Anlage 01_BSZF Bauökologisches Konzept_250226.pdf

Installation von Lüftungs-, Entrauchungs- und Raumlufttechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 11:44 (Europe/Berlin)

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ingenieurbüro hausladen gmbh

Projektnummer 22.0413

Bauvorhaben BSZF – Staatliches Berufliches Schulzentrum Freising Wippenhauser Straße 85354 Freising

Bauherr Landratsamt Freising Abteilung 6 Sachgebiet 62 - Hochbau

Architekten Schulz und Schulz Architekten Ferdinand-Rhode-Str. 20 04107 Leipzig

Fachingenieur Ingenieurbüro Hausladen GmbH Feldkirchener Straße 7a 85551 Kirchheim

Titel Materialökologisches Konzept

aufgestellt Kirchheim, 26. Februar 2025

M.Sc. Johanna Graf Projektmitarbeiterin

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Inhaltsverzeichnis

1.0 Ziel und Grundlagen 3

2.0 Prozess 3

3.0 Erforderliche Nachweise 5

4.0 Schadstoffvermeidung bei Baustoffen 5

5.0 Nachhaltige Materialressourcen 14

5.1 Holz aus nachhaltigen Quellen 14

5.2 Beton 14

5.3 Erden und Substrate 15

Verweise und Quellen 15

Abkürzungen 16

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1.0 Ziel und Grundlagen

Ziel dieses materialökologischen Konzeptes ist es, alle gefährdenden oder schädigen- den Werkstoffe, (Bau-) Produkte sowie Zubereitungen, die Mensch, Flora und Fauna beeinträchtigen bzw. kurz-, mittel- und / oder langfristig schädigen können, zu reduzie- ren, zu vermeiden oder zu substituieren.

Die Verwendung besonders umweltverträglicher Materialien ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Innenraumluftqualität, sondern hilft auch das Sanierungs- risiko eines Gebäudes im Hinblick auf Schadstoffe zu begrenzen. Nur ein materialöko- logisch vollständiger Bauteilkatalog liefert dem Bauherrn die Information, an welcher Stelle des Bauwerkes welche Bauprodukte eingesetzt wurden. Dies ist eine wichtige Information zur Qualitätssicherung in der Bauausführung, zur Aufklärung von Mängeln und ihrer sachgerechten Beseitigung und zur kostenoptimierten Instandhaltung. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Wertstabilität eines Gebäudes geleistet.

Für das Bauvorhaben „Berufsschulzentrum Freising“ wird eine Zertifizierung nach dem System der DGNB in Version 2018 sowie nach der QNG-Siegelvariante NW23 durch- geführt. Dabei wird die Qualitätsstufe 3 der DGNB Version 2018 angestrebt.

2.0 Prozess

Für alle Baumaßnahmen dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Ge- winnung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Insbesondere dürfen nur schadstoffarme und lö- semittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und olfaktorisch unauffällige Produkte und Materialien verwendet werden.

Es werden in bestimmten Leistungspositionen spezifische Anforderungen (z.B. Inhalts- stoffe, Emissionsverhalten, GISCODE, Gütesiegel, zertifiziert nachhaltige Ressourcen- gewinnung) gestellt, die durch die BieterInnen bei der Bauproduktauswahl zwingend zu berücksichtigen sind.

Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die eingesetzten Produkte und Materialien den Anforderungen entsprechen. Je- des Produkt muss zur Prüfung und Freigabe bei der Bauökologie eingereicht werden. Zur Einreichung wird der Online-Produktmanager von Building Material Scout verwen- det. Allen Beteiligten wird für den Zugang ein Einladungslink per E-Mail zugeschickt. Die Bauprodukte werden innerhalb von 10 Arbeitstagen durch die BauökologInnen auf Zulässigkeit geprüft und das Prüfergebnis dem ausführenden Unternehmen mitgeteilt. Sollten Bauprodukte nicht zugelassen werden, kann das Unternehmen ein alternatives Produkt vorschlagen. Das Vorschlagen eines Alternativproduktes ist pro LV-Position nur einmal ohne zusätzliche Kosten möglich. Bei mehreren Abstimmungsschleifen wird der Aufwand in Rechnung gestellt. Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht verbaut werden. Bei Ergänzungen oder Produktaustausch ist die Bauökologie zu informieren und die Materialdeklarationsliste im Online-Produktmanager fortzuführen. Die deklarier- ten Produkte sind vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin verbindlich zu ver- wenden. Änderungen der deklarierten Produkte sind rechtzeitig anzukündigen und be- dürfen der Zustimmung der BauökologInnen. Während der Bauausführung erfolgen Kontrollen bezüglich der ausschließlichen Ver- wendung von zum Einbau freigegebenen Bauprodukten. Bei Verstößen wird der Einbau untersagt. Bei bereits erfolgtem Einbau kann der Rückbau oder die Durchführung einer Freimessung durch den Bauherrn, beides zu Lasten des ausführenden Unternehmens, angeordnet werden. Für die Nachweisführung der Umsetzung eines sehr schadstoffar- men Gebäudes erfolgen nach der Fertigstellung Raumluftmessungen.

