Vergabeunterlagen vom 22.09.2026 (PDF)

Implementierungsbegleitung für ein Tourenplanungs- und Managementsystem

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 11:32 (Europe/Berlin)

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r Bewerbungsbedingungen der Stadtreinigung Hamburg AöR

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für die Vergabe von Liefer - und Dienstleistungen

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Vorbemerkung

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Diese Bewerbungbedingungen gelten für sämtliche Vergabeverfahren der Stadtreinigung Hamburg AöR (im

Folgenden SRH).

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Bei Offenen Vergabeverfahren und Öffentlichen Ausschreibungen wendet sich die SRH über eine

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Auftragsbekanntmachung an eine unbestimmte Anzahl von Unternehmen und fordert diese zur Abgabe eines

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Angebots auf. Unternehmen, die sich mit einem Angebot am Vergabeverfahren beteiligen, müssen beachten, dass die durch die SRH in den Wethtbewerb gestellten Leistungen und Vertragsinhalte keinen Verhandlungen unterliegen. t Bei Vergabeverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb (Nichtoffene Verfahren und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbedwerb, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben mit Teilnahmiewettbewerb) wendet sich die SRH über die Auftragsbekanntmachung an eine unbestimmte Anzahl von Unternehmen und fordert diese zunächst zum

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Nachweis der Eignung auf. In einem zweiten Schritt werden aus dem Kreis der geeigneten Unternehmen

i

diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Im Rahmen des

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Teilnahmewettbewerbs werden noch keine Angebote abgegeben.

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Bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, Beschränkten Ausschreibungen ohne

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Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb wendet die SRH sich an

ausgewählte, dem Grunde nach geeignete Unternehmen und fordert diese zur Abgabe eines Angebotes auf.

b

Als „Bewerber“ werden im Folgenden die Unternehmen bezeichnet, die sich mit einem Teilnahmeantrag an

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einem Teilnahmewettbewerb beteiligen.

a

Als „Bieter“ werden die Unternehmen bezeichnet, die sich mit einem Angebot an einem Vergabeverfahren

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beteiligen.

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Sofern im Folgenden von „Unternehmen“ gesprochen wird, richtet sich dies an Bewerber und Bieter

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gleichermaßen.

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§ 1 r Allgemeines

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(1) Die SRH unterliegt als öffentlicher Auftraggeber den vergaberechtlichen Bestimmungen. Aufträge wer-

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den daher grundsätzlich im Wege wettbewerblicher und transparenter Vergabeverfahren vergeben.

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(2) Wenn der geschätzte Wert eines Auftrags den EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet, richten

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sich die einzuhaltenden Verfahrensregelungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschnränkungen (GWB) vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Verga be öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 12. April 2016 (BGBl. I, S. 624) in der jewenils geltenden Fassung. Wenn der geschätzte Wert eines Auftrags den EU- Schwellenwert nicht erreicht, richten sich die einzuhaltenden Verfahrensregelungen nach den Be-

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stimmungen der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge

c

unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 in der

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jeweils geltenden Fassung. Zudem unterliegen die Vergabeverfahren der SRH dem Hamburgischen

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Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13. Februar 2006 (HmbGVBl. S 57) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Diese Bewerbungsbedingungen ergänzen die vergaberechtlichen Bestimmungen und gelten, soweit

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für das jeweilige Vergabeverfahren keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Sie verfolgen

i

zudem den Zweck, den am Auftrag interessierten Unternehmen Hinweise für die Beteiligung am Vergabeverfahren zu geben und Fehler begi der Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu vermeiden. i (4) Die Unternehmen dürfen die durch die SRH zur tVerfügung gestellten Vergabeunterlagen einschließ- lich sämtlicher Anlagen ausschließlich zur Erstellunag eines Teilnahmeantrags oder Angebots für die SRH verwenden. l (5) Die Unternehmen müssen über alle während des Vergab everfahrens bekannt werdenden Betriebs- geheimnisse der SRH zeitlich unbefristet Verschwiegenheit bbewahren. Betriebsgeheimnisse in die- sem Sinne sind alle Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die neicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung die SRH ein berechtigtes

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Interesse hat. Die SRH behält sich vor, im Leitfaden des jeweiligen Verfahrens besondere Vorgaben

r

zur Geheimhaltung aufzustellen. Die Unternehmen müssen ihre mit der Erstellung eines Teilnahme-

b

antrages oder Angebotes befassten Mitarbeiter und auch etwaige einbezogene Nachunternehmer und

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Lieferanten im dem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten, wie er für sie selbst gilt.

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(6) Für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden keine Kosten erstattet, soweit nicht im jeweiligen

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Leitfaden des Verfahrens etwas anderes bestimmt ist.

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§ 2 rVorgaben bei elektronischer Abwicklung des Vergabeverfahrens

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(1) Die SRH wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform „RIaB e-Vergabe“ unter der Internetadresse www.vergabe.rib.de ab. Das schließt die elektronische Ab- gabe vgon Teilnahmeanträgen und Angeboten über die Vergabeplattform ein. Die gesamte Kommuni- kation zweischen der SRH und den Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten erfolgen ausschließlich in elektronischer Form.

n

(2) Ausführliche te chnische Informationen des Plattformbetreibers zur elektronischen Vergabe sind auf

der Vergabeplattform für die Unternehmen hinterlegt.

n

(3) Die SRH kann von deir elektronischen Abwicklung des Vergabeverfahrens absehen, soweit dies durch das Hamburgische Vergabegesetz oder aufgrund anderer Vergabebestimmungen zugelassen ist. In

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diesem Fall werden die Vorgaben im Leitfaden des jeweiligen Vergabeverfahrens definiert.

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§ 3 Kommunikation während des V ergabeverfahrens; Fragen zu den Vergabeunterlagen

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(1) Bei elektronisch durchgeführten Vergabeverfahren erfolgt die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens ausschließlich in eleiktronischer Form. Es gelten dann die nachfolgenden Absätze 2 bis 4. g (2) Fragen innerhalb des Vergabeverfahrens köninen ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Fragen, die auf anderem Wege (insbetsondere telefonisch, per Fax oder E-Mail) gestellt werden, werden nicht beantwortet. Die Fragen werdean anonymisiert und – soweit erforderlich – an alle auf der Vergabeplattform für das Verfahren registrierten Unternehmen beantwortet.

l

(3) Unternehmen werden nur dann automatisch über die Ant worten der SRH oder Änderungen an den

Vergabeunterlagen informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren

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registrieren. Diese Registrierung ist freiwillig. Nicht für das konkrete Verfahren registrierte

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Unternehmen müssen sich selbstständig über die Vergabeplattform informieren, ob

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Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die SRH Fragen zum Verfahren

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beantwortet hat. Das Risiko, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben, liegt ohne erfbolgte Registrierung beim Unternehmen. e

i

(4) Das Unternehmen muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird. t

b

(5) Bei Vergabeverfahren, die nicht elektronisch abgewickelt werden, legt die SRH die Kommunikationswege im Leitfaden des jeweiligen Verfahrens fest. a

r

(6) Die SRH behält sich vor, Fragen, die später als 3 Werktage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist, gleiche Uhrzeit, gestellt werden, nicht mehr zu beantworten, um !einen

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rordnungsgemäßen Ablauf des Vergabeverfahrens zu gewährleisten.

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§ 4 Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten, Allgemeine Geschäftsbedingungen,

g

Nachforderung von Unterlagen

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(1) Soweit für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote Vordrucke von der SRH zur Verfügung

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gestellt werden, dürfen ausschließlich diese verwendet werden, soweit sich nicht aus dem Leitfaden

des jeweiligen Vergabeverfahrens etwas anderes ergibt.

n

(2) Verfahrenssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für sämtliche Anlagen, die das Unternehmen seinem

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Teilnahmeantrag oder Angebot beifügt.

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(3) Elektronisch abzugebende Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich durch den Upload

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digitaler Dokumente/Scans über die Vergabeplattform eingereicht werden. Teilnahmeanträge und An-

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gebote, die auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post, E-Mail, Fax oder als Bieternachricht

über das Kommunikationsmodul d er Vergabeplattform) werden ausgeschlossen, sofern die SRH nicht ausdrücklich einen solchen Weg im Ldeitfaden für das Verfahren zugelassen hat. (4) Verspätete Teilnahmeanträge und Angeibote werden nicht berücksichtigt. Ist ein verspäteter Eingang durch Umstände verursacht worden, die dgas Unternehmen nicht zu vertreten hat, können auch ein verspätet eingegangener Teilnahmeantrag oder ein verspätet eingegangenes Angebot berücksichtigt

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werden. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt beim Unternehmen.

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(5) Bei elektronisch abgegebenen Teilnahmeanträgen aund Angeboten kommt es für die Rechtzeitigkeit des Eingangs auf den vollständigen Upload auf die Vergabeplattform an. Die Vergabeplattform do-

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kumentiert den vollständigen Eingang mit einem elektronischen Zeitstempel.

(6) Die SRH empfiehlt allen Unternehmen, sich rechtzeitig vor dem Ende der Teilnahme- bzw. An-

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gebotsfrist mit den Besonderheiten der elektronischen Abgabe vertraut zu machen und die

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Funktionalitäten der Vergabeplattform mit den eigenen EDV-Systemen zu testen.

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(7) Teilnahmeanträge und Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklä-

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rungen enthalten, um nicht gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV, § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO vom Vergabever-

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fahren ausgeschlossen zu werden. Die SRH behält sich aber vor, im Rahmen pflichtgemäßen Ermes-

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sens gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV, § 41 Abs. 2 und 3 UVgO Unterlagen nachzufordern. Unternehmen

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haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung von Unterlagen.

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(8) Die SRH behält sich vor, nach Eingang des Teilnahmeantrags oder Angebots Unbedenklichkeitsbe-

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scheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Arbeitnehmer der Unternehmen versichert ist, oder sonstige Unterlagena zum Nach- weis anzufordern, dass die zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 1r24 GWB beim Unternehmen nicht vorliegen.

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(9) rÄnderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit vom Unternehmen beigefügte Allge- lmeine Geschäftsbedingungen oder sonstige eigene Angebotsbestandteile der Unternehmen Ände- rungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten, kann dies gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4

a

VgV, § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebotes führen. Beigefügte Allgemeine Ge-

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schäftsbedingungen der Unternehmen werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

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(10) Unternehmen können nur bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist Änderungen, Ergänzun-

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gen, Berichtigungen oder eine Rücknahme des Teilnahmeantrags bzw. Angebotes vornehmen. Bei

elektronisch abgewickelten Vergabeverfahren ist dies nur über die Vergabeplattform möglich.

