Vg-26-030_EVB-IT Systemvertrag.pdf

Identity & Access Management (IAM) Software – On-Premise-Lösung mit Implementierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 14:05 (Europe/Berlin)

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Systemvertrag

Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems

Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages ................................................................................. 4

1.1 Vertragsgegenstand .............................................................................................................................. 4

1.2 Vergütung .............................................................................................................................................. 4

1.3 Vertragsbestandteile* ............................................................................................................................ 5

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen ..................................................................................................... 6

2.1 Leistungen bis zur Abnahme ................................................................................................................. 6

2.2 Leistungen nach der Abnahme .............................................................................................................. 6 2.3 Vorgehensmodell ................................................................................................................................... 6

3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* ....................................... 6

4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems ............................................................... 7

4.1 Verkauf von Hardware - entfällt ............................................................................................................. 7

4.2 Vermietung von Hardware - entfällt ....................................................................................................... 7

4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) - entfällt ................. 7

4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) ................................................................... 7

4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung ....................................................................................................... 7

4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene....................................... 8

4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen ..................................................................................................... 8

4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* ................................................................................................ 8 4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer - entfällt ............................................... 9

4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen .................................................................. 9

4.6.1 Leistungsumfang ............................................................................................................................... 9

4.6.2 Vergütung .......................................................................................................................................... 9

4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ....................................... 9

4.7.1 Leistungsumfang ............................................................................................................................... 9

4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen .................................................................................. 9

4.7.3 Vergütung .......................................................................................................................................... 9

4.8 Schulung ................................................................................................................................................ 9

4.8.1 Art und Umfang der Schulungen ....................................................................................................... 9

4.8.2 Schulungsunterlagen ....................................................................................................................... 10 4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen ..................................................................... 11

4.9 Dokumentation ..................................................................................................................................... 11

4.10 Software Bill of Materials (SBOM)* ...................................................................................................... 11

4.11 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung .......................................................................................... 11

4.11.1 Leistungsumfang ............................................................................................................................. 11

4.11.2 Vergütung ........................................................................................................................................ 11

5 Systemservice ................................................................................................................................................ 12

5.1 Arten von Systemserviceleistungen ..................................................................................................... 12

5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) .............. 12

5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) ....................................... 13

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Systemvertrag

5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) ......................................... 14

5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen ...................................................................................... 14

5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen ............................................................................................ 15

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen ..................................................................... 15

5.4.1 Vergütung ........................................................................................................................................ 15

5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen .................................................................................. 15

5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen ............................................................................. 15 5.5.1 Teleservice* ..................................................................................................................................... 15

5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen .......................................................................................... 15

5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen .................................................................................. 15

6 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software* - entfällt ........................................................................ 16

7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand ........................................................................... 16

7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ........................................................ 16

7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand ............................................................ 16

7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) .................................................................................................................................................. 16

7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) .................................................................................................................................................. 16

7.2.3 Während sonstiger Zeiten ............................................................................................................... 16

7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ................ 16

7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten ............................................................. 16

7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten ............................................................................. 16

7.4.2 Reisezeiten ...................................................................................................................................... 17

7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ................................................................... 17

7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind............ 17 8 Termin- und Leistungsplan ............................................................................................................................. 17

9 Zahlungsplan, Rechnungen ............................................................................................................................ 18

10 Projektmanagement .................................................................................................................................... 18

10.1 Projektmanager/Projektleiter ................................................................................................................ 18

10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers ............................................................................... 19

10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung ................................................................................................ 19

10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) ................................................................. 19

11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers ........................................................................................................ 20

11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ........................................................... 20

11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen ................................................................................................. 20

11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* ............................................................................................................. 20 11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* ................................ 20

11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB).......................................... 20

11.6 Entsorgung der Verpackung ................................................................................................................ 21

12 Mitwirkung des Auftraggebers ..................................................................................................................... 21

13 Abnahme ..................................................................................................................................................... 21

13.1 Gegenstand der Abnahme ................................................................................................................... 21

13.2 Testdaten ............................................................................................................................................. 21

