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224 (Lohngleitklausel zum Angebot)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Lohngleitklausel zum Angebot Hinweise: Wenn kein Änderungssatz angegeben ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Gehaltsmehraufwendungen. Pro Abschnitt ist nur ein einheitlicher Änderungssatz zulässig. Die angebotenen Änderungssätze werden in die Wertung einbezogen.
Maßgebender Lohn ist der Lohn der Lohngruppe1
| Abschn.-Nr. | Abschnittsbezeichnung/ 0,001xÄnderungsbetrag2 | Fikt. Lohnänd.3 in Cent/Std. | Änd.-Satz2 in v.t. je Cent | Summe in Euro2 (Spalte234) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) | ||||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) | ||||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) | ||||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) |
Summe der Abschnitte = Summe der Aufwendungen=
abzüglich Selbstbeteiligung4 = Summe der Abschnitte gem. Spalte 2 x 0,005 -
Erstattungsbetrag Lohnänderung ohne Umsatzsteuer5
1 vom Auftraggeber einzusetzen 2 vom Bieter einzusetzen 3 vom Auftraggeber einzusetzen; die fiktive Lohnänderung dient nur zur Wertung der Angebote 4 vom Bieter einzusetzen; wenn die „Selbstbeteiligung“ größer ist als die „Summe der Aufwendungen“, ist in nachfolgender Berechnung für „Erstattungsbetrag Lohnänderung“ = 0,00 € einzusetzen 5 Vom Bieter einzusetzen; der Erstattungsbetrag Lohnänderung ist in das LV zu übertragen. Der Erstattungsbetrag wird bei der Wertung berücksichtigt; er wird der Höhe nach aber nicht Vertragsbestandteil.
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224 (Lohngleitklausel zum Angebot) Vertragsbedingungen Lohngleitklausel
1 Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden nur erstattet, wenn sich der maßgebende Lohn durch Änderungen der Tarife oder bei einem tariflosen Zustand durch Änderungen aufgrund von orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen erhöht oder vermindert hat.
Maßgebender Lohn ist der Gesamttarifstundenlohn (Tarifstundenlohn und Bauzuschlag) des Spezialbaufacharbeiters gemäß Lohngruppe 4 (West), wenn der Auftraggeber im „Angebot Lohn- gleitklausel“ nichts anderes angegeben hat. Mehr- oder Minderaufwendungen aufgrund solcher Tarifverträge, die am Tag vor Ablauf der Ange- botsfrist abgeschlossen waren (Unterzeichnung des Tarifvertrages durch die Tarifpartner), werden nicht erstattet; das Gleiche gilt für Betriebsvereinbarungen bei einem tariflosen Zustand.
2 Bei Änderung des maßgebenden Lohns um jeweils 1 Cent/Stunde wird die Vergütung für die nach dem Wirksamwerden der Änderung zu erbringenden Leistungen um den im „Angebot Lohngleit- klausel“ vereinbarten Änderungssatz erhöht oder vermindert.
Satz 1 findet auf Nachträge insoweit keine Anwendung, als in deren Preisen Lohnänderungen be- reits berücksichtigt sind. Durch die Änderung der Vergütung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehr- oder Min- deraufwendungen einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen oder tariflichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten. Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen än- dern. Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot erteilt worden, so gelten die im Angebot Lohngleitklausel vorgesehenen Änderungssätze, wenn nicht aufgrund des Nebenangebots andere Vereinbarungen getroffen worden sind.
3 Der Wert der bis zum Tage der Änderung des maßgebenden Lohns erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch ein gemeinsames Aufmaß oder auf andere geeignete Weise
- zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt auf der Baustelle oder in Werk- oder sonstigen Betriebsstätten - ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen.
4 Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehrauf- wendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Bauausführung nicht angemessen gefördert hat.
5 Von dem nach den Nrn. 2 bis 4 ermittelten Mehr- oder Minderbetrag wird nur der über 0,5 v.H. der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel).
Dabei sind der Mehr- oder Minderbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen. Ein Mehr- oder Minderbetrag kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbe- teiligungsbetrag überschritten ist; bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5 v.H. der Auf- tragssumme zugrunde gelegt.
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224 (Angebot Lohngleitklausel)
| Bieter Rohbau GmbH, Musterstadt | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 2/2016 | 12.01.2016 | |
| Baumaßnahme Neubau eines Verwaltungsgebäudes | ||
| Leistung Rohbauarbeiten |
Lohngleitklausel zum Angebot Hinweise: Wenn kein Änderungssatz angegeben ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Gehalts- mehraufwendungen. Pro Abschnitt ist nur ein einheitlicher Änderungssatz zulässig. Die angebotenen Änderungssätze werden in die Wertung einbezogen. Auf ein Angebot, bei dem im Änderungssatz auch andere als lohn- und gehaltsbezogene Anteile enthalten sind, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Maßgebender Lohn ist der Lohn der Lohngruppe1
4 (West) (Spezialfacharbeiter)
| Abschn.-Nr. | Abschnittsbezeichnung/ 0,001xÄnderungsbetrag2 | Fikt. Lohnänd.3 in Cent/Std. | Änd.-Satz2 in v.t. je Cent | Summe in Euro2 (Spalte234) | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 1 | Rohbauarbeiten | 71 | 0,2514 | 38.470,99 | ||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x 2.155.354,11 (Betrag) | ||||||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) | ||||||
| e stelle | ||||||
| r gaben der Vergab | e stelle | |||||
| 0 | Eintrag(Aubnscghenitnts binez eroichtenurn Sg)c hrift: Vo ,001x Eintragungen in blauer Schrift: A (Betrag) | |||||
| ngaben des Bieter | s | |||||
| (Abschnittsbezeichnung) 0,001x (Betrag) |
Summe der Abschnitte 2.155.354,11 Summe der Aufwendungen= 38.470,99
abzüglich Selbstbeteiligung4 = Summe der Abschnitte gem. Spalte 2 x 0,005 - 10.776,77
Erstattungsbetrag Lohnänderung ohne Umsatzsteuer5 27.694,22
1 vom Auftraggeber einzusetzen 2 vom Bieter einzusetzen 3 vom Auftraggeber einzusetzen; die fiktive Lohnänderung dient nur zur Wertung der Angebote 4 vom Bieter einzusetzen; wenn die „Selbstbeteiligung“ größer ist als die „Summe der Aufwendungen“, ist in nachfolgender Berechnung für „Erstattungsbetrag Lohnänderung“ = 0,00 € einzusetzen 5 Vom Bieter einzusetzen; der Erstattungsbetrag Lohnänderung ist in das LV zu übertragen. Der Erstattungsbetrag wird bei der Wertung berücksichtigt; er wird der Höhe nach aber nicht Vertragsbestandteil.
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