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§ 5 Tariftreueerklärung und Mindestlohn nach §§ 3, 5 Abs. 4 HmbVgG

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(1) Bieter müssen sich bei der hAngebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen den jeweils geltendten Tarif- oder Mindestlohn zu zahlen. Dies gilt auch für Verleiher von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern. (2) Diese Verpflichtung müssen Bieter aduch ihren Nachunternehmern auferlegen und deren Beachtung kontrollieren. i

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§ 6 Mehrere Hauptangebote, Nebenangebote

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(1) Bieter können nur dann mehrere Hauptangebote abgeben, wenn diese im Leitfaden des jeweiligen

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Vergabeverfahrens ausdrücklich zugelassen sind .

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(2) Nebenangebote sind können nur dann abgegeben werden, wenn diese im Leitfaden des jeweiligen

Verfahrens ausdrücklich zugelassen sind.

b

(3) Bieter müssen zulässige Nebenangebote auf besonderer Anlage erstellen und als solche deutlich

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kennzeichnen. Alle Regelungen dieser Bewerbungsbedingungen sowie des Leitfadens für das jewei-

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lige Verfahren gelten entsprechend auch für Nebenangebote. Die Anzahl der Nebenangebote ist aus- drücklich anzugeben. r

b

(4) Für zulässige Nebenangebote gilt Folgendes:

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a) Bieter müssen eine als Nebenangebot angebotene Leistung so eindeutig und erschöpfend be-

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schreiben, dass sich die SRH ein klares Bild über die angebotene, von den Vorgaben der SRH

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abweichende Ausführung der Leistung machen kann. Abweichungen gegenüber den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbestimmungen der SRH sind debutlich zu kenn- zeichnen. a b) Nebenangebote sind insbesondere so erstellen, dass der SRH eine Überprüfung der Erinhaltung der Mindestbedingungen des ausgeschriebenen Auftrags möglich ist. !

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rc) Die Wertung von Nebenangeboten erfolgt anhand der Kriterien, die für die Wertung der Haupt- langebote gelten.

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§ 7 Angebotspreise

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(1) Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

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(2) Sollte bei Abfrage eines Einheitspreises der im Angebot angegebene Gesamtbetrag nicht dem Ergeb-

nis der Multiplikation von Menge und Preis pro Einheit entsprechen, so ist immer der Preis pro Einheit

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maßgebend. Bei Abfrage eines Pauschalfestpreises ist dementsprechend immer die angegebene Ein-

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zelpauschale maßgebend.

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§ 8 Proben, Muster

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(1) Bieter müssen etwaige geforderte Proben und Muster so kennzeichnen, dass sie dem Angebot des

Bieters zugeordnet werden können.

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(2) Die SRH gewährt für die Bereitstellung ivon Proben und Mustern keine Vergütung. Diese können bis 14 Tage nach Ablauf der Bindefrist bei degr SRH abgeholt werden, soweit sie bei der Wertung der Angebote nicht verbraucht worden sind. Danach werden die Proben und Muster von der SRH nicht

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mehr aufbewahrt.

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§ 9 Bewerber- und Bietergemeinschaften l (1) Bewerbergemeinschaften geben einen gemeinsamen Teiln ahmeantrag ab. Bietergemeinschaften ge- ben ein gemeinsames Angebot ab. Sie werden wie ein Einzeblbewerber bzw. Einzelbieter behandelt. Mit der Abgabe eines Angebots wird die Bewerbergemeinschaft ezur Bietergemeinschaft. (2) Änderungen der Zusammensetzung einer Bewerber- oder Bietergemaeinschaft im laufenden Vergabe- verfahren oder auch die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinscharft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

b

(3) Aufgrund des Gebots des Geheimwettbewerbs dürfen Mitglieder einer Beweerber- oder Bietergemein- schaft nur dann zusätzlich als Einzelbewerber oder -bieter oder als Mitglied einer anderen Bewerber-

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oder Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie zur Über-

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zeugung der SRH darlegen und nachweisen, dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinan-

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der formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des Geheimwettbewerbs unter

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Bietern nicht besteht. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, sind alle betroffenen Angebote auszu-

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schließen.

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(4) rBewerber- und Bietergemeinschaften müssen auf Aufforderung der SRH nachweisen, dass ihr Zu- lsammenschluss keine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB darstellt.

a

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§ 10 Nachunternehmer, Eignungsleihe

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(1) Unternehmen müssen in ihrem Teilnahmeantrag bzw. Angebot Art und Umfang der Leistungsteile

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angeben, die im Falle der Beauftragung an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen. Nach

Möglichkeit ist auch bereits der Name des Nachunternehmers anzugeben.

n

(2) Die SRH weist auf die Möglichkeit der „Eignungsleihe“ gemäß § 47 VgV, § 34 UVgO hin. Eine Eig-

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nungsleihe liegt vor, wenn sich ein Unternehmen zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Eig- nung von Nachunternehcmern beruft. In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dehs Nachunternehmers vorlegen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs muss diese Angabe mit dem Tteilnahmeantrag erfolgen. (3) Wenn Nachunternehmer ihre Lei stungen mehreren sich am Vergabeverfahren beteiligenden Unter- nehmen zur Verfügung stellen wolledn, müssen diese Unternehmen gemeinsam mit dem Nachunter- nehmer sicherstellen, dass ihre Zusammenarbeit keine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.v. Art.

i

101 AEUV, § 1 GWB darstellt. Die betroffenen Bewerber bzw. Bieter müssen auf Aufforderung gegen-

g

über der SRH nachweisen, dass keine Wettbewerbsbeeinträchtigung bzw. -verfälschung vorliegt und

i

auf welche Weise sichergestellt ist, dass es hierzu nicht kommen kann.

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(4) Der nachträgliche (nach Zuschlagserteilung vorgesehene) Einsatz oder Austausch eines Nachunter-

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nehmers ist nur mit einer vorab einzuholenden Zustimmung der SRH zulässig.

l

(5) Ein Einsatz von Nachunternehmern entbindet das Unternehmen nicht von seinen Leistungspflichten

gegenüber der SRH.

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§ 11 Losentscheid

a

(1) Die SRH behält sich vor, ausnahmsweise das Los entscheiden zu lasrsen, wenn die Wertung einen Punktegleichstand ergibt und daher keine Differenzierung zwischen den Abngeboten ist. (2) Sollten mehrere Bieter im Rahmen der Angebotswertung die gleiche Punktzaehl erreichen, entscheidet das Losverfahren über die Platzierung der Bieter. Dabei wird das Losverfahren vion mehreren nicht an der Ausschreibung beteiligten Mitarbeitern der SRH durchgeführt. Es werden so viele Lose je Bieter

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erstellt und verschlossen gezogen, wie SRH-Mitarbeiter an dem Losverfahren teilnehmen. Der Reihe

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nach zieht jeweils ein SRH-Mitarbeiter je ein Los. Nachdem alle Mitarbeiter ein Los gezogen haben,

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wird dieses geöffnet und verlesen.Das Los des Bieters, das am häufigsten gezogen wurde, erhält den

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Zuschlag. Sollte nach der ersten Ziehung ein Los bereits eine einfache Mehrheit haben, erhält es den Zuschlag. Andernfalls wird die Losziehung wiederholt, bis eine einfache Mehrheit für ein Los e!rreicht

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rwird. Das Losverfahren wird durch einen Verfahrensleiter und einen Protokollführer geführt und pro- ltokolliert.

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§ 12 Datenschutz

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(1) Die von den Unternehmen im Verlauf des Vergabeverfahrens erbetenen personenbezogenen Daten

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werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet

und gespeichert. Mit der Teilnahme am Vergabeverfahren erklären sich die Unternehmen hiermit ein- verstanden. Sowenit Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens der SRH personenbezogene Daten von Dritten (Miitarbeiter, Nachunternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Referenzgeber usw.) übermitteln, sind diese für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Ein-

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willigung dieser Dritten verantwortlich.

h

(2) Weitere Hinweise zum Datenstchutz finden sich in der Anlage 1 dieser Bewerbungsbedingungen.

d

§ 13 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

i

(1) Die Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen unmittelbar nach dem Erhalt auf Vollständigkeit

g

und etwaige Unklarheiten hin überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Unternehmens in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken odeir Widersprüche, so ist dies der SRH unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstiget auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die afür die Erstellung des Angebots relevant sein kön- nen. Bei elektronisch abgewickelten Verfahren erfolgen diese Mitteilungen über die Vergabeplattform.

l

(2) Bei elektronisch bereitgestellten Unterlagen ist die SRH u nverzüglich zu informieren, wenn sich die

Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen.

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§ 14 Rügeobliegenheit und Rechtsschutz bei EU-weiten Vergabeverafahren

r

(1) Vergaben, deren geschätzter Auftragswert den Schwellenwert nach § 106 Abs. 1 GWB erreicht oder

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überschreitet, unterliegen der Nachprüfungsmöglichkeit durch die Vergabekammer. Hierzu sind die folgenden Voraussetzungen zu beachten: e

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(2) Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis getgenüber der SRH zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die berebits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten

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Angebotsfrist gegenüber der SRH gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in

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den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber der SRH

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rgerügt werden. Wird gegen diese Obliegenheiten verstoßen, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß l§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. (3) Teailt die SRH auf eine Rüge eines interessierten Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wolleng, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Deer Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der SRH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

n

(4) Zuständige Ver gabekammer: a) bei Liefer- undn Dienstleistungen

i

Vergabekammer bei der Finanzbehörde (Abtlg. 42) c Große Bleichen 27 h 20354 Hamburg tTelefon: 040/ 42823-1690 Telefax: 040/ 42823-2020 b) bei Architekten- und Ingenieurleidstungen Vergabekammer bei ider Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Ngeuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

i

Tel. 040/42840-3230

t

Fax 040/42731-0499

a

(5) Die SRH weist darauf hin, dass im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Verfahrensbeteiligten die

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Vergabeakten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten

Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften hiervon erteilen lassen können (§ 165 Abs. 1 GWB). Dies

b

umfasst grundsätzlich auch den Inhalt der Teilnahmeanträge oder Angebote der am Vergabeverfah-

e

ren beteiligten Unternehmen. Die Vergabekammer kann die Einsicht in die Vergabeakten bzw. in die Teilnahmeanträge oder Angebote der Unternehmen aus wichtigen Garünden, insbesondere zum Zwe- cke des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Gesrchäftsgeheimnissen, versagen (§ 165 Abs. 2 GWB). Die SRH empfiehlt daher, bereits mit der Abgabe von Teilnahmeanträgen und

b

Angeboten kenntlich zu machen, welche Teile aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Ge-

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schäftsgeheimnissen der Einsichtnahme durch andere Verfahrensbeteiligte nicht zugänglich gemacht

i

werden sollen.

