Leistungsverzeichnis Los 6.xlsx

Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Müll- und Holzverbrennungskesseln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:07 (Europe/Berlin)

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2026-115 Los 6

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5
MVRAusschreibung: VOB OV-RV 2026-115 Kesselreparatur Druck und Mechanik
Los 6 Mechanik Revision und allgemeine Störungsbehebung
Bieter:
Leistungsverzeichnis01.03.2027-28.02.2028
Festpreisarbeiten Revision
Abrechnung von Festpreisleistungen In den nachfolgenden Positionen sind Einheitspreise als Festpreise anzugeben, in denen alle in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen und Leistungen sowie alle technischen Maschinen, Gerätschaften, Verbrauchsmaterialien etc. für die ordnungsgemäße Ausführung enthalten sind. 1. Genehmigung und Durchführung Der Auftragnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die geschätzten Mengen auch tatsächlich beauftragt werden. Festpreisarbeiten sind nur mit schriftlicher Beauftragung durch die MVR durchzuführen, ohne eine Beauftragung sind keine Leistungen abrechnungsfähig. 2. Arbeitsnachweise und Vergütung: Arbeitsnachweise sind spätestens 2 Werktage nach Abschluss der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Verspätet bzw. unvollständig vorgelegte Nachweise können von der MVR abgelehnt werden und werden nicht vergütet. Die Unterzeichnung eines Arbeitsnachweises bestätigt die Ausführung der Leistungen und stellt noch keinen Anspruch auf Vergütung dar. Nach der Prüfung erfolgt die Vergütung bei Anspruch gemäß den vereinbarten Vertragspreisen. 3. Abrechnung: Die Anerkennung und Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der genehmigten Festpreise gemäß den von einem MVR-Verantwortlichen gegengezeichnetenden und bestätigten Arbeitsnachweisen. 4. Mehrleistungen: Mehrleistungen oder Nachträge die über die definierten Leistungen hinausgehen, sind im Voraus mittels eines entsprechenden Formulars anzumelden.    Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter selbst verantwortlich.
Instandsetzung von mechanischen Baugruppen im FeuerraumMengeEinheitPreisGesamt
Gemäß Leistungsbeschreibung Punkt 3.2.3.1
3.1Austausch von Rostäben als einzelne Reihe und als komplette Rostzone Die Breite einer linken und einer rechten Rostzone beträgt jeweils 3125mm und beide zusammen ergeben die gesamte Rostflächenbreite. Bei einer einzelnen Reihe oder einer kompletten Rostzone beträgt die Breite immer 3125 mm
Austausch bis zu einer kompletten Roststabreihe 26 Roststäbe5Stück0
Austausch Rostzonen 1 und 3 links oder rechts mit 7 Reihen 182 Roststäbe2Stück0
Austausch Rostzone 2 links oder rechts mit 8 Reihen 208 Roststäbe2Stück0
Austausch Rostzone 4 links oder rechts mit 6 Reihen 156 Roststäbe1Stück0
Austausch Rostzone 5 links oder rechts mit 9 Reihen 234 Roststäbe1Stück0
3.2Austausch der Abschlussstäbe der Roststufen Die Leistung wird je Roststufe abgerechnet
Austausch in einer Roststufe (1 oder 2) 30 Abschlussstäbe3Stück0
3.3Austausch der mittleren Schleißwangen einer Roststufe Die Leistung wird je Roststufe abgerechnet
Austausch in Roststufe 1 15 Schleißwangen, 16 Befestigungen und Verbindungsmittel1Stück0
Austausch in Roststufe 2 13 Schleißwangen, 14 Befestigungen, 2 Futterbleche und Verbindungsmittel1Stück0
Austausch am Übergang zum Schlackenfallschacht 9 Schleißwangen, 10 Befestigungen, 2 Futterbleche und Verbindungsmittel1Stück0
Austausch am Schlackenfallschacht 3 Schleißwangen und Verbindungsmittel1Stück0
3.4Austausch der seitlichen Schleißwangen einer Roststufe Die Leistung wird je Seite einer Roststufe abgerechnet
Austausch in Roststufe 1 + 2 je Seite 9 Stück inkl. Halter und Verbindungsmittel2Stück0
Austausch in Roststufe 3 + 4 je Seite 7 Stück inkl. Halter und Verbindungsmittel1Stück0
Austausch am Übergang zum Schlackenfallschacht (Roststufe 5) je Seite 8 Stück inkl. Halter und Verbindungsmittel1Stück0
Gesamtwert Festpreisarbeiten in EURO (netto)0
Arbeiten nach Aufwand Revision / Reparaturen und Störungen01.03.2027-28.02.2028
Abrechnung von Leistungen In den nachfolgenden Positionen sind Einheitspreise als Festpreise anzugeben, in denen alle in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen und Leistungen sowie alle Gerätschaften und Verbrauchsmaterialien etc. für die ordnungsgemäße Ausführung enthalten sind.
