2026-115 Los 6
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| MVR | Ausschreibung: VOB OV-RV 2026-115 Kesselreparatur Druck und Mechanik | ||||
| Los 6 Mechanik Revision und allgemeine Störungsbehebung | |||||
| Bieter: | |||||
| Leistungsverzeichnis | 01.03.2027-28.02.2028 | ||||
| Festpreisarbeiten Revision | |||||
| Abrechnung von Festpreisleistungen In den nachfolgenden Positionen sind Einheitspreise als Festpreise anzugeben, in denen alle in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen und Leistungen sowie alle technischen Maschinen, Gerätschaften, Verbrauchsmaterialien etc. für die ordnungsgemäße Ausführung enthalten sind. 1. Genehmigung und Durchführung Der Auftragnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die geschätzten Mengen auch tatsächlich beauftragt werden. Festpreisarbeiten sind nur mit schriftlicher Beauftragung durch die MVR durchzuführen, ohne eine Beauftragung sind keine Leistungen abrechnungsfähig. 2. Arbeitsnachweise und Vergütung: Arbeitsnachweise sind spätestens 2 Werktage nach Abschluss der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Verspätet bzw. unvollständig vorgelegte Nachweise können von der MVR abgelehnt werden und werden nicht vergütet. Die Unterzeichnung eines Arbeitsnachweises bestätigt die Ausführung der Leistungen und stellt noch keinen Anspruch auf Vergütung dar. Nach der Prüfung erfolgt die Vergütung bei Anspruch gemäß den vereinbarten Vertragspreisen. 3. Abrechnung: Die Anerkennung und Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der genehmigten Festpreise gemäß den von einem MVR-Verantwortlichen gegengezeichnetenden und bestätigten Arbeitsnachweisen. 4. Mehrleistungen: Mehrleistungen oder Nachträge die über die definierten Leistungen hinausgehen, sind im Voraus mittels eines entsprechenden Formulars anzumelden. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter selbst verantwortlich. | |||||
| Instandsetzung von mechanischen Baugruppen im Feuerraum | Menge | Einheit | Preis | Gesamt | |
| Gemäß Leistungsbeschreibung Punkt 3.2.3.1 | |||||
| 3.1 | Austausch von Rostäben als einzelne Reihe und als komplette Rostzone Die Breite einer linken und einer rechten Rostzone beträgt jeweils 3125mm und beide zusammen ergeben die gesamte Rostflächenbreite. Bei einer einzelnen Reihe oder einer kompletten Rostzone beträgt die Breite immer 3125 mm | ||||
| Austausch bis zu einer kompletten Roststabreihe 26 Roststäbe | 5 | Stück | 0 | ||
| Austausch Rostzonen 1 und 3 links oder rechts mit 7 Reihen 182 Roststäbe | 2 | Stück | 0 | ||
| Austausch Rostzone 2 links oder rechts mit 8 Reihen 208 Roststäbe | 2 | Stück | 0 | ||
| Austausch Rostzone 4 links oder rechts mit 6 Reihen 156 Roststäbe | 1 | Stück | 0 | ||
| Austausch Rostzone 5 links oder rechts mit 9 Reihen 234 Roststäbe | 1 | Stück | 0 | ||
| 3.2 | Austausch der Abschlussstäbe der Roststufen Die Leistung wird je Roststufe abgerechnet | ||||
| Austausch in einer Roststufe (1 oder 2) 30 Abschlussstäbe | 3 | Stück | 0 | ||
| 3.3 | Austausch der mittleren Schleißwangen einer Roststufe Die Leistung wird je Roststufe abgerechnet | ||||
| Austausch in Roststufe 1 15 Schleißwangen, 16 Befestigungen und Verbindungsmittel | 1 | Stück | 0 | ||
| Austausch in Roststufe 2 13 Schleißwangen, 14 Befestigungen, 2 Futterbleche und Verbindungsmittel | 1 | Stück | 0 | ||
| Austausch am Übergang zum Schlackenfallschacht 9 Schleißwangen, 10 Befestigungen, 2 Futterbleche und Verbindungsmittel | 1 | Stück | 0 | ||
| Austausch am Schlackenfallschacht 3 Schleißwangen und Verbindungsmittel | 1 | Stück | 0 | ||
| 3.4 | Austausch der seitlichen Schleißwangen einer Roststufe Die Leistung wird je Seite einer Roststufe abgerechnet | ||||
