Ingenieurplanung für den Ausbau der Kreisstraße K 43 in der Ortsdurchfahrt Bockup
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25984338
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beauftragt Ingenieurleistungen für die Planung des Ausbaus der Kreisstraße K 43 in der Ortsdurchfahrt Bockup. Gegenstand ist die Objektplanung von Verkehrsanlagen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021; die Beauftragung ist als Stufenvertrag vorgesehen. Angaben zu Umfang, Zeitrahmen oder geschätztem Auftragswert liegen nicht vor.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Ingenieurleistungen Ausbau K 43 OD Bockup gemäß HOAI 2021 Objektplanung Verkehrsanlagen (Stufenvertrag)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Landkreis Ludwigslust-Parchim - Ingenieurleistungen Ausbau K 43 OD Bockup gemäß HOAI 2021 Objektplanung Verkehrsanlagen (Stufenvertrag)
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Ingenieurleistungen Ausbau K 43 OD Bockup gemäß HOAI 2021 Objektplanung Verkehrsanlagen (Stufenvertrag)
Vergabeunterlagen
Zu dieser Bekanntmachung stellt das Ursprungsportal noch keine Unterlagen bereit.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25984338
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.