Wärme- und Schallnachweis 2025-07-14.pdf

Holzbau-, Zimmer-, Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten für Berufskolleg-Erweiterung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:49 (Europe/Berlin)

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ERWEITERUNG

ANNE-FRANK-BERUFSKOLLEG

MANFRED-VON-RICHTHOFEN-STR. 39

48145 MÜNSTER

WÄRMESCHUTZ NACH GEG UND KLIMAFREUNDLICHER NEUBAU – 2024

NICHTWOHNGEBÄUDE (EFFIZIENZGEBÄUDE-STUFE 40)

SCHALLSCHUTZ NACH DEM VERFAHREN DER DIN 4109

Bauherr: Bauwerke Münster GmbH Klemensstr. 10 48143 Münster

Planung: Heupel GmbH Am Mittelhafen 16 48155 Münster Hansen + Partner Ingenieure GmbH Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal Bearbeitung: Dipl.-Phys. Ing. Heiko Hansen Registernummer: HRB 31322 Laurin Göbel B.Sc. Hauptsitz Lise-Meitner-Str. 1-3 42119 Wuppertal Telefon 0202- 629333-0 Planstand: Genehmigungsplanung 05.06.2025 info@Hansen-Ingenieure.de www.Hansen-Ingenieure.de Umfang: 85 Seiten Geschäftsführende Gesellschafter: Dipl. Phys. Ing. Heiko Hansen Dipl.-Ing. (FH) Marc Dresen AZ: 3407-3_LP4 Genehmigungsplanung

Projektbüro Datum: 09.07.2025 Krögerweg 17 48155 Münster Telefon 0251- 3905139 52527911 ..rrNN--..kkooDD OORRAAWWAA

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INHALT: BLATT

  1. PROJEKT UND AUFGABENSTELLUNG 4

1.1 Projekt 4

1.2 Verwendeter Planstand 4

1.3 Aufgabenstellung 4

  1. ZUSAMMENFASSUNG UND BERECHNUNGSERGEBNISSE 7

2.1 Wärmeschutz 7

2.2 Bauakustik 10

  1. THERMISCHE BAUPHYSIK/ ENERGIEBILANZIERUNG 11

3.1 Wärmetechnisches Konzept 11

3.2 Berechnungsergebnisse Energiebilanzierung 15

3.3 Wärmeschutz/Mindestwärmeschutz 15

3.4 Anforderungen an den Mindestluftwechsel in Räumen 18

3.5 Anforderungen an die Luftdichtheit nach §13 GEG 18 2024

3.6 Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz 19

3.7 Feuchteschutz nach DIN 4108-3 24

3.8 Anlagentechnik 26

3.9 Bauteilübersicht der Gebäudehüllfläche 28

  1. LEBENSZYKLUSANALYSE (LCA-NACHWEIS) 30

4.1 Grunddaten/ Berechnungsgrundlagen 30

4.2 Ermittlung der Anforderungswerte 30

4.3 Gebäudeergebnisse nach QNG 31

4.4 Ergebnisse nach Rechenwerten 31

4.5 F-Gase Verordnung 32

4.5 Fortschreibung der LCA-Berechnungen/Abschluss von Leistungsphasen 33

  1. BAULICHER SCHALLSCHUTZ NACH DIN 4109/ KÖRPERSCHALLSCHUTZ 34

5.1 Grundlagen 35

5.2 Sanitär-Installationen 39

5.3 Haustechnische Anlagen 40

5.4 Aufzugsanlagen 43

5.5 Bauteilnachweise 44

5.6 Schallschutz gegen Außengeräusche 56

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  1. GRUNDLAGEN/ QUELLEN/ LITERATUR 60

  2. ZONIERUNG NACH NUTZUNGSPROFILEN 65

  3. THERMISCHE ZONIERUNG 67

  4. LUFTDICHTHEITSKONZEPT 69

  5. WÄRMEBRÜCKENDETAILS 75

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  1. PROJEKT UND AUFGABENSTELLUNG

1.1 Projekt

Das Architekturbüro Heupel GmbH, Münster plant für die Bauwerke Münster GmbH

die Erweiterung des Anne-Frank-Berufskolleg, Münster. Das Gebäude soll an der

Manfred-von-Richthofen-Str. 39 in 5-geschossiger Bauweise über einer Tiefgarage

errichtet werden.

Abbildung 1: Lageplanausschnitt (ohne Maßstab) Stand 05.06.2025

Inhalte der geplanten Maßnahmen sind:

• UG: Garage; Technikräume

• EG bis 4.OG: Unterrichts- und Fachräume, Verkehrs- und Nebenflächen

1.2 Verwendeter Planstand

Heupel GmbH, Münster; Genehmigungsplanung Stand 05.06.2025

1.3 Aufgabenstellung

Die Aufgabenstellung im Rahmen der Entwurfsplanung umfasst die bauphysikali-

schen Bereiche:

  1. Thermische Bauphysik/Wärmeschutz/Energiebilanzierung

  2. Bestimmung Lebenszyklusanalyse (LCA) für Klimafreundlicher Neubau

  3. Baulicher Schallschutz nach den Anforderungen aus DIN 4109-1:2018-01

1.3.1 Thermische Bauphysik/ Wärmeschutz/ Energiebilanzierung

1.3.1.1 Energiebilanzierung gem. GEG 2024

Die energetische Bilanzierung erfolgt nach den Berechnungsvorschriften des Ge-

bäudeenergiegesetztes GEG für Nichtwohngebäude in Verbindung mit der 2024

Normenreihe DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden -Berechnung

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des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwas-

ser und Beleuchtung -“.

1.3.1.2 Energiebilanzierung zum Klimafreundlichen Neubau

Darüber hinaus soll das Gebäude die Qualitätsstufe ‚Klimafreundlicher Neubau –

Nichtwohngebäude‘ nach den Förderrichtlinien zum Programm 499 im Programm

Bundesförderung effiziente Gebäude erreichen. Angestrebt wird das erste Qualitäts-

niveau (ohne QNG), d.h. ohne Nachhaltigkeitszertifikat.

Die Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn ein Gebäude

nach energetischem Standard eines Effizienzgebäude 40 die Anforderungen an

die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus des Qualitätssiegels Nach-

haltigkeitsgebäude Plus erreicht. Das Referenzgebäude mit einzuhaltenden Anfor-

derungswerten wird im GEG Anlage 2 definiert. Diese sind für den energeti- 2024

schen Standard als Effizienzgebäude 40 im Bereich der Primärenergie Q auf 40 % P

gesenkt. Darüber hinaus darf keine Wärmeerzeugung auf Basis fossiler Energie

oder Biomasse bestehen, mittlere U-Werte sind einzuhalten.

Die Nachweisführung der Analyse des Treibhauspotentials (GWP ) sowie der Auf- 100

wand an Primärenergie, nicht erneuerbar (Q , ) im Betrachtungszeitraums des ge- Pne

planten Gebäudes wird unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse

(LCA) durchgeführt. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die definierten An-

forderungswerte nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-

PLUS) oder PREMIUM (QNG-PREMIUM) eingehalten werden. Die Lebenszyklusana-

lyse ist entsprechend Anhang 3.1.1 zur Anlage 3 des QNG-Handbuchs zu ermitteln.

Die Bezugsfläche für das Treibhauspotential (GWP ) und die Primärenergie, nicht 100

erneuerbar (Q , ) stellt gemäß QNG die Netto-Raumfläche [NRF(R)] nach DIN 277 P ne

dar. Der Bezugszeitraum entspricht einem definierten Betrachtungszeitraum von 50

Jahren. Darüber hinaus muss Kältemittel die F-Gase-Verordnung einhalten.

1.3.1.3 Gebäudeleitlinie der Stadt Münster

Nach der Gebäudeleitlinie 2020 der Stadt Münster sollen Neubauten ab 500 m2

BGF einen Grenzwert des Heizwärmebedarfs von 20 kWh/m2 (BGF) nicht überschei-

ten. Bilanziert wird dies nach dem Rechenverfahren des Passivhausinstituts

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Darmstadt, angepasst an die Gebäudeleitlinie der Stadt Münster. Zusätzlich sind

die folgenden Grenzwerte einzuhalten:

Wärmebrückenkorrekturwert: ≤ 0,03 W/m2K

Luftwechselrate: < 1,0 h-1

Folgende Wärmedurchgangskoeffizienten sind nach der Gebäudeleitlinie 2020

/17/ einzuhalten:

BauteilWärmedurchgangs-
koeffizient
Außenwand< 0,15 W/m2K
Dachfläche< 0,15 W/m2K
Decken, Wände, Boden gegen unbeheizte Räume< 0,15 W/m2K
Bodenplatte< 0,25 W/m2K
Fenster U w< 1,10 W/m2K
Verglasung< 0,80 W/m2K

1.3.2 Bestimmung Lebenszyklusanalyse (LCA) für Klimafreundliche Neubauten

Wie unter Abs. 1.3.1.2 beschrieben, sind die Anforderungen an Treibhausgasemissio-

nen, des ‚Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus‘ einzuhalten. Eine Zertifizie-

rung über ein Nachhaltigkeitszertifikat ich nicht geplant.

1.3.3 Akustische Bauphysik -Schallschutz

Im baurechtlichen Sinne ergeben sich Anforderungen zum Mindestschallschutz

nach der DIN 4109-1:2018-01 für ‚Schulen- und vergleichbare Einrichtungen‘. Diese

Anforderung betrifft auch den Schallschutz gegen Außenlärm.

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  1. ZUSAMMENFASSUNG UND BERECHNUNGSERGEBNISSE

2.1 Wärmeschutz

2.1.1 Baurechtlicher Wärmeschutz

Die Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz nach der GEG2024

für das Nichtwohngebäude nach dem Referenzgebäudeverfahren werden ein-

gehalten. Tabelle 1 zeigt die bedarfsbasierten Ergebnisse zum Wärmeschutznach-

weis für das geplante Gebäude, mit den derzeit vorgesehenen Bauteilen und der

Anlagentechnik im baurechtlichen Genehmigungsverfahren.

Tabelle 1: Ergebnistabelle zum Wärmeschutznachweis nach GEG2024 Nichtwohnnut-

zung

AnforderungskriteriumSollIst% vom
Sollwert
Mittl. U-Wert opake Außenbau- teile (≥ 19°C)0,28 W/(m²K)0,14 W/(m²K)50,0 %
Mittl. U-Wert transparente Außen- bauteile (≥ 19°C)1,50 W/(m²K)0,96 W/(m²K)64,0 %
Mittl. U-Wert Oberlichter (≥ 19°C)2,50 W/(m²K)0,95 W/(m²K)38,0 %
Spez. Primärenergiebedarf58,41 kWh/(m²a)33,86 kWh/(m²a)58,0 %

2.1.2 BEG NWG Effizienzhaus-Stufe 40

Die Anforderungen an die BEG NWG Effizienzgebäude-Stufe 40 werden eingehal-

ten (vgl. Tabelle 2). Die EE-Klasse wird bei den Bauvorhaben erreicht, sofern vom

Anlagenhersteller ein entsprechendes Zertifikat über die Einhaltung der EE-Klasse

vorzulegen, das konform mit den BEG Forderungen zum Erreichen der EE-Klasse

ist. Des Weiteren werden die Anforderungen an die Lebenszyklusanalyse nach

QNG eingehalten (vgl. Tabelle 3). Eine Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse) ist

nicht geplant.

Tabelle 2: Ergebnistabelle BEG NWG Effizienzgebäude-Stufe 40

AnforderungskriteriumIstSoll% vom SollwertSollwert
BEG NWG
40
Mittl. U-Wert opake Außenbau- teile (≥ 19°C) [W/(m²K)]0,140,1877,8 %100 %
Mittl. U-Wert transparente Au- ßenbauteile (≥ 19°C) [W/(m²K)]0,961,096,0 %100 %
Mittl. U-Wert Oberlichter, Türen (≥ 19°C) [W/(m²K)]0,911,656,9 %100 %
Spez. Primärenergiebedarf [kWh/(m²a)]33,9106,231,9 %40,0 %

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Tabelle 3: Ergebnistabelle Lebenszyklusanalyse nach QNG

AnforderungskriteriumAnforderungswertAnforderungswertBerechne-
(PLUS)(PREMIUM)ter Wert
Treibhausemissionen GWP 100 [kg CO Äqui./(m²*a)] 218,616,012,5

Planerisch werden die Anforderungswerte QNG-Plus zum derzeitigen Planstand

Erreicht. Die konkreten Materialmengen werden im weiteren Verlauf der Ausfüh-

rungsplanung noch weiter konkretisiert.

2.1.3 Luftdichtheit

Das Gebäude ist luftdicht nach dem Stand der Technik zu errichten. In der Berech-

nung wurde für das Gebäude eine Dichtheitsprüfung angesetzt. Die Einhaltung

der Anforderung nach GEG §26 an die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist hier- 2024

bei maßgeblich zur Erfüllung der gestellten Anforderungen an den Wärmeschutz.

In Abschnitt 9 werden die Anforderungen an die Erstellung einer luftdichten Ge-

bäudehülle nach DIN 4108-2:2013-02 bzw. die Planungs- und Ausführungsbeispiele

nach DIN 4108-7:2011-01 als ‚Luftdichtheitskonzept‘ zusammengefasst.

2.1.4 Mindestwärmeschutz beheizter Gebäudebereiche

Die im Nachweis zum Wärmeschutz berücksichtigten Bauteile beheizter Gebäu-

debereiche erfüllen die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN

4108-2:2013-02. Der rechnerische Nachweis wird in der Anlage geführt.

2.1.5 Sommerlicher Wärmeschutz

Es wurde die Berechnung zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-

02 für maßgebliche kritische Räume durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse

bzw. die erforderlichen Mindestmaßnahmen sind unter Abs. 3.6.2 zusammenge-

fasst. Im Wesentlichen sind das:

• Außenliegender Sonnenschutz (z.B. Textilscreens/Raffstore) an allen Fens-

tern der Fassaden Nord / Ost / Süd & West. Verschattungsfaktor von Fc ≤

0,25; Wärmedämmverglasung (3-fach) mit einem Gesamtenergiedurch-

lassgrad g ≤ 0,53;

• ausgenommen von außen liegenden Verschattungen sind die überdach-

ten Bereich der Aula/Magistrale; hier ist eine Sonnenschutzverglasung g<

0,30 vorgesehen

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• In allen Bereichen wird eine Nachtlüftung mit n ≥ 2,0 h-1 sowie eine erhöhte

Taglüftung ≥ 3 h-1 erforderlich; diese ist über die RLT-Anlage sicherzustellen

• Ausgenommen von der außen liegenden Verschattung sind die Flucht-

wege

• Weitere abweichende Maßnahmen sind im Absatz 3.12 dargestellt.

2.1.6 Nutzungspflicht Erneuerbare Energien

Durch die Nutzung der Fernwärme Stadtwerke Münster und Anschluss an das Wär-

menetz sind nach GEG §71b unter der Voraussetzung, dass der Wärmenetzbetrei-

ber die gestellten Rahmenbedingungen einhält, die Anforderungen nach GEG er-

füllt.

2.1.7 Feuchteschutz nach DIN 4108-3

Der Feuchteschutznachweis nach DIN 4108-3:2023-04 erfolgt nach dem so ge-

nannten Periodenbilanzverfahren. Der Nachweis wird im rechnerischen Nachweis

in der entsprechenden Anlage geführt.

Gemäß DIN 4108-3 sind für folgende Bauteile kein rechnerischer Nachweis zu füh-

ren:

  • Betonwände gegen Außenluft mit Innenputz und Außendämmung inklusive

hinterlüfteter Außenwandbekleidung nach DIN 4108-3 (Abs. 5.3.2.1)

  • Bodenplatten mit Abdichtung nach DIN 4108-3

Zur Erfüllung der Technischen Baubestimmungen ist die Bodenplatte untersei-

tig zu dämmen und darf einen Gesamtanteil des Wärmedurchlasswiderstan-

des raumseitig der Abdichtung um nicht mehr als 20 % überschreiten. Alter-

nativ ist eine hygrothermische Bauteilsimulation erforderlich nach den Vorga-

ben der DIN 4108-3 Anhang D. Für erdberührte Bauteile liegen nach DIN 4108-

3 jedoch keine Randbedingungen zur Modellbildung vor. Nach aktuellem

Entwurf der DIN 4108-3 ist die Ausführung von raumseitigen Dämmschichten

möglich, wenn der s -Wert der Schichten raumseitig der Wärmedämmung s d d

≥ 20 m beträgt, damit die Konstruktion als nachweisfrei eingestuft werden

kann. Dies ist z.B. durch die Ausführung einer PE-Folie s -Wert ≥ 20 m, mit ver- d

klebten Stößen möglich.

  • Außenwände in Holzbauart nach DIN 68800-2

Beidseitig bekleidete oder beplankte Wände in Holzbauart mit vorgehängten

Außenwandbekleidungen mit raumseitiger diffusionshemmender Schicht s ≥ d,i

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2 m und außenseitiger diffusionsoffener Schicht s ≤ 0,3 m oder Holzfaser- d,e

dämmplatte nach DIN EN 13171

  • Nicht belüftete Dächer mit Dachabdichtungen nach DIN 4108-3

Bei Dachbegrünungen und massiven Terrassenbelägen in Bettungsschichten

ist eine diffusionsdichte Schicht (Dampfsperre) sd-Wert ≥ 1500 m (z.B. Bitumen

mit Aluminiumeinlage) zwischen Tragkonstruktion (ggf. Schalung) und Wär-

medämmung notwendig.

