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Stadt Lübbenau/Spreewald
Der Bürgermeister
Neubau eines kommunalen Bauhofes einschließlich einer
Lagerhalle für den Katastrophenschutz
Projekt- Nr. 01-26-1111301
Vergabe von Planungsleistungen nach VgV
Projektbeschreibung / Anforderungen
Inhaltsverzeichnis 1 Projektstammdaten .............................................................................................. 2 2 Projektdefinition ................................................................................................... 3 3 Erschließung ........................................................................................................ 4 4 Bauplanungsrechtliche Anforderungen ............................................................. 4 4.1 Städtebauliche Anforderungen ............................................................................... 5 4.2 Denkmalschutz ...................................................................................................... 5 4.3 Barrierefreiheit ....................................................................................................... 5 4.4 Gehölzschutz ......................................................................................................... 5 5 Nutzerspezifische Anforderungen ..................................................................... 5 6 Bautechnische Anforderungen ........................................................................... 6 7 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen ................................................................ 6 8 Allgemeine Anforderungen an die Planung ....................................................... 7 9 Projektorganisation ............................................................................................. 9 10 Termine ................................................................................................................. 9
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1 Projektstammdaten
| Projektbezeichnung: | Neubau eines kommunalen Bauhofes einschl. Lagerhalle für den Katastrophenschutz |
|---|---|
| Anschrift: | Gewerbepark 9, 03222 Lübbenau |
| Gemarkung: | Lübbenau |
| Flurstück: | Flur 025, Flurstück 156, 272, 714, 737, 754, 756, 760, 926, 937, 938 und 1068 |
| Grundstücksfläche: | ca. 1ha |
| Eigentumsverhältnis: | Kommunale Fläche der Stadt Lübbenau/Spreewald |
| Gebäudebestand: | geplanter Neubau |
| Denkmalschutz: | nicht relevant |
| Baulasten: | nicht bekannt |
| Übersichtsplan: |
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2 Projektdefinition
| Projektnutzen: | ➢ Für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben und Sicherung der öffentlichen Infrastruktur in der Stadt Lübbenau/Spreewald soll ein moderner, leistungsfähiger und zukunftsorientierter städtischer Bauhof errichtet werden. ➢ Der Bauhof umfasst eine Vielzahl von technischen Dienstleistungen wie die Straßenunterhaltung, Grünpflege, Winterdienst, Verkehrssicherungsmaßnahmen und handwerkliche Aufgaben, deren organisatorische und strukturelle Aufgabenbewältigung durch einen Neubau effizient gestaltet werden soll. ➢ Die separate Errichtung einer Lagerhalle für den Katastrophen- schutz soll künftig die notwendige Versorgung sowie eine schnelle Einsatzbereitschaft für besondere Situationen sicher stellen. ➢ In Krisen- und Notfällen sollen die Außen- und Verkehrsflächen des Bauhofgeländes als zusätzliche Bereitstellungsflächen zur Verfügung gestellt werden. ➢ Der gemeinsame Standort ermöglicht kurze Wege und eine koordinierte Nutzung der vorhandenen Ressourcen zwischen den Einrichtungen. | ||
|---|---|---|---|
