 bestehend aus:

  • 13 Stück mittlere Schleißwange Oberteil (Gussteil)
  • 14 Stück Befestigungsteile
  • 2 Stück Futterblech
  • Verbindungsmittel (Schrauben, etc.)

Übergang zum Schlackenfallschacht bestehend aus:

  • 9 Stück mittlere Schleißwange Oberteil (Gussteil)
  • 10 Stück Befestigungsteile
  • 2 Stück Futterblech
  • Verbindungsmittel (Schrauben, etc.)

Schlackenfallschacht bestehend aus:

  • 3 Stück Schleißplatte
  • Verbindungsmittel (Schrauben etc.)

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Zu liefernde Dokumentation:

  • Montagedokumentation mit eindeutiger Zuordnung der ausgetauschten Schleißwangen und Angabe der Rostzone

  • Fotodokumentation

Bereitgestellte Zeichnungen

➢ Dampferzeuger Übersicht: XK01=1HA_101

➢ Mittlere Schleißwangen: XK02=1HHC_106

2.4 Austausch der seitlichen Schleißwangen innerhalb einer Roststufe

Die erforderlichen Arbeiten sind für beide im Feuerraum befindlichen Roststufen und dem Übergang

zum Schlackenfallschacht vergleichbar. Es gibt in Vorschubrichtung eine rechte und linke Seite.

Leistungsumfang

Der Zutritt und der Materialtransport erfolgt durch die Feuerraumtür (+14m NHN).

Da die Befestigungspunkte der seitlichen Schleißwangen unterhalb des Rostbelages liegen, sind für

den Austausch auf beiden Roststufen und am Übergang zum Schlackenfallschacht die angrenzen-

den Roststäbe der Rostzonen zu demontieren und nach Fertigstellung wieder zu montieren. Dies ist

Bestandteil des Leistungsumfangs.

Zwischen der Demontage der alten Schleißwangen und der Montage der neu einzubauenden

Schleißwangen wird der freigelegte Bereich bauseitig von Reststoffen gereinigt (abgesaugt) und der

dahinter liegende Hohlraum bei Bedarf mit feuerfester Isolierung ausgefüllt. Die Koordination dieser

Arbeiten übernimmt der Fachbereich und sie sind mit ihm rechtzeitig abzustimmen.

Der Austausch der seitlichen Schleißplatten ist überwiegend eine Schlosserarbeit mit einem gerin-

gen Anteil an zustandsbedingten Schweiß- und Brennarbeiten und beinhaltet neben dem notwendi-

gen Materialtransport die Demontage beschädigter und verschlissener Teile, den sachgerechten

Einbau und das Ausrichten der Ersatzteile gemäß Zeichnung Seitliche Schleißplatten.

Die ausgebauten Schleißplatten sind auf bereitgestellte Paletten oder in Gitterboxen transportsicher

zu stapeln und bis vor das Kesselhaus (+8m NHN) zu transportieren und dem Fachbereich zu über-

geben.

Aufteilung der seitlichen Schleißwangen und deren Zubehör je Roststufe (rechts / links)

Roststufe 1 je Seite bestehend aus:

  • 9 Stück seitliche Schleißwangen inkl. Halter und Verbindungsmittel

Roststufe 2 je Seite bestehend aus:

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  • 7 Stück seitliche Schleißwangen inkl. Halter und Verbindungsmittel

Übergang zum Schlackenfallschacht je Seite bestehend aus:

  • 8 Stück seitliche Schleißwangen inkl. Halter und Verbindungsmittel

Zu liefernde Dokumentation

  • Montagedokumentation mit eindeutiger Zuordnung der ausgetauschten seitlichen Schleißwangen und dem Montageort / Rostzone.

  • Fotodokumentation

Bereitgestellte Zeichnungen

➢ Dampferzeuger Übersicht: XK01=1HA_101

➢ Seitliche Schleißwangen: XK02=1HHC_105

➢ Seitliche Schleißwangen Detail: XK02=1HHC_104

  1. Störungsbedingte Einsätze

Entsprechend dem Schadensbild erfolgt die Kontrolle der betroffenen Baugruppen auf Verschleiß,

Beschädigungen und Funktionalität. Störungsbedingte Instandsetzungsarbeiten werden gem. Punkt

3.3.3 „Störungseinsätze (Havarie-Einsätze)“ abgewickelt.

Personalstärken und Qualifikation

Geplante Stillstände (Revision)

Im Schnitt werden ca. 30 MA (2 Vorarbeiter, 6 Schweißer und 22 Schlosser) je Revision eingesetzt.

Der konkrete Personalbedarf und die erforderlichen Qualifikationen werden im Rahmen der Revisi-

onsvorbesprechungen entsprechend den Vorgaben der MVR festgelegt.

Havarie bedingte Einsätze (Störungseinsätze)

Im Schnitt werden ca. 7 MA (1 Vorarbeiter, 1 Schweißer und 5 Schlosser) eingesetzt.

Die Personalstärke und Personalqualifikation richten sich nach dem Schadensbild. Innerhalb der

Reaktionszeit (siehe Pkt. 3.3.3 Störungseinsätze) muss jedoch mindestens ein Mitarbeiter je be-

nötigter Qualifikation die Arbeit aufnehmen.

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3.3 Termine / Ausführungszeiträume

Für alle Lose gilt

Die Leistungen erfolgen an den einzelnen Standorten der Gesellschaften diskontinuierlich über das

Jahr verteilt und werden dem Auftragnehmer entsprechend den jeweiligen Bedarfen als planmäßige

Arbeiten oder im Rahmen der Störungsbeseitigung mitgeteilt.

Aufgrund der erforderlichen hohen Verfügbarkeit der Anlagen werden zeitintensive Instandsetzungs-

maßnahmen in den jährlich geplanten Stillständen durchgeführt. Aus diesem Grund liegt der

Schwerpunkt der Leistungen in den jährlich geplanten Stillständen der verschiedenen Müll- und

Holzverbrennungslinien (große Revision und kleine Revision). Die Revisionstermine werden dem

Auftragnehmer rechtzeitig, jedoch spätestens zum Jahresende für das darauffolgende Jahr bekannt

gegeben.

Die Ausführung der jeweiligen Leistungsumfänge erfolgt hauptsächlich innerhalb der nachfolgend

genannten standortbezogenen Ausführungszeiträume (s. Pkt.3.3.1 Geplante Stillstände), im Be-

darfsfall aber auch nachts, samstags, sonn- und feiertags (Kalender Hamburg / Schleswig Holstein).

Die dafür erforderlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung zu be-

schaffen.

Die Leistungen in den Revisionen sind je nach Bedarf von Montag bis Freitag in der Regel in den

Zeiträumen:

ein- bzw. zweischichtig (10h / Schicht) jeweils zwischen 6:00 Uhr - 18:00 Uhr

und

jeweils zwischen 18:00 Uhr - 6:00 Uhr

je nach Erfordernis auch am Wochenende (Samstag / Sonntag) zu erbringen.

Unabhängig davon ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle abgerufenen Leistungen, auch bei kurz-

fristiger Anforderung, innerhalb der Reaktionszeit < 24h (s. Pkt. 3.3.3 Störungseinsätze) zu erbrin-

gen.