2.2 Bauakustik

Die Anforderungen an den Mindestschallschutz nach DIN 4109:2018-01 werden an

die Bauteile nach Absatz 6.3 an ‚Schulen‘ und nach Absatz 5.1 an ‚Büros‘, sowie

an die Luftschalldämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen und Anla-

gen im eigenen Bereich gestellt. Die baurechtlichen Mindestanforderungen nach

DIN 4109-1:2018-01 werden damit in allen Fällen rechnerisch eingehalten (siehe

Abschnitt 4).

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  1. THERMISCHE BAUPHYSIK/ ENERGIEBILANZIERUNG

3.1 Wärmetechnisches Konzept

Das Gebäude (hier Neubau) gliedert sich in Bereiche unterschiedlicher Nutzungen

und Temperaturniveaus. Im Sinne eines energiesparenden Wärmeschutzes erfolgt

die wärmetechnische Dimensionierung für beheizte Gebäudebereiche. Das sind

sowohl normal beheizte (θ  19 C) als auch niedrig beheizte Gebäudebereiche i

mit Raumtemperaturen (12° C ≤ θ < 19 C). i

Basis der wärmetechnischen Dimensionierung ist das Gebäudeenergiegesetz

GEG mit den entsprechenden Begleitnormen DIN V 18599. Das Gebäudeener- 2024

giegesetz kann als a. a. R. d. T. in Bezug auf die Berechnung des Wärmeschutzes

im baurechtlichen Genehmigungsverfahren angesehen werden und ist darüber

hinaus eine gesetzliche Bestimmung. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen ist

über die GEG-UVO geregelt.

Mit der DIN V 18599 wird ein integraler Berechnungsansatz getroffen, der sowohl

die baulichen wie auch die haustechnischen Gebäudebedingungen berücksich-

tigt. Damit kann bereits in der Planungsphase eine Gesamtbilanz über den Ener-

giebedarf des Gebäudes aufgestellt werden.

Hierzu erfolgt eine gemeinschaftliche Bewertung des Baukörpers, der Nutzung und

der Anlagentechnik. Mithilfe des in-

tegralen Ansatzes und dem zu ver-

wendenden Rechenalgorithmus kön-

nen hierbei Wechselwirkungen der

sich gegenseitig beeinflussenden An-

teile (Energieflüsse) berücksichtigt

werden.

Abbildung 2: Energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599-1 S tro mm K lim a tisie

a u fw e n d it d e r E n e B ila n z ie ru n g

H e iz u n g

L ü ftu n g

Trin k w a s s e rv e rs o rg u n g

B e le u c h tu n g

ru n g (e in s c h lie ß lic h K ü h B e fe u c h tu n g )

u n g e n (H ilfs e n e rg ie n ), d rg ie v e rs o rg u n g z u s a m m lu n g u

ie u n m e n h ä n n d

itte g e n lb. a r

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3.1.1 Wärmetechnisches Anforderungsniveau Nichtwohngebäude nach GEG 2024

Die Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz ergeben sich aus

§ 18 und §19 GEG , für Nichtwohngebäude mit Innentemperaturen  ≥12°C. 2024 i

Hiernach sind für zu errichtende Nichtwohngebäude im öffentlich-rechtlichen

Nachweisverfahren,

▪ der zul. Jahresprimärenergiebedarf [Q ] für Heizung, Warmwasserbereitung, p

Lüftung, Kühlung und eingebauter Beleuchtung;

▪ der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient [U] der wärmeübertragenden Um-

fassungsfläche;

rechnerisch nachzuweisen.

Gemäß § 18 Abs. 1 GEG darf der Jahres-Primärenergiebedarf des Nichtwohn- 2024

gebäudes das 0,55-fache des Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes

aus dem Referenzgebäudeverfahren nach DIN V 18599:2018-09 mit der techni-

schen Referenzausführung nach Anlage 2 GEG nicht überschreiten. 2024

3.1.2 Gebäudeleitlinien der Stadt Münster

Die kommunalen Gebäude sollen, gemäß Ratsbeschluss die Qualitäten der Ge-

bäudeleitlinien 2024 der Stadt Münster (Stand März 2025), herausgegeben vom

Amt für Immobilienmanagement erfüllen. Die Anforderungen an den baulichen

Wärmeschutz sind bei Neubauten wie folgt:

• Jahresheizwärmebedarf von ≤ 20 kWh/m² (BGF) nachzuweisen

• sind Wärmebrücken ≤ 0,03 W/(m²K) anzusetzen

• Luftwechselrate n < 1,0 h-1 nachzuweisen (Blower- Door- Test) 50

• Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 ≤ 450 Übertemperaturgradstun-

den (Nachweis durch thermische Gebäudesimulation)

• Bauteilanforderungen an U-Werte

Tabelle 4: Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile von Neubauten, entnommen aus Gebäudeleitlinie 2020 der Stadt Münster Anlage 4 Abs. 2.1

BauteilU [W/(m²K)entsprich ca. Dämmdicke
Außenwand< 0,15ca. 20 cm (WLG 032)
Dach< 0,15ca. 22 cm (WLG 032)
Decken, Wände, Böden (gegen unbeh. Räume)< 0,15ca. 20 cm (WLG 030)
Bodenplatte< 0,25ca. 12 cm (WLG 030)
Fenster U w< 1,10
Verglasung< 0,80

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3.1.3 Jahresheizwärmebedarf gem. PHPP

Nach dem Rechenverfahren des Passivhausinstituts Darmstadt werden zum be-

rechnen des Heizwärmebedarfs die Wärmeverluste

• Q Transmissionswärmeverluste [kWh/a] T

• Q Lüftungswärmeverluste [kWh/a] L

mit den nutzbaren Wärmegewinnen

• Q Wärmeangebot Solarstrahlung [kWh/a] S

• Q Interne Wärmequellen [kWh/a] I

sowie der Energiebezugsfläche [m²] verrechnet.

Nach der Gebäudeleitlinie Münster 2020 Abschnitt 3.2 ist als Energiebezugsfläche

die Bruttogeschossfläche des geplanten Gebäudes anzusetzen.

Tabelle 3: Übersicht des Jahresheizwärmebedarfs

Ergebnis Anne-Frank BerufskollegAnforderungen Gebäudeleitlinie Münster
Jahresheizwärmebedarf [kWh/(m²a)]Jahresheizwärmebedarf [kWh/(m²a)]
13< 20

Die Anforderungen der Gebäudeleitlinie Münster an den Jahresheizwärmebe-

darf können somit als erfüllt angesehen werden.

3.1.4 Anforderungen an die Verwendung von erneuerbarer Energien nach GEG 2024

Nach § 71 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes besteht die Pflicht 65% der bereit-

gestellten Wärme einer Heizungsanlage aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.

Diese Anforderung gilt auch als erfüllt, wenn der Wärmebedarf des zu errichtenden

Gebäudes, über den Anschluss an ein Wärmenetz nach § 71b GEG gedeckt wird. 2024

3.1.5 Thermische Zonierung/Konditionierte Gebäudebereiche nach GEG 2024

Der Erweiterungsbau wird in den Geschossen EG bis 4.OG durchgängig mit >12 °C

niedrig oder normal beheizt. Im Untergeschoss erfolgt die Beheizung nur für die

erforderlichen Verkehrsflächen, in einem Raumzusammenhang mit dem EG.

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Abbildung 3: Beheizter Bereich im UG

Der Bauvorhaben gliedert sich, entsprechend der Nutzungen und Konditionie-

rung, wie folgt auf:

Tabelle 5: Übersicht der konditionierten Gebäudebereiche

ZonenKonditionierung
HeizenLüftenKühlen
Schulgebäude/ Erweiterung
Zone 1: Unterrichtsräume ≥ 19 °C iLüftung gemäß ASR 5.4 Gebäudeleitli- nie 2020 Dezentral gem. TGA Planung-
Zone 2: WC-Anlagen ≥ 19 °C i-
Zone 3: Sonstige Aufenthaltsräume ≥ 19 °C i-
Zone 4: Verkehrsflächen ≥ 19 °C i-
Zone 5: Pumi, Technik ≥ 19 °C i-

Für die Berechnung des Energiebedarfs ist es in der Regel erforderlich, das Ge-

bäude in mehrere Zonen zu unterteilen, die sich hinsichtlich Nutzung und Konditi-

onierung unterscheiden. Ziel der Zonierung ist es, Bereiche mit gleichen oder ähn-

lichen Nutzenergiemengen, gleicher technischer Konditionierung und den so ge-

nannten „zusätzlichen Zonenteilungskriterien“ (z. B. unterschiedliche Glasflächen-

anteile) zusammenzufassen. Aus der Summe des jeweiligen Energiebedarfs der

einzelnen Zonen ergibt sich der Gesamtenergiebedarf der Gebäudebereiche

„Nichtwohngebäude“.

Es wird zunächst eine vereinfachte Zonierung für das Nichtwohngebäude ange-

setzt. Im weiteren Planungsfortschritt kann sich durch eine detailliertere Zonierung

der Jahres-Primärenergiebedarf gegenüber dem jetzigen Stand ändern. Die Nut-

zungsrandbedingungen zu den o.g. Zonen ergeben sich aus der DIN V 18599-10.

In Abschnitt 7 ist die Zonierung in den Grundrissen farbig dargestellt.

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Tabelle 6: Zonierung

ZoneBezeichnung, NutzungZonenzuordnung nach DIN V 18599-10
-Nutzungsprofile-
Schulgebäude/Erweiterung
1KlassenraumNr. 8 Klassenzimmer (Schule)
2WC/SanitärNr. 16 WC Sanitär in Nichtwohngebäuden
3Sonstiger AufenthaltNr. 16 Sonstige Aufenthaltsräume
4VerkehrsflächenNr. 19 Verkehrsflächen
5Pumi, TechnikNr. 20 Lager, Technik, Archiv

3.2 Berechnungsergebnisse Energiebilanzierung

3.2.1 Ergebnisse nach dem Gebäudeenergiegesetz

Die Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz nach dem GEG 2024

für das Nichtwohnnutzung, nach dem Referenzgebäudeverfahren, werden mit

den getroffenen Ansätzen eingehalten.

Tabelle 7: Ergebnistabelle nach GEG - Nichtwohnnutzung 2020

AnforderungskriteriumIstSoll% vom Sollwert
Mittl. U-Wert opake Außenbauteile ≥ 19 °C [W/(m²K)]0,140,1877,8
Mittl. U-Wert transparente Außenbauteile ≥ 19 °C [W/(m²K)]0,961,0096,0
Mittl. U-Wert Obrlichter, Türen, Tore ≥ 19 °C [W/(m²K)]0,911,6056,9
Spez. Primärenergiebedarf [kWh/(m²a)]33,9106,231,9

3.3 Wärmeschutz/Mindestwärmeschutz

3.3.1 Winterlicher Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2

Das Gebäudeenergiegesetz GEG §11 ‚Mindestwärmeschutz‘ legt i.V.m. DIN 4108-

2:2013-02 Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen und bei

Wärmebrücken in der Gebäudehülle von Aufenthaltsräumen fest. Dabei sind be-

lüftete Nebenräume, die durch angrenzende Aufenthaltsräume indirekt beheizt

werden, wie Aufenthaltsräume zu behandeln.

„Unter einem Aufenthaltsraum wird bauordnungsrechtlich der Raum eines Gebäudes ver- standen, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt und ge- eignet ist (vgl. § 2, Abs. 6 MBO und die entsprechenden Definitionen in den Landesbau- ordnungen). Lagerräume werden in einigen Landesbauordnungen ausdrücklich aus dem Begriff des Aufenthaltsraumes ausgenommen“ (Auslegungsfragen zur Energieeinsparver- ordnung 4. Teil, Fachkommission Bautechnik der Bundesminister-konferenz, Dr. J. Achelis DIBt.)

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Folgende Mindestwerte für die Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen (Auf-

enthaltsräume) sind einzuhalten:

Tabelle 8: Für den Mindestwärmeschutz einzuhaltende Wärmeübergangswiderstände 𝒆𝒓𝒇.𝑹 (Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse von 𝒎′ ≥ 100 kg/ m²)

Nr.Bauteil𝒆𝒓𝒇.𝑹
[m2K/ W]
1Wände gegen Außenluft, Erdreich, Tiefgaragen, nicht beheizte Räume normal beheizt niedrig beheizt 1,20 ≥ 0,55
2Wände zwischen fremdgenutzten Räumen/ Bereichen 0,07
3Boden gegen Erdreich auch Treppenraum und Aufzugsschacht 0,90
4Wohnungstrenndecken, Decken zwischen Räumen unterschiedli- cher Nutzung 0,35
5Dächer, Decken gegen Außenluft oberhalb, massiv 1,20
6Decken gegen Tiefgarage, Außenluft unterhalb≥ 1,75
7Decken gegen unbeheizte Kellerräume≥ 0,90
8Wände zwischen beheizten Räumen und direkt beheiztem Treppen- raum, sofern die anderen Bauteile des Treppenraums die Anforde- rungen der Tabelle 3 (DIN 4108-2:2013-03) erfüllen. 0,07

Tabelle 9: Für den Mindestwärmeschutz einzuhaltende Wärmeübergangswiderstände (Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse von 𝒎′ < 100 kg/ m²)

Nr.Nr.Bauteil𝒆𝒓𝒇.𝑹
[m2K/W]
1Deckel von Rollladenkästen 0,55
2Rollladenkästen≥ 1,00
3Nichttransparenter Teil von Fenstern und Fenstertüren > 50 % der gesamten Ausfachungsfläche ≤ 50 % der gesamten Ausfachungsfläche 1,20  1,00

3.3.2 Mindestwärmeschutz unbeheizter Gebäudebereiche

Unbeheizte Bereiche fallen formal nicht in den Geltungsbereich der DIN 4108-

2:2013-02, sodass für die umschließenden Bauteile keine Anforderungen an den

Mindestwärmeschutz, im Sinne eines energiesparenden Wärmeschutzes, gestellt

werden.

Bauteile, die aufgrund ihrer Lage einem Strahlungsaustausch mit dem Himmel

ausgesetzt sind, können sich in klaren Nächten deutlich unter die Lufttemperatur

abkühlen, sodass Kondensat Bildung/ Reifbildung zu erwarten ist. Betroffen sind

insbesondere Rückseiten von Vormauerschalen, Verblendungen, Tiefgaragende-

cken sowie Vordächer und Balkone. Zur Vermeidung von Oberflächenkondensat

ist oberseitig im Außenbereich die Ausführung einer mindestens 60 mm (λ = 0,040

W/mK) starken Wärmedämmung zu empfehlen. Entsprechendes gilt für den Frost-

bereich der Wände.

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3.3.3 Anforderungen an die Berücksichtigung von Wärmebrücken §12 GEG

Nach §12 des GEG sind bei zu errichtenden Gebäuden, die konstruktiven Wär- 2024

mebrücken so auszuführen, dass der Einfluss auf den Jahres-Heizwärmebedarf,

nach den anerkannten Regeln der Technik und den im Einzelfall wirtschaftlich ver-

tretbaren Maßnahmen, so gering wie möglich gehalten wird.

Im Nachweisverfahren zum baurechtlichen Mindestwärmeschutz ist der Ansatz fol-

gender Wärmebrückenkorrekturwerte zulässig:

  • Ohne Nachweis: U = 0,10 W/ m2K WB

  • Ausführung gemäß der Planungsbeispiele DIN 4108 Bbl. 2: U = 0,05 W/ m2K WB

Für die gesamte wärmeabgebende Hüllfläche, sind die Musterlösungen für die

Wärmebrückendetails der DIN 4108 Bbl. 2 anzuwenden. Weicht die geplante

Ausführung davon ab, ist ein rechnerischer Gleichwertigkeitsnachweis zu füh-

ren. Auf diesen Nachweis kann verzichtet werden, wenn die Wärmedurch-

gangskoeffizienten der angrenzenden Bauteile kleiner sind, als die der Muster-

lösungen.

  • Detaillierte Wärmebrückenberechnung Einzelnachweise: U < 0,03 W/ m2K WB

Die Wärmebrückendetails sind einzeln, in Bezug auf ihren längenbezogenen

Wärmedurchgangskoeffizienten, rechnerisch nach den anerkannten Regeln

der Technik nachzuweisen.

Anwendung im Bauvorhaben:

Nach der Gebäuderichtlinie 2020 der Stadt Münster ist ein Wärmebrückenkorrek-

turwert umzusetzen: U ≤ 0,03 W/ m2K WB

Damit können die Bauteildetails der DIN 4108 Beiblatt 2, Kategorie B angewendet

werden. Die entsprechende Detailplanung der Wärmebrücken erfolgt in den wei-

teren Planungsphasen für den Neubau und die Aufstockung.

Für die Aufstockung kann es voraussichtlich Abweichungen von den o.g. Anforde-

rungen an die wärmetechnischen Qualität der Wärmebrücken geben, aufgrund

der erforderlichen, statischen Bauteile in der Fassade und der Auflagerpunkte auf

dem Bestand.

3.3.4 Mechanische Befestigungselemente

Konstruktive Befestigungsmittel, die die Wärmedämmschichten durchdringen, kön-

nen zu einer Verschlechterung des Wärmedurchgangskoeffizienten der flächigen

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Bauteile führen. Nach der DIN EN ISO 6946 ist für diesen Fall eine Korrektur des Wär-

medurchgangskoeffizienten 𝑈 zu bestimmen. Werden Befestigungselemente mit 𝑓

einer Wärmeleitfähigkeit von   1,0 W/mK verwendet oder ist 𝑈 kleiner als 3 % des 𝑓

U-Werts des ungestörten Bauteils, kann auf eine Korrektur verzichtet werden.