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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der

g

Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Vergabeverfahren

e

von Lieferungen und Leistungen der Stadtreinigung Hamburg AöR

n

Vorwort

n

Die Vergabestelle (VSt) der Stadtreinigung Hamburg (SRH) vergibt öffentliche Aufträge im Wettbewerb

i

und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus re- sultierenden Vertragsverhältniscsen verarbeitet die SRH personenbezogene Daten von Bietern, Bewerbern und Vertragspartnern. h

t

Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person

beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten. Das Verarbeiten personenbezo-

d

gener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet,

i

übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

g

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welchie personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gtemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

a

l

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des BDSG und des Hambur-

b

gischen Datenschutzgesetzes ist die:

e

Stadtreinigung Hamburg AöR

a

Bullerdeich 19 20537 Hamburg r 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? b Sie können die Datenschutzbeauftragte der Stadtreinigung Hamburg wie folgt erreicehen: Stadtreinigung Hamburg AöR i z.Hd. Datenschutzbeauftragte t Bullerdeich 19

b

20537 Hamburg

a

oder per E-Mail: datenschutz@stadtreinigung.hamburg. r

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3 rZu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Dalten verarbeitet? Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der

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daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt.

g

Die Bereitstelluneg der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfah- ren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben

n

können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für

die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durch-

n

führung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Ver-

i

tragsabwicklung verwendet.

c

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabe-

h

verfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbeitet.

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Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Angebotsabgabe. Darüber

hinaus werden im Einzelfall auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich

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zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Aus- züge aus dem Gewerbezentralregister abgefoirdert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Aus- kunfteien abgefragt. g Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Riegistrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessentbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Start-

a

seite des Bieterportals (www.vergabe.rib.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahme-

l

antrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezogene Daten anzugeben.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m.

b

Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der VOB/A u. a.

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4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? r Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: b

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• Identifikations- und Kontaktangaben

i

Zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens,

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Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.

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• Angaben zur Überprüfung der Bietereignung

a

Zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen

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und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen

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u.ä. erhoben.

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• rErhebung von Daten bei Dritten

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Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilunga verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewgerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt. e

n

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

n

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder

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nicht-öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung ge- setzlich zugelassen ist. Im Rahcmen des Vergabeverfahrens werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Dritte weitergegeben: h

t

• Vergabekammern/Gerichte

Die VSt ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflichtet, die

d

vollständige Vergabeakte der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsveirfahrens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in die- sen Fällen eine Schwärzung der personenbezoggenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheim- nisse der übrigen Bieter.

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a

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

l

Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus

den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dürfen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffebntlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsanesprüchen unter Beachtung von Auf- bewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist. Maßgeblich hierfür sind unter

a

anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie

r

die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB, AO.

b

e

7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? i • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) t

b

Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie vom Verantwortlichen Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihar An- liegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. r

!

!

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U

n

t

e

• rRecht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

l

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berich- tigung vearlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeigtung eine Vervollständigung verlangen.

e

• Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)

n

Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen

Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen können, hängt u.a. davon ab, ob dnie Sie betreffenden Daten von der zuständigen VSt zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Vierpflichtungen noch benötigt werden. • Recht auf Einschränkung derc Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

h

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie

t

betreffenden Daten zu verlangen.

• Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

d

Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer

i

besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Da-

g

ten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwin- gende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung inachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung detr Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. a • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) l Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datebnschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenscheutz und Informationsfreiheit.

a

r

Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und In- formationsfreiheit lauten: b Der Hamburgische Beauftragte für e Datenschutz und Informationsfreiheit

i

Ludwig-Erhard-Str. 22

t

20459 Hamburg

b

a

Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40

r

E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de !

!

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Eigenerklärung zur Eignung

t

Füer folgendes Vergabeverfahren:

r

Vergabenummer Bezeichnung OV 2 02l6-10 0 Implementierungsbegleitung Digitalisierungsprojekt

a

Name des Bieters: _______________________________________________________________________

g

  1. Eintragung des Unternehmens im Register

e

n

Mein/ unser Unternehmen ist unter der Nr.___________________ in das Handelsregister des Amtsgerichts vergleichbare Register) _____________ ________________ eingetragen.

n

  1. Erklärung zum Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

i

I. Verurteilungen/Geldbußen c Bitte ankreuzen: h

t

☐ Ich/wir erkläre/n, dass keine Person, deren Verhalten im Sinne von § 123 Abs. 3 GWB meinem/unserem Unter- nehmen zuzurechnen ist, wegen eines der folgenden Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden ist und gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 OWiG wegen eines dieser Straftatbestände rechtskräftig

d

festgesetzt wurde:

i

 § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 12g9b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereini- gungen im Ausland),

i

 § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat

t

oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanzi- ellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet waerden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

l

 § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

 § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Uniobn oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,  § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich deie Straftat gegen den Haushalt der Euro- päischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag ver-

a

waltet werden,  § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschräftlichen Verkehr),  § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandabtsträgern),  den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechueng), jeweils auch in Verbin- dung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

i

 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abge- ordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder t  den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenbhandel, Zwangs- prostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsbe-

a

raubung).

r

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar wegen eines der vorgenannten Straftatbestände eine Verurteilung rechtskräftig erfolgt

!

ist bzw. eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde, aber ich/wir Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 Abs. 1 GWB ergriffen habe/n (Nachweise sind beizufügen). ! Eigenerklärung zur Eignung 1 von 5 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 15]

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n

II. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

t

Bitte ankreuzen:

e

☐ Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir meinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozi-

r

alversicherung stets nachgekommen bin/sind.

l

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder bestandskräftige Verwaltungsentschei-

a

dung festgestellt wurde, dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Bei- trägen zgur Sozialversicherung nicht nachgekommen bin/sind, ich/wir aber die Zahlungen zwischenzeitlich vorge- nommen bzw. mich/uns zur Zahlung (inkl. Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen) verpflichtet habe/n (Nachweise

e

sind beizufügen).

n

III. Erklärungen zu son stigem Fehlverhalten

n

Bitte ankreuzen:

i

☐ Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen

c

 bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Ver-

h

pflichtungen verstoßen hat und keine Straftaten gegen die Umwelt im Sinne der §§ 324-330 StGB began- gen hat, t  nicht zahlungsunfähig ist, kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich nicht in Liquidation befindet oder seined Tätigkeit eingestellt hat,  im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ikeine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird,

g

 keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung

i

oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,  bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträgte keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fort- dauernd mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder

a

einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

l

 keine schwerwiegende Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien begangen oder diesbezügliche Auskünfte zurückgehalten hat,

 nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu

b

beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabever- fahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführeende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,

a

solche Informationen zu übermitteln,

r

 keine gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Min- destlohngesetzes oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zubm Ausschluss von dem Verga- beverfahren berechtigende Verfehlung begangen hat.

e

☐ Ich/Wir erklären, dass ich/wir von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht nach § 124 Abs.

i

1 Nr. 3 GWB von der Teilnahme am Wettbewerb und der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen bin/sind. ☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar ein Fehlverhalten im Sinne der vorstehenden Aufzählungen betgangen wurde, aber ich/wir Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 Abs. 1 GWB ergriffen habe/n (Nachweise sind bei-

b

zufügen).

a

r

!

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Eigenerklärung zur Eignung 2 von 5 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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t

IV. Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschrechtsverletzungen in Lieferketten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

e

rAls öffentlich-rechtliches Unternehmen ist sich die Stadtreinigung Hamburg AöR („Auftraggeberin“) ihrer Verant- wortung für die Einhaltung der Menschenrechte bewusst. In ihrer Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschen-

l

rechte (Grundsatzerklaerung_Menschenrechte_LkSG_signed.pdf (stadtreinigung.hamburg)) bekennt sich die Auf- traggaeberin öffentlich zur Achtung der Menschenrechte und beschreibt, wie sie dieser Verantwortung nachkommt und die Sorgfaltspflichten im Unternehmen umsetzt. Die Auftraggeberin verdeutlicht, dass die entsprechenden In-

g

halte der Grundsatzerklärung sowohl für Mitarbeitende in allen Geschäftsbereichen als auch für alle ihrer unmittel- baren Auftragnehmer und – innerhalb ihrer Einflussbereiche – für die weiteren Parteien der Lieferkette Geltung

e

entfaltet:

n

Es wird von allen Parteien der Lieferkette erwartet, dass sie die Menschenrechte im Einklang mit dieser Erklärung und nach Maßgabe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) respektieren und dass sie sicherstellen, die sich aus diesen Vorganben resultierenden Verpflichtungen einzuhalten. Soweit der Auftragnehmer oder/und seine Nachunternehmer selbst aufgrund ihrer jeweiligen Arbeitnehmerzahl und der sonstigen Voraussetzungen des § 1

i

LkSG zu den nach dem LkSG unmittelbar verpflichteten Unternehmen gehören, gilt für sie ein verschärfter Pflich- tenmaßstab.

c

In jedem Falle hat der Auftragnehhmer/Bieter (und ggf. weitere durch die Vergabeunterlagen in den Kreis der Erklä- rungspflichtigen einbezogene Unternehmen, wie z.B. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, Nachunter-

t

nehmer etc.) für Zwecke der vorliegend durchgeführten Auftragsvergabe eine wahrheitsgemäße Eigenerklärung zu den Sachverhalten gemäß lit. a) und li t. b) abzugeben (durch Auswahl jeweils einer der alternativ vorgegebenen Antwortoptionen).

d

a) Eigenerklärung zur Geltung und Einhaltunig des LkSG

g

☐ Wir erklären, dass unser Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des LkSG (vgl. § 1 LkSG) fällt.

i

Wir verpflichten uns daher zur Einhaltung der nach dem LkSG festgelegten menschenrechtlichen und um- weltbezogenen Sorgfaltspflichten auch gegenübter der Auftraggeberin. Bei der Feststellung etwaiger Ver- stöße oder unmittelbar drohender Verstöße gegen das LkSG im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer werden wir dies unverzüglicah der Auftraggeberin melden und Abhilfemaßnahmen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 LkSG einleiten, die zur Beendigung, Verhinderung oder Minimierung der Verstöße

l

führen.

oder

b

☐ Wir erklären, dass unser Unternehmen selbst nicht in den Anwenedungsbereich des LkSG (vgl. § 1 LkSG) fällt.

a

r

b) Eigenerklärung zu Sanktionen nach dem LkSG

b

e

☐ Wir erklären, dass unser Unternehmen nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße belegt worden ist. i oder t ☐ Wir erklären, dass unser Unternehmen zwar wegen eines rechtskräftig festgestellten Vers b toßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße belegt worden ist, dieser Sachverhalt jedoch aus den Gründen, die wir in einem gesonderten, dieser Eigenerklärung beifügten Dokument im Einzelnen darlegen, nacha unserer Auf- fassung nicht gemäß § 22 LkSG zum Ausschluss unseres Angebotes führt (z.B. nachgewiesene Selbstrei-

r

nigung, Ablauf der Ausschlussfrist gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 LkSG, geringe Höhe der Geldbuße; vgl. unsere detaillierte Begründung in der Anlage zu dieser Eigenerklärung). !

!

