Inhaltliche Dokumentation verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.03.2026, 18:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
4.680.000 EUR
Lose
8
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.02.2026
CPV-Codes
Juristische Dienste (75231000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
122922-2026
Verfahrensnummer
e8b33f7d-d3e5-423a-a347-da7a2c8ab582

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland, beauftragt externe Dokumentationsstellen mit der inhaltlichen Erschließung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte. Die Entscheidungen sollen systematisch eingeordnet, mit anderen Rechtsinformationen verknüpft und gegebenenfalls mit einem Orientierungssatz versehen werden; die erforderliche Software wird bereitgestellt. Vorgesehen sind jährlich etwa 8.000 Entscheidungen in acht gleichartigen Losen, mit einer möglichen Bandbreite von 6.000 bis 10.000 Entscheidungen, und ein geschätzter Gesamtwert von 4,68 Millionen Euro. Die Vertragslaufzeit soll mindestens drei und höchstens sechs Jahre betragen; Angebote können bis zum 10. März 2026 um 17:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.

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Leistungen nach Losen (8)

  • LOT-0001 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 14.680.000 EUR

    Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.

    Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 14.680.000 EUR

    Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.

    Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 14.680.000 EUR

    Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.

    Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 14.680.000 EUR

    Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.

    Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 14.680.000 EUR

    Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.

    Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 14.680.000 EUR

    Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.

    Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 14.680.000 EUR

    Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.

    Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 14.680.000 EUR

    Das Bundesverwaltungsgericht ist künftig für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Es arbeitet dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichte soll die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen erfolgen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Dieser stellt die für Tätigkeit notwendige Software zur Verfügung. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von 8.000 Entscheidungen in acht inhaltsgleichen Losen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben (mithin 10.000 Entscheidungen) oder 25 % nach unten (mithin 6.000 Entscheidungen) betragen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina. Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht, soweit dem Auftraggeber hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit soll mindestens drei und längstens sechs Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und dem Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen ein Vertrag geschlossen.

    Frist: 10.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Mit der Abgabe des Angebotsschreibens erklärt der Bieter darüber hinaus, dass: • keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen, • keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen, • die Sanktionen gegen die Russische Förderation einhält, • Verfassungstreue im Sinne des Grundgesetze wahrt und • bei Beratungs- und Schulungsdienstleistungen eingesetztes Personal nicht die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet. Gemäß § 56 VgV werden gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in einer angemessenen Frist nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 1

30%
70%

LOT-0002 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 1

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LOT-0003 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 1

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LOT-0004 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 1

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LOT-0006 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 1

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LOT-0007 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 1

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LOT-0008 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht - Los 1

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Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Mit der Abgabe des Angebotsschreibens erklärt der Bieter darüber hinaus, dass: • keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen, • keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen, • die Sanktionen gegen die Russische Förderation einhält, • Verfassungstreue im Sinne des Grundgesetze wahrt und • bei Beratungs- und Schulungsdienstleistungen eingesetztes Personal nicht die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet. Gemäß § 56 VgV werden gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in einer angemessenen Frist nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 350389-2026

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