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Systemvertrag

13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung ................................................................... 21

13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme ................ 22

13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung ................................................ 22

14 Mängelhaftung (Gewährleistung) ................................................................................................................ 22

14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems ............................................. 22

14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen .................................................. 22

14.3 Mängelmeldungen ............................................................................................................................... 22 14.3.1 Form der Mängelmeldung ............................................................................................................... 22

14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen ........................................................................................................ 22

14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline .................................................... 23

14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen........................................................... 23

14.4.2 Servicezeiten ................................................................................................................................... 23

14.4.3 Hotline ............................................................................................................................................. 23

14.5 Teleservice* ......................................................................................................................................... 24

14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung ....................................................................................... 24

15 Haftungsregelungen .................................................................................................................................... 24

15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung............................................................... 24

15.2 Haftung bei Verzug .............................................................................................................................. 24 15.3 Haftung für den Systemservice ............................................................................................................ 24

15.4 Haftung für entgangenen Gewinn ........................................................................................................ 24

16 Vertragsstrafen bei Verzug .......................................................................................................................... 24

16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems ......................................................................................... 24

16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ....................................................................... 25

17 Weitere Vereinbarungen ............................................................................................................................. 25

17.1 Garantien ............................................................................................................................................. 25

17.1.1 Auftragnehmergarantien .................................................................................................................. 25

17.1.2 Herstellergarantien .......................................................................................................................... 25

17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* .................................................................................... 25

17.2.1 Übergabe des Quellcodes* .............................................................................................................. 25 17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes .......................................................................................................... 26

17.3 Haftpflichtversicherung ........................................................................................................................ 26

17.4 Sicherheiten ......................................................................................................................................... 26

17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft .............................................................................................................. 26

17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit ........................................................................ 26

17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit .................................................... 27

17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ....................................................................................... 27

17.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention ......................................................................................... 27

17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers .................................................................................................... 27

17.8 Sonstige Vereinbarungen .................................................................................................................... 27

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Systemvertrag

Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems

zwischen ALDB GmbH Fehrbelliner Platz 3 10707 Berlin Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vg-26-030

„Auftraggeber“ und _____ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

„Auftragnehmer“

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - der Systemservice und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems.

Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten.

1.2 Vergütung ☐ Der Pauschalfestpreis* beträgt _____. Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen. ☐ Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.[1] ☐ Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. ☐ Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.[1] ☒ Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen. ☒ Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. 4. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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Systemvertrag

[1] Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 5.4.1

1.3 Vertragsbestandteile*

Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 27 und den folgenden Anlagen:

AnlageBezeichnungDatum/Anzahl Seiten
Nr.Version
1Leistungsbeschreibung
2Anforderungskatalog
3Bieterfragen und -antworten
4Preisblatt
5AGB der ALDB GmbH
6Auftragsverarbeitungsvereinbarung
7Besondere Vertragsbedingungen Bundestariftreuegesetz

☒ Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1-6.

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummern 4.3.3 bzw. 4.4.3 d.h. sie gelten, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nummer. 1.3.1 aufgelistet werden, ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und bei Anwendbarkeit der Nummer 4.3.3.1 bzw. 4.4.3.1 in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden, allerdings gelten für Standardsoftware* bzw. Teile von Standardsoftware* (Softwarekomponenten), die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen und die Nummer 4.3.3.2 bzw. 4.4.3.2. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT System-AGB definiert. 1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT System-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Bei Widersprüchen zwischen den hier geltenden EVB‑IT AGB und den AGB der ALDB GmbH gelten die EVB‑IT AGB vorrangig. Die AGB der ALDB GmbH gelten ergänzend, soweit sie den Regelungen der EVB‑IT AGB nicht widersprechen.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts Anderes vereinbart ist.