Eigenerklärung zur Eignung 3 von 5 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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n

  1. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung des Mindestlohnes gem. § 3 HmbVgG

t

Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-

e

zes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.

r

Ich / wir verpflichte(n) mich/uns,

l

  1. meinen/unseren Arbeitnehmer:innen bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modaliatäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist (§ 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des

g

Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindes- tentgelte. e 2. meinen/unseren nBeschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung mindestens ein Entgelt nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen, soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).

n

  1. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu sorgen, dass die Verleiher Leiharbeitnehmeri:innen bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie ver- gleichbaren Arbeitnehmer:innen des Entleihers (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).

c

  1. im Falle der Übertragung von Leistungen auf einen Nachunternehmer dem Nachunternehmer die Pflicht aufzuerle-

h

gen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens eine Vergütungt in Höhe des Entgelts nach § 1 Abs. 2 des jeweils aktuell geltenden Mindest- lohngesetzes zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir / uns kontrolliert (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

Ich habe / wir haben die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem MiLoG, sowie die möglichen

d

Sanktionen gemäß § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Verpflichtungen aus § 3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen (Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages

i

oder Rücktritt vom Vertrag) und bestätige/n dies.

g

i

  1. Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechts- verletzungen in Lieferketten gemäß Lieferkettentsorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

a

Als öffentlich-rechtliches Unternehmen ist sich die Auftraggeberin ihrer Verantwortung bewusst. Die Grundsatzerklärung zu Menschenrechten (https://files.stadtreinigung.hamburg/srh-typo3l/website/nachhaltigkeit/Grundsatzerklaerung_Men- schenrechte_LkSG_signed.pdf) gilt sowohl für alle Mitarbeitenden in allen Geschäftsbereichen der Auftraggeberin als auch für alle ihre unmittelbaren Auftragnehmer und – innerhalb ihrer Einflussbereiche – für die weiteren Parteien in der Liefer- kette. Es wird von allen Parteien der Lieferkette erwartet, dass sie die Menscbhenrechte im Einklang mit dieser Erklärung und nach Maßgabe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) respektieren und sicherstellen.

e

Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns die grundlegenden menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Verbote

a

wie sie in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 LkSG aufgeführt sind, zu wahren und die in der Grundsatzerklärung der Auftraggeberin festgelegten Erwartungen in meiner / unserer eigenen Lieferkette zu achten. r ☐ Ich erkläre / wir erklären, dass nicht durch rechtskräftige Entscheidung festgestellt wburde, dass ich/wir meinen/un- seren Verpflichtungen nach dem LkSG nicht nachgekommen bin/sind und dass ich/wir insbesondere wegen eines

e

rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG nicht mit einer Geldbuße nach § 22 Abs. 1, 2 LkSG belegt worden bin/sind. i

t

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt wurde, dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen nach dem LkSG nicht nachgekommen bin/sind, ich/wir aber zwischenzeitlich abngemessene Ab- hilfe- und Präventionsmaßnahmen i.S.d. §§ 6, 7 LkSG sowie eine wirksame Selbstreinigung nach § 125 GWB

a

vorgenommen und unser Risikomanagement entsprechend angepasst haben. Entsprechende Nachweise hierüber werde ich / werden wir dem Auftraggeber auf Aufforderung unverzüglich vorlegen. r

!

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Eigenerklärung zur Eignung 4 von 5 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 18]

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n

Mir / uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem / unserem tAusschluss aus diesem Vergabeverfahren oder zu einer Vergabesperre sowie zur Kündigung eines bereits ge- schlossenen Vertrages führen kann. Ich / wir verpflichte(n) mich / uns auch, die vorstehende Erklärung von Nach-

e

unternehmern zu fordern und diese zur Zustimmung des Auftraggebers vorzulegen, bevor die Beauftragung der Nachunternehmer erfolgt.

r

l

a

Ort: g

e

Datum:

n

Erklärende Person:

n

i

c

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g

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Eigenerklärung zur Eignung 5 von 5 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 19]

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n

t Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung

e

im Vergabeverfahren

r

l

Vergabenummer Bezeichnung

a

O V 2 0 2 6 -1 0 0 I m p l e m e n ti erungsbegleitung Digitalisierungsprojekt

g

e

Name der Bewerber-/Bietergemeinschaft:

n

n

n
i Hinweis: Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft
c zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot abzugeben.

ch

t

Name des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft:

d

i

(Name)

g

i

(Adresse)

t

a

(Telefon)

l

(Fax)

b

(E-Mail)

e

a

Wir erklären, dass der o. g. Vertreter bevollmächtigt wird, die Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten. r

b

Wir erklären außerdem,

e

• dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle einer Auftiragserteilung als Gesamtschuldner haften,

t

• dass die in der Eigenerklärung zur Eignung und Tariftreue abgegebenen Erklärungen bfür alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gleichermaßen gelten. a

r

!

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[Seite 20]

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n

t

tName und AnschriftUnterschrift des Mitglieds
e r l a Mitglied 1(Firma) (Adresse) g(Ansprechpartner) e(Telefon) n (Fax) (E-Mail)Datum: Unterschrift:
Mitglied 2n (Firma) i c (Adresse) h (Ansprechpartner) t (Telefon) (Fax) d (E-Mail)Datum: Unterschrift:
Mitglied 3i g (Firma) i (Adresse) t (Ansprechpartner) (Telefon) (Fax) (E-Mail)Datum: Unterschrift: a l b
Mitglied 4(Firma) (Adresse) (Ansprechpartner) (Telefon) (Fax) (E-Mail)e Datum: a r Unterschrift: b e i t

tb

a

r

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[Seite 21]

U

n

t

Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

e

r

für folgendes Vergabeverfahren:

l

a

Vergabenummer Bezeichnung OV 2 026-100g Implementierungsbegleitung Digitalisierungsprojekt

e

Name des Bieters: _______________________________________________________________________

n

Es ist beabsichtigt, im Falle des Zuschlags folgende Leistungsteile auf Nachunternehmer zu übertragen:

n

i

Art und Umfang der Nachunternehmerleistung;
i ggf. betroffenes Los
c h t d i g i t a l Anteil der Leistung des Nachunternehmers am Gesamtauftrag in €:
b e a r b e i t b a
r !

!!

Nachunternehmererklärung 1 von 3 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 22]

U

n

t

t Art und Umfang der Nachunternehmerleistung;
ggf. betroffenes Los
e r l a g e n
n i c h t d i g i
t a l b e a r b e

ei

t

b

Sollten die Bieter weitere Nachunternehmer einsetzen, bitten diese Auflistung eigenständig ergänzen.

a

Für die weitere Auflistung gilt ebenfalls der Inhalt dieser Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.

r

!

!

Nachunternehmererklärung 2 von 3 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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t

e

Ich verpflichte mich entsprechend § 5 Abs. 4 HmbVgG

r

• lmeine Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B (VOB/B) zum

a

Vertragsbestandteil zu machen,

g

• meinen Nachunternehmern die Pflichten der §§ 3 (Tariftreueerklärung und Mindestlohn), 3a (sozialverträgliche

e

Beschaffung) und 10 (Kontrollen) HmbVgV aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehnmer zu kontrollieren, • meinen Nachunternehmer keine ungünstigeren (Zahlungs-)bedingungen, als sie für mich selbst im Rahmen der

Vergabeunterlagen gelten, aufzuerlegen.

n

i

Ich werde nur Nachunternehmer beauftragen, die

c

• die über die wirtschaftlichhe und finanzielle und auch über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die ihnen ütbertragenen Leistungen durchzuführen, verfügen, • Mitglied der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft sind,

• die ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen

d

sind und

i

• über die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die zur Übertragung vorgesehenen Leistungen

g

verfügen.

i

t

Ich nehme zu Kenntnis, dass der Auftraggeber von den in die engere Wahl kommenden Bietern vor Zuschlagserteilung die namentliche Benennung dera Nachunternehmer und die Vorlage einer Nachunternehmerverpflichtungserklärung verlangen kann.l Im Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV, § 34 UVgO, 6d VOB/A-EU) bin ich verpflichtet, bereits mit dem

b

Teilnahmeantrag bzw. Angebot zusätzlich zu dieser Erklärung eine unterschriebene

e

Nachunternehmerverpflichtungserklärung vorzulegen.

a

r

b

e

i

t

b

a

r

!

!

Nachunternehmererklärung 3 von 3 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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t

e

r

Nachunternehmerverpflichtungserklärung

l

a

Für folgendes Vergabeverfahren:

g

Vergabenummer Bezeichnung

e

O V 2 0 2 6 - 1 0 0 I m p le m e n ti erungsbegleitung Digitalisierungsprojekt

n

bestätigen wir

n

Firma i

c

h

Adresse

t

Ansprechpartner

d

Telefon

i

Fax g

i

E-Mail

t

hiermit dem Unternehmen

a

l

(Name des Bieters / Bewerbers)

b

e

zur Vorlage gegenüber dem Auftraggeber, dass wir uns verbindlich gegenüber dem vorgenannten Bieter bzw. Bewerber

a

verpflichten, im Fall der Zuschlagserteilung diesem die in Anlage (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) beschriebenen Leistungen zu erbringen und die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen (Eirgnungsverleiher).

b

Wir erklären für den Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leisetungsfähigkeit, dass wir gemeinsam mit dem vorgenannten Bieter bzw. Bewerber für die Auftragsausführung gemeinsam haften.

i

t

Mein/ unser Unternehmen ist unter der Nr.___________________ in das Handelsregister des Amtsgerichts vergleichbare Register) _____________________________ eingetragen. b

a

r

!

!

Nachunternehmerverpflichtungserklärung 1 von 4 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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t

e

Im Hirnblick auf die Eignungsleihe (§ 47 VgV, § 34 UVgO, § 6d VOB/A-EU) zugunsten des Bewerbers/ Bieters erklären wir uns hinsichtlich unserer Eignung als Eignungsverleiher wie folgt:

l

a

a EignungskriteriumNachweis des Eignungsverleihers
g e Bitte ergänzen Sie an dieser Stelle die Eignungskriterien aus dem Leitfaden, für die Sie dem Bewerber/ Bieter Ihre Eignunng leihen.
n i
c h t
d i g i
ta l

b

e

Sofern Sie weitere Eignungskriterien nennen möchten, bitten wir Sie, diese Tabelle auf einem separaten Blatt fortzuführen.

a

Der Inhalt dieser Nachunternehmerverpflichtungserklärung bezieht sich auch auf das separate Blatt.

r

Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern.

b

Erklärung zum Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

e

I. Verurteilungen/Geldbußen

i

Bitte ankreuzen: t

b

☐ Ich/wir erkläre/n, dass keine Person, deren Verhalten im Sinne von § 123 Abs. 3 GWB meinem/unserem Unter- nehmen zuzurechnen ist, wegen eines der folgenden Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden aist und gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 OWiG wegen eines dieser Straftatbestände rechtskräftig

r

festgesetzt wurde:

!

!

