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Eigenerklärung zur Eignung zu technisch-organisatorischen Maßnahmen nach der DSGVO
Der Bieter hat mit Abgabe seines Teilnahmeantrages oder Angebotes als Beleg seiner
technischen und beruflichen Eignung eine Eigenerklärung zu seinen technisch-organisatorischen
Maßnahmen (TOMs) nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abzugeben.
Ich/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen ein Datenschutzkonzept entsprechend
den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen besteht und umgesetzt wird.
Optional kann der Bieter seine eigenen technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)
einreichen:
Ich/wir füge(n) meinem Teilnahmeantrag oder Angebot technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) bei, die den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen und umgesetzt werden.
Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu
meinem/unserem Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren oder zu einer Vergabesperre
gem. § 6 GRfW sowie zur Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages führen kann.
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns auch, die vorstehende Erklärung von Nachunternehmern zu
fordern und diese zur Zustimmung des Auftraggebers vorzulegen, bevor die Beauftragung
der Nachunternehmer.