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Gefahrenabwehrmaßnahmen
am Standort der Deponie Lauscha
Ingenieur- und Gutachterleistungen zur
Standsicherheitsberechnung
und -bewertung der Böschungen
Aufgabenbeschreibung
Vergabenummer:
IGK 2026 03-0111-9-4
Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH (TSD) Mainzerhofstraße 12 99084 Erfurt
Erfurt, 08.09.2026
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Auftraggeber: Ehem. Deponie Lauscha Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH Standsicherheitsberechnung und Mainzerhofstraße 12 -bewertung der Böschungen 99084 Erfurt Aufgabenbeschreibung
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgabenstellung ............................................................................................................ 4
2 Kontakt ............................................................................................................................. 5
3 Standortbeschreibung .................................................................................................... 6 3.1 Allgemeine Angaben ......................................................................................................... 6 3.2 Beschreibung des Deponiegeländes ................................................................................. 6 3.3 Eigentumsverhältnisse, angrenzende Nutzungen .............................................................. 7 3.4 Ablagerungszeitraum/Abgelagerter Abfall ......................................................................... 7 3.5 Geologische und hydrogeologische Verhältnisse .............................................................. 7 3.6 Kontaminationssituation .................................................................................................... 8 3.7 Ergebnisse bisheriger Gefährdungsbewertungen .............................................................. 8
4 Angefragte Leistungen ................................................................................................... 9 4.1 Anforderungsprofile ......................................................................................................... 10 4.1.1 Allgemeines..................................................................................................................... 10 4.1.2 Teilleistung I: Grundlagenermittlung und Untersuchungskonzept .................................... 10 4.1.3 Teilleistung II: Erstellung von Vergabeunterlagen für die Durchführung von technischen Untersuchungsmaßnahmen ........................................................................ 11 4.1.4 Teilleistung III: Vorbereitung, Koordination, Überwachung und Dokumentation der Durchführung von technischen Untersuchungsmaßnahmen ........................................... 12 4.1.5 Teilleistung IV: Kurzzeitüberwachung per Inklinometer und Piezometermessung, Sickerwasseraustritte ...................................................................................................... 13 4.1.6 Teilleistung V: Abschlussbericht mit umfassender Gefährdungsbewertung ..................... 14
5 Rahmenterminplan ........................................................................................................ 15
6 Einzureichende Unterlagen/Bewertung der Angebote ............................................... 15
7 Vergütung der Leistungen ............................................................................................ 17
8 Hinweis .......................................................................................................................... 17
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Anlagen
Anlage 1: Pläne Anlage 1.1: Übersichtskarte mit Vermessung aus Aufnahme vom 25.02.2026; Maßstab 1 : 2.000 (1 Plan) Anlage 1.2: Lageplan möglicher Aufschluss- und Sondierpunkte als Vergleichsgrundlage; Maßstab 1:2.000 (1 Plan) Anlage 1.3: Regelausführung Setzungs- und Oberflächenpegel
Anlage 2: Bericht „Kategorisierung der Deponie Steinachgrund“, G. Roch, 99427 Weimar, Stand August 2009 (19 Seiten)
Anlage 3: Standsicherheitsuntersuchung zur Müllhalde Lauscha, Bergsicherung Suhl, Neuhaus am Rennweg, 21.12.1990 (15 Seiten)
Anlage 4: Muster-Ingenieurvertrag (7 Seiten) mit Allgemeinen und Zusätzlichen Vertrags- bestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (10 Seiten)
Anlage 5: Formblätter (4 Seiten; Informationen zur Datenverarbeitung, Ergänzende Vertrags- bedingungen zum elektronischen Rechnungseingang; Verzeichnis der Nachunter- nehmerleistungen)
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1 Aufgabenstellung
Die ehemalige Deponie Lauscha liegt in einem Waldstück 1.000 m südwestlich der Stadt Lauscha im Landkreis Sonneberg an einer Forststraße mit der Bezeichnung „Steinachgrund“. Am Standort befindet sich eine ungeregelte Hangmüllablagerung, die bereits vor 1945 begann und bis 1990 an- dauerte. Die Abfallverbringung erfolgte auf einem langgezogenen, weitgehend N-S orientierten Flächenab- schnitt entlang der Straße Rosenburg an einem natürlichen Hang in westlicher Richtung oberhalb des Baches Steinach (vgl. Anlage 1.1), welche wie folgt zu charakterisieren ist:
- Der Zentralteil weist ein Plateau auf, das aktuell mit einer Kombination aus Schrankenanlage und Natursteinbarriere gesichert wird, wodurch Befahrungen unterbunden werden sollen.
- Der westliche Steilhang enthält die in Vorkopfschüttung unverdichtet abgelagerten Abfälle.
- Die am westlichen Böschungsfuß der 15 m hohen Hangmüllablagerung verlaufende Steinach fließt an Engstellen nur 5 m vom Ablagerungskörper entfernt bzw. tangiert den Böschungsfuß bei starker Wasserführung.
- Rund 200 m östlich des Betrachtungsstandortes befindet sich das Eisenbahnviadukt „Nasse Telle“.
| Flurstücke | 1814/2, 1836/1, 1083/2 |
|---|---|
| Flächengröße Deponie | ca. 1,4 ha |
| Geschätztes Ablagerungsvolumen in m³ | ca. 50.000 − 70.000 |
| Ablagerungsinventar | Hausmüll, Sperrmüll, Bauschutt, industrielle Abfälle (Glasabfälle und Braunaschen), Grünabfälle und Schrott |
Die Deponie Lauscha ist von Wald mit forstwirtschaftlicher Nutzung umgeben. Einen Deponiebetreiber gibt es nicht mehr. Zuständige Abfallbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Geologie (TLUBN). Die Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH (TSD) ist eine Tochtergesellschaft der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH und durch das TLUBN vertraglich als Trägerin für die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingesetzt. Die Deponie Lauscha war 1990 Gegenstand erster Untersuchungen im Hinblick auf die Böschungs- stabilität und zu Sickerwasseraustritten. 1999 und 2018 erfolgten Feld- und Laboruntersuchungen zu den Anforderungen nach BBodschV und hinsichtlich Deponiegas. Ziel der zu vergebenden Ingenieur- und Gutachterleistungen ist es, die vom Deponiestandort aus- gehenden Gefährdungen der Böschungsstandsicherheit abschließend zu bewerten und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf zu definieren. Der Auftragnehmer (AN) soll nach einer Grundlagenermittlung eine Defizitanalyse durchführen und den noch bestehenden Untersuchungsbedarf ausweisen, auf dessen Grundlage eine abschließende Gefährdungsbewertung vorgenommen werden kann. Dieser Untersuchungsbedarf ist in einem Un- tersuchungskonzept (UK) mit Kostenschätzung zu dokumentieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der 15 m hohen Westböschung des zentralen Ablagerungsberei- ches mit Plateau, schließt aber auch die südliche, etwas 6 m hohe Vorkippe und die nördlichen, schmalen Kippenbereiche entlang der Steinach mit ein. Nach Prüfung und Bestätigung des Untersuchungskonzeptes (UK) durch die Projektbeteiligten sind durch den AN die technischen Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis) für alle notwendigen Untersuchungen vorzubereiten. Das formale Vergabeverfahren zur Vergabe dieser technischen Leistungen wird durch die TSD geführt.