Für das vorliegende Bauvorhaben wird keine Korrektur des Wärmedurchgangskoef-

fizienten berücksichtigt. Damit kann zum aktuellen Planungszeitpunkt der Wärme-

schutznachweis erbracht werden. Somit werden Befestigungselemente mit einer

Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 1,0 W/mK erforderlich.

Hinweis: Befestigungselemente sind nach dem Stand der Technik thermisch getrennt auszuführen, mit Materialien der Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 1,0 W/mK.

3.4 Anforderungen an den Mindestluftwechsel in Räumen

Der hygienische Mindestluftwechsel wird über eine kontrollierte Lüftungsanlage mit

Wärmerückgewinnung sichergestellt. Die entsprechende Planung zur Lüftung/ Lüf-

tungskonzept erfolgt durch den TGA-Fachplaner. Es werden in den Unterrichts- und

Fachräumen dezentrale Lüftungsanlagen geplant.

3.5 Anforderungen an die Luftdichtheit nach §13 GEG 2024

Nach § 13, Abs. 1 GEG ist die wärmeabgebende Umfassungsfläche einschließ- 2024

lich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln

der Technik abzudichten. Darüber hinaus sind die Gebäude so auszuführen, dass

der zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel

sichergestellt ist.

Luftdichtheit des gesamten Gebäudes:

In der rechnerischen Nachweisführung nach GEG , wurde eine Dichtheitsprü- 2024

fung angesetzt. Nach der Gebäuderichtlinie 2020 der Stadt Münster ist eine Luft-

wechselrate von n ≤ 1,0 h-1 nachzuweisen. 50

Es gelten die Anforderungen an die Erstellung einer luftdichten Gebäudehülle

nach DIN 4108-2:2013-02 bzw. die Planungs- und Ausführungsbeispiele nach DIN

4108-7:2011-01.

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3.6 Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz

3.6.1 Sommerlicher Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2

Grundsätzlich werden für ‚Nichtwohngebäude’ Anforderungen an den sommerli-

chen Wärmeschutz gestellt. Diese Anforderungen sind unabhängig von Fenster-

flächenanteilen und richten sich nach der DIN 4108-2:2013-02 an „kritische“

Räume bzw. Raumbereiche an der Außenfassade von Aufenthaltsräumen, die der

Sonneneinstrahlung besonders ausgesetzt sind.

Nach DIN 4108:2013-02 Teil 2 kann der Nachweis des sommerlichen Wärmeschut-

zes über das Standardverfahren mittels Sonneneintragskennwerten und darüber

hinaus nach ingenieurmäßigen Berechnungsverfahren (thermische Gebäudesi-

mulation) geführt werden.

Anforderungen Sonneneintragskennwertverfahren

Nach dem „Verfahren der Sonneneintragskennwerte“ darf der rechnerisch ermit-

telte Sonneneintragskennwert S den zulässigen Höchstwert S nicht über- vorh zul

schreiten: S ≤ S vorh zul

mit: S vorhandener Sonneneintragskennwert vorh

S zulässiger Sonneneintragskennwert zul

Anforderungen thermische Gebäudesimulation

Nach dem Verfahren für thermische Gebäudesimulationen dürfen je nach Som-

merklimaregion der Anforderungswert für Übertemperaturgradstunden [kh/a]

nicht überschritten werden.

Tabelle 10: Zugrunde gelegte Bezugswerte der operativen Innentemperatur für die Som- merklimaregionen und Übertemperaturgradstundenanforderungswerte

Sommerklima- regionBezugswert der InnentemperaturAnforderungswert
Übertemperaturgradstunden nach DIN 4108-2
Nichtwohngebäude
A25 °C≤ 500 Kh/a
B (Münster)26 °C
C27 °C

Die Stadt Münster stellt mit ihrer Gebäudeleitlinie 2020 über den Mindestanforde-

rungen an den sommerlichen Wärmeschutz hinausgehende Anforderungen:

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Tabelle 11: Zugrunde gelegte Bezugswerte der operativen Innentemperatur für die Som- merklimaregionen und Übertemperaturgradstundenanforderungswerte

Sommerklima- regionBezugswert der InnentemperaturAnforderungswert
Übertemperaturgradstunden nach
Gebäudeleitlinie 2020
Nichtwohngebäude
A25 °C≤ 450 Kh/a
B (Münster)26 °C
C27 °C

Simulationsrandbedingungen

Im baurechtlichen Nachweisverfahren zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN

4108-2:2013-02 Abschnitt 8.4 mittels thermischer Gebäudesimulation sind aus Grün-

den der Vergleichbarkeit folgende Randbedingungen anzusetzen:

Tabelle 12: Simulationsrandbedingungen nach DIN 4108-2

RegelungssollwerteWert [Einheit]Quelle
SimulationssoftwareZUB Helena Sommer (Dynamische Simulation)
NutzungszeitNichtwohngebäude: Mo. – Fr. 7:00 - 18:00 Uhr1, es werden keine Feiertage und Ferienzeiten bei der Ermittlung berücksichtigt.[DIN 4108-2]
Klimadaten für die Be- rechnungMünster: Klimaregion B Normaljahr TRY-Zone 4 (Testreferenzjahr)[DIN 4108-2]
Beginn der Simulations- rechnung1. Januar, an einem Montag um 0:00 Uhr Berechnungszeitraum: 1 Jahr[DIN 4108-2]
Interner WärmeeintragNichtwohngebäude: 144 Wh/m²d während Nutzungszeit, 100 % konvektiv[DIN 4108-2]
Regelungssollwerte für In- nenraumtemperaturen (ohne Nachtabsenkung)Nichtwohngebäude: ≥ 21 °C (Raum wird beheizt)[DIN 4108-2]
GrundluftwechselNichtwohngebäude: Zeitunabhängiger konstanter Luftwechsel während der Nutzungszeit von n = 4 x A /V. G Außerhalb der Nutzungszeit n = 0,24 h-1. A = Grundfläche in m² G V = Nettoraumvolumen in m³[DIN 4108-2]
Nachtluftwechsel- keine Möglichkeit der Nachtlüftung: Grundluftwechsel - nächtliche Fensterlüftung: n = 2 h-1 - geschossübergreifende Lüftung (z.B. über Atrium): n = 5 h-1 - Lüftung über Lüftungsanlage: Nachtlüf- tung gemäß Dimensionierung der Anlage[DIN 4108-2]

1 Bei der Nutzungszeit handelt es sich um die Randbedingungen, welche nach DIN 4108- 2:2013-02 in der thermischen Gebäudesimulation anzusetzen sind. Hierbei handelt es sich nicht um die tatsächlichen Nutzungszeiten.

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RegelungssollwerteWert [Einheit]Quelle
Tagluftwechseln = 3 h-1 rechnerischer Ansatz sofern Raum- lufttemperaturen > 23 °C und Außenlufttem- peratur unter Raumlufttemperatur liegt[DIN 4108-2]
Steuerung SonnenschutzSofern keine Steuer- bzw. Regelparameter bekannt sind, ist eine automatische, strah- lungsabhängige Sonnenschutzsteuerung mit folgenden Grenzbestrahlungsstärken anzu- setzen: - Orientierung Nord-, Nordost- und Nord- west: Nichtwohngebäude 150 W/m² - Sonstige Orientierungen: - Nichtwohngebäude 200 W/m²[DIN 4108-2]
Wärmeübertragungswi- derstandgemäß DIN EN ISO 6946:2008-04 Tab. 1[DIN 4108-2]
Bauliche Verschattunggemäß Gebäudestruktur
Passive Kühlungnicht geplant

3.6.2 Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz

Für das Bauvorhaben wurden verschiedene kritische Räume und Raumbereiche

mit dem Verfahren der ‚Sonneneintragskennwerte‘ und der ‚thermischen Simula-

tion‘ hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes bewertet.

Abbildung 4: Räume für Simulationsberechnung EG

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Abbildung 5: Räume für Simulationsberechnung 3.OG

Abbildung 6: Räume für Simulationsberechnung 4.OG

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RaumLageMaßnahmeÜbertemperatur-Anforderung
gradstunde
[Kh/a]
EG N.0.012 Diff.RaumSüdTaglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Außen liegender Sonnen- schutz F = 0,25 c59< 450
EG N.0.013 KlassenraumSüdTaglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Außen liegender Sonnen- schutz F = 0,25 c32< 450
EG N.0.014 KlassenraumNordTaglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Außen liegender Sonnen- schutz F = 0,25 c15< 450
Wie oben, jedoch ohne außen liegender Sonnen- schutz99< 450
3.OG N.3.014NordTaglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Außen liegender Sonnen- schutz F = 0,25 c20< 450
Wie oben, jedoch ohne außen liegender Sonnen- schutz116< 450
4.OG N.4.004NordTaglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Innen liegender Sonnen- schutz F = 0,65 c214< 450
4.OG N.4.015SüdTaglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Sonnenschutzglas g=0,35 Innen liegender Sonnen- schutz F = 0,65 c255< 450
Taglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Außen liegender Sonnen- schutz F = 0,25 c168< 450
4.OG N.4.017WestTaglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Sonnenschutzglas g=0,35 Innen liegender Sonnen- schutz F = 0,65 c105< 450
NordTaglüftung n = 3h-1 Nachtlüftung n = 2h-1 Wärmeschutzglas g=0,55 Innen liegender Sonnen- schutz F = 0,65 c

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Für das Bauvorhaben werden damit folgenden Maßnahmen erforderlich:

BauteilMaßnahme
Fenster Südfas- sade EG bis 3.OGWärmeschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,55 Außen liegender Sonnenschutz Fc = 0,25
Fenster Westfas- sade EG bis 3.OGWärmeschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,55 Außen liegender Sonnenschutz Fc = 0,25
Fenster Nordfas- sade EG bis 3.OGWärmeschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,55 Außen liegender Sonnenschutz Fc = 0,25 (ohne außen liegender Sonnenschutz möglich)
Fenster Südfas- sade 4.OGSonnenschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,35 Innen liegender Sonnenschutz/Blendschutz Fc = 0,65
Fenster Westfas- sade 4.OGSonnenschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,35 Innen liegender Sonnenschutz/Blendschutz Fc = 0,65
Fenster Nordfas- sade 4.OGWärmeschutzverglasung; g-Wert: ≤ 0,55 Innen liegender Sonnenschutz/Blendschutz Fc = 0,65
LüftungErhöhte Tag- und Nachtlüftung - Taglüftung n ≥ 3 h-1 , - Nachtlüftung n ≥ 2 h-1 Die Lüftung wird über die mechanische Lüftungsanlage si- chergestellt.

3.7 Feuchteschutz nach DIN 4108-3

3.7.1 Tauwasserbildung im Innern von Bauteilen

Der Nachweis über den klimabedingten Feuchteschutz nach DIN 4108-3 kann rech-

nerisch nach dem Periodenbilanzverfahren oder mit Hilfe einer hygrothermischen

Simulation erfolgen. Für verschiedene Bauteile kann jedoch auch, für beheizte und

nicht unter 20°C gekühlte Räume, auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet wer-

den.

Für das geplante Gebäude sind folgende Bauteile von einer rechnerischen Nach-

weispflicht befreit:

  • Zweischalige Außenwände nach DIN EN 1996-2;

  • Hinterlüftete Außenwandbekleidungen nach DIN 18516-1 mit Wärmedämmung;

  • Außenwärmedämmung nach DIN 4108-10 oder bauaufsichtlich zugelassene

Wärmedämm-Verbundsysteme;

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  • Bodenplatten mit Perimeterdämmung, wobei der Anteil der Schichten raumsei-

tig der Abdichtung am Gesamtwärmedurchlasswiderstand des Bauteils nicht

mehr als 20% betragen darf;

  • Bodenplatten mit raumseitiger Dämmung und Estrich nach DIN 18560; der S - d

Wert der raumseitigen Schichten sollte ≥ 20m betragen;

  • Nicht belüftete Dächer mit Dachabdichtung (Warmdach) mit einer Dampfsperre

(s ≥ 1.5000 m) d

3.7.1.1 Schlagregenschutz

Der Bauort befindet sich im Bereich der Beanspruchungsgruppe II -mittlere Schlag-

regenbeanspruchung, nach der DIN 4108-3. Die Planungshinweise zu den Außen-

wänden DIN 4108-3, Tabelle 6, Fugen und Anschlüsse DIN 4108-3, Tabelle 7 sind zu

berücksichtigen.

3.7.1.2 Schutz gegen von außen eindringende Feuchtigkeit/Bauwerksabdichtung

Die neu zu erstellenden, erdberührten Bauteile werden entsprechend des Bemes-

sungswasserstandes abgedichtet. Hierzu sind die Planungsansätze der DIN 18533

‚Abdichtung erdberührter Bauteile‘ oder die Fachregeln für WU-Konstruktionen sinn-

gemäß anzusetzen.

Für die Bestandsbauteile im UG, bzw. für die mitverwendeten Bestandsbauteile/An-

bindung an den Bestand sind die Abdichtungseigenschaften nach Bauteilöffnung

zu bewerten und ggf. nach Erfordernissen zu erneuern/verbessern. Hierzu sollen Bau-

teilöffnung noch angelegt werden.

3.7.2 Baufeuchte, Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung des Bauwerks werden insbesondere in dem UG erhöhte Bau-

feuchten aus dem Bauablauf und der Betonbauteile zu erwarten sein. Nach

[Lohmeyer/ Ebeling] können rd. 10 g/(m²d) Wasser während der Austrocknungszeit

in den Raum verdunsten. Diesem Umstand ist durch eine ausreichend dimensio-

nierte Lüftungsleistung und einem Abstand der Möblierung von > 60 mm zu den

Wänden Rechnung zu tragen.

[Seite 26]

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3.8 Anlagentechnik

3.8.1 Berechnungsansätze Heizsystem

Die Wärmebereitstellung für das gesamte Gebäude erfolgt zu 100 % über einen

Anschluss an das Wärmenetz der Stadtwerke Münster.

Abbildung 7: Primärenergiefaktor Wärmenetz der Stadtwerke Münster

3.8.2 Berechnungsansätze Trinkwasser

Die Warmwassererzeugung erfolgt über elektrisch beheizte Durchflusssysteme

(dezentral).

3.8.3 Berechnungsansätze Lüftungsanlage

Die Aufenthalts- und Funktionsbereiche werden über dezentrale Lüftungsgeräte

mit Wärmerückgewinnung belüftet.

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3.8.4 Berechnungsansätze Kühlung

Eine Kälteerzeugung und Kühlung der Raumluft ist nicht vorgesehen.

3.8.5 Berechnungsansätze Beleuchtung

Die zu berücksichtigende Nutzenergie, die für die Beleuchtung aufgewendet wer-

den muss, enthält nur die Energiemenge, die zur ausreichenden Beleuchtung des

Gebäudes bzw. der Gebäudezone dient. Zusätzliche Aufwendungen, die nicht

unmittelbar mit der Aufgabe der Beleuchtung zusammenhängen, wie z.B. Energie-

aufwendungen für die Regelung, werden im öffentlich rechtlichen Verfahren nicht

berücksichtigt. Angesetzt wurden LED Leuchten in einer indirekten/direkten Be-

leuchtungsart mit manueller Steuerung in den Aufenthaltsräumen und automati-

scher Steuerung in den Nebenräume/Verkehrsflächen.

3.8.6 Strom aus erneuerbaren Energien §23 GEG 2024

Gemäß §23 GEG kann Strom aus erneuerbaren Energien von dem ermittelten 2024

Jahres-Primärenergiebedarf des zu errichtenden Gebäudes nach § 21 Abs. 1 und

2 nach Maßgabe des Absatzes 2 in Abzug gebracht werden, soweit er im unmit-

telbaren räumlichen Zusammenhang zu den Gebäuden erzeugt wird.

Es sind zwei PV-Anlagen mit einem Aufstellwinkel von 15° sowie einer Ost- und West-

ausrichtung geplant. Um die baurechtlichen Mindestanforderungen einzuhalten

ist, zum derzeitigen Planungstand, eine Oberfläche der Module von ≥ 60 m² jeweils

für die Ost- und Westausrichtung erforderlich. Mit einer Oberfläche der Module von

≥ 250 m² je Ausrichtung kann, zum jetzigen Planungsstand, die Effizienzhaus-Stufe

40 erreicht werden. Die aktuelle Planung sieht eine Oberfläche von rd. 334 m² je

Ausrichtung vor, so dass die Planungsziele der Gebäudeleitlinie Münster eingehal-

ten werden können.

Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung und der Berücksichtigung von kon-

kreten Stahl- und Betonmengen kann sich der Bedarf an Strom aus erneuerbaren

Energien ändern/erhöhen um die Planungsziele der LCA zu erreichen.

VarianteOberfläche der Module/ Generatorfläche
Variante GEG 2024≥ 60 m² Ostausrichtung + ≥ 60 m² Westausrichtung
Variante BEG 40 / Gebäudeleitlinie Münster 2020≥ 250 m² Ostausrichtung + ≥ 250 m² Westausrichtung
Geplante Anlage334 m² Ostausrichtung + 334 m² Westausrichtung

[Seite 28]

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3.9 Bauteilübersicht der Gebäudehüllfläche

In der nachfolgenden Tabelle wurden für die LP4 Genehmigungsplanung Bauteile

und Dämmstoffschichten für die baurechtlichen Anforderungen des Gebäu-

deenergiegesetz und eine Effizienzgebäudeplanung BEG 40 sowie der Gebäude-

leitlinie der Stadt Münster dimensioniert.