| Projekthauptziel: | ➢ Errichtung eines kommunalen Bauhofs mit integrierten Lagerhallen für den Katastrophenschutz auf einer ca. .1 ha großen kommunalen Flächen im Gewerbegebiet in der Straße des Friedens ➢ Entwicklung eines übersichtlichen klar strukturierten und schlüssigen Gesamtensemble aus Verwaltungs- und Sozialgebäude, Fahrzeug- und Gerätehallen, Werkstätten- und Lagerbereiche sowie die Errichtung von Schüttgut- lagerflächen im Außenbereich ➢ Der bewusste Umgang und Einsatz von vorhandenen Ressourcen soll entsprechende Berücksichtigung finden ➢ Die Gesamtmaßnahme umfasst die Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 3- 9 gem. HOAI. ➢ Die Fachplanungen werden im Rahmen dieses Verfahrens separat zeitnah ausgeschrieben. Die Angebotsabgabe für mehrere Planungsleistungen im Rahmen dieses Verfahrens ist möglich. ➢ Die notwendigen Schleppkurven sind für eine strukturierte Benutzung der Fahrwege zu planen ➢ Es sind ausreichend Stellflächen zu planen (Mindestanforderungen. gem. Stellplatzsatzung der Stadt) |
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3 Erschließung
| Schmutz-und Regenwasser- entsorgung | ➢ Schmutzwasserentsorgung über das zentrale Abwassernetz ➢ Regenwasserableitung ist zu planen, dabei wird darauf Wert gelegt, dass das Regenwasser auf dem Grundstück versickert | ||
|---|---|---|---|
| Trink- und | ➢ Erschließung mit Trinkwasser ist vorhanden ➢ Löschwasserversorgung ebenso vorhanden | ||
| Löschwasser- | |||
| versorgung |
4 Bauplanungsrechtliche Anforderungen
| 4.1 Städtebauliche Anforderungen | |
|---|---|
| Einordnung und Randbedingungen | ➢ Das Gesamtensemble soll durch eine angemessene Materialität und Begrünung einen verträglichen Übergang zwischen Betriebsfläche und Landschafts- beziehungsweise Siedlungsraum erfolgen, insbesondere im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zum touristischen Highlight dem Spreewelten- Hotel. ➢ Die Gebäude sind so anzuordnen, dass unter Einhaltung der Anforderungen an den B- Plan ein übersichtlicher und klar strukturierter Betriebsstandort entsteht. ➢ Die optimale räumliche Einordnung beider Einrichtungen auf dem ca. 1ha großen Grundstück ist bei der Planung zu berücksichtigen. ➢ Berücksichtigung der Festsetzungen aus dem B – Plan (nachfolgend ein Auszug aus dem B- Plan Nr. 01/1/91) |
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| 4.2 Denkmalschutz | |||
|---|---|---|---|
| Vorgaben | ➢ nicht relevant | ||
| 4.3 Barrierefreiheit | |||
| Randbedingungen | ➢ Das Sozialgebäude ist barrierefrei zu erschließen | ||
| 4.4 Gehölzschutz | |||
| Randbedingungen | ➢ Die Auflagen aus dem vor bezeichneten B- Plan sind einzuhalten bzw. anzuwenden |
5 Nutzerspezifische Anforderungen
Allgemeine ➢ optimale Funktionalität des Bauhofes im Hinblick auf die Anforderungen Arbeitsabläufe ➢ Der Bauhof verfügt über Fahrzeuge, technische Geräte, Werkstätten und fachkundiges Personal- die Anforderungen dafür werden im Rahmen des Planungsverfahrens ausführlich zur Verfügung gestellt. ➢ gemeinsame Standort Bauhof / Lagerhalle für Kat-schutz und die anliegende kommunale FFW (Nachbargrundstück) soll kurze Wege und eine koordinierte Nutzung vorhandener Ressourcen ermöglichen. ➢ Im Krisenfall sind die Außen- und Verkehrsflächen des Bauhofes bei Bedarf als zusätzliche Bereitstellungs- oder Logistikflächen genutzt werden. ➢ Die Organisation des Bauhofs orientiert sich konsequent an den täglichen Arbeitsabläufen. ➢ Die Anforderungen dazu werden durch die Stadt vorgegeben. Diese beziehen sich vorrangig auf das Sozialgebäude, die notwendigen Werkstätten für Tischler- Metallbau und Elektroarbeiten. ➢ Zudem sind Fahrzeuggaragen sowie Lagerbereiche in Form von Kalthallen und Schüttgutlager für den Außenbereich zu planen. ➢ Fahrzeuge, Maschinen und Materialien sind so anzuordnen, dass kurze Wege und ein effizienter Betriebsablauf gewährleistet sind. ➢ Die Erschließung erfolgt über eine eindeutig definierte Zufahrt. ➢ Die Fahrwege und Rangierflächen sind für die erforderlichen Betriebsfahrzeuge zu dimensionieren, damit eine sichere und übersichtliche Befahrung auf dem Grundstück erfolgen kann. ➢ Werkstätten, Fahrzeughallen, Lagerflächen und Außenlager aus den Anforderungen und sind gut strukturiert zu planen ➢ Besucher - und Mitarbeiterbereiche sollen möglichst klar von den betrieblichen Verkehrsflächen getrennt sein. ➢ Die Lagerhalle für den Katastrophenschutz bildet einen eigenständigen, klar organisierten Bestandteil der Gesamtanlage
