234_Eigenerklärung_Bieter-Arbeitsgemeinschaft.docx

Innenputzarbeiten am Röntgen-Gymnasium in Remscheid

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Bezeichnung der Bauleistung:
Vergabenummer 28-26-070Bezeichnung Innenputzarbeiten Röntgen-Gymnasium Remscheid

Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Größe des Unternehmens:
Nationalität des Eigentümers:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Größe des Unternehmens:
Nationalität des Eigentümers:
Mitglied
USt-ID:
Größe des Unternehmens:
Nationalität des Eigentümers:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
OrtDatumUnterschrift
OrtDatumUnterschrift
OrtDatumUnterschrift

Diese Erklärung ist dem Angebot bei Einreichung über dem Vergabemarktplatz NRW beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:

Datei der unterschriebenen und eingescannten Erklärung oder Datei der unterschriebenen und abfotografierten Erklärung.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Einreichung des Angebotes im Formular 312_322 EU.

Hinweis:

Die Eigenerklärung Ausschlussgründe (521), Mindestbedingung 1 ist von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln unterschrieben mit dem Angebot vorzulegen.

Erläuterungen zu den Daten der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die nachträgliche Veröffentlichung

  1. Einordnung des Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen

Zur Einordnung als KMU sind anzugeben:

Kleinstunternehmen, Kleines Unternehmen, Mittleres Unternehmen oder Großunternehmen (sofern vorherige Klassifikation nicht zutreffend).

Die Definitionen sind angelehnt an Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG (Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003). Informationen zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen bzw. der finanziellen Schwellenwerte sind unmittelbar der v. g. Empfehlung zu entnehmen.

  • Kleinstunternehmen (weniger als zehn Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 2 Mio. Euro)

  • Kleines Unternehmen (weniger als 50 Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 10 Mio. Euro

  • Mittleres Unternehmen (weniger als 250 Personen und Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro bzw.

Jahresbilanzsumme weniger als 43 Mio. Euro.

  1. Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert ist

Als Definition des Begriffes „wirtschaftlicher Eigentümer“ kann der Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ nach § 3 Geldwäschegesetz herangezogen werden (Hinweis auf § 3 GwG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)).

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