Ergänzung VVB 214 (Besondere Vertragsbedingungen)
- Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 AGB des Bieters
Werden dem Angebot vom Bieter dessen eigene AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) beigefügt, werden diese ausdrücklich nicht akzeptiert und nicht Bestandteil des Auftrages.
10.2 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
10.3 Es werden Festpreise vereinbart.
10.4 Bekämpfung illegaler Beschäftigung
Vertreter des Auftraggebers sind jederzeit berechtigt, eine Liste der zur Zeit auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter zu erstellen. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer selbst diese Liste anzufertigen.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Identität seiner Mitarbeiter auf der Baustelle überprüft werden kann.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Liste, die der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen soll, den Institutionen zu übergeben, die in der Lage sind, die Rechtmäßigkeit der Beschäftigungsverhältnisse festzustellen.
Bei Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit kann dem Auftragnehmer der Auftrag entzogen werden und von weiteren Aufträgen ausgeschlossen werden.
Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 ist eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Abs. 1 Satz 1 des EstG vorzulegen.
10.5 Toleranz Regelung für die Abrechnung mit DV-Anlagen
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV-Anlagen geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 von Tausend bei jeder Ordnungszahl die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 von Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht, aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden.
10.6 Versicherung
10.6.1 Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber hat für alle investiven Neubau- und Umbaumaßnahmen eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen.
Versichert sind Bauleistungen, welche fest mit dem Baukörper verbunden sind, die den Kostengruppen 230, 300, 400 und 500 (jedoch ohne KG 510 Geländeflächen- und 590 – sonstige Maßnahmen für Außenanlagen -) zuzuordnen sind.
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Ergänzung VVB 214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Für die Auftragnehmer beträgt der Prämiensatz 0,125% von der Brutto- Abrechnungssumme einschließlich Versicherungssteuer. Der Prämienanteil wird von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Die Selbstbeteiligung beträgt 150,00 Euro je Schadensfall.
Bei Schäden, die zu Lasten eines versicherten Unternehmers gehen, der die Bauleistung ausgeführt hat, leistet der Versicherer für die Kosten zur Wiederherstellung und Aufräumung in eigener Regie des Unternehmers Entschädigung.
Wird nach dem Leistungsverzeichnis abgerechnet, so werden 90% der Preise ersetzt, die in dem Bauvertrag vereinbart oder auf gleicher Grundlage ermittelt worden sind.
10.6.2 Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Auftragserteilung eine Bestätigung über das Bestehen einer Betriebs - Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen
1.500.000,00 Euro für Personenschäden 500.000,00 Euro für Sachschäden
vorzulegen.
10.7 Schutz gegen Baulärm
Die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Lärm“ vom 19.08.1970, erlassen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, ist zu beachten. Die entsprechenden Vorgaben zu Immissionsrichtwerten in dB (A) sind zwingend einzuhalten.
10.8 Baustrom, Bauwasser, Bauschild
10.8.1 Für Baustrom und Bauwasser werden je 0,3% der Abrechnungssumme von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.
10.8.2 Für das Bauschild werden 75,00 Euro als Pauschale von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.
10.9. Baustellenabsicherung
Bei Nutzung von Sicherheitstechnik zur Baustellenüberwachung werden für das Betreiben und Vorhalten 0,65% der Abrechnungssumme von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht.
10.10 Verhalten im Rahmen der Vertragserfüllung
Im Rahmen der Vertragserfüllung werden Beleidigungen, Belästigungen und Diskriminierungen jeglicher Art in Wort, Schrift und Bild nicht toleriert.
Zuwiderhandlungen können zum Verweis aus/von dem Objekt führen. Die dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehraufwendungen für die beauftragte Tätigkeit gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
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