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Die Untersuchungen zur Defizitbeseitigung sollen durch den AN vorbereitet, koordiniert, überwacht und dokumentiert werden (z. B. Baugrunduntersuchung – Terminabstimmung und Einweisung am Standort – Kontrolle des fachgerechten Einbaus von Messinstrumenten zur Überwachung von Böschungsbewegungen – Protokoll zum Überwachungsergebnis). Die Gefahrenbewertung hat das Ziel, umfassende Kenntnisse über die bestehende Böschungs- standsicherheit zu erlangen. Die Aufgabenstellung umfasst die Abschätzung der diesbezüglichen Gefahren bzw. der Wahr- scheinlichkeit des Eintritts von Gefahren, die von der untersuchten Fläche z.B. auch bei extremen Wetterereignissen oder langfristigen Klimaänderungen ausgehen. Im Ergebnis ist zu entscheiden, welche Gefahrenabwehr- bzw. Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Sowohl die verbalargumen- tative Festlegung vorläufiger Sanierungs-/Sicherungsziele als auch deren Untersetzung durch Standsicherheitsdefizite müssen geeignet sein, daraus technische Maßnahmen der Sanierung (wenn nicht möglich, dann Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen) abzuleiten. Es ist vorgesehen, ein qualifiziertes Ingenieurunternehmen mit der Berechnung der Böschungs- standsicherheit und Gefährdungsbewertung zu beauftragen. Der Bieter kann Teilleistungen an Nachunternehmer vergeben. Nachunternehmer sind bereits im Ramen der Angebotsphase hinsicht- lich der Eignungsprüfung verbindlich zu benennen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für das Gesamtprojekt und die Durchführung und Erbringung der beauftragten Leistung bleibt davon unbe- rührt. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden von der TSD ausdrücklich nicht akzeptiert. Hinweis: Alle Vermessungsleistungen werden in einer separat vergebenen Teilmaßnahme „Bestandsvermes- sung“ ausgeführt. Dies umfasst insbesondere auch die quartalsweisen Kontrollmessungen der einzurichtenden Setzungs- und Oberflächenpegel über den Auftragnehmer „Bestandsvermessung“. Die Vermessungsergebnisse werden dem mit den Leistungen zur Böschungsstandsicherheitsbe- rechnung beauftragten Ingenieurunternehmen zur Verfügung gestellt.
2 Kontakt
Vergabestelle/Auftraggeber: Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH (TSD) Mainzerhofstraße 12 99084 Erfurt In Geschäftsbesorgung: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) Mainzerhofstraße 12 99084 Erfurt
Der Kontakt mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplatt- form.
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3 Standortbeschreibung
Die nachfolgenden Angaben wurden aus dem Bericht „Kategorisierung der Deponie Steinachgrund“ und aus der „Standsicherheitsuntersuchung zur Müllhalde Lauscha“ (Standsicherheitseinschätzung von 1990) entnommen, die in Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt sind. Im o. g. Bericht zur Kategorisierung wird ein weiterer Standsicherheitsnachweis für die Böschung der ehem. Deponie Lauscha „Steinachgrund“ bei Betonaufbereitungsarbeiten des Planungsbüros für Bauwerksabbruch Dr.-Ing. Rainer Melzer vom 20.03.2002 benannt. Diese Unterlage ist beim Auftraggeber bzw. auch der zuständigen Ordnungsbehörde (TLUBN) nicht verfügbar.
3.1 Allgemeine Angaben Bezeichnung des Objektes: ehemalige Deponie Lauscha Bundesland: Freistaat Thüringen Kreis: Landkreis Sonneberg Stadt: Lauscha Lagebeschreibung: Ortsteil Ebermannsmühle, 800 m südöstlich vom Schwimmbad Lauscha (Erlebnisbad Steinachgrund) Lagekennzeichnung: Koordinaten der Flächenmitte im System ETRS 89_UTM32: Ost 652467 Nord 5592992
3.2 Beschreibung des Deponiegeländes Das Deponiegelände ist über die Straße „Steinachgrund“ anfahrbar, die von der Bahnhofstraße (L1149) abzweigt (s. Anlage 1.1). Die Deponie hat eine Länge von ca. 300 m, ihre Breite schwankt zwischen 30 und 70 m. Die Höhendifferenz zwischen Ablagerungsplateau und Böschungsfuß be- trägt ca. 15 m. Bei der ehemaligen Deponie handelt es sich um eine Altablagerung ohne Basis- und Oberflächen- abdichtung. Die Deponie befindet sich an einem von Ost nach West geneigten Hang entlang des Vorfluters Steinach und ist mit Bäumen bewachsen, die teilweise Sichelwuchs aufweisen. Das Flussbett der Steinach wurde nach Angaben der Bergsicherung Suhl von 1990 bzw. nach einem dahingehend genutzten Lageplan aus dem Jahr 1912 bereits rund 30 m nach Westen verlegt. Der ehemalige Flusslauf der Steinach wurde deswegen in die Planunterlagen von 1990 aufgenommen und festgestellt, dass das ältere Flussbett vom Deponiekörper überkippt ist. Angaben zum Entstehungszeitpunkt der Deponie sowie zu Ablagerungsprodukten und -mengen gibt es nicht, wobei der Ablagerungsbeginn vor 1945 vermutet wird. Als Deponieinhalt werden Hausmüll, Bauschutt und Bodenaushub aber auch Abfälle ortsansässiger Betriebe der Glasindustrie, wie Glas- bruch und Aschen vermutet bzw. bestätigten sich in ausgeführten Schürfen. Zudem gibt es Hinweise auf die Abdeckung der Oberfläche mit bindigem Material Anfang der 1990- iger Jahre. Zwischenzeitlich diente die Deponie bzw. ihre Plateaufläche als Baustoffzwischenlager bzw. auch Fläche für eine Baustoffaufbereitung. Die Böschungen sind stark übersteilt und werden in Anlage 2 der o.g. Böschungsberechnung der Bergsicherung Suhl in einer Schnittdarstellung schematisiert, wobei der Böschungsfuß auf einer Be- zugshöhe von 594,6 m HN und die Böschungsschulter bei 608,7 m HN verortet wurden. Die höchste Erhebung des Plateaus wurde weiterhin mit 609,9 m HN angegeben, so dass das damals betrach- tete Böschungssystem eine Gesamthöhe von 14,1 m bis 15,3 m aufwies.
