Instandhaltung von Hebeanlagen auf dem Campus der Universität Bielefeld

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
12.01.2026
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von Flüssigkeitspumpen (50511100)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
17550-2026
Verfahrensnummer
66f033e6-5c21-4bd5-8158-c9f5ddd4fb30

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Universität Bielefeld schreibt die Instandhaltung ihrer Hebeanlagen auf dem Campus aus. Der Auftrag umfasst die Sicherstellung des Betriebs für Forschung und Gebäude über einen Zeitraum von 720 Tagen. Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung mit einem Fokus auf Reaktionszeiten und Preis.

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Leistungsbeschreibung

Der Instandhaltungsvertrag der Hebeanlagen auf dem Campus der Universität Bielefeld

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Instandhaltung Hebeanlagen Campus

    Aufrechterhaltung des Betriebs der Forschung und des Betriebs der Gebäude

    Frist: 10.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 398855-2026

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