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3.0 Erforderliche Nachweise

Bei der Online-Deklaration müssen folgende Angaben zu den verwendeten Produkten gemacht werden:

• Produkttyp

• Produktname

• Hersteller

• Einbauort

• Menge

• Nachweisunterlagen je nach Anforderung (TM, SDB, EPDs, Zertifikate, Herstel- lererklärung, Sonstiges)

Die in der Tabelle im folgenden Kapitel 4.0 „Schadstoffvermeidung bei Baustoffen“ auf- gelisteten Anforderungen lassen sich in den meisten Fällen durch folgende Nachweis- unterlagen belegen:

• VOC-Gehalt bei Farben / Lacken: Technische Informationen, Sicherheitsdaten- blätter, Etiketten (Deklaration des VOC-Gehaltes nach Richtlinie 2004/42/EG); Angabe in g/l

• VOC-Gehalt bei anderen Produkten: Herstellererklärung

• GISCODE / Produktcode: Sicherheitsdatenblatt, Technische Information, www.wingis-online.de

• SVHC-Stoffe in Zubereitungen (selbst gemischt): Sicherheitsdatenblatt

• SVHC-Stoffe in Erzeugnissen (fertig gekauft): Technische Information, Herstel- lermerkblätter (Bringschuld des Herstellers)

• Einzelstoffe (Schwermetalle etc.): Herstellerdeklaration (s. Kriterienmatrix in An- lage 1; Spalte: „Art der Dokumentation / Anforderung für die Nachweisführung der Einzelaspekte“)

• Einhaltung des agBB-Schemas: freiwillige Europäische Technische Bewertung (ETA) für die Ausweisung der Einhaltung der Bauwerksanforderungen oder frei- williger Nachweis eines Gutachtens nach MVV TB D 3

Werden bei bestimmten Produkten andere spezielle Nachweise gefordert wird dies durch die BauökologInnen kommuniziert. Dabei ist stets auf Aktualität der Nachweisun- terlagen zu achten. Die erforderlichen Nachweise für die Anforderungen in Kapitel 5.0 „Nachhaltige Materialressourcen“ sind dort speziell benannt.

4.0 Schadstoffvermeidung bei Baustoffen

Sowohl DGNB als auch QNG stellen Anforderungen zur Schadstoffvermeidung an be- stimmte Baustoffe, die sich teilweise in ihrer Art und Strenge unterscheiden. Die An- forderungen nach QNG sind in der untenstehenden Tabelle informativ aufgelistet. Die Tabelle mit den Anforderungen nach DGNB wird wegen ihres großen Umfangs hier nicht angehängt. Bei Interesse siehe Abschnitt „Verweise und Quellen“ auf Seite 15.

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Anforderungen zur Schadstoffvermeidung bei Baustoffen nach QNG

Nr Bauproduktgruppe Betrachtungsrahmen Anforderung

1. Übergreifende Anforderungen
1.1Übergreifende Anforderung für die Güte des GebäudesAlle in der Kriterienmatrix aufgeführten Baupro- dukteProduktdokumentation und Deklaration enthaltener SVHC > 0,10%
2. Bodenbeläge
2.1Textile BodenbelägeAlle textilen BodenbelägeDE-UZ 128 oder GUT-Label
2.2Elastische Bodenbeläge - auch mehr- schichtige SystemeAlle Bodenbeläge aus Kautschuk, Polyolefine, Kork, Linoleum, PUR und PVC (Vinyl) - in Innen- räumen inkl. Technikräumen (Elektro, EDV)Einhaltung AgBB-Schema
Kautschukbeläge: krebserzeugende Nitrosamine ≤0,011 mg/kg oder ≤0,0002 mg/m3
PVC-Bodenbeläge: reproduktionstoxische Phtalate ≤0,10 %
keine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren
2.3Mehrschichtiges Holzparkett, Bambusbe- läge und Bodenbeläge auf Holzwerkstoff- TrägerplattenAlle mehrschichtigen Bodenbeläge aus Holz/Holz- werkstoffen, Bambus und Laminaten inkl. der werkseitigen BeschichtungenEinhaltung AgBB-Schema
Geräuchertes Holz: Ammoniak≤0,10 mg/m3
2.4Verlegeunterlagen für BodenbelägeVerlege- und Dämmplatten unter Bodenbelägen zum Zwecke des Wärme- und TrittschallschutzesEinhaltung AgBB-Schema
Gummi/Kautschuk: PAK≤50,0 mg/kg, BaP≤5,0 mg/kg und krebs- erzeugende Nitrosamine ≤0,011 mg/kg oder ≤0,0002 mg/m3
3. Verlegewerkstoffe
3.1Verlegewerkstoffe für textile, elastische und hölzerne Wand- und BodenbelägeGrundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe für Wand- und Bodenbeläge sowie Belagsklebstoffe an Fertigbodenelementen (be- legter Doppelboden)EMICODE EC 1
Klebstoffe für Bodenbeläge: Einhaltung AgBB-Schema
3.2Verlegewerkstoffe für keramische Flie- sen, Naturstein und Betonwerkstein an Wand und BodenGrundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Fliesen/Platten sowie Fugen- mörtelZement-Verlegemörtel oder EMICODE EC1
3.3Abdichtungen an Boden und Wand sowie Rissharze in InnenräumenAbdichtungen unter Fliesenbelägen, Rissharze (Estrich und Beschichtungen für Boden- und Wandaufbauten mit Feuchtigkeitsbeanspruchung auf Basis von Epoxidharz-, PU- und PMMA-Har- zen sowie auf Acrylat-DispersionsbasisGISCODE D1, RE05, RE10, RE20, RE30, RU0,5, RU1, PU 10, PU 20, PU40 (ALT), PU50 (ALT) oder RMA10