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Systemvertrag

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen

2.1 Leistungen bis zur Abnahme ☐ Verkauf von Hardware ☐ Vermietung von Hardware ☐ Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) ☒ Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) ☐ Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer ☒ Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen ☒ Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z. B. durch Aufstellung, Installation*, Customizing* und Integration* der Systemkomponenten*) ☒ Schulung ☒ Projektmanagement ☐ Sonstige Leistungen: _____

2.2 Leistungen nach der Abnahme ☒ Systemservice (z. B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*) ☒ Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems ☐ Sonstige Leistungen: _____ Kommentiert [KH1]: Evtl hier Miete nach Abnahme

2.3 Vorgehensmodell Kommentiert [PP2R1]: Siehe 4.4.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des folgenden Vorgehensmodells: ☐ V-Modell XT* ☐ V-Modell XT* (Version/Stand) _____.

Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Organisationsspezifisches V-Modell XT* gemäß Anlage Nr. _____.

Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Sonstiges Vorgehensmodell gemäß Anlage Nr. _____.

3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* ☒ Die Systemumgebung* des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. 1. ☐ Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der beizustellendenArt der beizustellenden Systemkomponenten*
Systemkomponenten*(HW, SW, IS, S)1

¹ HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS = Individualsoftware*, S = Sonstige

☐ Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

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Systemvertrag

4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems

4.1 Verkauf von Hardware - entfällt

4.2 Vermietung von Hardware - entfällt

4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) - entfällt

4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung)

4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung

Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*:

LfProduktbezeMeEXAnzahlZuAbweicheMindestvertraAbw.MietdAbw.AutomatEinGesa
d.ichnungngeP1erlaubterlieferndegsdauer inMietbeauerKündigunischezel-mt-
Nund -SicherungsndeNutzungsMonatenginn4ingsfrist5Verlängpreipreis
r.beschreibunkopienVersirechteMonaterungs
g,on2(Musterenum
Produkt-Nr.4)3Anzahl
(feste
Monate6
AnlageLaufz
Nr.eit)
1Siehe Anlage 4Nach Imple menti erung

Monatlicher Gesamtmietpreis (Summe der Gesamtpreise) _____

FußnoteErläuterung
1US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften
2A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
3Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 4 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, dem er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz, etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.4.3). Von den Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf Open Source Software* darf in der Anlage nicht abgewichen werden.
4Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB.
5Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB.
6Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird.

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Systemvertrag

☐ Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. ☐ Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ bis _____ ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene ☐ Die Standardsoftware* aus Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird im Sinne von Ziffer 2.3.3 EVB-IT System-AGB auf Quellcodeebene angepasst. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass er ☐ sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird ☐ die Anpassungen gemäß Anlage Nr. _____ in die Standardsoftware* aufnehmen wird. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.3 EVB-IT System-AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programmstand*, sondern ☐ bis zur Abnahme des Gesamtsystems* ☐ bis zu dem in Anlage Nr. _____ genannten Termin

erfolgen wird. ☐ Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen

4.4.3.1 Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente aus Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge:

⚫ Nutzungsrechtsmatrizen oder sonstige Rechteregelungen des Auftraggebers (s.a. Nummer 4.4.1 Spalte 7), ⚫ Ziffer 2.3.1 EVB-IT System-AGB, ⚫ die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____ bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Die Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf die Überlassung von Standardsoftware* oder Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, bleiben unberührt und haben stets Vorrang.

4.4.3.2 Regelungen für Open Source Software* ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber als Open Source Software* zur Verfügung gestellt. ☐ Zusätzlich weist die vorgenannte Lizenz die weiteren Eigenschaften auf, die sich aus Anlage Nr. _____ ergeben. ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____. ☐ Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von openCode* freigegebenen Lizenzen zur Verfügung gestellt.

4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware*

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: ☐ gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____, ☐ gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____, ☒ gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. 1 wie in Anlage 1

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Systemvertrag

☐ gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____, bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.

4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer - entfällt

4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

4.6.1 Leistungsumfang ☒ Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. 1.

4.6.2 Vergütung ☐ Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt _____ Euro. ☐ Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*

4.7.1 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB). ☒ Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr. 1 beschrieben.

