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Information nach Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (EU) vom 26.04.2016
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Berlin schriften vom weiteren Vergabeverfahren aus- Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH geschlossen werden. (Auftraggeberin) personenbezogene Daten ver-arbeitet. 6. Empfänger von personenbezogenen Daten: Mit den nachfolgenden Datenschutzhinweisen möchte die Auftraggeberin Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten Die Vergabestelle ist gemäß § 6 BerlAVG verpflichtet, nach Art. 13 DSGVO informieren. vor Entscheidung über die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einen Wert von 15.000 Euro bei der
- Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz- Informationsstelle nachzufragen, inwieweit Ein- Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der tragungen im Korruptionsregister zu Bieterinnen und Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und Bietern, Bewerberinnen und Bewerbern sowie anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem potenziellen Auftragnehmerinnen und Auftrag- Charakter ist die: nehmern vorliegen. Die Auftraggeberin ist berechtigt auch unterhalb der zuvor genannten Wertgrenze die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH Nachfragen durchzuführen und auf etwaige Nach- Vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Stefan Franzke unternehmerinnen und -unternehmer zu erstrecken, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin wenn sie dies für erforderlich hält. Telefon: +49 30 46302-500 E-Mail: info@berlin-partner.de Die Vergabestelle ist gemäß § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-
- Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Entsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarz- Verantwortlichen ist: arbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Auf-trägen ab einem Wert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für Sascha Tiede den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Fasanenstraße 85, 10623 Berlin Gewerbezentralregister nach § 150a der Telefon: +49 30 46302-408 Gewerbeordnung anzufordern E-Mail: datenschutzbeauftragter@berlin-partner.de Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der
- Die Kategorie der Daten ist der Leistungs- Bieter, die nicht für den Zuschlag berück- beschreibung zu entnehmen. sichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des
- Der Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung erfolgreichen Bieters mitzuteilen. eines Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber ist, unabhängig von der
- Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. vergaberechtlichen Eignungsprüfung, verpflichtet, 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO und § 55 gemäß der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab Landeshaushaltsordnung Berlin, § 6 Berliner einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) dem Datenschutzgesetz. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die übermitteln. Die in Nr. 12 der Eignungserklärung von geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben den Bewerbern und Bietern anzugebenen Daten nicht machen, kann Ihr Angebot/ Teilnahmeantrag nach werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu den vergaberechtlichen Vor- erfüllen. Fehlende oder unverständige Daten können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
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Nach Durchführung einer Beschränkten ten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern dem Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer nicht ein wichtiges öffentliches Interesse Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Haushaltsmitteln). (Artikel 18 DSVGO) Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, der der natürlichen Person gemäß § 30 UVgO Verarbeitung der Daten zu widersprechen aus bekanntgegeben. Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, sofern nicht ein 7. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung überwiegendes öffentliches Interesse oder eine personenbezogener Daten: Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens, Maßstab für die Dauer der Speicherung Aufbewahrungsfristen). (Artikel 21 DSVGO) personenbezogener Daten sind die haushalts-rechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 79 Landes-haushaltsordnung). 9. Beschwerderecht: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land 8. Die Rechte der betroffenen Person ergeben sich aus Berlin ist: der Datenschutz-Grundverordnung: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der Informationsfreiheit von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Friedrichstraße 218 Daten. (Artikel 15 DSVGO) 10969 Berlin
Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Hieran sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. (Artikel 16 DSVGO) Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz- Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt Dauer der Speicherung). (Artikel 17 DSVGO) ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht der Daten vorgesehen ist (§ 55 Landes- ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Da- haushaltsordnung Berlin, §§ 3,6 Unterschwellen- vergabeordnung).
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