| Austausch in Roststufe 1 + 2 je Seite 9 Stück inkl. Halter und Verbindungsmittel | 2 | Stück | 0 | ||
| Austausch in Roststufe 3 + 4 je Seite 7 Stück inkl. Halter und Verbindungsmittel | 1 | Stück | 0 | ||
| Austausch am Übergang zum Schlackenfallschacht (Roststufe 5) je Seite 8 Stück inkl. Halter und Verbindungsmittel | 1 | Stück | 0 | ||
| Gesamtwert Festpreisarbeiten in EURO (netto) | 0 | ||||
| Arbeiten nach Aufwand Revision / Reparaturen und Störungen | 01.03.2027-28.02.2028 | ||||
| Abrechnung von Leistungen In den nachfolgenden Positionen sind Einheitspreise als Festpreise anzugeben, in denen alle in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen und Leistungen sowie alle Gerätschaften und Verbrauchsmaterialien etc. für die ordnungsgemäße Ausführung enthalten sind. | |||||
| 1. Genehmigung und Durchführung Der Auftragnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die geschätzten Mengen auch tatsächlich beauftragt werden. Stundenlohnarbeiten sind nur mit schriftlicher Beauftragung durch die MVR durchzuführen, ohne eine Beauftragung sind keine Leistungen abrechnungsfähig. 2. Stundenverrechnungssatz (SVS): Der SVS umfasst sämtliche Kosten einschließlich: Lohn- und Gehaltskosten sowie deren Nebenkosten, Erschwernisse, tarifliche und übertarifliche Zuschläge, Übernachtungskosten, Auslöse PSA (Schutzhelm, Arbeitsschuhe, Schutzbrille usw.). 3. Basisstundenverrechnungssatz (BVS): Der BVS für zuschlagpflichtige Stunden bildet die Grundlage für die Berechnung der anfallenden Zuschläge bei Überstunden oder für Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten. 4. An- u. Abfahrpauschale: Hier sind alle anfallenden Reisekosten für 1 Person inkl. Lohn- und Lohnnebenkosten etc. sowie die anteiligen Fahrzeugkosten (PKW / leichtes Nutzfahrzeug bis zu 3,49t. Gesamtgewicht) einschl. Kraftstoff, Kilometergeld, Anhänger, Verschleiß etc. zu berücksichtigen. 5. Stundennachweise und Vergütung: Stundennachweise sind spätestens 2 Werktage nach Abschluss der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Verspätet bzw. unvollständig vorgelegte Nachweise können von der MVR abgelehnt werden und werden nicht vergütet. Die Unterzeichnung eines Stundennachweises bestätigt die Ausführung der Leistungen und stellt noch keinen Anspruch auf Vergütung dar. Nach der Prüfung erfolgt die Vergütung bei Anspruch gemäß den vereinbarten Vertragspreisen. Es werden nur die Stundensätze der für die jeweilige Tätigkeit notwendigen Qualifikationsstufe vergütet, auch wenn die Arbeiten von höherqualifiziertem Personal erledigt wurden. 6. Abrechnung: Die Anerkennung und Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der genehmigten Festpreise gemäß den von einem MVR-Verantwortlichen gegengezeichnetenden und bestätigten Arbeitsnachweisen. 7. Mehrleistungen: Mehrleistungen oder Nachträge die über die definierten Leistungen hinausgehen, sind im Voraus mittels eines entsprechenden Formulars anzumelden. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter selbst verantwortlich. | |||||
| Stundenverrechnungssätze für Revisionsarbeiten | Menge | Einheit | Preis | Gesamt | |
| Anzuwenden ausschließlich zur Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen der Revsionseinsätze Basis des SVS ist ein 10h/Tag in Tag/Nachtschicht einschl. der anteiligen Überstunden- und Nachtzuschläge Mo. - Fr. 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Mo. - Fr. 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr | |||||
| Stundenverrechnungssatz (SVS) Montageleiter / Schweißausicht | 500 | Stunde | 0 | ||