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4. Kleb- und Dichtstoffe
4.1Bauseitig verarbeitete Kleb- und Dicht- stoffe (Acrylate und Silikon in Innenräu- menAlle Anwendungen; verarbeitet an Wänden, Türz- argen, Fensterrahmen, bauseitige Montage von Verglasungen in Fensterrahmen, PR-Profilen, Fensterbänken, Wandsockeln, Sockelleisten, Bo- denbelägen, Fliesen, Natursteinen, Werksteinen, Sanitärobjekten, Teeküchen und Stöße an Lüf- tungskanälen etc.Chlorparaffine≤0,10%
Deklaration biozider Wirkstoffe in Silikonen
4.2Bauseitig verarbeitete Kleb- und Dicht- stoffe auf Basis von PU-, PU-Hybrid- und SMP-Rezepturen (silanmodifizierte Poly- mer in InnenräumenAlle Anwendungen; verarbeitet an Fenstern, PR- Profilen, Brandschutztüren, bauseitige Montage von Verglasungen in Rahmen, Doppelboden, Hohlboden, Stützenkleber, Stützensicherungskle- ber, Fugen an Bodenbeschichtungen, Sockelleis- ten, Türschienen, Montageverklebungen und Stöße an Lüftungskanälen; Nicht betrachtet wird der GlasbauChlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE ≤0,10%
lösemittelfrei oder GISCODE PU10, PU 20, PU40 (ALT) bzw. PU50 (ALT)
4.3Kleb- und Dichtstoffe auf Basis von PU, PU-Hybrid, MS-Polymer oder SMP (silan- modifizierte Polymer für die Herstellung der Luftdichtigkeit an Fassade, Fenstern und Außentüren (innen und außen)Punkt- und linienförmige Verklebungen an Außen- wändenChlorparaffine, TCEP, PBB und PBDE ≤0,10%
4.4TapetenkleberAlle Klebstoffe für TapetenPulverprodukte oder GISCODE D1
4.5Klebstoffe für Wärmedämmstoffe an Fas- sade und DachDispersions- und PU-KlebstoffeVOC≤40,0 g/l
Chlorparaffine≤0,10%
PU-Klebstoffe: PBB, PBDE, TCEP≤0,10%