Die maximale Arbeitszeit beträgt 10h/Tag. Überstunden sind grundsätzlich nur in Ausnahmefällen

zulässig. Hiervon unbeschadet ist das ArbZG einzuhalten.

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Geplante Stillstände

ZRE Zentrum Ressourcen und Energie GmbH (ZRE), Los 1 und 2

Am StO Borsigstraße verteilen sich die Stillstände der drei Verbrennungslinien im Rahmen der

Hauptrevision und kleine Revision jährlich auf zwei Blöcke von 5 ½ Wochen im Frühjahr (März /

April) und 6 Wochen im Herbst (September / Oktober).

Hauptrevision kleine Revision

Stillstand Müllkessel (L1): 02.09. bis 19.09.2027 07.03. bis 12.03.2027

Stillstand Müllkessel (L2): 23.09. bis 10.10.2027 14.03. bis 19.03.2027

Stillstand Holzkessel (L3): 04.04. bis 23.04.2027 17.10. bis 23.10.2027

Übersicht der Eckzeiten

Hauptrevision

im Regelfall Beginn der Demontagearbeiten nach Reinigung

im Regelfall Kessel, Abscheider, ÜH und ECO ca. Mittwoch 07:00 Uhr

(max. 7 Tage) Ende der Montagearbeiten ca. 6 Stunden vor Druckprobe

Druckprobe Dienstag 08:00 Uhr,

Zwischenreinigung

im Regelfall Beginn der Demontagearbeiten nach Reinigung

im Regelfall Kessel, ÜH und ECO ca. Dienstag 08:00 Uhr

(max. 2 Tage) Ende der Montagearbeiten ca. 6 Stunden vor Druckprobe

Druckprobe Donnerstag 08:00 Uhr

Am StO Schnackenburgallee werden sich die Stillstände vorerst auf eine jährliche Hauptrevision

je Müllverbrennungslinie zwischen April und September verteilen, genaueres wird nach der Inbe-

triebnahme und nach Wahrnehmung der Option den Auftragnehmern übermittelt.

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH (MVR), Los 3 bis 6

Am StO Rugenberger Damm verteilen sich die jährlichen Stillstände der zwei Verbrennungslinien

im Rahmen der Hauptrevision und kleinen Revision auf ca. 7 - 8 Wochen im Zeitraum von Anfang

April bis Ende Juni.

Vorläufige Revisionszeiten 2027:

Hauptrevision kleine Revision

Stillstand Müllkessel (L1): 16.04. bis 14.05.2027

Stillstand Müllkessel (L2): 30.05. bis 11.06.2027

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Die Leistungen in den Revisionen sind je nach Bedarf von Montag bis Freitag in der Regel in den

Zeiträumen:

ein- bzw. zweischichtig (10h / Schicht) jeweils zwischen 6:00 Uhr - 18:00 Uhr

und

jeweils zwischen 18:00 Uhr - 6:00 Uhr

zu erbringen

Die jeweiligen Leistungsinhalte, Leistungsgrenzen, Ausführungstermine sowie benötigte Personal-

stärken (Anzahl + Qualifikation) werden zwischen den Fachbereichsverantwortlichen und dem Auf-

tragnehmer ca. 3 Monate vor dem eigentlichen Starttermin abgestimmt.

Die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen und deren Ausführung ergeben sich aus dem Revisi-

onsplan der Gesellschaften. Der Rahmenterminplan (Revisionsplan) wird durch den Fachbereich

erstellt und dem Auftragnehmer ca. 4 – 6 Wochen vor dem Starttermin übermittelt. Die einzelnen

Maßnahmen und Termine sind dem Revisionsterminplan zu entnehmen, wobei die Einhaltung der

Terminfenster hier zwingend erforderlich ist!

Für die detaillierte Planung und Ausführung von Arbeiten können dem Auftragnehmer, soweit mög-

lich, Anlagendokumentationen zu Verfügung gestellt werden.

Abweichende Regelungen können je nach Reparaturbedarf erforderlich sein und werden zwischen

dem Fachbereich dem Auftragnehmer abgestimmt. Etwaige Terminverschiebungen sind vor der

Schichtübergabe unverzüglich dem zuständigen Ansprechpartner des Fachbereichs mitzuteilen.

Planmäßige Umfänge ohne Revisionsstillstände

Ausführungstermine und Leistungsinhalte werden in der Regel wöchentlich oder nach Bedarf zwi-

schen den Standorten und dem Auftragnehmer abgestimmt.

ZRE Zentrum Ressourcen und Energie GmbH (ZRE)

Die Regelarbeitszeit im ZRE ist:

Mo. bis Fr. von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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Es ist die Anlage Anl100_ZRE ständiger Begleiter_2026-03 anzuwenden, welche auch Vertrags-

bestandteil ist.

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH (MVR)

Die Regelarbeitszeit in den Standorten der MVR ist:

Mo. bis Fr. von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr

• StO Rugenberger Damm

Es sind die Anlagen Anl200_MVR_Standort-Verhalten_2020b und Anl200_MVR_Standort_Ver-

halten_PSA-Bereiche anzuwenden, welche auch Vertragsbestandteil sind.

• StO Wulksfelder Damm

Es sind die Anlagen Anl300_Betriebsordnung_Bützberg und Anl301_BA_Fremdperso-

nal_Bützberg anzuwenden, welche auch Vertragsbestandteil sind.

Im Falle von Leistungsverzögerungen sind diese sofort der jeweiligen Gesellschaft mitzutei-

len, dies kann sowohl telefonisch als auch per E-Mail erfolgen.

Störungseinsätze (Havarie- Einsätze)

Hiervon ausgenommen ist das Los 3 Austausch von Flossenwänden.

Der Auftragnehmer gewährleistet während der gesamten Vertragslaufzeit eine durchgängige te-

lefonische Erreichbarkeit (24/7) zur Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen.

Reaktionszeit

Bei einem akuten Schaden hat der Auftragnehmer innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der

telefonischen oder schriftlichen Störungsmeldung vor Ort mit den Arbeiten zu beginnen. Er stellt

sicher, dass während des gesamten störungsbedingten Einsatzes die in den jeweiligen Losen ge-

forderten Personalstärken, Qualifikationen sowie das erforderliche technische Equipment durchge-

hend verfügbar sind.

Dies gilt auch für Zeiten, die außerhalb der tariflichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer des Auftragneh-

mers liegen (insbesondere für Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden). Die dafür erforderlichen Ge-

nehmigungen hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung zu beschaffen.

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Wartezeiten

Durch die Gesellschaften zu vertretende Wartezeiten werden nach Vorlage eines schriftlichen und

vom Fachbereich anerkannten Nachweises zu den vereinbarten Verrechnungssätzen zzgl. Zulagen

(soweit zutreffend) vergütet.

3.4 Werkstattleistungen und erforderliche Gerätschaften / Materialien

Der Auftragnehmer stellt alle für eine sach- und termingerechte Ausführung erforderlichen Geräte,

Werkzeuge, Verbrauchsmittel, Einrichtungen usw. für die allgemeinen Reparatur- und Instandset-

zungsarbeiten an den Verbrennungslinien und der Anlagenperipherie am jeweiligen Standort.