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Für die Haldenaufstandsfläche wurde im Gutachten von 1990 eine Neigung von 18° abgeleitet bzw. für die damalige Böschungsberechnung angesetzt. Aufgrund der Verkippungstechnologie (direkte Kopfschüttung über die Böschungsschulter) hat sich laut Standsicherheitsbericht von 1990 eine nach NW einfallende ungebrochene Böschungsfläche mit einer Neigung von 45° (1:1) ausgebildet. Die Grundlagenermittlung und Status-quo Beurteilung von 2018 geht sogar von einer bereichsweise bis zu 60° steilen Böschungsneigung aus. Im südlichen Teil der Haldenablagerung weist die sogenannte Vorkippe eine Höhe von 6 m und eine Neigung von 33° (1:1,5) auf. Von der Abfallverbringung sind das Flurstück 1814/2 im Norden und die Flurstücke 1836/1 und 1083/2 im Süden (jeweils Flur 000 der Gemarkung Lauscha) ganz oder teilweise betroffen. Der Ab- lagerungsstandort umfasst eine Fläche von etwa 14.000 m². In den Untersuchungen der Vergan- genheit wurde von einem Ablagerungsvolumen von 50.000 bis 70.000 m³ ausgegangen. Der Bereich des Plateaus ist nicht bewaldet und prinzipiell für Baustelleneinrichtungen geeignet, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand von Verkehrslasten zur Böschungsschulter eingehalten wird.
3.3 Eigentumsverhältnisse, angrenzende Nutzungen Das Gesamtgelände besteht aus drei Flurstücken in der Flur 000 der Gemarkung Lauscha mit zwei unterschiedlichen Eigentümern. Ein Bestandsplan mit Katastergrenzen befindet sich in der An- lage 1.1. Bei Anfragen von Eigentümern während der Maßnahmen ist auf die TSD zu verweisen.
| Flurstücke | Eigentümerinnen |
|---|---|
| 1083/2 | Stadt Lauscha |
| 1814/2 | Landesforstanstalt Thüringen, Forstanstalt öffentlichen Rechts |
| 1836/1 |
3.4 Ablagerungszeitraum/Abgelagerter Abfall Im Zeitraum von etwa 1945 bis 1990 wurden neben Hausmüll auch Bauschutt und Bodenaushub sowie Grün- und Holzabfälle abgelagert. Darüber hinaus befinden sich im Deponiekörper Metall- schrott und Industrieabfälle der Glasindustrie wie Aschen und Glasbruch. In der Grundlagerermittlung und Status-quo Beurteilung von 2018 wurde auf eine biologische Restaktivität hingewiesen und die Ablagerung als Rottedeponie bezeichnet. In den Jahren seit der Stilllegung der Deponie wurden außerdem bei Ortsbegehungen illegale Ab- lagerung von Bauschutt aber auch von Grünschnitt registriert. Im Thüringer Altlasten-Informationssystem THALIS wird die Altablagerung unter der Kennziffer 07436 erfasst.
3.5 Geologische und hydrogeologische Verhältnisse Regionalgeologisch befindet sich der Standort im südlichen Thüringer Schiefergebirge bzw. an der südöstlichen Flanke des Schwarzburger Sattels. Stratigrafisch ist der Betrachtungsstandort dem Ordovizium zuzuordnen. Aufgrund tektonischer Be- anspruchung sind Scherklüfte und Verwerfungen entstanden, die meist durch Letten oder Quarz geschlossen wurden. Die Schichten streichen generell von SW nach NO und fallen Richtung SO ein.
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Im Tal der Steinach ist mit fluviatilen Ablagerungen wie Kiese, Sanden und Lehmen zu rechnen. In höher gelegenen Gebieten mit anstehenden Schiefergesteinen ist die Lockergesteinsdecke dage- gen meist nur gering mächtig ausgebildet. Die dortigen Hangschutt-Ablagerungen aus örtlichen Schiefergesteinen bestehen aus kiesigen Gesteinsbruchstücken in einer schluffig-tonigen Matrix. Hinsichtlich der hydrogeologischen Verhältnisse am Standort bilden die Festgesteine aus anstehen- den tonigen Siltschiefers einen Grundwasserstauer, der bei lokal vorhandenen offenen Klüften eine geringe Wasserführung aufweisen kann. Auch der in höher gelegenen Gebieten anzutreffende Hangschutt fungiert als Wasserstauer. Eine geschlossene Grundwasserführung ist in Tiefen zwischen 50 m bis 100 m u. GOK zu erwarten. Das Niederschlagswasser fließt hauptsächlich überwiegend oberirdisch gravitativ talabwärts und sammelt sich in Vorflutern wie der Steinach oder fließt als Hangwasser auf den Schiefergesteinen talabwärts und tritt an Hangquellen aus. Solche Austritte sind im Bereich der betrachteten Deponie Lauscha ebenfalls nicht auszuschließen. Als Grundwasserleiter fungieren in den Tälern die holozä- nen Auesedimente, soweit sie als Kies oder Sand vorliegen. Die Steinach fließt direkt westlich am Deponiefuß von Norden nach Süden und weist einen Abfluss von 0,5 – 2,0 m³/s auf.
3.6 Kontaminationssituation Die Belastungssituation, die von den Hausmüllablagerung ausgeht, gefährdet hinsichtlich erhöhter Sickerwasserkonzentrationen umweltrelevanter Schadstoffe vor allem die Steinach. Infolge hausmülltypischer Ablagerungen wurden in der Vergangenheit Gasproben aus einer Tiefe von bis zu 4 m aus Sondierungen im Abfallkörper bzw. Gaspegeln entnommen. Die Gasanalysen ergaben keine Befunde von Methan, Ammoniak oder Schwefelwasserstoff, so dass eine ausrei- chende Durchlüftung und das Vorherrschen von aeroben Abbauprozesse im Deponiekörper ge- schlussfolgert wurden.