Im weiteren Planungsfortschritt können sich Änderungen ergeben.

Tabelle 13: Bauteilübersicht

NummerBauteilbezeichnungDämmstärkeU-WertAnforderung
Gebäudeleitlinie
2020 Stadt Münster
dλ BU istU soll
[mm][W/mK][W/m²K][W/m²K]
BE, WEBauteile gegen Erdreich
BE–01Boden gegen Erdreich, UG (Treppenhaus)30 DES 80 DEO 140 PB0,040 0,035 0,040< 0,15< 0,25
BE–02Boden gegen Erdreich, Aufzugsunterfahrt140 PB0,035< 0,24< 0,25
BE-03Boden gegen Erdreich, Erdgeschoss (Windfang)30 DES 80 DEO 140 PB0,040 0,035 0,040< 0,15< 0,25
WE-01Wand gegen Erdreich140 PW0,035< 0,23< 0,25
AW, IWAußenwände, Innenwände
AW-01.1Außenwand Massivbau hinterlüftet; (EG bis 3.OG)200 WAB0,0320,15< 0,15
AW-01.2Außenwand Holzrahmen- bau, hinterlüftet (4.OG)40 WH 200 WH 100 WAB0,035 0,035 0,0350,13< 0,15
AW-01.3Außenwand Holzrahmen- bau, hinterlüftet (Aufstockung, Bestand)40 WH 240 WH 60 WAB0,035 0,035 0,0450,14< 0,15
AW-02Außenwand Massivbau, reduzierte Dämmstärke60 WAB0,0320,39< 0,15*
AW-03Stahlstützen, Aufstockung60 WAB0,0450,41< 0,15*
IW-01.1Innenwand gegen Tiefgarage200 WAB0,0300,14< 0,15
IW-01.2Innenwand gegen unbeheizten Keller200 WAB0,0300,14< 0,15
DEDecken
DE-01.1Decke gegen Tiefgarage30 DES 80 DEO 150 DI0,040 0,035 0,0450,14< 0,15
DE-01.2Decke gegen Unbeheizten Keller30 DES 80 DEO 150 DI0,040 0,035 0,0450,14< 0,15
DADächer
DA-01Flachdach über Neubau120 DAA i.M. 80 DAA0,026 0,0260,12< 0,15

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NummerBauteilbezeichnungDämmstärkeU-WertAnforderung
Gebäudeleitlinie
2020 Stadt Münster
dλ BU istU soll
[mm][W/mK][W/m²K][W/m²K]
DA-02Flachdach über Aufsto- ckung120 DAA i.M. 80 DAA0,026 0,0260,13< 0,15
DA-03Flachdach „Versprung“140 DAA0,0260,18< 0,15*
FEFenster
FE-01Fenster3-fach U ≤ 0,95 W(m²K) W
FE-02PRF3-fach U ≤ 1,10 W(m²K) W
TTüren
T-01Türen beheizter Bereiche gegen AußenluftU ≤ 1,3 W/(m²K) D

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  1. LEBENSZYKLUSANALYSE (LCA-NACHWEIS)

4.1 Grunddaten/ Berechnungsgrundlagen

GebäudeErweiterung Anne-Frank Berufskolleg
Grundlage der BerechnungQualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Stand des Verfahrens01.03.2023
Stand der Rechenwerte-Tabelle27.03.2024
Nettoraumfläche NRF6.761,3 m²
Peakleistungskoeffizient der PV-Anlagen:
PV-Anlage Ost0,215 kW/m²
PV-Anlage West0,215 kW/m²
Klimaregion gemäß DIN V 18599-10Referenzklima Deutschland
Nutzungsdauer50 Jahre

4.2 Ermittlung der Anforderungswerte

Anforderungswerte für QNG PLUS

Anforderungswerte für QNG Premium

[Seite 31]

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4.3 Gebäudeergebnisse nach QNG

4.4 Ergebnisse nach Rechenwerten

Die Einzelwerte der Primärenergieaufwendung sowie der CO Äquivalente einzelner 2

Baustoffe bzw. Bauteilgruppen befinden sich in der Anlage. Besonders CO intensive 2

Komponenten dieses Bauwerks sind, Beton, Bitumenbahnen, Zementestrich und

Edelstahlbleche.

Für die Positionen Stahlmassen, liegen durch die Fachplanung Tragwerk ‚gerundete

Schätzwerte‘ vor:

[Seite 32]

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Betonmengen

Betonmengen werden nach der Zusammenstellung vom 11.06.2025 aus dem Büro

assmann berücksichtigt.

4.5 F-Gase Verordnung

Die Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG

regelt die ergänzende Berücksichtigung des Moduls B1 (Nutzung) für den Fall des

Einsatzes nicht natürlicher Kältemittel. Solange natürliche Kältemittel eingesetzt wer-

den, gilt die F-Gase-Verordnung als eingehalten. Der Nachweis zur Einhaltung der F-

Gase-Verordnung für andere Kältemittel müssen unter der Voraussetzung und Re-

chenvorschriften des Handbuchs Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen, Anhang-Do-

kument 3.3 Sonderberechnungsvorschrift F-Gase, geführt werden. Hierfür ist ggf. eine

Abstimmung mit der Haustechnikplanung notwendig.

[Seite 33]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 33 von 85

4.5 Fortschreibung der LCA-Berechnungen/Abschluss von Leistungsphasen

Die unter Abs. 4 genannten Ergebnisse wurden auf Basis der zum derzeitigen Plan-

stand vorliegenden Erkenntnisse insbesondere über die derzeit in Ansatz gebrachten

Baustoffe und derer CO2-Äquivalenten ermittelt. Hierzu sammelt der Aufsteller die

Werte der verantwortlichen Planer und fügt diese zusammen. Eine verantwortliche

Fortschreibung hat fortlaufend bis Fertigstellung des Gebäudes zu erfolgen. Hierzu

müssen Änderungen die auch andere Fachgebiete betreffen laufend mitgeteilt

werden.

[Seite 34]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 34 von 85

  1. BAULICHER SCHALLSCHUTZ NACH DIN 4109/ KÖRPERSCHALLSCHUTZ

Gemäß Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018 vom 21.07.2018 §15(2) müssen

Neubauten einen ihrer Lage und Nutzung entsprechenden Schallschutz aufwei-

sen. Für die Planung und Bemessung der baulichen Maßnahmen zum Schallschutz

wurde die DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau“ in die „Verwaltungsvor-

schrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB

NRW) in der Ausgabe Januar 2019 aufgenommen.

Der Nachweis der schalltechnischen Eignung kann danach wie folgt geführt wer-

den:

I. Rechnerischer Nachweis [VV TB NRW, Anlage A 5.2/2]

Der schalltechnische Nachweis kann nach DIN 4109-2:2018-01 in Verbindung

mit

DIN 4109-31:2016-07 Bauteilkatalog (Rahmendokument),

DIN 4109-32:2016-07 Bauteilkatalog (Massivbau),

DIN 4109-33:2016-07 Bauteilkatalog (Holz-, Leicht- und Trockenbau),

DIN 4109-34:2016-07 Bauteilkatalog (Vorsatzkonstr. vor massiven Bauteilen),

DIN 4109-35:2016-07 Bauteilkatalog (Fenster, Türen, Vorhangfassaden),

DIN 4109-36:2016-07 Bauteilkatalog (Gebäudetechnische Anlagen)

geführt werden.

DIN 4109:1989-11 Beiblatt 1

Anmerkung:

Nach VV TB NRW, Anlage A 5.2/2 kann für den schalltechnischen Nachweis, für Bau- teile im Massivbau, das Beiblatt 1 zur DIN 4109:1989-11 herangezogen werden.

II. Rechnerischer Nachweis mit Eignungsprüfungen [DIN 4109-2:2018-01, Abs. 5.1]

Bei Konstruktionen, für die keine Kennwerte nach DIN 4109-32 bis DIN 4109-36

zur Verfügung stehen, sind die benötigten Angaben durch bauakustische Prü-

fung aufgrund von Messungen nachzuweisen. Hierbei sind die Vorgaben aus

DIN 4109-4 zu berücksichtigen.

Die Kennwerte werden ohne Zu- oder Abschläge für die Berechnungen ange-

wendet.

[Seite 35]

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III. Güteprüfung im ausgeführten Bau [DIN 4109-2:2018-01, Abs. 5.1]

Sofern eine Konstruktion wegen bestimmter eingeschränkter oder zusätzlicher

Merkmale schalltechnisch anders beurteilt werden kann als im Bauteilkatalog

DIN 4109-32 bis DIN 4109-36 angegeben, dürfen deren Daten ebenfalls einem

Prüfbericht entnommen werden, der den DIN 4109-4 genannten Kriterien ge-

nügt.

5.1 Grundlagen

5.1.1 Schalltechnische Planung

In diesem rechnerischen Nachweis des baulichen Schallschutzes werden auf der

Grundlage von einschlägigen Normen, Richtlinien und Empfehlungen Ausfüh-

rungsvorschläge erarbeitet, die bei der Errichtung des Gebäudes zu berücksichti-

gen sind. Basis der Ausarbeitung ist der Planstand:

Architekturbüro Heupel Genehmigung LP4 05.6.2025

Darauf aufbauend erfolgt die Zusammenstellung der danach erarbeiteten Maß-

nahmen und Lösungsvorschläge.

Im Laufe der weiteren Planung und Bauausführung auftretende Fragestellungen

sind mit den schallschutztechnischen Erfordernissen aus dieser Ausarbeitung sinn-

gemäß abzustimmen.

Sollte von gemeinsam festgelegten Lösungen abgewichen werden, muss eine

entsprechende Abstimmung auf schalltechnische Belange erfolgen.

Technische Angaben und Vorschläge, die wir im Rahmen dieses Nachweises

ausarbeiten, müssen, sofern diese noch andere Fachgebiete berühren, von be-

treffenden Fachingenieuren überprüft und in Hinsicht auf das jeweils eigene

Fachgebiet freigegeben werden.

Darüber hinaus ist aus schalltechnischer Sicht eine Überwachung folgender Aus-

führungsarbeiten erforderlich:

  • Schwimmende Estriche;
  • Decken und Dachausbildung;
  • Montage der Leichtbauwände
  • Anschlüsse an Fassaden;
  • Haustechnische Anlagen;
  • Zwischenwände und deren Anschlüsse an Begrenzungsbauteile bzw. deren Durchdringungen.

[Seite 36]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 36 von 85

5.1.2 Bauakustisches Anforderungsniveau

Es werden die im baurechtlichen Genehmigungsverfahren notwendigen Nach-

weise des baulichen Schallschutzes geführt.

Die Mindestanforderungen an den Schallschutz sind in der DIN 4109 festgelegt.

Die geplanten Unterrichtsräume sind schalltechnisch mindestens nach den Anfor-

derungen der DIN 4109-1:2018-01, Tab. 6, Anforderungen an die Schalldämmung

in Schulen und vergleichbaren Einrichtungen zu bemessen.

5.1.2.1 Baurechtlich erforderlicher Mindestschallschutz nach DIN 4109-1

In der DIN 4109-1 ‚Schallschutz im Hochbau‘ sind baurechtliche Anforderungen

an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, dass der wahrgenommene Schall

auf einem Pegel gehalten wird, der nicht gesundheitsgefährdend ist und bei

dem eine zufriedenstellende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen si-

chergestellt sind.

Hinweis: Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht wahrgenommen werden.

Schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109-1 sind bei dem Bauvorhaben die

Unterrichts- und Besprechungsräume.

Von den Betrachtungen zum Schallschutz sind solche Räume und Raumbereiche

ausgenommen, „in denen infolge ihrer Nutzung nahezu ständig Geräusche mit

L von ≥ 40 dB vorhanden sind“. AF,95

5.1.2.2 Unterrichtsräume

Für die trennenden Bauteile in Schulen und vergleichbaren Einrichtungen sind

nach der DIN 4109-1:2018-01 folgende Anforderungen einzuhalten:

Tabelle 14: Mindestanforderungen für Schulen und vergleichbaren Einrichtungen nach DIN 4109-1:2018-01

Bauteileerf. R’ werf. L’ n,w
[dB][dB]
Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen, sowie diesen Räumen und Fluren≥ 55≤ 53
Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und „lauten“ Räumen z.B. Speiseräumen, Spielräumen, Technikzentrale≥ 55≤ 46
Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Musikräumen Mindestanforderung nach DIN 4109-1:2018-01 nach DIN 18041:2016-03≥ 55 ≥ 60≤ 46 -

[Seite 37]

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Bauteileerf. R’ werf. L’ n,w
[dB][dB]
Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und z.B. Sporthalle, Werkräumen≥ 60≤ 46
Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander und zu Fluren≥ 47-
Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Treppenhäusern≥ 52-
Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und „lauten Räumen“ z.B. Speiseräumen, Spielräumen, Technikzentralen≥ 55-
Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Musikräumen Mindestanforderung nach DIN 4109-1:2018-01 nach DIN 18041:2016-03≥ 55 ≥ 60- -
Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und z. B. Sporthallen, Werkräume≥ 60-
Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen zu Fluren≥ 32-
Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander≥ 37-
Türen von Musikräumen und Fluren gem. weiterer Ab- stimmung und Nutzeranforderungen> 37 dB …

Das bewertete Schalldämm-Maß R‘ beschreibt die Luftschalldämmung eines w

Bauteils zwischen zwei Räumen. Mit steigender Qualität der Luftschalldämmung

nimmt dieser Wert zu.

Der bewertete Norm-Trittschallpegel L’ beschreibt einen Schallpegel, der im n,w

Empfangsraum entsteht, wenn ein zu untersuchendes Bauteil durch das Norm-

hammerwerk angeregt wird. Je höher die Qualität der Trittschalldämmung zwi-

schen zwei Räumen ist, desto kleiner ist der bewertete Norm-Trittschallpegel.

5.1.2.3 Arbeitsräume

An trennende Bauteile zwischen Technikräumen; Lagern und zu Nebenräumen

werden keine schalltechnischen Anforderungen gestellt. Arbeitsräume werden

nicht als Aufenthaltsräume eingestuft.

Betriebsräume/ Haustechnik:

Zwischen „besonders lauten Räumen“ wie z.B. Technikzentralen, Serverräumen

und schutzbedürftigen Räumen (Klassenräumen, Gruppenräumen, Büro-, Bespre-

chungsräume, etc.) werden Anforderungen entsprechend dem im lauten Raum

vorhandenen Innenschallpegel gestellt.

Schalldruckpegel im ‘lauten’ Raum L ≤ 80 dB(A) AF

[Seite 38]

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  • Decken, Wände erf. R’  57 dB w

  • Fußböden erf L’  43 dB n,w

  • Türen zu diesen Räumen erf. R  37 dB w

Für die Dimensionierung der weiteren Maßnahmen im Einzelnen sind die TGA-

Räume, hinsichtlich ihrer zu erwartenden Innenpegel, zu spezifizieren (z.B. Schall-

dämpfer etc.).

Haustechnische Anlagen sind körperschallentkoppelt aufzustellen.

5.1.3 Anforderung an den maximal zulässigen Schalldruckpegel erzeugt von gebäude-

technischen Anlagen

Tabelle 46: Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel nach DIN 4109-1:2018-01

GeräuschquelleL AF,max
Sanitärtechnik/ Wasserinstallation (Nichtwohnen)≤ 35 dB(A)
Sonstige hausinterne, fest installierte technische Schallquellen der technischen Gebäudeausrüstung (Nichtwohnen)≤ 35 dB(A)

[Seite 39]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 39 von 85

5.2 Sanitär-Installationen

Es ist in den schutzbedürftigen Räumen max. zulässiger Schalldruckpegel von Ge-

räuschen der Wasserinstallationen von L  35 dB(A) AF,max,n

erforderlich.

Empfohlen werden körperschallentkoppelte Vorwandinstallationen. Werden Sani-

tärinstallationen direkt an Massivwände montiert, müssen diese eine flächenbe-

zogene Masse von 𝑚′ ≥ 220 kg/m² [DIN 4109-36:2016-07, Abs. 6.4.4.2.2] (z. B. 11,5

cm; ρ ≥ 2.000 kg/ m³) aufweisen, um die Mindestanforderungen nach DIN 4109-1

rechnerisch einzuhalten.

Einzelne kurzzeitige Spitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte (Öff-

nen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. a.) entstehen, sind nicht zu berück-

sichtigen.

An Wohnungstrennwänden sollten nach Möglichkeit keine Sanitär-Installationen

montiert werden. Ansonsten gelten für Sanitär-Installationen die im Folgenden

aufgeführten Ausführungshinweise.

a) Installationswände

Die Wände, an oder in denen Armaturen oder Wasserinstallationen (einschließ-

lich Abwasserleitungen) befestigt werden, müssen zur Einhaltung der oben ge-

nannten Anforderungen in folgender Form ausgeführt werden, sofern ein bauli-

cher Bezug zu einem benachbarten schutzbedürftigen Raum besteht.

I) Einschalig massive Wände Mit einer flächenbezogene Masse von durchgehend mindestens 220 kg/ m2. Sollten Wände mit geringerer flächenbezogener Masse verwendet werden, so muss durch eine Eignungsprüfung nachgewiesen werden, dass sich die Wandsysteme - bezogen auf die Übertragung von Installationsgeräuschen - nicht ungünstiger verhalten.