Klebstoffe: PBB, PBDE, TCEP≤0,10%

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5. Belegungen und Beschichtungen mineralischer Oberflächen
5.1Außenputze auf Beton, Mauerwerk oder WDVSFassadenputze mit und ohne Filmschutz / algizide AusrüstungDeklaration biozider Wirkstoffe (sofern eingesetzt)
5.2Fassadenfarben inkl. der GrundierungenBeschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen an außenliegenden Bauteilen und in Tiefgaragen: Beton, Mauerwerk, Mörtel, Putze, WDVS und FassadentapetenVOC≤30,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur)
Deklaration biozider Wirkstoffe
Blei-Verbindungen ≤ 0,10%
5.3Beschichtungen auf mineralischen Ober- flächen (Beton, Mauerwerk, Estrich, Ze- mentplatten, Gipsplatten, Putzen und Vliesen) in InnenräumenSpachtelmassen, Dispersionsspachtel (Q-Spach- tel), Haftgründe unter Putzen/ Mörteln/ Innenfar- ben, Betonkosmetik, staubbindende Beschich- tung, Bodenbeschichtungen auf Acrylat-Dispersi- onsbasis etc.; Nicht betrachtet werden hier Bo- denflächen mit speziellen Beständigkeitsanforde- rungen (wie OS-System und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Durchfahrten, etc. Siehe hierzu Zeile 5.9 - 5.10VOC≤30,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur)
Kunstharzestriche inkl. Kunstharzbeschichtungen auf Bodenbelä- gen: Einhaltung AgBB-Schema
5.4Flammhemmend ausgerüstete Gewebe und Vliese in InnenräumenBelegung von Wand- und Deckenflächen mit Ma- lervlies und GlasfasergewebenChlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP ≤ 0,10 %
5.5InnenfarbenBeschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen im Inneren des Gebäudes: Beton, Mauerwerk, Mörtel, Spachtel, Putze sowie Gips- platten, Tapeten, Vliese etc.lösemittelfrei, formaldehydfrei und weichmacherfrei gemäß VdL-Richtlinie 01
5.6Acrylat-Beschichtungen mineralischer Untergründe mit besonderen Anforderun- gen in InnenräumenSchutzbeschichtungen mit WHG-Zulassung (Sprinklertanks etc.) oder Beständigkeit gegen Säuren, Öle etc. (z.B. Aufzugschacht, Technik- räumVOC ≤ 30,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur)
5.7Kunstharzestriche und reaktive Po- lyurethanbeschichtungen (PU inkl. Po- lyure auf mineralischen Oberflächen an Boden und Wand (innen und außen) – auch in SystemaufbautenKunstharzestriche mit PU-Komponenten, PU-Ver- siegelungen, PU-Sperrschicht unter Parkettbelä- gen, PU-Wandbeschichtungen, 2K-PU-Lacke, Flüssigkunststoffe zur Abdichtung aufgehender Bauteile oder von Wasserabläufen (Dach, Bal- kone, Küche etc.), PU-Bodenbeschichtung - aus- genommen OS-SystemeKunstharzestriche inkl. Kunstharzbeschichtungen auf Bodenbelä- gen und Wandbeschichtungen (innen): Einhaltung AgBB-Schema
Total solid oder GISCODE PU10, PU20, PU 30, PU40 (ALT) oder PU50 (ALT)

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5.8Kunstharzestriche und reaktive Epoxid- harzbeschichtungen (EP) auf minerali- schen Oberflächen an Boden und Wand (innen und außen) – auch in Systemauf- bautenKunstharzestriche mit EP-Komponenten, EP-Ver- siegelungen, EP-Wandbeschichtungen, 2K-EP- Lacke, EP-Bodenbeschichtung - ausgenommen OS-SystemeKunstharzestriche inkl. Kunstharzbeschichtungen auf Bodenbelä- gen und Wandbeschichtungen (innen): Einhaltung AgBB-Schema
GISCODE RE05, RE10, RE20, RE30, RE40 oder RE50
5.9OS-Systeme aus Epoxidharz- und PU- Beschichtungen mit speziellen Beständig- keitsanforderungen für Boden und Wand- flächen (innen und außen)Beschichtungen von Industrieböden, Parkflächen (innen und außen), Rampen und Tiefgaragen inkl. Sockelbeschichtung mit Ausnahme von Markie- rungen (nicht geregelt)GISCODE PU10, PU20, PU 30, PU40 (ALT), PU50 (ALT), PU60 (ALT) RE05, RE10, RE20, RE30, RE40 oder RE50
5.10Kunstharzestriche und PMMA-Beschich- tungen (auch OS-System für Boden- und Wandflächen sowie PMMA-Flüssigkunst- stoffe (innen und außen)Kunstharzestriche mit PMMA-Komponenten, PMMA-Beschichtung von Estrich, Terrazzo, In- dustrieböden, Parkflächen und Tiefgaragen mit Ausnahme von Markierungen (nicht geregelt) PMMA-Wandbeschichtungen sowie Flüssigkunst- stoffe zur Abdichtung aufgehender Bauteile oder von Wasserabläufen (Dach, Balkone, Küche etc.)Kunstharzestriche inkl. Kunstharzbeschichtungen auf Bodenbelä- gen und Wandbeschichtungen (innen): Einhaltung AgBB-Schema
5.11nicht filmbildende ImprägnierungenBeschichtungen auf mineralischen Untergründen im Innenbereich: Natur- und Betonwerksteinbo- denbelägeGISCODE GH0, GH10 (entaromatisiert) und GH 40
5.12BetontrennmittelSchalöle und Trennmittel für BetonageGISCODE BTM01, BTM05, BTM10 oder BTM15
6. Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz und Kunststoff
6.1Bauseitige Beschichtungen auf Holz, Me- tall und Kunststoff in Innenräumen und außenAlle dekorativen Lackierungen (1K- und 2K-Sys- tem inkl. der Haftgründe/ Grundierungen sowie Holzlasuren: Stahlträger, Stahlblechtüren, Innen- türen, Türzargen, Treppengeländer, Heizungs- rohre, Holzbauelemente (Träger, Pfosten, Riegel, Pfetten etc.), Holzbekleidungen, Fassadenbeklei- dungen etc. - ausgenommen BodenbelägeVOC ≤ 130,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur)
Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen
6.2Bauseitige Beschichtungen auf Fußbo- denbelägenLacke auf PU-/PU-Hybridbasis inkl. Grundierung/ Füller auf Holzparkett, Holztreppen und Korkfuß- bödenEinhaltung AgBB-Schema
GISCODE W1, W2+, W1/DD, W2/DD+, W3+ oder W3/DD+
Keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen
6.5Beschichtung von Holzerzeugnissen mit Ölen, Wachsen und 2K-Öl-Hybridsyste- men in InnenräumenOberflächenvergütung von Parkett, Treppenstu- fen, Treppenkonstruktionen inkl. Geländer und HolzverkleidungenBeschichtung von Parkett und Treppenstufen: Einhaltung AgBB-Schema
GISCODE Ö10, Ö10+, Ö10/DD+, Ö20 oder Ö20+