Für alle Lose gilt.:

• Brennschneidgeräte (Handbetrieb) und Schweißgeräte inkl. Schläuche, Düsen, Nadeln usw.

sowie Flaschenwagen (technische Gase werden vom Standort gestellt)

• Lieferung von zugelassenem Schweißzusatzmaterialen gemäß der Schweißaufgabe z.B.

2.4856 / Alloy 625.

• Bohrmaschinen und Rohrfräsen inkl. Zubehör

• Schlagschrauber, Drehmoment-Schlüssel, Brecheisen, Hammer usw.

• Verbrauchsstoffe wie Bohrer, Fräser, Schleif- und Trennscheiben usw.

• Trenntrafos, Kabelverlängerungen 42V/230V/380V, Lampen und Scheinwerfer 42V/230V

• Handhebezeuge inkl. Anschlagmittel bis 3t. Tragfähigkeit / Standardhub (geprüft)

• Arbeitsmaschinen (Gabelstapler / Teleskoplader) mit einer Tragfähigkeit bis zu 5t. und einer

Hubhöhe bis zu 4m inkl. Fahrer zur Durchführung einfacher Verlade- und Transporttätigkei-

ten, u.a. in den Gebäuden wie z.B. dem Kesselhaus (beengtes Umfeld).

Siehe Pkt. 4.3 Staplernutzung

Im Bedarfsfall zusätzlich benötigte Gerätschaften / Einrichtungen

Zur Durchführung der Reparaturarbeiten können zusätzliche Werkzeuge / Einrichtungen benötigt

werden, z.B.:

• Hebezeuge > 3 t. Tragfähigkeit (unabhängig von der Antriebsart und der Hublänge)

• mobile Geräte wie z.B. eine „Glüheinrichtung“

• Transportgeräte mit einer Tragfähigkeit > 5 t. oder ausgestattet mit einem Ausleger / Anbau-

gerät, unabhängig der Tragfähigkeit.

Die obigen Auflistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen lediglich der

Übersicht.

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Werkstattausrüstung / Transport / Material

Für die kurzfristige Reparatur und Neufertigung von Ersatzteilen sind u.a. nachfolgende Leistungen,

Maschinen und Materialien vom Auftragnehmer bereitzustellen:

• Blechschneidarbeiten bis zu einer Stärke von 13 mm („Normalstahl“ z.B. S235JR)

• Rohrbiegemaschine (für Rohr bis zu Ø 63,5 x 6,5 mm)

• Drehbank Durchmesser 400mm Länge 2.000 mm

• Material (z.B. Blech in handelsüblichen Stärken 1 - 10 mm, Rohr in handelsüblicher Länge

bis 12 m und Wanddicken bis 6,5mm, Rohrquerschnitte bis Ø 63,5 mm, Werkstoff: 16Mo3)

• Materialtransportleistungen zwischen den Fertigungsstätten des Auftragnehmers und den

Standorten der Gesellschaften

Zusätzlich gilt für den Kesselbereich Mechanik (Los 2 und Los 6):

Werkstattausrüstung / Material

• Drehbank (Spitzenhöhe bis 500 mm, Spitzenlänge bis 6.000 mm)

• Blechschneiden / Kantbank, Schneide- / Biegeleistung bis 12 mm (Stahlblech), bis Mittelfor- mat (1.500 mm x 3.000 mm)

• Fräsbank (Fahrwege der Achsen: ca. 1.000 x 1.000 x 500 mm / X, Y, Z)

• Biegen / Umformen von Blechen, geeignet für Hardox bis zu 8mm stark (Länge der Biegelinie

bis zu 2.000 mm)

• Stahlprofile in verschiedenen Abmessungen (z.B. L-Profil in handelsüblichen Längen bis

6.000 mm und Stärken 3 bis 20 mm, Legierung z.B. S235JR)

• Lieferung von Blechmaterialien (z.B. Glatt-, Loch- oder Riffelblech etc.), in handelsüblichen

zuschnitten bis 6.000 mm Länge und Stärken bis 16 mm, z.B. 1.5415 (16Mo3)

Mit der Angebotsabgabe ist mit anzugeben, ob und welche Maschinenleistungen (zusätzliche Werk-

stattausrüstung) durch Eigenleistung oder durch Subunternehmer erbracht werden. Die Gesellschaf-

ten behalten sich das Recht vor, die genannte Werkstattausrüstung (Betriebsstätte) des Auftragneh-

mers zu besichtigen.

3.5 Eingesetzte Materialien

Grundsätzlich versuchen die Standorte die für die anstehenden Reparaturarbeiten benötigten Ma-

terialien inkl. Abnahmeprüfzeugnisse bereitzustellen. Davon abweichende Regelungen sind je

nach Reparaturbedarf möglich und werden zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen

Standort schriftlich abgestimmt.

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Die nachfolgend genannten Materialien werden überwiegend für Reparaturarbeiten in handelsübli-

chen Größen in den verschiedensten Anlagenbereichen der jeweiligen Standorte eingesetzt / ver-

baut:

Naturumlaufdampferzeuger (Müllverbrennungslinien):

Rohr:

• Ø 25,0 x 2,0 P235GH-TC1 (St35.8I), LuVo

• Ø 33,7 x 4,0 P235GH-TC2 (St35.8III), Überhitzerrohr / ECO-Rohr

• Ø 38,0 x 6,3 P235GH-TC1 (St35.8I), ECO-Rohr

• Ø 44,5 x 4,5 1.5415 (16Mo3), ECO-Rohr

• Ø 48,3 x 4,5 1.5415 (16Mo3), Überhitzerrohr

• Ø 48,3 x 5,0 P235GH-TC2 (St35.8III), Überhitzerrohr

• Ø 51,3 x 6,3 1.5415 (16Mo3), Überhitzerrohr

• Ø 33,7 x 6,3 1.5415 (16Mo3), Tragrohr

• Rohr Ø 57 x 5mm P235GH-TC2 (St35.8III), Flossenwände 1. und 2. Zug

• Ø 57,0 x 5,0 1.5415 (16Mo3), Flossenwand, 33 x 6mm Steg, einseitig gecladdet

• Ø 57,0 x 5,6 1.5415 (16Mo3), Flossenwand, 33 x 6mm Steg

• Ø 57,0 x 6,3 1.5415 (16Mo3), Gitterrohr

• Ø 57,0 x 8,0 1.5415 (16Mo3), Rostrandrohr

• Ø 88,9 x 8,0 1.5415 (16Mo3), Fallrohr

• Ø 88,9 x 7,1 1.5415 (16Mo3), Fallrohr

• Ø 88,9 x 6,3 1.5415 (16Mo3), Fallrohr

• Ø 88,9 x 5,0 1.5415 (16Mo3), Fallrohr

Blech:

• P235GH-TC2 (St35.8III)

• 1.5415 (16Mo3)

• 400/450, 500/550/600 (Hardox®)

Wirbelschichtkessel (Holzverbrennungsline):

Rohr:

• Ø 63,5 x 6,5, 1.5415 (16Mo3), Flossenwand Feuerraum

• Ø 51 x 5, 1.5415 (16Mo3), Flossenwand Abscheider / Zyklon

• Ø 51 x 7,1, 1.5415 (16Mo3), Verdampfungsgitter

• Ø 44,5x7,1 1.4908 (X8CrNi19-11 TP347HFG), Intrex III und IV

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• Ø 31,8 x 4, 1.7380 (10CrMo910), Überhitzerrohr II

• Ø 38 x 4, 1.7335 (13CrMo44), Überhitzerrohr I

• Ø 31,8 x 4, 1.5415 (16Mo3), ECO-Rohr

• 1.4835 (253 MA-Schutzschalen und Halterungen) für Ruß Bläser

Blech:

• P235GH-TC2 (St35.8III)

• 1.5415 (16Mo3)

• 1.4908 (X8CrNi19-11 TP347HFG)

• 1.7380 (10CrMo910)

• 1.7335 (13CrMo44)

• 1.4835 (253 MA)

Die Gesellschaften stellen grundsätzlich die für die vorgesehenen Arbeiten erforderlichen Materia-

lien bereit. Bei abweichendem Reparaturbedarf können individuelle Regelungen getroffen werden,

die zwischen dem Fachbereich und dem Auftragnehmer abgestimmt werden.

3.6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Anforderungen zu:

• die sorgfältige, vollständige und fachgerechte Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen

• genereller Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal

• die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der Sicherheitsvorschriften

• schriftlicher Nachweis / Eigenerklärung, dass die Einhaltung der ArbMedVV im Rahmen der

Fürsorgepflicht unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher und berufsgenossenschaftlicher

Vorschriften durch Auftragnehmer eigene Gefährdungsbeurteilungen sichergestellt wird:

➢ G2 Blei

➢ G26.2 Atemschutz

➢ G30 Hitze

➢ G41 Arbeiten bei Absturzgefahr

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4 Sonstige Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist für die Befolgung der bestehenden gesetzlichen und behördlichen Vorschrif-

ten und der während der Ausführungszeit ergehenden besonderen Anordnungen verantwortlich. Er

hat auf seine Kosten alle Schutzmaßnahmen und Sicherungen zu treffen, um Personen- und Sach-

schäden zu vermeiden. Insbesondere ist er verpflichtet, bei der Durchführung und Abwicklung des

Auftrages die maßgeblichen berufsgenossenschaftlichen Regelwerke, das Gesetz über technische

Arbeitsmittel, das Arbeitsschutzgesetz sowie im Übrigen die allgemein anerkannten sicherheitstech-

nischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Das Personal des Auftragsnehmers ist in-

soweit durch dessen Beauftragten zu unterweisen.

Der Auftragnehmer wird bei Unfällen den Gesellschaften umfassend berichten.

4.1 Ansprechpartner und Sprachniveau des Auftragnehmers

Die Durchsagen, insbesondere die Sicherheitsinformationen, erfolgen ausschließlich in deut-

scher Sprache.

Leitung / Stellvertretung

Die Leitung und ggf. deren Stellvertretung sind bis max. 2 Wochen nach Auftragserteilung zu be-

nennen. Die Leitung oder deren Stellvertretung übernehmen auf Seiten des Auftragnehmers die

Koordination bis zur vollständigen Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und stehen wäh-

rend des gesamten Vertrages als Hauptansprechpartner zur Verfügung.

Die Leitung / Stellvertretung muss der deutschen Sprache fließend in Wort und Schrift mächtig sein.

C1 – Kompetente Sprachverwendung

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Be-

deutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich er-

kennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und be-

ruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich

klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschie-

dene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

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Arbeitsverantwortlicher vor Ort (AvO)

Der AvO des Auftragnehmers ist während der gesamten Erbringung des Leistungsumfanges auf der

Anlage anwesend und ist u.a. für eine ordnungsgemäße, den Vorschriften und Vertragsbedingungen

entsprechende sowie termingerechte Ausführung verantwortlich.

Der AvO koordiniert sämtliche Leistungen des Auftragnehmers. Er ist für die Einhaltung der Sicher-

heitsvorschriften, die Terminwahrung und Qualitätskontrollen sowie für die Sicherheit auf der Anlage

allein verantwortlich. Zur Verantwortung gehört auch die Vermeidung gegenseitiger Gefährdung ge-

mäß DGUV-Vorschrift 1, die aus den Tätigkeiten des Auftragnehmers gegenüber Dritten in der An-

lage hervorgehen.

Die eingesetzten AvO des Auftragnehmers müssen in der Lage sein, Anordnungen, Anweisungen

zu verstehen und Unterweisungen selbstständig durchführen können.

B2 - Selbstständige Sprachanwendung

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen;

versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und flie-

ßend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere An-

strengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum

klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die

Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Fachpersonal

Das eingesetzte Fachpersonal des Auftragnehmers muss in der Lage sein, Anordnungen, Anwei-

sungen verstehen zu können, insbesondere die Sicherheitsunterweisung.

B1 - Selbstständige Sprachanwendung

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es

um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen be-

wältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusam-

menhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über

Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu

Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Für den Fall, dass das Arbeits- oder Dienstverhältnis einer der vom Auftragnehmer benannten Per-

sonen, insbesondere des AvO oder der Leitung, während der Laufzeit der Arbeiten endet, ist der

Auftragnehmer verpflichtet für entsprechenden qualifizierten Ersatz zu sorgen. In diesem Fall wird

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der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass diese Person mit Beginn ihrer Tätigkeit über den Auf-

tragsumfang und dessen aktuellen Stand vollständig und umfassend unterrichtet ist sowie alle rele-

vanten Unterweisungen absolviert hat.

Des Weiteren ist eine personelle Veränderung innerhalb 1 Woche nach Ernennung der Gesellschaft

schriftlich mitzuteilen.

4.2 Nutzung von Hebezeugen und Kranen

Dem Auftragnehmer wird die Nutzung der in den Arbeitsbereichen und auf den Transportwegen

installierten kraftbetriebenen Hebezeuge und Anschlagmittel zur Umsetzung des vereinbarten Leis-

tungsumfangs unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

  • Nachweis der Qualifikation: Vor Aufnahme der Tätigkeit (Personalanmeldung) sind eine

gültige Kranführerschulung gemäß DGUV Vorschrift 52 sowie der Nachweis der erforderli-

chen Fahr-, Steuer- und Überwachungsfähigkeit (G25) vorzulegen. Erst danach erfolgt die

standortbezogene Unterweisung durch den zuständigen Fachbereich.

  • Nutzung nur mit Berechtigung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sein eigenes Perso-

nal sowie eingesetzte Nachunternehmer Hebezeuge ausschließlich mit gültiger Bedienbe-

rechtigung und nach vorheriger Unterweisung nutzen.

  • Abstimmung der Nutzungszeiten: Die Einsatz- und Nutzungszeiten der Hebezeuge sind

durch den Aufsichtführenden des Auftragnehmers im Vorfeld mit den jeweiligen Fachberei-

chen abzustimmen.

  • MVR Anl205_BA_18.38 Krananlagen

Eine Gewähr für eine ununterbrochene Einsatzbereitschaft der zur Nutzung überlassenen Hebezeu-

gen wird nicht übernommen.

