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Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Zum besseren Verständnis werden folgende Begriffsdefinitionen vorgenommen. Diese werden in die- sen Vertragsbedingungen entsprechend verwendet: • Bauleiter = Bauleiter des Auftragnehmers • Objektüberwachung = Bauleitung des Auftraggebers gem. §59 HBO: örtliche Bauüberwa- chung Architekten und Fachplaner
10.1 Betriebshaftpflichtversicherung Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckelung, für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
- Euro 3.000.000,- für Personenschäden
- Euro 5.000.000,- für sonstige Schäden
Der Auftragnehmer hat Haftpflichtschäden nach deren Entstehung unverzüglich seiner Betriebshaftpflichtversicherung und in Kopie dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes auf Anforderung des Auftraggebers jederzeit – mindestens jedoch in einem jährlichen Turnus –nachzuweisen.
10.2 Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungs- sowie eine Feuerrohbauversicherung ab, die den Auftragnehmer hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistung einschließt. Bei einem Schadensfall wird der Auftragnehmer mit einem Selbstbehalt von 250,- Euro be- lastet.
10.3 Baustrom / Bauwasser Für die Stromversorgung werden dem Auftragnehmer Anschlussmöglichkeiten zur Verfü- gung gestellt. Brauchwasser für die Aufbereitung von Baustoffen und zur Reinigung wird im Baustellen- bereich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Baustromversorgungs- und Bauwasserversorgungsanlagen werden durch den Auftrag- nehmer selbst errichtet und unterhalten. Die Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt direkt vom Bauherrn mit den entsprechenden Versorgungsunternehmen.
Die Beleuchtung der Arbeitsstätte ist vom Auftragnehmer selbständig durchzuführen, so- weit das Tageslicht nicht ausreicht.
10.4 Bauschild Der Auftraggeber lässt ein gemeinsames Bauschild aufstellen. Der Auftragnehmer erhält eine in der Ausführung einheitliche Firmentafel (mit Gewerk, Firmenname, Anschrift, Te- lefonnummer, E-Mail). Die formalen Vorgaben sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Kostenbeitrag beträgt pauschal netto 90,00 € und wird im Zuge der ersten Abschlags- rechnung in Abzug gebracht.
Weitergehende Werbung auf der Baustelle zu machen oder anzubringen ist untersagt.
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10.5 Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, dass auf der Baustelle zu dokumentarischen Zwe- cken eine Webcam installiert wird. Die Webcam soll eine datenschutzkonforme Bauüber- wachung gewährleisten und z. B. Diebstahl und Vandalismus vorbeugen oder den Bau- fortschritt dokumentieren. Das Material wird als Zeitrafferbilder in Form von Übersichts- aufnahmen (unter Ausschluss öffentlicher Bereiche und mit Verpixelung von Personen und anderen personenbezogenen Daten) der Öffentlichkeit zu Marketingzwecken zur Verfügung gestellt. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegend rechtmäßig, das sie zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Auftraggebers erforderlich ist und die In- teressen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person des Auftragneh- mers nicht überwiegen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erfassten Daten nur für den beabsichtigten Zweck verwendet werden.
10.6 Bautagesberichte Der Auftragnehmer verpflichtet sich Bautagesberichte zu führen, aus denen die wesentli- chen Abläufe, Vorgänge und Ereignisse auf der Baustelle, die die dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen betreffen oder betreffen können, hervorgehen.
Die Berichte sind dem Auftraggeber bzw. der für ihn tätigen Objektüberwachung wöchent- lich digital zu übergeben.
10.7 Baubesprechungen Es werden wöchentlich nach Festlegung und jederzeit auf Anforderung durch den Auf- traggeber in den hierfür auf der Baustelle vorgehaltenen Räumlichkeiten oder auf Wunsch des Auftraggebers in dessen Büroräumen Baubesprechungen abgehalten, an denen min- destens ein bevollmächtigter Vertreter des Auftragnehmers teilzunehmen hat. Die Teil- nahme etwaiger Nachunternehmer des Auftragnehmers ist bei Bedarf vom Auftragneh- mer zu gewährleisten. Von der Teilnahmepflicht an den Baubesprechungen kann abgesehen werden, wenn das Gewerk des Auftragnehmers am aktuellen Bauablauf nicht beteiligt ist und der Auftragge- ber bzw. stellvertretend die Objektüberwachung einer Nichtteilnahme zugestimmt haben.
10.8 Bauleitung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführungszeit ständig eine sachkundige, über die geplanten Arbeitsabläufe unterrichtete und eingewiesene fachliche Führungskraft (Fachbauleiter, Polier, Vorarbeiter) mit Entscheidungsbefugnis vor Ort ansprechbar ist. Die namentlich benannte Person muss der deutschen Sprache verhandlungssicher mächtig sein. Der Bauleiter stellt die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich der Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen, der Unfallverhütungsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Arbeitsstättenrichtlinien, des SiGe-Plans und Auflagen der Berufsgenossenschaften si- cher und nimmt Weisungen vom Auftraggeber und der von ihm bevollmächtigten Perso- nen entgegen. Die Verantwortung erstreckt sich auf die Baustelle und die angrenzenden Flächen, für die Verkehrssicherungspflicht besteht.
