Eigenerklärung zu technisch-organisatorischen Maßnahmen nach der DSGVO.pdf

Implementierungsbegleitung für ein Tourenplanungs- und Managementsystem

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 11:32 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung zur Eignung zu technisch-organisatorischen Maßnahmen nach der DSGVO

Der Bieter hat mit Abgabe seines Teilnahmeantrages oder Angebotes als Beleg seiner

technischen und beruflichen Eignung eine Eigenerklärung zu seinen technisch-organisatorischen

Maßnahmen (TOMs) nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abzugeben.

Ich/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen ein Datenschutzkonzept entsprechend

den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen besteht und umgesetzt wird.

Optional kann der Bieter seine eigenen technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

einreichen:

Ich/wir füge(n) meinem Teilnahmeantrag oder Angebot technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) bei, die den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen und umgesetzt werden.

Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu

meinem/unserem Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren oder zu einer Vergabesperre

gem. § 6 GRfW sowie zur Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages führen kann.

Ich/wir verpflichte(n) mich/uns auch, die vorstehende Erklärung von Nachunternehmern zu

fordern und diese zur Zustimmung des Auftraggebers vorzulegen, bevor die Beauftragung

der Nachunternehmer.

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