06-2026-184-Anlage_III_Antrag Zufahrtsberechtigung.pdf

Instandhaltung und Reparatur konferenz- und medientechnischer Anlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 09:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Antrag auf Zufahrtsberechtigung

in das Unterirdische Erschließungssystem (UES)

Firma Straße /Hausnummer

Plz /Ort Ansprechpartner/in

Telefon E-Mail-Adresse

Wichtige Hinweise zum Antrags- und Genehmigungsverfahren finden Sie auf Seite 2 des Formulars! Bitte leiten Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an Ihren Auftraggeber beim Deutschen Bundestag weiter!

Personen Geburtsdatum Liegt eine Zutrittsberechti- Name, Vorname gung bzw. Hausausweis vor?

ja nein

ja nein

ja nein

ja nein

Datum der Zufahrt Uhrzeit der Zufahrt

Fahrziel

Fahrzeugkennzeichen

Anfahrtsskizze: Bitte beachten!

Datenschutzerklärung: Der/die genannte(n) Mitarbeiter(innen) sind über die Verwendung ihrer Daten zur Zugangskon- trolle (Hinweise auf Seite 3 und 4) informiert worden. Mit meiner Unterschrift gebe ich die Datenschutzrechtliche Erklärung einschließlich der darin enthaltenen Einwilligungen ab und nehme die Datenschutzhinweise der Verwaltung des Deutschen Bundestages zu meinem Antrag auf Ausstellung einer Zufahrtsgenehmigung in der jeweils gültigen Fassung zur Kenntnis.

Unterschrift des Antragstellers (Firma)

Intern: Vom Auftraggeber auszufüllen und an BI 2 - UES weiterzuleiten! Kontaktdaten im Intranet BI 2 - UES.

Referat /Fraktion /Dienstleister E-Mail-Adresse

Ansprechpartner/in Telefon

Datum Unterschrift

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Hinweise zum Antrags- und Genehmigungsverfahren

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Anlieferungen sollen grundsätzlich Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 07.00 bis 13.00 Uhr erfolgen.
  2. Die Zufahrt zum UES ist aus sicherheitstechnischen und logistischen Gründen nur auf der Grundlage eines Antrags auf Zufahrtsberechtigung möglich.
  3. Dieser Antrag muss mindestens einen Werktag im Voraus beim Deutschen Bundestag – UES – vorliegen.
  4. Füllen Sie als Auftragnehmer in einem 1. Schritt den Antrag sorgfältig und lesbar aus und leiten Sie den Antrag dann an Ihren Auftraggeber weiter, damit dieser in einem 2. Schritt die Notwendigkeit / Beauftragung quittieren kann.
  5. Nach erfolgter Sicherheits- und Terminprüfung wird das Referat BI 2 – UES – das Genehmigungsverfahren durch- führen. Die Zufahrtsberechtigung wird elektronisch erstellt und liegt im EDV-System vor. Sie erhalten keine Rück- bestätigung. Sollte Ihr Antrag aus sicherheitsrelevanten oder logistischen Gründen abgelehnt werden, erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.
  6. Die Genehmigung gilt ausschließlich zum Be- und Entladen. Für Fahrzeuge mit einer Höhe von nicht mehr als 2,00 Meter stehen in begrenztem Umfang Serviceparkplätze zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Ladezonen und Serviceparkplätze nur bei Verfügbarkeit zugewiesen werden können.
  7. Speditionen und Kurierdienste werden gebeten, Lieferscheine oder andere Sendungsbegleitpapiere dem Antrag beizufügen.
  8. Die Zufahrt für Taxis ist nicht möglich. Fahrzeuge mit nach oben ausgerichteter Auspuffanlage dürfen das UES nur in Ausnahmefällen befahren.

Die Zufahrt zum UES ist aus bautechnischen Gründen beschränkt.

Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bundestag.de.

Koordination UES: Telefon: +49 (0)30 227-34600 oder +49 (0)30 227-31444

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Referat BI 2

Datenschutzhinweise der Verwaltung des Deutschen Bundestages

zum Antrag auf Zufahrtsberechtigung in das

Unterirdische Erschließungssystem (UES)

Datenschutzhinweise der Verwaltung des Deutschen Bundestages

Diese Datenschutzhinweise informieren Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages, informieren Sie über Ihre Rechte und versetzen Sie in die Lage, über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten informiert zu entscheiden.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

ist der Deutsche Bundestag, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227-0 E-Mail: mail@bundestag.de

Die Behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter der oben genannten Postadresse, mit dem Zusatz „Behördliche Datenschutzbeauftragte“, der oben genannten Telefonnummer oder per E-Mail unter datenschutz.bdb@bundestag.de.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die von Ihnen mitgeteilten Daten einschließlich Ihrer Kommunikationsdaten wie Firma, Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse verarbeiten wir, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können sowie zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Zufahrt auf der Grundlage Ihrer erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO).

Weiterleitung Ihrer Daten

Zum Zweck der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden Ihre personenbezogenen Daten an die Polizei beim Deutschen Bundestag weitergeleitet. Diese nimmt hierzu Einsicht in folgende polizeiliche Dateien und Datensammlungen des Bundes:

– Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag (Artus) – Informationssystem Polizei (Inpol)

Im begründeten Einzelfall kann es erforderlich sein, Hinweise auf vorliegende Erkenntnisse dahingehend zu prüfen, ob diese der Erteilung einer Zufahrtsberechtigung widersprechen.

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Referat BI 2 Datenschutzhinweise der Verwaltung des Deutschen Bundestages zum Antrag auf Zufahrtsberechtigung in das Unterirdische Erschließungssystem (UES)

In einem solchen Fall wird sich die Polizei beim Deutschen Bundestag bzw. das Geschäftszimmer des UES mit dem Bedarfsträger/der Firma/der betroffenen Person in Verbindung setzen. Eine Zufahrtserlaubnis zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages wird bis zur abschließenden Entscheidung über den Antrag nicht erteilt.

Dauer der Datenspeicherung

Grundsätzlich löschen wir Ihre Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, die vorübergehende Aufbewahrung ist weiterhin notwendig. Wir speichern Ihre Daten für die Dauer von einem Jahr ab Erteilung der Zufahrtsberechtigung.

Sofern keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, werden Ihre an die Polizei beim Deutschen Bundestag übermittelten Daten durch diese am Tag der Abfrage gelöscht bzw. vernichtet. Andernfalls richtet sich die Verarbeitung der Daten in diesen Dateien und Datensammlungen nach den Bestimmungen der Polizeigesetze des Bundes und der Länder.

Für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke können Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen an das Parlamentsarchiv abgegeben werden. Die weitere Verwahrung erfolgt gemäß Art. 17 Abs. 3 lit. d DSGVO. Weitere Einzelheiten sind in der Archivordnung für den Deutschen Bundestag sowie in der Nutzungsordnung für das Parlamentsarchiv geregelt.

Betroffenenrechte

Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Die uns von Ihnen erteilte Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden (Art. 77 DSGVO).

Die für uns zuständige Behörde ist:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Graurheindorfer Straße 153 53117 Bonn Telefon: +49 (0)228 997799-0 E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

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