2026-115 Los 2
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 | Unnamed: 10 | Unnamed: 11 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ZRE | Ausschreibung: VOB OV-RV 2026-115 Kesselreparatur Druck und Mechanik | ||||||||||
| Los 2 Mechanik | |||||||||||
| Bieter: | |||||||||||
| Optionale Erweiterung Standort Schnackenburgallee | |||||||||||
| 01.03.2027 - 28.02.2028 | |||||||||||
| ZRE StO-B | ZRE StO-S | ||||||||||
| Pos. | Leistungsverzeichnis | Anzahl p.a. | Einheit | E. Preis (€) | Gesamt (€) | Anzahl p.a. | Einheit | Preis (€) | Gesamt (€) | ||
| Abrechnung von Leistungen In den nachfolgenden Leistungspositionen sind Einzelpreise als Festpreise anzugeben in denen alle in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen und Leistungen sowie alle Gerätschaften und Verbrauchsmaterialien etc. für die ordnungsgemäße Ausführung enthalten sind. Genehmigung und Durchführung Der Auftragnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die geschätzten Mengen auch tatsächlich beauftragt werden. Stundenlohnarbeiten sind nur mit schriftlicher Beauftragung durch das ZRE durchzuführen, ohne eine Beauftragung sind keine Leistungen abrechnungsfähig. Stundenverrechnungssatz (SVS): Der SVS umfasst sämtliche Kosten einschließlich: Lohn- und Gehaltskosten sowie deren Nebenkosten, Erschwernisse, tarifliche und übertarifliche Zuschläge, Auslöse, Übernachtungskosten, PSA (Anzüge, Schutzhelm, Arbeitsschuhe, Schutzbrille usw.) sowie Schmutz - und Maskenzulagen (Staubmaske). Basis für Stundenverrechnungssätze bilden: - außerhalb der Revision ein 8h/Tag im Zeitraum: Mo. - Fr. von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr - während der "Revision" ein 10h/Tag im Zeitraum: Mo. - Fr. von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter selbst verantwortlich. Stundennachweise und Vergütung: Stundennachweise sind spätestens 2 Werktage nach Abschluss der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Verspätet bzw. unvollständig vorgelegte Nachweise können vom ZRE abgelehnt werden und werden nicht vergütet. Die Unterzeichnung eines Stundennachweises bestätigt die Ausführung der Leistungen und stellt noch keinen Anspruch auf Vergütung dar. Nach der Prüfung erfolgt die Vergütung bei Anspruch gemäß den vereinbarten Vertragspreisen. Es werden nur die Stundensätze der für die jeweilige Tätigkeit notwendigen Qualifikationsstufe vergütet, auch wenn die Arbeiten von höherqualifiziertem Personal erledigt wurden. Abrechnung: Die Anerkennung und Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der genehmigten Festpreise gemäß den von einem ZRE-Verantwortlichen gegengezeichnetenden und bestätigten Arbeitsnachweisen. Mehrleistungen: Mehrleistungen / Zusätzliche Leistungen müssen vor Ausführung angemeldet werden, um den Vergütungsanspruch nicht zu verlieren. | |||||||||||
| 01. | Grundleistungen gemäß Leistungsbeschreibung | ||||||||||
| 01.001 | An- und Abfahrtpauschale (Revision) pro Mitarbeiter und Einsatz Die Abrechnung von An- und Abfahrten zwischen dem Standort des Auftragnehmers, dem Einsatzort und dem Standort des Auftragnehmers erfolgt einmalig für den in der Revision zum Einsatz kommenden Mitarbeiter, unabhängig der Berufsqualifikation, für den gesamten Einsatzzeitraum als Festpreis. In der An- u. Abfahrpauschale sind alle anfallenden Reisekosten für Personal (1MA) wie Lohn-+ Lohnnebenkosten etc. und dem Fahrzeug (PKW / leichtes Nutzfahrzeug bis zu 3,5t. Gesamtgewicht) wie Kraftstoffkosten, Kilometergeld etc. enthalten. | 100 | pauschal | 0 | 50 | pauschal | 0 | ||||