1. Genehmigung und Durchführung Der Auftragnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die geschätzten Mengen auch tatsächlich beauftragt werden. Stundenlohnarbeiten sind nur mit schriftlicher Beauftragung durch die MVR durchzuführen, ohne eine Beauftragung sind keine Leistungen abrechnungsfähig. 2. Stundenverrechnungssatz (SVS): Der SVS umfasst sämtliche Kosten einschließlich: Lohn- und Gehaltskosten sowie deren Nebenkosten, Erschwernisse, tarifliche und übertarifliche Zuschläge, Übernachtungskosten, Auslöse PSA (Schutzhelm, Arbeitsschuhe, Schutzbrille usw.). 3. Basisstundenverrechnungssatz (BVS): Der BVS für zuschlagpflichtige Stunden bildet die Grundlage für die Berechnung der anfallenden Zuschläge bei Überstunden oder für Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten. 4. An- u. Abfahrpauschale: Hier sind alle anfallenden Reisekosten für 1 Person inkl. Lohn- und Lohnnebenkosten etc. sowie die anteiligen Fahrzeugkosten (PKW / leichtes Nutzfahrzeug bis zu 3,49t. Gesamtgewicht) einschl. Kraftstoff, Kilometergeld, Anhänger, Verschleiß etc. zu berücksichtigen. 5. Stundennachweise und Vergütung: Stundennachweise sind spätestens 2 Werktage nach Abschluss der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Verspätet bzw. unvollständig vorgelegte Nachweise können von der MVR abgelehnt werden und werden nicht vergütet. Die Unterzeichnung eines Stundennachweises bestätigt die Ausführung der Leistungen und stellt noch keinen Anspruch auf Vergütung dar. Nach der Prüfung erfolgt die Vergütung bei Anspruch gemäß den vereinbarten Vertragspreisen. Es werden nur die Stundensätze der für die jeweilige Tätigkeit notwendigen Qualifikationsstufe vergütet, auch wenn die Arbeiten von höherqualifiziertem Personal erledigt wurden. 6. Abrechnung: Die Anerkennung und Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der genehmigten Festpreise gemäß den von einem MVR-Verantwortlichen gegengezeichnetenden und bestätigten Arbeitsnachweisen. 7. Mehrleistungen: Mehrleistungen oder Nachträge die über die definierten Leistungen hinausgehen, sind im Voraus mittels eines entsprechenden Formulars anzumelden. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter selbst verantwortlich.