Nachunternehmerverpflichtungserklärung 2 von 4

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[Seite 26]

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e

r§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristi- scher Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

l

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen

a

der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweiseg dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

e

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

n

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte r ichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen

n

Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

i

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchsc (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgehsetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

t

Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 2d32b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitu- tion, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

i

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar wegen eines der vorggenannten Straftatbestände eine Verurteilung rechtskräftig erfolgt ist bzw. eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde, aber ich/wir Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne

i

von § 125 Abs. 1 GWB ergriffen habe/n (Nachweise sind beizufügen).

t

a

II. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

l

Bitte ankreuzen: ☐ Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir meinen Verpflichtungen zur Zahlung vonb Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozi- alversicherung stets nachgekommen bin/sind. e ☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder baestandskräftige Verwaltungsentschei- dung festgestellt wurde, dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Bei-

r

trägen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen bin/sind, ich/wir aber die Zahlungen zwischenzeitlich vorge- nommen bzw. mich/uns zur Zahlung (inkl. Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen) vberpflichtet habe/n (Nachweise sind beizufügen).

e

i

III. Erklärungen zu sonstigem Fehlverhalten t

b

Bitte ankreuzen:

a

☐ Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen

r

bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtun-

!

gen verstoßen hat und keine Straftaten gegen die Umwelt im Sinne der §§ 324-330 StGB begangen hat,

!

Nachunternehmerverpflichtungserklärung 3 von 4 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 27]

U

n

t

e

rnicht zahlungsunfähig ist, kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich nicht in Liquidation

l

befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

a

im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Un- ternehmgens in Frage gestellt wird, keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfäl-

e

schung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

n

bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt h at bzw. dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder einer vergleichba- ren Rechtsfolge geführt hat,

n

keine schwerwiegende Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien begangen oder diesbe- zügliche Auskünfte zurücikgehalten hat, keine gemäß § 21 des Arbeitcnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohnge- setzes oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren berechti-

h

gende Verfehlung begangen hat. ☐ Ich/Wir erklären, dass ich/wir von detr Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht nach § 31 UVgO bzw. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB von der Teilnahme am Wettbewerb und der Vergabe öffentlicher Aufträge ausge- schlossen bin/sind.

d

☐ Weiterhin erkläre ich/wir hiermit, dass keine Verfehlungen im Sinne von § 2 Abs.2 des Gesetzes zur Errichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbeweribs ((GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl.2013, S. 417)) vor- gelegen haben.

g

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar ein Fehlverhalten im Sinne der vorstehenden Aufzählungen begangen wurde, aber

i

ich/wir Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 Abs. 1 GWB ergriffen habe/n (Nachweise sind beizu- fügen).

t

a

Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage von Nachweisen oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/un- seren Ausschluss vom Vergabeverfahren oder zur Vergabesperre nalch § 6 (GRfW) sowie zur Kündigung etwa erteilter Aufträge führen kann.

b

Ort, Datum und Unterschrift des Nachunternehmers

e

Ort a Datum: Erklärende Person: r

b

Unterschrift: _____________________________________________________ e

i

t

b

a

r

!

!

Nachunternehmerverpflichtungserklärung 4 von 4

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n

t Erklärung zu Referenzaufträgen

e

r

im Vergabeverfahren

l

Vergabeanummer Bezeichnung

g

OV 2026-100 I mplementierungsbegleitung Digitalisierungsprojekt

e

n

Name des Bieters:

n

Zum Nachweis unserer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit berufen wir uns auf

i

folgenden Referenzauftrag:

c

Die Erklärung ist entsprechend der geforderten Anzahl von Referenzaufträgen mit dem

h

Teilnahmeantrag bzw. Angebot vorzulegen. Soweit der Bieter weitere Referenzen angeben möchte/ weitere Referenzen gefordert sind, tbitten wir um eigenständige Ergänzung dieser Aufzählung.

d

d Referenz Nr.
Auftraggeber:i g
Ort Leistungserbringung:i t
Zeitraum Leistungserbringung:a l
Leistungb
Die Referenzleistung ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und entspricht den Vorgaben aus dem Leitfaden, weil….e a r b
Ansprechpartner:e i
Telefonnummer: E-Mail:t b

ba

r

!

!

Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 29]

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n

t

e

t e Referenz Nr.
r l Auftraggeber:
a g Ort Leistungserbringung:
e Zeitraum Leistungnserbringung:
n Leistung
i c Die Referenzleistung ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und entspricht den Vorgaben aus dem Leitfaden, weil….h
Ansprechpartner:t
Telefonnummer: E-Mail:d i
g i Referenz Nr.
Auftraggeber:t a
Ort Leistungserbringung:l
Zeitraum Leistungserbringung:b
Leistunge a
Die Referenzleistung ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und entspricht den Vorgaben aus dem Leitfaden, weil….r b e
Ansprechpartner:i t
Telefonnummer: E-Mail:b a

ar

!

!

Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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t

nt

e

Arn die

l

Stadtreinigung Hamburg

a

Hauptgeschäftszimmer

g

20531 Hamburg

e

n

n

i

Vergabe Nr.: OV 2026-100
VergabeartOffenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahme- wettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnah- mewettbewerb Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- wettbewerb
Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 2 6 .10.2 0 2 6 Uhrzeit: 10:00
Bindefrist endet am: 31.12.2026

ni

c

h

ANGEBOTSSCHREIBEN zum Vergabeverfahren nach der Vetrgabeverordnung -VgV- Bezeichnung

d

Implementierungsbegleitung Digitalisiierungsprojekt

g

1 In dem vorbezeichneten Vergabeverfahren geben wir nachfolgendes Angebot ab:

i

t

☐ als Einzelbieter, nachfolgend Bieter oder a ☐ als Bietergemeinschaft l (Hinweis: Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist zusätzlich die von allen Mitgliedern unterschriebene

b

Anlage „Bietergemeinschaftserklärung“ beizufügen.)

e

a

2 Angaben zum Bieter bzw. des Vertreters der Bietergemeinschaft

r

b

(Firma) e

i

t

b

(Anschrift)

a

r

(Ansprechpartner) (Telefon)

!

(E-Mail) (Fax) ! Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche Angebotsschreiben 1 von 3 "Bewerben"

[Seite 31]

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3 Form der Angebotsangabe

n

t ☐ elektronisch in Textform e☐ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur r ☐ elektronisch mit qualifizierter Signatur

l

4 Angebotspreis

a

g

Gesamtpreis Endbetrag inkl. Umsatzsteuer in Euro

e

n

n

5 Zahlungsbedingungen

i

Nur bei Skontogewährung auszufüllen.

c

h

Bei Zahlung innerhalb von Tagen nach Rechnungseingang werden % Skonto gewährt. t (Hinweis: Gemäß der ZVB darf das Zahlungsziel 10 Tage nicht unterschreiten. Kürzere angebotene Zahlungs-

d

ziele werden nicht Vertragsbestandteil.)

i

6 KMU-Abfrage g

i

Bitte ankreuzen:

t

Ist Ihr Unternehmen ein Kleinst-, kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Kriterien?

a

(Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und der Umsatz weniger als 50 Mio. € oder die Bilanzsumme weniger als 43 Mio. € beträlgt.) ☐ ja ☐ nein

b

7 Präqualifizierung

e

☐ Ich bin/ Wir sind nicht in der Liste des Vereins für Präqualifikation (PQa-VOL) eingetragen.

r

☐ Ich bin/ Wir sind in der Liste des Vereins für Präqualifikation (PQ-VOL) eingetragen unter der Nummer:

b

e

. Wir sehen daher von der Einreichung der mit dem Präqualifikations-Verzeichnis abgeideckten Nachweise für diese Ausschreibung ab. Die Bescheinigung des PQ-Vereins nebst Zugangsdaten ist demt Angebot beigefügt.

b

8 Angaben zum Nachunternehmereinsatz

a

a) Nachunternehmereinsatz r

!

Der Einsatz von Nachunternehmern ist vorgesehen.

!

☐ ja ☐ nein Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche Angebotsschreiben 2 von 3 "Bewerben"

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(Hinweis: in diesem Fall ist die Anlage „Erklärung zum Nachunternehmereinsatz“ beizufügen., sofern Sie diese

n

Anlage noch nicht im Teilnahmewettbewerb eingereicht haben)

t

eb) Eignungsleihe von Nachunternehmern Zum Nachweis meiner/ unserer Leistungsfähigkeit berufe ich mich/wir uns auch die Kapazitäten der von mir/

r

uns vorgesehenen Nachunternehmer (Eignungsleihe i. S. d. § 47 VgV).

l

☐ ja ☐ nein (Hainweis: In diesem Fall ist zusätzlich die durch den Nachunternehmer unterzeichnete Anlage „Nachunter- nehmgerverpflichtungserklärung“ beizufügen, sofern Sie diese Anlage noch nicht im Teilnahmewettbewerb ein- gereicht haben.)

e

n

9 Ausschluss Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bieters/ der Bietergemeinschaft

Soweit dem Angebot meine/unsere Allgemeinen Geschäfts-/Vertragsbedingungen beigefügt sind oder sofern

n

auf Allgemeine Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, sind diese ausdrücklich nicht Bestandteil der

i

Angebotserklärung.

c

Ich/wir nehme(n) zur Kenntnhis, dass die Beifügung von oder die Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedin- gungen zum Ausschluss des Angebotes führen können (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Das gleiche gilt für Angebote,

t

die unter Vorbehalt abgegeben werden, oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vor-

genommen wurden.

d

10 Schlusserklärungen i

g

Wir erklären abschließend, dass

i

• auf der Vergabeplattform bekannt gegebene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses An- gebotes sind, t • bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie odera Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der SRH verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird,

l

• das im Leistungsverzeichnis der SRH genannte Produkt angeboten wird, wenn eine Produktangabe im

Leistungsverzeichnis mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen ist und von uns keine Produktangabe (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde, b • falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurdeen, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst,

a

• falls ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung zu benennen ist

r

dass dieser und sein Stellvertreter über ausreichend baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach dber Baustellenverordnung über- tragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. e

i

t

Datum: (JJJJ-MM-DD) b

a

Name des Erklärenden:

r

!

!

Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche Angebotsschreiben 3 von 3 "Bewerben"

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e

r

Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadtreinigung Hamburg für die Beauftragung

l

von Liefer- und Dienstleistungen

a

g

  1. Geltungsbereich

e

(1) Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen (nachfolgend „ZVB") der Stadtreinigung Hamburg, Anstalt des

n

öffentlichen Rechts (nachfolgend „SRH") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem

Auftragnehmer (nachfolgend „Auftragnehmer“) für die von der SRH beauftragten Liefer- und

n

Dienstleistungen. Die ZVB sind nur für die Anwendung gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) bestimmt.

i

(2) Soweit in den nachfolgenden Regelungen ein Verweis in Klammerzusatz wie z.B. „(zu § 1 VOL/B)“

c

enthalten ist, verweist dieser auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von

h

Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung (derzeit Ausgabe 2003). Die VOL/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Ftassung gelten ausdrücklich als Bestandteil des Vertrags. Bei Regelungswidersprüchen gilt zunäc hst der Vertrag bzw. die Leistungsbeschreibung, im Übrigen gehen

die Bestimmungen in diesen ZVB den Regelungen in der VOL/B vor.

d

(3) Entgegenstehende oder von diesen ZVBi abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Andere

g

Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn die SRH ihnen nicht

i

ausdrücklich widersprochen hat. Diese ZVB gelten auch dann, wenn die SRH in Kenntnis

t

entgegenstehender oder von diesen ZVB abweichender Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers

a

die Leistung des Auftragnehmers vorbehaltlos annimmt. Diese ZVB gelten auch für alle künftigen

l

Geschäfte mit dem Auftragnehmer.