| 01.002 | An- und Abfahrtpauschale (außerhalb Revision) Anfahrtspauschale außerhalb der Revision für die An- und Abreise (Reisezeit) des eingestzten Personals des Auftragnehmers, unabhängig von der jeweiligen Qualifikation. Die An‑ und Abfahrpauschale vom Standort des Auftragnehmers, zum Einsatzort Borsigstraße und dem Standort des Auftragnehmers umfasst sämtliche Reisekosten für eine Einsatzkraft (inklusive Lohn‑ und Lohnnebenkosten) sowie alle fahrzeugbezogenen Kosten für PKW oder leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, wie z. B. Kraftstoff und Kilometergeld. Diese Pauschale wird einmalig pro Woche ( Einsatzzeitraum von 5 Arbeitstagen, Mo. - Fr.) berechnet. | 30 | pauschal | 0 | 10 | pauschal | 0 | ||||
| 01.003 | Zulage An- und Abfahrt zusätzlicher Mitfahrer Zulage zur Anfahrpauschale (Reisezeit) für jeden weiteren zum Einsatz kommende Mitarbeiter (1 MA) des Auftragnehmers, unabhängig der jeweiligen Qualifikation, wenn der Mitarbeiter in der vorab genannten Position 1.002 "außerhalb der Revision" als Beifahrer / Mitfahrer mitreist. | 55 | pauschal | 0 | 10 | pauschal | 0 | ||||
| 01.004 | An- u. Abfahrpauschale (Störeinsatz) Die Abrechnung von An- und Abfahrten je Störungseinsatz zwischen dem Standort des Auftragnehmers, dem Einsatzort und dem Standort des Auftragnehmers für den zum Einsatz kommenen Mitarbeiter, unabhängig der jeweiligen Qualifikation als Festpreis. In der An- u. Abfahrpauschale umfasst sämtliche Reisekosten für eine Einsatzkraft (inklusive Lohn‑ und Lohnnebenkosten) sowie alle fahrzeugbezogenen Kosten für PKW oder leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, wie z. B. Kraftstoff und Kilometergeld. | 10 | pauschal | 0 | 10 | pauschal | 0 | ||||
| 01.005 | Zulage zusätzlicher Mitfahrer (Störeinsatz) Zulage zur Anfahrtspauschale 1.004 "Störeinsatz" für jeden weiteren Mitarbeiter (1 MA), unabhängig der jeweiligen Qualifikation als Festpreis, wenn dieser Mitarbeiter in der vorab genannten Position 1.004 "Störeinsatz" als Beifahrer / Mitfahrer mitreist. | 10 | pauschal | 0 | 10 | pauschal | 0 | ||||
| 01.006 | Stundenverrechnungssatz "Montageleiter / Schweißaufsicht" (8h/Tag) Stundenverrechnungssatz (SVS) "Montageleiter / Schweißaufsicht" | 120 | Stunde | 0 | 30 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.007 | Stundenverrechnungssatz "Montageleiter / Schweißaufsicht" (10h/Tag) Stundenverrechnungssatz (SVS) "Montageleiter / Schweißaufsicht" | 500 | Stunde | 0 | 150 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.008 | Zulage für 1. u. 2. Überstunde, Montageleiter / Schweißaufsicht Zulage zum Stundenverrechnungssatz (Basissatz) "Montageleiter / Schweißaufsicht", für die 1. und 2. Überstunde | 20 | Stunde | 0 | 1 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.009 | Zulage "Montageleiter / Schweißaufsicht" Samstag Zulage zum Stundenverrechnungssatz "Montageleiter / Schweißaufsicht" (Basissatz) , für Arbeiten am Samstag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 20 | Stunde | 0 | 1 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.010 | Zulage "Montageleiter / Schweißaufsicht" Sonntag Zulage zum Stundenverrechnungssatz "Montageleiter / Schweißaufsicht" (Basissatz) , für Arbeiten am Sonntag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 15 | Stunde | 0 | 1 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.011 | Zulage "Montageleiter / Schweißaufsicht" Feiertag Zulage zum Stundenverrechnungssatz "Montageleiter / Schweißaufsicht" (Basissatz) , für Arbeiten am Feiertag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 10 | Stunde | 0 | 1 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.012 | Zulage "Montageleiter / Schweißaufsicht" Nachtschicht