3.7 Ergebnisse bisheriger Gefährdungsbewertungen Für das Schutzgut Mensch wurde eine Gefährdung infolge mangelnder Böschungsstandsicherheit bei ungesicherter Betretung abgeleitet. Zur Beurteilung des Schutzgutes Boden wurde die oberste Schicht des Deponieplateaus untersucht und festgestellt, dass die eingeebnete Deponiefläche eine 2-3 m mächtige Schicht aus unbelastetem Erdaushub und anteilig unbelastetem Bauschutt (10%) aufweist. Die Deponieflanken weisen dem- gegenüber keine bzw. nur eine geringmächtige Abdeckung auf, so dass dortiger Hausmüll ober- flächennah sichtbar ist. Eine abschließende Schutzgutbewertung für den Boden wurde mangels hierfür erforderlicher chemischer Analytik bislang nicht durchgeführt. Für das Schutzgut Oberflächenwasser wurden 1991 Schürfe entlang des Deponiefußes ausgeführt, in denen Sickerwasseraustritte mit geringem Flurabstand von 0,3 m festgestellt wurden. Über- schreitungen der Geringfügigkeitsschwellen (GFS) nach LAWA bzw. der Prüfwerte nach BBodSchV wurden in den untersuchten Sickerwasserproben hinsichtlich der Parameter Sulfat, Kohlenwasser- stoffe, Cadmium und Quecksilber festgestellt. Durch Deponiegasemissionen konnte keine Gefährdung von Schutzgütern abgeleitet werden. Fazit Abgeleitet wurde eine latente Gefährdung des Vorfluters durch Sickerwasser aus dem Deponiekör- per. Potenzielle Hangrutschungen gefährden Menschen beim Betreten des Hangs und des Vorflu- ters durch Einträge von Müll und Bodenbestandteilen.
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Abgeleitet wurde das Erfordernis von Gräben zur Sickerwasserfassung bzw. es wurde bereits mit dem Standsicherheitsgutachten von 1990 ein Vorschlag zur Konturierung der Deponiehangfläche mit einer Berme und der Anlage eines Schutzwalls (Breite 4,5 m, Höhe 1,5 m) am Böschungsfuß mit erneuter Verlegung des Steinach-Verlaufes angeregt. Zudem wurden drei unterschiedliche Sanierungsvarianten zur Materialumlagerung erarbeitet, um die Standsicherheit durch Verringerung der Böschungsneigungen zu verbessern.
4 Angefragte Leistungen
Im Rahmen der abschließenden Gefährdungsbewertung sollen durch ergänzende Untersuchungen Aussagen über die Böschungsstandsicherheit und über die vom Standort der Deponie Lauscha aus- gehenden Risiken ermöglicht werden. Nach Abschluss der Bearbeitung soll für das Untersuchungsgebiet eine weitgehend lückenlose Ein- schätzung der Böschungsstandsicherheit vorgelegt werden, welche folgende Aspekte berücksich- tigt:
- Bei alten Ablagerungen ist generell mit inhomogenen Materialien, unkontrollierter Durchfeuch- tung, mangelhafter Verdichtung und unkalkulierbaren Scherfestigkeiten zu rechnen. Wesentlich sind Aussagen zur Zusammensetzung und zum Verrottungsgrad der Müllablagerung.
- Geometrische Aussagen zur Auflagerfläche des Müllkörpers mit Überprüfen des Einfallwinkels, Trennflächen, geometrischer Faktoren mit potenzieller Wirksamkeit für Böschungsbewegungen
- Standorterkundung des Untergrundes unter der Aufstandsfläche der Deponie hinsichtlich Anfor- derungen an eine geologische Barriere mit Berücksichtigung hydrogeologischer und geologi- scher Gegebenheiten,
- Aussagen zu rutschungsrelevanten Faktoren, wie z. B. Erdbebeneinfluss, Extremhochwasser, Extremniederschläge, Art des Bewuchses,
- Wirkung unterirdischer Abflusswege mit Berücksichtigung des alten, vom Deponiekörper über- schütteten Flussverlaufs der Steinach,
- Aussagen zur äußeren und inneren Erosion des Müllkörpers mit Auswirkungen auf die Bö- schungsstandsicherheit.
- Einsatz eines kombinierten Monitoringsystems zur geodätischen, geotechnischen und hydroge- ologischen Überwachung. Aufbauend auf diesen Kenntnissen müssen verlässliche Prognosen zur Entscheidungsfindung über den Sanierungsbedarf am Standort unter Berücksichtigung unterschiedlicher Szenarien herleitbar sein. Die Ziele der Bearbeitung sind einerseits die Dringlichkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen klar zu benennen und andererseits eine nachhaltige stabile Böschungslösung zu entwickeln. Zur Abschätzung zeitabhängiger Verrottungsprozesse mit Auswirkung auf Berechnungskennwerte können prognostische Modellrechnungen oder Simulationen eingesetzt werden. Da möglicherweise kurzfristig sachkundige Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise ge- troffen werden müssen, sind eine hohe fachliche Kompetenz sowie fundierte Kenntnisse des AN zum Untersuchungsgebiet erforderlich. Die vom AN auszuführenden Arbeiten werden nachfolgend dargestellt. Ausführliche Beschreibun- gen und Mengenangaben sind dem Leistungsverzeichnis (LV) zu entnehmen.
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Die Gefährdungsabschätzung mit Böschungsstandsicherheitsberechnung gliedert sich in folgende Teilleistungen: Teilleistung I: Grundlagenermittlung, Defizitanalyse und Untersuchungsprogramm; Teilleistung II: Erstellung von Vergabeunterlagen für die Durchführung von technischen Unter- suchungsmaßnahmen; Teilleistung III: Vorbereitung, Koordination, Überwachung und Dokumentation der Durchführung von technischen Untersuchungsmaßnahmen und des Baus geeigneter Messein- richtungen zur Überwachung der Lageänderung; Teilleistung IV: Kurzzeitüberwachung per Inklino-/Extensometer und Piezometermessung, Sicker- wasseraustritte; Teilleistung V: Erstellung eines geotechnischen Berichts mit abschließender Gefährdungsbewer- tung und Vorschlägen zur Böschungssanierung/-sicherung. Die Teilleistungen I, IV und V sind jeweils mit Gutachten abzuschließen.
4.1 Anforderungsprofile 4.1.1 Allgemeines Die auszuführenden Standortuntersuchungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik entsprechen. Hierzu sind die technischen Vorschriften, welche die a. a. R. d. T. dokumentieren (DIN, VDE, VDI, DVKW- bzw. DVGW-Richtlinien und Merkblätter), in der jeweils gültigen Fassung zu beachten und einzuhalten. Die technischen Maßnahmen sind in rutschungsgefährdeten und zumindest teilweise auch in kon- taminierten Bereichen durchzuführen. Die notwendigen Aufwendungen für den Arbeitsschutz sind in die entsprechenden Angebotspositionen einzukalkulieren, soweit diese nicht in gesonderten Po- sitionen erfasst sind.