4.3 Staplernutzung

Der Einsatz eigener Stapler auf den Geländen ist unter Einhaltung der geltenden Regelwerke, Vor-

schriften und lokalen Betriebs- und Sicherheitsanweisungen gestattet. Sämtliche Transporte erfol-

gen in eigener Verantwortung.

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4.4 Arbeitsschutzartikel

Dem Auftragnehmer muss für die Realisierung des vereinbarten Leistungsumfanges sämtliche per-

sönliche und spezifische Schutzausrüstung für das von ihm eingesetzte Personal bereitstellen und

sorgt auch für das ordnungsgemäße Tragen.

Bereitstellen und Tragen von persönlicher und spezifischer Schutzausrüstung gem. Pkt. 7 Arbeits-

sicherheit

5 Nebenleistungen des Auftragnehmers

Alle für den Einsatz erforderlichen Gerätschaften, Werkzeuge, Hilfsmittel usw. müssen vom Auftrag-

nehmer auf den Geländen eigenverantwortlich abgeladen, transportiert, gelagert und nach Beendi-

gung der Arbeiten wieder verladen werden.

5.1 Unterweisung, Schulung

Vor Arbeitsantritt ist von jedem Mitarbeiter des Auftragnehmers eine Unterweisung am Standort

durchzuführen.

• Unterweisung des zuständigen Ansprechpartners des Auftragnehmers über die standortbe-

zogenen Sicherheitsregeln mittels Terminals / IT-Tool oder schriftlich.

• Unterweisung des zum Einsatz kommenden Personals vor Arbeitsbeginn durch den bereits

geschulten Ansprechpartner des Auftragnehmers oder mittels Terminals / IT-Tool bzw.

schriftlich.

• Alternativ besteht bei der MVR die Möglichkeit einer Online-Schulung. Ein entsprechender

Link wird dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe mitgeteilt.

Ohne gültigen Nachweis der Unterweisung dürfen keine Arbeiten erfolgen. Die Gültigkeit des Schu-

lungsnachweises beträgt 12 Monate.

5.2 Baustelleneinrichtung / -räumung

Der Auftragnehmer ist für die von Ihm benötigte Baustelleneinrichtung selbst verantwortlich, und

richtet seine Baustellen nach eigenem Ermessen ein. Die von den Standorten bereitgestellten Flä-

chen für die Baustelleneinrichtung sowie Lager- und Montageflächen werden teilweise gleichzeitigt

von anderen Gewerken genutzt.

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Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen

des Auftragnehmers erforderlich sind. Sämtliche Baustelleneinrichtungen aller Gewerke einschließ-

lich Maschinenlieferanten müssen auf dem Baugelände untergebracht werden.

Die Baustelleneinrichtung bezieht sich auf die vorbereitenden Arbeiten, die notwendigen Einrichtun-

gen, das Vorhalten von Geräten und Werkzeugen, die laufenden Änderungen und Ergänzungen,

sowie die Unterhaltung und Räumung.

Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Aufwendungen, Kosten und Haftung zur Sicherstellung der

bauaufsichtlichen Vorschriften sowie entsprechende Sicherungen und deren Unterhaltung auch

während der Arbeitspausen, in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen sowie Aufwendun-

gen für erforderliche behördliche Genehmigungen und Abnahmen.

Die Baustelleneinrichtung umfasst weiterhin alle Transport- und Arbeitshilfen wie beispielsweise

Groß- und Kleingerät, Treppen in Baugruben usw. einschließlich sämtlicher Ergänzungen und Um-

bauten. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Grundsätzlich sind alle Leis-

tungen zu berücksichtigen, die die vollständige uneingeschränkte Liefer- und Leistungserfüllung er-

fordert.

Entstehen durch Arbeiten Gefahrenstellen, so sind diese durch geeignete Maßnahmen abzu-

sichern.

5.3 Befähigte Person für die Gerüstnutzung

Stellen eines qualifizierten Mitarbeiters für die Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle von Ge-

rüsten (Beistellung) (gem. der Neuerungen der „TRBS2121 Teil1“), ggf. erfolgt dies in Abstimmung

mit dem jeweiligen Fachbereich über den Gerüstbauer.

Ergänzend für die MVR ist die Anlage

  • MVR Anl204_BA_18.45 Gerüste und verfahrbare Arbeitsbühnen

zu beachten.

5.4 Zählernutzung / Stromentnahme

Elektrische Anschlüsse (CEE-Stromverteiler / Steckdosen) dürfen nur mit einem vom Fachbereich

gestellten Zwischenzähler mit genutzt werden (16A, 32A, 63A). Die erfassten Zählerstände sind un-

verzüglich nach Beendigung der Arbeiten zusammen mit den Zählern zu übergeben.

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Hierfür sind die Anlagen:

  • Anl.103 MVB_Arbeitserlaubnisverfahren_Anlage 6

bzw.

  • Anl221_MVR_Anhang_Messkonzept Fremdfirmen

zu nutzen, welche mit dem Zähler ausgegeben werden.

Die Unterlagen zum ZRE StO-S werden bei Inanspruchnahme der Option und nach Aufnahme des

Betriebes zeitnah nachgereicht, werden sich inhaltlich jedoch nicht grundsätzlich von denen der an-

deren Standorte unterscheiden.

5.5 Sauberkeit

Die Arbeitsplätze und Montagebereiche sind, während der Arbeiten sauber zu halten und nach Be-

endigung aller Arbeiten zu beräumen und besenrein zu übergeben. Reststoffe, die eine Unfallgefahr

darstellen, sind umgehend und ordnungsgemäß zu beseitigen.

6 Leistungen der Gesellschaften und Standorte

Nachfolgende Leistungen werden dem Auftragnehmer am Standort bereit- bzw. zu Verfügung ge-

stellt:

• Anschlüsse für Wasser, Arbeitsluft ca. 6 bar sowie Licht-/ Kraftstrom über einen Baus-

tromverteiler in der Nähe der Arbeitsstelle, s. Pkt. 5.4 Zählernutzung

• Sozial-, Sanitär- und Umkleideräume, der Empfang von Schlüssel bzw. Transponder, ist

durch den Verantwortlichen des Auftragsnehmers mit seiner Unterschrift zu bestätigen

• Die Bereitstellung von Gerüsten (im Bedarfsfall) gemäß den Vorgaben des Auftragneh-

mers durch einen von den Standortfachbereich beauftragten Fachbetrieb. Der Auf-, Ab-

und Umbau von Arbeits- und Schutzgerüsten sind rechtzeitig anzumelden

• Isolierarbeiten, sofern erforderlich und vom Auftragnehmer vorgegeben, werden von ei-

nem durch den Standortfachbereich gesondert beauftragten Fachbetrieb ausgeführt

• Bereitstellung von Behältnissen für die anfallenden Reststoffe auf dem Werksgelände

Nur ZRE und StO-R

• Endgültige Entsorgung der Reststoffe

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• Strahl- / Reinigungsarbeiten (Grundreinigung / Glasperlenstrahlen) in den Revisionen

• Beleuchtung in den Anlagenkomponenten (z.B. Kessel, Behälter)

• Bereitstellen der technischen Gase (erfolgt in Absprache mit dem Auftragnehmer)

• Stellraum- / Fläche für die Bevorratung von Werkzeug für störungsbedingte Reparatur-

einsätze (z.B. Schweißgerät)

• Stell-, Lager- Arbeitsfläche im Zeitraum der geplanten Stillstände auf dem Gelände

• Bereitstellung von am Standort bevorrateten Ersatz-, Klein- sowie Verschleißteilen, Naht-

lose Kesselrohre, Rohrausbiegungen, Gabelstücke etc.