Zulage zum Stundenverrechnungssatz "Montageleiter / Schweißaufsicht" (Basissatz) , für Arbeiten in der Nacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr) | 1 | Stunde | 0 | 1 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.013 | Stundenverrechnungssatz "Vorarbeiter" (8h/Tag) Stundenverrechnungssatz (SVS) "Vorarbeiter", (Basissatz) | 540 | Stunde | 0 | 100 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.014 | Stundenverrechnungssatz "Vorarbeiter" (10h/Tag) Stundenverrechnungssatz (SVS) "Vorarbeiter" | 600 | Stunde | 0 | 150 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.015 | Zulage für 1. u. 2. Überstunde, "Vorarbeiter" Zulage zum Stundenverrechnungssatz (Basissatz) "Vorarbeiter", für die 1. und 2. Überstunde | 25 | Stunde | 0 | 10 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.016 | Zulage "Vorarbeiter" Samstag Zulage zum Stundenverrechnungssatz "Vorarbeiter" (Basissatz) für Arbeiten am Samstag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 30 | Stunde | 0 | 10 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.017 | Zulage "Vorarbeiter" Sonntag Zulage zum Stundenverrechnungssatz "Vorarbeiter" (Basissatz) für Arbeiten am Sonntag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 20 | Stunde | 0 | 10 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.018 | Zulage "Vorarbeiter" Feiertag Zulage zum SVS "Vorarbeiter" (Basissatz) für Arbeiten am Feiertag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 10 | Stunde | 0 | 1 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.019 | Zulage "Vorarbeiter" Nachtschicht Zulage zum SVS "Vorarbeiter" (Basissatz) für Arbeiten in der Nacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr) | 80 | Stunde | 0 | 1 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.020 | Stundenverrechnungssatz "Kesselschweißer" (8h/Tag) Stundenverrechnungssatz (SVS) "Kesselschweißer", (Basissatz) | 650 | Stunde | 0 | 175 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.021 | Stundenverrechnungssatz "Kesselschweißer" (10h/Tag) Stundenverrechnungssatz (SVS) "Kesselschweißer" | 2000 | Stunde | 0 | 500 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.022 | Zulage für 1. u. 2. Überstunde, "Kesselschweißer" Zulage zum Stundenverrechnungssatz (Basissatz) "Kesselschweißer", für die 1. und 2. Überstunde | 30 | Stunde | 0 | 10 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.023 | Zulage "Kesselschweißer" Samstag Zulage zum SVS "Kesselschweißer" (Basissatz) für Arbeiten am Samstag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 130 | Stunde | 0 | 10 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.024 | Zulage "Kesselschweißer" Sonntag Zulage zum SVS "Kesselschweißer" (Basissatz) für Arbeiten am Sonntag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 90 | Stunde | 0 | 10 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.025 | Zulage "Kesselschweißer" Feiertag Zulage zum SVS "Kesselschweißer" (Basissatz) für Arbeiten am Feiertag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 40 | Stunde | 0 | 1 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.026 | Zulage "Kesselschweißer" Nachtschicht Zulage zum SVS "Kesselschweißer" (Basissatz) für Arbeiten in der Nacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr) | 200 | Stunde | 0 | 30 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.027 | Stundenverrechnungssatz "Kesselschlosser" (8h/Tag) Stundenverrechnungssatz (SVS) "Kesselschlosser", (Basissatz) | 1650 | Stunde | 0 | 375 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.028 | Stundenverrechnungssatz "Kesselschlosser" (10h/Tag) Stundenverrechnungssatz (SVS) "Kesselschlosser" | 6000 | Stunde | 0 | 1000 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.029 | Zulage für 1. u. 2. Überstunde, "Kesselschlosser" Zulage zum Stundenverrechnungssatz (Basissatz) "Kesselschlosser", für die 1. und 2. Überstunde | 45 | Stunde | 0 | 10 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.030 | Zulage "Kesselschlosser" Samstag Zulage zum SVS "Kesselschlosser" (Basissatz) für Arbeiten am Samstag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 240 | Stunde | 0 | 50 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.031 | Zulage "Kesselschlosser" Sonntag Zulage zum SVS "Kesselschlosser" (Basissatz) für Arbeiten am Sonntag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 160 | Stunde | 0 | 30 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.032 | Zulage "Kesselschlosser" Feiertag Zulage zum SVS "Kesselschlosser" (Basissatz) für Arbeiten am Feiertag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) | 90 | Stunde | 0 | 1 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 01.033 | Zulage "Kesselschlosser" Nachtschicht Zulage zum SVS "Kesselschlosser" (Basissatz) für Arbeiten in der Nacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr) | 350 | Stunde | 0 | 50 | Stunde | 0 | 0 | |||
| 02 | Werkzeug- und Gerätekosten (ohne Personalkosten) | ||||||||||
| Allgemeines Die Maschinen- und Gerätekosten sind reine Verrechnungssätze, die für eine ordnungsgemäße Auftragsausführung geeignet sind und vor Ort benötigt werden. In den Kosten enthalten sind die Maschine (Grundgerät) etc. inkl. Zubehör (z.B. Elektrodenhalter + Kabel, Schweißbrenner + Gasschlauch, Druckminderer, Nebenkosten etc.). Die Abrechnung erfolgt pro Gerät und Einsatztag (EURO/Tag). Benötigte Schweißzusatzstoffe werden gesondert nach Verbrauch zum Nachweis abgerechnet und technische Gase bauseitg gestellt, soweit nicht anders vereinbart. | |||||||||||
| 02.001 | E-Schweißgerät Tagessatz für Elektro-Schweißgerät inkl. Zubehör. | 100 | Tag | 0 | 75 | Tag | 0 | 0 | |||
| 02.002 | WIG-Schweißgerät Tagessatz für WIG-Schutzgas-Schweißgerät inkl. Zubehör. | 50 | Tag | 0 | 35 | Tag | 0 | 0 | |||
| 02.003 | MAG-Schweißgerät Tagessatz für MAG-Schutzgas-Schweißgerät inkl. Zubehör. | 100 | Tag | 0 | 75 | Tag | 0 | 0 | |||
| 02.004 | Transportgerät (Stapler / Telekoplader) An- und Abtransport von Arbeitsgerät (Transportgerät) Anlieferung und Abtransport von benötigten Arbeitsgerät (z.B. Stapler / Teleskoplader),mit einer Tragfähigkeit bis zu 5t. | 2 | paschal | 0 | |||||||
| 02.005 | Transportgerät (Satpler/Telekoplader) Tagespauschale für das zum Einsatz kommende Arbeitsgerät mit einer Tragfähigkeit bis zu 5t. inkl. Verbrauchsmittel (z.B. Treibstoff). Transportgerät, geeignet für einfache Verlade- und Transporttätigkeiten u.a. in den Gebäuden wie z.B. Kesselhaus (beengtes Umfeld) und einer Hubhöhe bis zu 4m (ohne spezielle Anbaugeräte etc.). | 15 | Tag | 0 | |||||||
| 03 | Schweißzusatzstoffe | ||||||||||
| Vorbemerkung Soweit nicht anders vereinbart hat der Auftragnehmer die für die ordnungsgemäße Auftragssführung der Schweißarbeiten alle benötigten Materialien (Schweißzusatzstoffe ) bereitzustellen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch zum anerkannten Nachweis (EURO/kg). | |||||||||||
| 03.001 | Inconel 625 Geeigneter Schweißzusatz zum Verbindungsschweißen oder Auftragsschweißen unabhängig der Produktform (Draht, MAG, Elektrode) | 10 | kg | 0 | 5 | kg | 0 | 0 | |||
| 03.002 | 16 Mo3 Geeigneter Schweißzusatz zum Verbindungsschweißen oder Auftragsschweißen unabhängig der Produktform (Draht, MAG, Elektrode) | 30 | kg | 0 | 15 | kg | 0 | 0 | |||
