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P.1040.D Feuerwache Aachen
AUSSCHREIBUNGSEMPFEHLUNGEN
VERANTWORTUNGSBEWUSSTE
RESSOURCENGEWINNUNG (ENV1.3) UND ZUM
QUALITÄTSSIEGEL NACHHALTIGES GEBÄUDE (QNG)
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ............................................................................................................................. 3
2 Erforderliche Nachweise ..................................................................................................... 3 3 Unterweisung der Bauausführenden ................................................................................. 5
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1 Einleitung
Die Verwendung von Produkten im Gebäude und dessen Außenanlagen, die hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen über die Wertschöpfungskette transparent sind und deren Rohstoffgewinnung und Verarbeitung anerkannten ökologischen und sozialen Standards entsprechen soll gefördert werden. Eine verbesserte Transparenz trägt dazu bei ökologischen und sozialen Missständen entgegenzuwirken.
Zur Sicherstellung und Einhaltung der im DGNB-Marktversion 2018 definierten Anforderungen wird empfohlen, folgende Texte ganz oder teilweise in die Ausschreibung zu übernehmen. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen aus der Sicht des DGNB-Auditors zur Integration in die Ausschreibungsunterlagen. Die Integration und die Abstimmung (inhaltliche und regulative) mit der Gesamtausschreibung obliegt dem Ersteller der Ausschreibung.
2 Erforderliche Nachweise
In diesem Bauvorhaben sollen Bauprodukte und Baustoffe (Beton, Holz, Naturstein, Metalle) eingesetzt werden deren Gewinnung und Verarbeitung anerkannten ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Der Auftragnehmer hat durch seine Produktauswahl hierzu beizutragen. Alle Produkte der Kostengruppen (gemäß DIN 276) KG 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) und KG 500 (Außenanlagen), die dauerhaft verbaut werden sind gemäß den folgen genannten Eigenschaften zu dokumentieren. Das gilt sowohl für Baustoffe als auch für zusammengesetzte Bauteile oder Bauelemente.
Mindestanforderung
Es gilt grundsätzlich, dass nur Bauprodukte (100% Masseanteil - Primär- und Sekundärrohstoffe) verwendet werden dürfen, die: frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und bei denen ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen werden kann.
Die Mindestanforderungen müssen für Bauprodukte, deren Primärrohstoffe in Ländern der EU gewonnen und deren Sekundärrohstoffe in Ländern der EU produziert wurden, nicht nachgewiesen werden. Es ist die lückenlose Einhaltung der Mindestanforderungen durch die standardgebende Organisation im Rahmen der Produktzertifizierung sicher zu stellen. Für Sekundärrohstoffe ist der Nachweis für die Einhaltung der Mindestanforderung ab der letzten Nachnutzung lückenlos über eine Herstellererklärung oder ein Zertifikat zu erbringen.
Zusätzlich verfügt das verwendete Bauteil / Produkt vorzugsweise über ein Zertifikat eines von der DGNB anerkannten Standards bzw. Labels.
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Beton Der Einsatz von CSC (Concrete Sustainability Council) zertifiziertem Beton ist bevorzugt anzuwenden.
Holz / Holzwerkstoffe In diesem Bauvorhaben verwendete Holzwerkstoffe sollen bevorzugt nachweislich FSC-/ PEFC-/HOLZ VON HIER/ natureplus zertifiziert sein. Für den Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist zudem folgendes einzuhalten:
Nichtwohnen QNG-PLUS: mindestens 70% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Naturstein Der Einsatz von Win=Win / Fairstone zertifiziertem Naturstein ist bevorzugt anzuwenden. Diese Anforderungen betrifft nur Naturstein, der außerhalb der EU abgebaut / verarbeitet wurde. Für Natursteine aus der EU kann der Nachweis über das CE-Kennzeichen erfolgen.
Dämmung aus Schaumglas/Zellulose Dämmplatten aus Schaumglas/Zellulose sowie Einblasdämmstoffe aus Zellulose sollten bevorzugt nachweislich natureplus zertifiziert sein.
Zur Verringerung des Umfangs der Nachweisführung führt die DGNB eine Liste entsprechend an-erkannter Standards und veröffentlicht diese: https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/weg-zum-dgnb-zertifikat/anerkannte-produktlabels/
Sekundärrohstoffe In diesem Bauvorhaben verwendete Baustoffe sollen vorzugsweise Recyclinggehalte aufweisen können. Dazu gehören Postconsumer (Endverbraucher Abfälle) und Preconsumer (Produktionsabfälle aus externer Quelle, kein Inhouse-Recycling). Für dieses Projekt wird die Verwendung von Sekundärrohstoffen mindestens mit Selbstdeklaration (Bestätigung durch den Hersteller) gefordert. Der Auftragnehmer wird jedoch angehalten bei Verfügbarkeit Produkte mit zertifizierten Sekundärrohstoffen (z.B. FSC® Recycled / CSC R-Modul / ..) zu bevorzugen. Für den Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist zudem folgendes einzuhalten:
Nichtwohnen QNG-PLUS: mindestens 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil haben.
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Als Baustoffe mit erheblichem Recyclinganteil gelten: Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb). ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z.B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück. Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung. Dürfen Betonbauteile aufgrund der geltenden anerkannten Regeln der Technik nicht mit einem erheblichen Recyclinganteil ausgeführt werden, so können deren Massen aus der Massenbilanz abgezogen werden.
Folgende Dokumentationsleistungen werden vom Auftragnehmer erwartet
- Angabe der verantwortungsbewusst gewonnenen Rohstoffe in einer Materialliste mit mindestens folgenden Informationen: a. Produktname b. Hersteller c. Funktion d. Masse (KG bei Metall / Naturstein und m³ bei Beton, Holz und Dämmung) e. eindeutiger Einbauort (ggf. Schichtzuordnung im Bauteil)
- Bereitstellung von prüffähigen Nachweisdokumenten / Herstellererklärungen zur verantwortungsbewussten Rohstoffgewinnung oder eines nach DGNB anerkannten Produktzertifikats/Labels
- Lieferschein des Lieferanten mit Nennung der CSC bzw. FSC/PEFC-Zertifikatsnummer und Namen des Projektes
- Streckengeschäft, Drop-Shipping: Wird ein Händler eingeschaltet, der die Originalgebinde lediglich weiterleitet, ist von diesem der Lieferschein / die Rechnung seines Lieferanten vorzulegen, mit CoC-Zertifizierungsnummer, Zertifizierungsstatus der Position und Namen des Händlers und Projekts.
- Unterstützung des DGNB-Auditors bei der Erstellung des baugetreuen materialökologischen Bauteilkatalogs
3 Unterweisung der Bauausführenden
Dem bauleitenden Personal werden in einer Unterweisung die grundsätzlichen Belange der DGNB-Zertifizierung in Form eines Workshops durch Baumann Consulting erläutert. Das relevante Baustellenpersonal / die Nachunternehmer werden über die Anforderungen an die Bauprodukte durch die Bauleitung unterrichtet und eindrücklich über die Notwendigkeit der Umsetzung informiert.
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