| Basisstundenverrechnungssatz (BVS) Montageleiter / Schweißausicht | 185 | Stunde | 0 | ||
| SVS Vorarbeiter | 500 | Stunde | 0 | ||
| BVS Vorarbeiter | 185 | Stunde | 0 | ||
| SVS Kesselschweißer | 2400 | Stunde | 0 | ||
| BVS Kesselschweißer | 1050 | Stunde | 0 | ||
| SVS Kesselschlosser / Monteur | 4700 | Stunde | 0 | ||
| BVS Kesselschlosser / Monteur | 2150 | Stunde | 0 | ||
| Stundenverrechnungssätze für Reparaturen und Störungen | Menge | Einheit | Preis | Gesamt | |
| Anzuwenden für alle Arbeiten außerhalb der Revisionen Basis des SVS ist ein 8h/Tag Mo. - Fr. von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr | |||||
| Stundenverrechnungssatz (SVS) Montageleiter / Schweißausicht | 100 | Stunde | 0 | ||
| Basisstundenverrechnungssatz (BVS) Montageleiter / Schweißausicht | 50 | Stunde | 0 | ||
| SVS Vorarbeiter | 100 | Stunde | 0 | ||
| BVS Vorarbeiter | 50 | Stunde | 0 | ||
| SVS Kesselschweißer | 600 | Stunde | 0 | ||
| BVS Kesselschweißer | 275 | Stunde | 0 | ||
| SVS Kesselschlosser / Monteur | 1300 | Stunde | 0 | ||
| BVS Kesselschlosser / Monteur | 550 | Stunde | 0 | ||
| SVS Statiker | 25 | Stunde | 0 | ||
| SVS Konstrukteur | 25 | Stunde | 0 | ||
| Fahrtkosten für Revision, Reparaturen und Störungenarbeiten | Menge | Einheit | Preis | Gesamt | |
| Anfahrts- und Abfahrtpauschale Umfasst anteilig die einmalige An- und Abreise bei Übernachtungen sowie die täglichen Fahrten zum / vom Einsatzort pro Person unabhängig der Qualifikation. | 700 | Stück | 0 | ||
| Werkzeuge, Geräte und Verbrauchsmaterial | Menge | Einheit | Preis | Gesamt | |
| Die Abrechnung der einzusetzenden Geräte und Maschinen erfolgt zum Tagessatz € / Tag ohne Personalkosten. Die Abrechnung der benötigten Schweißzusätze (unabhängig der Produktform Draht, MAG, Elektrode) erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch zum anerkannten Nachweis (EURO/kg). | |||||
| Bereitstellung Werkzeug je Revisionszeitraum | 2 | Stück | 0 | ||
| Bereitstellung Werkzeug je Störeinsatz | 10 | Stück | 0 | ||
| Gabelstapler inkl. Gabelverlängerung | 30 | Tag | 0 | ||
| Drehbank (Spitzenhöhe bis 500 mm, Spitzenlänge bis 6.000 mm) | 10 | h | 0 | ||
| Blechschneiden / Kantbank, Schneide- Biegeleistung bis 12 mm (Stahlblech), bis Mittelformat (1.500 mm x 3.000 mm) | 10 | h | 0 | ||
| Fräsbank (Fahrwege der Achsen: ca. 1.000 x 1.000 x 500 mm / X, Y, Z) | 10 | h | 0 | ||
| Biegen / Umformen von Blechen, geeignet für Hardox bis zu 8mm stark (Länge der Biegelinie bis zu 2.000 mm) | 10 | h | 0 | ||
| E-Schweißgerät | 175 | Tag | 0 | ||
| MAG-Schweißgerät | 275 | Tag | 0 | ||
| Schweißzusatz 16 Mo3 | 50 | kg | 0 | ||
| Schweißzusatz S235JRG2 | 50 | kg | 0 | ||
| Elektrode KB 2,5 | 50 | kg | 0 | ||
| Elektrode KB 3,2 | 75 | kg | 0 | ||
| Flexscheiben | 1000 | Stück | 0 | ||
| veranschlagte Materialkosten (diese Vorbelegung dient lediglich der Angebotswertung) | 1 | pauschal | 100000 | 100000 | |
| Gesamtwert Arbeiten nach Aufwand in EURO (netto) | 100000 | ||||
| Gesamtsumme Euro netto | 100000 | ||||
| zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer | 0.19 | ||||
| Gesamtsumme Euro brutto | 119000 | ||||
| Abfrage der Mehrarbeitszuschläge Die nachfolgend abgefragten Werte sind nicht wertungsrelevant, sie dienen lediglich der Information | |||||
| Zuschlag für 9 und 10. Arbeitsstunde (nur außerhalb von Revisonseinsätzen) | Prozent | ||||
| Zuschlag für Samstagsarbeit 00:00 - 24:00 Uhr | Prozent | ||||
| Zuschlag für Sonntagsarbeit 00:00 - 24:00 Uhr | Prozent | ||||
| Zuschlag für Feiertagsarbeit (Kalender Hamburg) 00:00 - 24:00 Uhr | Prozent | ||||
| Zuschlag für Nachtarbeit 22:00 - 06:00 Uhr (nur außerhalb von Revisonseinsätzen) | Prozent |