C-02_LB_VOEK_446-26.pdf

Hygienereinigung und Hygieneinspektion von 58 raumlufttechnischen Anlagen in Wiesbaden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 01:10 (Europe/Berlin)

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VOEK 446-26 Anlage C-02

Leistungsbeschreibung

für die Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion von

Raumlufttechnischen Anlagen:

1.Hinweis zur Kalkulation in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02):

Sofern nicht jeweils etwas anderes vorgegeben ist, handelt es sich bei den Preispositionen um den

Einheitspreis pro Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion.

Für die in der Bestandsliste mit Preisblatt aufgeführten Funktionseinheiten sind alle zur Funktion

gehörigen Teile und alles notwendige Zubehör, welches für einen Anlagenbetrieb notwendig ist, als

Kalkulationsgrundlage anzusetzen.

Die Funktionseinheit bezieht sich somit auf die gesamte Anlage, inkl. allen dazugehörigen

Komponenten, Teilen und Funktionen.

Da nicht jedes zur Funktion zugehörige Teil aufgezählt werden kann, sind grundsätzlich alle

Kalkulationen auf der Basis durchzuführen, dass der Einheitspreis sich immer auf die vollständigen und

funktionsfähigen Funktionseinheiten mit funktionswichtigen Teilen, allem Zubehör und allem zum

Betrieb notwendigen peripheren Installationen bezieht.

Sie sind die Basis für die Kalkulation und in die angebotenen Leistungen einzukalkulieren.

2.Sonstiges – Bedarfspositionen:

Bei denen in der Bestandsliste mit Preisblatt angegebenen Bedarfspositionen besteht generell nur

Anspruch auf Vergütung nach gesonderter Beauftragung in Schriftform durch die Auftraggeberin (AG)

und einen, zusammen mit der Rechnung eingereichten und bestätigten Leistungsnachweis.

Ein pauschaler Anspruch auf Abrechnung besteht nicht!

3.Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion:

Die Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 bezieht sich

ausschließlich auf die RLT-Geräte und Deckenauslässe.

Die Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion ist mit einem dem Stand der Technik

geeigneten Reinigungsverfahren durchzuführen.

Die Bestätigung der ordnungsgemäß ausgeführten Hygienereinigungen erfolgt mittels Durchführung

von Hygieneinspektionen. Falls Nachreinigungen erforderlich werden, sind diese dem Auftraggeber

mitzuteilen und direkt im Anschluss an die Erstreinigung kostenneutral durchzuführen.

Die Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion ist beginnend im ersten Vertragsjahr

durchzuführen.

Dem Angebot sind die Zertifizierungsnachweise des Unternehmens gemäß VDI 6022 beizulegen. Seite 1 von 2

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Nach Auftragserteilung ist unaufgefordert die VDI - Zertifizierung des Fachpersonals nachzuweisen,

welches die Maßnahme durchführen wird.

4.Reinigungs-/Inspektionsberichte:

Es ist für jede durchgeführte Hygienereinigung mit anschließender Hygieneinspektion ein Bericht je

RLT-Anlage zu erstellen und zu unterzeichnen. Dieser Bericht muss mindestens folgende Angaben

enthalten:

(1) Einzelheiten zum Reinigungsgegenstand (Gebäude, Lüftungsanlage usw.):

 Anschrift, Name oder sonstige eindeutige Bezeichnung des Gebäudes

 Gebäudeeigentümer

 Datum von Hygienereinigung und anschließender Hygieneinspektion

 Unterzeichnung des Berichts durch den Prüfer (Blockschrift und Unterschrift)

(2) Einzelheiten zu den geprüften Anlagen:

 physische Beschreibung der geprüften und gereinigten Anlagen;

 Auflistung der verwendeten Ausrüstung.

(3) Bei der Hygienereinigung angewendete Verfahren und verwendete Ausrüstung

sowie Beurteilung nach der Hygienereinigung (optisch, gemessen):

 Reinigungsbereich (gesamte Anlage / Teil einer Anlage);

 Dokumentation der Verfahren und der Ausrüstung sowie Liste der verwendeten Produkte,

einschließlich der Produktzertifikate

 Ergebnisse der Beurteilung nach der Hygienereinigung und -inspektion, einschließlich

Fotodokumentation mit eindeutiger Zuordnung der Bilder zu den jeweiligen RLT-Anlagen und

Deckenauslässen.

 Empfehlungen (einschließlich des empfohlenen Zeitpunktes der nächsten Hygienereinigung

und -inspektion).

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