A_131-LF_Teilnahmebedingungen.pdf

Ingenieurleistungen für Bauoberleitung und Objektüberwachung beim Ersatzneubau der Cäcilienbrücke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 12:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen des Bundesministeriums für Verkehr (TnLF)

Ausgabe 01/2026

Zum Verbleib beim Bewerber bestimmt, nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen!

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeord- nung - UVgO) bzw. nach der „Vergabeverordnung“ (VgV) bei Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte.

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens / Bewerbers Un- klarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es / er die Vergabestelle unverzüglich vor dem Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag über die e-Vergabe-Plattform bzw. in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Aus- künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unter- nehmen verbunden ist. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften.

Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bewerbers an demselben Vergabeverfahren (z.B. als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Alleinbewerber) ist mit der Bewerbung der Nachweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsverfälschende Bewerberkonstellation vorliegt. Andernfalls schließt die Vergabestelle alle dem Bewerber zuzurechnenden Be- werbungen gemäß § 31 UVgO bzw. § 42 VgV von der Wertung aus.

3 Teilnahmeantrag/Interessensbestätigung 3.1 Der Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 3.2 Für den Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung sind die von der Vergabestelle hierfür vorgegebenen Unterlagen zu verwenden. 3.3 Der Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Einreichungstermin einzureichen. Ein(e) nicht form- und fristgerecht einge- reichter Teilnahmeantrag / Interessensbestätigung wird ausgeschlossen. 3.4 Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Einreichungstermin ver- langt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teil- nahmeantrag / die Interessensbestätigung ausgeschlossen.

4 Bewerbergemeinschaft 4.1 Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag / ihrer Interessensbestätigung eine Erklärung abzugeben,  in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,  in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,  dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechts- verbindlich vertritt,  dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

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Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 4.2 Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieters oder der Bietergemeinschaft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ist nicht zuge- lassen.

5 Unteraufträge Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern aus- führen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch Unterauftragnehmer aus- zuführenden Leistungen angeben und bereits mit dem Teilnahmeantrag deren Eignung nachweisen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Verpflichtung der Un- terauftragnehmer zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

6 Eignung Zum vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung hat der Bieter mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die ausgefüllte Einheitli- che Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auf- tragsspezifische Einzelnachweise gemäß bzw. § 33 UVgO bzw. § 46 (3) VgV.

Die Eigenerklärungen sind (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesonder- tes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von (Eigenerklärungen und) Bescheinigungen mit dem An- gebot entfällt, soweit diese (für Bieter und benannte Unterauftragnehmer) bereits im Teil- nahmewettbewerb vorgelegt worden sind.

7 Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die er- forderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit ande- rer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leis- tungen / Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag / seiner Interessensbestätigung benen- nen und die Eignung der Unterauftragnehmer nachweisen. Der Bewerber muss auf ge- sondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachwei- sen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (Verpflichtung des Unterauftragnehmers). Er hat die Namen, die gesetzlichen Ver- treter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Ver- pflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungs- erklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

8 Urheberrechte/Nutzungsrechte Eine Weitergabe der Vergabeunterlagen und eigenmächtige Veröffentlichung der nicht durch die Vergabestelle veröffentlichten Vergabeunterlagen ist nicht zulässig. Eine Wei- tergabe an Dritte ist nur in dem Umfang zulässig, soweit dies zur Bildung von Bewerber- gemeinschaften oder zur Bindung von Nachunternehmern erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten.

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Sämtliche Vergütungsansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für die Nutzungsrechtseinräumung sind in das Angebot einzukalkulieren und werden mit der Zahlung der Vergütung an den Auftragnehmer abgegolten. Das gilt auch bei Verlänge- rungen der gesetzlichen Schutzfrist durch den Gesetzgeber. Einzelheiten siehe auch ZVL bzw. AVF und ggf. Leistungsbeschreibung.

9 Vertraulichkeit / Geheimhaltung / Datenschutz Der Bewerber hat während des gesamten Vergabeverfahrens Vertraulichkeit in Bezug auf alle erhaltenen Unterlagen und Informationen zu wahren und in diesem Zusammenhang sensible Unterlagen bzw. Informationen geheim zu halten und die Prinzipien des Daten- schutzes zu beachten.

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