Instandsetzung elektronischer Geräte der Bundeswehr im Werk des Auftragnehmers

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
747084-2026
Verfahrensnummer
9b98a2af-b28a-45f5-8877-f8e44f29be0e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz vergibt Leistungen zur Instandsetzung elektronischer Geräte der Bundeswehr im Werk des Auftragnehmers. Die Vergabe umfasst Änderungen an den Gerätelisten und die Verlängerung der bestehenden Instandsetzungsrahmenvereinbarung; ein konkreter Zeitrahmen ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

IRV-Werk über die Instandsetzung von elektronischem Gerät der Bundeswehr im Werk des Auftragnehmers. Die gegenständliche Vergabe umfasst u. a. Änderungen in den Gerätelisten und die Verlängerung dieser Rahmenvereinbarung.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · IRV-Werk

    Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus der Instandsetzungsrahmenvereinbarung-Werk Q/U2CM/R2052.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · IRV-Werk

keine
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.