4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen ☐ Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr. _____ für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. ☐ Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

4.7.3 Vergütung ☐ Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. ☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt _____ Euro. ☒ Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt wie in Anlage Nr. 4 beschrieben. ☐ Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

4.8 Schulung

4.8.1 Art und Umfang der Schulungen ☒ Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:

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Systemvertrag

Lfd. Nr.Anzahl derArt derInhalt derSchulungstageOrt2MaximaleBetragGesamtpreis³
SchulungeSchulungSchulungpro SchulungAnzahlpro
n(NZ/AD/MP/S)1TeilnehmerSchulung³
pro
Schulung
1NZWird von AN bereitgestelltStandard des ANOnli ne30Siehe Anlage 4Siehe Anlage 4
2ADWird von AN bereitgestelltStandard des ANOnli ne5Siehe Anlage 4Siehe Anlage 4

Summe der Gesamtpreise _____

FußnoteErläuterung
1NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung
2Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulung
3Sofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig

☐ Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.

4.8.2 Schulungsunterlagen ☒ Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:

Lfd.Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen)SchulungsunterlageEXP1Menge
Nr.
11 und 2Gem. SchulungDTJe 1
FußnoteErläuterung
1US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Schulungsunterlage unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften

☐ Soweit für die Individualsoftware* Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. _____, die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schulungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.4.1 EVB-IT System-AGB eingeräumt. ☐ Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weitergehende Nutzungsrechte vereinbart: ☐ Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. _____ wird statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. ☐ Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. _____ wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt.

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Systemvertrag

☐ Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr. _____ wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. ☐ Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen ☐ Die in Nummer 4.8.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten ☐ Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr. _____ bis _____ ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

4.9 Dokumentation ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: _____. ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: _____ bis zum _____ zu liefern. ☐ Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. ☐ Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. ☐ Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. ☐ Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen. ☐ Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” im Gesamtsystem abzulegen. ☐ Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. _____.

4.10 Software Bill of Materials (SBOM)* ☐ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene bzw. erstellte Software* ☐ im Format SPDX ☐ im Format CycloneDX

zur Verfügung. Soweit Systemserviceleistungen zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems oder von Systemkomponenten* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.

4.11 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung

4.11.1 Leistungsumfang ☒ Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. 1.

4.11.2 Vergütung ☒ Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten, wie in Anlage Nr. 4 beschrieben. ☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt _____ Euro. ☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Abschnitt 7

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Systemvertrag

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

5 Systemservice

Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Auf- rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

5.1 Arten von Systemserviceleistungen

5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft* ☒ des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. ☐ des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer _____ lfd. Nr. _____ wiederherzustellen. ☐ folgender Systemkomponenten* aus Nummer _____ lfd. Nr. _____ gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. ☐ gemäß Anlage Nr. _____ wiederherzustellen.

5.1.1.1 Störungsmeldung

5.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung ☐ Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. _____. 5.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt ☐ an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
☐ Postanschrift:
☐ Telefon:
☐ Fax:
☐ E-Mail:
☐ Web-Adresse:

☐ gemäß Anlage Nr. _____.

5.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen ☒ Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart:

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Systemvertrag

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit*
in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel6h24h/48h
Betriebsbehindernder Mangel24h72h
Leichter Mangel24hNächste Update/Patch

☐ Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.

☐ Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. _____.

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 17.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

5.1.1.3 Servicezeiten ☐ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
Montag bis Freitagvon 8:00 bis 17:00 Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

5.1.1.4 Hotline ☐ Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
Montag bis Freitagvon 8:00 bis 17:00 Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

☐ Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. _____.

5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ☒ angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen ☒ des Gesamtsystems ☐ des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Systemkomponenten* aus Nummer _____ lfd. Nr. _____ ☐ folgender Systemkomponenten* aus Nummer _____ lfd. Nr. _____

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Systemvertrag

zu vermeiden.

☐ zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. _____.

5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) ☒ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

Lfd. Nr.Lfd. Nr.Patches*,Upgrades*Releases/Leistung aufLeistung
aus Nummeraus NummerUpdates*Versionen*Anforderungunverzüglich,
4.3.14.4.1dessobald
Auftraggebersverfügbar
In regelmäßigen AbständenIn regelmäßigen AbständenIn regelmäßigen AbständenZeitpunkt der Installation soll außerhalb der Regelarbeitsze it liegen (Mo- Fr, 6-20 Uhr) und vorab an den Auftraggeber kommunizieret werden (ca.5 Werktage vor Installation)

☐ Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____.

Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.2.2.2 EVB-IT System-AGB und nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.

5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit ☐ dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Gesamtsystems ☒ dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems ☐ folgendem Datum _____

jeweils ☐ für die Dauer von _____ Monaten ☐ für die Dauer von mindestens _____ Monaten (Mindestvertragsdauer) ☐ für die in Anlage Nr. _____ vereinbarte Dauer

zu erbringen.

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5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). ☐ Ergänzend zu Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen

5.4.1 Vergütung ☐ Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt _____ Euro[1]. ☐ Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal _____ Euro. ☐ Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das Gesamtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal _____ Euro vereinbart. ☐ Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) _____ (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro monatlich. ☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen. ☒ Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. 4.

[1] Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen ☐ monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) ☐ quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) ☒ jährlich (zahlbar bis zum _____) ☐ einmalig zum _____ ☐ gemäß Anlage Nr. _____

5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen

5.5.1 Teleservice* ☐ Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 4.3 EVB-IT System-AGB vereinbaren die Parteien eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. _____.

5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. _____ aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

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Systemvertrag

6 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software* - entfällt

7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.BezeichnungPreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.1 je StundePreisPreisPreisPreisPreis
derinnerhalbinnerhalbinnerhalbinnerhalbinnerhalb
Personalkategorieder Zeitender Zeitender Zeitender Zeitender Zeiten
gemäßgemäßgemäßgemäßgemäß
NummerNummerNummerNummerNummer
8.2.1 je Tag8.2.2 je8.2.2 je Tag8.2.3 je8.2.3 je Tag
StundeStunde
Kategorie

7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand

Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr

7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr

7.2.3 Während sonstiger Zeiten

WochentagUhrzeit
Samstagvon _____ bis _____ Uhr
Sonntagvon _____ bis _____ Uhr
Feiertag am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten ☒ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

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☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. ☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

7.4.2 Reisezeiten ☒ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind ☐ Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n) _____ (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und 5.1.3). ☐ Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr. _____ vereinbart.

8 Termin- und Leistungsplan ☒ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Lfd.Bezeichnung der zuArt des TerminsLeistungszeitLeistungsortBemerkungen
Nr.erbringendenMS1, BB2, BBTA3,(Datum oder(einschließlich
LeistungTA4, VE5Zeitpunkt nachAnschrift)
Zuschlagserteilung)
1Zuschlagserteilun g (Z)MSZ=0online
2Kick-offMSZ+1 WochenInitiale Workshops sind durchgeführt und Planung von Schulung und Implementierung
3ImplementierungMSBis 10.11.2026Implementierung
4SchulungMSBis 31.12.2026Durchführung der Schulungen
5Go LiveVE01.12.2026
FußnoteErläuterung
1MS = Meilenstein

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FußnoteErläuterung
2BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung
3BBTA = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme
4TA = Teilabnahmetermin
5VE = Vertragserfüllungstermin*

☐ Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. _____ und den Teilen des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

9 Zahlungsplan, Rechnungen ☐ Der Auftraggeber leistet zum _____ (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von _____ Euro Zug um Zug gegen Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB. ☐ Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Termin gemäß Nummer 9,Art der ZahlungBetragBemerkungen
lfd. Nr.AZ1, TZ2, SZ3
FußnoteErläuterung
1AZ = Abschlagszahlung*
2TZ = Teilzahlung. Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ.
3SZ = Schlusszahlung

☐ Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

☒ Rechnungen sind nach den Vorgaben der folgenden E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen ☐ E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV ☐ _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes]

Dabei ist folgende Leitweg-ID 993-80264-58 zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder _____gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. ☐ Für die Rechnungsstellung gilt abweichend davon die folgende Regelung: _____

10 Projektmanagement

10.1 Projektmanager/Projektleiter des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen):

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Systemvertrag

Art des KontaktsGesamtprojektverantwortlicherGesamtprojektverantwortlicher
Projektmanager für die ErstellungProjektleiter als Ansprechpartner
des Gesamtsystems
Name:
Position:
Organisationseinheit/Abteilung:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:

des Auftraggebers: wird nach Zuschlag mitgeteilt

Art des KontaktsProjektmanagerProjektleiter als Ansprechpartner
Name:
Position:
Organisationseinheit/Abteilung:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:

10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers

Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung:

Lfd. Nr. Schlüsselposition Name Kontaktdaten

10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung

Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus ☐ dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. ☐ folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt: ☐ in dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3.

