1462_BH_BT_LBD-4-Bautagebuch2002Muster_00.pdf

Holz-Unterkonstruktion und Holzverkleidung für vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 07:39 (Europe/Berlin)

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Vergabestelle EFB-Bautgb 357 (Bautagebuch)

BAUTAGEBUCH Nr.

für das Bauvorhaben:

Gesamtkosten lt. vom (Betrag) € Gesamtkosten lt. Bauausgabebuch (Abrechnungssumme) (Betrag) €

Baubeginn am Baufertigstellung am

Unterbrechung von längerer Dauer: vom bis vom bis vom bis vom bis vom bis

Bauführer (Bauwart): Name: vom bis Name: vom bis Name: vom bis Name: vom bis

Das Bautagebuch enthält (in Worten: ) Seiten. Für Aufmessungen wird ein/kein besonderes Heft (Aufmaßheft) geführt.

Richtlinien für die Führung des Bautagebuches auf der letzten Seite

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EFB-Bautgb 357

Taga) Wetter b) Tempe- ratur c) Nieder- ste und höchste TemperaturSchicht- a) beginn b) endeAuftragnehmerArbeitskräfteWasser- Stände und dgl.Stoffe, BauteileGroß- geräte- einsatz
tmasegsni
12345678

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Seite

Ausgeführte Arbeiten, BauablaufSonstiges
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RICHTLINIEN FÜR DIE FÜHRUNG DES BAUTAGEBUCHES

Das Bautagebuch soll Stand und Fortschritt der Bauarbeit sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festhalten. Es dient als Grundlage für alle Meldungen und Berichte, die über die Bauausführung zu erstatten sind, und bildet nach Abschluss der Bauarbeiten einen wichtigen Bestandteil der Bauakten.

Im Besonderen sind im Bautagebuch einzutragen: a) arbeitstäglich mindestens bei Beginn und Schluss jeder Schicht das Wetter und die Temperatur, dazu die höchsten und die niedrigsten Tagestemperaturen; b) bei Bauten, die durch den Wasserstand offener Gewässer beeinflusst werden, die Wasserstände täg- lich einmal oder – wenn notwendig – mehrmals täglich; c) falls angeordnet, die täglichen Grundwasserstände; d) täglich die Uhrzeiten von Beginn und Ende der Arbeitsschichten; e) täglich die Leistung der Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen beschäftigten Poliere, Schachtmeis- ter, Facharbeiter und Hilfsarbeiter, ggf. nach den von den Auftragnehmern abgelieferten Tagesberich- ten; f) geleistete Stundenlohnarbeiten; g) vertragliche oder außervertragliche Leistungen durch Bedienstete des Auftraggebers; h) zu Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, Dauer und Ursache eines etwaigen Ausfalls;

i) Eingang von Stoffen und Bauteilen, und zwar i 1) aller vom Auftraggeber beigestellten und i 2) der wi cht i ger e n vom Auftragnehmer gelieferten; k) Erledigung vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen und die dazugehörigen Prü- fungser- gebnisse; l) Angaben über die Beschaffenheit des Baugrundes; m) Beginn und Beendigung der einzelnen Bauarbeiten und der Bauabschnitte (Gründung, Abnahme der Baugrube, aufgehendes Mauerwerk, Lehrgerüst, Schalungsfristen, Erdarbeiten, Oberbauarbeiten usw.) auch für Leistungen, deren örtliche Überwachung nicht dem Bauführer (Bauwart), sondern Bedienste- ten anderer Fachgebiete obliegt; n) Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen; o) soweit angeordnet oder nach Ermessen des Bauführers (Bauwarts) zweckmäßig, Aufschreibungen für die kalkulatorische Beurteilung wichtiger Einheitspreise; p) außergewöhnliche Ereignisse (Unfälle, Rutschungen) u. dgl.); q) Notwendigkeit etwaiger Abweichungen von den genehmigten Bauzeichnungen einschl. ihrer Begrün- dung, Beantragung und Genehmigung solcher Änderungen; r) Vermerk über Aufmessungen; s) Eingang von Ausführungszeichnungen, Änderungs- und Berichtigungsblättern und Aushändigung an den Auftragnehmer; t) Hinweise auf Anordnungen der Bauüberwachung nach § 4 Nr. 1 VOB/B und auf wichtigere Vereinba- rungen mit einem Auftragnehmer oder seinem Vertreter; u) mündliche Weisungen von Vorgesetzten an den Bauführer (Bauwart); v) Übernahme des Dienstes bei Schichtwechsel, Vertretung und Nachfolge (auf eine Zeile über alle Spal- ten hinweg); w) Name des Bauleiters des Auftragnehmers und etwaiger Wechsel.

Im Übrigen sind zu beachten:

  • Nr. 1 der VHB-Richtlinie zu § 3 VOB/B (Aushändigung der Ausführungsunterlagen)
  • Nr. 2.1 der VHB-Richtlinie zu § 4 VOB/B (Bedenken des Auftragnehmers)
  • Nr. 4 der VHB-Richtlinien zu § 5 VOB/B (Schadenersatzansprüche und Kündigung)
  • Nr. 1 der VHB-Richtlinie zu § 6 VOB/B (Behinderung)

Die Seiten des Bautagebuches sind laufend zu nummerieren. Das Bautagebuch ist dem Beauftragten

der / des vorzulegen. (Vergabestelle)

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