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BSZF – LV Vorbemerkung DGNB
Allgemeine Standardbeschreibung / Vorbemerkungen zur DGNB-Zertifizierung - Vorabzug
1.0 Einleitung
Das Bauvorhaben „Berufsschulzentrum Freising“ wird nach den Kriterien des DGNB Zertifizierungssystems (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, Neubau Version 2018) bewertet. Ziel ist hierbei mindestens das Gütesiegel „Silber“ zu erreichen. Dafür werden hohe ökologische Anforderungen an die Baustoffe sowie an den Baustellenprozess gestellt. Ziel ist es, die Errichtung eines sehr schadstoffarmen Gebäudes und den Schutz der Umwelt sicherzustellen. Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) müssen uneingeschränkt geeignet sein, die Voraussetzungen für die DGNB-Zertifizierung „Silber“ zu erfüllen. Alle Mehraufwendungen, die dem AN durch die Einhaltung der DGNB-Anforderungen entstehen, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die in diesem Dokument beschriebenen Maßnahmen ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen oder dem Stand der Technik anerkannten Regeln.
2.0 Bauproduktauswahl
2.1 Allgemeine Anforderungen und Deklarationspflicht
Für alle Baumaßnahmen dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Insbesondere dürfen nur schadstoffarme und lösemittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und olfaktorisch unauffällige Produkte und Materialien verwendet werden.
Es werden in bestimmten Leistungspositionen spezifische Anforderungen (z.B. Inhaltsstoffe, Emissionsverhalten, GISCODE, Gütesiegel, zertifiziert nachhaltige Ressourcengewinnung) gestellt, die durch die Bieter bei der Bauproduktauswahl zwingend zu berücksichtigen sind.
Der Auftragnehmer hat nach der Vergabe, jedoch spätestens 10 Arbeitstage vor Bestellung bzw. Anlieferung des Produktes auf der Baustelle, nachzuweisen, dass die eingeplanten Produkte die DGNB-Anforderungen erfüllen. Dazu müssen die Bauprodukte durch das ausführende Unternehmen mit Bezug zu den Leistungspositionen (Liste) benannt und mit den relevanten Datenblättern und Erklärungen beim Auditor zur Prüfung eingereicht werden. Die Bauprodukte werden innerhalb von 10 Arbeitstagen auf Zulässigkeit geprüft und das Prüfergebnis dem Unternehmer mitgeteilt. Sollten Bauprodukte nicht zugelassen werden, kann der Unternehmer ein alternatives Produkt vorschlagen. Das Vorschlagen eines Alternativproduktes ist pro LV- Position nur einmal ohne zusätzliche Kosten möglich. Bei weiteren Abstimmungsschleifen wird der Aufwand in Rechnung gestellt. Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht verbaut werden. Der Auftragnehmer benennt einen Ansprechpartner und nimmt an einer Einweisung zur Erläuterung der Abläufe zur Materialfreigabe teil. Aus einer fachlich begründeten Ablehnung einzelner Baustoffe, die die Anforderungen nicht erfüllen, kann der AN keinen Nachtragsanspruch ableiten. Während der Bauausführung erfolgen Kontrollen bezüglich der ausschließlichen Verwendung von zum Einbau freigegebenen Bauprodukten. Bei Verstößen wird der Einbau untersagt. Bei bereits erfolgtem Einbau kann der Rückbau oder die Durchführung einer Freimessung durch den Bauherrn, beides zu Lasten des Unternehmers, angeordnet werden. Für die Nachweisführung der Umsetzung eines sehr schadstoffarmen Gebäudes erfolgen nach der Fertigstellung Raumluftmessungen. Gibt der Auftragnehmer einzelne Leistungen an Subunternehmer weiter, ist er zur Weitergabe der Material- und Produktanforderungen verpflichtet. Werden von Subunternehmern abweichende Materialien und Produkte verwendet, trägt hierfür der Auftragnehmer die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
Die Zertifizierung für den Bauherrn wird von einem externen Büro in der Funktion des DGNB-Auditors durchgeführt. Dieses ist die Schnittstelle zur Zertifizierungsstelle DGNB e. V. in Stuttgart, bei der alle notwendigen Nachweise eingereicht werden.
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2.2 Freigabeprozess
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die eingesetzten Produkte und Materialien den DGNB-Anforderungen entsprechen. Jedes Produkt muss zur Prüfung und Freigabe beim Bauökologen mit folgenden Angaben eingereicht werden: Produkttyp, Produktname, Hersteller, Einbauort, Menge, Nachweisunterlagen (TM, SDB, Zertifikate, Herstellererklärung, sonstiges). Für Holz, Holzwerkstoffe und Naturstein müssen außerdem die Lieferscheine (mit durchgängiger CoC-Nummer für nachhaltiges Holz) eingereicht werden. Zur Einreichung wird der Online-Produktmanager von Building Material Scout verwendet. Bei Ergänzungen oder Produktaustausch ist der Bauökologe zu informieren und die Materialdeklarationsliste im Online- Produktmanager fortzuführen. Die deklarierten Produkte sind vom AN verbindlich zu verwenden. Änderungen der deklarierten Produkte sind rechtzeitig anzukündigen und bedürfen der Zustimmung des Bauökologen.
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3.0 Luftdichte Ausführung
Die Anforderung an die luftdichte Bauweise und der Zielwert des Blower-Door Tests q E50 ≤ 1,8 m³/m²h muss bei allen Arbeiten und Ausführungen gewährleistet werden. Nachbesserungen zum Erreichen der geforderten Zielwerte gehen auf Kosten der Firma, die die Undichtigkeiten verursacht hat.
4.0 Vorbemerkungen Materialökologie
Bezüglich der Materialökologie ist das Bauökologische Materialkonzept vom 26.02.2025 zu beachten und umzusetzen.
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