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Systemvertrag

☐ in Anlage Nr. _____.

11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:

11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd.PositionFachliche QualifikationSicherheitsüberprüfungSonstige Anforderungen,
Nr.SÜ 1, 2 oder 3¹z.B. weitere
Sicherheitsanforderungen
1Sämtliche für das Projekt bei der ALDB eingesetzten MitarbeiterInnenSÜ2

1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten; ☐ sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen; ☒ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. 5 zu beachten; ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* ☐ Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. ☐ Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* ☐ Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, ☐ verwenden wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____. ☐ entwickeln wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

☐ In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.

11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) ☐ Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. _____ aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in der Nummer 4.1 genannter Hardware. ☐ Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1 genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

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11.6 Entsorgung der Verpackung ☐ Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffern 2.1 und 2.2 EVB-IT System-AGB).

12 Mitwirkung des Auftraggebers ☐ Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente):

Lfd.Art der MitwirkungErläuterungen (z.B. fachlichemax.Termin/ ZeitraumOrt
Nr.Qualifikation des Personals, dasAufwand
Mitwirkungsleistungen erbringt)

☐ Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich die Mitwirkung des Auftraggebers aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. _____ und dem Teil „Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers“ des Projekthandbuchs (AN) gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

13 Abnahme

13.1 Gegenstand der Abnahme Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 vereinbart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Gesamtsystems. ☐ Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. _____. ☒ Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeitpunkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.

13.2 Testdaten ☐ Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____. ☒ Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. 1.

13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung ☐ Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT System- AGB): _____. ☐ Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB): _____. ☐ Ort der Funktionsprüfung (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB): _____. ☐ Ort der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System- AGB): _____. ☐ Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffern 12.3 und 12.4 EVB-IT System-AGB). ☐ Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils _____. ☐ Die Durchführung der Funktionsprüfung erfolgt abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: _____.

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Systemvertrag

13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme ☐ Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* ergeben sich die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. _____ und den Teilen des Projektplans (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB).

13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung ☐ Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. _____ die dort genannten Mängelklassen vereinbart. ☐ Abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB werden die Auswirkungen der bei der Funktionsprüfung gefundenen Mängel in Anlage Nr. _____ vereinbart.

14 Mängelhaftung (Gewährleistung)

14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems ☐ Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate _____ Monate beträgt. ☐ Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel der Individualsoftware* die Verjährungsfrist statt 36 Monate _____ Monate beträgt. ☐ Anstelle der in Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist. ☐ Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoftware* vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an folgenden vereinbarten Systemkomponenten* _____ gilt. ☐ Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 13.4 EVB-IT System-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr. _____.

14.3 Mängelmeldungen

14.3.1 Form der Mängelmeldung Abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr. _____.

14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen

Die Mängelmeldung erfolgt: ☐ an folgende Adresse:

Adressdaten
Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
☐ Postanschrift:
☐ Telefon:
☐ Fax:

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Adressdaten
☐ E-Mail:
☐ Web-Adresse:

☐ gemäß Anlage Nr. _____.

14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline

14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen ☐ Für die Zeit bis zur Verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit*Wiederherstellungszeit*
in Stundenin Stunden
Betriebsverhindernder Mangel6h24h/48h
Betriebsbehindernder Mangel12h72h
Leichter Mangel24hNächste Update/Patch

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängelmeldung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 17.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. ☐ Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.

14.4.2 Servicezeiten ☒ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
Montag bis Freitagvon 8:00 bis 17:00 Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

14.4.3 Hotline ☐ Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
Montag bis Freitagvon 8:00 bis 17:00 Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

☐ Weitere Vereinbarungen zur Hotline (Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. _____.

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14.5 Teleservice* ☐ Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung ☐ Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.7 EVB-IT System-AGB), gilt nicht. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

15 Haftungsregelungen

15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen insgesamt für diesen Vertrag _____ Euro. ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflicht- verletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.