4.1.2 Teilleistung I: Grundlagenermittlung und Untersuchungskonzept Im Rahmen der Grundlagenermittlung zur Gefährdungsbewertung sind die folgenden Arbeitsschritte auszuführen:
- Bestandsaufnahme, Einarbeitung in die Aufgabenstellung und Auswertung der Standsicherheits- berechnungen 1990 (Anlage 3) sowie von Primärquellen;
- Ortsbegehungen und/oder Drohnenbefliegungen zur Ermittlung der gegenwärtigen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet sowie protokollarische und fotografische Dokumentation;
- Aufzeigen von Informationsdefiziten;
- Aufstellung eines Untersuchungskonzepts; schriftliche Darstellung und Begründung ggf. weiterer erforderlicher Untersuchungen zur Klärung der Gefährdungssituation;
- Aufstellung eines kombinierten Messstellenkonzeptes für die geodätische, geotechnische und hydrogeologische Überwachung oder alternativ durchzuführender geophysikalischer Untersu- chungen entlang der relevanten Böschungsprofile; einschließlich Festlegung eines geeigneten Messrasters für Setzungs- und Oberflächenpegel;
- Beurteilung weiterer maßgeblicher Einflussgrößen für ein mögliches Böschungsversagen am Betrachtungsstandort. Im Gutachten zur Gefährdungsbewertung – Teil I Grundlagenermittlung mit Untersuchungskonzept sind insbesondere folgende Sachverhalte darzulegen:
- Darstellung der Ausgangslage mit der Beschreibung der Örtlichkeit von Rutschungsschwer- punkten in der Vergangenheit aus der Auswertung der Unterlagen (Grundlagenermittlung) und z.B. Drohnenbefliegungen;
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- betroffene Schutzobjekte bei potenziellen größeren Rutschungen;
- allgemeine, regionale und lokale Einflussfaktoren von Relevanz für die Böschungsstandsicher- heit;
- Anforderungen an die bodenmechanische Charakterisierung des Ablagerungsinhalts, der Aufla- gefläche und des Untergrundes im Böschungsfuß;
- Klärung von Anzahl und Art der erforderlichen Feld- und Laborleistungen zur Findung berech- nungsrelevanter Standortparameter (z.B. Durchfeuchtung, Varianz von Scherfestigkeiten;
- Darlegung möglicher und für den Standort geeigneter Monitoringsysteme zur kombinierten geo- dätischen, geotechnischen und hydrogeologischen Überwachung; Abwägung nach Aufwand, Nutzen und Kosten (einmalig bzw. mittel-/ langfristig);
- Änderungen und Ergänzungen zum angefragten Leistungsspektrum aufgrund der Erkenntnisse aus der Auswertung der Daten (inkl. damit verbundener Änderungen in den Kosten;
- zeitlicher Ablaufplan der Geländearbeiten;
- Qualitätssicherung;
- Arbeitsschutz. Der Bericht zur Grundlagenermittlung mit Untersuchungskonzept ist dem Auftraggeber bzw. dessen Projektsteuerung als digitaler Entwurf zu übergeben. Es sind bis zu zwei Überarbeitungen vorzu- sehen. Nach Bestätigung durch die Projektbeteiligten und ggf. erforderlichen Überarbeitungen ist die Endfassung des Berichts dem Auftraggeber bzw. dessen Projektsteuerung in maximal vier Druckexemplaren und auf sechs Datenträgern zu übergeben. Für die Teilleistung I ist ein Abstimmungstermin mit dem AG zur Vorstellung von Grundlagenermitt- lung und Untersuchungskonzept vorzusehen und in das Angebot einzukalkulieren.
4.1.3 Teilleistung II: Erstellung von Vergabeunterlagen für die Durchführung von technischen Un- tersuchungsmaßnahmen Die Vergabe von Aufträgen über technische Untersuchungen zur Gewinnung von Kennwerten für Böschungsstandsicherheitsberechnungen am Standort der Deponie Lauscha muss über Ausschrei- bungen nach öffentlichem Vergaberecht erfolgen. Dabei ist es Aufgabe des AN, der TSD die tech- nischen Vergabeunterlagen zuzuarbeiten, jeweils bestehend aus:
- Leistungsbeschreibung mit allen zum Aufgabenverständnis notwendigen Angaben und Anlagen;
- detailliertem Leistungsverzeichnis mit erschöpfender Beschreibung der zu erbringenden Unter- suchungsleistungen und Mengenermittlung nach den aufgestellten Einzelpositionen. Zusätzlich ist eine Kostenschätzung auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses vorzunehmen und zu übergeben. Für die Aufgaben- bzw. Leistungsbeschreibung ist i. W. der Bericht zur Grundlagenermittlung mit Untersuchungskonzept zu verwenden. Vergabeunterlagen können außerdem z. B. für folgende Leistungen erforderlich werden:
- Durchführung von Bohrarbeiten zur Probengewinnung;
- Durchführung von Bohrarbeiten zum Einbau von Inklino-/Extenso/Piezometersonden;
- Installation von Setzungs- bzw. Oberflächenpegeln
- Durchführung von leichten, mittleren oder schweren Rammsondierungen zur Bestimmung der Lagerungsdichte im Deponiekörper;
- Durchführung von Schurfarbeiten zur Probengewinnung und bodenmechanischen Charakteri- sierung;
- Probenahmen und boden-/felsmechanische Analytik;
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- Einbau geophysikalischer Messinstrumente im oder neben dem Deponiekörper;
- periodische Drohnenbefliegungen oder nach Starkregen, inkl. Bildauswertung. Im konkreten Fall und als Vergleichsgrundlage wird folgender Umfang technischer Leistungen an- genommen:
- Errichtung von bis zu 20 Setzungs- und Oberflächenpegeln;
- Ausführen von 5 schweren Rammsondierungen bis unter die potenzielle Gleitfuge der Berech- nung von 1990 (beginnend im Plateau Straßenseite bis Böschungsschulter: 2 x 7,5 m; 1 x 10 m und 2 x 12 m u GOK;
- Ausführen von 5 Rammkernsondierungen parallel zur den o.g. DPH in der Plateaufläche des Zentralteils des Deponiekörpers;
- Errichten von 3 kombinierten Inklinometer/Extensometer in Bohrungen bis unter die potenzielle Gleitfuge zur Detektion von Scher- und Biegebewegungen;
- Errichten von 2 automatisierten Piezometern zur Porendruckmessung in Höhe der Ablagerungs- basis/Nähe Gleitfläche und in zentralen Bereichen der Ablagerung zum Erfassen von absoluten Wasser- oder Gasdrücken und relativ Drücken zum Atmosphärendruck nach EN ISO 22475-1 (2005); Organisatorische Vergabeunterlagen (Auftragsbekanntmachung, Formblätter nach VHB Bund etc.) und Vorgaben fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der TSD, durch welche auch die Verfahren zur Vergabe dieser technischen Leistungen geführt werden. Die Vergabeunterlagen sind dem Auftraggeber bzw. dessen Projektsteuerung als digitaler Entwurf zu übermitteln. Leistungsverzeichnisse sind ausschließlich mit einer AVA-Software zu erstellen und in den Formaten pdf und GAEB DA XML 3.2 zu übergeben. Es sind bis zu zwei Überarbeitungen vorzusehen. Druckfassungen werden nicht benötigt.