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7. Beschichtungen für den Korrosions- und Brandschutz
7.1Korrosionsschutzbeschichtungen (max. Korrosivitätskategorie C2, Schutzdauer hoch)Nassbeschichtungen für tragende Metallbauteile (Wandstärke > 3 mm) wie z.B. Stahlträger, Atri- umkonstruktion, Brücken etc.VOC ≤ 140,0 g/l (wasserbasierte Rezeptur)
7.2Korrosionsschutz tragender Metallbau- teile innen und außen (max. Korrosivitäts- kategorie C3, Schutzdauer hoch)Nassbeschichtungen für tragende Metallbauteile (Wandstärke > 3 mm) wie z.B. Stahlträger, Atri- umkonstruktion, Brücken etc.Beschichtungssystem mit VOC-Gehalt ≤ 120,0 g/m² (Gesamtsys- tem)
7.3Korrosionsschutz tragender Metallbau- teile innen und außen (max. Korrosivitäts- kategorie > C3, Schutzdauer hoch)Nassbeschichtungen für tragende Metallbauteile (Wandstärke > 3 mm) wie z.B. Stahlträger, Atri- umkonstruktion, Brücken etc.Beschichtungssystem mit VOC-Gehalt ≤ 90,0 g/m² (Gesamtsys- tem)
7.4Korrosionsschutz nicht tragender Metall- bauteile innen und außenKorrosionsschutzbeschichtungen von Treppenge- ländern, Metallunterkonstruktionen, Metallzargen, Stahltüren, Fassadenelementen, Metalldecken, Heizkörpern, Verteilerschränken, Kälterohren, Sprinklerrohren etc., Haftgründe auf Pulverlacken von Türen/ Zargen, Beschichtungen auf Metallde- cken, TGA-Rohren und Verteilerschränke (Elektro, MSR, EDV, Feuerlöschschrank) sowie Effektbeschichtungen (z.B. Metalliceffektlacke)VOC ≤ 300,0 g/l
7.5Nassbeschichtungen für den Brandschutz im Stahlbau (bau- und werkseitig)Reaktive Brandschutzbeschichtungen auf Stahl- bauteilen (1K- und 2K-SystemEinhaltung AgBB-Schema oder Leistungsausweisung auf Basis einer europäischen technischen Bewertung (ETA)
Halogenfreies Produkt
VOC≤50,0 g/l

VOC≤50,0 g/l

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8. Imprägnierungen zum Zweck des chemischen Holzschutzes
8.1Chemische Holzschutzmittel nach DIN 68800-3 in InnenräumenVorbeugende Behandlung tragender Holzbauteile nebst Auskragungen nach außenReproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,10 %
Deklaration biozider Wirkstoffe
GK 0 und 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2
GK 2 und 3: Einsatz zugelassener Biozidprodukte nach 528/2012/EG
8.2Chemische Holzschutzmittel nach DIN 68800-3 in Sondergebäuden (innen und außen)Vorbeugende Behandlung tragender Holzbauteile im Außenbereich sowie in Innenräumen mit dau- erhaft hoher Luftfeuchte über 65 - 70 % r.F. (z. B. ungeheizte Atrien, Schwimmhallen, Eissporthallen etc.)Reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,10 %
Deklaration biozider Wirkstoffe
GK 1: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2
GK 2: Holzschutz nur konstruktiv nach DIN 68800-2 oder Holz der Dauerhaftigkeitsklasse 1-3 nach DIN EN 350
GK 3 und 4: Einsatz zugelassener Biozidprodukte nach 528/2012/EG
8.3Chemische Holzschutzmittel nach DIN 68800-3 auf nichttragenden Bauteilen (in- nen und außen)Vorbeugende Behandlung und Imprägnierung von Holzfenstern, Fassadenbekleidungen, Innen- wand- und Deckenbekleidungen, Terrassenbe- läge etc.Reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,10 %
Deklaration biozider Wirkstoffe
In Innenräumen keine Biozide zugelassen
Einsatz zugelassener Biozidprodukte nach 528/2012/EG für Fenster und außenliegende Holzbauteile nach 528/2012/EG
9. Holzwerkstoffplatten
9.1Holzwerkstoffe (FPY, OSB und HPL) für den Holzbau und InnenausbauAlle Spanplatten, Hochdruckschichtstoff- (HPL) und OSB-Platten (für z. B. Trockenbau, Beklei- dungen an Decke/ Wand, Akustikdecken, Raum- akustikelemente, Einbaumöbel etc.) - ausgenom- men Türen und SanitärtrennwändeEinhaltung AgBB-Schema
Formaldehyd ≤ 0,08 ppm (0,096 mg/m3) in Prüfkammer
Reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,10 %
9.2Holzwerkstoffe (Tischler-, Faser-, Furnier- und Massivholzplatten) für den Holzbau und InnenausbauAlle Tischler-, Faser-, Furnier- und Massivholz- platten (für z. B. Trockenbau, Innenwände, Beklei- dungen an Decke/ Wand, Akustikdecken, Raum- akustikelemente an Decke/Wand, Einbaumöbel etc.)Formaldehyd ≤ 0,08 ppm (0,096 mg/m3) in Prüfkammer
Reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,10 %