• Mobilkran für Höhentransporte auf den Standortgeländen

• Bereitstellung von Flossenwänden (inkl. Abnahmeprüfzeugnis), Bandagenhaltern, Über-

hitzer- und Rostrandrohre, Rohrschlangen und weiterer Kleinmaterialien, gem. der Be-

schreibung im Los

• Bereitstellung von mechanischen Ersatzteilen wie Roststäben, Schleißwangen, Lager,

Schleißbleche etc.

7 Arbeitssicherheit

Um die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, ist von jedem Mitarbeiter auf den Standortgeländen

persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Hierzu sind die geltenden Betriebs- und Verfah-

rensanweisungen zu beachten (gemäß Aushang vor Ort und / oder Bekanntgabe durch das Stand-

ortpersonal).

Der Auftragnehmer hat nachfolgende PSA jederzeit in ausreichender Menge bereitzustellen:

• Schutzbrille (Gestellbrille mit Seitenschutz oder Vollschutzbrille)

• Arbeitsschutzhelm

• Arbeitssicherheitsstiefel (min. S3)

• Zweckmäßige Arbeitskleidung

• Arbeitsschutzhandschuhe

Siehe hierzu auch die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Aufstellung der standortbezogenen

Betriebsanweisungen 2026-115 MV-Anlagenübersicht

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7.1 Spezifische Schutzkleidung

In einzelnen Anlagenbereichen ist gemäß den Betriebs- und Arbeitsanweisungen für die Durchfüh-

rung von Arbeiten das Tragen von zusätzlicher Schutzausrüstung Pflicht. Für diese Tätigkeiten sind

spezifische Schutzausrüstungen erforderlich und ebenfalls vom Auftragnehmer bereitzustel-

len:

• Staubschutzanzug / Einweganzug (Typ 5/6, Partikeldicht gem. EN ISO 13982-1)

• Arbeitsschutzbrille (geschlossene Korbbrille)

• Voll-, Halb- oder Staubmaske (mit P3 Filter). Je nach Arbeitsbereich bzw. Gefahrenstoff ist

eine Atemschutzmaske mit geeignetem Filter zu tragen.

• Gehörschutz (Stöpsel / Kapsel) nach EN 352

• PSA gegen Absturz (nur für Mitarbeiter mit entsprechender Qualifizierung gem. DGUV-Vor-

schrift 1 §8 zulässig)

Nur ZRE StO-B (Los 1) und MVR StO-R:

Ausgenommen hiervon sind Vollmasken mit P3-Filter, die am Standortmagazin nach dem Prinzip

alt gegen neu erhältlich sind:

Werden für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen weitere spezifische Schutzausrüs-

tungen benötigt, so sind diese durch den Auftragnehmer bereitzustellen, auch wenn diese nicht vor-

her mit genannt wurden.

Das Tragen von spezifischer Schutzausrüstung ist durch Hinweisschilder u. a. in folgenden Anla-

genbereichen gekennzeichnet und zu befolgen:

• Kesselhaus (Müll- und Holzverbrennung)

• Müll- und Holzbunker

• Gewebefilter

• Rauchgasreinigungsanlage

• Schlackenhalle

• Schlackentransport

• Holztransport

• Anlieferhalle

• Dachflächen

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Der Auftragnehmer sorgt für die persönliche Schutzausrüstung (PSA) seiner Mitarbeiter und stellt

das Tragen der PSA im Zeitraum der Leistungserbringung sicher.

8 Vertragslaufzeit, Verlängerungen

Die Laufzeit des Vertrages beginnt ab dem 01.03.2027 und endet am 28.02.2029, ohne dass es

einer Kündigung bedarf.

Es besteht je Los für die Gesellschaften die Option, den Vertrag 2-mal um 1 Jahr zu den Konditionen

und Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des Auftragneh-

mers, zu verlängern.

Die Gesellschaften üben die Option spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit aus.

Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Üben die Ge-

sellschaften das Optionsrecht nicht aus, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

9 Einzelbestellung

Entfällt

10 Abrufbestellung

Der Auftragnehmer erhält in der Vertragslaufzeit jeweils Abrufbestellungen je Gesellschaft bzw.

Standort aus einem internen Vorgang (SAP Kontrakt) schriftlich als „Abrufbestellung“.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der im Vergabeverfahren aufgeführte Bedarf

auch abgerufen wird.

Die Abrufe erfolgen nach Bedarfen der Gesellschaften.

11 Bedarfspositionen oder Wahlpositionen

Entfällt

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12 Optionen zur nachträglichen Erweiterung der Leistung

ZRE-Schnackenburgallee (StO-S)

Das ZRE behält sich vor, die ausgeschriebene Leistung während der Vertragslaufzeit zu den Bedin-

gungen dieser Vereinbarung auch um den Bedarf des Standortes Schnackenburgallee (StO-S) zu

erweitern:

Lose 1 „Druckteil“ und Los 2 „Mechanik“

Es wird davon ausgegangen, dass es nach der geplanten Inbetriebnahme ca. Mitte 2029 vorerst

eine jährliche Hauptrevision je Müllverbrennungslinie von 2 – 3 Wochen im Zeitraum April bis Sep-

tember geben wird.

Die Leistungsanforderungen und Bedarfe des Standortes werden nach Aufnahme des Betriebes

zeitnah an den Auftragnehmer übermittelt. Es ist davon auszugehen, dass diese sich nicht grund-

sätzlich von den Müllverbrennungslinien am Standort Borsigstraße unterscheiden werden.

Das ZRE kann jederzeit während der Vertragslaufzeit die Option der nachträglichen Erweiterung

ausüben. Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer mit einer Frist von min. 3

Monaten im Voraus in Textform zugehen.

13 Preisgleitklausel

Eine Preisanpassung aufgrund gestiegener Kosten ist bis zum 28.02.2028 nicht zulässig.

Diese kann erstmalig zum 01.03.2028 beantragt werden.

Eine Vertragspreisanpassung kann lediglich für Änderungen bei den „Lohnkosten“ schriftlich bean-

tragt werden. Als Nachweis gilt der gültige Tarifvertrag / Haustarifvertrag. Eine vorgenommene Preis-

anpassung ist jeweils für mindestens 12 Monate bindend.

Der angebotene Preis ist über die folgenden Formeln anzugeben, um die sich verändernden Ne-

benkosten über die Vertragslaufzeit kalkulierbarer abzubilden.