| 03.003 | S235JRG2 Geeigneter Schweißzusatz zum Verbindungsschweißen oder Auftragsschweißen unabhängig der Produktform (Draht, MAG, Elektrode) | 75 | kg | 0 | 25 | kg | 0 | 0 | |||
| 04 | Instandsetzung mechanische Baugruppen | ||||||||||
| Einleitung Die Leistungsumfänge des Auftragnehmers beinhalten die Inspektion (Überprüfung) der einzelnen Baugruppen der Fördereinrichtungen sowie die befundabhängige Reparatur- und Instandsetzung der nachfolgend genannten Stetigförderer für brennbare Materialien wie Holzhackschnitzel, der Brennstoffaufgabe bzw. Brennstoffförderung und der Förderer für den Abtransport von unverbrannten aus den Müllkessel. | |||||||||||
| 04.001 | Kratzer Naßentschlacker 1 und 2 (1/ 2 HDB10/20AF001) Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung Pkt. 3.2.1.1. beschrieben Standort:Kesselhaus + 10m NHN, Mülllinie 1 und 2 / Bauart: Kratzförderer / Fördergut: Rostdurchfallasche Leistung: 1,1 m3/h Länge: 9.460 mm Kratzerteilung: 300 mm Kratzerhöhe: 60 mm Antriebsräder: Z=10, Ø 320 mm Umlenkräder: Z= 7, Ø 225 mm Förderkette: Rundstahlkette 14x50 (420 Glieder) Kratzereisen: 60 x 15 x 496 mm ( Teilung ca. 300 mm) | 4 | Stück | 0 | |||||||
| 04.002 | Querförderer 1 (3ENJ10AF301) Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung Pkt. 3.2.1.1. beschrieben Standort:Holzaufbereitung + 7m NHN // Typ: TKF H550 (Franz Ruberg Co. GmbH) Leistung: 165 m3/h Länge: 5.900 mm Antriebsstern: Typ 1 V12 (12 Zähne) Teilung: 142 mm Förderkette: Gabellaschenkette | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 04.003 | Querförderer 2 (3ENJ20AF301) Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung Pkt. 3.2.1.1. beschrieben Standort:Holzaufbereitung + 12m NHN // Typ: TKF H550 (Franz Ruberg Co. GmbH) Leistung: 165 m3/h Länge: 9.350 mm Li.-Weite: 550 mm Li.-Höhe: 630 mm Antriebsstern: Typ 1 V12 (12 Zähne) Teilung: 142 mm Förderkette: Gabellaschenkette | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 04.004 | Steilkettenförderer 1 (3ENH10AF101) Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung Pkt. 3.2.1.1. beschrieben Standort:Außenbereich L3 + 7m NHN bis +34m NHN // Typ: TKF H550 (Franz Ruberg Co. GmbH) Leistung: 165 m3/h Länge: ca. 57.520 mm Li.-Weite: 550 mm Li.-Höhe: 630 mm Antriebsstern: Typ 1 V12 (12 Zähne) Teilung: 142 mm Förderkette: Gabellaschenkette | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 04.005 | Steilkettenförderer 2 (3ENH20AF101) Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung Pkt. 3.2.1.1. beschrieben Standort:Außenbereich L3 + 7m NHN bis +34m NHN // Typ: TKF H550 (Franz Ruberg Co. GmbH) Leistung: 165 m3/h Länge: ca. 49.350 mm Li.-Weite: 550 mm Li.-Höhe: 630 mm Antriebsstern: Typ 1 V12 (12 Zähne) Teilung: 142 mm Förderkette: Gabellaschenkette | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 04.006 | Zuteiler 1 (3HFB10AF101) Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung Pkt. 3.2.1.1. beschrieben Standort:Außenbereich L3 + 19 NHN (durch die Fassade) Typ: Kettenförderer Kapazität: 15 - 90 m3/h Förderlänge: ca. 15.160 mm Breite: ca. 800 mm Steigwinkel: 7° Förderkette: Doppelstrang- Gabellaschenkette (Schweißausführung) | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 04.007 | Zuteiler 2 (3HFB20AF101) Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung Pkt. 3.2.1.1. beschrieben Standort:Außenbereich L3 + 19 NHN (durch die Fassade) Typ: Kettenförderer Kapazität: 15 - 90 m3/h Förderlänge: ca. 17.865 mm Breite: ca. 800 mm Steigwinkel: 7° Förderkette: Doppelstrang- Gabellaschenkette (Schweißausführung) | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 04.008 | Kühlkettenförderer Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung Pkt. 3.2.1.1. beschrieben Standort:Außenbereich L3 + 7 NHN Typ: Kettenförderer Förderlänge: ca. 5.700 mm Breite: ca. 600 mm Förderkette: Doppelstrang- Gabellaschenkette | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 05 | Kettentausch an Fördereinrichtungen | ||||||||||