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10. Bauprodukte auf Bitumenbasis
10.1Kalt verarbeitete Bitumenhaftgründe und BitumendickbeschichtungenVorstriche unter Dachabdichtungen, Bauwerksab- dichtungen gegen Erdreich (innen und außen), Bi- tumendickbeschichtungen und Dämmstoffkleber an AußenwändenGISCODE BBP 10 oder BBP 20
10.2Bituminöse Vorstriche und Verbundab- dichtungen für UmkehrdächerBitumenvoranstrich und HaftgrundGISCODE BBP 10, BBP 20 oder BBP 30
10.3Bitumenbahnen für die DachabdichtungDurch Regenwasser bewitterte Bitumenbahnen auf Dächern ausgenommen GründachaufbautenKeine CMR-Stoffe 1A/1B
Deklaration biozider Wirkstoffe
Eluat kumulierter Austrag: Mecoprop ≤ 47,0 mg/m2
11. Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen
11.1Kunststoffe (PV zur Belegung von Ober- flächen in Innenräumen sowie Kunststoff- Bauteile an der GebäudehülleWand- und Deckenbeläge (z.B. Vinyltapeten, Wandbekleidungen) und Beschichtungen (z.B. flüssige Tapeten, Dekorapplikationen), Lichtkup- peln und Kunststofffenster aus PVC sowie PVC- Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwand UGkeine Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren
Wandbekleidungen und -beschichtungen: Einhaltung AgBB- Schema
reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher ≤ 0,10 %
11.3Direkt bewitterte Metallbleche an Dach und Fassade (> 50 m2)Dacheindeckung, Dachrinnen und Fassadenbe- kleidung aus unbeschichteten Blechen aus Kup- fer, Titanzink und verzinktem StahlRegenwasserreinigungsanlagen bei Metallflächen von insgesamt > 50 m² bzw. Nachweis Abtrag gemäß Leitfaden UBA 17/05

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12. Dämmstoffe
12.1Kunstschaum-Dämmstoffplatten und Spritz- schäume für Gebäude und HaustechnikDämmplatten aus EPS, XPS, PUR, PIR, Mela- minharzschaum, Phenolharzschaum sowie ge- spritzte PUR- und UF-Dämmschäume: Dämm- stoffe an Wand, im zweischaligen Außenmauer- werk, an Fassade, in Dachaufbauten, Luft- schächten, Decken und in Bodenaufbauten (inkl. Fußbodenheizungssystem) sowie PUR-Rohr- schalen an InstallationenFrei von halogenierten Treibmitteln
EPS/ XPS-Platten: HBCD ≤ 0,10 %
PUR/ PIR-Platten: TCEP ≤ 0,10 %
Phenolharzschaumplatten und gespritzter UF-Dämmschaum: Einhaltung AgBB-Schema
12.2Flexible Kunstschaum-Dämmstoffe für die HaustechnikDämmstoffe aus EPDM-Kautschuk und PE- Schäumen an haustechnischen Installationen (RLT-Kanäle, Rohre für Wärme/Kälte/Was- ser/Medien)Frei von halogenierten Treibmitteln
SCCP, MCCP, PBB und PBDE≤ 0,10 %
12.3Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern (KMF)Alle Dämmstoffe aus MineralwolleRAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“
12.4Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstof- fen in Innenräumen sowie in Holzbau-Kon- struktionenDämmstoffe aus natürlichen/ nachwachsenden Rohstoffen (Holzfasern, Holzwolle, Zellulose, Hanf, Jute, Schafwolle etc.): Dämmung von Wand, Decke, Boden (Estrich)Reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,10 %
Deklaration biozider Wirkstoffe
12.5Ortschäume (PUR, UF) in Innenräumen und an der GebäudehülleMontage von Türen/ Fenstern und Dämmstoffen an Fassaden, UG-Wänden, Kellerdecke und Dach sowie die Dämmung kleiner Hohlräume ausgenommen Fugen in WDVS gemäß abZ und BrandschutzanforderungenFrei von halogenierten Treibmitteln
Kein UF-Schaum
TCEP, Chlorparaffine≤0,10 %
13. Bauprodukte haustechnischer Installationen
13.1Installationen Elektro, Datenverarbeitung und MSR-TechnikKabel, Leitungen, Leerrohre sowie Kabelkanäle und Kabelrinnen aus KunststoffReproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher ≤ 0,10 %
PBB, PBDE, Blei und Cadmium ≤ 0,10 %
13.2Brandschottungen innen und außen: Brand- schutzspachtelmassen, Brandschutz- coatings für Kabel und BrandschutzsilikoneSpachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderun- gen (z.B. Kabelschott, RS-Türen, Verglasungen etc.)Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP ≤ 0,10 %
13.3KältemittelRLT-Anlagen mit Kältetechnik und Wärmepum- penEs ist nur der Einsatz natürlicher Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 4 sowie als zukunftssicher bis 2030 eingestufte Kälte- mittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 3 zulässig