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| mit separaten Zugängen durch die FFW- Mitarbeiter des anliegenden Nachbargrundstückes. ➢ Sie dient der dauerhaften und sicheren Vorhaltung von Material, Geräten und Ausrüstung für besondere Einsatzlagen. | |
|---|---|
| Ausstattung | ➢ nicht vorhanden- ist gemeinsam mit dem Nutzer zu planen |
6 Bautechnische Anforderungen
| Haustechnische | ➢ Nutzung regenerativer Energien sowie klimaangepasste Maßnahmen (Gründach und Fassadenbegrünung) ➢ Erschließung ist gesichert | ||
|---|---|---|---|
| Anlagen /techn. | |||
| Erschließung | |||
| Brandschutz | Brandschutz | ➢ im Rahmen der Planungsphase | |
| Energetische Zielstellung | ➢ Nutzung regenerativer Energien ➢ Klimaangepasste Maßnahmen | ||
| Schallschutz/ Lärmbelastung | ➢ Lärmschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Nähe zum Spreeweltenhotel | ||
| Regenwasser- entsorgung | ➢ Nicht vorhanden ➢ Regenwasserentsorgung möglichst auf dem Grundstück |
7 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
| Allgemeine Zielvorgaben: | ➢ Durch die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen ➢ zwischen Bauhof und Katastrophenschutz sollen Ressourcen effizient und kostensparend genutzt werden ➢ Ziel ist es, ein solides und im Betrieb wirtschaftliches Gebäude von hoher Funktionalität mit gestalterischer Qualität bei optimalen Investitionskosten zu planen und zu erstellen. ➢ Im Sinne der künftigen Betreibung des Objektes gilt es, nicht nur die Investitionskosten (DIN 276), sondern auch die späteren Folgekosten, die Baunutzungskosten, welche nach der Inbetriebnahme in der Nutzungsphase des Gebäudes entstehen, zu betrachten und schon bei frühen, qualitäts- und kostenrelevanten Entwurfsentscheidungen zu berücksichtigen und dem Bauherren entsprechende Vorschläge für die optimierte Betreibung zu unterbreiten |
|---|---|
| Kostenvorgaben | ➢ Als grobe Kostenvorschau stehen im Haushaltsplan der Stadt Lübbenau/Spreewald Mittel i. H.v. 6,5 Mio € zur Verfügung |
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8. Allgemeine Anforderungen an die Planung
| Vorhandene Unterlagen | ➢ Lageplan Bestand / Eigentumsnachweise ➢ Festgesetzter B- Plan |
|---|---|
| Leistungsinhalt | Im Rahmen der beauftragten Planungsleistungen werden u. a. folgende Leistungen von den Planern erwartet: in allen Leistungsphasen: ➢ Mitwirkung beim Erstellen der erforderlichen Unterlagen zur Entscheidung und Durchsetzung bei der Bauaufsichtsbehörde, Nutzer und sonst. Institutionen ➢ Bewertung von Lösungsvarianten hinsichtlich Kosten- Nutzen- Verhältnis für Entscheidungsvorlagen und Durchsetzbarkeit ➢ Mitwirkung bei dem Aufstellen von detaillierten Planungs- und Bauablaufplänen sowie Fortschreiben und Abgleich dieser ➢ Mitwirkung bei der Erarbeitung der erforderlichen Beschluss- und Prüfvorlagen ➢ Mitwirkung bei der Protokollierung von Projektbesprechungen ➢ Ermittlung der Nutzungskosten ➢ Mitwirkung bei der Vorbereitung der Unterlagen zum Nachweis Verwendung |
| Lieferumfang | ➢ Datenaustausch bzw. Übergabe vorrangig digital / vorgegebene Cloudlösung ➢ Dokumentation gem. Vorgaben der HOAI und je eine komplette Ausfertigung analog |
| Behördliche Abstimmungen | In allen Planungsphasen sind behördliche Abstimmungen durchzuführen. Dazu gehört unter anderem die Abstimmung mit folgenden Behörden/Institutionen: ➢ Projektauftraggeber: Lübbenauer Immobilienverwaltung ➢ Landkreis OSL Amt für Bau und Umwelt – Im Einzelnen • Untere Bauaufsichtsbehörde • Untere Wasserbehörde • Unter Naturschutzbehörde • Usw. ➢ Weiterhin sind die entsprechenden Anforderungen • der Unfallkasse, • die allgemein anerkannten technischen Regeln (Baugesetzbuch (BauGB) • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) • Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) und technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) usw. in den jeweils aktuellen Fassungen einzuhalten |