15.2 Haftung bei Verzug ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*. ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.

15.3 Haftung für den Systemservice ☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt _____ Euro pro Vertragsjahr. ☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag _____ Euro. ☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice ☐ minimal das _____fache (statt des Doppelten) ☐ maximal das _____fache (statt des Vierfachen)

der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.

15.4 Haftung für entgangenen Gewinn ☐ Abweichend von Ziffer 15.5 EVB-IT System-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

16 Vertragsstrafen bei Verzug

16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 9 festgelegten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festgelegten Höchstbetrag anzurechnen. ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

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Systemvertrag

16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ☐ Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems vereinbart. ☐ Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 15.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.

17 Weitere Vereinbarungen

17.1 Garantien

17.1.1 Auftragnehmergarantien ☐ Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 15 und Ziffer 13 EVB-IT System- AGB) vereinbarten Mängelhaftung eine Haltbarkeitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in der Anlage Nr. _____ erfolgt. ☐ Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung (Nummer 15 und Ziffern 13, 14 EVB-IT System-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr. _____ erfolgt.

17.1.2 Herstellergarantien ☐ Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen:

Tabelle und lfd. Nr.GarantiebeginnDauer der GarantieName desUmfang der Leistung
der betroffenenin MonatenHerstellersim Garantiefall (z.B.
Systemkomponente*VOS/BIS1)
gemäß Nummer 4
lfd. Nr.
FußnoteErläuterung
1VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort) BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten)

☐ Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr. _____.

17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*

17.2.1 Übergabe des Quellcodes* ☐ Abweichend von Ziffern 18.1 und 18.2 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ übergeben. ☐ Abweichend von Ziffern 18.1 und 18.2 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. ☐ Abweichend von Ziffern 18.1 und 18.2 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr. _____ übergeben. ☐ Abweichend von Ziffern 18.1 und 18.2 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.

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Systemvertrag

☐ Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software- Depository des Auftraggebers gespeichert. ☐ Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 18.2.1 unberührt.

17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes ☐ Es wird gemäß Ziffer 18.3 EVB-IT System-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB) vereinbart.

Lfd. Nr. ausHinterlegungsstelle undBeitritt zu einer bestehenden
TabelleHinterlegungsvereinbarungHinterlegungsvereinbarung ja/nein
Tabelle lfd. Nr.Hinterlegungsstelle: Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.

17.3 Haftpflichtversicherung ☐ Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart.

17.4 Sicherheiten

17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft ☐ Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart. ☐ Abweichend von Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft statt 100% der Vorauszahlung _____ Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100% der Vorauszahlung, haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig).

17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit Es werden für die Vertragserfüllung folgende Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheiten vereinbart: ☐ Vertragserfüllung

Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB vereinbart.

Höhe der Sicherheit: ☐ Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit _____% des Erstellungspreises*. ☐ Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB wird die teilweise Rückgabe der Sicherheit nach Teilabnahmen gemäß Anlage Nr. _____ geregelt. Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB verlangen.

☐ Mängelhaftung (Gewährleistung)

Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB vereinbart.

Höhe der Sicherheit:

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Systemvertrag

☐ Abweichend von Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit _____% des Auftragswertes*. ODER

17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit

Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung und Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB vereinbart. ☐ kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit

Höhe der Sicherheit: ☐ Abweichend von Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit für die Vertragserfüllung _____% des Erstellungspreises* und für die Mängelhaftung _____% des Erstellungspreises*. Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB verlangen.

17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ☒ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. __5 . ☒ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 6 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß DSGVO). ☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

17.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention

Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☐ die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers ☐ Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 16.2 EVB-IT System-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 648 BGB aus Anlage Nr. _____.

17.8 Sonstige Vereinbarungen ☒ Sonstige Vereinbarungen:

Laufzeit Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei (2) Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Automatische Verlängerung: Sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform (§126b BGB) kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein (1) Jahr (Verlängerungsoption). Der Vertrag kann insgesamt zweimal verlängert werden.

☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Der Vertrag ist gültig mit der Zuschlagserteilung und bedarf keiner Unterschrift.

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