4.1.4 Teilleistung III: Vorbereitung, Koordination, Überwachung und Dokumentation der Durchfüh- rung von technischen Untersuchungsmaßnahmen Im Rahmen der Gefährdungsbewertung sind technische Untersuchungsleistungen am Standort der Deponie Lauscha auszuführen und ingenieurtechnisch zu betreuen; dies beinhaltet:
- Terminverfolgung für Feld- und Laborarbeiten zur Einhaltung des vom AG vorgegebenen Zeit- rahmens;
- Anzeige der Arbeiten bei den zuständigen öffentlichen Stellen, z. B. Bohranzeige an die untere Wasserbehörde und an das TLUBN;
- Kontrolle der von ausführenden Unternehmen durchzuführenden Klärungen (Leitungssituation, Kampfmittelbelastung);
- durchgehende Überwachung und Dokumentation von Bohrarbeiten (Erstellung von Schichten- verzeichnissen und Bohrprofilen nach den einschlägigen DIN-Vorschriften) sowie der Einrich- tung von geophysikalischen Messinstrumenten inkl. begleitender Untersuchungen;
- Aufsuchen und Kartieren von Sickerwasserraustritten, Ein- und Austrittswege des ehemaligen Flusslaufs Steinach im Deponiekörper mittels Tracerversuchen, ggf. Einrichten von Messstellen in Abstimmung mit dem AG;
- Kontrolle von Inklinometer- und Piezometermessungen auf Plausibilität und Übereinstimmung mit dem Stand der Technik;
- Kontrolle der Einhaltung allgemeiner Sicherheitsvorschriften, insbesondere zum Arbeiten im Steilhang und in kontaminierten Bereichen gemäß TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkei- ten in kontaminierten Bereichen“ und DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierter Bereiche“;
- Kontrolle der rechtskonformen Entsorgung von Abfällen (Bohrgut, Abpumpwasser etc.);
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- Vorbereitung der Analysenbestellungen an das beauftragte Labor;
- Überprüfung der Prüfberichte zu Laboruntersuchungen auf Vollständigkeit, Konformität und Plausibilität;
- Erstellung von Prüfprotokollen und Kontrollvermerken inkl. Übergabe an den AG innerhalb von 3 Arbeitstagen;
- Zusammenstellung aller Dokumente und Übergabe an den AG (digital);
- Vorprüfung von Rechnungen der Auftragnehmer technischer Leistungen;
- Stellungnahmen zu Nachtragsangeboten und Mehraufwandsanzeigen;
- Kommunikation mit AG und Projektsteuerung. Im konkreten Fall und als Vergleichsgrundlage wird folgender Umfang technischer Leistungen an- genommen:
- Errichtung von bis zu 20 Setzungs- und Oberflächenpegeln;
- Ausführen von 5 schweren Rammsondierungen bis unter die potenzielle Gleitfuge der Berech- nung von 1990 (beginnend im Plateau Straßenseite bis Böschungsschulter: 2 x 7,5 m; 1 x 10 m und 2 x 12 m u GOK;
- Ausführen von 5 Rammkernsondierungen parallel zur den o.g. DPH in der Plateaufläche des Zentralteils des Deponiekörpers;
- Errichten/Einbau von 3 kombinierten Inklinometer-/Extensometersonden in Bohrungen bis unter die potenzielle Gleitfuge zur Detektion von Scher- und Biegebewegungen;
- Errichten/Einbau von 3 automatisierten Piezometersonden in Bohrungen zur Porendruckmes- sung in Höhe der Ablagerungsbasis/Nähe Gleitfläche und in zentralen Bereichen der Ablagerung zum Erfassen von absoluten Wasser- oder Gasdrücken und relativ Drücken zum Atmosphären- druck nach EN ISO 22475-1 (2005);
4.1.5 Teilleistung IV: Kurzzeitüberwachung per Inklinometer und Piezometermessung, Sickerwas- seraustritte Im 1. und 2. Quartal 2027 sollen Kurzzeitüberwachungen mittels der in Teilleistung III eingebauten Inklino-/Extensometer und Piezometer in folgendem Umfang erfolgen:
- Kontrolle automatischer Messungen der Neigungs- und Drucksensoren auf Plausibilität und Übereinstimmung mit dem Stand der Technik; einzukalkulieren sind zwei Messzyklen;
- Kontrolle der Einhaltung allgemeiner Sicherheitsvorschriften, insbesondere zum Arbeiten im Steilhang und in kontaminierten Bereichen gemäß TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkei- ten in kontaminierten Bereichen“ und DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierter Bereiche“;
- Erstellung von Prüfprotokollen und Kontrollvermerken inkl. Übergabe an den AG innerhalb von 3 Arbeitstagen;
- Vorprüfung von Rechnungen der Auftragnehmer technischer Leistungen;
- Stellungnahmen zu Nachtragsangeboten und Mehraufwandsanzeigen; Die Untersuchungsergebnisse sind hinsichtlich folgender Fragen zu bewerten:
- Art der registrierten Böschungsbewegung und hydrogeologischer Zusammenhang (Schwan- kungen in Porendruck (Gas/Wasser) des Ablagerungsköpers und potenzielle Auswirkungen auf die Neigungsmessung z.B. nach Starkregen;
- Zusammenhang zwischen steigenden Porenwasserdrücken und Sickerwasseraustritten;
- Ermittlung von Leitparametern und Beurteilung der Messgeräteeignung für die Erfordernis am Standort mit dem Ziel eines optimierten Überwachungsprogramms.