10.9 Haftung für gelagertes Material Für nicht von ihm zu vertretende Beschädigungen von auf der Baustelle gelagerten Ma- terialien des Auftragnehmers übernimmt der Auftraggeber keine Haftung.
10.10 Pläne und sonstige Arbeitsunterlagen I digitaler Projektraum Planunterlagen, wie Ausführungs- und Werkpläne und Berechnungsgrundlagen werden dem Auftragnehmer digital über das vom Auftraggeber eingerichtete Projektkommunika- tionssystem zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber arbeitet mit der internetgestützten Arbeitsplattform der Firma Poolarserver, von der sich der Auftragnehmer weitere Planda- ten kostenfrei herunterladen kann und alle von ihm zu erstellenden Pläne und Unterlagen einzustellen und hochzuladen hat. Zugang zum System des „Poolarservers erhält der Auftragnehmer über einen Link, der ihm per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Unterlagen sind als PDF und in bearbeitbarer Form einzustellen. Die Strukturen und Bezeichnungen sind vom Poolarserver und dem
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entsprechenden Dateischlüssel zu übernehmen. Die Unterlagen des Auftragnehmers sind von diesem entsprechend zu bezeichnen.
10.11 Bauzeitenplan und Ausführungsfristen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Terminplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und über- wacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich zu übergeben.
10.12 Baustelleneinrichtungsplan Spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer seinen Baustel- leneinrichtungsplan vorzulegen und mit der Objektüberwachung des Auftraggebers abzu- stimmen.
10.13 Abnahme Der Auftraggeber verlangt entsprechend § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B für sämtliche Leistun- gen eine förmliche Abnahme.
10.14 Revisionsunterlagen Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber mindestens 7 Tage vor Abnahme aktuelle Bestands- und Revisionspläne aller baulichen und technischen Anlagen sowie alle Prüfat- teste, Abnahmebescheinigungen etc. von staatlichen oder hierfür bestimmten Stellen für die Anlagen, die einer Abnahme bedürfen. Zudem hat er als Nachweis der Abnahmefä- higkeit alle geforderten behördlichen Abnahmebescheinigungen, Genehmigungen und Prüfungsberichte, die schriftliche Bestätigung des Brandschutzsachverständigen des Auf- tragnehmers, dass die Anforderungen gemäß Brandschutzgutachten erfüllt sind sowie die Protokolle über Probeläufe zu übergeben. Alle erforderlichen Dokumentationsunterlagen sind in einfacher Ausführung in Papierform abzugeben und digital auf dem „Poolarserver“ einzustellen. Eine Struktur wird bauseits vorgegeben. Nach erfolgter Prüfung und Einarbeitung der Änderungen erfolgt neben der erneuten di- gitalen Abgabe, eine Abgabe in Papierform in 1-facher Ausführung.
10.15 Rechnungen Stellt der Auftragnehmer Rechnungen, so hat er seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Den Rechnungen sind genaue Massenermittlungen und Abrechnungszeichnungen, die dem Baufortschritt entsprechen, beizufügen. Abschlagsrechnungen sind grundsätzlich kumuliert aufzustellen.
Rechnungen inkl. sämtlicher Anlagen werden von den ausführenden Unternehmen auf dem Poolarserver hochgeladen, sodass die Prüfung durch die jeweilige (Fach-) Objekt- überwachung erfolgen kann. Die ausführenden Unternehmen erhalten den Rechnungs- rückläufer über den Poolarserver. Es gelten – sofern vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden – die Zahlungsfristen gem. VOB/B. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Hochladen der Rech- nung auf dem Poolarserver.
10.16 Förderung Der Auftraggeber erhält für das Projekt Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanie- rung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ sowie aus dem „SWIM-Programm“ des Landes Hessen. Es sind folgende Anforderungen gem. „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ (Anlage 3 für den Neubau und die Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäu- den) einzuhalten:
- Anforderung 2.2 „Nachhaltige Materialgewinnung“ (mindestens QNG Standard PLUS oder QNG Standard PREMIUM)
- Anforderung 2.5 „Naturgefahren am Standort“
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10.17 Urkalkulation Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Urkalkulation spät. 10 Kalendertage nach Ver- tragsabschluss versiegelt beim Auftraggeber zu hinterlegen.
10.18 Baustelleunterhaltung Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Leistungsbereich der Baustelle, in dem/in denen er tätig war, täglich besenrein zu halten. Nach Beendigung ihrer vertraglichen Leistungen ist der Auftragnehmer zur unverzüglichen und vollständigen Räumung der Baustelle ver- pflichtet. Alle Schutt-, Abfall- und Verpackungsmaterialen sind umgehend zu beseitigen und von der Baustelle zu entfernen. Nach ergebnisloser Aufforderung durch die Objekt- überwachung des Auftraggebers ist diese berechtigt, die Baureinigung zu Lasten des Auf- tragnehmers durch Dritte ausführen zu lassen.
10.19 Baustellenkoordinierung In dem Bereich der Baustelle, in dem der Auftragnehmer Leistungen zu erbringen hat, finden räumlich und zeitlich überschneidend Arbeiten anderer Gewerke statt. Der Auftrag- nehmer hat sich rechtzeitig beim Auftraggeber über Art und Umfang der Arbeiten anderer Gewerke zu informieren und mit diesen Gewerken zu kooperieren.
-Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -
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