| Einleitung Austausch der kompletten Förderkette an einer den nachfolgenden Fördereinrichtungen. Der Austausch der Kette erfolgt ohne Motorkraft des Förderantriebs. Stattdessen sind ausschließlich geeignete Hebezeuge einzusetzen. Der bauseitig beigestellte Mobilkran darf ausschließlich für den vertikalen Transport der Kettenelemente verwendet werden. Die Endloskette ist zunächst zu entspannen und an einer der Verbindungsstellen zu trennen. Anschließend werden die Kettensegmente abschnittsweise ausgebaut. Der Einbau der neuen Segmente erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Mit dem Einbau sind alle Verbindungsbolzen der Kettenglieder mit Sprengringen zu sichern. Mithilfe geeigneter Hebezeuge ist die neue Kette über die Umlenk- und Spannstation zu führen, zur Endloskette zu verbinden und ordnungsgemäßes zu spannen. Die Spannelemente zu sichern und anschließend ein Probelauf durchzuführen. Eine Überlastung durch übermäßige Kettenspannung ist unbedingt zu vermeiden. Ausgebaute Kettenteile sind in die bereitgestellten Container zu entsorgen. Achtung: Bei einem Kettenaustausch an Zuteiler 1 und 2 sind zusätzlich Schweißarbeiten (Brennschneiden beim Trennen) und dem verschweißen der Kettenelemente (Laschen) erforderlich. Für einen Kettentausch werden bauseitig folgende Lieferungen / Leistungen erbracht: - bereitstellen der Förderkette (einzelne Kettenglieder inkl. montierter Mitnehmer) in ausreichender Anzahl - Verbindungsmittel + Sicherungsmittel - Ersatzteile - technische Gase - Mobilkran | |||||||||||
| 05.001 | Querförderer 1 (3ENJ10AF301) Austausch der gesamten Förderkette wie in der "Einleitung" beschrieben Standort: Am Brennstoffbunker L3 + 7m NHN Kettenbreite: 520 mm Bezeichnung: Doppelstrang Gabellaschenkette Abmessung: 61 / 51, gesenkgeschmiedet Teilung: 142 mm Bolzen: D=25 mm mit je zwei Sicherungsringen Mitnehmer: jedes zweite Außenglied ein Kratzerelement angeschweißt Kettenlänge: gesamt ca. 12 m Kettenelement: Länge a. 5 m | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 05.002 | Querförderer 2 (3ENJ20AF301) Austausch der gesamten Förderkette wie in der "Einleitung" beschrieben Standort: Am Brennstoffbunker L3 + 7m NHN Kettenbreite: 520 mm Bezeichnung: Doppelstrang Gabellaschenkette Abmessung: 61 / 51, gesenkgeschmiedet Teilung: 142 mm Bolzen: D=25 mm mit je zwei Sicherungsringen Mitnehmer: jedes zweite Außenglied ein Kratzerelement angeschweißt Kettenlänge: gesamt ca. 18 m Kettenelement: Länge a. 5 m | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 05.003 | Steilkettenförderer 1 (3ENH10AF101) Austausch der gesamten Förderkette wie in der "Einleitung" beschrieben Standort: Außenbereich + 7m NHN bis + 34m NHN Kettenbreite: 520 mm Bezeichnung: Doppelstrang Gabellaschenkette Abmessung: 61 / 51, gesenkgeschmiedet Teilung: 142 mm Bolzen: D=25 mm mit je zwei Sicherungsringen Mitnehmer: jedes zweite Außenglied ein Kratzerelement angeschweißt Kettenlänge: gesamt ca. 58 m Kettenelement: Länge a. 5 m (Mobilkran bauseitig gestellt) | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 05.004 | Steilkettenförderer 2 (3ENH20AF101) Austausch der gesamten Förderkette wie in der "Einleitung" beschrieben Standort: Außenbereich + 7m NHN bis + 34m NHN Kettenbreite: 