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Sämtliche Arbeiten sowie die Ergebnisse der durchgeführten Messungen und Untersuchungen sind vollständig tabellarisch zu erfassen, in Form von Plänen, Grafiken und Abbildungen darzustellen und im Bericht ausführlich zu beschreiben, zu erläutern und zu interpretieren. Die relevanten Fakten sind im Vergleich zu und unter Einbeziehung von bereits vorliegenden Erkenntnissen so zu besprechen, dass ein anschauliches und nachvollziehbares Bild der Verhältnisse im Untersuchungsgebiet gege- ben wird. Die aktuellen Böschungsverhältnisse und die Gefährdungssituation sind detailliert zu be- schreiben, anhand von Berechnungen zu erläutern und mittels geeigneter Darstellungen (Karten, Pläne, Abbildungen) zu untersetzen. Ggf. mögliche Auswirkungen auf andere Maßnahmen sind zu erläutern und zu diskutieren. Im Vergleich zu vorhergehenden Untersuchungen festgestellte Veränderungen der Böschungskon- tur und der Gefährdungssituation sind zu erläutern, zu diskutieren und zu begründen sowie in Form geeigneter Pläne darzustellen. Die Untersuchungsergebnisse sind im Hinblick auf die Fortführung des Monitorings mittels Inklino-/Extensometer und Piezometer auszuwerten; diesbezüglich detail- lierte Vorgaben sind zu erarbeiten, zu begründen und darzustellen. Der Bericht zur Auswertung der Inklino-/Extensometer und Piezometermessungen ist dem Auftrag- geber bzw. dessen Projektsteuerer nach einem Monat zu übergeben, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem alle Protokolle und Prüfberichte vollständig vorliegen (vgl. Terminplan im Abschnitt 5). Ent- würfe sind grundsätzlich vollständig digital – vorzugsweise als Download – einzureichen. Einzukal- kulieren sind bis zu zwei Überarbeitungen. Nach Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber ist die Endfassung innerhalb einer Kalenderwoche in maximal vierfacher Ausfertigung (Druck + Daten- träger) herzustellen und auszuliefern.
4.1.6 Teilleistung V: Abschlussbericht mit umfassender Gefährdungsbewertung Die technischen Untersuchungen und deren Ergebnisse werden in einem abschließenden Untersu- chungsbericht / geotechnischen Bericht dokumentiert, beschrieben und bewertet. Die Inhalte haben sich an der beschriebenen Aufgabenstellung und Zielsetzung zu orientieren. Die ermittelten Ergebnisse sind in geeigneter Form darzustellen und zu kommentieren. Die relevanten Fakten sind im Vergleich zu und unter Einbeziehung von bereits vorliegenden Erkenntnissen so zu besprechen, dass ein anschauliches und nachvollziehbares Bild der Verhältnisse im Untersuchungs- gebiet gegeben wird. Die Gefahrenlage ist deutlich zu beschreiben und nachvollziehbar zu begründen. Das standsicher- heitsbedingte Gefahrenrisiko ist dabei zu analysieren. Es ist ausreichend plausibel und nachvoll- ziehbar darzustellen, über welche Mechanismen und ggf. langfristigen Einwirkungen die Böschungs- standsicherheit gefährdet wird. Dazu ist es erforderlich, die äußeren und inneren Standsicherheits- faktoren zu beschreiben und zu berechnen. Der Ablauf der technischen Untersuchungen und die erreichten Ergebnisse (mit Einbeziehung der Abnahmen) sind umfassend und nachvollziehbar zu beschreiben und unter Beilegung sämtlicher Nachweisunterlagen (Probenahmeprotokolle, Prüfbe- richte, Nachweisunterlagen zur Entsorgung, Unterlagen zu gelieferten Materialien, Dokumentation zur sicherheitstechnischen Koordination, Bautagesberichte und Aufmaßblätter usw.) zusammenfas- send darzustellen. Wird eine konkrete Gefahr für die Böschungsstandsicherheit ermittelt, so sind Vorschläge für vor- läufige Sicherungsmaßnahmen zu erarbeiten. Dabei müssen die vorläufigen Sanierungs-/Siche- rungsziele mit angemessenem Aufwand und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreichbar sein. Mögliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sind vereinfacht darzustellen und dahingehend zu bewerten, ob eine effektive und dauerhafte Gefahrenabwehr möglich ist. Für die möglichen Gefahrenabwehr- maßnahmen ist eine grobe Kostenschätzung vorzunehmen. Bei akuter Gefahr sind Sofortmaßnah- men zu erarbeiten. Bei bereits eingetretenen Böschungsschäden ist eine Tolerabilitätsbewertung vorzunehmen. Sowohl für die erforderlichen weiteren Planungs- als auch Sofortmaßnahmen ist eine konkrete Zeit- und Kostenschätzung für gutachterliche und technische Leistungen vorzunehmen.
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In einer Zusammenfassung im Gutachten sind die Kernaussagen der einzelnen Berichtsabschnitte darzustellen. Der Abschlussbericht ist dem Auftraggeber bzw. dessen Projektsteuerung als digitaler Entwurf zu übergeben. Nach Bestätigung durch die Projektbeteiligten und ggf. erforderlichen Überarbeitungen ist die Endfassung des Berichts dem Auftraggeber bzw. dessen Projektsteuerung in maximal vier Druckexemplaren (jeweils inkl. Datenträger) zu übergeben.
5 Rahmenterminplan Die TSD beabsichtigt, ab der zweiten Jahreshälfte 2027 die notwendigen Gefahrenabwehrmaßnah- men planen zu lassen. Daher ist eine Bearbeitung der abschließenden Gefährdungsbewertung nach folgendem Zeitplan unabdingbar:
- Grundlagenermittlung/Untersuchungskonzept: ................................. November/Dezember 2026;
- Vergabeunterlagen/Vergabeverfahren/Auftragsvergabe für technische Untersuchungen: ................................................................ Januar/Februar 2027;
- Ausführung von technischen Leistungen ............................................................ März/April 2027
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- Messzyklus Auswertung Inklino-/Extenso-/Piezometer ............................................. Mai 2027;
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- Messzyklus Auswertung Inklino-/Extenso-/Piezometer ............................................. Juli 2027;
- Bericht zur Böschungsstandsicherheit, Gefährdungsbewertung: ............................ August 2027.