Preisanpassung

P = P * (L * (L / L ) + M * (1 + M ) + S * (1 + S )) 1 0 Faktor 1 0 Faktor Index Faktor Index

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Hierbei bedeuten:

P = Preis bei Zuschlag 0

P = Neuer Preis 1

L = Stundenlohn bei Zuschlag 0

L = Neuer Stundenlohn 1

L = Anteil Lohn am Preis (z.B. 60% = 0,6) Faktor

M = 1 - L (z.B. 35% = 0,35) Faktor Faktor

S = Anteil Sonstiges (Wagnis, kalk. Kosten, Gewinn usw. am Preis (z.B. 5% = 0,05)) Faktor

M ; S = 3% zum gleichen Zeitpunkt der Entgeltanpassung Index Index

14 Mindestvorgaben zur Nachhaltigkeit

Die Gesellschaften räumen dem Klimaschutz sowie der Luftreinhaltung einen hohen Stellenwert ein

und haben sich deshalb verpflichtet auch bei ihren Auftragnehmern auf hohe Umweltstandards zu

achten.

14.1 Schadstoffklasse

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Durchführung der von ihm bzw. der von ihm eingesetzten

Dritten zu erbringenden Leistungen die im Angebot angegebene Schadstoffklasse während der Ver-

tragslaufzeit einzuhalten bzw. zu gewährleisten. Die andauernde oder mehrfache Verletzung dieser

Nebenpflicht stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.

Hinweis: Die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeuges steht in Ihren Fahrzeugpapieren und wird auch als

Emissionsschlüsselnummer bezeichnet.

Die Schadstoffgruppen der Verordnung sind nicht identisch mit den bestehenden Emissionsklassen.

Die Emissionsschlüsselnummern lassen sich herausfinden

• bei älteren Fahrzeugscheinen, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden: die letzten

beiden Ziffern unter Punkt „zu 1“ und

• bei neueren Zulassungsbescheinigungen, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden:

Teil I, die letzten beiden Ziffern unter Punkt „14.1“.

15 Abbiegeassistenzsystem

Um Unfälle zwischen rechtsabbiegenden Lkw und weniger geschützten Verkehrsteilnehmern

möglichst zu verhindern, ist der AN bzw. sind seine Nachunternehmer verpflichtet, bei Einsatz von

Kraftfahrzeugen („KFZ“) für die Leistungserbringung ausschließlich solche einzusetzen, die mit

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einem Abbiegeassistenzsystem mit allgemeiner Betriebserlaubnis („AAS“) ausgestattet sind (siehe

Liste des Kraftfahrtbundesamtes), wenn es sich um KFZ handelt,

• für die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der EU-Verordnung 2019/2144,

ein AAS vorgeschrieben ist, oder

• die eine zulässige Gesamtmasse > 7,49 Tonnen aufweisen.

Die andauernde oder mehrfache Verletzung dieser Nebenpflicht stellt eine schwerwiegende Ver-

tragsverletzung dar.

16 Hinweis auf die Verwendung von Fördermitteln

Entfällt

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Teil B Besondere Vertragsbedingungen

1 Vertragsbestandteile

Mit dem Zuschlag werden folgende Regelungen - bei Unklarheiten oder Auslegungsfragen in folgen-

der Reihenfolge - Vertragsbestandteil:

• diese Leistungsbeschreibung einschließlich der Besonderen Vertragsbedingungen

(Teile A und B dieser Unterlage) nebst Anlagen

• den Bieterfragen und dazugehörigen Antworten Katalog in seiner finalen Fassung

• die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) der jeweiligen Gesellschaft

• die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

• die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)

• die Vorschriften des BGB

• das Angebot des Auftragnehmers

2 Objekt-, Bauüberwachung (zu § 4 Abs.1 VOB/B)

Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von den Gesellschaften benannte Person

zuständig. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

Die Objekt-, Bauüberwachung obliegt dem jeweiligen Standort/Gesellschaft

3 Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B)

3.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen

ab Zuschlag _______________ (Datum).

spätestens am ______________ (Datum).

unverzüglich nach Erteilung des Auftrages

nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch die Gesellschaften, die spätestens

________ Werktage nach Auftragserteilung erfolgt

spätestens __________ Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am

_____________ (Datum)

3.2 Die Leistung ist fertig zu stellen


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innerhalb von _____________ Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausfüh-

rung


3.3 Einzelfristen

Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung

  • _________________ = spätestens ____ Werktagen nach ____

  • _________________ = spätestens _______________ (Datum)

Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort

  • __________________ = spätestens ______ Werktagen nach ____

  • __________________ = spätestens _________________ (Datum)

Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den

Ausführungsbeginn (3.1) und die Fertigstellung (3.2) sowie die folgenden Einzelfristen:



3.4 Die Gesellschaften behalten sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende

der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzu-

legen.

4 Mängelansprüche

Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche

gelten die Fristen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B.

gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen:

für _________________________ = ______ Jahre

für _________________________ = ______ Jahre

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5 Rechnung (zu §14 VOB/B)

Die elektronische Rechnungsübersendung erfolgt standortspezifisch über die nachfolgend genann-

ten E-Mailadressen, einschließlich der notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Stücklisten, Mas-

senberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Aufmaß) mit Angabe der Auftrags-Nr. und der Be-

stell-Nr.

Rechnungsanschriften der Gesellschaften:

Rechnungsadressen MVR

a. Standort Rugenberger Damm (StO-R)

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

Rechnungsprüfung 1002 – StO-R

Rugenberger Damm 1

21129 Hamburg

b. Standort Wulksfelder Damm (StO-W)

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

Rechnungsprüfung 1002 – StO-W

Rugenberger Damm 1

21129 Hamburg

Rechnungen für MVR als an E-Mail Adresse: mvr-rechnungseingang@stadtreinigung.hamburg

Rechnungsadresse ZRE

a. Standort Borsigstraße (StO-B)

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH

Müllverwertung Borsigstraße

Rechnungsprüfung 1004 – StO-B

Borsigstraße 6

22113 Hamburg

b. Standort Schnackenburgallee (StO-S)

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH

Rechnungsprüfung 1014 – StO-S

Borsigstraße 6

22113 Hamburg

Rechnungen für ZRE an E-Mail Adresse: zre-rechnungseingang@stadtreinigung.hamburg

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[Seite 71]

Die Rechnungen sind elektronisch als XRechnung und vorzugsweise im Format “ZUGFeRD” zu

übersenden.

Bei einer XRechnung ist es nicht ausreichend nur den Rechnungsbetrag anzugeben, sondern es

sind auch die prüffähigen Einzelpositionen oder eine entsprechende Anlage mit den Angaben erfor-

derlich.

Zusätzlich zu den ZVB gilt:

Bei unvollständiger oder fehlerhafter Rechnungslegung, die eine eindeutige Zuordnung und/oder

Prüfbarkeit der Rechnung erheblich erschwert, sind die Gesellschaften berechtigt, die Rechnung

zurückzuweisen; in diesem Fall tritt kein Zahlungsverzug ein.

Rechnungen ohne diese Angaben gelten als nicht gelegt, hindern den Eintritt der Fälligkeit und wer-

den zurückgesandt.

Leistungsnachweise

Jeder Einsatz ist mit Angaben über durchgeführte Tätigkeit, Datum und Dauer zu dokumentieren

(eigenes Format) und durch den Fachbereichsverantwortlichen der jeweiligen Gesellschaft unter-

zeichnen zu lassen (Abrechnungsgrundlage).