II) Gipskartonständerwände Installationen werden körperschallentkoppelt in Montagewände aus Gips- kartonplatten nach DIN 18 183 befestigt. Systeme mit Eignungsprüfung.

III) Vorwandinstallation (empfohlene Ausführung) Zur akustischen Entkopplung des Installationssystems aus Systemelementen, z.B. Firma KNAUF, Firma RIGIPS. Systeme mit Eignungsprüfung.

b) Armaturen

Es sind Armaturen der Armaturengruppe I mit Armaturengeräuschpegel von

𝐿 ≤ 15 𝑑𝐵(𝐴) vorzusehen und durch ein Prüfzeugnis nachzuweisen. 𝑎𝑝

[Seite 40]

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c) Allg. Ausführungshinweise

Sämtliche Leitungen (Frisch- und Warmwasserleitungen, Abflussleitungen) dürfen

keine starren Verbindungen mit dem Baukörper aufweisen. Aus diesem Grund

sind Rohrschellen mit körperschalldämmender Einlage zu verwenden. Geeignete

Schellen sind im Handel (z.B. Fa. MÜPRO oder Fa. MEFA) erhältlich.

Am Leitungsaustritt an der Wandoberfläche hinter der Zapfstelle darf kein starrer

Kontakt mit dem Baukörper entstehen. Deshalb sind körperschallgedämmte Hal-

terungen erforderlich (z.B. Elemente der Fa. SIKLA, Unterputzdose mit schalldäm-

mender Einlage der Fa. MISSEL, schallgedämmte Zapfstellenanschlüsse der

Fa. VIEGA oder gleichwertig).

Körperschallübertragung durch Mörtelbrücken sowie andere starre Verbindun-

gen sind ebenfalls zu vermeiden. Wo die Gefahr solcher starrer Verbindungen

besteht, sind die Rohre mit mindestens 5 - 10 mm Schaumstoff-Streifen (z. B.

Fa. ARMSTRONG, Produkt Armaflex; Fa. MISSEL, Produkt Misselon oglw) zu um-

manteln.

d) Allg. Betriebshinweise

Der Ruhedruck darf nicht mehr als 5 bar betragen.

Durchgangsarmaturen (z.B. Absperrventile, Eckabsperrventile etc.) müssen im Be-

trieb immer voll geöffnet sein.

Beim Betrieb der Armaturen darf der für ihre Eingruppierung zugrunde gelegte

Durchfluss (Durchflussklasse) nicht überschritten werden.

5.3 Haustechnische Anlagen

(1) Grundlagen

Richtlinie VDI 2081 - Geräuscherzeugung und Lärmminderung in raumlufttechnischen Anlagen

Richtlinie VDI 2571 - Schallabstrahlung von Industriebauten -

DIN 8989:2019-08 - Schallschutz in Gebäuden - Aufzüge

Richtlinie VDI 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen - Entwurf September 1983

DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau

[Seite 41]

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(2) Rauminnenpegel

Sämtliche durch die technischen Anlagen des Gebäudes, durch Luftschall-

und Körperschall-Übertragungen verursachten Geräusche (wie z. B. Ventilato-

rengeräusche, Motorengeräusche, Pumpengeräusche, Strömungsgeräusche

in Kanälen, Regelvorrichtungen, Ein- und Auslässen usw.) dürfen in den ver-

schiedenen Räumen folgende kennzeichnende maximale A-bewertete

Schalldruckpegel 𝐿 nicht überschreiten (einzeltonfrei, gemäß Definition 𝐴𝐹,𝑚𝑎𝑥,𝑛

Richtlinie VDI 2081):

  • Unterrichts- und Arbeitsräume/Aufenthaltsräumen:  35 dB(A)

  • Technik: < 80 dB(A)

(3) Geräuschimmissionsschutz

Vorgaben zum Geräuschimmissionsschutz der haustechnischen Anlagen in Be-

zug zu benachbarten fremden Nutzungseinheiten nach der TA-Lärm sind nicht

Bestandteil dieser Ausarbeitung.

(4) Ausführungshinweise für haustechnische Anlagen

Zur Einhaltung der Anforderungen an den Körperschallschutz werden die kör-

perschallführenden Anlagen und Anlagenteile schwingungsgedämpft aufge-

stellt. Hierzu zählen Kältemaschinen, Kondensatoren und Lüftungsgeräte.

Dazu ist eine elastische Lagerung erforderlich, die gewährleitet, dass die verti-

kale Eigenfrequenz des Gesamt-Systems unter 8 Hz liegt; die körperschallge-

dämmte Befestigung der Rohrleitungen ist auf diese Eigenfrequenz abzustim-

men. Dazu ist der Einbau entsprechend dimensionierter hintereinander geschal-

teter Gummikompensatoren oder von elastisch gelagerten Anlagenfundamen-

ten erforderlich.

Für alle übrigen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind grundsätz-

lich nur körperschallgedämmte Befestigungselemente von Kanälen und Rohr-

leitungen zulässig.

Es kann weiterhin erforderlich werden, für die Luftkanäle oder Rohrleitungen

schalldämmende Ummantelungen vorzusehen. Die Dimensionierung dieser

Maßnahmen ist im Einzelfall in der Detailplanung noch festzulegen.

Die Wand- und Deckendurchbrüche für Kanal- und Rohrleitungsdurchführun-

gen müssen schalldämmend ausgeführt werden und dürfen das Schalldämm-

Maß der Bauteile nicht beeinflussen.

[Seite 42]

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(6) Lüftungsanlagen

Einbau von Absorptions-Schalldämpfern in Lüftungskanäle, die die Schallaus-

breitung so stark dämpfen, dass die von Öffnungen und Kanalwandungen ab-

gestrahlten Geräusche auf die zulässigen Schallpegel gesenkt werden.

Wenn die Schalldämpfer nicht unmittelbar am Ausgang der Kanäle aus der

Zentrale angeordnet werden, müssen die Kanalstrecken zum Schutz gegen die

Einleitung von Geräuschen aus der Zentrale zwischen Wand- bzw. Decken-

durchbrüchen und Schalldämpfern (einschließlich) eine schalldämmende Um-

mantelung erhalten.

Herstellung, z.B. durch

40 mm Mineralwolleplatten darauf 15 mm Gipshartmantel oder alternativ 40 mm Mineralwolleplatten darauf Faserzementplatten oder Gipskartonplatten oder alternativ

40 mm Mineralwolleplatten darauf 1 mm Stahlblech

Die Ummantelung ist jeweils als freitragende schalldämmende Außenschale mit

dichten Stoßfugen ohne starre Verbindung mit dem Luftkanal auszubilden.

Wenn die Schalldämpfer außerhalb der Zentrale liegen, gilt die Forderung auch

für Kanalstrecken zwischen Kanaldurchführung durch die Wände der Zentrale

und Schalldämpfer.

5.3.1 Anforderungen/Empfehlungen nach DIN 4109

Der zulässige kennzeichnende Schalldruckpegel in den schutzbedürftigen Unter-

richtsräumen aus haustechnischen Anlagen, beträgt nach den Mindestanforde-

rungen aus DIN 4109-1 𝐿 ≤ 35 𝑑𝐵(𝐴). 𝐴𝐹,𝑚𝑎𝑥

Dieser ist im Rahmen der haustechnischen Planung durch anlagentechnische

Maßnahmen zu realisieren, die den Schallschutz zu den benachbarten Aufent-

haltsräumen gewährleisten und in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen.

[Seite 43]

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5.4 Aufzugsanlagen

Das Einhalten eines maximalen Schalldruckpegels aus der Aufzugsanlagen von

𝐿 ≤ 35 𝑑𝐵(𝐴) gelingt durch die Kombination von Bau- und Haustechnik. 𝐴𝐹,𝑚𝑎𝑥,𝑛

Bei der Installation der Aufzugsanlage sind die Schallschutz-Anforderungen nach

DIN 8989:2019-08 bzw. VDI 2566 Blatt 1 und 2 zu beachten. Insbesondere ist auf

folgende Punkte hinzuweisen:

  • Aufzugsmaschinen oder deren Fundamente sind ausschließlich mit elastischer

Lagerung der Art EL3 auszuführen. Die Eigenfrequenz des so entstandenen

Schwingungssystems sollte zwischen 8 und 15 Hz liegen.

  • Sämtliche Neben- und Steueranlagen sind über Gummipuffer zu befestigen.

  • Der Aufzughersteller muss die Gewähr dafür übernehmen, dass sämtliche Teile

der Aufzugsanlage, also nicht nur die Maschine mit Nebenanlagen, sondern

auch Schachteinbauten, Türen, Schließeinrichtungen usw. als lärmarme Kon-

struktionen nach dem heutigen Stand der Technik gebaut sind.

  • Die Einhaltung der Empfehlung für den erhöhten Schallschutz ist mit der aus-

führenden Fachfirma vertraglich zu vereinbaren.

Hinweis: Die VDI 2566 wurde inzwischen durch die DIN 8989:2019-09 ersetzt. Im baurechtlichen Nachweisverfahren ist grundsätzlich gemäß DIN 4109-36:2016-07 die VDI 2566 anzu- wenden und zu beachten. Die Anforderungen nach DIN 4109 (L ) können eben- AF,max,n falls mit den oben beschriebenen Maßnahmen erreicht werden.

Abbildung 8: Grundrissausschnitt OG

[Seite 44]

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Es ist ein Aufzug geplant, der das Kellergeschoss mit den darüberliegenden Ge-

schossen verbindet und an einen Aufenthaltsraum im OG grenzt. Damit die bau-

rechtlich einzuhaltenden Mindestanforderungen nach DIN 4109-1 von 𝐿 ≤ 𝐴𝐹,𝑚𝑎𝑥,𝑛

35 𝑑𝐵(𝐴) eingehalten werden, sollten nach DIN 8989 der Aufzugsschacht und alle

unmittelbar mit dieser verbundenen Wand- und Deckenkonstruktionen schutzbe-

dürftiger Räume folgende flächenbezogene Masse aufweisen: 𝒎′ ≥ 𝟔𝟕𝟎 𝒌𝒈/𝒎² 𝑨𝒖𝒇𝒛𝒖𝒈𝒔𝒔𝒄𝒉𝒂𝒄𝒉𝒕

Für den Aufzugsschacht ist folgende Ausführung geplant:

Aufzugsschacht:

300 mm Stahlbeton, 𝜌 = 2.400 𝑘𝑔/𝑚³ , verputzt

Die Anforderung an den Aufzugschacht nach DIN 8989 wird damit erreicht.

5.5 Bauteilnachweise

Im Folgenden werden zunächst allgemeine Ausführungshinweise und dann die

Bauteile in den entsprechenden Raumsituationen dargestellt und beschrieben.

Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet, so dass der rechnerische Nach-

weis nach DIN 4109 Bbl. 1 Abschnitt 2 erstellt werden kann.

5.5.1 Allgemeine Ausführungsweise

5.5.1.1 Schwimmender Estrich

Tragender Untergrund: Trocken und eben, keine punktförmigen Erhebungen, Rohrleitungen festlegen. Für die Aufnahme der Dämmschicht ebenen Untergrund herstellen, z.B. Schüttun- gen.

Dämmschicht: Bauaufsichtlich zugelassene Produkte nach DIN 18164-2 oder DIN 18165-2. Wird das Trittschall-Verbesserungsmaß im Prüfstand angegeben, dann muss vom Prüf- wert ein Vorhaltemaß von 2 dB abgezogen werden. Bei mehrlagiger Ausführung: max. 2 Lagen Trittschalldämmung. Dämmschichten werden dicht gestoßen und Stöße versetzt angeordnet. Einsenkung < 10 mm, Heizestrich < 5 mm.

Trennlage: PE-Folie, d  0,1 mm; Heizestriche, d  0,2 mm, Gussasphalt: Papier. Darf im Bauablauf nicht beschädigt werden. Stöße 80 mm überlappen, bei Fließestrichen verkleben oder verschweißen. Trennlage wird bis Oberkante Randstreifen hochgeführt.

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Estriche: Nenndicken bei normalen Belastungen bis 1,5 kN/m2 aus DIN 18560, Teil 2, min- destens 30 mm je nach Estrichart, bei Stein- oder keramischen Bodenbelägen d  45 mm. Hydrationszeit nach Herstellerangaben beachten.

Randfuge: Aufgehende Wände müssen, falls geplant, vorher verputzt sein. Die Randfuge muss an Türzargen, Rohrleitungen, aufgehenden Wänden etc. eine Breite von 8 mm aufweisen und gegen Lageveränderung gesichert werden. Der Randdammstreifen darf erst nach Fertigstellung des Oberbodens abge- schnitten werden.

5.5.1.2 Massivwände

Massive Mauerwerkswände mit schalltechnischen Anforderungen müssen akus-

tisch dicht ausgeführt und an den Umschließungsbauteilen angeschlossen wer-

den. Zur dichten Ausführung genügt i. d. R. eine einseitige Putzschicht. Sämtliche

Massivwände stehen auf der Rohdecke und werden massiv an die flankierenden

Bauteile angeschlossen.

5.5.1.3 Entdröhnung waagerechter Flächen

Zur Vermeidung von Trommelgeräuschen durch Regen sind sämtliche waage-

rechte und flachgeneigte Flächen wie Fensterbänke und Attika-Abdeckungen

mit einem Entdröhnbelag unterseitig zu beschichten oder zu bekleben, z.B. TERO-

SON der Fa. HENKEL, Enkolith der Fa. Enke oder gleichwertig.

5.5.1.4 Bautoleranzen

Der vorliegende rechnerische Nachweis des Schallschutzes berücksichtigt grund-

sätzlich akustisch dichte Anschlussausbildungen in der Qualität des trennenden

Bauteils. In der Ausführung sind die bautechnisch üblichen Toleranzen derart zu

berücksichtigen, dass dadurch die geforderte schalltechnische Qualität nicht

verschlechtert wird.

[Seite 46]

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5.5.2 Decken- und Fußbodenkonstruktionen

In der Tabelle sind die Stärken der massiven Geschossdecken und der Boden-

platten gegen Erdreich aufgeführt.

Tabelle 17: Stärken der massiven Rohdecken und Bodenplatte gegen Erdreich

Nr.Decken/BodenplatteDicke
D-01Bodenplatte gegen Erdreich UG500 mm Stahlbeton
D-02Geschossdecke EG gegen UG250 mm Stahlbeton
D-03Geschossdecken EG/OG und Ogs250 mm Stahlbeton
D-04Dachdecke Leichtbau
Treppen Podeste200 mm Stahlbeton
Treppenläufe200 mm Stahlbeton

5.5.2.1 D-01 Bodenplatte gegen Erdreich - KG

Im UG befinden sich Nebenräume, Tiefgarage und Technikräume. Eine schall-

technische Anforderung an den Trittschallschutz wird für diese Räume nicht for-

muliert. Geräusch erzeugende Anlagen sind körperschallentkoppelt aufzustellen.

