Informationsblatt Datenschutz_01_2400215.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:49 (Europe/Berlin)

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Informationsblatt Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogenen Daten gemäß Kapitel 3 Artikel 13 bis 22 Datenschutz-Grundverordnung

  1. Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen

Verantwortliche/r: Landeshauptstadt Schwerin – Der Oberbürgermeister

Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin

Telefon: +49 (0)385 / 545 - 1000

E-Mail-Adresse: ob@schwerin.de

Internet-Adresse: https://www.schwerin.de

  1. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte/r: Landeshauptstadt Schwerin – Fachdienst Hauptverwaltung

Datenschutzbeauftragte/r

Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin

Telefon: +49 (0)385 / 545 - 1267

E-Mail-Adresse: datenschutz@schwerin.de

Internet-Adresse: https://www.schwerin.de

  1. Zweck und Rechtsgrundlage

Zweck: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt für die Durchführung eines Vergabeverfahrens im Rahmen von Beschaffungsvorgängen.

Rechtsgrundlage: Öffentliche Auftraggeber unterliegen grundsätzlich rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnungen, Steuergesetze).

Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz- Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

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  1. Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen

Es findet keine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Ländern außerhalb der EU statt. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten außerhalb der Bundesrepublik findet gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DS-GVO im Fall einer Anfrage der EU-Kommission (§ 183 GWB) oder einer Vorlage der Vergabeakten an dem Europäischen Gerichtshof statt.

  1. Empfänger von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens, auch im E- Vergabemanagementsystem, dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.

Die Daten werden nur weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder die Einwilligung für die Übermittlung vorliegt.

Zu Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: Nachprüfstelle, Rechnungsprüfer, Vergabekammern, Gerichte und andere das Vergabeverfahren überprüfende Behörden des Auftraggebers.

Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Zentrale Vergabestelle der KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR) können zu diesem Zweck Daten erhalten. Soweit Ihre Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses verarbeitet werden, wird auch der Auftragsverarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.

  1. Dauer der Speicherung

Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§§ 79 ff Landeshaushaltsordnung M-V i.V.m. VV zu §§ 70 bis 80 Nummer 4.7 ff. Landeshaushaltsordnung M-V) sowie die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und vergaberechtlichen Aufbewahrungsfristen. Die Rechtsgrundlage für die Speicherung bildet Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung.

  1. Rechte der betroffenen Person gemäß Art. 15 ff. Datenschutz-Grundverordnung

a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft betreffend der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten über die betroffene Person.

b) Recht auf Berichtigung

Es besteht ein Recht auf Berichtigung der Daten der betroffenen Person, sofern diese nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

c) Recht auf Löschung

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten der betroffenen Person zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht.

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e) Recht auf Widerspruch

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

f) Recht auf Unterrichtung

Es besteht ein Recht auf Unterrichtung, an welchen Empfänger Informationen weitergeleitet wurden, die berichtigt worden sind, die gelöscht wurden oder deren Verarbeitung eingeschränkt wurde,

g) Recht auf Datenübertragbarkeit

Es besteht ein Recht der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber verarbeitet, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

h) Recht auf Beschwerde

Es besteht ein Recht der betroffenen Person auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) Schloss Schwerin Lennéstraße 1 19053 Schwerin Telefon: +49 385 59494 0 Telefax: +49 385 59494 58 E-Mail: info@datenschutz-mv.de Webseite: www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de.

  1. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung ist es erforderlich, dass diejenigen personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Ohne diese Daten ist der Abschluss von Verträgen nicht möglich. Werden notwendige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, darf die Geschäftsbeziehung nicht aufgenommen oder fortgesetzt werden.

  1. automatisierte Entscheidungsfindung, Profiling

Es wird keine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidungsfindung genutzt.

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