Zusätzliche Leistungen

Leistungen im Bedarfsfall und zusätzliche Leistungen sind auf Verlangen gesondert schriftlich anzu-

bieten und gesondert abzurechnen. Die Gesellschaften werden in diesem Fall eine gesonderte Be-

auftragung / Bestellung erstellen.

6 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

6.1 Lohnänderungen

werden nicht berücksichtigt

werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Teil A Pkt. 13 Preisgleitklausel be-

rücksichtigt.

6.2 Stoffpreisänderungen

werden nicht berücksichtigt

werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Teil A Pkt. 13 Preisgleitklausel be-

rücksichtigt.

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[Seite 72]

6.3 Führung von Bautageberichten

Ab einer Auftragssumme von 50.000,00 € netto hat der Auftragnehmer, soweit die Gesellschaften

nicht schriftlich darauf verzichten, täglich Bautagesberichte zu erstellen und mindestens einmal wö-

chentlich zu übergeben. Auf Anforderung sind die Bautageberichte täglich zu übergeben. Bei Arbei-

ten geringeren Umfanges sind Bautagesberichte nur auf Verlangen zu erstellen und vorzulegen.

Des Weiteren müssen in den Berichten die wesentlichen Angaben über den Baufortschritt enthalten

sein (u. a. Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Menge der nach den einzelnen

Ziffern des Leistungsverzeichnisses verbauten Isoliermaterialien, Blecharbeiten, Formteilen und

dgl.).

Schließlich sind in den Berichten

• Abnahmen nach § 12 VOB/B,

• Unterbrechungen der Arbeitszeit bzw. Ausführung mit Angabe der Gründe,

• Leistungsverzögerungen,

• Unfälle

• und sonstige Vorkommnisse aufzuführen.

7 Urkalkulation

Entfällt

8 Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

8.1 Lieferkettensorgfaltspflichten für LkSG-verpflichtete Zulieferer

(1) Auftragnehmer, die in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

(LkSG) fallen, weil sie die entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 1 LkSG erfüllen,

sind, auch im Verhältnis der Gesellschaften, verpflichtet, die grundlegenden menschenrechtsbezo-

genen und umweltbezogenen Verbote des LkSG einzuhalten und entlang der eigenen Lieferkette

angemessen zu adressieren. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtungen des Auftragnehmers,

die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen einzuhalten und entlang der

weiteren Lieferkette angemessen zu adressieren, die Gesellschaften unverzüglich über Verletzun-

gen, über unmittelbar bevorstehende Verletzungen und über Anhaltspunkte für Verletzungen men-

schenrechtsbezogener oder umweltbezogener Verbote im eigenen Geschäftsbereich des Auftrag-

nehmers oder seiner unmittelbaren Zulieferer, soweit diese zur Lieferkette der Gesellschaften gehö-

ren, zu informieren und in Bezug auf solche Verstöße oder möglichen oder bevorstehenden Ver-

stöße angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden

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oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren, wozu die Gesellschaften und Auftragnehmer in

geeigneten Fällen gemeinsam geeignete Abhilfemaßnahmen erarbeiten und durchsetzen werden.

(2) Der Auftragnehmer räumt den Gesellschaften das Recht ein, die Einhaltung der Pflichten nach

dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einmal jährlich durch eigene Kontrollen vor Ort und ggf.

durch die Durchführung eines Audits zu überprüfen. Die Kontrolle wird dem Auftragnehmer mindes-

tens zwei Wochen zuvor schriftlich angekündigt. Die Kosten trägt die Gesellschaft. Eine eigene Kon-

trolle durch die Gesellschaften findet nicht statt, wenn der Auftragnehmer stattdessen einen unab-

hängigen Dritten mit der Auditierung beauftragt oder ein anerkanntes Zertifizierungs- oder Audit-

System in Anspruch nimmt und die Ergebnisse, soweit sie die Umsetzung der Pflichten nach dem

LkSG betreffen, die Gesellschaften nach Aufforderung einmal jährlich zur Verfügung stellt.

8.2 Lieferkettensorgfaltspflichten für nicht LkSG-verpflichtete Zulieferer

(1) Auftragnehmer, die selbst nicht in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtenge-

setzes (LkSG) fallen, weil sie die entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 1 LkSG

nicht erfüllen, verpflichten sich, bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten der Gesellschaften im gebo-

tenen Umfang mitzuwirken und den Gesellschaften bei der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten nach

dem LkSG in geeigneter und angemessener Weise zu unterstützen (Mitwirkungs- und Unterstüt-

zungspflicht). Die Gesellschaften können in diesem Rahmen Mitwirkungs- und Unterstützungshand-

lungen des Auftragnehmers der Art und in dem Maße und Umfang verlangen, wie sie aufgrund der

Regelungen des LkSG und der zur vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen der Gesellschaften

nach dem LkSG bestehenden Handlungspflichten (z.B. aufgrund der Risikoanalyse) erforderlich

sind, soweit es sich um Sachverhalte handelt, die in die Sphäre des Auftragnehmers oder der Lie-

ferkette des Auftragnehmers fallen.

(2) Welche Mitwirkungs- und Unterstützungshandlungen der Auftragnehmer den Gesellschaften je-

weils schuldet, ist im Einzelfall aufgrund einer entsprechenden Anforderung der Gesellschaften ein-

vernehmlich zu konkretisieren. Je nach Erfordernis kann die Mitwirkungs- und Unterstützungspflicht

des Auftragnehmers, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die erforderlichen Maßnahmen und Unter-

stützungsleistungen bei der Risikoanalyse der Gesellschaften nach § 5 LkSG, bei der Vorbereitung,

Durchführung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen nach § 6 LkSG, bei der Vorbereitung,

Durchführung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen nach § 7 LkSG, bei der Vorbereitung, Einlei-

tung und Durchführung von Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG (wobei die Gesellschaften in die-

sem Zusammenhang die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität potenzieller Beteiligter und den

wirksamen Schutz vor Benachteiligung und Bestrafung aufgrund einer Beschwerde gewährleistet)

und bei der Umsetzung und Durchsetzung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen

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Pflichten bei Zulieferern des Auftragnehmers, soweit substantiierte Kenntnis über mögliche men-

schenrechtsbezogene oder umweltbezogene Pflichtverletzungen bei diesen besteht und die Maß-

nahmen nicht ohne Mitwirkung des Auftragnehmers umgesetzt werden können, umfassen.

8.3 Meldungen zu Regelverstößen über das SRH-Hinweisgebersystem

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat auf ihrer Unternehmenswebsite ein anonymes Hinweisge-

bersystem eingerichtet:

Link: https://www.stadtreinigung.hamburg/ueber-uns/compliance/

Dieses ermöglicht es betroffenen Personen sowie Dritten, potenzielle Verstöße gegen geltende Ge-

setze, insbesondere gegen die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), ver-

traulich und anonym zu melden. Die Meldungen können über verschiedene bereitgestellte Kanäle

erfolgen. Die SRH verpflichtet sich, alle eingehenden Hinweise zu prüfen und die Vertraulichkeit der

Meldenden zu wahren.

9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach

Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertra-

ges im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wer-

den die Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen

der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksa-

men bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten

entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Hamburg, im September 2026 Stadtreinigung Hamburg

Anstalt des öffentlichen Rechts

Zentraler Einkauf

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