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(Name und Anschrift des Bieters)
Vergabenummer:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestent- gelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU- Ausland erbringen.
Nachfolgende Erklärung ist zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben.
Ich/Wir erkläre/n:
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Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass ich/wir gemäß § 4 Abs. 1 HVTG die für mich/uns gel- tenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifver- traglichen Leistungen zu gewähren habe/n. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vor- liegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuwei- sen ist.
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Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 2 HVTG meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewäh- ren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist.
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Ich/wir verpflichte/n mich/uns, gemäß § 4 Abs. 3 und § 6 HVTG meinen/unseren Beschäf- tigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das den Vorgaben des MiLoG ent- spricht. Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Verleihunternehmen sind im Angebot, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, spätestens jedoch vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen die entspre- chenden Erklärungen in Textform abzugeben und vorzulegen.
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Die Erklärung kann entfallen, soweit sie bereits in einem Präqualifizierungsregister hinter- legt ist.
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Die Einhaltung der nach Bundesrecht oder aufgrund von Bundesrecht für mich/uns gelten- den Regelungen von besonders festgesetzten Mindestentgelten (Mindestlohn) als Mindest- standard im Angebot entfällt, soweit nach § 4 HVTG Tariftreue gefordert werden kann und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist als die für sie nach Bundesrecht geltenden Bestimmungen.
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Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG (Bußgeld- vorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
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Ich/wir verpflichte/n mich/uns für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leis- tungen durch Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 6 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und sonstige Verpflichtungs- sowie Mindestlohnerklärungen der Nachunternehmen nach Auftragsertei- lung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzule- gen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auf- trags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt ent- sprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.
(Ort/Datum) (Firmenbezeichnung/-Stempel) (Unterschrift)