5.5.2.2 D-02 Geschossdecke EG gegen UG

Trittschallschutz zu schutzbedürftigen Räumen

Baurechtlicher Mindestschallschutz Unterrichtsräume (horizontal):

DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 1, Spalte 4 erf.L′ ≤ 53 dB n,w

Aufbau von oben nach unten

Dicke [mm]Schicht
-Bodenbelag gemäß Architekt
Härteklasse F4 F5 ≥ 65Schwimmender Zementestrich nach DIN 18560-2, je nach Härteklasse, Flächenlast gemäß Nutzlastkonzept Tragwerksplaner Zementestrich
-Trennlage, PE-Folie mit s ≥ 20m d
30-2Trittschalldämmung z.B. EPS 040 DES sm (max. zulässige Verkehrslast 5,0 kN/m²), dyn. Steifigkeit  20 MN/m3; λ ≤ 0,040 W/mK
≥ 80Wärmedämmung gemäß Wärmeschutznachweis λ ≤ 0,035 W/mK
250Stahlbeton-Geschossdecke (𝐦′ =𝟔𝟎𝟎 𝐤𝐠/𝐦²)
150Wärmedämmung gem. Wärmeschutznachweis

Trittschallübertragung (horizontal):

L = 66,7 dB DIN 4109-32:2016-07 n,eq,0,w − ∆𝐿 = 29,8 dB DIN 4109-34:2016-07 𝑤 − 𝐾 = 5 dB DIN 4109-2:2018-01 𝑇 𝐿′ = 31,9 dB 𝑤 𝐿′ + 3 dB = 34,9 dB ≤ 53 dB 𝑤

[Seite 47]

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Anforderung an baurechtlichen Mindestschallschutz nach DIN 4109-1:2018 eingehalten

Trittschallschutz zu schutzbedürftigen Räumen

Baurechtlicher Mindestschallschutz Unterrichtsräume (vertikal nach oben):

DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 2, Spalte 4 erf.L′ ≤ 53 dB n,w

Aufbau von oben nach unten

Dicke [mm]Schicht
-Bodenbelag gemäß Architekt
Härteklasse F4 F5 ≥ 65Schwimmender Zementestrich nach DIN 18560-2, je nach Härteklasse, Flächenlast gemäß Nutzlastkonzept Tragwerksplaner Zementestrich
-Trennlage, PE-Folie mit s ≥ 20m d
30-2Trittschalldämmung z.B. EPS 040 DES sm (max. zulässige Verkehrslast 5,0 kN/m²), dyn. Steifigkeit  20 MN/m3; λ ≤ 0,040 W/mK
≥ 80Wärmedämmung gemäß Wärmeschutznachweis λ ≤ 0,035 W/mK
250Stahlbeton-Geschossdecke (𝐦′ =𝟔𝟎𝟎 𝐤𝐠/𝐦²)
150Wärmedämmung gem. Wärmeschutznachweis

Trittschallübertragung (vertikal nach oben):

L = 66,7 dB DIN 4109-32:2016-07 n,eq,0,w − ∆𝐿 = 29,8 dB DIN 4109-34:2016-07 𝑤 − 𝐾 = 10 dB DIN 4109-2:2018-01 𝑇 𝐿′ = 26,9 dB 𝑤 𝐿′ + 3 dB = 31,9 dB ≤ 53 dB 𝑤

Anforderung an baurechtlichen Mindestschallschutz nach DIN 4109-1:2018 eingehalten

5.5.2.3 D-03 Geschossdecke Regelausführung und unter Musikräumen

Trittschallschutz zu schutzbedürftigen Räumen

Baurechtlicher Mindestschallschutz Unterrichtsräume (vertikal):

DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 1, Spalte 4 erf.L′ ≤ 53 dB n,w

DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 2, Spalte 4 erf.L′ ≤ 46 dB n,w

Aufbau von oben nach unten

Dicke [mm]Schicht
-Bodenbelag gemäß Architekt
Härteklasse F4 F5 ≥ 65Schwimmender Zementestrich nach DIN 18560-2, je nach Härteklasse, Flächenlast gemäß Nutzlastkonzept Tragwerksplaner Zementestrich

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-Trennlage, PE-Folie mit s ≥ 20m d
30-2Trittschalldämmung z.B. EPS 040 DES sm (max. zulässige Verkehrslast 5,0 kN/m²), dyn. Steifigkeit  20 MN/m3; λ ≤ 0,040 W/mK
Für die tieffrequente Abstimmung des schwimmendem Estrichs unter den Musik- und Tanzräumen wird dort eine Trittschalldämmung mit einer dynamischen Steifigkeit von s‘ ≤ 10 MN/m3 empfohlen.
20Ausgleichsdämmung EPS
250Stahlbeton-Geschossdecke (𝐦′ =𝟔𝟎𝟎 𝐤𝐠/𝐦²)
180Geschlossene, abgehängte Decke aus Holzwolleplatten mit Mineral- faserauflage

Trittschallübertragung (vertikal nach unten):

L = 66,7 dB DIN 4109-32:2016-07 n,eq,0,w − ∆𝐿 = 29,8 dB DIN 4109-34:2016-07 𝑤

  • 𝐾 = -2,2 dB DIN 4109-2:2018-01 (mit Unterdecken) 𝐿′ = 34,7 dB 𝑤 𝐿′ + 3 dB = 37,7 dB ≤ 46 dB, 53 dB 𝑤

Anforderung an baurechtlichen Mindestschallschutz nach DIN 4109-1:2018 eingehalten

Luftschalldämmung zwischen den Geschossen

Baurechtlicher Mindestschallschutz Unterrichtsräume (vertikal):

DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 2, Spalte 3 erf.R′ ≥ 55 dB w DIN 4109-1:2018, Tab. 6, Zeile 3, Spalte 3 erf.R′ ≥ 60 dB w

Positionsnummer1
BauteilTrenndecke
Lage4.OG/3.OG
RaumsituationMusik/Tanz zu Klassenraum
Pos.Bezeichnung
Nr.
TrenndeckeTrennfläche: rd. 67,4 m2 Direktschalldämmung Rs,w = 69,4 dB
Flanke 1 Außenwand24cm Stahlbeton ( = 2.400 kg/m3) Innenseitig verputzt mit 10mm Gipsputz Außenseitig mit Vormauerschale Stoßstelle: T-Stoss
Flanke 2 InnenwandLeichtbaukonstruktion als Montagewand mit 2-Lagen Gipskartonplatten Stoßstelle: X-Stoß Getrennte Montage oben und unten durch Geschossdecke getrennt
Flanke 3 InnenwandLeichtbaukonstruktion als Montagewand mit 2-Lagen Gipskartonplatten Stoßstelle: X-Stoß Getrennte Montage oben und unten durch Geschossdecke getrennt
Flanke 4 InnenwandLeichtbaukonstruktion als Montagewand mit 2-Lagen Gipskartonplatten Stoßstelle: X-Stoß Getrennte Montage oben und unten durch Geschossdecke getrennt

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Flankenbauteile

Flankierende ParameterF1F2F3F4
Gemeinsame Kantenlänge10,6 m6,7 m10,6 m6,7 m
Rw oder Dn,f,w Raum 1 / Raum 255,3 / 55,3 dB53,0 / 53,0 dB59,6 / 59,6 dB60,7 / 60,7 dB
Masse Raum 1 / Raum 2576 kg/m²321 / 321 kg/m²444 / 444 kg/m²480 / 480 kg/m²
FlankenanbindungT- StoßX- StoßX- StoßX- Stoß
EntkoppeltStoß nicht ent- koppeltDurch Decke getrenntDurch Decke getrenntDurch Decke getrennt
∆ RFf,w75,6 dB84,1 dB85 dB841 dB
∆ RFd,w86,5 dB0,0 dB0,0 dB0,0 dB
∆ RDf,w92,5 dB0,0 dB0,0 dB0,0 dB

Gesamtergebnis

Mindestschallschutz nach DIN 4109VorhandenZulässigAnforderungen
Luftschall R’ w ≥ erf. R’ w61 dB60 dBAnforderungen erfüllt!
Trittschall L’ n,w ≤ erf. L’ n,w37,7 dB46 dBAnforderung erfüllt

5.5.2.4 D-04 Dachdecke über 4.OG

Dachaufbau als Holzleichtdach in Warmdachausführung mit Aufdach-Gefälle-

dämmung. Zur Vermeidung von horizontaler Schallübertragung wird das flankie-

rende Bauteil der Dachdecke im Bereich der Trennwand zwischen den Unterrichts-

einheiten konstruktiv getrennt.

Abbildung 9: Trennwand im Bereich der Dachdecke

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5.5.2.5 Treppen – hier nur Empfehlung

In Schulen und vergleichbaren Einrichtungen werden nach der DIN 4109-1:2018-

01 keine Anforderungen an den Trittschallschutz von Treppenläufen und Treppen-

podesten gestellt.

a) Hauptpodeste (wie Geschossdecken)

Empfehlung: DIN 4109-1:2018, Tab. 2, Zeile 12, Spalte 4 erf.L′ ≤ 53 dB n,w

Ausführung mit schw. Estrich auf Dämmschicht; möglich auch als körperschallent- koppelte Auflagerung , verglichbar der Treppenläufe

Aufbau von oben nach unten

Dicke [mm]Schicht
-Oberboden
-Schwimmender Zementestrich nach Festlegung der Nutzlast
-Trennlage z. B. PE-Folie
30-2Trittschalldämmung z.B. EPS 040 DES sm (max. zulässige Verkehrslast 5,0 kN/m²), dyn. Steifigkeit  20 MN/m3
-ggf./ optional Ausgleichschicht
250Stahlbeton-Geschossdecke (m′ =600 kg/m²)

b) Zwischenpodeste

Baurechtlicher Mindestschallschutz: DIN 4109-1:2018, Tab. 2, Zeile 12, Spalte 4 erf.L′ ≤ 53 dB n,w

Aufbau von oben nach unten

Dicke [mm]Schicht
-Oberboden
-Schwimmender Zementestrich nach Festlegung der Nutzlast
-Trennlage z. B. PE-Folie
30-2Trittschalldämmung z.B. EPS 040 DES sm (max. zulässige Verkehrslast 5,0 kN/m²), dyn. Steifigkeit  20 MN/m3
≥ 180Stahlbeton Podest (m′ =480 kg/m²)

c) Treppenläufe

Ausführung:

Stahlbeton-Treppenlauf d  180 mm abgesetzt von Treppenraumwänden und auf

Tronsolen (z.B. Typ T) aufgelagert. L’  44 dB n,w,R

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Abbildung 10: Tonsole aus Produktunterlagen Fa. Schöck Bauteile GmbH

Anmerkung: Für Trittschalldämmelemente wie z.B.: Schöck- Tronsolen gibt es zurzeit noch kein genorm- tes Prüfverfahren, sodass ein rechnerischer Nachweis im Sinne der DIN 4109 nicht möglich ist. Das von Schöck (z.B.: Typ ZF L* = 26 dB) angegebene Trittschall-Verbesserungsmaß W wurde im Prüfstand in Anlehnung an die DIN 4109 und DIN 52210 ermittelt.

5.5.3 Wandkonstruktionen

Beispielhafte Einteilung der schalltechnischen Anforderungen in den Unterrichts-

geschossen:

z.B.: 2.OG

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4.OG

Tabelle 15: Wandkonstruktionen

WändeAusführungsbeispiele2
Trennwände zwischen Unter- richtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander und zu FlurenMontagewand aus Gipskartonplatten d = 150mm; Z.B. Typ W112 Knauf oder gleichwertig mit einem bewerte- ten Schalldämm-Maß nach Prüfzeugnis von R ≥ 57 W,R dB
Wände zwischen Unterrichts- räumen oder ähnlichen Räu- men und Treppenhäusern≥ 250 mm Stahlbeton-Massivwand ρ ≥ 2.400 kg/m² m‘ ≥ 600 kg/m2
Wände zwischen Musik- und Tanzräumen und ähnlichen Räumen, Unterrichtsräumen oder Fluren, sowie FlankenbauteileMassive Bauweise mit biegeweicher Vorsatzschale oder Montagewand als Doppelständerkonstruktion mit dop- pelter Beplankung; d ≥ 200 mm, z.B. Typ W115 oder gleichwertig mit einem bewerteten Schalldämm-Maß nach Prüfzeugnis von R ≥ 69 dB W,R

Hinweis: Fensterelemente in Innenwänden mit Schallschutzanforderungen, sofern vorgese- hen, dürfen das bewertete Schalldämm-Maß der Massivwand nicht verschlech- tern.

2 Bei flankierenden Bauteilen mit einer flächenbezogenen Masse von m’ L,mittel ≥ 300 kg/m²

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5.5.3.1 Trennwand zwischen Unterrichtsräumen -Regelausführung

Schnitt/horizontalParameter
Bewertetes Schalldämm-Maß nach Prüfzeugnis RWRW,R ≥ 57 dB
Gesamtstärke≥ 150 mm
-e let k ipu sd ieo BrpKnaufW112 CW 100 2 x 12,5 Piano-Platte, 60 mm MW
RigipsMW12RB CW 100 2 x 12,5 Bauplatte RB, 60 mm MW
Pos.Dicke [mm]Schicht
112,5Knauf Piano/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspachtelt
212,5Knauf Piano/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspachtelt
3≥ 100CW-Profil, Hohlraum mit d ≥ 60 mm Mineralwolle Strömungswiderstand r ≥ 5 kPa ∙ s/m²
412,5Knauf Piano Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln ver- spachtelt
512,5Knauf Piano Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln ver- spachtelt

Ausführungshinweise

1 Herstellervorgaben - Beim Ansatz von Herstellerwerten sind die Ausführungshinweise des Her- stellers zu beachten und auszuführen 2 Installationsdosen - sind mit Schallschutzdosen auszuführen, alternativ sind akustisch dichte Ummantelung gemäß Hersteller auszuführen

  • sind nicht gegenüberliegend anzuordnen, sondern versetzt 3 Durchdringungen - dürfen das Schalldämm-Maß der Trennwand nicht verringern 4 Anschlüsse - Anschlussdichtungen sind dauerhaft akustisch dicht auszuführen 5 Deckenanschlüsse - gleitende Deckenanschlüsse sind dauerhaft akustisch dicht auszuführen und dürfen die Schalldämmung der Trennwand nicht verschlechtern

Anschlüsse an flankierende Bauteile

  • Trennwandanschluss unten Typ 1 R = 70 dB Ff,w Montagewand steht auf der Rohdecke schwimmender Estrich konstruktiv getrennt
  • Trennwandanschluss oben Typ 2 R = 70 dB Ff,w Montagewand schließ akustisch dicht an die Rohdecke an 250 mm Stahlbeton-Geschossdecke; die raumakustisch erforderliche Abhang- decke stößt beidseitig an die Trennwand an .
  • Trennwandanschluss an Innenwand Typ 3 D = 60 dB n,f,w Montagewand schließ akustisch dicht an die Innenwand an innere Beplankung im Anschlussbereich getrennt
  • Trennwandanschluss an Außenwand Typ 4 D ≥ 70 dB n,f,w,R Anschluss an massive Stahlbeton-Außenwand d = 250 mm Fassadenanschluss Fassadenschwert ca. 1m2 mit R w,R ≥ 48 dB Resultierendes Schalldämm-Maß nach DIN 4109-2, Gl. (22) R’ ≥ 50 dB w R’ - u = 50 dB – 2 dB = 48 dB ≥ 47 dB w prog

Anforderung an den Schallschutz für Trennwände von Unterrichtsräumen von R’ ≥ 47 dB rechnerisch erfüllt w

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5.5.3.2 Trennwand zwischen Unterrichtsräumen -Musikräume

Schnitt/horizontalParameter
Bewertetes Schalldämm-Maß nach Prüfzeugnis RWRW,R ≥ 69 dB
Gesamtstärke≥ 200 mm
-e let k ipu sd ieo BrpKnaufW115 2 x CW 75 2 x 12,5 Bauplatte, 2 x 60 mm MW
RigipsMW22RB 2 x CW 75 2 x 12,5 Bauplatte RB, 2 x 60 mm MW
Pos.Dicke [mm]Schicht
112,5Knauf Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspach- telt
212,5Knauf Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspach- telt
375CW-Profil, Hohlraum mit d ≥ 60 mm Mineralwolle Strömungswiderstand r ≥ 5 kPa ∙ s/m²
45elastischer Abstandhalter
575CW-Profil, Hohlraum mit d ≥ 60 mm Mineralwolle Strömungswiderstand r ≥ 5 kPa ∙ s/m²
612,5Knauf Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspach- telt
712,5Knauf Bauplatte/Bauplatte RB, versetzt verlegt und einzeln verspach- telt

Ausführungshinweise

1 Herstellervorgaben - Beim Ansatz von Herstellerwerten sind die Ausführungshinweise des Her- stellers zu beachten und auszuführen 2 Installationsdosen - sind mit Schallschutzdosen auszuführen, alternativ sind akustisch dichte Ummantelung gemäß Hersteller auszuführen

  • sind nicht gegenüberliegend anzuordnen 3 Durchdringungen - dürfen das Schalldämm-Maß der Trennwand nicht verringern 4 Anschlüsse - Anschlussdichtungen sind dauerhaft akustisch dicht auszuführen Anschlüsse an flankierende Bauteile

  • Trennwandanschluss unten Typ 1 R = 70 dB Ff,w Montagewand steht auf der Rohdecke schwimmender Estrich konstruktiv getrennt

  • Trennwandanschluss oben Typ 2 R = 70 dB Ff,w Montagewand schließt an die Dachkonstruktion an mit Trennung der Flanke/Trennung im Bereich der Trennwand; die raumakustisch erforderliche Abhangdecke stößt beidseitig an die Trennwand an .

  • Trennwandanschluss an Innenwand Typ 3 D = 60 dB n,f,w Montagewand schließ akustisch dicht an die Innenwand an innere Beplankung im Anschlussbereich getrennt

  • Trennwandanschluss an Außenwand Typ 4 D ≥ 60 dB n,f,w,R Anschluss an Trockenbaukonstruktion, wobei die innere Schale von der Au- ßenwand im Bereich der Trennwand konstruktiv getrennt wird. Resultierendes Schalldämm-Maß nach DIN 4109-2, Gl. (22) R’ = 57 dB w R’ - u = 57 dB – 2 dB = 55 dB ≥ 55 dB w prog Anforderung an den Schallschutz für Trennwände von Unterrichtsräumen von Musikräumen R’ ≥ 55 dB rechnerisch erfüllt w

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5.5.3.3 Schachtabmauerungen

Bezüglich der Luftschalldämmung aus den Installationsschächten und der Luft-

schalldämmung (Schachtschallpegeldifferenz) zwischen den Geschossen, ist eine

massive Mauerwerksausführung der Schachtabmauerungen notwendig.

Ausführung als Massivwand aus Kalksandsteinen, einseitig verputzt, d  17,5 cm mit

einer Rohdichte von 2000 kg/m3 (m’= 342 kg/m2) oder 24 cm mit einer Rohdichte

von 2000 kg/m3 (m’= 456 kg/m2), je nach dem noch zu bestimmenden Innenpegel

in den Schächten.

Alternativ ist eine Ausführung in Trockenbauweise mit Montagewänden aus Gips-

kartonplatten möglich.

5.5.4 Türen

In der folgenden Auslistung werden Türqualitäten für verschiedene Nutzungen be-

schrieben.