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| Schnittstellen / Weitere Anforderungen | ➢ Im Rahmen der Koordinierungsaufgaben des Planungsbüros sind detaillierte Schnittstellen innerhalb des Planungsteams festzulegen und zu dokumentieren. ➢ ab Lph. 3 sind die detaillierten Schnittstellenlisten mit eindeutiger Leistungszuordnung zu konkretisieren, Mitwirkung bei den Schnittstellenlisten ggf. weitere |
|---|---|
| Kostenplanung | Kostenermittlung nach DIN 276 ➢ Kostenschätzung mit Ausweisung Kostengruppen ➢ mindestens bis zur 2. Ebene der Kostengliederung mit nachvoll- ziehbarer Berechnungsgrundlage ➢ Kostenberechnung mit Ausweisung Kostengruppen mindestens bis zur 3. Ebene der Kostengliederung mit nach- vollziehbarem, prüfbarem Mengengerüst hinterlegen ➢ ab Kostenberechnung sind Kostenermittlungen sowohl nach Kostengruppen nach DIN 276 und nach Gewerken zu erstellen und auszuweisen. ➢ alle Kostenermittlungen sind in allen Leistungsphasen kontinuierlich fortzuschreiben (jede kostenrelevante Änderung aus Planung oder Ausführung sind in die jeweils aktuelle Kostenermittlung einzupflegen) ➢ werden im Projektverlauf Budgetüberschreitungen erkennbar oder prognostiziert, so sind geeignete Kompensationsmaßnahmen zu prüfen, zu planen und aufzuzeigen und nach Freigabe einzuleiten. ➢ während der Baudurchführung ist eine gewerkbezogene Kostenverfolgung nach Mustervorgabe des AG mit mindestens folgenden Informationen zu führen: • Losbezeichnungen • Auftragnehmer • Auftrags-Nr. • Kostenberechnung • verpreistes Leistungsverzeichnis • Auftragssummen • Nachtragssummen • Abrechnungssummen • Kostenprognosen mit Ausweisung Risiko • Abweichung Kostenprognose/ Kostenberechnung |
| Risikopolitik: | ➢ kontinuierliche Soll-Ist-Vergleiche hinsichtlich Inhaltes/Umfang, Kosten, Termine ➢ Vorbereiten/Herbeiführen/Dokumentation von Entscheidungen/Änderungen ➢ Risikominimierung durch frühzeitige Abstimmungen mit Behörden/Ämtern, z.B. Umweltamt, Medienträgern etc. ➢ rechtzeitige Anzeige von ergänzenden Leistungen, wie Sonderfachleuten, weiterführenden Erkundungen |
| Terminplanung | ➢ Mitwirkung bei der Erstellung von Terminplänen und Überwachung von Terminen in allen Leistungsphasen |
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9. Projektorganisation
| Verpflichtungserkl ärung | ➢ Mit der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer Niederschriften über die Verpflichtung gemäß §1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungserklärungen) zu unterzeichnen. |
|---|---|
| Bauvorlage- berechtigung | ➢ Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die Bauvorlageberechtigung gemäß § 65 der Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vorzuweisen, weiterhin muss nachgewiesen werden, dass Sie Fachplaner/-in, qualifizierten Brandschutzplaner/-in oder Prüfingenieur/-in sind (gemäß § 54 Absatz 2 bzw. i. V. m. § 66 Absatz 2 Satz 5 BbgBO) |
| Projektentschei- dungen | ➢ Sind Entscheidungen des Auftraggebers zu Planungs-, Ausführungs- und Kostenfragen erforderlich, so sind seitens der Planung Entscheidungsvorlagen zu erstellen und dem Bauherren zur Bestätigung vorzulegen. |
10. Termine
| Zielvorgaben | Aufgrund städtebaulicher Maßnahmen in 2028 muss der aktuelle Standort des städtischen Bauhofes in der Güterbahnhofstraße verlegt werden. Ziel ist es ➢ Es ist geplant, mit der Baumaßnahme im Januar 2028 zu beginnen. ➢ Die Entwurfsplanung sollte bis August 2027 abgeschlossen sein ➢ Das Bauantragsverfahren sollte im September 2027 eingereicht werden. |
|---|---|
| Steuerungstermin plan | Der durch die Projektleitung erstellte Rahmenterminplan wird für die jeweilige Leistungsphase durch den Objektplaner erstellt und mit allen Fachplanern laufend aktualisiert. |
| Prüf- und Bestätigungs- fristen | In allen Terminplänen sind die Zwischentermine gemäß Vertrag sowie die oben aufgeführten Prüf- und Bestätigungsfristen seitens Projektleitung zu beachten. Insbesondere ist pro Leistungsphase mindestens eine amtsinterne Abstimmung/ Vorstellung des Projektes zu berücksichtigen. |
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