(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser ZVB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit

b

des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen ZVB durch Geschäftsbedingunegen des Auftragnehmers ersetzt.

a

(5) Die SRH ist berechtigt, diese ZVB mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Ändrerungen gelten als genehmigt, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgbabe der Änderungen einen schriftlichen Widerspruch an die SRH abgesandt hat. Auf diese Folge wird die eSRH den Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen.

i

t

b

  1. Art und Umfang der Leistungen, Preise (zu § 1 VOL/B)

a

(1) Die angebotenen Preise sind verbindliche Festpreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten für alle beauftragten Leistungen unrd für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Kostenerhöhungen während der Durchführung der Leist!ungen

!

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r

berechtigen den Auftragnehmer grundsätzlich nicht zur Preisanpassung, sofern im Vertrag nichts alnderes vereinbart ist.

a

(2) Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Nebenlegistungen, wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und derglei- chen in deeutscher Sprache, der Transport (inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den be- stimmungsgemäßen Leistungsort), das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort sowie sonstige Kosten und

n

Lasten, wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen, abgegolten.

n

  1. Änderungen der Leistiung, Mehr- oder Minderleistungen (zu § 2 VOL/B) (1) Etwaige Änderungen oderc Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die SRH. Dies gilt auch für die Abweichung von vertraglichen

h

Schriftformerfordernissen.

t

(2) Wird bei Leistungsänderungen o der anderen Anordnungen der SRH eine erhöhte Vergütung

beansprucht, so muss der Auftragnehmer dies der SRH unverzüglich vor der Ausführung der Leistung,

d

möglichst der Höhe nach bestimmt, schriftlich anzeigen.

i

(3) Bei vereinbarten Leistungsänderungen sind auf Verlangen des Auftragnehmers neue

g

Ausführungsfristen zu vereinbaren.

i

(4) Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen der

t

Auftragnehmer auf Verlangen der SRH und der ggf. weiteren abrufberechtigten Stellen verpflichtet, auf

a

Grundlage der vertraglichen Einheitspreise Mehrleistungen bis zu 10 v.H. der im Auftrag festgelegten

l

Mengen zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 v.H. einverstanden zu sein.

(5) Der vorstehende Absatz 4 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder

b

Rabatte wirksam gebunden sind.

e

(6) Die Vorschriften des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. des § 47

a

der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bleiben unberührt.

r

b

  1. Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4 VOL/B) e Der Ausführung der Leistungen dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werdein, die von der SRH ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die vertragliche Vterantwortung und Haftung des Auftragnehmers, insbesondere nach den Regelungen in diesen ZVB sowie – sofern

b

einschlägig - § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.

a

r

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r

  1. Leistungstermine und –fristen (zu § 5 VOL/B)

l

(1) Vereinbarte Leistungsfristen und -termine sind bindend. Maßgebend für die Einhaltung der vereinbarten

a

Leistungsfrist ist der Eingang der Ware bei der von der SRH genannten Eingangsstelle (Lieferung) bzw. die Durgchführung der Leistung am vereinbarten Ort (Leistung). Erkennt der Auftragnehmer, dass ein vereinbarteer Termin nicht eingehalten werden kann, so ist dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung der SRH schriftlich mitzuteilen. Verzögerungen am

n

Erfüllungstag sind telefonisch zu avisieren. (2) Im Falle einer vorzenitigen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer behält sich die SRH vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstag vorzunehmen. Handelt es sich bei der geschuldeten Leis-

i

tung um eine Lieferung, lagert die Ware bis zum vereinbarten Liefertermin bei der SRH auf Kosten und

c

Gefahr des Auftragnehmers, soweit nicht die vorzeitige Lieferung ausdrücklich als fristgerecht ange-

h

nommen wird. Es steht dem Auftragnehmer frei, eine erneute Lieferung zum Liefertermin vorzunehmen.

t

(3) Teilleistungen akzeptiert die SRH nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Bei vereinbarten Teilleistun-

gen ist die verbleibende Restmenge (Lieferung) bzw. der noch ausführende Leistungsanteil (Leistung)

d

anzugeben.

i

g

  1. Ausführung der Leistung, Leistungsort, Kontrollen durch SRH (zu §§ 4, 10 VOL/B)

i

(1) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landesrechtlichen Regelungen im Ham-

t

burgischen Vergabegesetz (HmbVgG) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

a

(2) Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Aluftragnehmer jede Änderung von Umständen, die auf Grundlage der vor Vertragsschluss seitens des Auftragnehmers vorgelegten Nachweise, Erklä-

rungen und Unterlagen Gegenstand der Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit des Auftragnehmers

b

waren, der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.

e

(3) Die Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungs-

a

gehilfen einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. auf den Aufbaustellen –

r

auch während der Arbeitsruhe – ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese Gegen-

b

stände auf den Grundstücken oder in den Räumen der SRH befinden.

e

(4) Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung übergebenen Gegenstände vor unbefug-

i

tem Gebrauch zu schützen.

t

(5) Hat die SRH auf Grund gesetzlicher Vorschriften Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadenser-

b

satz zu leisten, so steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch ein

a

Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Hat ein Ver- schulden der SRH oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den Ausgleich § 254 rBGB ent- sprechend Anwendung. !

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r

(6) Der Auftragnehmer hat der SRH spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 13 Abs. 3) dlas volle, uneingeschränkte Eigentum an dem geleisteten bzw. gelieferten Gegenstand zu verschaffen. Die Vaerschaffung erfolgt frei von Rechten Dritter. Sollte nach Vertragsschluss im Rahmen der Abwick- lung der Lieferung bzw. Leistung ein nachträglicher Eigentumsvorbehalt vereinbart werden, so ist allein

g

die Vereinbarung eines einfachen Eigentumsvorbehalts, gerichtet auf die Zahlung des Preises für die

e

gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistung zulässig. Einem verlängerten, erweiterten oder sonstigen Ei-

n

gentumsvorbehalt wird ausdrücklich widersprochen.

(7) Zu liefernde Leistungsgegenstände sind an die vertraglich vereinbarte Empfangsstelle der SRH (Räume

n

bzw. Grundstücksteile (Leistungsort)) „frei Haus“ zu liefern. Diese ist der Erfüllungsort. Jeder Lieferung

i

ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbe-

c

zeichnung und den Liefertag enthält. Der Lieferschein ist seitens der SRH als Bestätigung der Anliefe- rung gegenzeichnen zu lassehn. Eine Anerkennung von eventuell abweichenden Bedingungen auf dem Lieferschein oder Leistungsnachtweis zu den Vertragsunterlagen ist mit der Unterzeichnung des Liefer- scheins oder Leistungsnachweises nicht verbunden. (8) Bei zu liefernden Geräten müssen diesde den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Gesetzen, Normen und Standards entsprechen, insbesonderie dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstel- lung von Produkten auf dem Markt (BGBl. I 2011, S. 2179)) in der jeweiligen Fassung.

g

(9) Die SRH kann sich jederzeit von der vertragsgeimäßen Ausführung der Leistungen unterrichten lassen. (10) Die SRH ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, utm die Einhaltung der dem Auftragnehmer aufgrund des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) auaferlegten Verpflichtungen zu überprüfen. Zu die- sem Zweck müssen der Auftragnehmer und der Nachunternehmer folgende Unterlagen über die einge-

l

setzten Beschäftigen bereithalten:

  1. Entgeltabrechnungen der Auftragnehmer und der Nachunterbnehmer,
  2. Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen gemeäß § 7 Abs. 1 Hamburgisches Verg- begesetz (HmbVgG) und a
  3. die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern abgeschlossenern Verträge.

b

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.

e

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  1. Leistungshindernisse infolge der Corona-Pandemie (zu § 5 VOL/B)

l

(1) Die Vertragsparteien verständigen sich darauf, dass Leistungshindernisse, die durch konkrete Um-

a

stände im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie kausal verursacht worden sind, weiter- hin als hgöhere Gewalt im Sinne von § 5 Ziff. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/B angesehen werden.

e

(2) Der Auftragnehmer muss der SRH jedes Leistungshindernis unverzüglich schriftlich anzeigen, um sich auf die hindernnden Umstände berufen zu können; entsprechendes gilt für den Wegfall der hindernden Umstände. Der A uftragnehmer muss darlegen, aufgrund welcher konkreten Umstände er seine Leistung nicht erbringen kannn. Folgende oder gleich gelagerte Umstände werden anerkannt: a. Die für die iLeistungserbringung erforderlichen Beschäftigten stehen unter behördlicher Quarantäne undc der Auftragnehmer findet auf dem Arbeitsmarkt oder durch Nachunternehmer keinen adäquaten Personalersatz zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung;

h

b. die für die Leistungserbtringung erforderlichen Beschäftigten des Auftragnehmers können auf- grund von Reisebeschrän kungen den Leistungsort nicht erreichen und der Auftragnehmer fin-

det auf dem Arbeitsmarkt oder durch Nachunternehmer keinen adäquaten Personalersatz zur

d

Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung;

i

c. Der Auftragnehmer kann das für die Leistungserbringung benötigte Material nicht beschaffen;

g

Kostensteigerungen sind ihm in aller Regel zumutbar.

i

(3) Bei nachholbaren Leistungen werden die Ausführungsfristen gemäß § 5 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/B

t

verlängert. Kann der Auftragnehmer gemäß Abs. 2 darlegen, dass ihm die Leistungserbringung auch

a

nicht durch Ersatzpersonal möglich ist, können die Parteien sich bei nicht nachholbaren Leistungen über

l

eine Anpassung des Vertrages verständigen. In den vorgenannten Fällen in Satz 1 und 2 dieses Absat-

zes sind die vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere § 132 GWB, § 47 UVgO, zu beachten.

b

(4) Ist bei nicht nachholbaren Leistungen eine Anpassung des Vertrags nach Abs. 3 Satz 2 und 3 nicht

e

möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An

a

die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

r

b

  1. Nachunternehmer (zu § 4 Nr. 4 VOL/B)

e

(1) Die Leistungserbringung hat grundsätzlich durch den Auftragnehmer zu erfolgen, sofern nicht vertrag-

i

lich anders vereinbart.

t

(2) Der Wechsel von im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Nachunternehmern (Unterauftragneh-

b

mern), Erfüllungsgehilfen oder Bezugsquellen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SRH.

a

Dasselbe gilt für die nachträgliche Einschaltung eines (weiteren) Nachunternehmers oder Erfüllungsge-

r

hilfen.