Stundenverrechnungssätze für RevisionsarbeitenMengeEinheitPreisGesamt
Anzuwenden ausschließlich zur Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen der Revsionseinsätze Basis des SVS ist ein 10h/Tag in Tag/Nachtschicht einschl. der anteiligen Überstunden- und Nachtzuschläge Mo. - Fr. 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Mo. - Fr. 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Stundenverrechnungssatz (SVS) Montageleiter / Schweißausicht500Stunde0
Basisstundenverrechnungssatz (BVS) Montageleiter / Schweißausicht185Stunde0
SVS Vorarbeiter500Stunde0
BVS Vorarbeiter185Stunde0
SVS Kesselschweißer2400Stunde0
BVS Kesselschweißer1050Stunde0
SVS Kesselschlosser / Monteur4700Stunde0
BVS Kesselschlosser / Monteur2150Stunde0
Stundenverrechnungssätze für Reparaturen und StörungenMengeEinheitPreisGesamt
Anzuwenden für alle Arbeiten außerhalb der Revisionen Basis des SVS ist ein 8h/Tag Mo. - Fr. von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Stundenverrechnungssatz (SVS) Montageleiter / Schweißausicht100Stunde0
Basisstundenverrechnungssatz (BVS) Montageleiter / Schweißausicht50Stunde0
SVS Vorarbeiter100Stunde0
BVS Vorarbeiter50Stunde0
SVS Kesselschweißer600Stunde0
BVS Kesselschweißer275Stunde0
SVS Kesselschlosser / Monteur1300Stunde0
BVS Kesselschlosser / Monteur550Stunde0
SVS Statiker25Stunde0
SVS Konstrukteur25Stunde0
Fahrtkosten für Revision, Reparaturen und StörungenarbeitenMengeEinheitPreisGesamt
Anfahrts- und Abfahrtpauschale Umfasst anteilig die einmalige An- und Abreise bei Übernachtungen sowie die täglichen Fahrten zum / vom Einsatzort pro Person unabhängig der Qualifikation.700Stück0
Werkzeuge, Geräte und VerbrauchsmaterialMengeEinheitPreisGesamt
Die Abrechnung der einzusetzenden Geräte und Maschinen erfolgt zum Tagessatz € / Tag ohne Personalkosten. Die Abrechnung der benötigten Schweißzusätze (unabhängig der Produktform Draht, MAG, Elektrode) erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch zum anerkannten Nachweis (EURO/kg).
Bereitstellung Werkzeug je Revisionszeitraum2Stück0
Bereitstellung Werkzeug je Störeinsatz10Stück0
Gabelstapler inkl. Gabelverlängerung30Tag0
Drehbank (Spitzenhöhe bis 500 mm, Spitzenlänge bis 6.000 mm)10h0
Blechschneiden / Kantbank, Schneide- Biegeleistung bis 12 mm (Stahlblech), bis Mittelformat (1.500 mm x 3.000 mm)10h0
Fräsbank (Fahrwege der Achsen: ca. 1.000 x 1.000 x 500 mm / X, Y, Z)10h0
Biegen / Umformen von Blechen, geeignet für Hardox bis zu 8mm stark (Länge der Biegelinie bis zu 2.000 mm)10h0
E-Schweißgerät175Tag0
MAG-Schweißgerät275Tag0
Schweißzusatz 16 Mo350kg0
Schweißzusatz S235JRG250kg0
Elektrode KB 2,550kg0
Elektrode KB 3,275kg0
Flexscheiben1000Stück0
veranschlagte Materialkosten (diese Vorbelegung dient lediglich der Angebotswertung)1pauschal100000100000
Gesamtwert Arbeiten nach Aufwand in EURO (netto)100000
Gesamtsumme Euro netto100000
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer0.19
Gesamtsumme Euro brutto119000
Abfrage der Mehrarbeitszuschläge Die nachfolgend abgefragten Werte sind nicht wertungsrelevant, sie dienen lediglich der Information
Zuschlag für 9 und 10. Arbeitsstunde (nur außerhalb von Revisonseinsätzen)Prozent
Zuschlag für Samstagsarbeit  00:00 - 24:00 UhrProzent
Zuschlag für Sonntagsarbeit   00:00 - 24:00 UhrProzent
Zuschlag für Feiertagsarbeit (Kalender Hamburg)  00:00 - 24:00 UhrProzent
Zuschlag für Nachtarbeit 22:00 - 06:00 Uhr (nur außerhalb von Revisonseinsätzen)Prozent
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