BVB_Innenputzarbeiten_2022_inkl. WBVB.pdf

Innenputzarbeiten am Röntgen-Gymnasium in Remscheid

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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214 Besondere Vertragsbedingungen

Baumaßnahme und Maßnahmennummer

Leistung (Fachlos(e), Gewerk(e))

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Allgemeine Vertragsgrundlagen

0.1. Lage der Baustelle |

0.2. Zugangswege

Öffentliche Straßen

Art, Bezeichnung

Abschnitt

Privatstraßen

Art, Bezeichnung

Verkehrsbeschränkung

Gewichtsbeschränkung

0.3. Dem Auftragnehmer werden (nach § 4 Nr. 4 VOB/B) unentgeltlich zur Benutzung überlassen:

Lager- und Arbeitsplätze

Darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.

Verkehrswege innerhalb des Baugeländes

Wasseranschlüsse

Lage

Durchmesser Leistung Druck

Stromanschlüsse

Lage

Stromart Spannung Stromstärke

Sonstige Anschlüsse

0.4. Bau- und Sicherheitsüberwachung

Die Bauüberwachung obliegt: Stadt Remscheid -Gebäudemanagement- Vertreten durch:

Anordnungen Dritter dürfen nur in Absprache mit der städt. Bauüberwachung befolgt werden.

 Die Sicherheitskoordination obliegt: I SI-TEC GmbH Grünenplatzstr. 16-18 42899 Remscheid  Der/Die Beauftragte für die Sicherheitskoordination wird im Auftragsschreiben benannt.

Grundlage: VHB Ausgabe 2017 - Stand 2019; Bearbeitungsstand April 2022 Seite 1 von 4

214 Besondere Vertragsbedingungen

  1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen) Mit der Ausführung ist zu beginnen  am_ ________________.  spä testens _______ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.  in d er ____ KW _______, spätestens am letzten Werktag dieser KW.  inne rhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum __________ zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.  nac h der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)  am_ ________________.  inne rhalb von _______ Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.  in d er ____ KW _______ , spätestens am letzten Werktag dieser KW.  in d er im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:  vors tehende Frist für den Ausführungsbeginn  vors tehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung  folg ende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen  aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

  1. Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:  ___ _________ € (ohne Umsatzsteuer)  ___ ___ Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt _______Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.3. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

Grundlage: VHB Ausgabe 2017 - Stand 2019; Bearbeitungsstand April 2022 Seite 2 von 4

214 Besondere Vertragsbedingungen

  1. Zahlung (§16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf _______ Tage.

  1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B)  Auf S icherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.  Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

  2. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.   Soweit die Auftragssumme mindestens 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicher­ heit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten.

  3. Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, kann dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers (VHB) verwendet werden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft"

  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft"

  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft"

Sollten diese Formulare nicht genutzt werden, ist die eingereichte Bürgschaft mit den analogen Angaben beim Auftraggeber einzureichen.

  1. Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

  1. Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

  1. Frei

Grundlage: VHB Ausgabe 2017 - Stand 2019; Bearbeitungsstand April 2022 Seite 3 von 4

214 Besondere Vertragsbedingungen

  1. Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Grundlage: VHB Ausgabe 2017 - Stand 2019; Bearbeitungsstand April 2022 Seite 4 von 4

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