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5.0 Nachhaltige Materialressourcen

Um neben der Vermeidung von Schadstoffeinflüssen auf Mensch und Umwelt auch weitere Ebenen der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, muss bei der Beschaffung von Materialien für das Bauvorhaben auf eine transparente Lieferkette geachtet werden. Dadurch werden ökologische Aspekte der Herkunft und des Transports ebenso kontrol- liert wie der rechtmäßige Umgang mit Arbeitskräften.

Für die Bepunktung von Bauprodukten im Rahmen der DGNB-Zertifizierung gelten fol- gende Mindestanforderungen des Kriteriums ENV1.3:

• Nachweis des Herstellers/Verarbeiters über den Ausschluss von illegalem Roh- stoffabbau

• Nachweis des Herstellers/Verarbeiters, über den Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit (Produktbezeichnung, Aussteller des Dokuments, Ausstellungsda- tum und Unterschrift, Konformität mit der ILO-Konvention 182)

• Falls die Primärrohstoffe in der EU gewonnen und die Sekundärrohstoffe in der EU produziert wurden und dies durch eine Herstellererklärung bestätigt wird, gel- ten die beiden oberen Punkte als erfüllt.

• Sofern die Mindestanforderungen über den Nachweis eines Labels nachgewie- sen werden können, ist kein gesonderter Nachweis beizubringen. (Bei Holz über FSC bzw. PEFC abgedeckt, bei Beton über CSC-Label)

5.1 Holz aus nachhaltigen Quellen

Um illegale Methoden in der Forstwirtschaft zu verhindern müssen bezogen auf das Volumen mindestens 80% der verbauten Hölzer (auch Holzprodukte und Holzwerk- stoffe sowie Kork) aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen, was mit einem „FSC“, „PEFC“ oder „Holz von Hier“- Zertifikat nachgewiesen werden muss. Damit sind auch die Mindestanforderungen der DGNB erfüllt (Siehe Kapitel 5.0). Häufig verfügen Indust- rieprodukte aus Holzwerkstoffen nur über ein „FSC-Mix“-Zertifikat. Hierbei kann nur der jeweils zertifizierte Anteil angerechnet werden. Über Vorgaben in den Ausschreibungstexten muss ein möglichst hoher Anteil an zerti- fizierten Hölzern vorgegeben werden. Im Zuge der Objektüberwachung und –dokumen- tation sind die entsprechenden Lieferketten zu dokumentieren. Neben den oben ge- nannten Zertifikaten muss auch ein Chain of Custody (CoC)-Beleg vorgelegt werden. Dafür muss auf dem Lieferschein oder der Rechnung der jeweiligen Produkte die CoC- Zertifizierungsnummer sowie der Name des Zertifizierungsprojektes angegeben sein. Die Nachweise werden von der Objektüberwachung gesammelt und gebündelt an die Bauökologie weitergeleitet. Bei der betroffenen Position auf dem Lieferschein muss zu- dem der Zertifizierungsstatus vermerkt sein (z. B. FSC zertifiziert). Bei mehreren Betei- ligten an der Lieferkette, z. B. durch ZwischenhändlerInnen müssen die genannten An- gaben auch von den vorangegangenen LieferantInnen lückenlos vorgelegt werden.

5.2 Beton

Recycling-Beton ist am Markt für die Druckfestigkeitsklassen C8/10 bis einschließlich C30/37 verfügbar sowie für die Expositionsklassen X0, XC1 bis XC4, XF1, XF3 und XA1 (siehe Zement-Merkblatt Betontechnik B30). Eingesetzter Beton muss zu mindes- tens 30 Prozent Recycling-Beton sein, sofern es technisch möglich ist. Die Prozentan- gabe betrifft hier sowohl Masse als auch Volumen. Dafür muss eine Selbstdeklaration des Herstellers vorgelegt werden mit Angabe des herstellerspezifischen oder branchentypischen Recyclatanteils. Beruht diese Angabe auf branchentypischen Werten muss der Hersteller zusätzlich bestätigen, dass die Pro- duktionsweise den branchenüblichen Praktiken entspricht.