!

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r

(3) Im Falle der einer (nachträglichen) Einschaltung oder eines Wechsels eines Nachunternehmers gelten dlie Regelungen des § 36 der Vergabeverordnung (VgV) und des § 26 der Unterschwellenvergabeord- nunga (UVgO). (4) Im Falleg der Weitergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer ist der Auftragnehmer verpflichtet,

e

  1. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsgemnäßen Ausführung des Auftrages vereinbar ist,
  2. den Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag han-

n

delt,

i

  1. bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und

c

Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen,

h

  1. dem Nachunternehmer die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten des Absatzes 2 dieser Rege-

t

lung sowie der §§ 3, 3a und 10 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) aufzuerlegen und die Be-

achtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren und

d

  1. dem Nachunternehmer keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedin-

i

gungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und der SRH vereinbart sind.

g

i

  1. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren (zu § 8 Nr. 1 VOL/B)

t

Wird die Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermö-

a

gen des Auftragnehmers beantragt, so hat er dies der SRH unverzüglich mitzuteilen.

l

  1. Kündigung oder Rücktritt (zu § 8 Nr. 2 VOL/B) b (1) Die SRH ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortigeer Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten dear SRH mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnren nahe stehenden Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen

b

des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für

e

ihn tätig sind.

i

(2) Die SRH ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm

t

zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder von ihm eingesetzte Nachunternehmer schuldhaft gegen

b

die ihm bzw. ihnen obliegenden Anforderungen oder Verpflichtungen nach §§ 3, 3a, 5 oder 10 Hambur-

a

gisches Vergabegesetz (HmbVgG) verstößt.

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!

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  1. Vertragsstrafe (zu § 11 VOL/B)

a

(1) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die aus §§ 3, 3a, 5 und 10 Hamburgisches Vergabegesetz

g

(HmbVgG) resultierenden Verpflichtungen ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe ver-

e

pflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß 1 v.H. der Netto-Abrechnungssumme. Der Auftragneh- mer ist zur Zanhlung der Vertragsstrafe auch dann verpflichtet, wenn der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Na chunternehmer oder einem von diesem eingesetzten Nachunternehmer zu vertreten ist. n (2) Kommt der Auftragnehimer mit seiner Leistungspflicht schuldhaft in Verzug, ist die SRH berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe vocn 1 v. H. der Netto-Abrechnungssumme pro vollendeter Kalenderwoche zu verlangen, in der sich der Auftragnehmer in Verzug befindet.

h

(3) Ergänzend vereinbarte Vertragststrafen für die Überschreitung von Ausführungsfristen bleiben unbe- rührt. (4) Die Summe aller zu zahlenden Vertragdsstrafen wird auf insgesamt 5 v. H. der gesamten Netto-Abrech- nungssumme begrenzt. i (5) Von den in den Absätzen 1 bis 4 enthaltenegn Regelungen bleiben weitergehende Schadensersatzan- sprüche der SRH, insbesondere wegen der Übierschreitung von Ausführungsfristen, unberührt; sämtli- che Vertragsstrafen werden jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.

t

(6) Der Anspruch auf eine Vertragsstrafe im Sinne der vaorstehenden Absätze 2 und 3 erlischt erst, wenn die letzte nach dem Vertrag zu bewirkende Zahlung (Schllusszahlung) ohne Vorbehalt geleistet wird.

b

  1. Güteprüfung (zu § 12 VOL/B)

e

Verlangt die SRH eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die

a

dadurch entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung jedoch heraus, dass die gelie- ferten Waren bzw. erbrachten Leistungen nicht den vertraglichen Anfordrerungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für die Güteprüfung vom Auftragnehmer zu tragen. Die dburch die Güteprüfung ver- brauchten oder wertlos gewordenen Waren bzw. Leistungsbestandteile werdeen in diesem Fall nicht vergütet.

i

t

  1. Abnahme, Gefahrübergang (zu § 13 VOL/B) b

a

(1) Soweit nicht anders vereinbart, findet eine förmliche Abnahme statt. Bei Werkleistungen, d.h. Leistun- gen, die den Vorschriften des Werkvertrages gemäß §§ 631 ff BGB unterliegen, hat der Auftrargnehmer die Abnahme, ggf. auch Teilabnahme, rechtzeitig in Textform zu beantragen. !

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(2) Unbeschadet hiervon gilt die Leistung jedoch als abgenommen:

l

a) bei Lieferungen mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung,

a

b) bei Werkleistungen 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Ab-

g

nahme, soweit die SRH die Abnahme nicht verweigert.

e

(3) Die Gefahr geht auf die SRH über:

n

a) bei Lieferungen mit der Übergabe an die vereinbarte Empfangsstelle, b) bei Werkleistunngen mit der Abnahme.

i

c

  1. Gewährleistung, Sachmängel (zu § 14 VOL/B)

h

(1) Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr dafür, dass die Ware bzw. die erbrachte Leistung frei von

t

Mängeln ist, den für die entsprechende Verwendung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestim-

mungen entspricht, und dass die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nicht gegen Rechte Dritter verstößt. d

i

(2) Die SRH ist verpflichtet, gelieferte Waren innerhalb angemessener Frist auf Qualitäts- und/oder Quan- titätsabweichungen zu prüfen. Erkennbare Mgängel sind von der SRH innerhalb einer Frist von 10 Werk- tagen nach Empfang der Ware an der vereinbairten Empfangsstelle schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind von der SRH innerhalb von 2 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die

t

Frist ist durch Absendung der Benachrichtigung gewahrt.

a

(3) Beseitigt der Auftragnehmer Mängel an gelieferten Wareln oder an erbrachten Leistungen trotz Nacher- füllungsverlangen – nach Wahl der SRH durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer

mangelfeien Sache – nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist die SRH zusätzlich zu den ge-

b

setzlichen Rechten berechtigt, die Mängel beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der

e

hierfür erforderlichen Aufwendungen einschließlich eines entsprechenden Vorschusses zu verlangen.

a

Ist die seitens der SRH gewählte Form der Mängelbeseitigung für den Auftragnehmer unzumutbar, be- schränkt sich die Mangelbeseitigung auf die andere Art der Nacherfüllunrg.

b

(4) Soweit seitens der SRH Beanstandungen oder Mängelrügen erhoben werden, steht der SRH hinsicht-

e

lich eines angemessenen Teils der vereinbarten Gegenleistung in Höhe des dreifachen der voraussicht- lich entstehenden Kosten der Nacherfüllung ein Zurückbehaltungsrecht zu. Gleicihfalls ist die SRH im Falle von Aufwendungs- und Schadensersatzansprüchen zur Aufrechnung gegenübetr dem Vergütungs- anspruch des Auftragnehmers berechtigt.

b

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  1. Verjährungsfrist für Mängelansprüche (zu § 14 VOL/B)

l

(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Ziff. 13 Abs. 3). Bei

a

wiederkehrenden Leistungen ist die Einzelleistung maßgeblich. (2) Vorbehagltlich abweichender vertraglicher Vereinbarung, beträgt die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmänegel drei Jahre. Für Softwareinstallationsleistungen und die Erstellung von Gutachten beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Gefahrübergang

n

stattgefunden hat, sofern nicht abweichend vereinbart.

(3) Durch eine rechtzeitige Mängelrüge wird die Verjährung eines Mängelanspruchs so lange gehemmt, bis

n

der Auftragnehmer der SRH schriftlich das Ergebnis seiner Prüfung des angezeigten Mangels mitgeteilt

i

oder die Mängelbeseitigung endgültig verweigert hat. Die Verjährung eines Mängelanspruchs beginnt

c

von Neuem, wenn der Auftragnehmer diesen Anspruch durch sein Verhalten anerkennt.

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  1. Rechnungen (zu § 15 VOL/B)

(1) Rechnungen sind 1-fach Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer und der Steuernummer des die

d

Rechnung ausstellenden Unternehmens, sowie des Sachbearbeiterkennzeichens bei der

i

Stadtreinigung Hamburg

g

Zentrale Rechnuingseingangsstelle 20531 Hamtburg

a

einzureichen. Rechnungen können auch als pdf-Datei direkt an die E-Mailadresse:

l

SRH-Rechnungseingang@stadtreinigung.hamburg

gesandt werden. Digital zur Verfügung gestellte Rechnungen an die o.g. Email-Adresse dürfen keine

b

Sonderzeichen im Dateinamen enthalten.

e

(2) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Festpreisen ohne Um-

a

satzsteuer aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen.

r

Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer am Schluss

b

der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die

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Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des gelten- den Steuersatzes zum Zeitpunkt der Leistungserfüllung hinzuzurechnen. i

t

(3) Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können nach Vereinbarung Teilrechnungen einge- reicht werden. b

a

(4) Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind, sind in den Rechnungen hierüber der zutref- fende Steuersatz und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuweisen. Diese Steuerrbeträge sind in der Schlussrechnung vom Gesamtbetrag der Umsatzsteuer wieder abzusetzen. !

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  1. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung (zu § 17 VOL/B)

a

(1) Skontofristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der prüffähigen und fälligen Rechnung (Eingangs-

g

stempel der zuständigen Empfangsstelle), jedoch

e

a) bei Werkleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme

n

b) bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der vollständigen Erfüllung. (2) Der Rechnungsbetrnag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto ge- zahlt.

i

(3) Die SRH ist berechtigt, mcit allen Gegenforderungen - auch aus anderen Rechtsverhältnissen - aufzu- rechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragneh-

h

mer ein, dass auch Forderungen der Tochtergesellschaften der SRH an den Auftragnehmer gegen For-

t

derungen des Auftragnehmers an eine dieser Gesellschaften aufgerechnet werden, gleichviel ob er die

Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haftendes Mitglied

d

einer Arbeitsgemeinschaft.

i

(4) Die Abtretung einer Forderung aus dem Vertrag oder aus der Geschäftsbeziehung mit der SRH ist nur

g

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SRH rechtswirksam.

i

(5) Sofern in den Vergabeunterlagen keine andere Regelung getroffen wurde gilt als Zahlungsziel: Die Zahlungen erfolgen innerhalb 30 Tagen netto nacht Rechnungseingang und Liefer-/Leistungserfüllung ohne Abzug von Skonto oder bei Gewährung vona Skonto darf das Zahlungsziel 10 Tage nicht unterschreiten. Zahlungsverzögerungen infolge unvollstälndig ausgestellter Rechnungen oder fehlender Unterlagen fallen dem Auftragnehmer zur Last.

(6) Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er

b

innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab

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diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 v.

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H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.

