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214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer FB 24-B-2026-066
Baumaßnahme Stadt Halle (Saale) GS Rosa Luxemburg, Innentüren
Leistung Los 14 Innentüren
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am ............ spätestens ............ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der ............ , spätestens am letzten Werktag dieser KW. × innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 30.11.2026 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) × am 15.07.2027 innerhalb von ............ Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der ............ , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: × vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn × vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung × folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
× Werkplanung - vom 30.11.2026 bis 10.02.2027 Erdgeschoss - vom 10.03.2027 bis 23.03.2027 Obergeschoss - vom 02.04.2027 bis 15.04.2027 Dachgeschoss - vom 27.04.2027 bis 12.05.2027 Kellergeschoss - vom 13.05.2027 bis 27.05.2027
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: ............ € (ohne Umsatzsteuer) × 0,10 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,00 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne
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Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf ............ Tage.
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) × Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche × Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und „Abschlagszahlungs-/ Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Vorauszahlungsbürgschaft“ Satz 3 VOB/B das Formblatt
7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 und 10.2 entfällt, siehe nächste Seiten - Punkte 10.3 - 10.17
Die Formulierungen zur Vertragsstrafe unter Punkt 2 "[...] Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme" sind jeweils zu ersetzen durch "[...] Prozent der Abrechnungssumme".
Im Rahmen der Einführung der verpflichtenden Rechnungslegung per E-Rechnung besteht die Möglichkeit, die Rechnungen über das Rechnungsportal des Landes Sachsen-Anhalt zu übermitteln. Onlinedienst des Landes: https://serviceportal.sachsen-anhalt.de/SachsenAnhaltGateway/Service/Entry/XRECHNUNG Zentrale E-Mailadresse für den Rechnungseingang (auch an die Stadt Halle (Saale)): kommunen@erechnung.sachsen-anhalt.de
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Leitwege-ID der Stadt Halle: 15002000-0000-56 Participant-ID (Peppol): 0204:15002000-0000-56
Hinweis zu § 8 TVergG LSA:- Die Erklärungen und Nachweise nach den jeweils einschlägigen vergaberechtlichen Formvorschriften sind in Textform mittels elektronischer Mittel einzureichen.
- Bestbieter müssen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVergG LSA und nach den in § 1 Abs. 2 Satz 1 TVergG LSA genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb der bestimmten Frist vorlegen.
- Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ----- ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
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