Typ T I Anforderung erf. R  32 dB w

  • Türen zwischen Unterrichtsräume oder ähnlichen Räumen zu Fluren

Anforderung im eingebauten, betriebsbereiten Zustand

R = 32 dB (erf. R ) + 5 dB (Sicherheitsbeiwert) erf. R  37 dB w w w

Typ T II Anforderung erf. R  37 dB w

  • Türen zwischen Unterrichtsräume oder ähnlichen Räumen untereinander

  • Tür zwischen schutzbedürftigen Räumen und „besonders lauten“ Räumen (L ≤ AF

80 dB(A)) z.B. Betriebsräume, Haustechnik

  • Türen zu Unterrichtsräumen Musik/Tanz

Anforderung im eingebauten, betriebsbereiten Zustand

R = 37 dB (erf. R ) + 5 dB (Sicherheitsbeiwert) erf. R  42 dB w w w

Hinweis Glaselemente in Türkonstruktionen. Glaselemente in Türkonstruktionen als Oberlichter oder feststehend Seitenteile werden zu- sammen mit der Gesamttür schalltechnisch bewertet und hat damit das Gesamtschall- dämm-Maß sicherzustellen.

Allgemeine Ausführungsmerkmale Nach VDI 3728 „Schalldämmung beweglicher Raumabschlüsse, Türen, Tore und Profil- wände“.

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Das Schalldämm-Maß wird für das Türsystem im fertig eingebauten betriebsbereiten Zu- stand (unter Berücksichtigung der Übertragung über Türblatt, Zarge, Boden- und sämtliche Tür- und Zargendichtungen) gefordert. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsbeiwerts nach DIN 4109-2 sind somit Türelemente erforderlich, die ein durch Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle für Güteprüfungen be- legtes bewertetes Schalldämm-Maß aufweisen, welches um 5 dB über den im eingebau- ten Zustand gestellten Anforderungen liegt.

5.6 Schallschutz gegen Außengeräusche

Nach der aktuellen „Liste der Technischen Baubestimmungen“ (Stand 01/2019)

des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein Nachweis zum Schallschutz gegen Außen-

lärm nach DIN 4109-1:2018-01, Abs. 7, grundsätzlich zu erbringen. Eine Auslegung

der Bauteile erfolgt in der weiteren Planung.

Nach der Umgebungslärmkarte NRW, ist eine unmittelbare Beaufschlagung des

Bauortes mit Geräuschen aus öffentlichem Straßenverkehr nicht zu rechnen.

Abbildung 11: Auszug Lärmkarte NRW

Sofern keine Angaben aus Bebauungsplänen zum Schutz vor Geräuschen aus

Außengeräuschen vorhanden sind, erfolgt die Dimensionierung der Außenbau-

teile nach dem Mindestschallschutz nach DIN 4109-2:2018-01

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Die Mindestanforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße

R’ der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergeben in Abhängig- w,ges

keit des maßgeblichen Außenlärmpegels und einer Raumkorrektur nach DIN

4109-1 wie folgt:

R’ = L -K w,ges a Raumart

mit: R’ bewertetes Schalldämm-Maß des zusammengesetzten Bauteils w,ges aus allen Außenbauteilen des betrachteten Raumes (z.B. Außen- wand, Fenster, Rollladenkasten, Außenluftdurchlass, Dach, Decke gegen Außenluft unterhalb, etc.) L maßgeblicher Außenlärmpegel a K = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungs- Raumart räumen in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches = 35 dB Büroräume und Ähnliches

Für Unterrichtsräume ist mindestens die Anforderungswert von R’ = 30 dB ein- w,ges

zuhalten.

Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich nach DIN 4109-2:2018-02, Abs.

4.4.5.1:

  • für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel L (06:00 Uhr – 22:00 Uhr) r,Tag

und einem Zuschlag von 3 dB;

  • für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel L (22:00 Uhr – 06:00 r,Nacht

Uhr) plus Zuschlag von 10 dB zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen

Störwirkung (größeres Schutzbedürfnis in der Nacht) und einem Zuschlag von 3

dB; dies gilt für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden können,

wie Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer.

  • Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Zeit, die die höhere Anforderung

ergibt!

Bei dem rechnerischen Nachweisverfahren nach DIN 4109-2:2018-01 ist der Sicher-

heitsbeiwert u = 2 dB sowie der Korrekturwert K anzuwenden. Der rechnerische prog AL

Nachweis erfolgt wie folgt:

R’ – 2 dB ≥ erf. R’ + K w,ges w,ges AL

mit: erf. R’ erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß der Fassade in dB w,ges R’ ermitteltes bewertetes Schalldämm-Maß der Fassade in dB w,ges

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K = 10 log (S / 0,8 ∙ S ) AL Fassade Grundfläche mit: S = die vom Raum aus gesehene gesamte Fassadenfläche in m² S S = die Grundfläche des Raumes in m² G

5.6.1 Anwendung im Bauvorhaben/ maßgeblicher Außenlärmpegel

Das Bauvorhaben befindet sich im schalltechnischen Einwirkungsbereich aus Stra-

ßenverkehr und „Gewerbe- und Industrieanlagen“.

„Gewerbe- und Industrieanlagen“

Nach dem Flächennutzungsplan der Stadt Münster (geo.stadt-muenster.de, Stand

19.07.2024) sind die umliegenden Bereiche um das Grundstück als Wohnbauflä-

che gekennzeichnet.

Aus diesem Grund werden für die Berechnung die Immissionsrichtwerte für ein all-

gemeines Wohngebiet mit Tageswerten von 55 dB(A) und Nachtwerten von 40 dB

(A) berücksichtigt. Für „Gewerbe- und Industrieanlagen“ ist der Immissionsricht-

werte für den Tagezeitraum von 55 dB(A) maßgeblich.

5.6.2 Schalldämmung der Außenbauteile

5.6.2.1 Erforderliche bewertete Schalldämm-Maße der Fenster und Außentüren, die un-

mittelbar in Aufenthaltsräume führen

Die Mindestanforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm ergeben sich

aus DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau“.

Den Fassaden werden die maßgeblichen Außenlärmpegel zugeordnet, woraus

sich die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile R’ w,res

ergeben.

Damit das jeweils erforderliche resultierende Schalldämm-Maß erreicht wird, wur-

den für die einzelnen Räume das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß der

Fenster R nach dem Prinzip der zusammengesetzten Bauteile berechnet. w

In den Aufenthaltsräumen werden die folgenden bewerteten Schalldämm-Maße

erforderlich:

  • Fenster3/ opake Paneele von Aufenthaltsräumen erf. R w, Fenster ≥ 34 dB

3 Bei Fenstern inkl. Fensterfalzlüfter ist das geforderte bewertete Schalldämm-Maß der Fens- ter von erf. R ≥ 34 dB vom Fenster inkl. Fensterfalzlüfter zu erbringen. w

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  • Türen die von außen in Aufenthaltsräume führen z.B. Hauseingangstür zur Haus-

meisterwohnung, etc.

erf. R ≥ 37 dB w, Eingangstür

Bei den erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maße der Fenster und Türen sind

die Korrekturwerte nach DIN 4109-35:2016-07 zu beachten. Als Beispiel ist bei Fens-

tern mit Einzelscheiben größer als 3 m² das erforderliche Schalldämm-Maß des

Fensters (erf. R ) um weitere 2 dB zu erhöhen. w

Die Fenster werden im Rahmen des baurechtlichen Nachweises als geschlossen

betrachtet.

Ausführung Fensterkonstruktion:

Die rechnerisch ermittelten erforderlichen Schalldämm-Maße der Fenster sind

maßgeblich für die Ausschreibung der Fensterkonstruktionen.

Das in den Prüfzeugnissen der Glashersteller angegebene Schalldämm-Maß be-

zieht sich auf das genormte Prüfformat von 1230 mm x 1480 mm. Es muss sicherge-

stellt werden, dass bei abweichenden Formaten die geforderte Schalldämmung

des Gesamtsystems eingehalten wird.

Resultierende Schalldämmung mit Berücksichtigung von Fugen

Maßgeblich ist das Schalldämm-Maß des jeweiligen Fensters im eingebauten Zu-

stand inkl. Bauanschlussfugen. Die Ausbildung der Bauteilanschlussfuge hat einen

wesentlichen Einfluss auf die Schalldämmung der Fassaden.

Zur Planung der Fugenschalldämmung gibt die DIN EN 12354-3 und der „Leitfaden

zur Planung und Ausführung von Fenstern und Haustüren“, der RAL Gütegemein-

schaft Fenster und Haustüren e.V. Aufschluss. Nach DIN 4109-2:218-01 lässt sich als

Richtwert für die Fugenschalldämm-Maße folgende Vorgabe ableiten:

R ≥ R + 10 dB S,w w

mit R : Fugenschalldämm-Maß S,w

R : bewertetes Schalldämm-Maß des Fensters w

5.6.3 Außenwände

Für die die Außenwand ist eine 250 mm Wand aus Stahlbeton, Wärmedämmung

gemäß Wärmeschutznachweis und Bekleidung geplant. Für den Aufbau ergibt

sich rechnerisch ein bewertetes Schalldämm-Maß von R ≥ 63,1 dB. w

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5.6.4 Außenliegender Sonnenschutz

Für die Aufenthaltsräume ist ein außenliegender Sonnenschutz geplant, welcher

vor der Massivwand (Tragschale) liegt. Die Schalldämmung wird somit von der

Massivwand erbracht, sodass keine Anforderungen an die Schalldämmung der

außenliegenden Sonnenschutzkästen gestellt werden.

  1. GRUNDLAGEN/ QUELLEN/ LITERATUR

Quellen- und Grundlagenverzeichnis:

/1/Planstand Heupel GmbH Genehmigung: 05.06.2025
/2/DIN V 18599 Teil 1-10Energetische Bewertung von Gebäuden -Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwasser und Beleuchtung-
/3/DIN 4108-2:2013-02Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
/4/DIN 4108, Bbl. 2Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Wär- mebrücken, Planungs- und Ausführungsbeispiele
/5/DIN 4108-3:2024-03Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz
/6/DIN 4108-4:2020-11Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte
/7/DIN 4108-7Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden, Luft- dichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie Beispiele Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungs- empfehlungen sowie Beispiele
/8/DIN 4108-10:2021-11Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärme- dämmstoffe
/9/DIN EN ISO 6946Bauteile Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurch- gangskoeffizient, Berechnungsverfahren
/10/DIN EN ISO 10077-1Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Ab- schlüssen, Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten Teil 1, vereinfachtes Verfahren
/11/DIN EN 13829Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden, Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden, Differenzdruckver- fahren
/12/DIN EN 673Glas im Bauwesen, Bestimmung des Wärmedurchgangsko- effizienten (U-Wert) Berechnungsverfahren
/13/DIN EN 12207Fenster und Türen Luftdurchlässigkeit Klassifizierung
/14/DIN EN 13363-1Berechnung der Solarstrahlung und des Lichttransmissions- grades, Teil 1 „Vereinfachtes Verfahren“
/15/Gebäudeenergiegesetzt GEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarar Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden; Stand 16.10.2023 (BGBl. 2023 Nr. 280)
/16/Bilanzierungssoftware ZUB HELENA 2024 Ultra v7.143
/17/GGe bäudeleitlinie 2020 mit Anlagen

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Der Stadt Münster
/18/DIN 4109-1:2018-01Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderun- gen
/19/DIN 4109-2:2018-01Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerischer Nachweis
/20/DIN 4109-31 bis 36B auteilkataloge
/21/DIN 4109-4:2016-07Schallschutz im Hochbau – Teil 4: Bauakustische Prü- fungen
/22/DIN 4109-5:2020-08Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderun- gen
/23/DIN 8989:2019-08Schallschutz in Gebäuden - Aufzüge
/24/RAL RichtlinieFenstermontage Richtlinien RAL

BEZEICHNUNGEN WÄRMESCHUTZ

U Wärmedurchgangskoeffizient [W/m2K]

U Pauschaler Wärmebrückenzuschlag [W/m2K] WB

R Wärmedurchlasswiderstand [m2K/W]

R Wärmeübergangswiderstand, innen [m2K/W] si

R Wärmeübergangswiderstand, außen [m2K/W] se

 Innenlufttemperatur [C] i

 Raumseitige Oberflächentemperatur [C] si

U Nennwert des Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung g

U Wärmedurchgangskoeffizient der Rahmen Einzelprofile f

U Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Rahmens f,BW

U Nennwert der Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters w

g Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung

F Abminderungsfaktor für Sonnenschutzvorrichtungen nach DIN 4108-2 c

g g x F Gesamtenergiedurchlassgrad unter Berücksichtigung total c

der Sonnenschutzvorrichtung

S Sonneneintragskennwert nach DIN 4108-2

λ Wärmeleitfähigkeit

λ Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit nach EnEV B

λ Nennwert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4:2017-03 D

WD Wärmedämmung

TD Trittschalldämmung

MLP Mehrschichtleichtbauplatte

[Seite 62]

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BEZEICHNUNGEN SCHALLSCHUTZ

R’ [dB] Bewertetes Schalldämm-Maß der Luftschalldämmung w

R’ [dB] Bewertetes Schalldämm-Maß der Luftschalldämmung (Re- w,R chenwert)

L’ [dB] Bewerteter Norm-Trittschallpegel n,w

L’ [dB] Bewerteter Norm-Trittschallpegel (Rechenwert) n,w,R

L’ [dB] Äquivalenter bewerteter Norm-Trittschallpegel der Massiv-de- n,w,eq,R cke ohne Deckenauflage (Rechenwert)

L [dB] Trittschallverbesserungsmaß der Deckenauflage (Rechenwert) w,R

K [dB] Korrekturwert des bewerteten Norm-Trittschallpegels für ver- T schiedene räumliche Zuordnungen

s’ [MN/m3] Dynamische Steifigkeit einer Dämmschicht

m’ [kg/m2] Flächenbezogene Masse

L [dB(A)] Installations-Schallpegel IN

a. a. R. d. T. „Allgemein anerkannte Regel der Technik“ Wenn eine technische Regel nach wissenschaftlicher Erkenntnis für theoretisch richtig gehalten und in der Praxis als bewährt an- gesehen wird.

Die Luftschalldämmung eines Bauteils zwischen zwei Räumen wird durch das be-

wertete Schalldämm-Maß R’ beschrieben. Mit steigender Qualität der Luftschall- w

dämmung eines Bauteils nimmt auch dieser Dämmwert zu.

Beim bewerteten Norm-Trittschallpegel L’ handelt es sich um einen Schallpe- n,w

gel, der im Empfangsraum durch das Normhammerwerk auf dem zu untersu-

chenden Bauteil verursacht wird. Je höher die Qualität der Trittschalldämmung

zwischen zwei Räumen ist, desto kleiner ist der bewertete Norm-Trittschallpegel.

[Seite 63]

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Anwendungsgebiete von Dämmstoffen nach DIN V 4108-10

Anwendungs-Kurzzei-Anwendungsbeispiele
gebietchen
Dach, DeckeDADAußendämmung von Dach oder Decke, vor Bewitterung ge- schützt, Dämmung unter Deckung
DAAAußendämmung von Dach oder Decke, vor Bewitterung ge- schützt, Dämmung unter Abdichtung
DUKAußendämmung des Daches, der Bewitterung ausgesetzt (Umkehrdach)a, b
DZZwischensparrendämmung, zweischaliges Dach, nicht be- gehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken
DIInnendämmung der Decke (unterseitig) oder des Daches, Dämmung unter den Sparren/Tragkonstruktion, abgehängte Decke usw.
DEOInnendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich ohne Schallschutzanforderungen
DESInnendämmung der Decke oder Bodenplatte (oberseitig) unter Estrich mit Schallschutzanforderungen
WandWABbAußendämmung der Wand hinter Bekleidung
WAAAußendämmung der Wand hinter Abdichtung
WAPb, cAußendämmung der Wand unter Putzc
WZDämmung von zweischaligen Wänden, Kerndämmung
WHDämmung von Holzrahmen- und Holztafelbauweise
WIInnendämmung der Wand
WTHDämmung zwischen Haustrennwänden mit Schallschutzan- forderungen
WTRDämmung von Raumtrennwänden
PerimeterPWAußen liegende Wärmedämmung von Wänden gegen Erd- reich (außerhalb der Abdichtung)d
PBAußen liegende Wärmedämmung unter der Bodenplatte gegen Erdreich (außerhalb der Abdichtung)d
a Es sind die Festlegungen nach DIN 4108-2:2013-02 zu beachten b auch für den Anwendungsfall von unten gegen Außenluft c Anwendungsgebiet/ Kurzzeichen WAP gilt nicht für Dämmstoffplatten in Wärmedämm- Verbundsystemen (WDVS), WDVS sind keine genormten Anwendungen d Es gelten die Festlegungen nach DIN 4108-2

DIN V 4108-10:2021-11

Kurzbezeichnung und Normung von Wärmedämmstoffen

Kurzbe-Werksmäßig hergestellteNormungNormung
zeichnungProdukte ausallgemeinSpezifikation Deutschland
MWMineralwolleDIN EN 13162DIN EN 13162:2015-04
EPSexpandierter PolystyrolDIN EN 13163DIN EN 13163:2017-02
XPSextrudierter PolystyrolschaumDIN EN 13164DIN EN 13164:2015-04
PURPolyurethan-HartschaumDIN EN 13165DIN EN 13165:2016-09
PFPhenolharz-HartschaumDIN EN 13166DIN EN 13166:2016-09
CGSchaumglasDIN EN 13167DIN EN 13167:2015-04
WWHolzwolleDIN EN 13168DIN EN 13168:2015-04
EPBBlähperlitDIN EN 13169DIN EN 13169:2015-04
ICBexpandierter KorkDIN EN 13170DIN EN 13170:2015-04
WFHolzfaserdämmstoffeDIN EN 13171DIN EN 13171:2015-04
KonformitätsbewertungDIN EN 13172DIN EN 13172:2012-04

[Seite 64]

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Produkteigenschaften und ihre Kurzzeichen nach DIN 4108-10

Produktei-Kurz-BeschreibungBeispiel
genschaf-zei-
tenchen
Druckbe- lastbarkeitdkkeine DruckbelastbarkeitHohlraumdämmung, Zwischen- sparrendämmung
dggeringe DruckbelastbarkeitWohn- und Bürobereich unter Est- rich
dmmittlere Druckbelastbarkeitnicht genutztes Dach mit Abdich- tung
dhhohe Druckbelastbarkeitgenutzte Dachflächen, Terrassen
dsasehr hohe DruckbelastbarkeitIndustrieböden, Parkdeck
dxaextrem hohe Druckbelastbar- keithoch belastete Industrieböden, Parkdeck
Wasser-auf- nahmewkkeine Anforderungen an die WasseraufnahmeInnendämmung im Wohn- und Bürobereich
wfWasseraufnahme durch flüssi- ges WasserAußendämmung von Außenwän- den und Dächern
wdWasseraufnahme durch flüssi- ges Wasser und/oder DiffusionPerimeterdämmung, Umkehr- dach
Zugfestigkeitzkkeine Anforderungen an die ZugfestigkeitHohlraumdämmung, Zwischen- sparrendämmung
zggeringe ZugfestigkeitAußendämmung der Wand hin- ter Bekleidung
zhhohe ZugfestigkeitAußendämmung der Wand unter Putz, Dach mit verklebter Abdich- tung
Schalltech- nische Ei- genschaf- tenskkeine Anforderung an schall- technische Eigenschaftenalle Anwendungen ohne schall- technische Anforderungen
shTrittschalldämmung, erhöhte ZusammendrückbarkeitSchwimmender Estrich, Haus- trenn-wände
smmittlere Zusammendrückbar- keit
sgTrittschalldämmung, geringe Zusammendrückbarkeit
Verformungtkkeine Anforderung an die Ver- formungInnendämmung
tfDimensionsstabilität unter Feuchte und TemperaturAußendämmung der Wand unter Putz, Dach mit Abdichtung
tlVerformung unter Last und TemperaturDach mit Abdichtung
a Bei der Anwendung von Gussasphaltestrichen sind für die Dämmschicht direkt un- ter dem Estrich temperaturbeständige Dämmstoffe erforderlich (ds oder dx).