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Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.

b

(7) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder auf diese gestützt ein

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Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass diese rechtskräftig festgestellt sind, eine

i

Feststellung über eine bestrittene Forderung entscheidungsreif ist oder diese unstreitig sind.

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b

  1. Sicherheitsleistung (zu § 18 VOL/B)

a

(1) Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von 5 v.H. der Netto-Auftragssumme und für die

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Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von 3 v. H. der Netto-Auftragssumme verlangt

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werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge werden aluf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.

a

(2) Wird die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung geleistet, so werden von jeder Abschlaggszahlung 10 v.H. einbehalten, bis die entsprechende Höhe der Sicherheit erreicht ist. Werden Abschlagsezahlungen nicht geleistet, so wird der Sicherheitsbetrag von der Abrechnungssumme einbe- halten.

n

(3) Die Sicherheit wi rd nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während dieser Frist keine Mnängel festgestellt werden. Werden vor Ablauf der Frist Mängel festgestellt, so bleibt die Sicherheit bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt.

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  1. Übertragung von Nutzungshrechten, Rechte Dritter

t

(1) Der Auftragnehmer überträgt der SRH an sämtlichen urheberrechtlich geschützten Werken oder an ge-

setzlichen Schutzrechten an gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen, unwiderrufliche, übertrag- bare, lizensierbare, zeitlich, räumlich udnd inhaltlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte, oder räumt diese ein, wenn und soweit diies für die Nutzung der Ware bzw. Leistung erforderlich ist. Dies schließt das Bearbeitungsrecht ein.

g

(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass er zu der viorstehenden Rechteeinräumung bzw. -übertragung be- rechtigt und fähig ist. Er versichert weiter, dass ihm die Rechte in dem Umfang schriftlich übertragen

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wurden, in dem der Auftragnehmer sie der SRH zu übertragen verpflichtet ist, und die Urheber auf ihre

a

Urheberpersönlichkeitsrechte (z.B. das Recht auf Benennung als Urheber), soweit zulässig, verzichten.

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Auf Anfrage ist der Auftragnehmer zur Herausgabe dieser Vereinbarungen verpflichtet.

(3) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Ware bzw. Leistung keine Rechte Dritter und/oder sonstige

b

gesetzliche Vorschriften verletzt. Werden von Dritten die Verletzungen von Rechten geltend gemacht

e

und der SRH die Nutzung der betroffenen Waren bzw. Leistungen untersagt oder eingeschränkt, steht

a

der SRH nach fruchtlosem Ablauf einer zur Beseitigung gesetzten Nachfrist ein Rücktrittrecht zu.

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(4) Der Auftragnehmer stellt die SRH auf erstes Anfordern von jeglichen aus der Verletzung von Rechten

b

Dritter entstehenden Ansprüchen und eventuellen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung ein- schließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten frei. e

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  1. Datenschutz, Geheimhaltung

b

(1) Der Auftragnehmer wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen

a

Bestimmungen, insbesondere die der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutz-

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gesetzes, einhalten.

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(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden- dlen internen Geschäftsvorgänge oder sonstige als vertraulich zu erkennende Informationen der SRH sowiae den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen für die Dauer der Geschäftsbeziehung strikt vertraulich zu behandeln und auch seine Mitarbeiter sowie von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen entsprechend

g

zu verpflichten. Dies gilt auch über die Laufzeit der Geschäftsbeziehung hinaus.

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  1. Verpackung, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

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(1) Die zu liefernden Gegenstände müssen handelsüblich verpackt sein.

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(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gilt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und

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die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) vom 05.07.2017 in

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der jeweils geltenden Fassung. Die Übernahme zur Entsorgung durch die SRH gegen Entgelt kann

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vereinbart werden.

(3) Auf die sparsame Verwendung von Verpackungsmaterial sowie den Einsatz wiederverwendbarer sowie

d

recyclingfähiger Verpackungen wird ausdrücklich hingewiesen.

i

(4) Für Leistungen, die abfallrechtlichen Bestimmungen unterliegen, versichert der Auftragnehmer deren

g

Einhaltung.

i

(5) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Hamburg.

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(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen der SRH und dem Auftranehmer

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geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

l

Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt mit

Rückwirkung diejenige wirksame, die dem von den Parteien bei Abschluss des Vertrages gewollten

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Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke des jeweiligen Vertrages.

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  1. Streitigkeiten, anwendbares Recht, Gerichtsstand (zu § 19 VOL/B)

r

(1) Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung bei

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der SRH zuständigen Stelle herbeizuführen. Die Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragneh-

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mer nicht binnen eines Monats hiergegen bei der SRH schriftlich Einwendungen erhebt.

i

(2) Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspart-

t

nern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf-

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rechts (CISG).

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(3) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut

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verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.

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(4) Ist der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Slondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit der Gaeschäftsbeziehung Hamburg. Die SRH ist jedoch berechtigt, den Auftragnehmer auch an jedem sonst eröffneten gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

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Stand: 1. Januar 202n1

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eELEKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE

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nur noch über die

l

aVergabeplattform RIB

möglich!

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Ab dem 18. Oktober 2018 ist die Abgabe von Teilnahmeanträgen und

Angeboten bei EU-weiten Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch

n

über die Vergabepilattform RIB möglich. Diese Regelung wird künftig

auch bei nationalen c Vergabeverfahren angewendet werden.

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t

Homepage https://www.vergabe.rib.de/

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i

  1. Einmalige Registrierung unter g https://account.rib.de/index.php?r=login&token=ab5e352d48d7d7eed49f735f14470db3&theme

i

  1. Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist kurz nach Registrierung möglich.
  2. Für elektronische Signatur, wenn gewünscht: Bestetllung einer Signaturkarte und eines Lesegerätes
  3. Freischalten der Signaturkarte a
  4. Einrichten des Signaturzertifikates auf www.vergabe.rib.de

l

  1. Anmeldung mit der Signaturkarte und digitale Angebotsabgabe mit dem kostenfreien Bieterprogramm ava-sign möglich.

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Nach Ihrer Registrierung steht Ihnen im Download-Bereich auch das umfängliche Handbuch zur

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Verfügung. Demofilme begleiten Sie bei der Einarbeitung in das neue Verfahren (über YouTube).

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Dieses Beispielvideo beschreibt die Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) https://www.youtube.com/watch?v=zxCp07TmVlA&feature=youtu.be e

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Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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UTechnische Voraussetzungen und Modalitäten der Ausschreibungsteilnahme bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform RIB

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erforderliches Betriebssystem: Windows 7; Windows 8; Windows 10

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erforderlicher Browser: Microsoft IE ab Vers. 11; Mozilla Firefox ab Vers. 24 ; Apple Safari ab Vers. 5.1.9 ; Google Chrome

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Hinweisel für Mac-Nutzer Da die zur elektronischen Angebotsabgabe benötigte Software derzeit nur unter Windows läuft, wird empfohlen, die Soft- ware in einear Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac zu betreiben.

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Hinweise für Linux-Nutzer Da die zur elektroneischen Angebotsabgabe benötigte Software derzeit nur unter Windows läuft, wird empfohlen, die Soft- ware in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben.

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Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen durch die Vergabestelle Grundsätzlich werden sämtliche Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform RIB elektronisch bereitgestellt. Nur soweit dies aus technischen Gründenn erforderlich ist, werden einzelne Unterlagen auf anderem Wege zugänglich gemacht, wo- rüber die Bewerber/Bieter entsprechend informiert werden. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfordert keine An- meldung bzw. Registrierung. Füri die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine solche jedoch erforderlich (siehe unten).

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Elektronische Übermittlung des Angebohtes über die Vergabeplattform Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine Registrierung auf www.vergabe.rib.de über ITWO tender

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https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany erforderlich.

Die Bewerber/Bieter laden nach der Anmeldung in ITWO tender die bearbeitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign von der Vergabeplattform auf ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen

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sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur darge- stellt. i Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt augsschließlich über ava-sign. Es ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung der Vergabeunterlagen und eine vergaberechtskonforme Abgabe (elektronisch signiert oder in

i

Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten.

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Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter Für die Einreichung zusätzlicher, in den Vergabeunterlagen nicht vaorgegebener bzw. enthaltener Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen:

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• Ordner Bescheinigungen  z.B. Herstellerbescheinigungen, Zertifizierungsnachweise (eingescannt) • Ordner Anlagen zum Angebot b  für Begleitschreiben  für von der Vergabestelle in den Teilnahmebedingungen und/oder dere Aufforderung zur Abgabe eines Ange- bots geforderte Unterlagen

a

• Ordner Nebenangebote  für zugelassene Nebenangebote. r  Ist die Abgabe von Nebenangeboten nicht vorgesehen, wird kein Ordner bereitgestellt.

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Fragen stellen und den Fragen-Antworten-Katalog einsehen

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Das Programm iTWO Tender bietet allen Bewerbern/Bietern die Möglichkeit, den Fragen-Antworten-Katalog zu den Aus- schreibungen einzusehen. Hierfür müssen nur die Details einer Vergabe geöffnet werden. i Damit ein Bewerber/Bieter selbst eine Frage stellen kann, muss er das Paket mit den Vergabeunterlatgen laden, was mithilfe der Funktion „Bewerben“ erfolgt. Auf der rechten Seite befindet sich dann ein Aktionenfeld, in dem u.a. die Op-

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tion „Frage stellen“ aufgeführt ist.

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HINWEIS: Die Betreffzeile wird im Fragen-Antworten-Katalog nicht aufgeführt, sondern lediglich die Frage. Bitte stellen Sie die Frage also so detailliert wie möglich, um Missverständnisse zu vermeiden r Hilfe zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html !

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Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche Formblatt RIB-Benutzung MW 2018 1 von 1 "Bewerben"

[Seite 48]

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tHinweise zur Angebotsabgabe

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Guten Tag,

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sofern Sie zusätzlich zu dem Merkblatt „Technische Voraussetzungen und Modalitäten der Ausschareibungsteilnahme bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform RIB“, technische Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte den Systemhersteller:

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  • Fragen nstellen per E-Mail (kostenfrei)
  • Fragen / Hilfestellung per Hotline 09001-144330

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(kostenpflichtig, derzeit 1,95 Euro / Minute)

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  • Onlinetraining

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(kostenpflichtig)

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Zusätzlich können Sie sich bei technischen Pro t blemen mit der Vergabeplattform an einen Mitarbeitenden der Stadtreinigung Hamburg wenden:

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  • Technische Hilfestellung per Telefon +49 40 25l76 1633 (kostenfrei) Anrufe werden während der üblichen Arbeitszeiten entgegenbgenommen. Bitte melden Sie sich möglichst bis 24 Stunden vor der Submission.

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Bitte beachten Sie: Die Stadtreinigung Hamburg wird nur rein technische Fragen

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beantworten, es werden keine Informationen zu den Ausschreibungen herausgegeben.

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Zentraler Einkauf

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Stadtreinigung Hamburg t

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung