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Baustellenordnung
Projektname: Neubau Kombibad Maintal
Rückbau Maintalbad
Edmund-Seng-Straße 19
63477 Maintal
Im Interesse eines reibungslosen Bauablaufes, sowie der Ordnung und Sicherheit, wird für alle auf dieser Baustelle tätigen Auftragnehmer sowie deren Nachunternehmer folgende Baustellenordnung erlassen:
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Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG §5 und §6 ist vor Beginn der Arbeiten bei der Objektüberwachung und bei der Gefas - FFM vorzulegen. Die Gefährdungsbeurteilung ist auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten.
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Die DGUV Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind Bestandteil dieser Baustellenordnung und sind zu beachten.
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Müssen Arbeiten nach den DGUV Vorschriften koordiniert werden, ist der Weisung der hierzu bestimmten Personen (z. B. Objektüberwachung / Sicherheitskoordinator), in Abstimmung mit anderen Firmenbauleitungen Folge zu leisten.
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Betriebsfremden Personen ist das Betreten der Baustelle nicht gestattet. Sie haben sich bei der Bauleitung zu melden.
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Grob fahrlässiges Verhalten sowie Verletzung der Aufsichtspflicht können zum Verweis von der Baustelle führen.
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Auf die Gefahren beim Genuss von Rauschmitteln (Alkohol, Drogen etc.) wird hingewiesen. Es herrscht generelles Rauschmittelverbot auf der Baustelle.
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Frühstücks- und Mittagspausen sind in Aufenthaltsräumen oder Tages- unterkünften gestattet. Auflagen der Arbeitsstättenverordnung sind einzuhalten. Die täglichen Pausen dürfen nicht in den Privat- oder Firmenfahrzeugen stattfinden.
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Zum Verrichten der Notdurft ist die Toilette aufzusuchen. Die Sanitäreinrichtungen sind hygienisch einwandfrei zu nutzen.
Gefas-FFM GmbH + Hostatostraße 35 + 65929 Frankfurt
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Lager sowie Standflächen für Unterkunftsräume können nur nach Absprache mit der Objektüberwachung (Rückbau) eingerichtet werden und müssen gegebenenfalls, wenn es die Baumaßnahme erfordert, umgesetzt werden. Lagerräume dürfen nicht beheizt werden. Magazin- und Werkstattcontainer mit Lagerung von Gefahrstoffen müssen verschließbar, belüftet und beschildert sein. Schild: Offenes Licht und Rauchen verboten. Name der Firma muss auf allen Containern gut sichtbar angebracht sein.
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Die Zufahrts- sowie Flucht- und Rettungswege zu den Arbeits- und Lagerplätzen auf der Baustelle müssen freigehalten werden.
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Das Rückwärtsfahren ist verboten. Sollte dieses aus zwingenden Gründen unvermeidlich sein, so ist dies nur mit Einweiser und Tragen einer Warnweste vorzunehmen. Eine Rückfahrkamera ist heutzutage Stand der Technik.
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Die Lagerstellen für Rettungseinrichtungen und Verbandskästen etc. sind mit entsprechenden grün-weißen Schildern zu kennzeichnen und müssen während der Arbeitszeit zugänglich sein.
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Beim Einsatz von Nachunternehmern sind die gültigen Arbeitspapiere (Reisepässe oder Personalausweise, Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitserlaubnisse, Sozialversicherungsausweise sowie die Mindestlohnerklärungen) der Bauleitung vorzulegen.
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Die Daten zur Arbeitsschutz-Organisation der Nachunternehmerfirmen (Formblatt zur Benennung der Bauleiter, Ersthelfer in erforderlicher Anzahl, Sicherheitsfachkraft, zuständige Berufsgenossenschaft) müssen vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung vorliegen.
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Alle auf der Baustelle tätigen Personen sind verpflichtet Schutzhelme, Warnwesten, Sicherheitsschuhe S3 und Handschuhe zu tragen. Die PSA ist nach Erfordernis der jeweiligen Bauleistungen zu ergänzen (Schutzbrille, Gehörschutz, Staubmaske usw.).
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Nach Betriebsschluss und bei Arbeitsunterbrechungen sind Gefahrenbereiche an Arbeitsplätzen und Einrichtungen zu sichern.
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Bei Inanspruchnahme von Kran oder Bagger durch Dritte ist das sichere Anschlagen bzw. Unterbringen der Last ausschließlich Sache des Benutzers. Die Anschläger sind zu unterweisen.
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Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen sind zu beachten und zu befolgen.
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Abfälle jeglicher Art sind täglich zu entfernen und die Arbeitsplätze sind sauber zu halten.
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Für Arbeiten, bei denen Hitze entsteht oder mit Hitze und/oder offener Flamme gearbeitet wird, ist immer die Freigabe bei der zuständigen Bauleitung einzuholen. Brenn-/Schneisdarbeiten nur in den dafür vorgesehenen Bereichen durchführen. Geeignete Feuerlöschmittel bereithalten.
Das Verbrennen von Abfällen auf der Baustelle ist verboten. Die behördlichen Vorschriften für Abfalltrennung und Beseitigung sind zu beachten.
Gelesen und einverstanden:
Gewerk: ___________________ Firma: _____________________
Ort, Datum Unterschrift (Bauleitung)
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B itte lesbar, in D ruckbuchstaben ausfüllen
Projektname: Neubau Kombibad Maintal
Rückbau Maintalbad
Edmund-Seng-Straße 19
63477 Maintal Gewerk: ___________________
Angaben über Verantwortliche, Sicherheitsfachkräfte und Ersthelfer
(bitte vor Arbeitsaufnahme ausgefüllt der Objektüberwachung (Rückbau) und dem SiGeKo übergeben)
Name und Anschrift der Name: Firma: Straße: PLZ + Ort: Tel.: Fax:
Verantwortlicher Name: Bauleiter: Tel.: eMail:
Sicherheitsfachkraft / Name: Sicherheitsbeauftragter: Tel.: eMail:
Voraussichtliche Anzahl der auf der Baustelle beschäftigten Personen
Name der / des Name: Ersthelfers: Name:
Name:
Berufsgenossenschaft: Name: Mitglieds Nr.:
Ort Datum Unterschrift
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