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Bewerbungsbedingungen
(Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben)
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise zum Vergabeverfahren ........................................................................................... 2 1.1 Gegenstand der Auftragsvergabe .................................................................................................... 2 1.2 Auftraggeber .................................................................................................................................... 2 1.3 Bieterfragen ..................................................................................................................................... 2 1.4 Ansprechpartner für sonstige Auskünfte ......................................................................................... 2 1.5 Bereitstellung der Vergabeunterlagen ............................................................................................. 2 1.6 Verfahrensart ................................................................................................................................... 2 1.7 Aufteilung nach Losen ...................................................................................................................... 2 1.8 Nebenangebote................................................................................................................................ 3 1.9 Verfahrensablauf .............................................................................................................................. 3 2 Angebotsabgabe ........................................................................................................................................ 3 2.1 Form und Frist der Angebotsabgabe................................................................................................ 3 2.2 Vorzulegende Unterlagen ................................................................................................................ 3 2.3 Vollständigkeit, Erfüllung der Vorgaben .......................................................................................... 3 2.4 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots ........................................................ 3 2.5 Mehrere Hauptangebote ................................................................................................................. 3 2.6 Verfahrenssprache ........................................................................................................................... 4 2.7 Eigenerklärungen ............................................................................................................................. 4 2.8 Bietergemeinschaften ...................................................................................................................... 4 2.9 Unterauftragnehmer ........................................................................................................................ 4 2.10 Verbundene Unternehmen .............................................................................................................. 4 2.11 Eignungsleihe ................................................................................................................................... 5 2.12 Aufklärungspflicht ............................................................................................................................ 5 3 Angaben zur Eignung ................................................................................................................................. 5 4 Sonstige Hinweise ...................................................................................................................................... 5 4.1 Vergütung Angebotserstellung ........................................................................................................ 5 4.2 Vertragsbestandteile ........................................................................................................................ 5 4.3 Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ............................................................................. 5 4.4 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ................................................................. 6 4.5 Ungewöhnlich niedrige Angebote.................................................................................................... 6 4.6 Sonstiges .......................................................................................................................................... 6 5 Vertragslaufzeit ......................................................................................................................................... 6 6 Prüfung und Wertung der Angebote ......................................................................................................... 6 6.1 Prüfung ............................................................................................................................................. 7
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6.2 Wertungskriterien ............................................................................................................................ 7 7 Bestandteile der Vergabeunterlagen ........................................................................................................ 8
1 Allgemeine Hinweise zum Vergabeverfahren
1.1 Gegenstand der Auftragsvergabe Hotel / Tagungszentrum zur Durchführung der mehrtägigen Konferenz „19. Geschichtsmesse“ vom 18. März – 20. März 2027.
1.2 Auftraggeber Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Kronenstraße 5, 10117 Berlin
1.3 Bieterfragen Fragen zur Angebotserstellung und zu den Vergabeunterlagen können über das Deutsche Vergabeportal gestellt werden.
Bei Fragen zu einzelnen Vergabeunterlagen sind zu der Frage die entsprechende Vergabeunterlage und die entsprechende Fundstelle (Seitenzahl/Ziffer) zu benennen.
Alle Fragen und Antworten werden anonymisiert und zeitnah über das Deutsche Vergabeportal für alle Bieter veröffentlicht.
Damit dem Auftraggeber eine angemessene Zeit zur Klärung von Fragen und zur Aufbereitung von zusätzlichen Informationen bleibt, ist eine rechtzeitige Anforderung von zusätzlichen Auskünften im Wege von Bieterfragen vor Ablauf der Angebotsfrist notwendig. Die Fragen sind daher bis spätestens zum 30.09.2026 einzureichen.
Der Fragenkatalog bleibt für die gesamte Angebotsphase online und wird letztmalig am 02.10.2026 aktualisiert. Fragen sind rechtzeitig vorher zu stellen. Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen, werden grundsätzlich nicht beantwortet. Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des Auftraggebers.
1.4 Ansprechpartner für sonstige Auskünfte Ansprechpartner beim Auftraggeber entnehmen Sie den Angaben im Deutschen Vergabeportal. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
1.5 Bereitstellung der Vergabeunterlagen Die vollständigen Vergabeunterlagen finden Sie im Deutschen Vergabeportal.
1.6 Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
1.7 Aufteilung nach Losen Tagung, Unterbringung und Verpflegung müssen in einem Gebäudekomplex stattfinden, um den Klausurcharakter der Tagung sicherzustellen. Eine Aufteilung in Fach- oder Mengenlose ist daher nicht vorgesehen.
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1.8 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
1.9 Verfahrensablauf Die eingegangenen Angebote werden bis zum Zeitpunkt der Öffnung nach Ablauf der Angebotsfrist auf dem Deutschen Vergabeportal unter Verschluss gehalten. Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor, den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben, auf ein Angebot zu erteilen. Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über die erfolgte Zuschlagserteilung. Gleiches gilt hinsichtlich der Aufhebung oder erneuten Einleitung eines Vergabeverfahrens einschließlich der Gründe dafür.
Folgender Terminplan ist festgelegt:
Absendung der Auftragsbekanntmachung 11.09.2026 Späteste Einreichung von Bewerberfragen 30.09.2026 Letzte Aktualisierung des Fragenkataloges 02.10.2026 Ende der Angebotsfrist: 12.10.2026, 12:00 Uhr Zuschlagserteilung spätestens 03.11.2026 Unterrichtung unterlegener Bieter gemäß § 46 UVgO spätestens 04.11.2026 Angebotsbindefrist: 03.11.2026
2 Angebotsabgabe
2.1 Form und Frist der Angebotsabgabe Die Angebote sind bis zum 12.10.2026, 12:00 Uhr im Deutschen Vergabeportal hochzuladen. Die Angebote sollen alle geforderten Preise, Angaben und Erklärungen enthalten.
2.2 Vorzulegende Unterlagen − Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Preise und Informationen“ (Angebot) − Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
2.3 Vollständigkeit, Erfüllung der Vorgaben Das Angebot muss vollständig sein, die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten sowie sämtliche in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben erfüllen. Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht gesondert abgefragt werden. Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des § 41 Abs. 2 UVgO vor.
2.4 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten Angebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot gültig bleibt. Aus der Klarstellung sollte eindeutig hervorgehen, dass es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt. Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
2.5 Mehrere Hauptangebote Es ist grundsätzlich nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollten dennoch mehrere Hauptangebote eingereicht werden, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen.
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2.6 Verfahrenssprache Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen sind in deutscher Sprache zu erarbeiten und vorzulegen.
2.7 Eigenerklärungen Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
2.8 Bietergemeinschaften Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, − in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, − in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, − dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, − dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften, − in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am Vertrag Beteiligten geleistet werden können. In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
2.9 Unterauftragnehmer Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist. Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern – insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
2.10 Verbundene Unternehmen Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
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Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist. Bei Abgabe von Angeboten von Vermittlern und Tagungsagenturen muss ein Ansprechpartner vor Ort genannt werden sowie die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vom Hotel ausgefüllt und unterschrieben werden. Wir weisen darauf hin, dass bei Abgabe eines Angebotes, dieses bis zum Ende der Zuschlagsfrist bindend gültig sein muss.
2.11 Eignungsleihe
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
2.12 Aufklärungspflicht Mit der Abgabe des Angebots verpflichten sich die Bieter, dem Auftraggeber alle für die Beurteilung des Angebots notwendigen zusätzlichen Auskünfte kurzfristig zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen, die den angemessenen Auskunftsbegehren in diesem Sinne nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig Folge leisten.
Bei Unklarheiten über das Angebot oder die Bieter behält sich der Auftraggeber vor, diese im Rahmen von Gesprächen nach § 9 Abs. 2 UVgO aufzuklären. Verhandlungen finden nicht statt. Für die Teilnahme an einem evtl. Aufklärungsgespräch wird keine Vergütung gewährt.
3 Angaben zur Eignung
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB und §31 Abs. 1 UVgO werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zum Nachweis der Eignung ist die beigefügte Eigenerklärung (nach UVgO) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) einzuholen ist.
4 Sonstige Hinweise
4.1 Vergütung Angebotserstellung Für die Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Anlagen und Muster wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt. Die vollständigen Angebotsunterlagen sind auf Kosten des Bieters zu übersenden. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
4.2 Vertragsbestandteile Die Vertragsbestandteile sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
4.3 Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Angebote der Beteiligten.
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Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4.4 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
4.5 Ungewöhnlich niedrige Angebote Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, kann der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung verlangen. Kann der Auftraggeber nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen.
4.6 Sonstiges Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des § 41 Abs. 2 UVgO vor.
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig. Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Es finden ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers, einschließlich der VOL/B, uneingeschränkt Anwendung. Die AGBs des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass in den beigefügten Angebotsunterlagen (irrtümlich) auf dessen AGB verwiesen wird.
5 Vertragslaufzeit
Die 19. Geschichtsmesse findet vom 18. März – 20. März 2027 statt.
6 Prüfung und Wertung der Angebote
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6.1 Prüfung Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich − formaler Vollständigkeit und Richtigkeit, − des Vorliegens von Ausschlussgründen, − Eignung der Bieter, − Angemessenheit der Preise sowie − Wirtschaftlichkeit geprüft und bewertet.
Angebote werden insbesondere dann ausgeschlossen, wenn − sie freibleibend sind.
6.2 Wertungskriterien Folgende Dokumente sind für den Auftraggeber bei der Auswertung der Angebote wichtig und müssen mit dem Angebot übermittelt werden:
− Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Preise und Informationen“ (Angebot) − Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für den Auftraggeber sind neben dem Preis auch folgende Gesichtspunkte von Bedeutung und bestimmen den wirtschaftlichsten Wert der Leistung: Lage/Erreichbarkeit/Einwohnerzahl, Zimmeranzahl, Klassifizierung und die Stornogebühren.
Mit der Bewertungsmatrix werden diese 5 Hauptkriterien ausgewertet und die Punktzahlen der Bieter ermittelt (höchstmögliche Gesamtpunktzahl = 100). Den Zuschlag erhält derjenige Bieter mit der insgesamt höchsten Punktzahl (höchstmögliche Punktzahl = 100). In jeder Hauptkategorie erhält der beste Bieter die höchstmögliche Punktzahl gemäß der Gewichtung (60, 15, 10, 10, 5). Alle anderen Bieter werden zum besten Bieter prozentual ins Verhältnis gesetzt. Gerundet wird über die kaufmännische Rundungsregel.
Die Gewichtung für die Kriterien wird wie folgt festgelegt:
| Nr. | Erläuterung | Gewichtung | Erläuterung Berechnung | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Gesamtpreis | Der niedrigste Gesamtpreis wird hier am besten bewertet. Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus den Preispauschalen gemäß dem Preis- und Informationsblatt bzw. den Positionen „2.6.1 Geschätzter Bedarf“ und 2.9 "Busshuttle" in der Leistungsbeschreibung. | 60% | Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die maximale Punktzahl (= 60 Punkte). Die Punktzahlen der anderen Bieter werden über den Dreisatz ermittelt. (niedrigster Preis / Preis jew. Bieter * Gewichtungsfaktor (60) = Punktzahl) |
| 2 | Lage/Erreichbarkeit/ Einwohnerzahl | Am besten bewertet wird das Hotel / Tagungszentrum, welches geographisch gesehen in der Mitte Deutschlands liegt und somit die zentralste Lage bietet. Niederdorla in der Vogtei in Thüringen ist nach der Berechnungsmethode "Mittelpunkt eines von Breiten- und Längengraden begrenzten Gebietes ermitteln" der geographische Mittelpunkt Deutschlands. Ausgehend von diesem Ort wird eine kürzere Entfernung zum | 15% | Es kann ein Maximalwert von 9 Punkten in der Summe der Einzelpunkte der einzelnen Indikatoren Lage/Erreichbarkeit/ Einwohnerzahl erreicht werden. Die Endpunktzahl berechnet sich wie folgt: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl |
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| 3 | Anzahl der Zimmer | Am besten wird das Hotel / Tagungszentrum bewertet, dass die höchste verfügbare Zimmerkapazität für den Tagungszeitraum bietet. Das Hotel / Tagungszentrum muss über eine Kapazität von mindestens 250 Zimmern verfügen, um zur Angebotswertung zugelassen zu werden. | 10% | Der Bieter mit der höchsten verfügbaren Zimmerkapazität für den Tagungszeitraum erhält die maximale Punktzahl (= 10 Punkte). Die Punktzahlen der anderen Bieter werden über den Dreisatz ermittelt. (Zimmeranzahl jew. Bieter * Gewichtungsfaktor (10) / höchste Zimmeranzahl = Punktzahl) |
|---|---|---|---|---|
| 4 | Klassifizierung | Am besten bewertet wird die beste Hotelklassifizierung (Anzahl der Sterne). Das Hotel muss mindestens über 3 Sterne verfügen, um zur Angebotswertung zugelassen zu werden. | 10% | Für die Klassifizierung kann ein Maximalwert von 3 Einzelpunkten erreicht werden. Die Endpunktzahl berechnet sich wie folgt: Der Bieter mit der höchsten Klassifizierung und damit der höchsten Einzelpunktzahl erhält die maximale Endpunktzahl (= 10 Punkte). Die Endpunktzahlen der anderen Bieter werden über den Dreisatz ermittelt. (Einzelpunkte jew. Bieter * Gewichtungsfaktor (10) / höchste erreichte Anzahl Einzelpunkte) |
| 5 | Stornogebühren | Vom AG wird eine kostenfreie Stornierung der einzelnen Zimmer bis zum Anreisetag gewünscht. Eine kostenfreie Stornierung bis zum Anreisetag wird daher besser bewertet als die Erhebung von Stornogebühren. | 5% | Werden Stornogebühren erhoben, so gibt es keinen Punkt. Werden keine Stornogebühren bis zum Anreisetag erhoben, gibt es 5 Punkte. |
Ermittlung Gesamtpreis: siehe Punkt 2.6.1 und 2.9 der Leistungsbeschreibung
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- Leistungsbeschreibung
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- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- VOL/B
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