6 Einzureichende Unterlagen/Bewertung der Angebote
Zur Beurteilung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter die folgenden Unterlagen vorzulegen:
-
Nachweise zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1.1. Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Gültiger Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist; der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Ange- botsfrist nicht älter als 12 Monate sein; 1.2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 GWB als ak- tuelle Eigenerklärung; 1.3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 GWB als ak- tuelle Eigenerklärung; 1.4. aktueller Nachweis zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
-
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 2.1 schriftliche Erklärung eines Haftpflichtversicherers, dass er mit dem Bieter im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer De- ckungssumme in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR pauschal je Schaden abzuschließen bereit ist, oder eine aktuelle, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate alte, zweifelsfreie Bestätigung des Haftpflichtversicherers über das Vorliegen des geforderten Versicherungsschutzes; 2.2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (pro Jahr für 2023, 2024 und 2025);
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- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.1. Nachweis der fachlichen Eignung anhand einer Liste von mindestens zwei der wesentlichen in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) erbrachten vergleichbaren Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Leistungszeitraums sowie der öffentlichen oder privaten Auftrag- geber* der Leistungen; als vergleichbar gelten Gutachten zu Böschungsuntersuchungen an Deponien oder Altablagerungen; 3.2. verbindliche Angabe des Projektleiters und des verantwortlichen Projektbearbeiters für die Bö- schungsuntersuchung und -berechnung; 3.3. Angabe und Nachweis der beruflichen Qualifikation des Projektleiters und des verantwortlichen Projektbearbeiters durch Führung der Berufsbezeichnung „Diplom-Ingenieur / Master / Ba- chelor“ oder vergleichbar; 3.4. Nachweis der fachlichen Eignung anhand einer Liste von mindestens zwei der wesentlichen ab 2020 erbrachten vergleichbaren Leistungen* des verantwortlichen Projektbearbeiters; als vergleichbar gelten Gutachten zu Böschungsuntersuchungen an Deponien oder Altablagerun- gen.
- Mindestumfang der Referenzangaben: • Projektbezeichnung; • Bearbeitungszeitraum; • Ansprechpartner (i. d. R. Auftraggeber) mit Kontaktangaben (Telefon, E-Mail). Die Vergabestelle behält sich vor, die Richtigkeit der Angaben von der Kontaktperson bestätigen zu lassen.
- Einsatz von Nachunternehmern 4.1. Verzeichnis der vorgesehenen Nachunternehmer Die vorgesehenen Nachunternehmer sind im Formblatt 233 „Verzeichnis der Nachunternehmerleis- tungen“ zu benennen. Für die benannten Nachunternehmer sind sämtliche Nachweise gemäß den vorgenannten Punkten 1 bis 3 analog zu erbringen. Für Nachunternehmer sind alle Nachweise gemäß der vorgenannten Punkte 1. bis 3. analog zu erbringen.
Im Rahmen des Angebots haben die Bieter außerdem ein Bearbeitungskonzept mit folgenden In- halten zu erstellen:
- Konzeption mit Projektanalyse und Methodik bei Projektorganisation und Projektdurchführung, Angaben zur projektspezifischen Qualitätssicherung und Erläuterung von Maßnahmen zur Ein- haltung von Terminen, Fristen und Kosten. In die Bewertung werden die nachstehenden Kriterien einbezogen, welche sich aus dem Angebot und aus dem vom Bieter eingereichten Bearbeitungskonzept ergeben:
- Qualität der mit dem Angebot vorgelegten Konzeption mit Projektanalyse und Methodik bei Pro- jektorganisation und Projektdurchführung, Angaben zur projektspezifischen Qualitätssicherung und Erläuterung von Maßnahmen zur Einhaltung von Terminen, Fristen und Kosten;
- Angebotspreis/Netto-Gesamthonorar. Die Wichtung der einzelnen Kriterien und der Modus der Punktevergabe ergeben sich gemäß nach- folgender Zusammenstellung.
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| Krite- rium | Bezeichnung | Wichtung | Punktevergabe |
|---|---|---|---|
| 1 | Qualität der mit dem Angebot vorgelegten Konzeption mit Projektanalyse und Methodik bei Projektor- ganisation und Projekt- durchführung ein- schließlich der Angaben zur projektspezifischen Qualitätssicherung und der Erläuterung von Maßnahmen zur Einhal- tung von Terminen, Fristen und Kosten | 40 % | Die konzeptionelle, methodische Herangehensweise an die Leistungserbringung, sowie das Qualitätskonzept und die Maßnahmen zur Einhaltung von Terminen, Fristen und Kosten werden wie folgt in einer Skala von 1 bis 5 Punkten bewertet: 5 Punkte - beste Qualität der Konzeption 4 Punkte - gute Qualität der Konzeption 3 Punkte – befriedigende Qualität der Konzeption 2 Punkte – ausreichende Qualität der Konzeption 1 Punkt – unzureichende Qualität der Konzeption |
| 2 | Preis/Honorar Angebotspreis | 60 % | Die Wertung für den angebotenen Gesamtpreis des Bieters AGP ergibt sich aus 60 x (AGP / AGP ), wobei x min x AGP den niedrigsten Angebotspreis im Verfahren dar- min stellt. Das Berechnungsergebnis wird auf zwei Nachkom- mastellen gerundet. Die maximale Punktzahl ergibt sich für das Angebot mit dem niedrigsten Preis aus AGP / AGP = 1. min min |
7 Vergütung der Leistungen Es gelten die im beigefügten Mustervertrag (Anlage 4) enthaltenen Regelungen. Die Vergütung der Ingenieurleistungen erfolgt auf der Grundlage der angebotenen Preise. Die Ne- benkosten für die Ingenieurleistungen sind in die angebotenen Honorare einzurechnen. Eine geson- derte Vergütung von Nebenkosten erfolgt nicht. Die Rechnungen sind entsprechend dem Maßnahmenfortschritt in Form von prüffähigen Abschlags- rechnungen bzw. einer prüffähigen Schlussrechnung an die Thüringer Sonderabfalldeponie Gesell- schaft mbH (Auftraggeber) zu legen. Die Rechnungen sind elektronisch beim Auftraggeber einzu- reichen. Die E-Mail-Adresse für die elektronische Rechnungslegung lautet: tsd.rechnungseingang@leg-thueringen.de. In Anlage 5 sind neben den Informationen zur Daten- verarbeitung die ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zum elektronischen Rechnungseingang enthalten. Vereinbartes Zahlungsziel ist 30 Tage nach Posteingang beim Auftraggeber. Leistungen auf Stundennachweis, die nicht in den angebotenen Gesamtsummen und Pauschalen enthalten sind, werden optional beauftragt, sofern diese für die Realisierung der Maßnahme fachlich notwendig und begründet sind. Die Ausführung von Zusatzleistungen ist vorab mit dem AG über dessen Projektsteuerung abzustimmen; bei Erfordernis ist die schriftliche Auftragserteilung einzu- holen. Hierfür ist jeweils vorab eine separate Kostenschätzung vorzulegen.
8 Hinweis Das Untersuchungsgelände ist nach aktuellem Stand für eine Besichtigung zwar frei zugänglich, wir weisen aber ausdrücklich auf die besondere Gefährdung im übersteilen Böschungsbereich hin. Eine mögliche Besichtigug erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des jeweiligen Bieters.
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