5.5 EU Ergänzung Angebotsschreiben bei vermischten und Akkordleistungen (1) (Stand 05.2021).pdf

Ingenieur- und Architektenleistungen für den Neubau eines kommunalen Bauhofs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 08:26 (Europe/Berlin)

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VHB-VOL Bbg Formular 5.5 EU Stand: 05/2021 Ergänzung Angebotsschreiben bei vermischten und Akkordleistungen (1)

Name bzw. Firmenbezeichnung des BietersOrt, Datum
Anschrift

Ergänzung des Angebotsschreibens bei vermischten und Akkordleistungen1*

Lieferung/Leistung von

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vom ___________

Angebotsbestandteil zur Einhaltung des Mindestarbeitsentgelts von ___________ Euro bei der Ausführung der angebotenen Leistungen und über die Nachweise und Kontrollen

Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vertragserklärung zugrunde:

  1. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

  2. Die Leistungen werden ganz oder teilweise typischerweise gleichzeitig mit Leistungen für andere Auftraggeber erbracht, insbesondere auch für gewerbliche und sonstige private Kunden, die nicht unter den Anwenderkreis des Brandenburgischen Vergabegesetzes fallen. ☐ a) Alle Beschäftigten werden nach Tarifen oder betriebsüblich höher oder mindestens in der Höhe entlohnt, wie nach Ziffer 1 vereinbart. Eine Kopie des Tarifvertrages oder der Betriebsvereinbarung oder eine Quellenangabe für den Text des Tarifvertrages oder einer sonstigen für das Unternehmen geltenden Lohn- oder Gehaltsvereinbarung ist beigefügt. Die Vereinbarung trägt die Bezeichnung: ___________ und ist dem Angebot beigefügt oder wie folgt allgemein zugänglich: ___________ ☐ b) Folgende Tätigkeiten lassen sich eindeutig der angebotenen Leistung zuordnen und daher die konkret zur Erfüllung Beschäftigten feststellen und entsprechend den Anforderungen der Ziffer 1 entlohnen: ___________

Es handelt sich um ___________vom Hundert der Gesamtleistung.

1 Vermischte Leistungen im hier verwendeten Sinne sind solche, die branchenüblich, so erbracht werden, dass die Auftragserfüllung für mehrere Auftraggeber/Kunden nicht voneinander getrennt erfolgt. Z. B. bei Postdienstleistungen die Auslieferung unbestimmt vieler Sendungen verschiedener Absender in einer Tour.

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☐ c) Der Gegenstand des öffentlichen Auftrags macht voraussichtlich ___________vom Hundert des Gesamtumsatzes des beauftragten Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen aus. ☐ Die bei der Leistungserbringung aus dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten des Unternehmens erhalten einen Zeitlohn. Dieser Zeitlohn wird entsprechend anteilig erhöht. Daraus ergeben sich folgende Erhöhungen für die bei der Leistungserbringung aus dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten:


☐ Die bei der Leistungserbringung aus dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten des Unternehmens erhalten einen Akkordlohn. Das durchschnittliche Arbeitsentgelt ergibt sich aus der folgenden Berechnung:

☐ Zeitakkord☐ Stückakkord (Geldakkord)
Akkordlohn = Menge X Stückzeit X MinutenfaktorAkkordlohn = Menge X Geldeinheit pro Stück
Minutenfaktor: Akkordrichtsatz / 60 = ___________ / 60 = ___________Geldeinheit pro Stück: = Akkordrichtsatz / geleistete Stückzahl = ___________ / ___________ = ___________
Akkordrichtsatz = Stundenlohn bei Normalleistung = ___________Akkordrichtsatz: Stundenlohn bei Normalleistung = ___________
Stückzeit = 60 Minuten / durchschnittliche Leistung = 60 Minuten / ________ = ___________
Akkordlohn = ___________ X ___________ X ___________ = ___________Akkordlohn = ___________ X ___________ = ___________
durchschnittlicher Stundenlohn: _________durchschnittlicher Stundenlohn: ________

Daraus ergeben sich im Fall der Zuschlagerteilung für die bei der Leistungserbringung aus dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten folgende Erhöhungen:


  1. Als Nachweis und für die Kontrollen nach den Maßstäben des BbgVergG werden die folgenden Nachweise vorgelegt:

Für den Fall des Zuschlags auf mein/unser Angebot gilt der vorstehend vorgeschlagene Nachweis- /Kontrollweg als Mindestanforderung vereinbart. Der Auftraggeber kann jedoch bis zur Erzielung der erforderlichen Gewissheit weitere Prüfungen im Rahmen des BbgVergG durchführen, die gleichfalls hiermit vereinbart sind.

  1. Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereitzuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr, den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorübergehend zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

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  1. Nachunternehmer Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evtl. weiterer von ihm oder von seinen Nachunternehmern eingesetzter Nachunternehmer vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.

  2. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltenen vertraglichen Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine „Selbstreinigung“ eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auftraggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren unschädlich sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall.

  • Verstöße von Nachunternehmern: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer im Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor.
  1. Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.

(Rechtsverbindliche Unterschrift (en)* / ggf. zusätzlich Firmenstempel)*

  • Wird die Ergänzung des Angebotsschreibens in Ziffern 2 a, b oder c und 3 entsprechend der vorgenommenen Auswahl des Bieters nicht vollständig ausgefüllt oder hier nicht unterschrieben, gilt das Angebot als unvollständig.

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