520 mm Bezeichnung: Doppelstrang Gabellaschenkette Abmessung: 61 / 51, gesenkgeschmiedet Teilung: 142 mm Bolzen: D=25 mm mit je zwei Sicherungsringen Mitnehmer: jedes zweite Außenglied ein Kratzerelement angeschweißt Kettenlänge: gesamt ca. 50 m Kettenelement: Länge a. 5 m (Mobilkran) | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 05.005 | Zuteiler 1 (3HFB10AF101) Austausch der gesamten Förderkette wie in der "Einleitung" beschrieben Standort: Kesselhaus L3 + 19m NHN (durch die Fassade) Kettenbreite: 800 mm Bezeichnung: Doppelstrang-Trogförderkette mit vergrößertem Gelenkspiel Lichte Weite: 48 mm Teilung: 200 mm Bolzen: D=25 mm, einseitig verschweißt, zweite Seite mit mit je zwei Sicherungsringen Mitnehmer: jedes zweite Außenglied ein Kratzerelement angeschweißt Kettenlänge: gesamt ca. 50 m Kettenelement: Länge a. 5 m (Mobilkran) | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 05.006 | Zuteiler 2 (3HFB20AF101) Austausch der gesamten Förderkette wie in der "Einleitung" beschrieben Standort: Kesselhaus L3 + 19m NHN (durch die Fassade) Kettenbreite: 800 mm Bezeichnung: Doppelstrang-Trogförderkette mit vergrößertem Gelenkspiel Lichte Weite: 48 mm Teilung: 200 mm Bolzen: D=25 mm, einseitig verschweißt, zweite Seite mit mit je zwei Sicherungsringen Mitnehmer: jedes zweite Außenglied ein Kratzerelement angeschweißt Kettenlänge: gesamt ca. 36 m Kettenelement: Länge a. 5 m (Mobilkran) | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 05.007 | Kühlkettenförderer (3ETG01AF101) Austausch der gesamten Förderkette wie in der "Einleitung" beschrieben Standort: Kesselhaus +7m NHN Bezeichnung: Doppelstrang-Gabellaschenkette Kettenbreite: ca. 460 mm Teilung: ca. 142 mm: Bolzen: abwechselnd als Schließringbolzen beidseitig und als Kopfbolzen mit 1 Schließring Mitnehmer: jedes zweite Gabellasche mit montierten T- förmigen Kratzer Kettenlänge: gesamt ca. 11.3 m Kettenelement: Länge a. 5 m | 1 | Stück | 0 | |||||||
| 06 | Sonstige Zuschläge | ||||||||||
| Sonstige Zuschläge beinhalten einen Handlingszuschlag für die Materialbeschaffung sowie eine Zulage für das Tragen von spezifische Schutzausrüstungen im Zeitraum der Leistungserbringung. | |||||||||||
| 06.001 | Spezifische Schutzausrüstung Zuschlagsberechnung für das Tragen von spezifische Schutzausrüstung (Arbeits- / Schutzartikel) im Zeitraum der Leistungserbringung auf dem Geländer des ZRE. Die Zulage wird zum jeweiligen zutreffenden Verrechnungssatz der Personalqualifikation berechnet. Die Zulage (Mischpreis) für spezifische Schutzausrüstung umfasst die Artikel: - Staubschutzanzug / Einweganzug (T5-6) - Arbeitsschutzbrille (geschlossene Korbbrille) - Voll- / Halbmaske mit Filter (P3) und / oder Staubschutzmaske mit Filter (P3 - Gehörschutz (Stöpsel/Kapsel) - PSA gegen Absturz Die Abrechnung erfolgt (EURO/h) | 4500 | Stunden | 0 | 1 | Stunden | 0 | 0 | |||
| % | Gesamt (€) | % | Gesamt (€) | ||||||||
| 06.002 | Materialgemeinkostenzuschlag Werden auf Weisung der Standortleitung Materialien, die zur Durchführung von Reparaturleistungen erforderlich sind, durch den Auftragnehmer beschafft kann er hierfür ein Handlingzuschlag erheben. Die Abrechnung erfolgt nur gegen Vorlage des entsprechenden Einkaufsbelegs. Der geschätze Beschaffungswert sind 200.000,- EURO p.a. Bieterangabe des Materialgemeinkostenzuschlags (handling fee) in Prozent. | 150000 | % | 0,00 € | 50000 | % | 0 | 0,00 € | |||
| Gesamtsumme Grundleistungen in EURO (netto) | 0 | 0 | |||||||||
| Gesamtsumme Euro netto | 0 | ||||||||||
| zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer | 0.19 | ||||||||||
| Gesamtsumme Euro brutto | 0 |