DIN V 4108-10:2021-11

[Seite 65]

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  1. ZONIERUNG NACH NUTZUNGSPROFILEN

Zonierung UG

Zonierung EG

[Seite 66]

[Seite 66: Text nur als Bild — nicht lesbar]

[Seite 67]

[Seite 67: Text nur als Bild — nicht lesbar]

[Seite 68]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 68 von 85

thermische Zonierung 2.OG

thermische Zonierung 3.OG

thermische Zonierung 4.OG

[Seite 69]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 69 von 85

  1. LUFTDICHTHEITSKONZEPT

Nach § 13 GEG ist die wärmeabgebende Umfassungsfläche -einschließlich 2024

der Fugen- dauerhaft luftundurchlässig, entsprechend den anerkannten Re-

geln der Technik, abzudichten.

Es gelten die Anforderungen an die Erstellung einer luftdichten Gebäudehülle

nach DIN 4108-2:2013-02 bzw. die Planungs- und Ausführungsbeispiele nach

DIN 4108-7:2024-11. Diese sind in der Planung zu berücksichtigen und von den

auszuführenden Unternehmen bei der Erstellung der Neubauten umzusetzen.

Nachfolgend ist die Luftdichtheitsebene in den Schnitten dargestellt.

Abbildung 12: Lage der luftdichten Ebene Schnitt A-A

[Seite 70]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 70 von 85

Abbildung 13: Lage der luftdichten Ebene Schnitt A-A

Im vorliegenden Projekt sind folgende Bauteile besonders zu betrachten:

• Betonbauteile gelten als luftdicht;

• Bei Mauerwerk ist das vollflächige aufbringen einer Putzlage erforderlich, wel-

che bis an die Rohdecke und den Rohboden geführt wird. In später nicht

mehr zugänglichen Bereichen z. B. in Bereichen von Vorwandinstallationen

und abgehängter Decken ist mindestens ein Glattstrich aufzubringen.

• Der Einbau von Fenstern- und Fenstertüren erfolgt mit geeigneten und für den

Anwendungsfall zugelassenen Materialien, welche das Fenster dauerhaft

luftdicht mit den angrenzenden luftdichten Massivbauteilen verbindet.

• Hinsichtlich der Luftdichtung sind verschließbare Entrauchungsöffnungen für

Aufzugschächte auszuführen. Die Ausführung von nicht verschließbaren Ent-

rauchungsöffnungen können nicht mehr als Stand der Technik angesehen

[Seite 71]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 71 von 85

werden. Eine Abstimmung mit dem Fachplaner für Brandschutz ist erforder-

lich.

• Geschlossene Luftdichtheitsebene im Anschlussbereich von Gaubendä-

chern, Gaubenwänden, Steildächern, Anschluss Massivbauweise/ Holzbau-

weise

• Detailplanung und Planung der Anschlüsse erfolgt in den weiteren Planungs-

phasen: Insbesondere Fensteranschlüsse im DG und Aufstockung sind zu prü-

fen.

Abbildung 14: Auszug Fassadenschnitt

Installationen ohne Durchdringungen der Luft- DIN 4108-4 Bild 5 dichtheitsschicht

• Sonstige Durchdringungen der Luftdichtheitsebene z. B. Rohr- und Leitungs-

durchführungen sind dauerhaft luftdicht mit geeignetem Material an die an-

liegenden luftdichten Bauteile der Luftdichtheitsebene anzuschließen

[Seite 72]

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Exemplarische Anschlussbeispiele aus DIN 4108-7:2011-01

DIN 4108-7 Bild 16 Anschluss einer Luftdichtheitsbahn an eine Durchdringung mit einseitigem Klebeband

DIN 4108-7 Bild 17 Anschluss einer Luftdichtheitsbahn an eine Durchdringung, Einsatz einer vorkonfektio- nierten Manschette oder eines Formteils

1 Luftdichtheitsbahn 2 vorkonfektionierte Manschette/ Formteil 3 einseitiges Klebeband

• Herstellung eines Luftdichten Anschlusses im des Steildaches inkl. Anschluss

an sonstige Luftdichte Bauteile

Exemplarische Anschlussbeispiele aus DIN 4108-7:2011-01

DIN 4108-7 Bild 6 Ausbildung von Überlappungen mit einseiti- gem Klebeband

1 Luftdichtheitsbahn 2 einseitiges Klebeband

DIN 4108-7 Bild 7 Ausbildung von Überlappungen mit dop- pelseitigem Klebeband oder Klebemasse

1 Luftdichtheitsbahn 2 doppelseitiges Klebeband oder Klebe- masse

DIN 4108-7 Bild 12 Anschluss der Luftdichtheitsbahn an eine Außenwand in Holzbauweise mit Klebe- band

[Seite 73]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 73 von 85

DIN 4108-7 Bild 13 Anschluss der Luftdichtheitsbahn im Bereich der Pfette mit einem Anschlussstreifen; Das Pfettenauflager (Durchdringungen) am Giebel ist ebenfalls luftdicht auszufüh- ren

DIN 4108-7 Bild 14 Anschluss der Luftdichtheitsbahn im Bereich an der Pfette mit mechanischer Sicherung; Das Pfettenauflager (Durchdringungen) am Giebel ist ebenfalls luftdicht auszufüh- ren

DIN 4108-7 Bild 15 Anschluss der Luftdichtheitsbahn im Bereich an der Pfette ohne mechanische Siche- rung; Das Pfettenauflager (Durchdringungen) am Giebel ist ebenfalls luftdicht auszufüh- ren

1 Luftdichtheitsbahn 2 einseitiges Klebeband

DIN 4108-7 Bild 18a Abdichtung von Plattenstößen mit einseiti- gem Klebeband bei einem hinterlegten Plattenstoß

1 Luftdichtheitssicht (Holzwerkstoffplatte) 2 einseitiges Klebeband

DIN 4108-7 Bild 18b Abdichtung von Plattenstößen mit einseiti- gem Klebeband bei einem Schwebenden Plattenstoß

1 Luftdichtheitssicht (Holzwerkstoffplatte) 2 einseitiges Klebeband

[Seite 74]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 74 von 85

DIN 4108-7 Bild 19a Abdichtung von Plattenstößen durch Ver- kleben bei einem hinterlegten Plattenstoß

1 Luftdichtheitssicht (z.B. Gipsfaserplatte) 2 Klebemasse

DIN 4108-7 Bild 19b Abdichtung von Plattenstößen durch Ver- kleben bei einem schwebenden Platten- stoß

1 Luftdichtheitssicht (z.B. Gipsfaserplatte) 2 Klebemasse

DIN 4108-7 Bild 20a Abdichtung von Gipsplattenstöße mit Spachtelsystem bei einem hinterlegten Plattenstoß

1 Luftdichtheitssicht (z.B. Gipsplatte) 2 Fugenspachtel nach DIN EN 13963 mit/ohne Fugendeckstreifen in Abhän- gigkeit vom Spachtelsystem DIN 4108-7 Bild 20b Abdichtung von Gipsplattenstöße mit Spachtelsystem bei einem schwebenden Plattenstoß

1 Luftdichtheitssicht (z.B. Gipsplatte) 2 Fugenspachtel nach DIN EN 13963 mit/ohne Fugendeckstreifen in Abhän- gigkeit vom Spachtelsystem DIN 4108-7 Bild 21 Abdichtung von Gipsplattenstößen im Eck- bereich mit Fugenspachtel

1 Fugenspachtel mit Papierfugendeck- streifen nach DIN EN 13963 2 Randanstände der Befestigung der Plat- ten nach Herstellervorgaben

Bild 4108-7 Bild 23 Anschluss der Luftdichtheitsschicht an eine Fundamentplatte aus Beton mit Klebe- masse

[Seite 75]

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DIN 4108-7 Bild 29 Luftdichter Anschluss von Fensterblendrah- men im Holzbau 1 Klebeband 2 Luftdichtheitsbahn

DIN 4108-7 Bild 30 Luftdichter Anschluss von Dachflächenfens- tern

1 Klebemasse 2 Luftdichtheitsbahn

DIN 4108-7 Bild 31 Luftdichter Anschluss von Dachflächenfens- tern mit vorkonfektionierter Manschette

1 Klebemasse 2 vorkonfektionierte Manschette 3 Luftdichtheitsbahn

  1. WÄRMEBRÜCKENDETAILS

Anschlussdetails nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06

LageBeschreibungAnschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2
Kellerboden Flach- gründung Außenwand au- ßengedämmt Bodenplatte mit Trittschalldäm- mung und Außen- dämmungBild 8   0,15 W/(mK)

[Seite 76]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 76 von 85

LageBeschreibungAnschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2
Bodenplatte auf Erdreich Strei- fenfundament Außenwand au- ßengedämmt Bodenplatte mit Trittschalldäm- mung und Innen-/ AußendämmungBild 20   0,49 W/(mK)
Bodenplatte auf Erdreich Strei- fenfundament Fenstertür Bodenplatte mit Trittschalldäm- mung und Innen-/ AußendämmungDie Sockeldämmung ist in mindestens gleicher Dicke auf das Verbreiterungs- profil fortzusetztenBild 23   0,07 W/(mK) ref,Ers   0,11 W/(mK) ref,det
Bodenplatte auf Erdreich Strei- fenfundament Innenwand in Leichtbauweise Bodenplatte in- nen- und außen- gedämmtGilt auch für Flachgrün- dungenBild 88   0,18 W/(mK)

[Seite 77]

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LageBeschreibungAnschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2
Innenwand an Au- ßenwand Holzbau- weiseGilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. mit zu- sätzlicher InnendämmungBild 161   0,02 W/ (mK)
Innenwand an Dach Innenwand mit Zwischensparren- dämmung Innenwand in LeichtbauweiseBild 171   0,02 W/ (mK)
Einbindende Ge- schossdecke Holzbauweise Holzbalkendeckegilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung – die Wärmedämmebene im Bereich der Balkone muss mindestens der raumseiteigen Wärme- dämmebene der Außen- wand entsprechen gilt für Deckenbalkenein- bindungen senkrecht und parallel zur Außenwand gilt auch für Massivde- ckenBild 186   0,03 W/ (mK)

[Seite 78]

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LageBeschreibungAnschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2
Auskragende Ge- schossdecke Zurückspringendes Geschoss unten Außenwand Holz- bauweise Beheizter RaumGilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung Gilt auch für zusätzlicher Innenwand auf Geschoss- deckeBild 193   0,06 W/ (mK)
Auskragende Ge- schossdecke zurückspringendes Geschoss oben Außenwand Holz- bauweise Zum beheizten RaumGilt auch für zusätzliche Innenwand unterhalb der Geschossdecke Gilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- wanddämmung bzw. zu- sätzlicher InnendämmungBild 203   0,03 W/ (mK)
Fensterbrüstung HolzbauweiseGilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher InnendämmungBild 224   0,05 W/ (mK) ref, Ers   0,14 W/ (mK) ref, det

[Seite 79]

AZ 3407-3_LP4 AFB Münster Seite 79 von 85

LageBeschreibungAnschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2
Fensterlaibung HolzbauweiseGilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung Überdämmung ≥ 3 cm (inkl. 1 cm Fuge) Gilt auch für Fenster mit Führungsschienen (direkt auf dem Blendrahmen befestigte Führungsschie- nen dürfen die Außen- kante des Blendrahmens nicht überschreiten)Bild 230   0,04 W/ (mK) ref, Ers   0,06 W/ (mK) ref, det
Fenstersturz mit Geschossdecken- einbindung HolzbauweiseGilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung- die Wärmedämmebene im Bereich der Balken muss mindestens der raumseiti- gen Wärmedämmebene der Außenwand entspre- chen Überdämmung ≥ 3 cm (inkl. 1 cm Fuge) Gilt auch für Massivholz- deckenBild 247   0,07 W/ (mK) ref, Ers   0,09 W/ (mK) ref, det
Fenstersturz Holzbauart Ohne Geschoss- deckeneinbin- dungGilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung Überdämmung ≥ 3 cm (inkl. 1 cm Fuge)Bild 248   0,04 W/ (mK) ref, Ers   0,06 W/ (mK) ref, det

[Seite 80]

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LageBeschreibungAnschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2
Fenstersturz an Flachdach HolzbauweiseGilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- wanddämmung bzw. zu- sätzlicher Innendämmung Überdämmung ≥ 3 cm (inkl. 1 cm Fuge) Gilt auch für Massivholz- deckeBild 249   0,05 W/ (mK) ref, Ers   0,07 W/ (mK) ref, det
Rollladenkasten mit Geschossde- ckeneinbindung HolzbauweiseGilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung – die Wärmedämmebene im Bereich der Balken muss mindestens der raumseitigen Wärme- dämmebene der Außen- wand entsprechen Gilt für Deckenbalkenein- bindung senkrecht und parallel zur Außenwand Gilt auch für Massivholz- deckenBild 259   0,15 W/ (mK) ref, Ers   0,15 W/ (mK) ref, det
Rollladenkasten ohne Geschossde- ckeneinbindungGilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher InnendämmungBild 260   0,15 W/ (mK) ref, Ers   0,15 W/ (mK) ref, det

[Seite 81]

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LageBeschreibungAnschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2
Rollladenkasten an Flachdach HolzbauweiseGilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher Innendämmung Gilt auch für Massivholz- deckenBild 261   0,05 W/ (mK) ref, Ers   0,05 W/ (mK) ref, det
Ortgang Steildach Außenwand Holz- bauweisegilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- wanddämmung bzw. zu- sätzlicher InnendämmungBild 318   -0,02 W/ (mK)
Flachdach Holzdach mit At- tika Außenwand Holz- bauweiseGilt auch für Holzbaukon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. Zusätzli- cher Innendämmung Gilt auch für Vollsparren- dämmung mit Aufdach- dämmung Gilt auch für Massivholz- deckeBild 339   -0,02 W/ (mK)

[Seite 82]

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LageBeschreibungAnschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2
Steildach Beheizter Dach- raum HolzbauweiseGilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher InnendämmungBild 348   0,02 W/ (mK)
Steildach Beheizter Dach- raum HolzbauweiseGilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher InnendämmungBild 367   0,04 W/ (mK)
Gaubenwand an DachGilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher InnendämmungBild 380   0,04 W/ (mK)

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LageBeschreibungAnschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2
Gaubenwand an GaubendachGilt auch für Wandkon- struktionen mit Innendäm- mung anstelle der Außen- dämmung bzw. zusätzli- cher InnendämmungBild 381   -0,04 W/ (mK)
Dachfenster Holzdach Anschluss seitlichBild 382   0,15 W/ (mK) ref, Ers   0,06 W/ (mK) ref, det
Dachfenster Holzdach Anschluss obenBild 383   0,15 W/ (mK) ref, Ers   0,10 W/ (mK) ref, det

[Seite 84]

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LageBeschreibungAnschlussdetail aus DIN 4108 Bbl. 2
Dachflächenfens- ter Holzdach Anschluss untenBild 384   0,15 W/ (mK) ref, Ers   0,09 W/ (mK) ref, det
Steildach HolzbauweiseGilt auch für vorgefertigte Bauelemente mit Holz- werkstoffplatten als Ab- schluss im FirstBild 389   -0,03 W/ (mK)

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