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Für den Recyclatanteil gelten zudem die Mindestanforderungen, die in Kapitel 5.0 auf- geführt sind. Bei Beton können diese Mindestanforderungen durch ein CSC-Label der Stufe Silber oder höher nachgewiesen werden in Verbindung mit dem Lieferschein, auf dem die Projektbezeichnung und die CSC-Zertifikatsnummer vermerkt sind. Die Nach- weise werden durch den GU gesammelt und gebündelt an die Bauökologie weitergelei- tet.

5.3 Erden und Substrate

Mindestens 30% der Gesamtmasse der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsub- strate müssen aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien bestehen. Dafür müssen die Lieferscheine sowie eine Selbstdeklaration des Herstellers vorgelegt werden mit Angabe des Recyclatanteils. Außerdem müssen Prüfzeugnisse eingereicht werden, die durch anerkannte Prüfstellen (Fremdüberwachung) erstellt wurden. Diese dürfen bei Auslieferung des Recyclingmaterials nicht älter als sechs Monate sein. Die Nachweise werden durch den GU gesammelt und gebündelt an die Bauökologie wei- tergeleitet.

Verweise und Quellen

Anforderungstabelle Schadstoffvermeidung (siehe Kapitel 4.0) gemäß QNG Handbuch Anlage 3 Anhang 313, verfügbar unter https://www.qng.info/app/uplo- ads/2023/11/QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr- 14.09.2023.pdf

AgBB-Schema verfügbar unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/fi- les/medien/4031/dokumente/agbb_bewertungsschema_2021.pdf

QNG-Anforderungen gemäß QNG Handbuch Anlage 3, verfügbar unter QNG_Hand- buch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1-4_GR-1.pdf

DGNB Kriterienkatalog Gebäude Neubau, Version 2018, nach Registrierung verfügbar unter https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/das-wichtigste-zur-dgnb-zertifizierung/kri- terien, kann alternativ bei Bedarf durch das IB Hausladen zur Verfügung gestellt werden

Zement-Merkblatt Betontechnik B30 verfügbar unter https://www.beton.org/filead- min/beton-org/media/Dokumente/PDF/Service/Zementmerkbl%C3%A4tter/B30.pdf

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Abkürzungen

abZ allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

AfPS GS Ausschuss für Produktionssicherheit (AfPS) geprüfte Sicherheit (GS)-Spezifikation AgBB-Schema Bewertungsschema v. a. für VOC aus Bauprodukten des Aus- schuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kom- munaler Verwaltungen BaP Benzo(a)pyren (persistenter organischer Schadstoff)

CMR Carcinogenic, Mutagenic or Toxic for Reproduction - krebserzeu- gende, erbgutverändernde oder fruchtschädigende Stoffe CoC Chain of Custody (Lieferkette)

CSC Concrete Sustainability Council

DE-UZ bzw. Umweltzeichen BLAUER ENGEL der Bundesregierung RAL-UZ

DGNB Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen

ELF Gütezeichen für emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfreie Innenfarben EMICODE Gütesiegel der Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerk- stoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. EP Epoxidharz

EPDM Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk

ETA Europäische Technische Bewertung

FSC Forest Stewardship Council

GISCODE Gefahrstoff-Informations-System-Code der Berufsgenossenschaf- ten der Bauwirtschaft (BG Bau) GUT Produktpass für textile Bodenbeläge der Gemeinschaft umwelt- freundlicher Teppichboden e.V. ILO International Labour Organisation

LPH Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) MCCP Mittelkettige Chlorparaffine

MS-Polymer silanmodifiziertes Polymer auf Polyetherbasis

MVV TB Muster-Verwaltungsvorschrift technischer Baubestimmungen

NDB Nachhaltigkeitsdatenblatt

PAK Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe

PBB Polybromierte Biphenyle (Flammschutzmittel)

PBDE Polybromierte Diphenylether (Flammschutzmittel)

PE Polyethylen

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PEFC Programme fort he Endorsement of Forest Certification

PMMA Polymethylmethacrylat (thermoplastisches Polymer)

POP-VO Verordnung über persistente organisch Stoffe ((EG) Nr. 850/2004)

PU Polyurethan

QNG Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

REACH Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrie- rung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) SCCP Kurzkettige Chlorparaffine

SDB Sicherheitsdatenblatt

SMP silanmodifiziertes Polymer

SVHC Substance of Very High Concern (Besonders Besorgniserregende Stoffe) TCEP Tris(2-chlorethyl)phosphat (Flammschutzmittel und Weichmacher)

TD Technisches Datenblatt

TM Technisches Merkblatt

TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

UBA Umweltbundesamt

UF Harnstoff-Formaledhydharz

VdL Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V.

VOC Volatile Organic Compounds (Flüchtige organische Verbindun- gen) WHG Wasserhaushaltsgesetz

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